Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72"

Transkript

1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! A Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Artikel 13 i.v.m. Anhang VII Kapitel B Nr und Nr der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (EG) Nr. 999/2001 in der geltenden Fassung Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72 Im Falle der Feststellung atypischer Scrapie sind die in Anhang VII Kapitel B Nr der VO (EG) Nr. 999/2001 genannten Maßnahmen anzuordnen. Unter Berücksichtigung des Anhang VII Kapitel B Nr stellt das für den Haltungs- oder Herkunftsbetrieb zuständige VLÜA sicher, dass die Proben gemäß TSE-Überwachungsprotokoll genommen und untersucht werden. Die Ergebnisse der TSE-Überwachung sind gemäß Anlage 1 zu erfassen. Bei amtlicher Feststellung von klassischer Scrapie in einem Schaf-/Ziegenbestand ist neben den Maßnahmen gemäß Artikel 13 der VO (EG) Nr. 999/2001 in jedem Fall zusätzlich vorübergehend mindestens Folgendes anzuordnen: - Überprüfung der Kennzeichnung aller Schafe/Ziegen im Bestand. - Jeder Kontakt zu anderen Schaf-/Ziegenherden ist zu untersagen. - Beweidete Flächen dürfen nicht von einer fremden Schaf-/Ziegenherde genutzt werden. - Jeder Weidewechsel auf nicht betriebseigene Flächen ist anzuzeigen. - Unschädliche Beseitigung von Nachgeburten. - Anzeige des Zu- und Verkaufs von Tieren und tierischen Erzeugnissen Darüber hinaus sind im Falle von klassischer Scrapie im Ergebnis der epidemiologischen Ermittlungen und unter Berücksichtigung des Anhang VII Kap. B Nr folgende Maßnahmen im Haltungsbetrieb, in dem die Infektion bestätigt wurde und/oder im Herkunftsbetrieb des infizierten Tieres durchzuführen: 1 Vorübergehende Trennung der Böcke von den Muttertieren und Verwendungsbeschränkung der im Bestand gewonnenen Milch/Milcherzeugnisse gemäß Anhang VII Kapitel B Nr Buchstabe a). 2 Genotypisierung des Bestandes (Anhang VII Kapitel B Nr Option 2) 2.1 In Beständen, in denen bisher keine Genotypisierungen erfolgten, sind alle Schafe (einschließlich Lämmer) mittels EDTA-Blut- oder Gewebeproben zu genotypisieren. Parallel zur Probenahme erhalten die Tiere eine zusätzliche Kennzeichnung, die eine Einzeltierermittlung gewährleistet. Die Auswahl des Kennzeichnungssystems obliegt dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) in Abstimmung mit der Tierseuchenkasse.

