Fragen und Antworten rund um die Fördermöglichkeiten (Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Hinweise zu diesen Förderrichtlinien.

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1 Förderrichtlinien für Kleine Projektförderung Für Projektanträge bis grundsätzlich 5000,00 Fragen und Antworten rund um die Fördermöglichkeiten (Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Hinweise zu diesen Förderrichtlinien.) 1. Wie sehen die Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme aus? 2. Welche Förderrichtlinien müssen für welche Austauschformate berücksichtigt 3. Welche Formate werden gefördert? In welchem Umfang? 4. Wie hoch ist die Förderung? 5. Wie und was wird gefördert? 6. Antragsverfahren: Wo und wie wird der Antrag eingereicht? Wo befinden sich die Antragsformulare? 7. Antragsfristen: Wann wird der Antrag eingereicht? Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags? 8. Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich? 9. Wer kann gefördert 10. Was kann nicht gefördert 11. Können auch noch weitere Fördergelder von anderen Quellen beantragt 12. Können auch trilaterale oder multilaterale Maßnahmen gefördert 13. Wann und wo muss der Name der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke genannt 14. Wer ist für den Versicherungsschutz der Teilnehmenden verantwortlich? 15. Wann und wie werden Fördergelder ausgezahlt? 16. Was passiert, wenn eine Maßnahme ausfällt? 17. Wie kann die Qualitätssicherung von Projekten erfasst 18. Wer entscheidet wie über die Förderung? 19. Was passiert mit meinen Daten? Seite 1 von 7

2 1. Wie sehen die Rahmenbedingungen der Begegnungsprogramme aus? Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke will den deutsch-türkischen Schüler- und Jugendaustausch intensivieren und mit konkreten Maßnahmen sowie der Bündelung bereits bestehender Programme die Möglichkeiten für den gegenseitigen Austausch verbessern. Sie hat das Ziel, in beiden Ländern ein besseres Verständnis füreinander zu schaffen und die Beziehungen weiter zu stärken. Es können grundsätzlich alle Begegnungsmaßnahmen und Projekte gefördert werden, die dem Ziel der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke dienen. Detaillierte Informationen zu den geförderten Projektformaten und den Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. 2. Welche Förderrichtlinien müssen für welche Austauschformate berücksichtigt Für alle geförderten Projekte gelten die Förderrichtlinien der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke. Für Projektförderungen bis grundsätzlich 5000,00 gelten die vorliegenden Richtlinien für Kleine Projektförderung sowie die entsprechenden Hinweise. Die Zuwendungen der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke können grundsätzlich für alle Projekte des deutsch-türkischen Jugendaustauschs genutzt werden. 3. Welche Formate werden gefördert? In welchem Umfang? Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke möchte die Vielfalt unterschiedlicher Austauschformate zwischen Deutschland und der Türkei intensivieren: Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert in allen Bereichen und auf allen Ebenen den Austausch junger Menschen (12-30 Jahre). Darüber hinaus fördert sie gemeinsame Projekte und die Zusammenarbeit von Jugendorganisationen, Schulen und von im Jugendaustausch tätigen Institutionen und Organisationen einschließlich der Weiterbildung der hierfür verantwortlichen Fachkräfte. Es werden Projekte mit grundsätzlich bis zu 5000,00 in folgenden Bereichen gefördert: Außerschulischer Jugendaustausch (Jugendbegegnungen) Fachkräfteaustausch Schüleraustausch Schulpartnerschaften Studentenaustausch Workcamps und Freiwilligendienste Vor- und Nachbereitungstreffen, die zur Durchführung und Erhöhung der Qualität deutschtürkischer Austauschprojekte dienen, können auch gefördert werden. Darüber hinaus fördert die Deutsch-Türkische Jugendbrücke in besonderen Fällen auch innovative Modelprojekte und Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinien auch nicht nach Wortlaut der Förderrichtlinien mit einer höheren Fördersumme. Seite 2 von 7

