nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August
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1 891 Antrag des Regierungsrates vom 18. August Beschluss des Kantonsrates über die Übertragung der Schulliegenschaften Anton-Graff-Haus und Eduard-Steiner-Strasse, Winterthur, in das Verwaltungsvermögen (vom...) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August 2004, beschliesst: I. Für die Übertragung der Schulliegenschaften Anton-Graff- Haus (Zürcherstrasse 28, Kat.-Nr. 9215) und Eduard-Steiner-Strasse (Grünweg 15, Kat.-Nr. 9214), Winterthur, in das Verwaltungsvermögen wird ein Kredit von Fr bewilligt. II. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. III. Veröffentlichung im Amtsblatt IV. Mitteilung an den Regierungsrat. Weisung A. Ausgangslage Die direkt zusammenhängenden Schulliegenschaften Anton- Graff-Haus (Schulgebäude) und Eduard-Steiner-Strasse (Reihenhaus, vorgesehen als Hauswartwohnung, Auto-Parkplätze und Abstellplätze für Velos und Roller, Freifläche) werden von der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Winterthur genutzt, die unter anderem die Berufsmittelschule an diesem Standort führt. Die mehr als vierzig Schulzimmer und die zusätzlichen Räume für die Lehrkräfte, Verwaltung und Schulleitung sind intensiv belegt und langfristig für die Berufsbildung Zürcher Amtsblatt September
2 892 am Standort Winterthur unverzichtbar. Mit der Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen sollen die seit längerem für Schulzwecke genutzten Schulliegenschaften langfristig für die Berufsbildung gesichert werden. B. Die Schulliegenschaften Anton-Graff-Haus und Eduard-Steiner- Strasse Das Anton-Graff-Haus an der Zürcherstrasse 28 in Winterthur (Grundstück Kat.-Nr. 9215) wurde von der Gebrüder Sulzer AG 1970/ 1971 für die Werkschule Sulzer errichtet. Per 1. Mai 1989 übernahm der Kanton den grössten Teil der Werkschule Sulzer und bildete daraus die Industrielle Abteilung der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Winterthur (GIBW). Für die vom Staat benötigten und bereits belegten Schulräume im Anton-Graff-Haus wurde mit der Gebrüder Sulzer AG ein Mietvertrag abgeschlossen. Grosse Flächen im Erdgeschoss sowie in den beiden Untergeschossen nutzte die Gebrüder Sulzer AG selbst für den Betrieb ihres Personalrestaurants. Ende 2001 schloss der Sulzerkonzern das Personalrestaurant. Die bisherige Lehrlingsausbildung von Sulzer wurde verselbständigt und ist als «azw Ausbildungszentrum Winterthur» in neue Räume an der Zürcherstrasse 25 umgezogen. Auf Antrag der Bildungsdirektion und Empfehlung der Baudirektion erwarb die Finanzdirektion mit Kaufvertrag vom 30. Januar 2002 die Liegenschaft Anton-Graff-Haus für den Preis von Fr in das Finanzvermögen. Mit Kaufvertrag vom 9. Januar 1992 erwarb die Finanzdirektion auf Antrag der damals für die Berufsbildung zuständigen Volkswirtschaftsdirektion die Schulliegenschaft an der Eduard-Steiner-Strasse (Grundstück Kat.-Nr. 9214) ins Finanzvermögen. Der Kaufpreis betrug 4 Mio. Franken. Diese Schulliegenschaft grenzt direkt an die Liegenschaft Anton-Graff-Haus und bildet mit dieser eine Einheit. Damit kann auch die Option einer baulichen Erweiterung gesichert werden, die frühestens nach 2008 in Angriff genommen werden kann. C. Finanzierung Mit der II. Serie der Nachtragskreditbegehren wird ein Kredit von insgesamt Fr zu Lasten des Kontos der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufsschulen und Lehrabschlussprüfungen, beantragt. Dieser Betrag entspricht dem Ver-
