Satzung. des. Angelverein Bantikow und Umgebung e.v.
|
|
- Dörte Schmidt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des Angelverein Bantikow und Umgebung e.v. 1
2 1 Name - Sitz Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Angelverein und Umgebung e.v., im folgenden "AV Bantikow" genannt. Er ist im Vereinsregister unter der Nr. 407 beim Amtsgericht Neuruppin eingetragen. 2. Der Sitz des AV Bantikow ist Bantikow. 3. Der AV Bantikow vertritt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Interessen. Der AV Bantikow ist Rechtsnachfolger der Ortsgruppe Bantikow im DAV. Er ist Mitglied des KAV Kyritz e.v., des LAV Brandenburg e.v. und des DAV e.v., deren Satzungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt werden. 4. Das Geschäftsjahr beginnt am eines jeden Jahres und endet jeweils am des laufenden Jahres (Kalenderjahr). 2 Zweck, Aufgaben 1. Anliegen des AV Bantikow ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder zur Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des waidund hegegerechten Angelns sowie die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer sowie die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes. In diesem Sinne regt er seine Mitglieder zu einer aktiven Betätigung in der Natur im Interesse der Allgemeinheit an und fördert ihre satzungsgemäße gemeinnützige Tätigkeit. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. 2. Der AV Bantikow verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch: a) Die Ausübung und Förderung des waid- und hegegerechten Angelns. b) Die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden, wissenschaftlichen Instituten,Vereinigungen sowie nationalen Verbänden, die sich für die Gestaltung der Landeskultur, den Naturschutz und den Sport einsetzen. c) Die Betätigung seiner Mitglieder im Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutz. d) Die Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der Artenerhaltung und des Artenschutzes. e) Die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung bei der Wiederherstellung desselben. f) Die Durchführung von Angelveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung hegerischer Erfordernisse. g) Die Heranführung der Jugend an das Angeln. 2
3 h) Die Betreuung des Angelgewässers Bantikower Teich (P ) zur Durchsetzung des Satzungszweckes. i) Die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber der Landesregierung, den Behörden, Institutionen, Verbänden und in der Öffentlichkeit. 3 Grundsätze, Gemeinnützigkeit 1. Der AV Bantikow ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke. Seine Ziele verfolgt er ausschließlich und unmittelbar auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Mittel des AV Bantikow dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern (Vorstandsmitglieder und Kommissionen) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des AV Bantikow können alle natürlichen Personen ab einem Lebensalter von 08 Jahren werden. Juristische Personen können ebenfalls aufgenommen werden, sofern Sie den Nachweis der Gemeinnützigkeit vorweisen können. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Wenn ein Mitglied im laufenden Kalenderjahr/ Beitragsjahr das 18. Lebensjahr vollendet, gilt er für das komplette Jahr als Jugendlicher. Erst im Folgejahr, wird dieser / diese ein stimmberechtigtes Mitglied und zählt zu den Erwachsenen. Als Vollendung des 18. Lebensjahres gilt der 18. Geburtstag.). 2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Sie wird, nach Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes verbunden mit der unmittelbaren Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Geschäftsjahr erworben. Weiterhin ist eine einmalige Zahlung von 50 Euro, bei Eintritt als Aufnahmegebühr zu zahlen. Die Aufnahmegebühr wird nur für Neuaufnahmen, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und darüber hinaus fällig. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr entfällt die Zahlung der Aufnahmegebühr. Die Vorstellung des neuen Mitgliedes gegenüber den Alt- Mitgliedern erfolgt dann auf der nächsten Hegefisch-Veranstaltung. 3. Die Mitgliedschaft endet: a) durch schriftliche Austrittserklärung oder Kündigung der Mitgliedschaft an den geschäftsführenden Vorstand, mit einer Frist von 3 Monaten zum des laufenden Kalenderjahres b) bei Auflösung des AV Bantikow c) durch Tod des Mitgliedes d) durch Ausschluss aus dem AV Bantikow 3