3 4. Wie hoch ist die Förderung? Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert im Rahmen dieses Förderformats deutschtürkische Austauschprojekte grundsätzlich mit bis zu 5.000,00. Die Fördermittel sind zweckgebunden und zur Förderung des in der Fördervereinbarung bezeichneten Projekts bestimmt. Sie sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Es können nur Kosten abgerechnet werden, die von der DTJB bewilligt wurden. 5. Wie und was wird gefördert? Fördermittel können als Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung oder als Vollfinanzierung mit grundsätzlich bis zu 5.000,00 gewährt werden. Zuschüsse werden ausschließlich als Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuschussempfängers für abgegrenzte Projekte vergeben. Die Zuschüsse werden in der Regel als Anteilsfinanzierung gegeben. Über die Art der Finanzierung wird, soweit nicht durch die Förderrichtlinien bereits vorgegeben, bei der Bewilligung entschieden. Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung Auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans werden Zuschüsse im Wege der Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. In diesen sollen die Antragssteller einen angemessenen Eigenbeitrag z.b. auch in Form eines Teilnahmebeitrages einstellen. Die Vergabe von Fördermitteln aus anderen Förderprogrammen und von anderen Förderinstitutionen bleibt von der Förderung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke unberührt. Die unterschiedlichen Förderungen sind unabhängig voneinander möglich. Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, sich bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke um eine ergänzende Förderung zu bewerben. Zu beachten ist dabei, dass ein angemessener Eigenanteil geleistet werden muss und auch Drittmittel beantragt werden sollen. Eigenmittel sind Mittel, die von Teilnehmenden (Jugendliche, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer) sowie von deutschen und türkischen Organisationen und Schulen eingebracht werden. Drittmittel sind Mittel weiterer Förderer (Kinder und Jugendförderplan (KJP), Erasmus+ etc.) oder Sponsoren (z.b. finanzielle Unterstützung durch lokale Vereine oder Betriebe; freier Eintritt in Museen; ein Saal, den die Gemeinde für die Abschlussveranstaltung kostenlos zur Verfügung stellt; vergünstigte Flugtickets bei Airlines etc.). Neben einem Eigenanteil der Teilnehmenden können die Finanzierungslücken auch durch Gelder anderer Stiftungen oder durch Sponsoren gedeckt werden. Ein Eigenanteil der Teilnehmenden ist auch bei von der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke geförderten Programmen generell vorgesehen, kann in Härtefällen jedoch ebenfalls übernommen werden, wenn diese begründet und nachgewiesen werden. Vollfinanzierung In Ausnahmefällen können innovative Projekte auch im Wege der Vollfinanzierung gefördert werden. Seite 3 von 7

4 Fördermittel können beantragt werden für: Vor- und Nachbereitungstreffen verantwortlicher Leitungspersonen und Jugendlicher; Reisekosten für Besuch und Gegenbesuch, Reisekosten vor Ort; Aufenthalts- und Programmkosten (Unterkunft, Verpflegung, notwendige Versicherungen, Eintrittsgelder, Arbeitsmaterialien); Honorare für Sprachmittler und Referenten; Und ähnliche Kosten im Sinne des Projekts. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke berät zu weiteren Fördermöglichkeiten und vermittelt entsprechende Kontakte. 6. Antragsverfahren: Wo und wie wird der Antrag eingereicht? Wo befinden sich die Antragsformulare? Die Anträge werden direkt bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke gestellt. In Deutschland eingetragene Organisationen stellen ihre Anträge bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke in Deutschland, die in der Türkei eingetragenen Organisationen bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke in der Türkei. Es können nur Anträge bearbeitet werden, die gemäß der Hinweise und Erklärungen im Antragsformular vollständig ausgefüllt und vollständig bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke eingehen. Die Antragsunterlagen und weitere wichtige Hinweise finden registrierte Nutzer in unserer Datenbank. 7. Antragsfristen: Wann wird der Antrag eingereicht? Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags? Anträge können bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke das ganze Jahr hindurch eingereicht werden. Der Antrag auf Förderung sollte spätestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden. Nach vollständiger Einreichung kann die Bearbeitung der Unterlagen bis zu drei Monate umfassen. 8. Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich? Grundsätzlich sind verschiedene Projektformate und Förderzeiträume förderfähig. Dauer und Beginn der Förderung werden in der Fördervereinbarung geregelt. 9. Wer kann gefördert Anträge stellen können: 1.) In Deutschland als gemeinnützig anerkannte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche die Fördermittel für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einsetzen; 2.) In der Türkei als zivilgesellschaftlich anerkannte Organisationen, Universitäten und staatliche Schulen und solche, an die eine Stiftung oder ein Verein integriert sind. Seite 4 von 7

