Deutsches Rotes Kreuz
|
|
- Helmut Koenig
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutsches Rotes Kreuz Rundschreiben Nr Soziale Arbeit Förderung aus Mitteln der Herzenssache DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz Miuernachlsgasse Mainz 1NWW.!... rlp.drk.de info@lv-rlp.d rk. de Sehr geehrte Damen und Herren, das Projekt Herzenssache vom SWR, SR und Sparda Bank möchte auch in 2015/2016 kreative, innovative und inspirierende Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Förderfähig sind Projekte zu allen relevanten Themen von Kindern und Jugendlichen. Datum: Abteilungen: Soziale Arbeit /Bildung Bearbeiter: Kalhrin Möller Projektreferentin T: ( ) F: ( ) E: K Moetle,@!v-llp drk de Die Themenbereiche finden Sie In beiliegendem "Aufruf zur Projektbewerbung für den Förderzeitraum 2015/2016". Die Hilfe von Herzenssache ist projektbezogen, gefördert wird nach den geltenden Förderrichtlinien Herzenssache ev, (Anlage). Diese beinhalten u.a.: einen Nachweis von mindestens 10 Prozent Eigenmittel die Beschränkung der Förderung auf maximal zwei Jahre. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 14. März 2014 mit, wenn Sie beabsichtigen einen Projektantrag zu stellen, da wir über die LIGA in dem Beirat von Herzenssache vertreten sind. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter Amtsgericht Mainz Vereinsregister-Nr. VR 0816 Umsatzsteuer-ID DE Präsident Landrat Rainer Kaul GeschäftsfOhrer Norbert Albrecht Bankverbindungen Bank für Sozialwirtschaf1 BLZ Konto tban: DE BIC: BFSWDE33MNZ Rheinland-Pfalz Bank (LBBW-Gruppe) BLZ Konto IBAN: DE BIC: SOLADEST600 Usl.ldNr.: OE G lä ubiger-identifikationsnr.: DE42ZZZ Mit freundlichen Grüßen Norbert Albrecht (Landesgeschäftsführer)
2 Aufruf zur Projektbewerbung für den Förderzeitraum 2015/2016! Herzenssache,/ Sie schützen und unterstützen Kinder und Jugendliche in Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland?,/ Sie lassen Sie sich von knappen Mitteln nicht entmutigen und arbeiten darauf hin, dass sich die Situation von Kindern und Jugendlichen verbessert?,/ Sie haben eine kreative Idee, die Kinder und Jugendliche "abholt", sie in ihren Fähigkeiten fördert und ihnen etwas für's Leben mitgibt?,/ Sie arbeiten in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Einrichtung mit Sitz in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland? Dann bewerben Sie sich bis zum um eine Förderung Ihres Projektes bei Herzenssache e.v.! Wir bieten Ihnen:,/ Fördermittel, die die wesentlichen Kosten Ihres Projekts innerhalb von zwei Jahren abdecken,/ Ein einfaches Antragsverfahren,/ Individuelle Beratung und Unterstützung,/ Öffentlichkeitsarbeit, wie z.b. die Darstellung Ihres Projekts auf unserer Internetseite, Chancen auf eine Berichterstattung durch Hörfunk- und Fernsehprogramme des SWR und SR Herzenssache e.v., die Kinderhilfsaktion von SWR, SR und der Sparda-Bank, möchte Sie unterstützen - in Ihren Visionen wie auch in Ihrer alltäglichen Arbeit. Auch im nächsten Förderzeitraum 2015/16 fördern wir wieder kreative, innovative und inspirierende Projekte für Kinder und Jugendliche.
