Einführung in das Biologiestudium WS 2012/13

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1 Einführung in das Biologiestudium WS 2012/13

2 Vortragender Michael Gadermaier

3 Programmablauf Erstsemestrigentutorium Vorstellung der ÖH Struktur der Uni Infos zum Studium Soziales + Wohnen

4 Erstsemestrigentutorium Infos zum Studium und übers Studieren Ort um Fragen zu stellen Findet regelmäßig statt Gemütlicher Ausklang (Uni-Viertel, )

5 Gruppe 1: Patrick, Alexander, Julia, Mathegruppe 1 Georg Erstes Treffen: Di 9.10.

6 Gruppe 2: Christopher, Reinhard, Mathegruppe 2 Petra Erstes Treffen: Mi

7 Gruppe 3: Lisa, Anna, Armin, Tomi Mathegruppe 3 Erstes Treffen:

8 Gruppe 4: Caroline, Mathias, Iris, Mathegruppen 4 und 9 Benjamin Erstes Treffen: Donnerstag

9 Gruppe 5: Michael, Christoph, Mario Mathegruppe 5 Erstes Treffen:

10 Gruppe 6: Christoph, Claudia, Sarah, Mathegruppen 6 und 7 Oskar, Alexander Erstes Treffen: Dienstag

11 Die ÖH Referat für Bildung und Politik, durch die StV Biologie ergänzt

12 Was ist die ÖH die gesetzliche Interessenvertreterin aller Studierenden. Alle Studierenden in Österreich sind automatisch Mitglied der ÖH: ÖH Beitrag pro Semester 17 Anspruch auf Vertretung ÖH-Versicherung (Unfall- und Haftpflicht) Die Struktur und Aufgabenbereiche werden im HochschülerInnenschaftsgesetz (HSG) und in der selbst auferlegten Satzung geregelt.

13 Aufgaben der ÖH Durchsetzung der Studierendeninteressen gegenüber der Universität und der Bundesregierung Gesetzliches Mitspracherecht bei universitären Gremien (Studienplanerstellung, Habilitationen, ) Beratung und Information zum Studium, den damit zusammenhängenden Bereichen und bei studienrechtlichen Problemen Einsatz für gesellschaftpolitische Belange der Studierenden Veranstaltungen zu einschlägigen Themen

14 Struktur ÖH StV (Studienrichtungsvertretung) FV (Fakultätsvertretung) UV (Universitätsvertretung) BV (Bundesvertretung)

15 Struktur der ÖH Studienvertretung (StV) Vertretung der einzelnen Studien Anlaufstelle für spezifische Fragen zum Studium Probleme mit Lehrenden, Prüfungen und Anmeldungen Mitgestaltung der Studienpläne (Curricula-Kommission) Abhaltung von Erstsemestrigentutorien Vertretung gegenüber Lehrenden

16 Fakultätsvertretung (FV) Struktur der ÖH Vertretungsorgane der jeweiligen Fakultät Beratungs- und Serviceleistungen an der jeweiligen Fakultät (z.b.: Fakultätszeitung) Vernetzung und Koordination der einzelnen Studienvertretungen

17 Struktur der ÖH Universitätsvertretung (UV) für 2 Jahre im Amt Geleitet vom Vorsitz Geteilt in Referate Kontrolliert von der Universitätsvertretung Beratungs- und Servicetätigkeiten an der jeweiligen Uni Vertretung der Studieninteressen gegenüber Uni Mitbestimmung in universitären Gremien Herausgabe von uniweiten Broschüren (Rechte und Pflichten, allgemeiner Leitfaden) Herausgabe der Libelle (ÖH- Magazin) Infos und Downloads oehweb.uni-graz.at

18 Unterstützung und Beratung I Sozialreferat Referat für Bildung und Politik Hilfe für sozial Benachteiligte Mensastempel und -beihilfe Familien- und Studienbeihilfe Waisenpension Mobilitätsscheck Studieren mit Kind Wohnbeihilfe SchuldnerInnenberatung Zuständig für die Bildungspolitik der ÖH Graz Informationen und Aufklärung zum Studienrecht Allgemeine Beratungstätigkeit MaturantInnen- und Erstsemestrigenberatung Beratung zur Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung soziales@oehunigraz.at beratung@oehunigraz.at bipol@oehunigraz.at

