Antrag des Regierungsrates vom 24. November 2004

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1 1482 Antrag des Regierungsrates vom 24. November Beschluss des Kantonsrates über das Zustandekommen der Volksinitiative für die Weiterführung des Faches «Biblische Geschichte» an der Primarschule (vom ) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 24. November 2004, beschliesst: I. Es wird festgestellt, dass am 13. September 2004 die Volksinitiative für die Weiterführung des Faches «Biblische Geschichte» an der Primarschule eingereicht worden ist. Das Begehren lautet wie folgt: Das Volksschulgesetz vom 11. Juni 1899 (LS ) wird wie folgt geändert: 24 Abs. 2 Hiebei ist darauf zu achten, dass die Schüler eine gründliche Elementarausbildung, vor allem in Sprache und Rechnen, und eine ausreichende Schreibfertigkeit sowie eine Grundausbildung in Handarbeit und Biblischer Geschichte erhalten. 26 (1) Der Unterricht in den Fächern Biblische Geschichte und Lebenskunde in der Primarschule wird durch einen Lehrer erteilt. Im Fach Biblische Geschichte umfasst er in allen sechs Klassen 1 Stunde pro Woche. (2) Der Unterricht in Biblischer Geschichte ist so zu gestalten, dass alle Schüler ohne Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit daran teilnehmen können. (3) Auf Gesuch der Eltern werden Schüler vom Unterricht in Biblischer Geschichte befreit. Zürcher Amtsblatt Dezember

2 1483 II. Die Initiative ist mit Unterschriften als Volksinitiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs zu Stande gekommen und wird dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. IV. Mitteilung an den Regierungsrat. Weisung Mit Schreiben vom 13. September 2004 überwies die Geschäftsleitung des Kantonsrates die Unterschriftenbogen der gleichentags eingereichten Volksinitiative «Für die Weiterführung des Faches Biblische Geschichte an der Primarschule» zur Berichterstattung über das Zustandekommen und die Gültigkeit der Initiative. Die Unterschriftenbogen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Sie wurden am 13. September 2004 und somit innert der Frist von sechs Monaten seit Beginn der Unterschriftensammlung am 20. März 2004 eingereicht ( 13 Abs. 2 Initiativgesetz; LS 162). Die Begründung des Begehrens gemäss 3 Initiativgesetz lautet wie folgt: «Das Fach Biblische Geschichte ist vom Bildungsrat aus Spargründen zum Freifach erklärt worden. Es wird damit nur noch dort angeboten, wo die Gemeinden freiwillig für seine Kosten aufkommen. Unsere Kinder haben ein Anrecht darauf, sich mit der biblischen Tradition und dem religiösen Erbe als Grundlagen unserer Kultur vertraut zu machen. Das gehört zum umfassenden Bildungsauftrag der Schule. Die Initiative will sicherstellen, dass die Primarschule diesen Auftrag erfüllt. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Wurzeln fördert das kritische Urteilsvermögen der Heranwachsenden und dient dem gesellschaftlichen Frieden. Darum muss das Fach Biblische Geschichte an der Primarschule weitergeführt werden.» Gemäss Bericht des Statistischen Amtes vom 28. Oktober 2004 weisen die geprüften Unterschriftenbogen Unterschriften auf. Diese wurden im Sinne von 16 Abs. 1 Initiativgesetz (LS 162) auf ihre Gültigkeit überprüft. Insgesamt 1201 davon waren ungültig. Von den zuständigen Gemeindestellen wurden Unterschriften als gültig beglaubigt. Gemäss 16 Initiativgesetz ist somit festzustellen, dass die Initiative formell als Volksinitiative in der Form eines ausgearbeiteten

3 1484 Entwurfes zu Stande gekommen ist. Gründe für eine offenkundige inhaltliche Ungültigkeit der Initiative sind nicht ersichtlich. Die Volksinitiative ist somit dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag zu überweisen. Zürich, 24. November 2004 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Jeker Husi

4 1485 Bezirk Dielsdorf Erneuerungswahl der Bezirksanwälte und der Bezirksschulpflege Dielsdorf für die Amtsdauer Wahlresultat Als Bezirksanwälte (inskünftig Staatsanwälte) bzw. als Mitglieder der Bezirksschulpflege Dielsdorf werden für die Amtsdauer in Stiller Wahl gemäss 57 des Wahlgesetzes als gewählt erklärt: A. Bezirksanwälte 1. Fumasoli Peter, 1946, lic. iur., Bezirksanwalt, Hintere Bahnhofstrassei 2, 8107 Buchs 2. Schmocker Patrick, 1972, lic. iur., Bezirksanwalt, Oberfeldstrasse 15, 8173 Neerach B. Bezirksschulpflege 1. Augsburger Lilo, 1947, Direktionsassistentin, Frohbergstrasse 13, 8162 Steinmaur 2. Bolanz Marc-Oliver, 1972, Kantonspolizist, Hauptstrasse 14, 8162 Steinmaur 3. Brechbühl Hans-Ulrich, 1951, Berater, Lägernstrasse 11, 8165 Schleinikon 4. Büchi Ulrich, 1957, Bereichsleiter SBB, Rooswiesenstrasse 61, 8155 Niederhasli 5. Esslinger Christine, 1965, Hausfrau / kaufmännische Angestellte, Weidgangstrasse 4, 8113 Boppelsen 6. Frei Hermine, 1964, Bäuerin / Krankenschwester, Lindenhof, 8105 Watt 7. Glättli Astrid, 1965, Familienfrau, Im Löchli 11b, 8172 Niederglatt 8. Herren Renate, 1946, Hausfrau, Fliederweg 3, 8107 Buchs 9. Herzig Heini, 1941, Psychotherapeut, Burghofstrasse 62, 8108 Regensdorf 10. Huber Heinz, 1949, Landwirt, Dytikerhof, 8157 Dielsdorf 11. Hutter Georg, 1952, Betriebsdisponent SBB, Obstgartenstrasse 69, 8105 Regensdorf

5 Jenni Lukretia, 1960, Hausfrau /Arztgehilfin, Kirchrainstrasse 21c, 8172 Niederglatt 13. Kull Evelin, 1963, Familienfrau, Fischbachstrasse 17, 8162 Steinmaur 14. Maag Werner, 1947, Pilot, Brunnacherstrasse 24, 8174 Stadel 15. Murmann Martin, 1953, Zugführer SBB, Gerstmattstrasse 42, 8172 Niederglatt 16. Näf Silvia, 1953, Familienfrau, Heitligstrasse 17, 8173 Neerach 17. Vogt Sonja, 1962, Hausfrau, Lettenstrasse 11, 8156 Oberhasli 18. Weiss Christine, 1946, Detektivin, Im Spannrain 4, 8105 Watt 19. Zollinger Roberto, 1957, Sozialpädagoge, Burghofstrasse 12, 8157 Dielsdorf Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Dielsdorf, 10. Dezember 2004 Bezirksrat Dielsdorf

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