Landratsamt Deggendorf. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Bodenrichtwertliste. für den Landkreis Deggendorf

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1 Landratsamt Deggendorf Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Bodenrichtwertliste für den Landkreis Deggendorf Stand:

2 Bodenrichtwerte Rechtliche Grundlagen der Ermittlung sind 193 und 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom (BGBl. I S. 2414) und 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom (GVBl S. 88), i.d.f. vom (GVBl S. 411) Bewertungsgrundlage bildet die Kaufpreissammlung. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln. Bewertungszeitraum ist der bis Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für mehrere Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen (Bodenrichtwertzone). Bodenrichtwerte leiten sich von echten Kaufpreisen aus Notariatsurkunden aus den Jahren 2015 und 2016 ab. Soweit Kaufpreise für das Gebiet fehlen, werden Werte aus ähnlichen Gebieten in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden mit vergleichbaren Lagemerkmalen oder ältere Kaufpreise zur Festsetzung des Bodenwertes herangezogen. Individuelle Grundstücksmerkmale wie etwa Altlasten oder privatrechtliche Dienstbarkeiten werden ebenso wenig berücksichtigt wie besondere personenbezogene Umstände, etwa ein besonderes Erwerbsinteresse zur Betriebserweiterung. Die Bodenrichtwerte für Bauflächen wurden für baureifes unbebautes Land, getrennt nach Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen ermittelt. Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind. In die Richtwertzonen einbezogen wurden Bauflächen, die sich aus Bebauungsplänen oder aus sonstigen Satzungen nach dem BauGB ergeben und Flächen, die sich als sogenannte Innenbereichslagen nach 34 BauGB darstellen. Die Einbeziehung von Flächen nach 34 BauGB (die nirgends definiert sind) erfolgte nach Einschätzung des Gutachterausschusses. Aus der Einbeziehung in die Zone ergibt sich keine baurechtliche Bindung, weder für den Bauherrn noch für die Baugenehmigungsbehörde oder die Gemeinde. Ohne Bewertung bzw. ohne Richtwert sind Flächen für den Gemeinbedarf, wie z. B. Kirchen, Schulen, Sportanlagen und Sonderbauflächen. Auch enthält die Bodenrichtwertliste in der Regel keine Werte für landwirtschaftliche Hofstellen und sonstige Bebauungen (Splittersiedlungen, Außenbereichssatzungen) im Außenbereich.

3 Erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand Ebf (erschließungsbeitragsfrei) bedeutet, dass die Erschließung bereits bezahlt wurde und der Käufer keine weiteren Erschließungskosten mehr zu erwarten hat. Ebpf (erschließungsbeitragspflichtig) bedeutet, dass die Erschließung noch gar nicht oder teilweise bezahlt ist. Der Käufer muss also noch mit Erschließungsbeiträgen (Straße, Wasser, Abwasser, Gas usw.) rechnen. Inwieweit Erschließungsbeiträge bei einem Kaufvertrag tatsächlich mit abgegolten sind oder nicht, ergibt sich meist aus den uns übermittelten notariellen Kaufver-trägen, teils aber auch nicht. Erhebungen bezüglich der Richtigkeit der Angaben erfolgt nicht. Es wird den Angaben in den jeweiligen Urkunden vertraut. Die Ausweisung der Bodenrichtwerte als erschließungsbeitragsfrei bedeute im jeweiligen Einzelfall keine Garantie dafür, dass tatsächlich auch eine all umfassende zentrale Erschließung besteht und sämtliche anfallenden Erschließungskosten in den ausgewiesenen Beträgen auch tatsächlich enthalten sind. Dies kann sehr unterschiedlich sein und kann bei Bedarf bei der zuständigen Gemeinde erfragt werden. Landwirtschaftliche Flächen Für den Bereich des Landkreises Deggendorf werden Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen nicht aber für forstwirtschaftliche Flächen ermittelt. Die Ermittlung der Richtwerte erfolgte innerhalb der jeweiligen Gemeinde auf Gemarkungsebene, soweit sich innerhalb der Gemarkung keine wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmale ergeben. Oder bei Gemarkungen mit unterschiedlichen wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen anhand von topographischen oder standortmäßigen Gegebenheiten. Die Bodenrichtwerte für Grünland werden in Von-Hundert-Sätzen des jeweiligen Bodenrichtwerts für Ackerland festgestellt. Als durchschnittlicher Richtwert unterscheidet sich der Bodenrichtwert grundsätzlich vom individuellen Verkehrswert eines konkreten Grundstücks. Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses enthalten keine verbindlichen Aussagen über die baurechtlich zulässige Nutzung der erfassten Grundstücke. Bei Bedarf sind baurechtliche Fragen mit der Baugenehmigungsbehörde zu besprechen. Die Bodenrichtwerte sind laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Gesetz über den unlauteren Wett-bewerb (UWG) geschützt. Die Erstellung von Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte bzw. der Vertrieb und die Weitergabe von Bodenrichtwerten sind dem herausgebenden Gutachterausschuss vorbehalten. Vervielfältigungen (kopiert, digitalisiert und EDV-gespeichert) sind ausschließlich für den eigenen Bedarf gestattet.