4 e) wenn der Mitgliedsbeitrag bis des Kalenderjahres nicht beglichen wurde. Ausgenommen sind Ratenzahler, welche bis des Kalenderjahres 40 Prozent des fälligen Jahresbeitrages bezahlt haben. 4. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß der Satzung, besonders dem Satzungszweck zuwiderhandelt und damit den AV Bantikow oder eines seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit verleumdet oder schädigt bzw. wiederholt gegen Vereins- oder Verbandsbeschlüsse verstößt, kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes aus dem AV Bantikow ausgeschlossen werden. Widerspruch ist an die nächste ordentlich einberufene Mitgliederversammlung zu richten. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder besitzen im Rahmen des Satzungszweckes das Recht: a) auf ideelle Unterstützung in ihren Angelegenheiten, soweit diese nicht den Rechten bzw. Interessen anderer Mitglieder entgegenstehen. b) auf mündliche und/oder schriftliche Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, natürlichen und juristischen Personen, sofern die Streitigkeiten ausschließlich den Satzungszweck des AV Bantikow betreffen. c) Informationen über neue Bestimmungen zum Fischereirecht, Vereinsrecht und zum Arten sowie Tierschutz zu erhalten. d) Alle Mitglieder haben Anspruch auf Vergütung und Ersatz von Auslagen, die ihnen bei der Wahrnehmung der vom Vorstand übertragenen, satzungsgebundenen Aufgaben für den AV Bantikow, entstanden sind. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet: a) Die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. b) Sich satzungsgemäß zu verhalten, die gefassten Beschlüsse des AV Bantikow einzuhalten. c) Sich für den Satzungszweck einzusetzen. d) Ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem AV Bantikow fristgerecht zu erfüllen. Kommt ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, so ruhen dessen allgemeine Rechte sowie das Stimmrecht bis zur vollständigen Einlösung seiner Verpflichtungen. e) Den Vorstand über vereinsschädigende Betätigungen anderer Mitglieder, Verstöße gegen die Satzung nach Kenntnis zu informieren. 6 Mitgliedsbeiträge 4
5 1. Der AV Bantikow erhebt für die natürlichen Personen seiner Mitglieder einen Jahresbeitrag. 2. Dieser Jahresbeitrag ist bis spätestens des Kalenderjahres zur Zahlung fällig. 7 Organe 1. Die Organe des AV Bantikow sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Kommissionen 2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des AV Bantikow. Ihre Beschlüsse sind für alle Organe und Mitglieder bindend. 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich bis spätestens Ende Dezember vom geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Einladefrist von 21 Kalendertagen, durch Einladung mittels Brief, an alle Mitglieder einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Für den Fall, dass Mitglieder die Einladung nicht mittels Brief wünschen, besteht die Möglichkeit in Form von definierten Speichermedien (Laut Anlage 1 zur Satzung ) oder per einzuladen. a) Anträge (zur Satzung) an die Mitgliederversammlung sind mindestens 14 Kalendertage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen und spätestens am Tage der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. Nicht fristgemäß eingebrachte Anträge zur Satzung können nur als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden, über die Behandlung dieser entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. b) Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens 7 Kalendertage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen und spätestens am Tage der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. c) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Kommissionen des AV Bantikow. 1. Der geschäftsführende Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 35 % der Mitglieder, schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe, die Einberufung fordern. 2. Die Mitgliederversammlung regelt die Angelegenheiten des AV Bantikow, soweit diese nicht durch den Vorstand oder durch Kommissionen wahrgenommen werden und ist insbesondere zuständig für die: a) Entlastung des Vorstandes 5
6 b) Beschlussfassung über den Haushaltsplan c) Beschlussfassung über die Höhe des Jahresbeitrages d) Beschlussfassung über Satzungsänderungen e) Beschlussfassung über eingebrachte Anträge f) Beschlussfassung über Auflösung des AV Bantikow 3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden oder einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Stimmberechtigten geleitet. 5. Jede form- und fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten. 6. Eine Änderung der Satzung bedarf der Mehrheit von drei Vierteilen der erschienenen Mitglieder. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung aller nicht erschienen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. Für alle anderen Beschlüsse genügt die einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit führt zur Ablehnung eines Antrages/Beschlusses. 7. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. 9 Vorstand 1. Der Gesamtvorstand gliedert sich in: a) den geschäftsführenden Vorstand nach 26 BGB, bestehend aus: - dem 1. Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schatzmeister Der geschäftsführende Vorstand ist einzeln vertretungsberechtigt. b) den erweiterten Vorstand, bestehend aus: - dem Ehrenvorsitzenden - dem Schriftführer - den Gewässerwarten - dem Jugendwart 2. Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. 3. Vorstandsmitglieder können bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur 6