3 Förderfähig sind Projekte zu allen aktuellen und relevanten Themen rund um Kinder und Jugendliche wie z.b.: 1_-- Medien, Theater, Musik, Kunst, Söhne und Väter, Jungenarbeit, Nachmittagsbetreuung, Übergang zwischen Schule und Beruf, Schulden, Armut, Übergewicht, Krankheiten wie Diabetes, Rheuma, Asthma, Sucht, ADHS, körperliche und geistige Behinderung, Gewalt und Gewaltprävention, Naturerfahrung, Bewegung, Sport, Umgang mit Tod und Sterben, Trauer, Sexualität, Aids, Jugendkriminalität, etc. Bitte geben Sie diese Informationen auch an Multiplikatoren aus Ihrem Netzwerk weiter! Bitte schicken Sie uns Ihren vollständigen Förderantrag bis 31. März gerne auch schon früher - per Post. Antragsformulare, unsere Förderrichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: Wir freuen uns auf Ihre Ideen Karin Willeck Anna B!äsius Peter Meisterhans Bruno Nonninger Herzenssache e.v. Südwestrundfunk (SWR) Am Fort Gonsenheim Mainz Tel: / Fax: / info@herzenssache.de Internet: *********** *** *************
4 Herzen55dche Förderrichtlinien Herzenssache e.v. 1. Wen fördert Herzenssache? Herzenssache hilft Kindern und Jugendlichen. Der Begriff "Kind" umfasst bei Herzenssache auch Jugendliche. Herzenssache ev tritt dabei i. d. R. nicht selbst als Hilfsorganisation auf, sondern unterstützt Träger, die als Partner vor Ort Projekte im Sinne und unter Beachtung der Förderziele von Herzenssache umsetzen. 2. Was fördert Herzenssache? Der Verein fördert die materielle und ideelle Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und humanitärer Hilfsprojekte mit einem Bezug zu Kindern, Jugendlichen und Familien. Herzenssache ev fördert ausschließlich gemeinnützige undloder mildtätige Zwecke. Als gemeinnützige Zwecke gelten hierbei die Jugendpflege, die öffentliche Gesundheitspflege, die Förderung der Erziehung, die Entwicklungshilfe und freie Wohlfahrtspflege. Konkret fördert Herzenssache ev Kinder- und Jugendhilfsprojekte, die zum Ziel haben, Not, Benachteiligung, Krankheit oder Behinderung von Kindern nachhaltig zu lindern, zu verbessern oder zu beenden. 3, Wo fördert Herzenssache? Herzenssache ev ist die Kinderhilfsaktion im Südwesten für den Südwesten. Herzenssache hilft daher vor allem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland und nur in begründeten Ausnahmefällen auch im übrigen Deutsch land und in der Welt. 4. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen? Einen Förderantrag kann stellen, wer als gemeinnützig anerkannt und dementsprechend von der Körperschaftssteuer befreit ist. Die gemeinnützige Ausrichtung des Antragstellers muss den Förderzielen von Herzenssache e.v. entsprechen. Es muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden, dass erhaltene Fördermittel zu 100% und unmittelbar den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen. Projektträger, die sich in einer laufenden Förderung durch Herzenssache ev befinden, können in derselben Region undloder in gleichen bzw. ähnlichen inhaltlichen Projekten nicht erneut gefördert werden. Eine AntragsteIlung für neue Projekte, die in einer anderen Region stattfinden, ist möglich. 5. Keine Einzetförderung Die Unterstützung durch Herzenssache soll Vielen zu Gute kommen. Herzenssache fördert daher ausschließlich Projekte, die vielen Kindern zu Gute kommen und von nachhaltiger Wirkung sind. Herzenssache ev fördert keine Einzelfälle bzw. Einzelpersonen oder Schicksale einzelner Kinder oder Jugendlicher. 6. Keine Enttastung des Staates Herzenssache ev möchte mit seinem Engagement zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen oder der Kommunen sowie gleichartiger anerkannter Träger übernehmen. Bevor ein Antrag auf Förderung bei Herzenssache e.v. gestellt werden kann, müssen öffentliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sein. 7. Antragsfristen und Auswahtverfahren Anträge können grundsätzlich ganzjährig gesteut werden. Für bestimmte Aktionen gelten Einsendefristen, die jeweils im Bewerbungsaufruf und auf der Internetseite von Herzenssache bekanntgegeben werden. Über eine Förderung entscheidet der Vorstand von Herzenssache ev Eine Begründung für eine Annahme oder Ablehnung von Förderanträgen erfolgt nicht.
