Credit Suisse Solutions (Lux) Credit Suisse Solutions (Lux) Investmentgesellschaft luxemburgischen Rechts mit variablem Kapital

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1 Investmentgesellschaft luxemburgischen Rechts mit variablem Kapital Für die Schweiz November 2010 Credit Suisse (Luxembourg) S.A. Credit Suisse Asset Management Funds AG, Zürich Vertreter in der Schweiz ist ein offener Organismus für gemeinsame Anlagen in der Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, zugelassen gemäss dem ersten Teil des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen («Gesetz vom 20. Dezember 2002»). Verwaltungsgesellschaft: Eingetragener Sitz der Verwaltungsgesellschaft: Credit Suisse Fund Management S.A. 5, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg R.C.S. Luxembourg B Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die (die «Gesellschaft»). Potenzielle Anleger sollten den Verkaufsprospekt hinzuziehen. Details über die Vermögenswerte der Gesellschaft sind aus dem aktuellen Jahres- bzw. Halbjahresbericht ersichtlich. Die Rechte und Verpflichtungen der Aktionäre sowie ihre rechtliche Beziehung mit der Gesellschaft sind im Verkaufsprospekt dargestellt. Der Verkaufsprospekt, Kopien der Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle bzw. im Internet unter bezogen werden. Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Subfonds besteht in erster Linie darin, den Aktionären eine an die Entwicklung des als Basiswert dienenden Index (vgl. Darstellung im Abschnitt «Beschreibung des als Basiswert dienenden Index») geknüpfte Rendite zu bieten, wobei dieser Index aus der «Dow Jones Credit Suisse/ Hedge Fund Index»-Familie abgeleitet ist. Aktionäre sollen Engagements in zahlreichen Hedge-Fonds erhalten, indem der für den Subfonds festgelegte Benchmark-Index nachvollzogen wird. Der Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index bestand früher unter dem Namen Credit Suisse/Tremont AllHedge Index; der Dow Jones Credit Suisse Hedge Fund Index bestand früher unter dem Namen Credit Suisse/Tremont Hedge Fund Index). Der Subfonds schließt einen oder mehrere Derivatkontrakt/e in Form eines Swaps ab, um das Anlageziel zu erreichen. Der Subfonds wählt eine der nachstehenden Optionen aus, diese können im Verlauf der Zeit ändern: Option 1 Unfunded/Asset Swaps: Der Subfonds investiert (i) den Netto-Zeichnungserlös aus der Ausgabe seiner Aktien in übertragbaren Wertpapieren und anderen zulässigen Vermögenswerten («Vermögenswerte des Subfonds») gemäß den in Kapitel 6 «Anlageschränkungen» im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts dargestellten geltenden Anlagebegrenzungen und schließt (ii) einen Asset Swap («Asset Swap») mit einer vorgegebenen Anlagedauer und einem sachverständigen, vertragswilligen und von ihm unabhängigen erstklassigen Finanzinstitut wie der Credit Suisse International als Swap-Gegenpartei («Swap-Gegenpartei») ab. Zweck des Asset Swap ist der Austausch der Renditen der Vermögenswerte des Subfonds gegen die Performance des als Basiswert dienenden Index. Daher sind weder der Subfonds noch letztendlich die Aktionäre berechtigt, fällige und eingehende Erträge aus den Vermögenswerten des Subfonds zu vereinnahmen. Option 2 Funded Swaps: Der Subfonds kann den Nettoerlös aus der Ausgabe von Aktien am Auflegungsdatum in mindestens einem Derivatkontrakt in Form eines Funded Swap («Funded Swap» bzw. «Funded Swaps») anlegen, der mit einem erstklassigen Finanzinstitut wie der Credit Suisse (CSI) als Swap-Gegenpartei abgeschlossen wird. Zweck des Funded Swap ist der Austausch des Nettoerlöses gegen die Performance des als Basiswert dienenden Index. Der Subfonds schließt die betreffenden Funded Swaps gemäß den Ratschlägen des Anlageberaters mit einer sachverständigen, vertragswilligen und von ihm unabhängigen erstklassigen Gegenpartei ab. Der Entscheid für Option 1 oder 2 liegt beim Anlageberater der Gesellschaft und hat im besten Interesse der Aktionäre des Subfonds zu erfolgen. Kopien der schriftlichen OTC-Swap-Bestätigungen sind auf Anfrage am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich. Der Verkauf eines Teils der Vermögenswerte des Subfonds bzw. eine teilweise Kündigung des Asset Swap bzw. des/r Funded Swap/s können aufgrund einer Rücknahme von Aktien des Subfonds vor dem Verfalldatum vorgenommen werden. Falls sich zu einem beliebigen Zeitpunkt andere Arten von Derivaten im Hinblick auf Engagements im als Basiswert dienenden Index als effizienter erweisen als Asset Swaps bzw. Funded Swaps, kann der Anlageberater im Interesse der Aktionäre des Subfonds eine solche andere Art von Derivaten wählen. Bei der Anwendung der Beschränkungen gemäß Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts auf OTC-Swap-Transaktionen (Asset Swap oder auch Funded Swap) sollte auf das netto mit der Gegenpartei eingegangene Risiko hingewiesen werden. Auf