7 ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit Beschluss der Mitgliederversammlung als Vorstandsmitglied abgelöst werden. 10 Notvorstand 1. Für den Fall, dass sich bei Vorstandsneuwahlen keine Kandidaten zur Verfügung stellen oder die zur Verfügung stehenden Kandidaten nicht gewählt werden, muss sofort ein Notvorstand, bestehend aus mindestens drei Vereinsmitgliedern, gewählt werden, um die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Vereins abzusichern. 11 Niederschriften 1. Über alle Mitgliederversammlungen des AV Bantikow sind Protokolle anzufertigen, die vom jeweiligen Versammlungsleiter und von mindestens einem Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu unterzeichnen sind. 12 Kommissionen 1. Für die Erledigung von bestimmten Aufgaben sind besondere Vertreter (Kommissionen) zu wählen, die als Fachorgane zur Unterstützung des Vorstandes fungieren. Die Wahl dieser obliegt der Mitgliederversammlung. 2. Die Kommissionen haben vorbereitende, kontrollierende, beratende und ausführende Funktionen. Sie sind nicht beschlussfähig jedoch antragsberechtigt. 3. Zu wählende Kommissionen: - Revisionskommission (Kassenprüfer): Die Mitgliederversammlung wählt aus Ihrer Mitte zwei Revisoren für eine Wahlperiode (5 Jahre). Diesen obliegt es, im Jahr mindestens eine Prüfung der Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit durchzuführen und deren Ergebnis der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Sie haben auf der Jahreshauptversammlung die Entlastung des Vorstandes zu beantragen bzw. bekannt zu geben, warum dieser Antrag nicht gestellt wird. Scheidet ein Mitglied der Revisionskommission während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Revisionsmitglieds. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein. - Antragskommission: Mitgliederversammlung bestimmt jährlich zwei Vereinsmitglieder für die Antragskommission. Diesen obliegt die Kontrolle der unter 8 genannten Fristen zur Antragseinreichung. Sie haben auf der Mitgliederversammlung die Zulässigkeit der eingereichten Anträge zu beantragen bzw. bekannt zu geben, warum Anträge nicht zugelassen werden. - Mandatsprüfungskommission: Die Mitgliederversammlung bestimmt jährlich zwei Vereinsmitglieder für die Mandatsprüfungskommission. Sie nehmen auf der Mitgliederversammlung die 7
8 Mandatsprüfungszettel in Empfang, prüfen deren Gültigkeit und teilen das Ergebnis der Mitgliederversammlung mit. - Wahlkommission: Die Mitgliederversammlung bestimmt unmittelbar vor Neuwahlen mindestens drei Vereinsmitglieder für die Wahlkommission. Die Wahlkommission leitet die Neuwahlen und bestätigt diese nach Abhandlung im Wahlprotokoll. 13 Auflösung 1. Der AV Bantikow kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteilen der erschienen Mitglieder erforderlich. 2. Liquidatoren sind zwei natürliche Personen und ein Vorstandsmitglied, welche von der Mitgliederversammlung per Beschluss beauftragt werden. 3. Bei Auflösung des AV Bantikow ist der Betreuungsvertrag für den Bantikower Teich ( P ) dem für das Territorium zuständigen Kreisanglerverband zu überschreiben. Für Grundstücke und Gewässer, die Eigentum des AV Bantikow sind, hat dieser KAV das Vorkaufsrecht, soweit der KAV wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützig anerkannt ist. 4. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für die Förderung des Sports und des Naturschutzes mit Sitz und Interessenvertretung in und für Bantikow.. 14 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Neuruppin. 15 Inkrafttreten 1. Soweit infolge einer Auflage des Registergerichts oder einer anderen Behörde eine Satzungsänderung erforderlich ist, ist der Vorstand i. S. d. 26 BGB befugt, diese Satzungsänderung zu beschließen. 2. Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung des AV Bantikow e.v. am beschlossen. Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer Eintragung durch das Registergericht in Kraft. 8
9 Anlage 1 zur Satzung des AV Bantikow e.v. Physische Speichermedien (ohne Hilfsmittel zu lesen) Papier Folie Steintafel Tontafel, Tonzylinder Holztafel, Kerbholz Wachstafel Leder Knotenschrift Wandzeichnung Schiefertafel Schreibfolie vereinseigener Schaukasten Physische Speichermedien (mit Hilfsmittel zu lesen) Lochkarten Lochstreifen LP (Langspielplatte, Vinyl) Schellackplatte Wachszylinder Elektronische Speichermedien / Halbleiterspeicher Flash-EEPROM (USB-Stick) Magnetische Speichermedien Nicht rotierende Speichermedien Magnetband Magnetkarte Magnetstreifen Compact Cassette (Datasette) Rotierende Speichermedien Magnet-Trommel Festplatte (hard disk) Diskette (floppy disk) Wechselplatte z. B. Zip-Diskette Optische Speichermedien Film und Mikrofilm. Laserdisc. PD. CD, mit den Unterformaten: Audio-CD, CD-ROM, CD-R, CD-RW, SVCD, VCD, MVCD. DVD, mit den Unterformaten: DVD-Video, DVD-Audio, DVD-ROM, DVD-RAM, DVD±R, DVD±RW. DVD-Nachfolger: Blu-ray Disc, HD-DVD, Ultra Density Optical. HVD, Holographischer Speicher Magnet-optische Speichermedien MiniDisc MO-Disk 9
Satzung des Anglervereins -Teltower Knicklichter- e.v.