5 8. Förderzeitraum und Förderbeginn Herzenssache ev fördert Projekte mit einer nachhaltigen Ausrichtung und Wirkung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Der Förderzeitraum beginnl mit der gegenseitigen Unterzeichnung einer schriftlichen Fördervereinbarung. Eine Verlängerung der Förderdauer ist nicht möglich. Wann ein Projekt beginnen kann, hängt u.a. davon ab, welche Mittel Herzenssache für eine Förderung zur Verfügung hat. Der Verein erhält i.d.r. die meisten Spenden in der Vorweihnachtszeit, deshalb können die meisten Projekte mit dem Beginn des neuen Jahres starten. 9. Hilfe zur Selbsthilfe Der Grundgedanke von Herzenssache ist "Hilfe zur Selbsthilfe". Deshalb gibt es keine hundertprozentige Förderung einer Projektarbeit durch Herzenssache ev Jeder Antragsteller muss im Förderantrag sowie in der Projektumsetzung, -finanzierung und -abrechnung eine Selbstbeteiligung an den Gesamtprojeklkosten in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweisen. 10. Nachhaltigkeit Eine erfolgreiche Arbeit in der Hilfe für Kinder und Jugendliche braucht Zeit. Herzenssache ev fördert daher vorrangig nachhaltige Projekte mit einer Langzeitperspektive zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Jede Förderung durch Herzenssache hat zum Ziel, dass die Projekte danach vom Träger selbst weiterfinanziert und nachhaltig fortgeführt werden. 11. Welche Kosten fördert Herzenssache e.v.? Herzenssache ev fördert nur solche Kosten, die direkt, unrnittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen in einem zuvor schriftlich vereinbarten Projekt, Förderziel und Verwendungszweck zu Gute kommen. Verwaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten oder anteilige Gemeinkosten werden nicht gefördert. Personalkosten können übernommen werden. wenn : sie unmittelbar durch das Projekt ausgelöst werden und direkt und unmittelbar den Kinder und/oder Jugendlichen im vereinbarten Projekt zu Gute kommen (z.b. Honorarkosten für die Projektarbeit in einem zuvor schriftlich vereinbarten Rahmen) eine Erklärung zum Fortbestand der Projektarbeit über die Förderdauer hinaus vorliegt der Träger nachweisen kann, dass er die Anschlussfinanzierung der Projektarbeit sicherstellen kann der Träger einen Businessplan vorlegt, der dokumentiert, wie er das geschaffene Angebot nach Ende der Förderung durch Herzenssache inhaltlich, strukturell und finanziell fortführen wird Projekte, die Arbeit an einem Projekt, oder auch Teilkosten, die bereits vor AntragsteIlung begonnen haben bzw. angefallen sind, kann/können nicht gefördert werden. Ebenso darf im Falle einer Förderung erst dann mit dem Projekt bzw. der Arbeit darin begonnen werden, wenn zwischen Antragsteller und Herzenssache ev eine schriftliche Fördervereinbarung getroffen wurde. 12. Förderungsform und Förderkooperationen Herzenssache ev fördert Projekte entweder alleine, oder auch gemeinsam mit anderen Sponsoren. Fördert Herzenssache ein Projekt, so muss der Träger sicherstellen, dass Herzenssache ev unabhängig von der Förderhöhe immer eindeutig als Förderer erkennbar ist. Hierfür sorgt der Geförderte während der gesamten Projektumsetzung in jeglicher Öffentlichkeitsarbeit und Außenwirkung. Stand: Januar 2014
6 13. Berichterstattung über geförderte Projekte Herzenssache hilft nichl durch die Weitergabe von Spenden, sondern will auch grundsätzlich auf relevante Themen in der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen und zur gesellschaftlichen Diskussion dieser Themen anregen. Dies kann auf der Inlernetseite von Herzenssache ev sowie ggf. in den Programmen von SWR und SR (Hörfunk, Fernsehen, Internet) oder in sonstigen Publikationen von Herzenssache ev, SWR, SR, Sparda Bank, DEVK, BHW oder weiterer Partner geschehen. Antragsteller erklären sich damit einverstanden, dass im Falle einer Förderung während des Förderzeitraumes und darüber hinaus entsprechende Aufnahmen für/durch Fernsehen/Hörfunk/Internet gemacht werden dürfen und über die Betroffenen, die Helfenden und deren Tätigkeiten berichtet wird. Entsprechende Einwilligungen werden dem Förderantrag beigelegt. Ein Anspruch auf eine Berichterstattung besteht nicht. 14. Kalkulation und Auszahlungsverfahren Der Finanzbedarf zur Durchführung eines Projektes über den Zeitraum von zwei Jahren muss im Förderantrag konkret dargestellt und nachgewiesen werden. Dazu muss dem Förderantrag eine detaillierte Kalkulation inklusive einer genauen Aufstellung aller Einzelkosten für zwei Jahre und/oder ein Finanz-/Businessplan für das Projekt beiliegen. Eine reine Kostenaufstellung von Summen reicht zur AntragsteIlung nicht aus. Die Höchstfördersumme beträgt E Eine Förderung durch Herzenssache hat erst dann Gültigkeit, wenn zwischen Antragsteller und Herzenssache ev eine schriftliche Fördervereinbarung getroffen wurde. Daher kann die Auszahlung der Fördermittel im Falle einer Förderung erst ab der gegenseitigen Unterzeichnung einer solchen Fördervereinbarung zwischen Antragsteller und Herzenssache ev erfolgen. Die Verwendung der Fördermittel muss jederzeit nachgewiesen werden. Fördermittel werden nur gegen Vorlage von Rechnungsbelegen und/oder Quittungen ausgezahlt, welche dem vereinbarten Förderzweck sowie den vereinbarten Fördermitteln entsprechen. Es besteht auch im Falle einer Fördervereinbarung kein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Kosten. Belege, die nicht dem Förderzweck und/oder der Fördervereinbarung entsprechen, können von Herzenssache ev abgelehnt werden. Nach Abschluss der Förderung ist eine Abschlussdokumentation und -kalkulation vorzulegen. Fördermittel, die nicht innerhalb des vereinbarten Förderzeitraumes abgerufen wurden. verfallen. Eine Verlängerung der vereinbarten Förderfrist ist nicht möglich. 15. Förderantragsformulare Förderantragsformulare können direkt aus dem Internet unter heruntergeladen werden. Für Informationen und die Beantwortung von Fragen steht das Herzenssache-Team unter 06131/ zur Verfügung. Stand. Januar 2014
1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen:
Projektbezeichnung (Titel): Projektträger (Verein/Dachverband): 1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen: Notwendigkeit
Mehr1. Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen in Anlehnung an 132 ff SGB IX
Merkblatt Arbeit (Stand: 01.07.2014) Ziel der Förderung im Bereich Arbeit ist die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zielgruppen der Förderung sind Jugendliche und
MehrIhre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration
Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Diese Hinweise sollen Ihnen bei Ihrer Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration helfen und Ihnen gleichzeitig einen
MehrKassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
LKK nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre
MehrVereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins
Vereinssatzung A. Allgemeines 1. Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen HELP NOW. 2. Er hat seinen Sitz in Giessen. 3. Er ist in das Vereinsregister unter 21.VR2572 beim Amtsgericht Giessen eingetragen.
MehrRichtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01.
Richtlinie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung und der Schülerunfallversicherung vom 01.01.2012 1. Zuwendungszweck Die Unfallkasse kann nach Maßgabe
MehrFortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern
DGUV Landesverband Südwest Postfach 10 14 80 69004 Heidelberg An die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Baden-Württemberg und im Saarland Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets
MehrFörderrichtlinien über einen Mietkosten- / Lastenzuschuss
Förderrichtlinien über einen Mietkosten- / Lastenzuschuss für Existenzgründer und Existenzgründerinnen im Landkreis Freudenstadt im Rahmen der Existenz-Gründer-Offensive (EGO) Landratsamt Freudenstadt
MehrKassenindividuelle Projektförderung nach 20 c SGB V Antragsunterlagen für die die Förderung der örtlichen / regionalen Selbsthilfegruppen
Knappschaft Regionaldirektion München Frau Birgit Pelikan 80791 München Kassenindividuelle Projektförderung nach 20 c SGB V Antragsunterlagen für die die Förderung der örtlichen / regionalen Selbsthilfegruppen
MehrAn die Geschäftsstelle des RRT SüdOstOberbayern Crailsheimstraße 6. 83278 Traunstein
Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen gem. 20h SGB V für das Jahr 2016 zur Vorlage bei den Regionalen Runden Tischen (RRT) in Bayern An die Geschäftsstelle des RRT SüdOstOberbayern
MehrANTRAG AUF KRANKENKASSENINDIVIDUELLE FÖRDERUNG
ANTRAG AUF KRANKENKASSENINDIVIDUELLE FÖRDERUNG 2015 Name des Antragstellers (Selbsthilfebundesorganisation): Anschrift: Telefon: E-Mail: Fax: Internet: Bankverbindung: Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN:
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrMusterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung
Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung I. Vorbemerkung Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen
MehrQuartiersfonds Rheinische Straße Checkliste und Muster
Quartiersfonds Rheinische Straße Checkliste und Muster Wir freuen uns über Ihr Interesse am Quartiersfonds. Mit dieser Checkliste erhalten Sie wichtige Hinweise zum Verfahren und zur Abrechnung. Bewilligung:
MehrGKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Niedersachsen (GKV-GSN)*
GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Niedersachsen (GKV-GSN)* Antragsfrist: 31. März Antrag zur Kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach 20 c SGB V der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrSpenden für Kinder. Wenn Hilfe Kreise zieht www.child-care.info
Spenden für Kinder Wenn Hilfe Kreise zieht www.child-care.info Mit sammeln wir Spenden, um sicherzustellen, dass mehr als 200 Township-Kinder einmal täglich eine warme Mahlzeit bekommen. Das Wichtigste
MehrErweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
HOCHSAUERLANDKREIS DER LANDRAT Hochsauerlandkreis Der Landrat 59870 Meschede An die Vorstände der Anerkannten Träger nach 75 Sozialgesetzbuch VIII Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich
MehrKassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung)
GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung) Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
MehrZu den Antragsunterlagen gehören: Name der Krankenkasse/-verband. Ansprechpartner. Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort
Name der Krankenkasse/-verband Ansprechpartner Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung nach 60 SGB I
MehrKassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung)
GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20c SGB V (Pauschalförderung) Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
MehrARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung
ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern c/o BKK-Landesverband NORDWEST Frau Kim Ebert Süderstr. 24 20097 Hamburg Ende der Antragsfrist 31.01.2015 nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung
MehrFreunde und Förderer der c/o DGB-Bezirk Hessen-Thüringen Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 Europäischen Akademie der Arbeit e.v. 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069-273005-31 Fax: 069-273005-45 Mail: carina.polaschek@dgb.de
MehrLandesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v.
Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v. 28217 Bremen, Utbremer Straße 67 28095 Bremen, Postfach 15 05 71 Telefon: (04 21) 3 49 77 21; Telefax: (04 21) 3 49 77-49 E-Mail: lvb@lvb-bremen.de;internet:
MehrRichtlinien zur Förderung von Seelsorge in rechtlich selbständigen caritativen Einrichtungen in der Diözese Rottenburg Stuttgart
Richtlinien zur Förderung von Seelsorge in rechtlich selbständigen caritativen Einrichtungen in der Diözese Rottenburg Stuttgart 1. Allgemeine Bestimmungen Durch Beschluss der Sitzung des Bischöflichen
MehrBARMER GEK - Selbsthilfeförderung
Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine
MehrMerkblatt zum Antragsverfahren für Landesorganisationen der Selbsthilfe in Bayern für das Förderjahr 2016
Merkblatt zum Antragsverfahren für Landesorganisationen der Selbsthilfe in Bayern für das Förderjahr 2016 Allgemeine Grundsätze zur Förderung Für die Förderung gelten die Gemeinsamen und einheitlichen
MehrDezember 2014. Liebe Leserin, lieber Leser,
Geilenkirchen, den 08.12.2014 Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Newsletter wird im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN für den Bereich Geilenkirchen in Zusammenarbeit
MehrKassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
BARMER GEK z.hd. Herrn Dieter Scheld Postfach 160 79001 Freiburg Hausadresse: Heinrich-v.-Stephan-Str. 5 79100 Freiburg AOK Südlicher Oberrhein Fahnenbergplatz 6 79098 Freiburg Landesverband der Betriebskrankenkassen
MehrGeschäftsstelle: Fax: 0711-23 60 296 Hohenheimer Str. 5 70184 Stuttgart. Aufnahme Antrag
Anschrift: Verein der Gehörlosen Stuttgart e.v. E-Mail: 1.Vorsitzender@vdg-stuttgart.de Geschäftsstelle: Fax: 0711-23 60 296 Aufnahme Antrag Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft, Mitglied im Verein der
MehrPROJEKTTRÄGER-INFORMATION. 1. Auswahlverfahren. 1.1. Zeitplan. (Aufruf zur Projekteinreichung) (Sitzung des Auswahlkomitees) 1.2. Benötigte Unterlagen
PROJEKTTRÄGER-INFORMATION 1. Auswahlverfahren 1.1. Zeitplan Antragstellung: (Aufruf zur Projekteinreichung) Förderungszuweisung: (Sitzung des Auswahlkomitees) Projektstart: jederzeit Termine siehe Internetseite
MehrVon der Vision zur Wirklichkeit. Mit Ihrem Beitrag zu einer Zukunft ohne Alzheimer
Von der Vision zur Wirklichkeit. Mit Ihrem Beitrag zu einer Zukunft ohne Alzheimer Ihre Spende forscht Ihre Spende informiert! Unsere Vision ist eine Zukunft ohne Alzheimer: eine Zukunft, in der Menschen
MehrHinweise zur Förderung von Kleinstprojekten 4x1 ist einfacher!" (1000,00 )
Hinweise zur Förderung von Kleinstprojekten 4x1 ist einfacher!" (1000,00 ) Diese Förderhinweise gelten als Förderrichtlinien für Projektförderungen bis 1000,00. Für jedes Projekt kann ein Antrag bei der
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrBesondere Fördergrundsätze
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Freie Hansestadt Bremen Referat 23 Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm (BAP) ESF-Verwaltungsbehörde Besondere Fördergrundsätze Bremen, den 31.08.2012
MehrHaushaltsbeihilfe (Privat Inventar/Persönlicher Bedarf) Flutkatastrophe 2013 (als vorläufiges Überbrückungsdarlehen)
Malteser Hilfsdienst e.v Diözesangeschäftstelle Leipziger Straße 33 01097 Dresden Reg.- Nr. DW:... Haushaltsbeihilfe (Privat Inventar/Persönlicher Bedarf) Flutkatastrophe 2013 (als vorläufiges Überbrückungsdarlehen)
MehrEinladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am 18.11.2015
Förderverein der Peter-Ustinov-Gesamtschule Monheim am Rhein e. V. An alle Mitglieder(innen), Eltern, Lehrer(innen, Freunde und Förderer Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins am 18.11.2015
Mehr121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme
MehrSatzung des Vereins Die Benderstraße
Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten
MehrARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung
ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern Ende der Antragsfrist: 31.01.2016 Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach 20h SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen
MehrSocial Media bis Mobile - Verlieren Kommunen Ihre Bürger von Morgen?