diese Weise senkt die Gesellschaft das Bruttogegenparteirisiko aus den OTC-Swap-Transaktionen des Subfonds, indem sie eine Lieferung von Sicherheiten seitens der Swap-Gegenpartei (CSI) an den Subfonds veranlasst. Diese Sicherheiten sind entweder in Form von (i) liquiden Mitteln, (ii) Schuldverschreibungen mit einem externen Rating von mindestens «Investment-Grade»-Niveau, (iii) börsennotierten Aktien oder Wandelanleihen mit Vertretung in einem wichtigen Index, (iv) Aktien oder Anteilen von Geldmarkt-OGAW mit einem Rating von AAA oder einem gleichwertigen Rating und (v) Aktien oder Anteilen von Anleihen-OGAW mit einem Rating von AAA oder einem gleichwertigen Rating zu stellen, wobei die betreffenden letztgenannten OGAW die Performance ihrer Anleihen nicht gegen die Performance einer anderen Anlageklasse tauschen dürfen. Diese Sicherheiten werden von einem erstklassigen Finanzinstitut in einem separaten Depot auf den Namen des Subfonds verwahrt und können von der Gesellschaft auf Rechnung des Subfonds jederzeit vollstreckt werden. Sie werden täglich zum Marktwert bewertet. Der Subfonds kann akzessorisch auch in börsennotierten Zertifikaten auf den Dow Jones Credit Suisse/ AllHedge Index bzw. andere vergleichbare Hedge-Fonds-Indizes gemäß den geltenden Anlagebegrenzungen nach Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts sowie nach Genehmigung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde anlegen. Beschreibung des als Basiswert dienenden Index Der als Basiswert dienende Index ist ein investierbarer, nach Vermögenswerten gewichteter Hedge-Fonds-Index, der aus dem marktführenden Dow Jones Credit Suisse/ Hedge Fund Index abgeleitet ist und Möglichkeiten zum Engagement in einem Verbund aller Sektoren dieser Branche (AllHedge) bietet. Der als Basiswert dienende Index basiert auf Regeln und ist vollumfänglich investierbar, sodass die Portefeuilles anhand der persönlichen Risiko- Rendite-Präferenzen der Kunden konstruiert werden können und aktiv an der taktischen Asset Allocation teilnehmen. Für den als Basiswert dienenden Index gelten folgende Kriterien: Getreue Abbildung des definierten Fondsuniversums Regelbasierte Indexauswahlkriterien Transparenz, einschließlich Offenlegung der Indexmitglieder sowie sämtlicher Auswahlkriterien Überwachung durch einen Indexausschuss, der alle Anpassungen der Aufbau- und Berechnungsregeln zu genehmigen hat.

2 Der Aufbau des Index erfolgt unter anderem anhand der nachstehenden Kriterien zur Festlegung von qualifizierten Fonds: Erfüllung der Auswahl- und Berichtskriterien des marktführenden Dow Jones Credit Suisse/ Hedge Fund Index einschließlich monatlicher Performance-Ausweise und geprüfter Jahresabschlüsse; Öffnung für Neuzeichnungen sowie regelmäßige Liquidität. Die in den Index aufgenommenen Fonds werden durch Anwendung von regelbasierten Indexaufbaukriterien ermittelt und stellen im Allgemeinen die größten regelkonformen Fonds innerhalb des betreffenden Sektors des investierbaren Hedge-Fonds-Universums dar. Mittels eines laufenden Überwachungsprozesses werden angemessene Klassifikationen und die Erfüllung der Auswahlkriterien seitens der einzelnen im Index vertretenen Fonds sichergestellt. Den veränderlichen Eigenschaften des Hedge-Fonds-Universums wird durch periodische Überprüfungen, Neugewichtungen und Gewichtungsmodelle Rechnung getragen, sodass die Entwicklungen des Marktes laufend abgebildet werden. Diese Überprüfungen und Neugewichtungen sind in den Indexregeln ausführlich dokumentiert und öffentlich einsehbar. Sie dienen der getreuest möglichen Vertretung und angemessenen Abbildung des Hedge-Fonds-Universums und der eventuellen Beiträge von als Basiswert dienenden Fonds. Die Transparenz des als Basiswert dienenden Index wird durch Veröffentlichung der Indexmethodologie, Bewertungen und im Index vertretenen Fonds auf der Index-Website sichergestellt. Besondere Eigenschaften des als Basiswert dienenden Index: Dow Jones Credit Suisse/ AllHedge Index («AllHedge»): Bei diesem Index handelt es sich um eine diversifizierte Benchmark der Hedge- Fonds-Branche, welche die dynamischen Eigenschaften der Branche widerspiegeln soll. Zur Sicherstellung einer breiten Diversifikation verteilt sich der AllHedge auf zahlreiche Strategien sowie innerhalb der Substrategien, um übermäßige Engagements oder Konzentrationen in einzelnen Hedge-Fonds oder Substrategien zu vermeiden. Obergrenzen für die Gewichtungen der einzelnen Fonds sind darauf ausgelegt, für Diversifikation zu sorgen. AllHedge ist eine adäquate Abbildung des Hedge-Fonds-Universums mittels einer kleineren repräsentativen Auswahl. Die im AllHedge-Index vertretenen Strategien werden mittels der Gewichtungen des breit angelegten Dow Jones Credit Suisse/ Hedge Fund Index gewichtet, um repräsentativen Wert zu haben. Jede Strategie wird durch den betreffenden (zuvor unter dem Namen Credit Suisse/Tremont