Satzung des Anglervereins -Teltower Knicklichter- e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "AV Teltower Knicklichter e.v. Im Folgenden Anglerverein (AV) genannt. Er ist
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrSatzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."
Satzung Des Vereins "Faschingsumzug Münchsmünster e.v." Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Finanzen und Haftung 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8
MehrS A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;
S A T Z U N G 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderer der Nabushome School e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut, Registergericht eingetragen. Der Verein hat
MehrSatzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.
Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v. (Stand 15.10.2009) (Mofa Rennclub 03 Kerpen e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mofa Rennclub Kerpen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Vereins. Freunde von INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. Musiktheater e.v.
Satzung des Vereins Freunde von Präambel Seit dem Jahr 1998 gibt es die Musiktheaterproduktionen des INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. In einer Vollzeitmaßnahme erarbeiten begabte Jugendliche und Heranwachsende
MehrSATZUNG. des Vereins. TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
SATZUNG des Vereins TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen TU Darmstadt Racing Team. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. (3)Der Verein
MehrSatzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012
Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 31.07.2012 gegründete Verein führt den Namen Energie Forum Aachen und hat seinen Sitz in Aachen. Er wird in das
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
Mehr8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung 1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr a. Der Verein führte den Namen OpenTechSchool. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. b. Der Verein hat
MehrSatzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Mehr1 - Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr. 2 - Zweck der Vereinigung. 3 - Mitgliedschaft. (1)Der Verein führt den Namen
SATZUNG der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Berlin- Brandenburg e. V. vom 18.04.2001 Geänderte Fassung vom 27.09.2004, Zustimmung vom 29.03.2005 Geänderte Fassung vom 06.11.2011, Zustimmung
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrELAN e.v. Satzung (Stand: 18.12.2014)
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ELAN e.v. Satzung (Stand: 18.12.2014) 1. Der Verein führt den Namen "ELAN. Er wird in das Vereinsregister eingetragen und erhält nach der Eintragung den Namenszusatz e.v.. ELAN
Mehr(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das wird insbesondere verwirklicht durch:
Vereinssatzung für den Tourismus-Marketing Schlaubetal e.v. 1 Name, Sitz und räumlicher Wirkungskreis (1) Der Tourismus-Marketing Schlaubetal e.v. hat seinen Sitz in 15299 Müllrose Kietz 7, im Haus des
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel
Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot
MehrSatzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,
MehrVereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
MehrSatzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim
Satzung des Vereins Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens St. Josef Hockenheim - 1-1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens
Mehr2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
SATZUNG Mitglied im: Deutschen Verband für Garde-und Schautanzsport e.v. (DVG) Bayerischer Landes-Sportverband e.v. (BLSV) Landes Tanzsportverband Bayern e.v. (LTVB) Fassung vom 20.05.2009 1 NAME UND SITZ
MehrTechnisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit
Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding Helferverein Satzung Artikel 1 Sitz und Verbandszugehörigkeit 1.1 Der Verein führt den Namen "Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks
MehrVereinssatzung. 1 Name, Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR 10441 im AG Düsseldorf.
Vereinssatzung 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR 10441 im AG Düsseldorf. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. 3. Das Geschäftsjahr
MehrVerein Ein langer Weg e. V.
Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.
MehrSatzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Saidiana. Das ist kiswahili (suaheli), die Nationalsprache in Tansania und heißt so viel wie: Einander helfen. (2) Der
Mehrb) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: BÜRGERGEMEINSCHAFT OBERAICHEN Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Nürtingen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
MehrSATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN
SATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN Stand: 24.06.2007 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der am 29. November 1973 in Wiebelskirchen gegründete Verein führt den Namen Motorsportclub (MSC) Wiebelskirchen e.v.
MehrSatzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Münchner Unternehmenssteuerforum, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v.
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrS A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)
S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 01.10.2002 der a.o. Mitgliederversammlung vom 17.02.2003 der a.o. Mitgliederversammlung vom 21.07.2003
MehrVEREINSSATZUNG. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.v. AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B. Stand: Dezember 2014 INHALT 1 NAME UND SITZ 2
VEREINSSATZUNG Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.v. AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B Stand: Dezember 2014 INHALT 1 NAME UND SITZ 2 2 ZWECK 2 3 GEMEINNÜTZIGKEIT 2 4 GESCHÄFTSJAHR 3 5 MITGLIEDSCHAFT
Mehr1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.
SATZUNG DER AUGSBURGER TAFEL 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg.
MehrSatzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V.
Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V. 1 Name und Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Betreuungsverein Luckenwalde e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Luckenwalde. 3. Die Eintragung
MehrSatzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V.
Satzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Karlshochschule International University e. V. und hat seinen
MehrSatzung. 1 Name und Sitz
Änderung der Satzung vom 30.12.1998 i. d. F. aus dem Jahr 2007 nach den Vorgaben des Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 am 24.09.09 Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrSatzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.
Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Mechatronik". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVerein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz
MehrSatzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat
MehrMustersatzung für einen Verein
Anlage 1 Mustersatzung für einen Verein (vereinsrechtliche Vorschriften und steuerlich notwendige Bestimmungen) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen " ". Er soll in das Vereinsregister
MehrS ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
S ATZ U N G des Vereins: 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein fuhrt den Namen: Shotokan Karate Verein Altenstadt und hat seinen Sitz in 6472 Altenstadt. Er wurde am 14.12.1985 gegrundet und soll
MehrSatzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)
Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Rautalschule e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der Verein hat seinen
MehrSatzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt
MehrFreunde der Schule am Walde Hamburg-Wohldorf e.v. Satzung des Vereins Freunde der Schule am Walde, Hamburg-Wohldorf e.v.
Freunde der Schule am Walde Hamburg-Wohldorf e.v. Kupferredder 12, 22397 Hamburg Satzung des Vereins Freunde der Schule am Walde, Hamburg-Wohldorf e.v. vom 26.01.2006 in der geänderten Fassung vom 05.09.2012
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrVereinssatzung. 1 Name und Sitz
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.
MehrRentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom 23.05.2014
Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom 23.05.2014 Die Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) ist eine Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Rentner
MehrSatzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.
Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung (2)
MehrSatzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in
MehrSatzung des Mietervereins Bamberg e. V. gegründet 11.11.1908
Satzung des Mietervereins Bamberg e. V. gegründet 11.11.1908 1 Name und Sitz 1.) Der Verein führt den Namen: Mieterverein Bamberg e. V. Er hat seinen Sitz in Bamberg und ist in das Vereinsregister des
MehrSatzung von SWAN Deutschland e.v.
Satzung von SWAN Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen SWAN Deutschland e.v. Er hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Deutschland, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. (2) Er hat den Sitz in Viersen. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Mönchengladbach
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN. Satzung
VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN Satzung VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN - SATZUNG
MehrJohannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrFreundeskreis Weißrussland e.v.
Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und
MehrSportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins
Sportverein SV 07 Häselrieth Satzung l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen - Sportverein 07 Häselrieth e.v. Als Umbenennungstag von BSG Aufbau" Häselrieth in den genannten Vereinsnamen
MehrS a t z u n g. Name des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen: Niederrheinische Berg- und Wanderfreunde.
S a t z u n g 1 Name des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Niederrheinische Berg- und Wanderfreunde. 2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein in der
MehrSATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.
SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat
MehrSatzung Our Bridge Oldenburg
Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997
Steinfurt 18.4.1997 Satzung BreitensportBurgsteinfurt in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " Breitensport
MehrSatzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung der VWI-Hochschulgruppe Ansbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen,,Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure Hochschulgruppe Ansbach e.v." (im folgenden VWI-HG Ansbach),
MehrSatzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC
Satzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr I. Der am 12.Juli 1963 in München gegründete Club führt den Namen: 1. Kart Club München e.v. im ADAC. Er hat seinen Sitz in
MehrVereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008)
Vereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Konsens e.v., Verein zur Förderung der Mediation in Niedersachsen" und soll in das Vereinsregister
MehrVereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011
Vereinssatzung Stand: 27. September 2011 I. Allgemeines 1 Vereinsname 1. Der Verein führt den Namen HD-Freeride e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein
MehrSatzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.