3 893 kehrswert für die Schulliegenschaften. Die Berücksichtigung einer Verzinsung erübrigt sich, da die Bildungsdirektion für die ganze Schulliegenschaft Anton-Graff-Haus den Mietzins bis zum Übertragungstermin leistete. Dies trifft auch auf die Schulliegenschaft Eduard-Steiner-Strasse zu; hier wurde im Einvernehmen mit der Liegenschaftenverwaltung seit 2000 der Kaufpreis zu rund 4,5% verzinst (Fr ). D. Folgekosten Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt des Anton-Graff- Hauses sind seit 1. Januar 1986 über eine Miete an die Gebrüder Sulzer AG abgegolten worden. Seit 2002 wird der Mietzins für das Gebäude und die Parkplätze/Einstellplätze an die Finanzdirektion geleistet; im Jahr 2003 von Fr An Stelle dieses Mietzinses sind neu 10% Abschreibungen von Fr und kalkulatorische Zinsen von gegenwärtig 3,75% (Fr ) zu verbuchen. Bei der Schulliegenschaft Eduard Steiner-Strasse hat die Bildungsdirektion seit 2000 einen Zins von jährlich Fr für das investierte Kapital an die Finanzdirektion geleistet. Neu ergeben sich jährliche Abschreibungen von 10% (Fr ) auf dem Kaufpreis und kalkulatorische Zinsen von derzeit 3,75% (Fr ). Die Übertragung zieht keine personellen Folgekosten nach sich. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den für die Übertragung der beiden Schulliegenschaften ins Verwaltungsvermögen erforderlichen Kredit zu bewilligen. Zürich, 18. August 2004 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Jeker Husi
4 894 Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Siedlungs- und Landschaftsplan) (vom 23. August 2004) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 26. November 2003, beschliesst: I. Der kantonale Richtplan vom 31. Januar 1995 wird wie folgt geändert: Karte Siedlung und Landschaft, Gemeinde Wangen-Brüttisellen: Festlegung von 17,7 Hektaren Siedlungsgebiet an Stelle von Bauentwicklungsgebiet sowie einer Wiederherzustellenden Landschaftsverbindung und von knapp 40 Hektaren Freihaltegebiet (Trenn- und Umgebungsschutzgebiet). Text, Pt. 3.7a.2 Landschaftsverbindung Karteneinträge; Ergänzung der Abbildung 6a Landschaftsverbindungen mit der Nummer 28a und Ergänzung der Liste wie folgt: Nr.: 28a; Gemeinde, Ortsbezeichnung: Wangen-Brüttisellen; Anzustrebende Querung von: Oberlandautobahn (A53), Strasse, Siedlungsgebiet; Landschaftsverbindungs-Zweck: ökologische und erholungsbezogene Vernetzung, Landschafts-Aufwertung. Text, Pt Freihaltegebiet Karteneinträge, Ergänzung von Abb. 6b Freihaltegebiete mit den Nummen 31a und 31b sowie Ergänzung der Liste wie folgt: Nr.: 31a; Gemeinde, Ortsbezeichnung: Wangen-Brüttisellen, Girhalden-Lochrüti; Freihalte-Zweck: Siedlungstrennung, ökologische und erholungsbezogene Vernetzung. Nr.: 31b; Gemeinde, Ortsbezeichnung: Wangen-Brüttisellen, Weid- Dürrbach; Freihalte-Zweck: Siedlungstrennung, ökologische und erholungsbezogene Vernetzung.
5 895 II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug. Im Namen des Kantonsrates Der Präsident: Die Sekretärin: Emy Lalli Ursula Moor-Schwarz
6 896 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Wahl eines Mitglieds der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (vom 23. August 2004) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag der Interfraktionellen Konferenz, beschliesst: Für die ausgetretene Ruth Gurny, Maur, wird gewählt: Peter A. Schmid, Zürich Im Namen des Kantonsrates Die Präsidentin: Die Sekretärin: Emy Lalli Ursula Moor-Schwarz
7 897 Krankenversicherung (Genehmigung Spitaltarife für stationäre und ambulante Pflichtleistungen) (vom 25. August 2004) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die zwischen der Gesundheitsdirektion, dem Verband Zürcher Krankenhäuser und dem Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich einerseits und santésuisse Zürich-Schaffhausen anderseits geschlossenen Verträge vom 19. Januar 2004 betreffend Verrechnung von stationären Leistungen auf der allgemeinen Abteilung in den Akutspitälern des Kantons Zürich für die Jahre 2004 und 2005 (Akutspitälervertrag 2004/2005) und vom 23. Januar 2004 betreffend die Abgeltung ambulanter Behandlungen und Untersuchungen (soweit nicht im TARMED geregelt) in den Akutspitälern des Kantons Zürich (Ambulatoriumsvertrag) werden genehmigt. II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesrat Beschwerde erhoben werden; die im Doppel einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. III. Dispositiv Ziffern I und II werden im Amtsblatt veröffentlicht. Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Jeker Husi
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