2 2 2.2 In Beständen, in denen bereits Genotypisierungsergebnisse vorliegen, die auf Grund einer Einzeltierkennzeichnung und entsprechenden Dokumentationen nachvollziehbar sind, können diese Ergebnisse berücksichtigt werden. In diesen Beständen sind alle übrigen Schafe zu genotypisieren. 2.3 Schaflämmer, die nach Abschluss der Maßnahmen gemäß Anhang VII Kapitel B Nr Buchstabe c) von zum Zeitpunkt der Seuchenfeststellung bereits tragend gewesenen Tieren stammen, sind nach deren Geburt ebenfalls zu genotypisieren. Schaflämmer unter 3 Monaten zur Schlachtung können von der Genotypisierung ausgenommen werden. 2.4 Proben zum Zwecke der Genotypisierung sind an ein vom MUGV in Abstimmung mit der Tierseuchenkasse bestimmtes Labor zu senden. 3 Maßnahmen im Bestand nach Vorliegen der Ergebnisse der Genotypisierung 3.1 Alle Schafe einschließlich Lämmer, die kein ARR-Allel tragen sowie eventuell vorhandene Ziegen, sind unverzüglich zu töten und unschädlich zu beseitigen. In diesem Fall sind die aus dem Bestand zu entfernenden über 18 Monate alten Tiere oder bei denen mehr als zwei bleibende Schneidezähne durchgebrochen sind, nach dem Stichprobenschlüssel gemäß Anhang III Kap. A Teil II Nr. 5 auf TSE untersuchen zu lassen. Davon abweichend kann deren Schlachtung unter den Vorraussetzungen des Anhang VII Kap. B Nr Buchstabe c) Ziffer i erfolgen. Eine Verschiebung der Tötung/Schlachtung um max. 3 Monate ist unter den Bedingungen der Ziffer ii möglich. Die Verschiebung der Tötung/Schlachtung um max. 3 Jahre nach Ziffer iii ist unter Vorlage der Kriterien und Bedingungen mit dem MUGV, Referat 32 abzustimmen. Im Zeitraum zwischen der Genotypisierung und der Entfernung von Tieren, die kein ARR-Allel tragen, können von solchen Schafen geborene Lämmer gemeinsam mit dem Muttertier abgesondert aufgezogen werden. In diesem Fall ist das Muttertier nach der Aufzucht zu töten/zu schlachten und das Lamm entsprechend des Genotyps bzw. des Alters zu maßregeln. 3.2 Zuchtböcke, die nur ein ARR-Allel besitzen, sind unverzüglich zu schlachten. Weibliche Zuchtschafe mit einem ARR- und einem VRQ-Allel werden stufenweise geschlachtet oder in eine gesonderte Schlachtschafherde mit Schlachtlämmern, die mindestens ein ARR-Allel besitzen, aufgenommen. Schaf- und Ziegenlämmer, die nicht genotypisiert wurden, können bis zu einem Alter von 3 Monaten im Bestand verbleiben. 3.3 Die Ergebnisse der Genotypisierung und TSE-Überwachung werden gemäß Anlage 1 erfasst. 3.4 Im Ergebnis vorgenannter Maßnahmen setzt sich der verbleibende Bestand zusammen aus männlichen Zuchtschafen des Genotyps ARR homozygot (ARR/ARR) und weiblichen Zuchtschafen mit mindestens einem ARR-Allel und gleichzeitig ohne VRQ-Allel. 3.5 Bis zum Abschluss der Entfernung der in den Punkten 3.1 und 3.2 genannten Tiere aus dem Bestand gelten für den Haltungsbetrieb folgende Bedingungen:

3 3 Im Bestand ist eine verstärkte TSE-Überwachung gemäß Anhang VII Kap. B Nr durchzuführen. In den Bestand dürfen nur männliche Schafe des Genotyps ARR/ARR und weibliche Schafe mit einem ARR-Allel und ohne VRQ-Allel aufgenommen werden. Gleichzeitig ist nur Sperma bzw. Embryonen von entsprechenden Spendertieren einzusetzen. Schafe des Genotyps ARR/ARR können den Bestand ohne Beschränkungen verlassen. Muttertiere mit einem ARR-Allel und ohne VRQ-Allel in solche Haltungsbetriebe verbracht werden, die den gleichen Maßnahmen unterliegen, wie der abgebende Betrieb. Schafe mit nur einem ARR-Allel und Schafe die gemäß Punkt 3.1 zur Schlachtung zugelassen sind, dürfen nur innerstaatlich direkt zur Schlachtung abgegeben werden. Lämmer können mit Genehmigung des zuständigen VLÜA in einen eigens zur Mast bestimmten Betrieb ohne weitere Schaf- und Ziegenhaltung, der ausschließlich Tiere im Alter von max. 12 Monaten innerstaatlich zur direkten Schlachtung abgibt, verbracht werden. Schaf- und Ziegenlämmer unter 3 Monate ohne Genotypisierung sind nach näherer Anweisung des Amtstierarztes vom Haltungsbetrieb direkt zum Schlachtbetrieb zu verbringen. 4 Aufhebung der Beschränkungen Nach Abschluss der Maßnahmen nach den Punkten 3.1 und 3.2 gelten für den Haltungsbetrieb die Bedingungen des Anhang VII Kap. B Nrn solange weiter, bis die Anforderungen des Anhang VII Kap. B Nr erfüllt sind. 5 Aufhebung der Seuchenmeldung Im TSN ist die Seuchenmeldung nach Vorlage der Ergebnisse der Genotypisierung einschließlich der Ergebnisse der Lämmer, die von den zum Zeitpunkt der Seuchenfeststellung trächtigen Tieren stammen, und nach Abschluss der Maßnahmen nach Nummer 3 des Erlasses aufzuheben. 6 Finanzierung der Genotypisierung Die Kosten für die Laboruntersuchungen zur Genotypisierung trägt das Land auf der Grundlage des 19 Absatz 1 Nummer 3 des AGTierSGBbg. Die Kosten für die Ohrmarken werden auf Antrag des Tierhalters auf der Grundlage des Erlasses des MUGV zur Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und - bekämpfung sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit in der jeweils geltenden Fassung von der Tierseuchenkasse getragen.