19 Unterstützung und Beratung II Referat für Feministische Politik Feministische Politik und Hilfestellung gegen Sexismus Frauenvollversammlung Referat für ausländische Studierende ausländische Studierende in Österreich Referat für Internationales Hilfestellung für Austausch-Studierende Generationenreferat Beratung für Seniorstudierende LesBiSchwules Referat LesBiSchwules Tutorium Referat für Menschen mit Behinderungen Arbeitsreferat Referate ohne direkte Beratungstätigkeit: Organisationsreferat, Finanzreferat, Sportreferat, Pressereferat, Alternativreferat, Kulturreferat

20 Struktur der ÖH Bundesvertretung (BV) Vertretung der Studierendeninteressen gegenüber der Gesetzgebung und der Bundesregierung Entscheidungen über universitätsübergreifende Angelegenheiten Koordination der einzelnen ÖHs an den Universitäten Herausgabe von Leitfäden zu Beihilfen, Sozialem und Rechtlichem Engagement in Gesellschafts- und Bildungspolitik Infos und Downloads

21 ÖH-Wahlen Alle zwei Jahre werden alle Ebenen der ÖH von den Studierenden neu gewählt: Universitätsvertretung (UV) und Studienvertretungen (StV) werden direkt gewählt Fakultätsvertretung (FV) und Bundesvertretung (BV) werden beschickt von StV/UV Aktiv wahlberechtigt (wählen) sind alle Studierenden, die in Österreich ein ordentliches Studium belegen. Das passive Wahlrecht (kandidieren & gewählt werden) beschränkt sich auf EWR-StaatsbürgerInnen.

22 Wahlmodus BV UV FV StV Von den Universitätsvertretungen nach Mandaten beschickt Direkte Listenwahl Von Mandataren der StVen beschickt Direkte Personenwahl

23 Du bist Mitglied der ÖH Mit deinem ÖH-Beitrag ermöglichst du: Herausgabe von Leitfäden und Broschüren Kostenlose Beratung und Unterstützung bei Studienproblemen Studentische Mitarbeit in Gremien Herausgabe von ÖH-Zeitschriften Bildungs- und Gesellschaftspolitische Aktivitäten

24 ÖH- Versicherung Haftpflicht- und Unfallversicherung Während und am Weg von/zu LVen Im Labor Schäden an Uni-Inventar Nähere Informationen unter

25 Eure Studienvertretung Wer ist in der StV Biologie? Christina Leb - Vorsitzende Carmen Fikar 1. stv. Vorsitzende Christoph Breitler 2. stv. Vorsitzender Julian Weninger Michael Gadermaier

26 Service der StV Biologie Dienststunden Prüfungsfragensammlung (jetzt auf biograz.com) Homepage Erstsemestrigentutorium Biofest Hilfe bei Problemen!!!!!

27 Erstsemestrigentutorium Infos zum Studium und übers Studieren Ort um Fragen zu stellen Findet regelmäßig statt Gemütlicher Ausklang (Uni-Viertel, )

28 Impressionen vom Tutorium

29

30 Online erreichbar Informationen, Prüfungsfragen, : Forum (extern): biologie@oehunigraz.at

31 Offline erreichbar Zu den Dienststunden im NAWI Zimmer (ÖH Gebäude, 1. Stock) Tagsüber irgendwo am Campus Nachts in diversen Lokalen in Graz

32 Wo findet man die ÖH? Schubertstrasse 6a

33 Struktur der Uni

34 Struktur der Uni Rektor/Rektorat Führt die Geschäfte der Universität Bestehend aus der Rektorin und den VizerektorInnen Vizerektor für Studium und Lehre Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek Dekanate Werden geleitet vom Dekanat und fassen die Studien zusammen Fakultäten Organisieren Studium und Lehre im jeweiligen Fachbereich/Studium Institute Kleinste Organisationseinheit Betreut Studium oder Fachbereich eines Studiums