Sector Invest Index geführten) Dow Jones Credit Suisse/ Sector Invest Index vertreten, die wiederum alle auf Regeln basieren und diversifizierte investierbare Hedge-Fonds-Indizes darstellen. WICHTIGE ANGABEN ZUM ALS BASISWERT DIENENDEN INDEX Die Dow Jones Credit Suisse Hedge Fund Indexes zählen zu den Produkten von Dow Jones Indexes, einer lizenzierten Marke von CME Group Index Services LLC («CME Indexes») und Credit Suisse Index Co., Inc.; eine Gebrauchslizenz liegt vor. «Dow Jones», «Dow Jones Indexes» und «Dow Jones Credit Suisse Hedge Fund IndexSM» sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones Trademark Holdings, LLC («Dow Jones») beziehungsweise der Credit Suisse Group AG. Die CME Group Index Holdings LLC («CME») ist Inhaberin der entsprechenden Lizenzen, Unterlizenzen für bestimmte Zwecke wurden an die Gesellschaft und die Subfonds vergeben. Dow Jones, CME Indexes und die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften stehen in keinerlei Beziehung zu der Gesellschaft und den Subfonds, mit Ausnahme der Lizenzvergabe für den Dow Jones Credit Suisse Hedge Fund IndexSM (den «Index») und die entsprechenden Dienstleistungsmarken für den Gebrauch bei der Gesellschaft und den Subfonds. Dow Jones, CME Indexes und die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften verzichten auf: Sponsoring, Empfehlungen, Verkaufs- oder Werbeanstrengungen zugunsten der Gesellschaft oder der Subfonds. Anlageempfehlungen zugunsten der Gesellschaft oder der Subfonds. die Übernahme von Verantwortung oder Haftung bzw. das Fällen von Entscheidungen über den Zeitpunkt, Betrag oder die Preisstellung der Gesellschaft oder der Subfonds. Die Übernahme von Verantwortung oder Haftung für die Verwaltung, Führung oder das Marketing der Gesellschaft oder der Subfonds. Den Einbezug der Gesellschaft oder der Subfonds bzw. der Eigentümer der Gesellschaft oder der Subfonds bei der Festlegung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index bzw. die Übernahme entsprechender Verpflichtungen. Dow Jones, CME und die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften übernehmen keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Gesellschaft und den Subfonds. Insbesondere geben Dow Jones, CME und die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften keine ausdrückliche oder implizite Garantie ab bzw. lehnen Dow Jones, CME und die die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften jegliche Garantie in folgenden Zusammenhängen ab: Ergebnisse der Gesellschaft oder der Subfonds, ihrer Eigentümer oder jeglicher anderen Person im Zusammenhang mit der Verwendung des Index und der mit dem Index zusammenhängenden Daten; Korrektheit und Vollständigkeit des Index oder mit ihm zusammenhängender Daten; Marktgängigkeit des Index oder mit ihm zusammenhängender Daten und ihre Eignung für einen bestimmten Zweck; Dow Jones, CME und die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften übernehmen keinerlei Haftung für Fehler, Unterlassungen oder Unterbrüche im Index oder mit ihm zusammenhängenden Daten; Dow Jones, CME und die jeweils mit ihnen verbundenen Gesellschaften haften unter keinen Umständen für Ertragsverluste oder indirekten Schadensersatz mit Strafwirkung, spezielle Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn diese mit ihrem Wissen eintreten. Die Lizenzvereinbarung zur Verwendung des oben genannten Index und der betreffenden Marken gilt ausschließlich für die in dieser Vereinbarung genannten Parteien, andere Drittparteien sind hiervon ausgeschlossen. Risikohinweis Zusätzlich zu den in Kapitel 7 «Risikofaktoren» im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts aufgezählten Risiken sollten sich potenzielle Anleger der spezifischen Risiken im Zusammenhang mit dem aufgeführten Subfonds und dem als Basiswert dienenden Index bewusst sein. Trotz ihres Namens stehen Hedge-Fonds nicht zwingend in einem Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften («Hedging»). Die den Indizes als Basiswerten dienenden Hedge-Fonds sind nicht-traditionelle Fonds. Sie lassen sich als Ausprägungen von Anlagefonds, Gesellschaften und Personengesellschaften beschreiben, die zahlreiche unterschiedliche Handelsstrategien einschließlich des Eingehens von Positionen in einer Reihe von Märkten nutzen und eine Auswahl von Handelstechniken und Instrumenten einsetzen, zu denen häufig Leerverkäufe, Derivate und bedeutende Fremdmittelaufnahmen gehören. Drei der größten Risiken der Anlage in Hedge-Fonds sind daher möglicherweise der Einsatz von Leerverkäufen, Derivaten und Fremdmitteln in großem Stil. Zudem ist die Pro-forma-Wertentwicklung des als Basiswert dienenden Index in der Vergangenheit kein Indikator für seine zukünftige Performance; können die im Index vertretenen, als Basiswert dienenden Hedge- Fonds Investitionen mit Fremdmitteln tätigen. Fremdmittel generieren besondere Risiken und können das Anlagerisiko deutlich erhöhen. Der Einsatz von Fremdmitteln bietet Chancen auf höhere Gesamtrenditen, erhöht aber gleichzeitig die Kapitalrisiken und Zinskosten; Hedge-Fonds können im Rahmen ihrer Anlagemethodologie sowohl börsennotierte als auch OTC-Derivatkontrakte wie Terminkontrakte, Optionen, Contracts for Difference und Aktienswaps einsetzen. Diese Instrumente sind äußerst volatil und bergen ein hohes Verlustrisiko für den Fonds. Die normalerweise geringen Margin- Anforderungen für den Aufbau von Positionen in solchen Instrumenten ermöglichen umfangreiche Hebelwirkungen. Je nach Art des Instruments kann daher eine relativ geringe Kurs- /Preisbewegung des Kontrakts zu einem im Vergleich zu den als Margin hinterlegten Mitteln hohen Gewinn oder Verlust führen und nicht prognostizierbare weitere Verluste über den hinterlegten Margin-Betrag nach sich ziehen. Transaktionen in OTC-Kontrakten können zusätzliche Risiken mit sich bringen, da sich offene Positionen nicht über eine Börse glattstellen lassen. Eventuell ist es nicht möglich, eine bestehende Position aufzulösen, den Wert einer Posi- 2

3 tion festzustellen oder die eingegangenen Risiken abzuschätzen. Bei den von einem Hedge-Fonds geschriebenen ungedeckten Optionen auf Wertpapiere besteht das Risiko eines unbegrenzten Verlusts. Zu den weiteren zentralen Eigenschaften von Hedge-Fonds zählen (i) begrenzte Zeichnungs- und Rücknahmemöglichkeiten mit langen Kündigungsfristen und (ii) Anreize in Form von Performanceabhängigen Gebühren zugunsten der Fondsmanager von Hedge- Fonds und der Portfoliomanager, welche diese zu riskanteren oder spekulativeren Anlagen bewegen und (iii) Abhängigkeit von wichtigen Mitarbeitenden des Hedge-Fonds (z. B. Fondsmanager); Hedge-Fonds sind häufig in Offshore-Ländern domiziliert, in denen die Regulierung und insbesondere die Aufsicht nicht den in Luxemburg gebräuchlichen Standards entsprechen. Zahlreiche Hedge- Fonds verfügen nicht über feste Richtlinien für die Diversifikation ihrer Anlagen und können daher in bestimmten Branchen oder Märkten Klumpenrisiken aufweisen. Hedge-Fonds legen möglicherweise in Schwellenländern an, was Risiken im Zusammenhang mit einer gewissen politischen Instabilität und relativ unberechenbaren Finanzmärkten und Wirtschaftswachstumsverläufen mit sich bringt, wie etwa größere Enteignungs- und Verstaatlichungsrisiken, Beschlagnahmung durch Besteuerung, Einschränkungen der Repatriierung von Mitteln etc. Das Engagement im als Basiswert dienenden Index erfolgt durch Anlagen in einen Swap. Die Swap-Vereinbarung enthält Bestimmungen über die Wertberichtigung. Diese sollen sicherstellen, dass die Zahlungen der Swap-Gegenpartei an den Subfonds im Falle außergewöhnlicher Störungen, die den Index betreffen (wie unter «Dow Jones Credit Suisse/ Sector Invest Indices Rules» und/oder den Swap-Vereinbarungen beschrieben) gleich hoch sind wie der Rücknahmeerlös, den die Swap-Gegenpartei erzielen würde, wenn sie mittels angemessener kommerzieller Anstrengungen die entsprechenden Anlagen aus einem Nennwertportfolio, das die Zusammensetzung und den Ertrag des Index widerspiegelt und unter Einbezug der Kosten, die durch die Benutzung entstehen, auf dem Markt verkaufen würde; der Wert des Swap (der letztendlich maßgeblich für die Rendite der Aktionäre ist), entwickelt sich möglicherweise nicht analog dem als Basiswert dienenden Index. Zudem darf der Subfonds akzessorisch in börsennotierten Zertifikaten im Zusammenhang mit dem Dow Jones Credit Suisse/ AllHedge Index bzw. vergleichbaren Hedge-Fonds-Indizes anlegen; die Performance des Subfonds kann daher möglicherweise erheblich von derjenigen des als Basiswert dienenden Index abweichen. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass sämtliche Festlegungen gemäß den Anpassungsbestimmungen im besten Interesse der Aktionäre mit der erforderlichen Fachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgenommen werden. Umfangreiche Nettorücknahmeanträge an einem Bewertungstag, welche über 10% des Nettovermögenswertes des Subfonds hinausgehen, können zu Verschiebungen von Rücknahmen führen. Falls die aggregierten Nettorücknahmeanträge (einschließlich der aggregierten Nettozeichnungsanträge) in einem Kalenderquartal 10% bzw. 20% des Nettovermögenswertes des Subfonds zu Beginn dieses Quartals übersteigen, wird sein Nettovermögenswert am maßgeblichen Bewertungstag im ersten Fall um 3% (anstatt um 1,5% wie unten unter «Kauf und Rücknahme von Aktien» dargestellt) gekürzt und im zweiten Fall um einen Betrag gekürzt, der angemessenen, Marktteilnehmern gestellten Kaufpreisen entspricht (vgl. Abschnitte «Nettorücknahmeanträge, die 10% des Nettovermögenswertes an einem einzigen Bewertungstag übersteigen» und «Im Verlauf eines kalendarischen Quartals aufgelaufene Nettorücknahmeanträge von über 10% bzw. 20% des zu Beginn des betreffenden Quartals festgestellten Nettovermögenswertes»). Zudem können die Berechnung des Nettovermögenswertes sowie die Zeichnung, der Umtausch und die Rücknahme von Aktien zeitweilig ausgesetzt werden, wenn die Kurse/Preise für einen Großteil der Bestandteile des als Basiswert dienenden Index nicht rechtzeitig oder präzise festgestellt werden können bzw. wenn die Veräußerung eines substanziellen Teils der dem Subfonds zuzuordnenden Vermögenswerte bzw. die Veräußerung eines Großteils der Bestandteile des als Basiswert dienenden Index seitens der Swap- Gegenpartei zur Finanzierung ihrer Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Swap-Transaktion unter normalen Marktbedingungen nicht praktikabel ist (vgl. «Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes und der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Aktien» im allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts). Profil eines typischen Anlegers Der Subfonds eignet sich für Anleger mit einem relativ langen Anlagehorizont, die sich an einem diversifizierten Marktbarometer für das Hedge- Fonds-Universum beteiligen wollen und gewillt sind, die Risiken im Zusammenhang mit Engagements im investierbaren Hedge-Fonds-Index- Universum zu tragen. Risikoprofil Der Subfonds bietet hohe Wachstumschancen. Ein Wertverlust ist jederzeit möglich. Verwendung der Nettoerträge und der Kapitalgewinne Thesaurierende Aktien Für Aktienklassen mit thesaurierenden Aktien des Subfonds sind derzeit keine Ausschüttungen beabsichtigt, und die erwirtschafteten Erträge erhöhen, nach Abzug der allgemeinen Kosten, den Nettovermögenswert der Aktien (Thesaurierung). Die Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die ordentlichen Nettoerträge bzw. realisierten Kapitalgewinne sowie alle Einkünfte nicht wiederkehrender Art, abzüglich der realisierten Kapitalverluste, ganz oder teilweise ausschütten. Aktien mit Ertragsausschüttung Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Ausschüttung von Zwischendividenden zu bestimmen, und entscheidet, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt Ausschüttungen aus den Nettoanlageerträgen jeder Aktienklasse mit Ertragsausschüttung des betreffenden Subfonds vorgenommen werden (siehe Kapitel 5 des Verkaufsprospekts «Beteiligung an der Credit Suisse Solutions [Lux]»). Zudem können Gewinne aus der Veräußerung von zum Subfonds gehörenden Vermögenswerten ganz oder teilweise in der Erfolgsrechnung ausgewiesen und an die Anleger ausgeschüttet werden. Es können weitere Ausschüttungen aus dem Vermögen des Subfonds vorgenommen werden, damit eine angemessene Ausschüttungsquote erzielt wird. Die Zuweisung des Jahresergebnisses sowie sonstige Ausschüttungen werden durch den Verwaltungsrat der jährlichen Hauptversammlung vorgeschlagen und von Letzterer festgelegt. Ausschüttungen dürfen keinesfalls dazu führen, dass das Gesellschaftskapital unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag fällt. Kosten Gebühren zulasten der Anleger Die maximale Ausgabegebühr für alle Aktienklassen findet sich unten in der «Zusammenfassung der Aktienklassen». Es werden keine Rücknahmegebühren erhoben. Gebühren zulasten der Gesellschaft Die maximale Verwaltungsgebühr und die gesamten von der Gesellschaft anteilsmäßig je Aktie des Subfonds jährlich zu tragenden Kosten (Total Expense Ratio TER) sind unten in der «Zusammenfassung der Aktienklassen» dargestellt. Kauf und Rücknahme von Aktien Zeichnungs- und Rücknahmeanträge müssen bei der Zentralen Verwaltungsstelle mindestens drei (3) Bankgeschäftstage vor dem betreffenden Bewertungstag und vor Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) eingegangen sein, um eine Verarbeitung auf Basis des am betreffenden Bewertungstag berechneten Nettovermögenswertes je Aktie sicherzustellen. Die Zahlung muss bei der Depotbank innerhalb von zwei (2) Bankgeschäftstagen nach dem betreffenden Bewertungstag eingehen, an dem der Ausgabepreis der betreffenden Aktien festgesetzt wurde. Die Zahlung des Rücknahmepreises hat zwei (2) Bankgeschäftstage nach Berechnung des Rücknahmepreises zu erfolgen. Als Bewertungstag gilt jeder Donnerstag, der in London und in Luxemburg ein Bankgeschäftstag ist. Fällt dieser Tag in London bzw. Luxemburg auf einen Feiertag, findet die Bewertung am nächstfolgenden Bankgeschäftstag statt. Wenn die Märkte in London bzw. New York an einem der zwischen den Handelstag (einschließlich) und den Bewertungstag (ohne Einbezug dieses Tages selbst) fallenden Bankgeschäftstage geschlossen sind, wird die Berechnung des Nettovermögenswertes je Aktie ohne ungebührliche Ver- 3

4 zögerungen verschoben, bis die für die Bewertung notwendigen Angaben auf normalem Weg erhältlich sind. Wenn die aggregierten Transaktionen in Aktien des Subfonds an einem Bewertungstag zu einem Nettozuwachs- bzw. -rückgang von Aktien führen, welcher über die jeweils durch den Verwaltungsrat für den Subfonds definierte bzw. angepasste Grenze hinausgeht, wird der Nettovermögenswert des Subfonds bei einem Nettozuwachs um 0,50% und bei einem Nettorückgang um 1,50% angepasst. Diese Anpassung umfasst einerseits die eventuell durch den Subfonds getragenen Transaktionskosten und andererseits die geschätzte Spanne zwischen dem Kauf- und dem Verkaufskurs von (i) den Vermögenswerten, in die der Subfonds anlegt und (ii) den Bestandteilen des als Basiswert dienenden Index. Die Anpassung wird dem Subfondsvermögen hinzugeschlagen, wenn die Bewegung netto zu einem Zuwachs aller Aktien des Subfonds führt bzw. abgezogen, wenn es sich um einen Rückgang handelt. Gewisse Aktienmärkte und Rechtsordnungen haben möglicherweise unterschiedliche Belastungsstrukturen auf der Kauf- und Verkaufseite. Daher kann die Anpassung bei Nettozuflüssen anders ausfallen als bei Nettoabflüssen. In ihrer Eigenschaft als Zentrale Verwaltungsstelle verfügt die Credit Suisse Asset Management Fund Service (Luxembourg) S.A. über eine Erlaubnis der Gesellschaft, auf der Grundlage von vorab im Interesse der Aktionäre festgelegten Regeln, Zeichnungs- und Rücknahmeanträge nach den oben genannten zeitlichen Grenzen zu denselben Bedingungen zu behandeln, wie vor diesen Zeitpunkten eingegangene Anträge, falls sie ausschließlich zum Abgleich von Kauf- und Verkaufsaufträgen ausgeführt werden. Umtausch von Aktien Die Inhaber von Aktien einer bestimmten Aktienklasse eines Subfonds können jederzeit alle oder einen Teil ihrer Aktien in Aktien derselben Klasse eines anderen Subfonds oder in Aktien einer anderen Klasse in demselben oder eines anderen Subfonds umtauschen, falls dies den Bedingungen der Aktienklasse entspricht, in welche umgetauscht wird. Die für einen derartigen Umtausch anfallende Gebühr beträgt maximal die Hälfte der ursprünglichen Ausgabegebühr der Klasse, in welche die Aktien umgetauscht werden. Die beim Umtausch der Aktien erhobenen Gebühren fallen den Banken und anderen Finanzinstituten zu, die mit dem Vertrieb der Aktien befasst sind. Umtauschanträge müssen bei der Zentralen Verwaltungsstelle mindestens drei (3) Bankgeschäftstage vor dem betreffenden Bewertungstag und vor Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) eingegangen sein, um eine Verarbeitung auf Basis des am betreffenden Bewertungstag berechneten Nettovermögenswertes je Aktie sicherzustellen. Umtauschanträge, die nach dieser Frist eingehen, werden an dem folgenden Bankgeschäftstag behandelt. Wenn bei Ausführung eines Antrags auf Umtausch der Bestand des betreffenden Anlegers in einer bestimmten Aktienklasse unter die in Kapitel 2 «Zusammenfassung der Aktienklassen» des Verkaufsprospekts festgelegte Mindestbestandesgrenze fallen würde, dann kann die Gesellschaft ohne weitere Mitteilung an den Anleger diesen Umtauschantrag so behandeln, als ob es sich um einen Antrag auf Umtausch aller vom Anleger in dieser Aktienklasse gehaltenen Aktien handelt. Werden in einer bestimmten Währung aufgelegte Aktien in Aktien einer anderen Währung umgetauscht, so werden die anfallenden Devisenwechselspesen und Umtauschgebühren berücksichtigt und abgezogen. Nettorücknahmeanträge, die 10% des Nettovermögenswertes an einem einzigen Bewertungstag übersteigen Falls die Nettorücknahmeanträge (d. h. die Rücknahmeanträge abzüglich der Zeichnungsanträge) für den Subfonds an einem bestimmten Bewertungstag 10% seines Nettovermögenswertes übersteigen, kann der Verwaltungsrat jeden Rücknahmeantrag proportional für den betreffenden Bewertungstag so kürzen, dass nicht mehr als 10% des Nettovermögenswertes des Subfonds an diesem Tag zurückgenommen bzw. umgetauscht werden. Falls ein Rücknahmeantrag an dem betreffenden Bewertungstag aufgrund der proportionalen Kürzung nicht vollständig ausgeführt wird, wird der nicht ausgeführte Teilantrag analog einem weiteren Antrag desselben Aktionärs für den nächstfolgenden Bewertungstag behandelt. Falls die Nettorücknahmeanträge an diesem nächsten Bewertungstag für den Subfonds über 10% des Nettovermögenswertes liegen, kommt dasselbe Verfahren zur Anwendung. Unter keinen Umständen erfolgen mehr als zwei Verschiebungen. Im Verlauf eines kalendarischen Quartals aufgelaufene Nettorücknahmeanträge von über 10% bzw. 20% des Nettovermögenswertes zu Beginn des betreffenden Quartals Falls die aggregierten Nettorücknahmeanträge (einschließlich der aggregierten Nettozeichnungsanträge) in einem bestimmten kalendarischen Quartal 10% des zu Beginn des betreffenden Quartals festgestellten Nettovermögenswertes übersteigen, wird der Nettovermögenswert des Subfonds zum maßgeblichen Bewertungstag um 3% (anstatt um 1,5% wie oben unter «Kauf und Rücknahme von Aktien» dargestellt) gekürzt. Die obigen Anpassungen umfassen einerseits die eventuell durch den Subfonds getragenen Transaktionskosten und andererseits die geschätzte Spanne zwischen dem Kauf- und dem Verkaufskurs von (i) den