4 4 Das für die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt veranlasst gegenüber dem beauftragten Labor eine getrennte Rechnungslegung für Laboruntersuchungen an das MUGV, Ref. 32 und für Ohrmarken an den Tierhalter. Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Artikel 13 i.v.m. Anhang VII Kap. A Nr. 2.3 Buchstabe b) der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (EG) Nr. 999/2001 in der geltenden Fassung vom 10. Februar Az.: /72 - wird aufgehoben. gez. Dr. Reimer (Landestierarzt)

5 5 Anlage 1 Maßnahmen in einem Schafbestand nach TSE-Bestätigung Zu Fall-Nr. Prion-Protein Anzahl der Anzahl der Anzahl der positiven Genotyp Tiere TSE-Tests TSE-Tests

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015) SATZUNG des Landkreises Groß-Gerau über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 12.10.2015 (Südhessen-Woche SüWo

Mehr

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006

Mehr

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung

Mehr

Interpretationshilfe für den Tierverkehr zwischen Österreich und den Nachbarstaaten sowie für Verbringungen innerhalb Österreichs Stand

Interpretationshilfe für den Tierverkehr zwischen Österreich und den Nachbarstaaten sowie für Verbringungen innerhalb Österreichs Stand Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch Gemäß

Mehr

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993 089413/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission 26.

Mehr

Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung) BlutArmV 2010 Ausfertigungsdatum: 04.10.2010 Vollzitat: "Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 4. Oktober

Mehr

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht vom 21.12.2006 1 (in der Fassung der 1. Änderung vom 15.06.2007, Artikel 1) 2 Der Rat

Mehr

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene (Satzung vom 17.12.2014) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Auf Grundlage der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom

Mehr

Empfehlung. der DGfZ-Projektgruppe TSE-Resistenzzucht bei Schafen. zur Ermittlung des Prionprotein-Genotyps von Schafen

Empfehlung. der DGfZ-Projektgruppe TSE-Resistenzzucht bei Schafen. zur Ermittlung des Prionprotein-Genotyps von Schafen Empfehlung der DGfZ-Projektgruppe TSE-Resistenzzucht bei Schafen zur Ermittlung des Prionprotein-Genotyps von Schafen 1. Verfahrensgrundsätze Mit der Feststellung des Prionprotein-(PrP)-Genotyps bei Schafen

Mehr

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung;

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung; Rechtsverordnung des Landratsamts Heilbronn über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 23. Februar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand SATZUNG des Lahn-Dill-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 23. März 2015 Aufgrund des 5 der Hessischen

Mehr

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) BetrPrämDurchfV Ausfertigungsdatum: 03.12.2004 Vollzitat: "Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.