35 Studien- und Prüfungsabteilung (STPA) Hauptgebäude, Universitätsplatz 3, 1. Stock Leitung: Andreas Szeberényi An- und Abmeldung vom Studium Vorerfassung Inskription von weiteren Studien Ausgabe der Uni-Graz Card Administration der Studienbeiträge Verlust des Zahlscheins Rückforderung ÖH-Beitrag Ausstellen von Studienbestätigungen und Erfolgsnachweisen Ausstellen von UGO-Pin-Codes bei Passwortverlust Zulassung internationaler Studierender Studienberechtigungsprüfung

36 Uni IT Infopoints: ReSoWi: Universitätsstraße 15 Bauteil G, Erdgeschoß Wall: Merangasse 70, Erdgeschoß PC-Arbeitsplätze am Campus WLAN: KFUWireless, eduroam Anleitung und Aktivierung Software für Studierende Betreuung von UGO und Webmail u:book-notebook-aktion it.uni-graz.at

37 Pflichten der Studierenden Du hast der Universität Namens- und Adressänderungen unverzüglich bekanntzugeben. Du musst den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls die Studiengebühren rechtzeitig einzahlen. Um an Prüfungen oder Lehrveranstaltungen (LVen) mit immanenten Prüfungscharakter (IP) teilzunehmen, musst du dich fristgerecht an- und abmelden. Bei Prüfungen musst du deine Identität bestätigen. Uni-Graz-Card

38 Einteilung des Studienjahres Fristen für Anmeldung, Rückmeldung und Abmeldung Alle lehrveranstaltungsfreien Tage Beginn und Ende des Semesters bzw. der Ferien Nachfrist: Erhöhung der Studienbeiträge um 10% Sommersemester: Nachfrist bis 30. April

39 Studienplan/Curriculum Rechtliche Grundlage deines Studiums Legt fest: Studieninhalte Aufbau und Gliederung deines Studiums Deine LVen Anmeldevoraussetzungen Wahlfachkataloge Äquivalenzlisten (Studienplanwechsel) Downloadbar im UGO Studienstatus Suche Studien

40 European Credit Transfer System (ECTS) ECTS-Credits messen den Arbeitsaufwand Pro Semester sind 30 ECTS vorgesehen 6 Semester Bachelor = 180 ECTS 1 ECTS = Aufwand von 25 realen Arbeitsstunden für positive Absolvierung der Lehrveranstaltung 1 Kontaktstunde (KSt) = 45min Anwesenheit pro Woche für ein Semester : Technik-Bildung und Geschlecht I 2 KSt & 5 ECTS 2 Einheiten Pro Woche, 125 Stunden Aufwand

41 STEOP STEOP: 14,5 ECTS Daneben noch 45,5 ECTS an Pflichtfächern absolvierbar. Freie Wahlfächer sind unbegrenzt belegbar.

42 STEOP II Besteht aus Lehrveranstaltungen im Umfang von 14,5 ECTS. Vor Abschluss der STEOP kannst du max. 60 ECTS an Pflichtfächern aus deinem Studium absolvieren. Bei STEOP-LVen müssen pro Semester nur 2 Prüfungstermine angeboten werden. Lehrveranstaltungen der STEOP dürfen max. 2 mal wiederholt werden. Der dritte Antritt muss positiv abgeschlossen werden.

43 Prüfungsmodalitäten I Ohne Immanenten Prüfungscharakter (IP) Ein Prüfungsakt Mind. 3 Prüfungstermine pro Semester Immanenter Prüfungscharakter (IP) Mehrere Teilleistungen, welche am Beginn von der/dem Vortragenden bekannt gegeben werden müssen (Mitarbeit, Hausübungen, Referate, Zwischenklausuren, ) Mit Annahme der ersten Teilaufgabe akzeptierst du die Prüfungsmodalitäten LVen der STEOP mit IP werden jedes Semester angeboten

44 Lehrveranstaltungstypen LVen ohne immanenten Prüfungscharakter Orientierungslehrveranstaltungen (OL) Vorlesung (VO) LVen mit immanenten Prüfungscharakter Proseminar (PS), Übung (UE), Seminar (SE), Exkursion (EX), Vorlesung mit Übung (VU), Exkursion mit Übung (XU), Laborübung (LU)

45 Anmeldung zu LVen Anmeldung über UGO Immanenter Prüfungscharakter Begrenzte Platzanzahl Reihungskriterien laut Curriculum Kommt es durch Wartezeiten zu Studienzeitverzögerungen, kannst du das bestätigen lassen und um Verlängerung der Beihilfen ansuchen. Zuordnung zum Studium Pflichtfächer: müssen belegt werden Gebundene Wahlfächer: wählbar aus Katalog(en) Freies Wahlfach: wählbar aus allen LVen

46 Prüfungsmodalitäten II Schriftlich Stoff der LV wird in einer Gesamtprüfung oder mehreren Teilprüfungen geprüft Mündlich Muss öffentlich zugänglich sein Prüfungsprotokoll muss geführt werden Note muss sofort bekannt gegeben werden Negative Beurteilung muss dir begründet werden Multiple Choice Meist am Computer

47 Prüfungsantritte Generell hast du an der Uni Graz 4 Prüfungsantritte bzw. 3 Prüfungswiederholungen. Ausnahmen: LVen der STEOP deines Studiums haben 3 Prüfungsantritte. NAWI Graz (Bachelor Chemie, Molbio und Erdwissenschaft) hat außerhalb der STEOP 5 Prüfungsantritte. Freie Wahlfächer LVen, die nur in anderen STEOPs enthalten sind, haben immer 3 Prüfungsantritte, auch wenn du sie als freies Wahlfach belegst. Besonderheiten der STEOP LVen mit IP müssen jedes Semester angeboten werden. Für VOs, die ausschließlich für die STEOP angeboten werden müssen nur 2 Prüfungstermine angeboten werden.

48 Kommissionelle Prüfung Ab dem dritten Antritt (2. Wiederholung) hast du die Wahl, ab dem vierten (3. WH) die Pflicht, die Prüfung kommissionell abzulegen. Dabei beurteilt nicht die/der Prüfer/in alleine, sondern ein Prüfungssenat, bestehend aus mindestens drei Personen. Wenn es so weit kommt, dann melde dich bei deiner STV.

49 Letzte Chance vorbei? Dein letzter Prüfungsantritt ist negativ? Keine Panik! Du kannst diese Prüfung auf der Uni nicht mehr belegen und damit dieses Studium an der KFU nicht mehr abschließen. Plan B: Ein ähnliches Studium inskribieren (ohne die Prüfung). Die Uni wechseln und das Studium dort abschließen (TU, Uni Wien, ). Melde dich bei uns!

50 Prüfungsfristen Die Anmeldefrist zu einer Prüfung muss mind. 3 Wochen dauern und frühestens eine Woche vor der Prüfung enden. Du kannst dich bis 24 Stunden vor der Prüfung bei dem Prüfenden ohne Angabe von Gründen abmelden. Wenn du unentschuldigt der Prüfung fernbleibst, kannst du für die nächste Prüfung oder einen Zeitraum von 8 Wochen von weiteren Prüfungsanritten zu dieser LV gesperrt werden. Die Beurteilung einer LV muss innerhalb von 4 Wochen ab der letzten Teilleistung mit einem Zeugnis bestätigt werden.