4 Landkreis Deggendorf Der Gutachterausschuss für den Landkreis Deggendorf Bodenrichtwerte gemäß 196 Baugesetzbuch (BauGB) Stichtag: Herrenstraße Deggendorf 0991/ Auszug aus der Liste der Bodenrichtwerte ) Mit VBORIS gefertigt Bodenrichtwertnummer Stadt Markt Gemeinde Ortsteil Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Art der Nzutung Ergänzungen zur Art der Nutzung Geschosszahl Wertrelevante Geschossfläche Bodenrichtwertzonenname Grundflächenzahl Bodenrichtwert ( /m²) 1 Grafling Grafling B 1 M Grafling Eidsberg B 1 M Grafling Gewerbedorf B 1 G 55.0 Petraching 4 Grafling Kleintiefenbach B 3 M Grafling Grub B 1 M Landkreis Deggendorf - Bodenrichtwert des Gutachterausschusses Seite 1

5 Auszug aus der Liste der Bodenrichtwerte ) Mit VBORIS gefertigt Bodenrichtwertnummer Stadt Markt Gemeinde Ortsteil Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Art der Nzutung Ergänzungen zur Art der Nutzung Geschosszahl Wertrelevante Geschossfläche Bodenrichtwertzonenname Grundflächenzahl Bodenrichtwert ( /m²) 6 Grafling Grafling B 1 W Grafling Petraching SF SO Grafling Arzting B 1 M Grafling Grafling B 1 W Grafling Wühn B 3 M 11 Grafling Großtiefenbach B 1 M Grafling Mühlen-Siedlung B 3 M Grafling Oberhirschberg B 3 MD Grafling Wühnried B 3 M Grafling Rohrmünz B 3 MD 55.0 Landkreis Deggendorf - Bodenrichtwert des Gutachterausschusses Seite 2

6 Auszug aus der Liste der Bodenrichtwerte ) Mit VBORIS gefertigt Bodenrichtwertnummer Stadt Markt Gemeinde Ortsteil Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Art der Nzutung Ergänzungen zur Art der Nutzung Geschosszahl Wertrelevante Geschossfläche Bodenrichtwertzonenname Grundflächenzahl Bodenrichtwert ( /m²) 16 Grafling Datting B 1 M 17 Grafling Graßlingsberg B 1 M 18 Grafling Alberting B 1 M Grafling SF M ASB Grafling Grünland 66,67 % LF 3.0 A 99 Grafling SF GB 0.0 Landkreis Deggendorf - Bodenrichtwert des Gutachterausschusses Seite 3

7 Erläuterungen Bauflächen: Flächen der Land- und Forstwirtschaft: Nutzungsart W = Wohnbaufläche WS = Kleinsiedlungsgebiet WR = reines Wohngebiet WA = allgemeines Wohngebiet WB = besonderes Wohngebiet M = gemischte Baufläche MD = Dorfgebiet MI = Mischgebiet MK = Kerngebiet G = gewerbliche Baufläche GE = Gewerbegebiet GI = Industriegebiet S = Sonderbaufläche SE = Sondergebiet für Erholung ( 10 BauNVO) SO = sonstige Sondergebiete ( 11 BauNVO) GB = Baufläche für Gemeindebedarf LW = Landwirtschaftliche Fläche A = Acker GR = Grünland EGA = Erwerbsgartenanbaufläche SK = Anbaufläche für Sonderkulturen WG = Weingarten KUP = Kurzumtriebsplantagen/Agroforst UN = Umland, Geringstland, Bergweide, Moor F = Forstwirtschaftliche Fläche Ergänzung zur Art der Nutzung EFH = Ein- und Zweifamilienhäuser MFH = Mehrfamilienhaus GH = Geschäftshäuser (mehrgeschossig) WGH = Wohn- und Geschäftshäuser BGH = Büro- und Geschäftshäuser BH = Bürohäuser PL = Produktion und Logistik WO = Wochenendhäuser FEH = Ferienhäuser FZT = Freizeit und Touristik LAD = Läden (eingeschossig) EKZ = Einkaufzentren MES = Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art BI = Bildungseinrichtungen MED = Gesundheitseinrichtungen HAF = Hafen GAR = Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser MIL = Militär LP = landwirtschaftliche Produktion ASB = Außenbereich OG = Obstanbaufläche GEM = Gemüseanbaufläche BLU = Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche BMS = Baumschulfläche SPA = Spargelanbaufläche HPF = Hopfenanbaufläche TAB =Tabakanbaufläche FL = Weingarten in Flachlage HL = Weingarten in Hanglage STL = Weingarten in Steillage o = offen g = geschlossen a = abweichend LF = Flächen der Land- und Forstwirtschaft E = Bauerwartungsland R = Rohbauland B = Baureifes Land sontige Flächen: PG = private Grünfläche KGA = Kleingartenfläche FGA = Freizeitgartenfläche CA = Campingplatz SPO = Sportfläche (u.a. Golfplatz) SG = sonstige private Fläche FH = Friedhof WF = Wasserfläche FP = Flughäfen, Flugplätze usw. PP = private Parklätze, Stellplatzfläche LG = Lagerfläche AB = Abbauland GF = Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland) SN = Sondernutzungsfläche SND = Abbauland von Sand und Kies TON = Abbauland von Ton und Merge TOF = Abbauland von Torf STN = Steinbruch Beitragszustand 1 = erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei 2 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungs-betragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz 3 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungs-betragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz Allgemeine Bemerkungen zu den Bodenrichtwerten Gemäß 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Deggendorf die in der Bodenrichtwertkarte / dem Auszug aus der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschV, GVBl 2005, 88) zum jeweils angegeben Stichtag ermittelt. Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Die Richtwerte für Gewerbeflächen können teilweise aus dem Bodenverkehr von subventionierten Flächen ermittelt sein. Die Allgemeinen Bemerkungen zu den Bodenrichtwerten erheben keinen ganzheitlichen Anspruch. Weitere Hinweise zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

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