Zwischenbericht. über die laufenden Aktivitäten des Arbeitskreises "Hochschulrechnungswesen und Steuern" (AK HSReW) zum
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- Christoph Mann
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1 Zwischenbericht über die laufenden Aktivitäten des Arbeitskreises "Hochschulrechnungswesen und Steuern" (AK HSReW) zum Sprecher des AK HSReW: Wolf-Eckhard Wormser 1. Mitgliedschaften im AK HSReW Vorsitz: Wolf-Eckhard Wormser, Kanzler der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Mitglieder: Albert Berger, Kanzler TU München (ab 04/06) Dr. Michael Breitbach, Kanzler Universität Gießen Gerlinde Dietze, Kanzlerin TU Freiberg Dr. Marina Frost, Kanzlerin Universität Heidelberg Dr. Hans Gädeke, Kanzler Universität Kassel Dr. Martin Hecht, Kanzler Universität Halle Dr. Klaus Hembach, Stellvertr. Kanzler Universität Trier Martin Henkel-Ernst, Kanzler Universität Erfurt Oliver Herrmann, Kanzler Universität Kiel Dieter Kaufmann, Kanzler Universität Ulm Steffi Kirchner, Kanzlerin Universität Potsdam Dr. Roland Kischkel, Kanzler Universität Dortmund Rainer Kölsch, Kanzler TU Braunschweig Gerd-Rüdiger Kück, Kanzler Universität Bremen Hans Lerch, Kanzler, Bundeswehr-Uni München (ab 07/06) Thomas May, Kanzler LMU München Hans Georg Mockel, Kanzler Universität Frankfurt Manfred Nettekoven, Kanzler Universität Hamburg Dr. Friedhelm Nonne, Kanzler Universität Marburg Thomas A.H. Schöck, Kanzler der Universität Erlangen-Nürnberg (bis 07/06) Götz Scholz, Kanzler Universität Mainz Günter Scholz, Hauptamtl. Viezepräsident der Universität Hannover Hans-Jürgen Simm, Kanzler Universität Bielefeld Ständige Gäste: Konrad Eckart, Universität Mainz Uwe Embert, Universität der Bundeswehr München Bettina Floß, HIS GmbH Hannover Reiner Göttemann, Rechenzentrum der hessischen Fachhochschulen Volker Grunert, Universität Bayreuth Prof. Wolfgang Kessler, Universität Freiburg Tim Krützfeld, Universität Heidelberg
2 2 Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Ulrich Küpper, LMU München Dr. Thomas Rupp, Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP Hans-Peter Smolka, FH Ansbach Prof. Dr. Theodor Siegel, Universität Berlin Dr. Andreas Stich, Universität Dortmund Monika Waltenberger, Bayer. Staatsinstitut für Hochschulforschung und planung Joachim D. Weber, HRK Dr. Jürgen Weichselbaumer, TU München Gäste: Michael Windisch, PWC Kai Rast, Universität Heidelberg Frank Dölle, HIS Frau Strohmeier, Universität Augsburg Frau Seeber, TU Darmstadt Herr Weipert, Universität Tübingen Christian Wohlgemuth, Universität Regensburg Anett Schweigert, TU Chemnitz Herr Bachmayr, Universität Augsburg Jan Gerken, Universität Düsseldorf Herr Heinle, Universität Tübingen Helmut Hengstler, Universität Konstanz Dragomira Kiss, Universität Hohenheim Thomas Land, TU Chemnitz Frau Lindenschmid, Universität Stuttgart Herr Schmid, Universität Mannheim Dr. Bernd Reichert, EU Brüssel Volker Kreutzer, KoWi Brüssel Rolf Greve, DFG Bonn Dr. Michael Leszczensky, HIS GmbH Gert Winkelmann, HIS GmbH Annette Schoen, Universität Kiel Wolfgang Siegel, Bay. Staatsministerium Ákos Barna,Universität des Saarlandes Friedrich Oppelt, HIS GmbH Dr. Alfred Steinhäuser, Universität Erlangen Ralf Balleisen, LMU München Silke Tannapfel, Universität Erlangen 2. Durchgeführte Arbeitskreissitzungen und Arbeitsinhalte Der Arbeitskreis Hochschulrechnungswesen hat im Berichtszeitraum dreimal an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ( , sowie ) getagt. Die Protokolle der Sitzung des Arbeitskreises Hochschulrechnungswesen einschließlich der zugehörigen Anlagen können im Sekretariat des Sprechers angefordert werden.