51 Nicht rechtmäßig abgehaltene Prüfungen Nur bei negativer Beurteilung einer Prüfung, die erhebliche Mängel aufweist, ist ein Vorgehen möglich: Beschwerden binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung Beschwerden an den Vizerektor für Studien und Lehre Schwere Mängel sind: Unrechtmäßige Anmeldeverfahren Unfaire Durchführung (z.b.: PC- Absturz, Baulärm bei Sprachprüfungen, ) Fehler bei der Zusammensetzung des Prüfungssenates

52 Einsichtnahme Du hast das Recht in deine Prüfungsunterlagen Einsicht zu nehmen: Bis zu 6 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung. Gründe für negative Beurteilung müssen auf Wunsch schriftlich bekannt gegeben werden. Prüfungsprotokoll bei allen mündlichen Prüfungen. Du darfst Prüfungen kopieren (ausgenommen Multiple Choice).

53 Anerkennung von Prüfungen Anerkennung bedeutet die Erfassung von zuvor bzw. extern erbrachten Leistungen für dein Studium. z.b.: Praktika, einschlägige Berufsausbildung, besondere Schulprogramme, Prüfungen aus Nebenstudien, anderen Unis, Auslandssemestern, Antrag via UGO: Anerkennung/Zeugnisnachtrag, Bestätigung durch CuKo-Vorsitzenden. Bei negativem Bescheid ist eine Berufung binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe der Beurteilung möglich, diese ergeht an den Senat.

54 Prüfungen/Sonstiges Du darfst maximal 40% der ECTS aus dem Masterstudium vorziehen, wenn bereits mind. 80% der ECTS Punkte aus dem Bachelor-Studium positiv absolviert hast. Du bist berechtigt eine abweichende Prüfungsmethode zu beantragen z.b.: mündlich, schriftlich, Computerprüfung. Du kannst ab dem dritten Antritt einen Antrag stellen auf: Ablegung einer LV mit IP in einem Prüfungsakt eine/n bestimmte/n Prüfer/in

55 Keine Panik! Verzwickte Situation? Infos einholen! (Broschüren, Gesetze, Bestimmungen) Im Zweifel an die ÖH wenden! (StV, BiPol, Beratungsadresse, ) Immer Antrag stellen! (Bescheid verlangen) Nicht abwimmeln lassen, auf Studienrecht verweisen! Diplomatie wirkt oft besser und schneller als rechtliche Schritte

56 Hilfe und Kontakte StV Biologie Sozialreferat: Referat für Bildung und Politik: ÖH-Juristin (Petra Ehgartner):

57 Soziales Sozialreferat mit Ergänzungen durch die StV Biologie

58 Studiengebühren? ÖH-Beitrag: pro Semester Studiengebühren, wenn irgendein Studium länger als die Mindeststudienzeit + Toleranzsemester inskribiert ist ( ) WS 2012 neu inskribiert + 6 Semester Bachelor + 2 Toleranzsemester = WS 2016

59 Familienbeihilfe Wer hat Anspruch? Österreichische StaatsbürgerInnen (Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland) Ausländische StaatsbürgerInnen (mit Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder Asylgewährung) WICHTIG: Kind muss zum Haushalt der ansuchenden Person gehören oder für das Kind muss überwiegend der Unterhalt geleistet werden und keine andere Person darf für das Kind den Anspruch haben

60 Altersgrenzen für minderjährige Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, wenn diese in Berufsausbildung sind (z.b. Studium) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur, wenn: Präsenz- oder Zivildienst oder den Ausbildungsdienst (für Frauen beim Bundesheer) leistet oder davor geleistet wurde, oder ein Freiwilliges Soziales Jahr im Inland absolviert wurde vor Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind geboren wurde oder schwanger ist Bei erheblicher Behinderung vor Vollendung des 19. Lebensjahres ein Studium begonnen hat, dessen gesetzliche Studiendauer mindestens 10 Semester beträgt, vorausgesetzt die gesetzliche Studiendauer wird nicht überschritten oder das Studium vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen WICHTIG: Beim Wegfall der Familienbeihilfe aufgrund der Altersgrenze wird diese im Rahmen der Studienbeihilfe bezahlt (Voraussetzung ist der Bezug der Studienbeihilfe). Deshalb raten wir dir, nach Wegfall der Familienbeihilfe jedenfalls die Studienbeihilfe erneut zu beantragen.

