Gemeinde Kohlberg Landkreis Esslingen. Benutzungsordnung für die Jusihalle in Kohlberg. Benutzungsordnung

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1 Gemeinde Kohlberg Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die Jusihalle in Kohlberg Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am folgende erlassen: Benutzungsordnung Die Jusihalle ist Eigentum der Gemeinde Kohlberg. Als Mehrzweckhalle wird sie sowohl für Veranstaltungen jeglicher Art als auch für sportliche Zwecke genutzt. Den Kohlberger Vereinen und Organisationen wird die Jusihalle nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung für Veranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen, Vorträge usw. überlassen. Ferner dient die Jusihalle dem Sportunterricht der Grundschule und dem Kindergarten Kohlberg. Darüber hinaus wird sie auch den hiesigen Vereinen und Organisationen für ihren Übungsbetrieb bzw. für Sportveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Die Jusihalle kann auch an Privatpersonen vergeben werden. Mit dem Betreten der Jusihalle unterwerfen sich die Benützer und Besucher den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sowie den Anordnungen des Hausmeisters. 1 Verwaltung/Aufsicht 1. Die Verwaltung und Oberaufsicht über die Jusihalle obliegt der Gemeindeverwaltung. Der Hausmeister und die Benutzer der Jusihalle haben den diesbezüglichen Anordnungen Folge zu leisten. 2. Der Hausmeister beaufsichtigt die Jusihalle und sorgt für Ordnung und Sauberkeit. Er übt das Hausrecht aus. 1

2 3. Bei der Nutzung der Jusihalle durch den Kindergarten, die Schule, Vereine oder Organisationen, tragen die Lehrer bzw. die verantwortlichen Übungsleiter die Verantwortung. Sie haben für die Befolgung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zu sorgen. Der Hausmeister ist gegenüber den Übungsleitern weisungsberechtigt. Schüler und Vereinsangehörige dürfen die Jusihalle nur bei Anwesenheit des verantwortlichen Lehrers oder Übungsleiters betreten. Der Lehrer bzw. Übungsleiter hat die Halle als letzter zu verlassen. Er hat sich hierbei vom ordnungsgemäßen Zustand aller benutzen Räume zu überzeugen. 4. Wünsche und Beschwerden der Benutzer der Jusihalle nimmt der Hausmeister entgegen. Er schafft - wenn möglich - sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. 2 Veranstaltungen 1. Die Überlassung der Jusihalle für nicht regelmäßige Veranstaltungen ist mindestens 2 Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Der Antrag muß genaue Angaben über die Art und Zeitdauer der Veranstaltungen enthalten. 2. Der Veranstalter ist für die Einhaltung aller Feuer-, Sicherheits-, Ordnungs- sowie verkehrspolizeilichen Vorschriften verantwortlich. Feuerwerkskörper sowie andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen in der Jusihalle nicht abgebrannt werden. 3. Der Veranstalter hat auf seine Kosten ein Ordnungsdienst zu stellen. Die Gemeinde kann außerdem einen Sicherheits- und Sanitätsdienst verlangen. Dieser ist vom Veranstalter auf seine Kosten bei der Freiwilligen Feuerwehr Kohlberg bzw. beim DRK-Bereitschaftsdienst Neuffen zu beantragen. 4. Wegen der Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie der Bereitstellung sonstiger Einrichtungsgegenstände (Rednerpult usw.) hat sich der Veranstalter nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung an den Hausmeister zu wenden. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Gemeindeverwaltung darf vom Veranstalter verlangen, daß er bei seiner Veranstaltung die Tische und Stühle selbst aufstellt bzw. wegräumt. 5. Nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung wird die Jusihalle mit Nebenräumen und Einrichtungen dem Veranstalter überlassen. Dies hat im Beisein eines Verantwortlichen des Veranstalters und dem Hausmeister zu erfolgen. Der Veranstalter hat dann nach der Veranstaltung die Jusihalle an den Hausmeister zurückzugeben. Bei dieser Übergabe hat der Veranstalter dem Hausmeister alle ihm bekannten Beschädigungen anzuzeigen. Insbesondere die Einrichtungen in der Halle und in der Küche werden auf Schäden und Vollständigkeit überprüft. Desweiteren sind die Zählerstände für Strom, Wasser und Telefon in einem Protokoll festzuhalten. 2

3 6. Die elektrischen Anlagen dürfen nur vom Hausmeister bzw. von sachkundigen Personen bedient werden. Der Anschluß von mitgebrachten Geräten ist nur nach Absprache mit dem Hausmeister zulässig. 3 Unterrichts- und Übungsbetrieb 1. Sofern die Jusihalle nicht für Gemeindezwecke benötigt wird, steht sie für den Sportunterricht der Grundschule und dem Kindergarten zur Verfügung. Im Rahmen der Stundenplangestaltung haben der Schulleiter und die Erzieherinnen die Nutzungszeiten festzulegen und diese mit dem Hausmeister abzusprechen. 2. Darüber hinaus können die hiesigen Vereine und Organisationen die Jusihalle für ihren Übungsbetrieb nutzen. Hierzu wird von der Gemeindeverwaltung nach Absprache mit den Vorständen der sporttreibenden Vereine Kohlberg ein Benutzungsplan aufgestellt. Dieser ist für alle Nutzer verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Benutzungsplan entscheidet der Gemeinderat. 3. Für eine Nutzung besteht nur ein Anspruch bei Anwesenheit von mindestens 10 Teilnehmern der Übungsstunde. Wird die eingeteilte Übungszeit ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, so ist dies dem Hausmeister rechtzeitig bekannt zu geben. Der Übungsbetrieb der Vereine endet spätestens um Uhr. Die Jusihalle muß spätestens um Uhr geräumt sein. 4 Ordnung und Sauberkeit in der Jusihalle 1. Die Räume und Einrichtungen der Jusihalle sowie die Außenanlagen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder entstandene Schaden ist unverzüglich dem Hausmeister zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen. Die Benutzer sind auch für ihre Mitglieder haftbar. 2. Die Benutzer der Jusihalle haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft. 3. Nicht erlaubt ist a) das Rauchen in sämtlichen Räumen, b) das Mitbringen von Tieren c) der Genuß von alkoholischen Getränken. 3