Vermögenswerten, in welche der Subfonds anlegt und (ii) den Bestandteilen des als Basiswert dienenden Index. Falls die aggregierten Nettorücknahmeanträge (einschließlich der aggregierten Nettozeichnungsanträge) in einem bestimmten kalendarischen Quartal 20% des zu Beginn des betreffenden Quartals festgestellten Nettovermögenswertes übersteigen, kann der Nettovermögenswert des Subfonds auf Basis von angemessenen, Marktteilnehmer gestellten Kaufpreisen (anstelle des oben beschriebenen festen Spreads) ermittelt werden. Anlagerendite des Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index (per ) (in % nicht annualisiert) Aktien klasse Erstausgabe 3 Monate 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre B ,77 0,62 9,88 I ,93 0,96 R CHF ,42 0,24 9,16 R EUR ,45 0,36 9,59 S EUR ,79 0,83 10,69 Quelle: Lipper, a Reuters Company. Die Tabellen und Grafiken zeigen die Wertentwicklung und die Anlagerendite in der Referenzwährung des Subfonds bzw. in der Währung, in der Anteilklassen ausgegeben wurden. Historische Performancedaten sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Anlagerendite pro Jahr (in %) Daten per % 20.0% 15.0% 10.0% 5.0% 0.0% CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index B CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index I CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index S EUR Durchschnittliche Rendite 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index B I S EUR Quelle: Lipper, a Reuters Company. Anlagerendite pro Jahr (in %) Daten per % 20.0% 15.0% 10.0% 5.0% 0.0% CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index R CHF CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index R EUR CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index R GBP Durchschnittliche Rendite 3 Jahre 5 Jahre 10 Jahre CS Solutions (Lux) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index R CHF R EUR R GBP

5 Megatrends Anlageziel und Anlagepolitik Das Ziel des Subfonds ist es, eine möglichst hohe Kapitalrendite in seiner Referenzwährung zu erzielen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikoverteilung, der Sicherheit des Anlagekapitals und der Liquidität des Anlagevermögens. Zu diesem Zweck werden Anlageentscheide auf Basis einer Themenallokation gefällt, die aus dem internen Research der Credit Suisse stammt. Ein Thema umfasst mehrere aggregierte Subsektoren, die über gemeinsame geografische, soziopolitische, makroökonomische oder ökologische Entwicklungen miteinander verbunden sind. Die Themenallokation folgt aus den Einschätzungen der genannten Entwicklungen durch das interne Research. Ein Großteil dieser Anlagen kann in Wertpapieren erfolgen, die von Unternehmen mit Sitz in einem Schwellenland oder mit überwiegenden wirtschaftlichen Aktivitäten in Schwellenländern weltweit ausgegeben werden. In diesem Zusammenhang gelten alle Länder als Schwellenländer, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) nicht als entwickelte Industrieländer mit hohem Einkommen betrachtet werden. Der Subfonds legt mindestens 51% seines Nettovermögens direkt oder indirekt in Aktien und vergleichbaren Wertpapieren an. Hierbei beachtet er die oben dargestellten Grundsätze. Das verbleibende Portfolio des Subfonds kann in festverzinslichen Instrumenten sowie Anlageinstrumenten angelegt werden, die Engagements im Immobilien- oder Rohstoffbereich einschließlich Edelmetallen nach sich ziehen («alternative Anlageklassen»). Anlagen in liquiden Mitteln sind ebenfalls zulässig. Nach den Bestimmungen von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts erfolgen die Engagements in alternativen Anlageklassen indirekt über den Einsatz mindestens eines der im Folgenden genannten Instrumente. Wenn Engagements in alternativen Anlageklassen über Derivate erzielt werden sollen, müssen die betreffenden Derivate einen Finanzindex als Basiswert aufweisen. Flüssige Mittel können innerhalb des in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts gegebenen Rahmens in an einem geregelten Markt notierten oder gehandelten Geldmarktinstrumenten, am offiziellen Devisenmarkt oder in kündbaren Einlagen bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investiert werden. Die flüssigen Mittel dürfen zusammen mit den zinstragenden Schuldverschreibungen im Sinne der europäischen Richtlinie 2003/48/EG 40% des Nettovermögens des Subfonds nicht übersteigen. Ab dem ersten Januar 2011 beträgt die Anlagegrenze 25%. Anlagegrundsätze Unter Beachtung der im Folgenden aufgeführten Anlagegrundsätze darf der Subfonds zur Verfolgung seiner Ziele in sämtliche in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts unter Ziffer 1 beschriebenen Instrumente investieren. Die Währung dieser Instrumente ist für die Anlagetätigkeit nicht maßgeblich, der Grundsatz der Risikostreuung ist allerdings zu beachten. Zulässig sind unter anderem Anlagen in folgenden