Deutsches Rotes Kreuz

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1 Deutsches Rotes Kreuz Rundschreiben Nr Soziale Arbeit Förderung aus Mitteln der Herzenssache DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz Miuernachlsgasse Mainz 1NWW.!... rlp.drk.de info@lv-rlp.d rk. de Sehr geehrte Damen und Herren, das Projekt Herzenssache vom SWR, SR und Sparda Bank möchte auch in 2015/2016 kreative, innovative und inspirierende Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Förderfähig sind Projekte zu allen relevanten Themen von Kindern und Jugendlichen. Datum: Abteilungen: Soziale Arbeit /Bildung Bearbeiter: Kalhrin Möller Projektreferentin T: ( ) F: ( ) E: K Moetle,@!v-llp drk de Die Themenbereiche finden Sie In beiliegendem "Aufruf zur Projektbewerbung für den Förderzeitraum 2015/2016". Die Hilfe von Herzenssache ist projektbezogen, gefördert wird nach den geltenden Förderrichtlinien Herzenssache ev, (Anlage). Diese beinhalten u.a.: einen Nachweis von mindestens 10 Prozent Eigenmittel die Beschränkung der Förderung auf maximal zwei Jahre. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 14. März 2014 mit, wenn Sie beabsichtigen einen Projektantrag zu stellen, da wir über die LIGA in dem Beirat von Herzenssache vertreten sind. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter Amtsgericht Mainz Vereinsregister-Nr. VR 0816 Umsatzsteuer-ID DE Präsident Landrat Rainer Kaul GeschäftsfOhrer Norbert Albrecht Bankverbindungen Bank für Sozialwirtschaf1 BLZ Konto tban: DE BIC: BFSWDE33MNZ Rheinland-Pfalz Bank (LBBW-Gruppe) BLZ Konto IBAN: DE BIC: SOLADEST600 Usl.ldNr.: OE G lä ubiger-identifikationsnr.: DE42ZZZ Mit freundlichen Grüßen Norbert Albrecht (Landesgeschäftsführer)

2 Aufruf zur Projektbewerbung für den Förderzeitraum 2015/2016! Herzenssache,/ Sie schützen und unterstützen Kinder und Jugendliche in Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland?,/ Sie lassen Sie sich von knappen Mitteln nicht entmutigen und arbeiten darauf hin, dass sich die Situation von Kindern und Jugendlichen verbessert?,/ Sie haben eine kreative Idee, die Kinder und Jugendliche "abholt", sie in ihren Fähigkeiten fördert und ihnen etwas für's Leben mitgibt?,/ Sie arbeiten in einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen Einrichtung mit Sitz in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland? Dann bewerben Sie sich bis zum um eine Förderung Ihres Projektes bei Herzenssache e.v.! Wir bieten Ihnen:,/ Fördermittel, die die wesentlichen Kosten Ihres Projekts innerhalb von zwei Jahren abdecken,/ Ein einfaches Antragsverfahren,/ Individuelle Beratung und Unterstützung,/ Öffentlichkeitsarbeit, wie z.b. die Darstellung Ihres Projekts auf unserer Internetseite, Chancen auf eine Berichterstattung durch Hörfunk- und Fernsehprogramme des SWR und SR Herzenssache e.v., die Kinderhilfsaktion von SWR, SR und der Sparda-Bank, möchte Sie unterstützen - in Ihren Visionen wie auch in Ihrer alltäglichen Arbeit. Auch im nächsten Förderzeitraum 2015/16 fördern wir wieder kreative, innovative und inspirierende Projekte für Kinder und Jugendliche.

3 Förderfähig sind Projekte zu allen aktuellen und relevanten Themen rund um Kinder und Jugendliche wie z.b.: 1_-- Medien, Theater, Musik, Kunst, Söhne und Väter, Jungenarbeit, Nachmittagsbetreuung, Übergang zwischen Schule und Beruf, Schulden, Armut, Übergewicht, Krankheiten wie Diabetes, Rheuma, Asthma, Sucht, ADHS, körperliche und geistige Behinderung, Gewalt und Gewaltprävention, Naturerfahrung, Bewegung, Sport, Umgang mit Tod und Sterben, Trauer, Sexualität, Aids, Jugendkriminalität, etc. Bitte geben Sie diese Informationen auch an Multiplikatoren aus Ihrem Netzwerk weiter! Bitte schicken Sie uns Ihren vollständigen Förderantrag bis 31. März gerne auch schon früher - per Post. Antragsformulare, unsere Förderrichtlinien sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: Wir freuen uns auf Ihre Ideen Karin Willeck Anna B!äsius Peter Meisterhans Bruno Nonninger Herzenssache e.v. Südwestrundfunk (SWR) Am Fort Gonsenheim Mainz Tel: / Fax: / info@herzenssache.de Internet: *********** *** *************