3 3 Unter dem Eindruck aktueller Entwicklungen wie der Einführung der Studiengebühren und der Dringlichkeit des kostenrechnerischen Nachweises für die Auftragsforschung im Hinblick auf das 7. Forschungsrahmenprogamm der EU hat der Arbeitskreis seine am Ende des letzten Berichtszeitraums in Aussicht genommene Schwerpunktsetzung verändert: 1. Regelwerk für die universitäre Rechnungslegung: Erarbeitung eines hochschulspezifischen Regelwerks für Hochschulen (einheitliche und verbindliche externe Prüfungsgrundlage) unter Einbezug mittlerweile vereinzelt vorliegender Erkenntnisse an den Hochschulen; wurde zurückgestellt 2. Geschäftsbericht Universitäten: Konkretisierung der Berichtsinhalte wie auch der Definition eines Basissets standardmäßig niederzulegender Grunddaten und Kennzahlen unter Berücksichtigung nationaler wie auch internationaler Entwicklungen (Wissensbilanzen, kfm. Jahresabschlüsse und Lageberichte, Ziel- und Leistungsvereinbarungen etc.) und deren Implikationen für den Außenauftritt von Universitäten. Behandelt wurde die Risiko-Berichterstattung am Beispiel der Risikoinventur und des Risikomanagementsystems der Universität Heidelberg. 3. Besteuerung von Hochschulen: Bewertung und Entwicklung von Lösungsansätzen zur Frage der Besteuerung. Hier hat der Arbeitskreis für die Kanzlertagung eine Empfehlung zu einer Gesetzesinitiative zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von öffentlichrechtlichen Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen entwickelt (siehe Anlage 1) sowie zu verschiedenen Anlässen die Frage der hoheitlichen Beistandsleistung, der steuerlichen Behandlung von Studiengebühren sowie der Umsatzsteuerpflicht bei EU-Projekten behandelt. 4. Rechnungsmäßige Unterstützung der W-Besoldung: Anhand der Präsentation des Programms SimSalaryBim der Universität Hamburg wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten und Handhabungen der Regelungen zur neuen W-Besoldung erörtert. 5. Konzipierung entscheidungsorientierter Auswertungsrechnung: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bildeten hier zwei Fragestellungen den Schwerpunkt a) Kosten der Lehre Die mit der Aufgabe der Ausarbeitung eines differenzierten Modells zur Erfassung und Berechnung der Kosten der Lehre befasste Arbeitsgruppe hat ihren Abschlussbericht vorgelegt und darüber hinaus mit Hilfe von Simulationsanalysen und zusammen mit der AKL-Gruppe der HIS GmbH auch im Vergleich zu dieser an Hochschulen weit verbreiteten Methode die spezifischen Vorteile der jeweiligen Verfahren herausgearbeitet. Beide Verfahren haben unterschiedlichen
4 4 Detailierungsgrad, Reichweite und entsprechenden Verwaltungsaufwand. Das im Arbeitskreis entwickelte Verfahren eignet sich besonders zur hochschulinternen Detailplanung und erlaubt eine präzise Kostenkontrolle verschiedener, den einzelnen Studiengang betreffender Maßnahmen der Erweiterung bzw. Qualitätsverbesserung. Das HIS-Modell ist benchmarkfähig und liefert eher grobe und flächendeckende Aussagen zur Kostenstruktur. b) Selbstkostenermittlung mit Hinblick auf das 7. Forschungsrahmenprogramm Aufgrund einer entsprechenden Anforderung aus verschiedenen Hochschulen bzw. den mit der Vertretung der Wissenschaftslinteressen in Brüssel befassten Stellen hat sich der Arbeitskreis schwerpunktmäßig mit der Sicherung der Beteiligungsfähigkeit der deutschen Hochschulen am 7. Forschungsrahmenprogramm beschäftigt. Hier ging es in erster Linie darum, auch für kameral buchende Hochschulen die Beteiligungsfähigkeit zu sichern und Berechnungsmodelle auszuloten, die kurzfristig verfügbar sind und mit relativ geringem Verwaltungsaufwand Spielraum für die anstehende Umstellung auf Voll- bzw. Selbstkostenabrechnung der deutschen Hochschulen schaffen. Zu diesem Zwecke wurde eine gemeinsame Kommission des Arbeitskreises Hochschulrechnungswesen und des Arbeitskreises Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen gebildet, der angehören Wolf-Eckhard Wormser, AK Hochschulrechnungswesen (Vorsitz) Dr. Thomas A.H. Schöck, Vorsitzender AK Arbeitnehmererfinderrecht, EU- Angelegenheiten und Drittmittelfragen Albert Berger, TU München, ständig vertreten von Frau Bauer Dr. Rolf Greve, DFG Volker Kreutzer, KoWi Dr. Bernd Reichert, European Commission Christian Spath, Universität Mainz und welche dreimal getagt hat ( München, Brüssel sowie Bonn). Ausgehend vom von Kanzler Schöck entwickelten Vorschlag, aus dem kameralen Jahresabschluss einen hochschulspezifischen Zuschlagssatz zu ermitteln, wurden die verschiedenen, damit im Zusammenhang stehenden Probleme erörtert und zu einem Berechnungsverfahren für einen fachspezifischen Zuschlagssatz, beispielsweise auf Basis der Hochschulfinanzstatistik, weiterentwickelt. In Gesprächen in Brüssel konnte für dieses Vorgehen Akzeptanz geschaffen werden. Insbesondere enthält der letzte Richtlinienentwurf explizit den Hinweis auf eine vereinfachte Form des Selbstkostennachweises für Hochschulen. Schließlich waren die in der Beispielrechnung erzielten Ergebnisse hilfreich für die Begründung des zukünftig zu erwartenden Overhead-Zuschlags im Rahmen der DFG-Förderung. Der Arbeitskreis HSReW hat für die Hochschulen beiliegende (Anlage 2) Kernpunkte entwickelt.
5 5 3. Zukünftige Arbeitsthemen Schwerpunktsetzungen 1. Im Vordergrund werden weiter die hochschulspezifischen Auswertungsrechnungen stehen. Hier sollen insbesondere ausgearbeitet werden die Empfehlungen zu a) Voll- bzw. Selbstkostenabrechnung für die Auftragsforschung b) Kosten der Lehre und deren Verbesserung 2. Die Interessen der Hochschulen bei Fragen der Besteuerung sollen weiter wahrgenommen werden. 3. Unter dem Thema Geschäftsberichte der Hochschulen soll weiter am Set benchmarkfähiger Kennzahlen gearbeitet werden. Dazu sollen die hochschulintern verwendeten Benchmarkdaten z.b. im Zusammenhang mit Balanced-Scorecard- Modellen und Wissensbilanzen aufgearbeitet werden. 4. Vorgesehen ist auch die laufende Analyse der Entwicklung der Rechnungslegung der Universitäten in den Ländern. Freiburg, den 31. Juli 2006 Wolf-Eckhard Wormser
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