Gutachterausschuss Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bodenrichtwerte Marktbericht Für die Jahre 2009 und 2010
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- Gitta Abel
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1 Gutachterausschuss Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Bodenrichtwerte Marktbericht Für die Jahre 2009 und 2010
2 Veröffentlichung im Stadtjournal der Stadt Bad Saulgau unter amtliche Bekanntmachungen Ausgabe Nr.11, Donnerstag, den Bericht zur Feststellung der Bodenrichtwerte zum Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Bad Saulgau hat gemäß 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum beschlossen. Anmerkungen zu den Bodenrichtwerten Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen, sowie örtliche Ermittlungen herangezogen. Die Abgrenzungen der einzelnen Richtwertzonen/Gebiete sind in den Bodenrichtwertkarten dargestellt. Diese können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können so groß sein, dass sich der Wert des einzelnen Grundstücks erheblich vom Bodenrichtwert unterscheidet. Soweit im Einzelfall eine Bodenrichtwertauskunft für die vorliegende Fragestellung nicht ausreicht, kann nach 193 BauGB ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von daran bestehenden Rechten beantragt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden. Beitragszustand der Bodenrichtwertgrundstücke Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) wie Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge, Klärbeiträge und Wasserversorgungsbeiträge (> 90 %) sind erhoben bzw. gelten als erhoben. Seite 1 von 8
3 Wohn- und gemischte Bauflächen Stadtkern M Gemischte Bauflächen W Wohnbauflächen Schlüssel RWZ Richtwertzone Nutzung /m² Stadtzentrum Für diesen Bereich werden keine BRW ausgewiesen. Sie können nur nach jeweiliger Bebauung und Lage ermittelt werden Obere Hauptstraße M 120, Westlicher Bahnhof - Friedenstraße M 100, Schulstraße/Liebfrauenstraße W 140, Unterstadt W 150, Herbertinger Straße W 90, Unterm Kirchberg W 135, Sießener Str./ Wuhrweg W 125, Sießener Wiesen W 130, Straubenhalde W 170, Rossgarten / Seewatten W 135, Krumme Äcker II W 130, Kessel W 145,- Gewerbliche Bauflächen Schlüssel RWZ Richtwertzone Nutzung /m² Produzierendes Gewerbe G 28,- Gewerbe mit Handel und Dienstleistungen G 50,- Seite 2 von 8
4 Wohn- und gemischte Bauflächen Umland M Gemischte Bauflächen W Wohnbauflächen Schlüssel RWZ Richtwertzone Nutzung /m² Bierstetten M 34, Bierstetten W 55, Bogenweiler M 70, Bogenweiler W 115, Bolstern M 40, Bolstern W 55, Bondorf M 60, Bondorf W 80, Braunenweiler M 35, Braunenweiler W 55, Friedberg M 35, Friedberg W 47, Fulgenstadt M 40, Fulgenstadt W 62, Großtissen M 40, Großtissen W 50, Haid M 38, Haid W 50, Heratskirch M 31, Heratskirch W 45, Hochberg M 35, Hochberg W 51, Kleintissen M 36, Kleintissen W 53, Lampertsweiler M 50, Lampertsweiler W 65, Moosheim M 50, Moosheim W 68, Renhardsweiler M 43, Renhardsweiler W 68, Sießen M 55, Sießen W 100, Wilfertsweiler M 35, Wilfertsweiler W 50, Wolfartsweiler M 35, Wolfartsweiler W 50, Steinbronnen M 45, Steinbronnen W 65, Luditsweiler M 32, Luditsweiler W 46,- Seite 3 von 8
5 Agrarland Reines Agrarland ohne sonstige Begünstigungen und Einschränkungen. Schlüssel RWZ Richtwertzone Gesamtes Stadtgebiet (Alle Gemarkungen) Gesamtes Stadtgebiet (Alle Gemarkungen) Nutzung /m² Ackerland 1,90 Grünland 1,10 Bodenrichtwertkarten Für Bauland stehen nachfolgende Bodenrichtwertkarten als PDF-Datei zum Download bereit: - Bodenrichtkarte Kernstadt - Bodenrichtwertkarte Umland Seite 4 von 8
6 Die in der Grafik dargestellten Werte sind nur bedingt für die Wertermittlungen geeignet. Die Kaufpreise beziehen sich auff nachfolge Eigenschaften: Lageklasse 2,0 (Kernstadt) 4-5 Familienhäuser Wohnungsgröße ca. 80 m² Eine Unterscheidung nach Ausstattung, Geschoss, Ausrichtungenn usw. ist nicht erfolgt. Anteile für Garagen, Stellplätzen usw. sind nicht enthalten. Seite 5 von 8
7 Anzahl der eingegangenen Kaufverträge und Geldumsätze Anzahl der Kaufverträge nach Jahren 400 Kaufverträge Kaufverträge Jahr Anzahl der Geldumsätze in Mio. 40,00 Kaufverträge 35,00 30,00 25,00 Mio 20,00 15,00 10,00 5, Jahr Seite 6 von 8
8 Entwicklung der Bodenpreise Bauland 210 Entwicklung des Bodenpreises W Stadtkern RWZ: 1200, 1300, 1450, 1500, 1550, 1700, 1750, Bodenpreis in EUR/m² Vertragsdatum Entwicklung des Bodenpreises W Umland RWZ: 5350, 5550, 5650, 5750, 5850, 5950, 6050, 6150, 6250, 6350, 6450, 6650, 6750, 6850, 6950, Bodenpreis in EUR/m² Vertragsdatum Seite 7 von 8
9 Entwicklung der Bodenpreise Agrarland Reines Agrarland ohne sonstige Begünstigungen. Normale Bewirtschaftungsverhältnisse (nicht anmoorig usw.) 3,0 Entwicklung des Bodenpreises Ackerland Alle Gemarkungen 2,7 Bodenpreis in EUR/m² 2,4 2,1 1,8 1,5 1,2 0,9 0,6 0,3 0, Vertragsdatum 3,0 Entwicklung des Bodenpreises Grünland Alle Gemarkungen 2,7 Bodenpreis in EUR/m² 2,4 2,1 1,8 1,5 1,2 0,9 0,6 0,3 0, Vertragsdatum Seite 8 von 8
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