Satzung des Vereins Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt nach der von den Vereinsgründern gewollten Eintragung in das Vereinsregister den
MehrFischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG
Fischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG 1 Name und Sitz Der am 6.4.1977 gegründete Verein führt den Namen " Fischereiverein Pfaffenhofen e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in 86647 Buttenwiesen - OT Pfaffenhofen.
MehrFörderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.
Satzung (Stand 20.11.2007) Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der
MehrS A T Z U N G. ADHS-Netzwerk Erzgebirge
1 S A T Z U N G ADHS-Netzwerk Erzgebirge 1. Präambel (1) Das ADHS-Netzwerk Erzgebirge ist ein hauptsächlich in den Grenzen des zukünftigen Erzgebirgskreises tätiges interdisziplinäres Netzwerk zur Verbesserung
MehrSatzung des Vereins. Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V.
Satzung des Vereins Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrFörderverein der Musterschule e.v. Satzung
Förderverein der Musterschule e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am MM.TT.JJJJ Geändert auf der Mitgliederversammlung am MM.TT.JJJJ Stand vom 25.6.2015 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
MehrMännernetzwerk Dresden e.v.
Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de
MehrSatzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel
Präambel Der Verein Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch e.v. ist aus der Mieterinitiative HiCoG-Dünenfüchse in der amerikanischen Siedlung Bonn-Tannenbusch hervorgegangen. Er ist dem Ideal der grassroots democracy
MehrSatzung des Haaner Tennis-Club e.v.
Satzung des Haaner Tennis-Club e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen Haaner Tennis-Club e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Mettmann eingetragen.
MehrSATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin
MehrEthio Cologne Sport und Kultur e.v.
Satzung des Ethio Cologne Sport und Kultur e.v. Stand: 04.02.2009 Satzung des Ethio Cologne Sport- und Kulturverein (ECSK) in Köln in der Fassung der Mitgliedsversammlung vom 04.02.2009 Satzung des Ethio
MehrI N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N
S A T Z U N G D E R L A N D E S A R B E I T S G E M E I N S C H A F T S C H U L D N E R - U N D I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N 1 N a m e, S i t z u n d T ä t i g k e i t s b e r e i c h
MehrSatzung des "Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V. Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V.
Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V. Satzung Gefasst bei der Gründerversammlung am 08.12.1994 Geändert am 06.07.1995 Geändert am 28.03.2001 Geändert am 12.02.2014 1 Name, Sitz,
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrSatzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.
Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrVerein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1
Verein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Neugeborenen-Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v.
MehrSatzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen
Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der Dresdner Hochschulen Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 02.12.2013 in Dresden. Geändert auf der Mitgliederversammlung am
MehrSatzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik mit dem Sitz und Gerichtsstand in Hof. Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrSatzung des Vereins Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.v.
Satzung des Vereins Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Hamburger Verein für Arbeitsrecht, und zwar nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz
MehrSatzung des Sportvereins Plate e.v.
Satzung des Sportvereins Plate e.v. 1 Name und Sitz Der Sportverein Plate e.v. hat seinen Sitz in 19086 Plate. 2 Ziele, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 2.2.
Mehrdes Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v.
1. SATZUNG des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v. Neufassung 22. März 2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein fuhrt den Namen "Reit- und Fahrverein Isernhagen und Umgegend e.v" Er
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrRock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.
Satzung des Vereins Rock Days e.v. 1. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Namen und Sitz:
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrFreundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage
Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Satzung vom 18. Februar 1991 in der Fassung der Änderung vom 14. November 1994 und vom 22. Februar 2002 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein
MehrVerein für Protest- und Bewegungsforschung e.v. S A T Z U N G
Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v. S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: "Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v." 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrSeglervereinigung Gnadensee Allensbach (SVGA) e.v. Brunnengasse 6a, 78476 Allensbach
Satzung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 11. April 2003 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Seglervereinigung Gnadensee, Allensbach e.v. Die Abkürzung des Namens lautet
MehrVereinssatzung der pfuutzger musigg seitingen-oberflacht e.v. Stand Juli 2006
Vereinssatzung der Artikel I Allgemeines 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Pfuutzger Musigg Seitingen Oberflacht nachstehend Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereins ist 78606 Seitingen-Oberflacht;
Mehr