61 Höhe der Familienbeihilfe gestaffelt nach Alter und Anzahl der Kinder wird alle 2 Monate ausbezahlt, pro Monat und Kind: von 10 bis einschließlich 18 Jahren 130,90 Euro ab 19 Jahren 152,70 Euro Für jedes weitere Kind erhöht sich der Gesamtbetrag (Geschwisterstaffelung): 2. Kind um monatlich 12,80 Euro 3. Kind um monatlich 47,80 Euro 4. Kind um monatlich 97,80 Euro für jedes weitere Kind um monatlich 50 Euro Der Mehrkindzuschlag (ab 3 Kinder) ist durch die Arbeitnehmer- Veranlagung gesondert zu beantragen! Kinderabsetzbetrag ist ein steuerlicher Absetzbetrag ihv 58,40 (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen)

62 Anspruchsdauer Mindeststudienzeit + Toleranzsemester 6 Semester + 2 Toleranzsemester bei Masterstudien: 2 Toleranzsemester. bei Diplomstudien (zb Lehramt): pro Abschnitt 1 Toleranzsemester (kann in den nächsten Abschnitt mitgenommen werden) Weitere Verlängerungsgründe: Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis Auslandssemester Mutterschutz Pflege und Erziehung eines Kindes

63 Antrag auf Familienbeihilfe Wird beim Wohnsitzfinanzamt gestellt Kann bezogen werden von: deinen Eltern: Wenn du zum Haushalt eines deiner Elternteile gehörst, auch dann, wenn zum Zwecke der Ausbildung notwendigerweise eine Zweitunterkunft bewohnt wird. dir selbst: wenn du einen eigenen Haushalt führst und deine Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen.

64 Verdienstgrenzen In Kalenderjahren nach deinem 18. Geburtstag besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn dein zu versteuerndes Einkommen übersteigt. Für Einkünfte in den Ferien gibt es keine zusätzlichen Freibeträge. Ausnahmen: Einkünfte, die vor oder nach Zeiträumen erzielt werden, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht Lehrlingsentschädigungen Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse einkommensteuerfreie Bezüge (z.b. Studienbeihilfe) das 13. und 14. Gehalt Beachte: Die Geringfügigkeitsgrenze gilt für die Sozialversicherung; d.h. wenn du als DienstnehmerIn mehr als 374,02 Euro (Stand 2011) im Monat verdienst, bist du pflichtversichert (kranken-, unfall- und pensionsversichert) und musst daher auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

65 Leistungsnachweis Nach dem 1. Studienjahr: 16 ECTS bzw. 8 Std. aus Pflicht- und Wahlfächern Bezieht sich ausschließlich auf die Leistungen in jenem Studium, welches du beim Antrag auf Familienbeihilfe angegeben hast Solltest du mehr als ein Studium haben, sind die Leistungen dort nicht für die Familienbeihilfe ausschlaggebend Studierende, die nach dem ersten Semester das Studium wechseln, können den Leistungsnachweis aus beiden Studienrichtungen erbringen Nachweiszeitraum bei Studienbeginn im WS 2011/2012: Oktober des folgenden Jahres (also 2012/2013)

66 Leistungsnachweis Studienbeginn Sommersemester Nachweiszeitraum erstreckt sich über drei Semester: 1. März bis 31. Oktober des Folgejahres Zu erbringende Leistung erhöht sich für diesen Zeitraum entsprechend: Bis 31. Oktober 24 ECTS-Punkte bzw. 12 Wochenstunden

67 Studienwechsel Der Wechsel zweimal möglich, wenn: das vorangegangene Studium nicht mehr als zwei Semester inskribiert war Nach dem 3. Semester musst du den Zeitraum in dem du die Familienbeihilfe schon bezogen hast "abwarten" und kannst danach erneut um Familienbeihilfe ansuchen Ausnahmen: Studienwechsel, bei denen die gesamten Vorstudienzeiten (nicht Prüfungen, sondern Semester!) in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Unabwendbare Ereignisse, die zum Studienwechsel geführt haben.