4 Herzen55dche Förderrichtlinien Herzenssache e.v. 1. Wen fördert Herzenssache? Herzenssache hilft Kindern und Jugendlichen. Der Begriff "Kind" umfasst bei Herzenssache auch Jugendliche. Herzenssache ev tritt dabei i. d. R. nicht selbst als Hilfsorganisation auf, sondern unterstützt Träger, die als Partner vor Ort Projekte im Sinne und unter Beachtung der Förderziele von Herzenssache umsetzen. 2. Was fördert Herzenssache? Der Verein fördert die materielle und ideelle Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und humanitärer Hilfsprojekte mit einem Bezug zu Kindern, Jugendlichen und Familien. Herzenssache ev fördert ausschließlich gemeinnützige undloder mildtätige Zwecke. Als gemeinnützige Zwecke gelten hierbei die Jugendpflege, die öffentliche Gesundheitspflege, die Förderung der Erziehung, die Entwicklungshilfe und freie Wohlfahrtspflege. Konkret fördert Herzenssache ev Kinder- und Jugendhilfsprojekte, die zum Ziel haben, Not, Benachteiligung, Krankheit oder Behinderung von Kindern nachhaltig zu lindern, zu verbessern oder zu beenden. 3, Wo fördert Herzenssache? Herzenssache ev ist die Kinderhilfsaktion im Südwesten für den Südwesten. Herzenssache hilft daher vor allem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland und nur in begründeten Ausnahmefällen auch im übrigen Deutsch land und in der Welt. 4. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen? Einen Förderantrag kann stellen, wer als gemeinnützig anerkannt und dementsprechend von der Körperschaftssteuer befreit ist. Die gemeinnützige Ausrichtung des Antragstellers muss den Förderzielen von Herzenssache e.v. entsprechen. Es muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden, dass erhaltene Fördermittel zu 100% und unmittelbar den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen. Projektträger, die sich in einer laufenden Förderung durch Herzenssache ev befinden, können in derselben Region undloder in gleichen bzw. ähnlichen inhaltlichen Projekten nicht erneut gefördert werden. Eine AntragsteIlung für neue Projekte, die in einer anderen Region stattfinden, ist möglich. 5. Keine Einzetförderung Die Unterstützung durch Herzenssache soll Vielen zu Gute kommen. Herzenssache fördert daher ausschließlich Projekte, die vielen Kindern zu Gute kommen und von nachhaltiger Wirkung sind. Herzenssache ev fördert keine Einzelfälle bzw. Einzelpersonen oder Schicksale einzelner Kinder oder Jugendlicher. 6. Keine Enttastung des Staates Herzenssache ev möchte mit seinem Engagement zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen oder der Kommunen sowie gleichartiger anerkannter Träger übernehmen. Bevor ein Antrag auf Förderung bei Herzenssache e.v. gestellt werden kann, müssen öffentliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sein. 7. Antragsfristen und Auswahtverfahren Anträge können grundsätzlich ganzjährig gesteut werden. Für bestimmte Aktionen gelten Einsendefristen, die jeweils im Bewerbungsaufruf und auf der Internetseite von Herzenssache bekanntgegeben werden. Über eine Förderung entscheidet der Vorstand von Herzenssache ev Eine Begründung für eine Annahme oder Ablehnung von Förderanträgen erfolgt nicht.