Mehr

(EDAV-KVEU) vom... Zusätzliche Garantien. zusätzlichen Garantien erforderlich:

(EDAV-KVEU) vom... Zusätzliche Garantien. zusätzlichen Garantien erforderlich: Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU- Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-KVEU) vom... Das Eidgenössische Departement

Mehr

Schlachtung Farmwild

Schlachtung Farmwild Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Regierung von Oberfranken; Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch l Gemäß 2 a der Tierische Lebensmittelhygiene-VO

Mehr

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts Anhang 2 Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts Gemäß - Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Tierseuchenverordnung

Tierseuchenverordnung Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 16. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 2 Bst. i Betrifft nur den französischen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 21/3 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 56/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge I und IV der

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

1. Zweck, Ziel. 2. Begriffe, Definitionen

1. Zweck, Ziel. 2. Begriffe, Definitionen Leitfaden zur Schnittführung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 22. Oktober 2007 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas und des Schlachtgewichtes von Rindern unter Berücksichtigung

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

Leitfaden. 1. Ziel. 2. Begriffsbestimmungen

Leitfaden. 1. Ziel. 2. Begriffsbestimmungen Leitfaden zur Schnittführung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 22. Oktober 2007 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweineschlachtkörper unter Berücksichtigung fleischhygienerechtlicher

Mehr

in der Fassung vom , gültig ab

in der Fassung vom , gültig ab Verordnung des Landratsamtes Ortenaukreis über die Erhebung von en für öffentliche Leistungen in der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen (enverordnung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen)

Mehr

Tierseuchenverhütung und bekämpfung

Tierseuchenverhütung und bekämpfung Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen, die Lebensmittel- und die Futtermittelüberwachung des Landes Brandenburg A Tierseuchenverhütung

Mehr

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.1.2016 L 8/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/24 R KOMMISSION vom 8. Januar 2016 zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr von Erdnüssen

Mehr

Vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 4 der Verordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980) 1 Anforderungen

Vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 4 der Verordnung vom 27. April 2016 (BGBl. I S. 980) 1 Anforderungen Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand SATZUNG des Main-Kinzig Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) Aufgrund des 5 der Hessischen Landkreisordnung

Mehr

Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Veterinäramt BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen

Mehr

122092/EU XXIV. GP. Eingelangt am 19/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Juli 2013 (OR. en) 12410/13 AGRILEG 105 DENLEG 78 VETER 69

122092/EU XXIV. GP. Eingelangt am 19/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Juli 2013 (OR. en) 12410/13 AGRILEG 105 DENLEG 78 VETER 69 122092/EU XXIV. GP Eingelangt am 19/07/13 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 16. Juli 2013 (OR. en) 12410/13 AGRILEG 105 NLEG 78 VETER 69 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absen: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Blauzungenkrankheit. Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren

Blauzungenkrankheit. Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren Blauzungenkrankheit Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren 20km Zone Gefährdungsgebiet Verbringen von Schlacht-, Zuchtund

Mehr

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) BVDVV Ausfertigungsdatum: 11.12.2008 Vollzitat: "BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

D E U T S C H L A N D (G E R M A N Y) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Rochusstrasse Bonn

D E U T S C H L A N D (G E R M A N Y) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Rochusstrasse Bonn Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 Identification and Registration of ovine and caprine animals according to Regulation (EC) No 21/2004 D E U T

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Tierseuchenverordnung

Tierseuchenverordnung Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 9. April 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 43 Abs. 3 3 Die Verfütterung

Mehr

Frage-Antwort-Katalog

Frage-Antwort-Katalog MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage-Antwort-Katalog Informationen für Tierhalter und Eigentümer bzw. Besitzer von Equiden zu Vorschriften im Zusammenhang mit der Identifizierung

Mehr

TOP Klassische Schweinepest - Status und Rechtsrahmen

TOP Klassische Schweinepest - Status und Rechtsrahmen Fortbildungsveranstaltung der für Tierseuchenbekämpfung zuständigen obersten Landesbehörden und der Tierärztekammern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1. Falldefinition 2. Problemkreis vor

Mehr

Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder- Leukose-Verordnung)

Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder- Leukose-Verordnung) Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder- Leukose-Verordnung) LeukoseV 1976 Ausfertigungsdatum: 10.08.1976 Vollzitat: "Rinder-Leukose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG Rund um den EU Heimtierausweis Innergemeinschaftliche Verbringung Drittlandeinfuhren Dr. Roland Vecernik-Sautner VO 998/2003 EG Reiseverkehr Definition Heimtier Bescheinigung/Heimtierausweis Bedingungen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) 12140/14 DENLEG 135 AGRI 512 SAN 296 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest

Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest Landkreis Jerichower Land Der Landrat Allgemeinverfügung Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest Auf Grundlage

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Dr. Jürgen Trede Ministerium für und ländliche Räume 31.10.2006 1 Allg. Zielsetzungen QM Qualitätsmanagement warum? Die einzige

Mehr

vom 12. September 2011 (ersetzen die Technische Weisung vom 5. Juni 2001)

vom 12. September 2011 (ersetzen die Technische Weisung vom 5. Juni 2001) Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung (VU) Technische Weisungen über die Kennzeichnung von Klauentieren vom 12. September 2011 (ersetzen

Mehr

AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT

AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT Dr. med. vet. F L E I S C H H Y G I E N E AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT SS 2008 Anmerkung: Die Downloads stellen einen komprimierten i Themenauszug dar und dienen als ergänzende Informationsgrundlage!

Mehr

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03

Mehr

Neues aus der Rechtssetzung

Neues aus der Rechtssetzung Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung)

Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung) Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder-Salmonellose-Verordnung) RindSalmV Ausfertigungsdatum: 06.01.1972 Vollzitat: "Rinder-Salmonellose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz

Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/88 Landtag 19. Wahlperiode 29.09.15 Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz M i t t e i l u n g des Senats

Mehr

Seite 1 von 9. Stand letzte berücksichtigte Änderung: 7. Änderungssatzung vom

Seite 1 von 9. Stand letzte berücksichtigte Änderung: 7. Änderungssatzung vom Seite 1 von 9 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 15.04.2008

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

System der Tierkennzeichnung in Deutschland

System der Tierkennzeichnung in Deutschland System der Tierkennzeichnung in Deutschland Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union gekennzeichnet werden. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung

Mehr

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 26. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 12.11.2016 Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Tierseuchenbehördliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflüqelpest

Mehr

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden. 1 GROßBRITANNIEN Die Pflanzengesundheitsverordnung (Forst) (Änderung) 2012 (The Plant Health (Forestry) (Amendment) Order 2012) Quelle: Schreiben der Food and Environment Research Agency vom 29.10.2012

Mehr

Herkunftskennzeichnung bei Fleisch die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten zum 1. April Detlef Stachetzki VDF

Herkunftskennzeichnung bei Fleisch die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten zum 1. April Detlef Stachetzki VDF Herkunftskennzeichnung bei Fleisch die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten zum 1. April 2015 Detlef Stachetzki VDF Gesetzliche Basis LMIV Artikel 26 Ursprungsland oder Herkunftsort Abs.

Mehr

AVN Nr. 10/Oktober 2014 vom 18. November 2014

AVN Nr. 10/Oktober 2014 vom 18. November 2014 2. Veröffentlichungen auf Grund 6 Abs. 2, 10 Abs. 2, 18 Abs. 3, 31 Abs. 2 und 32 Abs. 1 und 2 der Veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2008 (VEVO 2008) GZ. 74.210/0053-II/B/10/2014 AVN Nr. 10/Oktober

Mehr

Cross-Compliance. Tierkennzeichnung

Cross-Compliance. Tierkennzeichnung Cross-Compliance Tierkennzeichnung 13.04.2015 CROSS-COMPLIANCE TIERKENNZEICHNUNG 1 I. Tierkennzeichnung Rind II. Tierkennzeichnung Schwein III. Tierkennzeichnung Schaf/Ziege 2 I. Tierkennzeichnung Rind

Mehr

RICHTLINIE 92/102/EWG DES RATES vom 27. November 1992 über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren. (ABl. L 355 vom , S.