68 Studienbeihilfe (Stipendium) Wer hat Anspruch? österreichische StaatsbürgerInnen "gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose" EWR-BürgerInnen, sofern sie selber oder ein Elternteil "WanderarbeitnehmerInnen" sind oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende "Integration in das österreichische Bildungssystem" bestanden hat. Drittstaatsangehörige, bei ausreichend langem "ununterbrochenen und rechtmäßigen" Aufenthalt in Österreich. Staatenlose, die bereits mind. 5 Jahre gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sind. Konventionsflüchtlinge benötigen für die Gleichstellung den Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Pass, Bescheid).

69 Weitere Voraussetzungen: Du musst: sozial förderungswürdig sein (Bestimmungsfaktoren: Einkommen, Familienstand und Familiengröße) das jeweilige Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben Du darfst noch keine gleichwertige Ausbildung im In- oder Ausland absolviert haben

70 Betrag der Studienbeihilfe Höchststudienbeihilfe: Am Wohnort der Eltern: /Jahr Nicht am Wohnort der Eltern: /Jahr SelbsterhalterInnen, Vollwaisen, verheiratete Studierende oder Studierende mit Kind: /Jahr Abgezogen werden Zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern Zumutbare Eigenleistung der Studierenden Zumutbare Unterhaltsleistung in Ehe und eingetragener PartnerInnenschaft Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag Auszahlung: 12 x jährlich

71 Antragsfristen Die Anträge müssen innerhalb der Frist bei der Post (Datum des Poststempels) bzw. bei der Stipendienstelle abgegeben werden: 20.Februar bis 15.Mai für das Sommersemester

72 Selbsterhalterstipendium SelbsterhalterIn ist, wer vor dem ersten Beihilfenbezug mindestens über vier Jahre (bzw. 48 Monate) Einkünfte in der Höhe von mindestens Euro/Jahr vorweisen kann. Elterliches Einkommen spielt keine Rolle. Regelungen bezüglich Studienerfolg, Studienwechsel und Anspruchsdauer gelten. Präsenz- oder Zivildienst gelten auch als Selbsterhalt Lehrausbildung zählt nicht zu Selbsterhaltungszeiten Das Studium muss vor dem 30. Geburtstag begonnen werden Bei entsprechend langer Beschäftigung wird die Frist bis 35 erhöht.

73 Zuverdienstgrenze Pro Jahr dürfen Euro verdient werden. Wird pro Jahr abgerechnet, Monatliche Verdienste sind egal. Zu beachten ist, dass auch Bezüge wie Waisenpension, Waisenrente, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld etc. als Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes gelten.

74 Notwendiger Studienerfolg Du musst 30 ECTS im ersten Jahr nachweisen, nach dem sechsten Semester 90 ECTS (15 ECTS/Semester) Schaffst du im ersten Jahr weniger als die Hälfte der geforderten 30 ECTS, ist die Beihilfe zurückzuzahlen. Bei Studienwechseln gelten dieselben Bestimmungen wie für die Familienbeihilfe.

75 Weitere Stipendien Leistungsstipendien werden von der Uni bezahlt und richten sich an Studierende mit überdurchschnittlichem Studienerfolg. Förderungstipendien richten sich an Studierende und Graduierte die eine Förderung für ihre Diplomarbeit, Dissertation oder sonstige wissenschaftliche Arbeit benötigen (z.b. für Reisekosten). Weitere Informationen bei den jeweiligen Dekanaten.

76 Studieren im Ausland Für Informationen über Mobilitätszuschüsse und Förderungen während Auslandssemestern:

77 Wohnbeihilfe Beantragbar nur für einen Hauptwohnsitz Abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren Gesamteinkommen Zuverdienstgrenze 1 Person: max /Monat 2 Personen: max 1234 /Monat 3 Personen: max /Monat Info-Folder Wohnbeihilfe 1c418/FA11A_Redesign_Fld_Wohnbeih_04.pdf Antragsformular Wohnbeihilfe Erläuterung zum Ansuchen um Wohnbeihilfe

78 Mobilitätsscheck Förderung des öffentlichen Verkehrs der Stadt Graz für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben. Pro Studiensemester kann je ein Mobilitätsscheck im Wert von 50 Euro bezogen werden. Der Scheck kann eingelöst werden für die Studierenden-, Halbjahres- und Jahreskarten der GVB sowie die das Nutzungsentgelt von DenzelDrive. Weitere Infos und Antragsmodalitäten unter:

79 Mensabeihilfe des Landes Steiermark Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel an steirische Studierende gewährt, die ein Stipendium beziehen. Weitere Infos unter:

80 Mensastempel der ÖH Die ÖH unterstützt Studierende, denen monatlich nicht mehr als 145 für Essen zur Verfügung stehen Den Antrag stellst du im ÖH-Sekretariat Du bekommst einen Mensastempel auf deinen Studierenden-Ausweis Beim Kauf eines Menus wird dir nach Vorzeigen des Ausweises zusätzlich zu den 0,15 Studierenden-Rabatt ein Rabatt von 0,70 gewährt

81 Sozialtopf der ÖH Der Sozialtopf wurde von der ÖH Uni Graz eingerichtet, um Studierende in finanziell besonders schwierigen Situationen zu unterstützen. Die Anträge werden monatlich gesammelt und geprüft. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Infos und Ansuchen:

82 Versicherung der ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung in und am Weg von und zu Lehrveranstaltungen. Keine Sozial- oder Krankenversicherung Polizze: A Info-Hotline: 05 / studierendenversicherung@oeh.ac.at -versicherung/

83 Studieren mit Kind Beratungseinrichtungen unikid - Interuniversitäre Kinderbetreuungsanlaufstelle

84 Kinderbetreuungsangebote: ÖH-Kindergarten in der Hochsteingasse Stundenweise Betreuung Stundenweise Kinderbetreuung in Kooperation mit dem Kindergarten M.A.M.A. M.A.M.A. bietet stundenweise Kinderbetreuung zum Preis von 4 EUR/Stunde an. Dieser von der ÖH subventionierte Preis steht Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten zur Verfügung. Mehr Infos darüber erhaltet ihr beim Sekretariat der ÖH.

85 Berufstätigkeit und Beurlaubung Bereitstellung von besonderen LV-Zeiten bei Berufstätigkeit/Betreuungspflichten Bereitstellung von ausreichendem Lehrveranstaltungsangebot innerhalb zweier Semester Beurlaubung für maximal 2 Semester bei: Präsenz-, Zivildienst, Schwangerschaft, Betreuung von Kindern Andere Gründe, z.b. längere Krankheit Einbringung des Antrages ausschließlich während der Zulassungsfrist bei der Studien-, Prüfungsabteilung Kein LV-Besuch oder Prüfungen während der Beurlaubung möglich Keine Studienbeihilfe (aber Anspruchsfrist wird verlängert)

86 Krankenversicherung Mitversicherung: Bei den Eltern (auch Groß- oder Stiefeltern): bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Leistungsnachweis: 8 WS pro Jahr (aber nur im 1. Abschnitt) Keine Semesterbeschränkung und Einkommensgrenze

87 Krankenversicherung - Studentische Selbstversicherung: Wenn kein anderer Versicherungsschutz Begünstigter Tarif: 23,84 Euro pro Monat Wohnsitz in AUT Jährliches Einkommen unter 8000 Euro

88 Krankenversicherung - Allgemeine Selbstversicherung: Wer die Bedingungen für die studentische Versicherung nicht erfüllt Wohnsitz in AUT 341,92 Euro/Monat, aber Antrag auf Herabsetzung möglich Mindestbetrag: 47,68 Euro (bei geringfügiger, unselbstständiger Arbeit)

89 SWS: Wohnen Wohnplattform der Grazer ÖHs: Schwarzes Brett

90 Danke für Eure Aufmerksamkeit

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