5 8. Förderzeitraum und Förderbeginn Herzenssache ev fördert Projekte mit einer nachhaltigen Ausrichtung und Wirkung über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Der Förderzeitraum beginnl mit der gegenseitigen Unterzeichnung einer schriftlichen Fördervereinbarung. Eine Verlängerung der Förderdauer ist nicht möglich. Wann ein Projekt beginnen kann, hängt u.a. davon ab, welche Mittel Herzenssache für eine Förderung zur Verfügung hat. Der Verein erhält i.d.r. die meisten Spenden in der Vorweihnachtszeit, deshalb können die meisten Projekte mit dem Beginn des neuen Jahres starten. 9. Hilfe zur Selbsthilfe Der Grundgedanke von Herzenssache ist "Hilfe zur Selbsthilfe". Deshalb gibt es keine hundertprozentige Förderung einer Projektarbeit durch Herzenssache ev Jeder Antragsteller muss im Förderantrag sowie in der Projektumsetzung, -finanzierung und -abrechnung eine Selbstbeteiligung an den Gesamtprojeklkosten in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweisen. 10. Nachhaltigkeit Eine erfolgreiche Arbeit in der Hilfe für Kinder und Jugendliche braucht Zeit. Herzenssache ev fördert daher vorrangig nachhaltige Projekte mit einer Langzeitperspektive zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Jede Förderung durch Herzenssache hat zum Ziel, dass die Projekte danach vom Träger selbst weiterfinanziert und nachhaltig fortgeführt werden. 11. Welche Kosten fördert Herzenssache e.v.? Herzenssache ev fördert nur solche Kosten, die direkt, unrnittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen in einem zuvor schriftlich vereinbarten Projekt, Förderziel und Verwendungszweck zu Gute kommen. Verwaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten oder anteilige Gemeinkosten werden nicht gefördert. Personalkosten können übernommen werden. wenn : sie unmittelbar durch das Projekt ausgelöst werden und direkt und unmittelbar den Kinder und/oder Jugendlichen im vereinbarten Projekt zu Gute kommen (z.b. Honorarkosten für die Projektarbeit in einem zuvor schriftlich vereinbarten Rahmen) eine Erklärung zum Fortbestand der Projektarbeit über die Förderdauer hinaus vorliegt der Träger nachweisen kann, dass er die Anschlussfinanzierung der Projektarbeit sicherstellen kann der Träger einen Businessplan vorlegt, der dokumentiert, wie er das geschaffene Angebot nach Ende der Förderung durch Herzenssache inhaltlich, strukturell und finanziell fortführen wird Projekte, die Arbeit an einem Projekt, oder auch Teilkosten, die bereits vor AntragsteIlung begonnen haben bzw. angefallen sind, kann/können nicht gefördert werden. Ebenso darf im Falle einer Förderung erst dann mit dem Projekt bzw. der Arbeit darin begonnen werden, wenn zwischen Antragsteller und Herzenssache ev eine schriftliche Fördervereinbarung getroffen wurde. 12. Förderungsform und Förderkooperationen Herzenssache ev fördert Projekte entweder alleine, oder auch gemeinsam mit anderen Sponsoren. Fördert Herzenssache ein Projekt, so muss der Träger sicherstellen, dass Herzenssache ev unabhängig von der Förderhöhe immer eindeutig als Förderer erkennbar ist. Hierfür sorgt der Geförderte während der gesamten Projektumsetzung in jeglicher Öffentlichkeitsarbeit und Außenwirkung. Stand: Januar 2014

6 13. Berichterstattung über geförderte Projekte Herzenssache hilft nichl durch die Weitergabe von Spenden, sondern will auch grundsätzlich auf relevante Themen in der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen und zur gesellschaftlichen Diskussion dieser Themen anregen. Dies kann auf der Inlernetseite von Herzenssache ev sowie ggf. in den Programmen von SWR und SR (Hörfunk, Fernsehen, Internet) oder in sonstigen Publikationen von Herzenssache ev, SWR, SR, Sparda Bank, DEVK, BHW oder weiterer Partner geschehen. Antragsteller erklären sich damit einverstanden, dass im Falle einer Förderung während des Förderzeitraumes und darüber hinaus entsprechende Aufnahmen für/durch Fernsehen/Hörfunk/Internet gemacht werden dürfen und über die Betroffenen, die Helfenden und deren Tätigkeiten berichtet wird. Entsprechende Einwilligungen werden dem Förderantrag beigelegt. Ein Anspruch auf eine Berichterstattung besteht nicht. 14. Kalkulation und Auszahlungsverfahren Der Finanzbedarf zur Durchführung eines Projektes über den Zeitraum von zwei Jahren muss im Förderantrag konkret dargestellt und nachgewiesen werden. Dazu muss dem Förderantrag eine detaillierte Kalkulation inklusive einer genauen Aufstellung aller Einzelkosten für zwei Jahre und/oder ein Finanz-/Businessplan für das Projekt beiliegen. Eine reine Kostenaufstellung von Summen reicht zur AntragsteIlung nicht aus. Die Höchstfördersumme beträgt E Eine Förderung durch Herzenssache hat erst dann Gültigkeit, wenn zwischen Antragsteller und Herzenssache ev eine schriftliche Fördervereinbarung getroffen wurde. Daher kann die Auszahlung der Fördermittel im Falle einer Förderung erst ab der gegenseitigen Unterzeichnung einer solchen Fördervereinbarung zwischen Antragsteller und Herzenssache ev erfolgen. Die Verwendung der Fördermittel muss jederzeit nachgewiesen werden. Fördermittel werden nur gegen Vorlage von Rechnungsbelegen und/oder Quittungen ausgezahlt, welche dem vereinbarten Förderzweck sowie den vereinbarten Fördermitteln entsprechen. Es besteht auch im Falle einer Fördervereinbarung kein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Kosten. Belege, die nicht dem Förderzweck und/oder der Fördervereinbarung entsprechen, können von Herzenssache ev abgelehnt werden. Nach Abschluss der Förderung ist eine Abschlussdokumentation und -kalkulation vorzulegen. Fördermittel, die nicht innerhalb des vereinbarten Förderzeitraumes abgerufen wurden. verfallen. Eine Verlängerung der vereinbarten Förderfrist ist nicht möglich. 15. Förderantragsformulare Förderantragsformulare können direkt aus dem Internet unter heruntergeladen werden. Für Informationen und die Beantwortung von Fragen steht das Herzenssache-Team unter 06131/ zur Verfügung. Stand. Januar 2014

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