Bundesverband Deutscher Internet-Portale e.v. Brehmstraße 40, D-30173 Hannover Telefon (0511) 168-43039 Telefax 590 44 49 E-mail info@bdip.de Web www.bdip.de An Städte, Gemeinden und Landkreise, Portaldienstleister
MehrEine Unterstiftung der
Kinder sind unsere Zukunft. Die Stiftung Kinderland, eine Unterstiftung der Baden- Württemberg Stiftung, setzt sich für ein kinderfreundliches Baden-Württemberg ein. Sie nimmt Kinder und Familien an die
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung
Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
Mehr2. an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird,
Information des Jugendamtes im Kreis Stormarn zur Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung - FreiStVO) vom 16. Dezember 2009 (GVOBl.
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
MehrKassenindividuelle Förderung (Projektförderung) nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
BKK VerbundPlus Bismarckring 64 88400 Biberach Kassenindividuelle Förderung (Projektförderung) nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen
MehrVereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
MehrFörderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.
Satzung (Stand 20.11.2007) Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der
MehrAntrag Reg.- Nr. DW /... /... Name, Vorname... Geburtsdatum... Anschrift...Tel.-Nr... Derzeitige Anschrift (falls abweichend)...
2013..... Antrag Reg.- Nr. DW /... /... 1. Antragsteller/-in Name, Vorname... Geburtsdatum... Anschrift...Tel.-Nr.... Derzeitige Anschrift (falls abweichend)... Personalausweisnummer:... Betroffene Wohnung
MehrRundschreiben 7/2009. Tagessatzberechnung für Westfälische Pflegefamilien
LWL-Landesjugendamt Westfalen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt - Träger von Westfälischen Pflegefamilien in Westfalen-Lippe Servicezeiten: Montag-Donnerstag
MehrSatzung. Beitragsordnung
DEUTSCHE RHEUMA LIGA Landesverband Thüringen e.v. Ehrenamtlich geführte Hilfs- und Selbsthilfegemeinschaft rheumakranker Menschen Satzung Beitragsordnung 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen»Deutsche
MehrFreiwillige Versicherung
Freiwillige Versicherung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wenn Sie sich versichern möchten, senden Sie den Antrag bitte ausgefüllt zurück. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag nach Eingang
MehrHerzlich willkommen als neues Mitglied der APOLLO e. V.!
Herzlich willkommen als neues Mitglied der APOLLO e. V.! Tel.: 030-47 59 91 59 Fax: 030-47 53 15 39 info@apollo-online.de www.apollo-online.de Ausführlich beantworten gerne die alten Hasen im Verein alle
MehrStipendienantrag an die Stiftung TANZ Transition Zentrum Deutschland
Stipendienantrag an die Stiftung TANZ Transition Zentrum Deutschland 1. Persönliche Angaben Name Vorname Anschrift Telefon Mobil E-Mail Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand: Kinder ja Anzahl
MehrKrankenkassenindividuelle Förderung. nach 20h SGB V. Antragsunterlagen für die Projektförderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20h SGB V Antragsunterlagen für die Projektförderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen/ -verbände über eine Förderung
MehrAusschreibung. Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. vom 16. Mai 2012. Inhalt. 1. Allgemeine Situationsbeschreibung...2
Ausschreibung Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit vom 16. Mai 2012 Inhalt 1. Allgemeine Situationsbeschreibung.....2 2. Ziele und Gegenstand des Programms 2.1 Ziele des Programms..3 2.2 Gegenstand
MehrFörderrichtlinien der Johannes-Ziegler-Stiftung
Förderrichtlinien der Johannes-Ziegler-Stiftung Die Förderrichtlinien sind für Fördernehmer unbedingt einzuhalten! Hierbei wird von Seiten der Stiftung erwartet, dass Termine und Vereinbarungen selbstständig
MehrIhre Stimme für 7 % für Kinder!
Text des Aufrufs, der an die Politik überreicht wird: Sehr geehrte Damen und Herren, die Mehrwertsteuer ist familienblind. Die Politik hat es bisher über all die Jahre versäumt, die Bedürfnisse von Kindern
MehrDer Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ansprüche, die vor Gerichten innerhalb der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Kapitallebensversicherung Fragebogen für einen Preis-Leistungs-Vergleich / Stand 07/2014 Bestätigung Ihrer Anfrage und Vertragsangebot Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage an die
MehrAntragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V
Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V Kassenindividuelle Förderung der AOK Sachsen-Anhalt Damit die AOK Sachsen-Anhalt über eine Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe
MehrS A T Z U N G. Schulverein der Lottenschule Städtische Katholische Grundschule, Lottenstraße, Monheim am Rhein e.v.