5 10. Was kann nicht gefördert Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgenommen: Rundreisen, auch wenn es sich um Folkloregruppen, Chöre und Jugendorchester handelt; einseitige Studienreisen ins Ausland; Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter; Maßnahmen der Jugenderholung; Schulklassenfahrten ohne Begegnungscharakter; Sprachstudien und sonstigen Studienaufenthalten von Einzelpersonen im Ausland; Au-pair-Stellen; Projekte mit parteipolitischer Ausrichtung; Projekte mit kommerzieller Ausrichtung; dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse (Personalstellen); bauliche Investitionen. 11. Können auch noch weitere Fördergelder von anderen Quellen beantragt Ja. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke unterstützt Projektträger, die verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen, um ein deutsch-türkisches Austauschprojekt zu realisieren. Die Mittel der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke können auch mit der Förderung aus dem Kinderund Jugendförderplan (KJP), den Mitteln aus dem EU-Aktionsprogramm Erasmus+ oder weiteren kombiniert werden. Es ist auch möglich, Mittel aus anderen Bundesressorts, Landesmittel oder kommunale Mittel zu beantragen. Auch private Förderer können genutzt und mit den Fördermitteln der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke kombiniert werden. 12. Können auch trilaterale oder multilaterale Austauschmaßnahmen gefördert Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke finanziert nur bilaterale Austauschmaßnahmen sowie andere Projektformate, die den deutsch-türkischen Jugendaustausch im Sinne der Ziele der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke fördern. 13. Wann und wo muss der Name der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke genannt Bei allen Publikationen, die aus dem Projekt hervorgehen, muss in angemessener Weise auf die Förderung durch die Deutsch-Türkische Jugendbrücke hingewiesen werden. Sofern möglich, ist der Hinweis zu ergänzen durch die Abbildung des Logos der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke entsprechend ihres Corporate Designs. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke stellt das Logo und die Vorschriften zum Corporate Design auf Anfrage digital zur Verfügung. Das vorstehende Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und jederzeit widerruflich. Zur Veränderung des Logos oder zu dessen Verwendung in anderer Form ist der Projektpartner nicht berechtigt. Seite 5 von 7