4 Bei Veranstaltungen kann die Gemeindeverwaltung Ausnahmen zulassen. 4. Eine besondere Erlaubnis bedürfen, a) der Verkauf und das Anbieten von Getränken und Waren aller Art. b) die Verteilung von Druck- und Werbeschriften. c) das Anbringen von Plakaten und jede andere Art der Werbung im inneren und äußeren Hallenbereich, mit Ausnahme von Hinweisschildern auf Veranstaltungen und Übungsbetrieb im Einvernehmen mit dem Hausmeister. 5. Beim Übungsbetrieb darf die Jusihalle nur mit gut gereinigten, nicht abfärbenden Turn- und Sportschuhen benutzt werden. Schuhe mit Stollen, Noppen oder Spikes sind nicht zugelassen. 6. Gewichtheben, Kugel- und Steinstoßen, Diskus-, Speer- und Hammerwerfen sowie Rad-, Moped- und Mofafahren ist in der Jusihalle verboten. 7. Zum Aus- und Ankleiden stehen besondere Räume zur Verfügung. Die Duschund Waschräume dürfen nur barfuß bzw. mit Badeschuhen betreten werden. Die Umkleide- und Duschräume sowie die Toiletten sind sauber zu halten. Desweiteren werden alle Benutzer der Dusch- und Waschräume dazu angehalten, sparsam mit dem Wasser umzugehen. 5 Gebühren 1. Der Gemeinderat legt die Gebühren für sportliche, kulturelle, private und sonstige Veranstaltungen fest und regelt dies in einer Gebührenordnung. 2. Die Jusihalle wird den Kohlberger Vereinen und Organisationen für den Übungsund Sportbetrieb kostenlos überlassen. Für die Benutzung der Duschen wird eine Pauschale erhoben, die vom Gemeinderat festgelegt wird. 6 Benutzung der Turngeräte 1. In der Jusihalle dürfen nur die dort vorhandenen Geräte benutzt werden. Vereinseigene Turn- und Sportgeräte dürfen nur mit Erlaubnis der Gemeindeverwaltung in die Jusihalle gebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Kleinsportgeräte, die nach dem Übungsbetrieb wieder mitgenommen werden können. 2. Die Geräte dürfen erst nach Freigabe durch den Sportlehrer oder Übungsleiter benutzt werden. Dieser hat vor der Benutzung die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Befestigung der Geräte zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort dem Hausmeister zu melden. 4

5 3. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln. Großgeräte und Matten dürfen nicht geschleift, sondern müssen getragen oder gefahren werden. Sie dürfen, mit Ausnahme der hierfür vorgesehenen Geräte, nicht im Freien verwendet werden. 4. Nach jeder Benutzung sind die beweglichen Geräte wieder ordnungsgemäß auf dem markierten Platz im Geräteraum abzustellen. Feste Geräte sind wieder in die Ausgangsstellung zu bringen. 5. Die Geräteschränke für Kleingeräte usw. sind grundsätzlich verschlossen zu halten. Die Geräte müssen nach Benutzung wieder vollständig und in der richtigen Ordnung an ihren Aufbewahrungsort gebracht werden. 7 Ferienregelung Während der Schulferien bleibt die Jusihalle in der Regel geschlossen (Großreinigung, Reparaturen usw.). Ausgenommen hiervon sind die Herbstferien. Die Gemeindeverwaltung kann in dieser Zeit auf Antrag Ausnahmen zulassen. 8 Haftung 1. Die Gemeinde Kohlberg überläßt dem Benutzer die Jusihalle in dem Zustand, in welchem sie sich befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, die Räume, das Mobiliar, die Einrichtungen und Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit durch seine Beauftragten zu prüfen; er muß sicherstellen, daß schadhafte Geräte nicht benutzt werden. 2. Der Benutzer stellt die Gemeinde Kohlberg von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und der Zugänge zu den Räumen stehen. 3. Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Kohlberg und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Gemeinde Kohlberg und deren Bedienstete oder Beauftragte. 4. Bei Vertragsabschluß ist auf Verlangen eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen, durch welche auch die Freistellungsansprüche der Gemeinde gedeckt werden. 5. Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde Kohlberg als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß 836 BGB unberührt. 5

6 6. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde Kohlberg an den im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Einrichtungen, Geräte und Zugangswegen durch die Nutzung entstehen. 7. Gegenstände, die dem Benutzer/Veranstalter gehören, sind gegen Feuer und Einbruch/Diebstahl nicht über die Gemeinde Kohlberg versichert. 9 Ausschluß Benutzer, die den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zuwiderhandeln, können ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. 10 Fundsachen Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Sofern sich der Verlierer nicht innerhalb von 2 Wochen meldet, werden die Fundsachen beim Fundamt der Gemeinde abgeliefert. Das Fundamt verfügt über die Fundsachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am 1. April 1995 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorhergehenden Regelungen außer Kraft. 6

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