S A T Z U N G 1. Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Schulverein der Lottenschule Städtische Katholische Grundschule, Lottenstraße, Monheim am Rhein e.v. 1.2 Er ist im Vereinsregister
MehrBearbeitungsvermerk des Vereins: ... Aufnahmeantrag. (Mandat) ( Bitte in Druckschrift ausfüllen! ) Straße: PLZ / Ort: Telefon: Sektion:
Bearbeitungsvermerk des Vereins:... Aufnahmeantrag (Mandat) ( Bitte in Druckschrift ausfüllen! ) Straße: PLZ / Ort: geb. am: Eintrittsdatum: Telefon: Sektion: Grundbeitrag: Aufnahmegebühr: Sonderbeitrag
MehrFörderrichtlinien. (Stand: 01.01.2016) I. Förderzwecke. Fördergrundsätze
Förderrichtlinien (Stand: 01.01.2016) I. Förderzwecke 1. Vorrangig werden Vorhaben von freien gemeinnützigen Organisationen gefördert, die die Lebenssituation von behinderten oder von Behinderung bedrohten
MehrAntrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
An den Vorstand der Patentanwaltskammer Postfach 26 01 08 80058 München Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft Hiermit beantrage ich meine Zulassung als Patentanwältin / Patentanwalt. I. Persönliche
MehrOrtsverwaltung und Förderverein Dorfgemeinschaft Nußdorf e.v.
An alle Werbeinteressierten in Nußdorf 88662 Überlingen Nußdorf, 01.06.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen unseres Internetauftritts www.nussdorf-bodensee.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit,
MehrWichtige Informationen für unsere Mandanten.
S T E U E R - & A N W A L T S K A N Z L E I L O R E N Z & K O L L E G E N RAe Lorenz & Kollegen, Heidesheimer Str. 26, 55124 Mainz Wichtige Informationen für unsere Mandanten. DIPL. - FINANZWIRT (FH) K
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2016*
Achtung, letzter Abgabetermin für diesen Antrag ist der 30. November 2015 Stadtverwaltung Freital Amt für Soziales, Schulen und Jugend Postfach 1570 01691 Freital (Ort, Datum) Antrag auf Gewährung einer
MehrRundschreiben 42/ 721 / 2010
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Bereich des LVR nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrFragen und Antworten rund um die Fördermöglichkeiten (Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Hinweise zu diesen Förderrichtlinien.
Förderrichtlinien für Kleine Projektförderung Für Projektanträge bis grundsätzlich 5000,00 Fragen und Antworten rund um die Fördermöglichkeiten (Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Hinweise zu diesen
Mehr16. Januar 2014 Ortzeit Deutschland Liebe Interessent/innen, Paten/innen, Spender/innen und Freund/innen unserer Arbeit in Haiti! HALLO, HIER IST WIEDER EUER THED MIT NACHRICHTEN AUS HAITI..!!!! Mami sagt,
MehrErwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels
Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien
MehrRichtlinie für die Vergabe von Stipendien durch die Kind Steinmüller-Stiftung
Seite - 1 - von - 5 - Richtlinie für die Vergabe von Stipendien durch die Kind Steinmüller-Stiftung I. Präambel Die Kind-Steinmüller-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissenschaft, Forschung und
Mehrdes Bistums Hildesheim
Nothilfe-Fonds des Bistums Hildesheim Die aktuelle Notlage der Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten verringern Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.v. Nothilfe-fonds des Bistums Hildesheim
MehrMARIE-DURAND-SCHULE. mit diesem Schreiben wollen wir Sie über das Verfahren der Mittagsverpflegung an unserer Schule informieren.
MARIE-DURAND-SCHULE MDS IGS des Landkreises Kassel mit Ganztagsangeboten Carlstraße 27 34385 Bad Karlshafen Tel 05672 / 9976-0 Fax 05672 / 9976-11 www.marie-durand-schule.com poststelle@mds.bad-karlshafen.schulverwaltung.hessen.de
MehrFörderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
MehrFAQ, häufig gestellte Fragen. 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen?