RICHTLINIE 92/102/EWG DES RATES vom 27. November 1992 über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren. (ABl. L 355 vom , S. 1992L0102 DE 01.01.1995 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 92/102/EWG DES RATES

Mehr

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Gemäß TSE-VO (EG) Nr. 999/2001, Artikel 7, Anhang IV ist die Verfütterung folgender Stoffe verboten: verarbeitetes

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2005L0084 DE 16.01.2006 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2005/84/EG DES EUROPÄISCHEN

Mehr

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Merkblatt für Tierärzte (Stand ) Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot

Mehr

1. Prozessablauf: Schlachttiere Mögliche Schwachstellen Priorität 1

1. Prozessablauf: Schlachttiere Mögliche Schwachstellen Priorität 1 . Prozessablauf: Schlachttiere Alle Prozessstufen Erzeugung Geburt, Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr Lebensohrmarken () (RP) Fehlende/Unzureichende Kenntnisse über Verfahren und Aufgaben Nicht

Mehr

Bienenseuchen-Verordnung

Bienenseuchen-Verordnung Bienenseuchen-Verordnung Änderung vom 09. November 2004 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2004, S. 2739) I. Begriffsbestimmungen 1 (1) Bienenvolk im Sinne

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU) 23.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 343/65 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden,

Mehr

Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper (Schweineschlachtkörper- Handelsklassenverordnung - SchwHKlV)

Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper (Schweineschlachtkörper- Handelsklassenverordnung - SchwHKlV) Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper (Schweineschlachtkörper- Handelsklassenverordnung - SchwHKlV) SchwHKlV Ausfertigungsdatum: 18.12.1986 Vollzitat: "Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Mehr

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung TierSoBeihV) Vom 17. November

Mehr

TIERGESUNDHEITSDIENSTE

TIERGESUNDHEITSDIENSTE TIERGESUNDHEITSDIENSTE Die neue BVD-Verordnung Was ist zu beachten? Rindergesundheitsdienst, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Am 1. Januar 2011 tritt die neue BVD-Verordnung in ganz Deutschland in

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 13. Januar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7

Mehr

Tierseuchenverordnung (TSV)

Tierseuchenverordnung (TSV) Entwurf vom 17. November 2009 Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 6 Bst. y

Mehr

Merkblatt zum Verbringen und Transport von Tierschutzhunden innerhalb der EU

Merkblatt zum Verbringen und Transport von Tierschutzhunden innerhalb der EU Merkblatt zum Verbringen und Transport von Tierschutzhunden innerhalb der EU I. GRUNDSATZ: Der Transport von Hunden aus anderen EU- Ländern mit dem Zweck der Vermittlung an neue Halter gilt veterinärrechtlich

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion

Mehr

Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch im IGH

Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch im IGH Rechtliche Bestimmungen für Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004 gelten zur Gänze Basierend auf Artikel 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

Mehr

Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung

Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung Neufassung der vom 24. November 1995 (BGBl. I S. 1552), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April 2000 ( BGBl. I S. 531 ) Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen... 1 Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften...

Mehr

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Fachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung am 18. Oktober 2008 in Sömmerda Grundsätzliche Verpflichtungen 1. Lebensmittel müssen

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 30.4.2015 L 112/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/683 R KOMMISSION vom 24. April 2015 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten

Mehr

Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung - GflSalmoV)

Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung - GflSalmoV) Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung - GflSalmoV) GflSalmoV Ausfertigungsdatum: 06.04.2009 Vollzitat: "Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Mehr

vom 17. Dezember 2002

vom 17. Dezember 2002 916.421.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2002 Nr. 186 ausgegeben am 23. Dezember 2002 Verordnung vom 17. Dezember 2002 über die Entschädigung der Tierärzte, des Bienen- inspektors und des

Mehr

Betrieblicher Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Tierseuchen

Betrieblicher Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Tierseuchen Betrieblicher Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Tierseuchen Entsprechend 3 des seit 1. Mai 2014 geltenden Tiergesundheitsgesetzes hat der Tierhalter folgende Pflichten: 1. dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen

Mehr

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Verordnungsentwurf der Bundesregierung Stand: 6. Juni 2001 Verordnungsentwurf der Bundesregierung Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr