Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015. Ausgangslage
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- Alexa Ingelore Sauer
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1 Der Gemeinderat Rathaus, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0) , Fax +41 (0) Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015 Heimfall Baurecht Clubgebäude Fussballclub Thun (FC Thun) Heimfall des Baurechtes Thun-Strättligen Gbbl. Nr. 3565, Gwattstrasse 17, Clubhaus Fussballklub Thun 1898 (Namensgebung heute: Fussballclub Thun (FC Thun)); Genehmigung der Heimfallentschädigung von CHF zuzüglich max. CHF für die Kosten der Eigentumsübertragung gemäss Entwurf Öffentliche Urkunde vom 29. Januar 2015 Ausgangslage Am 31. Dezember 2015 läuft der mit dem Fussballclub Thun 1898, Namensgebung heute: Fussballclub Thun (FC Thun), Rechtsform eines Vereins, abgeschlossene Baurechtsvertrag für das Clubgebäude an der Gwattstrasse 17 ab. Es tritt somit der ordentliche und vertraglich vereinbarte Heimfall gemäss Baurechtsvertrag vom 12. August 1981 mit Nachtrag vom 22. Mai 1984 ein. Beim Baurecht handelt es sich um eine Fläche von 314 m 2 mit einem Clubgebäude (bestehend hauptsächlich aus einem Restaurationsbetrieb, kleiner Wäscherei und Sitzungszimmer). Umsetzung Der Heimfall kommt sachenrechtlich einem Kauf gleich und erfordert deshalb für die grundbuchliche Behandlung eine notarielle Beurkundung. Für die Ermittlung des massgeblichen Wertes haben der Verein Fussballclub Thun (FC Thun) und die Stadt Thun durch Rolf-Peter Scheurer, Architekt HTL, Oberhofen, eine Verkehrswertschätzung erstellen lassen. Für das heimfallende Baurecht haben sich die Parteien auf eine Entschädigung von CHF zuzüglich ca. CHF für Kosten bei Grundbuchamt, Geometer und Notar geeinigt. Die Parteien haben durch Notar Renatus Eltz, Thun, einen Vertragsentwurf für die Umsetzung des Heimfalls ausarbeiten lassen (Öffentliche Urkunde vom 29. Januar 2015). Das Baurecht ist im Verwaltungsvermögen aufgeführt, weshalb die Genehmigung der Ausgabe von total CHF dem Stadtrat obliegt. Nach Auflösung der Baurechtsparzelle wird die Fläche samt Gebäude wieder in die Stammparzelle Thun-Strättligen Gbbl. Nr (Lachenareal, Verwaltungsvermögen) integriert. Der FC Thun hat über das Jahr 2015 hinaus kein Interesse an einer weiteren Nutzung des Gebäudes oder von Teilen davon. Das Gebäude soll auch weiterhin im Zusammenhang mit den verschiedenen sportlichen Aktivitäten im Lachenareal Verwendung finden und verbleibt deshalb finanztechnisch im Verwaltungsvermögen. Die Objektverantwortung inkl. Instandhaltung sowie der Betrieb der Liegenschaft werden ab dem 1. Januar 2016 durch das Amt für Stadtliegenschaften, Facility Management Verwaltungsvermögen, sichergestellt (AfS) - Axioma Bericht Nr. 21/2015 Seite 1/3
2 Stadtrat von Thun - Sitzung vom Bericht Nr. 21/2015 Heimfall Baurecht Clubgebäude FC Thun Finanzielles Finanzkompetenzen Gemäss Artikel 40 Buchstabe a der Stadtverfassung obliegt die Bewilligung des Verpflichtungskredites dem Stadtrat. Investitionskosten Kauf Clubgebäude FC Thun CHF Geometer-, Grundbuch- und Notariatskosten CHF Total Verpflichtungskredit CHF Kapitalfolgekosten Die Ausgaben von CHF führen zu kalkulatorischen Zins- und Abschreibungskosten sowie zu weiteren jährlichen Folgekosten: Die Folgekosten berechnen sich wie folgt: Gesamtkosten Bemerkungen Kalkulatorische Abschreibung Bauten 13'200 nicht liquiditätswirksam Nutzungsdauer 25 Jahre (gemäss HRM2) Kalkulatorische Zinsen 8'250 nicht liquiditätswirksam 5% auf der Hälfte der Gesamtinvestition (1/2 von CHF 330'000) Baulicher Unterhalt (Anschaffungswert 330' * 1%) 3'300 Jährliche Betriebskosten inkl. Hauswartung und Reinigungskosten 25'480 (Basis FM Monitor 2010 zuzüglich Teuerung bis ) 1 Zwischentotal = Brutto Mehrkosten pro Jahr 50'230 Folgende Minder-, Mehrerträge sind zu verzeichnen: Vermietung an Vereine / Dritte 2 3'000 (eher tief geschätzt) Zwischentotal = Minderkosten pro Jahr 3'000 Netto-Mehrkosten ab 2016 = Jährliche, wiederkehrende Ausgaben z.l. Laufende Rechnungen 47'230 1 Der jährliche Betriebsaufwand beinhaltet Verbrauchs-, Entsorgungs-, Reinigungs-, Sicherheits-, Hauswartungs- und Administrationskosten. Die Berechnung erfolgt anhand des FM Monitor 2010 plus Teuerung bis 31. Juli 2013 (der FM Monitor ist ein branchenbezogenes Instrument, mit dem jährliche Betriebskosten anhand Quadratmeter und Immobilienmarktfaktoren berechnet werden). 2 Die Erträge für die zukünftige Vermietung können gegenwärtig nur schwer abgeschätzt werden. Der Mietertrag aus den geplanten Vermietungen an Vereine ist deshalb in dieser Berechnung mit jährlich CHF eher tief geschätzt. Der Gemeinderat strebt bei den Folgekosten, die durch den Heimfall entstehen, mittelfristig aber einen deutlich höheren Kostendeckungsgrad an (AfS) - Axioma Bericht Nr. 21/2015 Seite 2/3
3 Stadtrat von Thun - Sitzung vom Bericht Nr. 21/2015 Heimfall Baurecht Clubgebäude FC Thun Finanzierung Die Finanzierung der Ausgaben von CHF erfolgt im Rahmen der allgemeinen Liquiditätsbewirtschaftung aus vorhandenen und zu beschaffenden Mitteln. Finanzielle Tragbarkeit Im Aufgaben- und Finanzplan 2015 bis 2018 sind total CHF (davon Heimfall Baurecht FC Thun CHF ) in der Rubrik Investition Verwaltungsvermögen unter dem Konto enthalten. Antrag Gestützt auf diese Ausführungen wird Zustimmung beantragt zu folgendem Stadtratsbeschluss: Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 24. Juni 2015, beschliesst: 1. Genehmigung des Vertragsentwurfs vom 29. Januar 2015, ausgestellt durch Notar Renatus Eltz, Thun, über den Heimfall der Baurechtsparzelle Thun-Strättligen Gbbl. Nr. 3565, Kaufpreis CHF (zuzüglich Nebenkosten von maximal CHF ) per 1. Januar Der Gemeinderat wird mit dem Abschluss der öffentlichen Urkunde beauftragt. 2. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 503/ (Bestandesrechnungs-Konto Nr ) für den Heimfall Baurecht Clubgebäude FC Thun. Thun, 24. Juni 2015 Für den Gemeinderat der Stadt Thun Der Stadtpräsident Raphael Lanz Der Stadtschreiber Bruno Huwyler Müller Beilagen 1. Situationsplan 2. Entwurf vom 29. Januar 2015, Öffentliche Urkunde, Notar Renatus Eltz, Thun (AfS) - Axioma Bericht Nr. 21/2015 Seite 3/3
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2. Lösungsansatz: Vorzeitiger Heimfall des Baurechts MUR-Halle im gegenseitigen Einvernehmen
Der Gemeinderat Rathaus, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0)33 225 82 17, Fax +41 (0)33 225 82 02 stadtschreiber@thun.ch, www.thun.ch Stadtratssitzung vom 13. Dezember 2013 Bericht Nr. 25/2013 MUR-Halle,
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