FAQ, häufig gestellte Fragen 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen? Der Antrag ist in Original samt allen erforderlichen Unterlagen entweder persönlich abzugeben
MehrFreunde der THOMAS ENGEL-Stiftung
Freunde der THOMAS ENGEL-Stiftung Nastätten e.v. United help for CHILDREN United help for CHILDRE Wenn wir die Welt verändern wollen, müssen wir damit bei den Kindern beginnen. www.thomasengel-stiftung.org
MehrRundschreiben 42/724-2010
40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung/ Kreisverwaltung - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes
MehrRichtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus
Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal hat in ihrer Sitzung am 20.07.2015 folgende Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus beschlossen:
MehrAntragsfrist: bis 31. Januar des Förderjahres
Antragsunterlagen für SELBSTHILFEGRUPPEN zur Beantragung eines pauschalen Zuschusses bei der GKV-Gemeinschaftsförderung Thüringen für das Förderjahr... AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrAntrag auf Kassenindividuelle Förderung 2015
Antrag auf Kassenindividuelle Förderung 2015 1. Angaben zur Selbsthilfekontaktstelle (Kontaktdaten) Name der Selbsthilfekontaktstelle Bankverbindung: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer:
MehrStrasse/Hausnummer. Hiermit melde ich mich (weitere Personen bitte unten eintragen) verbindlich für folgendes Kompetenz-Training an
VERBINDLICHE ANMELDUNG: Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Per Fax senden an: +423 239 35 89. Eingescannt senden an: info@star-training.li Vorname Nachname Geburtsdatum Unternehmen (optional)
MehrWas ist die BÄrgerstiftung Sulzburg Hilfe im Alltag?
79295 Was ist die BÄrgerstiftung Hilfe im Alltag? Die Stiftung versteht sich als Einrichtung zur Hilfe von BÄrgern fär BÄrger. Sie sieht Ihre Aufgabe darin, Projekte aus den Bereichen der Altenhilfe, Jugendhilfe,
MehrNewsletterAusgabe 2/2013
Förderverein für ein zukunftsfähiges Melsungen e.v. Stiftung kinder- und familienfreundliches Melsungen Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Fördervereins für ein zukunftsfähiges Melsungen
MehrDie Beitrags-Ordnung vom Verein
Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:
MehrAntrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München
Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München 1. Angaben zum Institut / zum Antragsteller Name des Instituts
MehrAn den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK
An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK Rundschreiben-Nr.: RS-015-2008 Zeichen 102-81230 Gesprächspartner + 49 251 91741-4191 Telefon + 49 251 91741-2609 Telefax michael.hoffmann@nrwbank.de
MehrVorläufige Förderkriterien für Zuschüsse zum Aufbau von Lernpatenzentren Keiner darf verloren gehen in Rheinland-Pfalz Stand: Mai 2012
Ausut Vorläufige Förderkriterien für Zuschüsse zum Aufbau von Lernpatenzentren Keiner darf verloren gehen in Rheinland-Pfalz Stand: Mai 2012 A. Vorbemerkung: Entsprechend den Zielformulierungen im fortgeschriebenen
MehrStudentenhilfe 18 % Bildung 10 % Kunst 7 % Kultur 65 % Stand: 8. Januar 2013 Haushalt Förderverein der Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie e. V. Vorschlag des Vorstands Bezeichnung
MehrRichtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.
Richtlinien des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014 zur Förderung der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.2015 in Obernbayern für Menschen mit Behinderung 1/6 Der Bezirk
MehrAntrag auf Projektförderung
Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat Graurheindorfer Str. 79 53111 Bonn Antrag auf Projektförderung 1 Angaben zum Antragsteller 1.1 Institution o.ä. als Antragsteller Name der Institution (Verein, Stiftung
MehrIMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1.
IMPULS-Programm zur Qualifizierung Förderrichtlinie für Weiterbildungsseminare über energiesparende und ökologische Bauweise Gültig ab 1. Januar 2015 1. Was ist das Ziel der Förderung?... 3 2. Wer kann
Mehr* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter
Kind Vorname Geburtsdatum Nachname Eintrittsdatum Straße PLZ / Ort Mutter / Sorgeberechtigte Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * Telefon Handy email Vater / Sorgeberechtigter Vorname Nachname * Straße
MehrSatzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v.
Satzung Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v. Inhaltsübersicht: 1: Name und Sitz 2: Zweck 3: Erwerb der Mitgliedschaft 4: Ehrenmitglieder 5: Verlust der Mitgliedschaft: 6: Geschäftsjahr
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrRückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer
Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Inhalt: AUFTRAGSERTEILUNG AN DE INTERNATIONAL D.O.O. ALS SERVICEMARKE VON AHK SERBIEN NOTARIELL BEGLAUBIGTE ZWEISPRACHIGE VOLLMACHT ZUR ABWICKLUNG DES VERFAHRENS
MehrBestätigung nach Durchführung
Zurücksetzen Bestätigung nach Durchführung Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programm 151/152) Über das kreditausreichende Finanzierungsinstitut ("Hausbank") Ihre nächsten Schritte: 1. Bitte unterschreiben
MehrLINZ, 10.11.2015/EB. 17 S 124/15g Insolvenz Poisinger GmbH. Sehr geehrte Damen und Herren,
17 S 124/15g Insolvenz Poisinger GmbH LINZ, 10.11.2015/EB Sehr geehrte Damen und Herren, die Poisinger GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht
Mehr