6 14. Wer ist für den Versicherungsschutz der Teilnehmenden verantwortlich? Grundsätzlich sind alle Projektträger selbst dafür verantwortlich, dass die Teilnehmenden ausreichend gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche versichert sind. Bei Maßnahmen, die in der Türkei stattfinden, muss jeder Teilnehmende aus Deutschland eine Auslandskrankenversicherung haben. Bei Maßnahmen, die in Deutschland stattfinden, muss jeder Teilnehmende aus der Türkei eine Auslandskrankenversicherung haben. Diese ist ebenfalls für die Beantragung des Visums nötig. Es besteht die Möglichkeit, für alle Teilnehmenden zusammen eine Gruppenversicherung abzuschließen. Für Versicherungskosten kann eine Förderung bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke beantragt werden. 15. Wann und wie werden Fördergelder ausgezahlt? Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke überweist die Fördermittel (in beiden Ländern in Euro) nur auf ausdrückliche Anforderung. Hierfür ist das von der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke zur Verfügung gestellte Formular Mittelabruf" zu verwenden. Der Mittelbedarf ist unaufgefordert vier Wochen im Voraus bei der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke anzufordern. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und erfolgreich geprüft wurden, werden 70% der Zuwendung spätestens vier Wochen nach Eingang des Formulars Mittelabruf ausgezahlt. Zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums ist der zahlenmäßige Gesamtverwendungsnachweis sowie ein ausführlicher Abschlussbericht einzureichen. Der Restbetrag wird erst nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. 16. Was passiert, wenn eine Maßnahme ausfällt? Wenn Sie eine Förderzusage erhalten haben, aber wissen, dass Ihre Maßnahme ausfallen wird, teilen Sie dies bitte unverzüglich der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke mit. Die Förderung durch die Deutsch-Türkische Jugendbrücke ist mit der Fördervereinbarung geregelt. Die zweckgebundene Förderung muss bei Ausfall einer Maßnahme zurückgezahlt werden. Teilen Sie bitte ebenso eventuelle Änderungen des Programms und der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Personen so schnell wie möglich mit. Die dadurch frei werdenden Mittel können anderen Trägern zur Verfügung gestellt werden. Diese Mitwirkung von Ihnen ist wichtig, da so sichergestellt wird, dass möglichst viele Antragsteller bei der Förderung berücksichtigt werden können. Nicht verwendete Fördermittel, die in Deutschland beantragt wurden, sind spätestens mit dem letzten Verwendungsnachweis unter Angabe der von der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke vergebenen Projektnummer auf das Konto der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke ggmbh zurückzuzahlen. Die in der Türkei beantragten Mittel sind ebenfalls mit dem letzten Verwendungsnachweis zurückzuzahlen. Der Projektpartner verzichtet hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke auf die Einrede der Verjährung. Seite 6 von 7

7 17. Wie kann die Qualitätssicherung von Projekten erfasst Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke stellt einen Auswertungsbogen zur Verfügung, welcher für die Evaluierung der Projekte genutzt werden sollte. 18. Wer entscheidet wie über die Förderung? Die Deutsch-Türkischen Jugendbrücke prüft und bewertet die eingehenden Anträge in Zusammenarbeit beider Programmbüros. Bei der Bewertung der Projekte werden folgende Kriterien berücksichtigt: Ein Antrag muss fristgemäß eingereicht werden. Ein Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und mit allen dazugehörigen Unterlagen geliefert werden. Bei formalen und offensichtlichen Fehlern kann die Deutsch-Türkische Jugendbrücke mit der Eingangsbestätigung eine zehntägige Frist zur Nachreichung einzelner Unterlagen einräumen. Werden die Unterlagen bis zum Ablauf der Frist nicht eingereicht, führt dies zur Ablehnung des Projekts. Neben den formalen Kriterien, achtet die Deutsch-Türkische Jugendbrücke bei der Beurteilung der Anträge auch auf die Qualität der Projekte und prüft dafür Projektentwurf, Partner, Vorbereitung, Methodik und Reichweite der Maßnahmen. Darüber hinaus werden auch die Profile der Antragsteller und deren Partner sowie die Ziele, Arbeitsweisen und Zielgruppen überprüft. 19. Was passiert mit meinen Daten? Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke und die Stiftung Mercator GmbH sind berechtigt, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung und Durchführung der Förderung, zum Zwecke der Begutachtung der Anträge sowie zur Erstellung von Statistiken und Evaluationen durch die Deutsch-Türkische Jugendbrücke, deren Beauftragte, Gesellschafter und Kooperationspartner, die nicht als Dritte gelten, elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt. Bei der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle der Nicht-Erteilung sowie des Widerrufs der Einwilligung kann die beantragte Förderung nicht oder nicht mehr gewährt werden. Seite 7 von 7

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