Instrumenten: Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere: Mindestens 51% des Nettovermögens des Subfonds; Obligationen, Notes, ähnliche fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere und Wertrechte (einschließlich Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen und Optionsscheinen auf Wertpapiere sowie Optionszertifikaten von öffentlich-rechtlichen, privaten und gemischtwirtschaftlichen Emittenten, die ihren Sitz in einem Land haben, das der Organisation for Economic Co-Operation and Development [«OECD»] angehört): Bis zu 40% des Nettovermögens des Subfonds; Derivate Unter Beachtung der in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» unter Ziffer 3 und 4 beschriebenen Einschränkungen kann der Subfonds im Interesse eines im Hinblick auf die Ertrags-/Verlustprofile effizienten Portfoliomanagements einen Teil dieser Kernanlagen über Derivate wie Terminkontrakte, Swaps, Futures und Optionen strukturieren. Zudem kann der Subfonds zur Absicherung von Währungskursrisiken und zur Darstellung seiner Anlagen in einer oder mehreren anderen Währungen Devisenterminkontrakte und andere Devisenderivate tätigen wie in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» unter Ziffer 1 g) des Verkaufsprospekts beschrieben. Die Auswahl der Indizes, auf welchen die eingesetzten Derivate beruhen, erfolgt in Ü- bereinstimmung mit Art. 9 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar Zielfonds In Abweichung zu Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Ziffer 5 darf der Subfonds bis zu 49% seines Nettovermögens in Aktien oder Anteilen von anderen OGAW und/oder anderen OGA im Sinne von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Ziffer 1) e) anlegen. Strukturierte Produkte Der Subfonds kann bis zu 30% seines Nettovermögens in strukturierten Produkten (Zertifikate, Notes) anlegen, falls diese eine angemessene Liquidität aufweisen, von erstklassigen Banken (bzw. Emittenten, die einen vergleichbaren Anlegerschutz wie erstklassige Banken aufweisen) ausgegeben wurden und Engagements in den Segmenten Rohstoffe und Rohmaterialien oder Edelmetalle sowie Währungen vereinfachen. Diese strukturierten Produkte haben die Anforderungen an handelbare Wertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 zu erfüllen. Zudem sind sie in regelmäßigen Abständen auf Basis unabhängiger Quellen transparent zu bewerten. Produkte mit Hebelwirkungen sind nicht zulässig, mit Ausnahme von Produkten, die eingebettete Derivate im Sinne von Art. 42(3) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 enthalten. Die in derartigen strukturierten Produkten eingebetteten Derivate dürfen sich nur auf Anlageinstrumente gemäß Kapitel 6 Ziffer 1) des Verkaufsprospekts beziehen. Zusätzlich zu den Vorschriften zur Risikostreuung muss die Zusammensetzung der Aktienkörbe und Aktien-Indizes ausreichend diversifiziert sein. Risikohinweis Die voraussichtlichen Renditen aus Wertpapieren von Emittenten aus Schwellenländern (Emerging Markets) sind in der Regel höher als die Renditen aus ähnlichen Wertpapieren, welche von gleichwertigen Emittenten aus anderen als Schwellenländern begeben werden. Als Schwellenländer und Entwicklungsmärkte gelten alle Länder, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) nicht als entwickelte Industrieländer mit hohem Einkommen betrachtet werden. Die Märkte in Schwellenländern sind deutlich weniger liquide als die Aktienmärkte in den Industriestaaten. Außerdem haben diese Märkte in der Vergangenheit im Vergleich zu den Märkten in den Industrieländern eine erhöhte Volatilität aufgewiesen. Potenzielle Anleger sollten sich bewusst sein, dass Anlagen in diesem Subfonds aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage der Schwellenländer mit einem größeren Risiko behaftet sind, welches den Ertrag des Subfondsvermögens belasten kann. Fondsanlagen in diesem Subfonds sollten nur auf lange Frist getätigt werden. Die Anlagen in diesem Subfonds unterliegen unter anderem den folgenden Risiken: Weniger effiziente öffentliche Kontrolle, Verbuchungsund Buchprüfungsmethoden und -standards, die den Anforderungen der westlichen Gesetzgebung nicht entsprechen, mögliche Einschränkungen bei der Rückführung des eingesetzten Kapitals, Gegenparteirisiko in Hinsicht auf einzelne Transaktionen, Marktvolatilität oder unzureichende Liquidität der Anlagen des Subfonds. Weiterhin muss in Betracht gezogen werden, dass die Unternehmen unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung (Micro, Small, Mid, Large Caps), ihrem Sektor oder ihrer geografischen Ausrichtung ausgewählt werden. Dies kann Konzentrationen bei den Marktsegmenten, Sektoren, Regionen und Währungen zur Folge haben. Eine Änderung des Wechselkurses der lokalen Währungen weltweit gegenüber der Referenzwährung wird eine entsprechende, gleichzeitige Änderung des in der Referenzwährung ausgedrückten Nettovermögens des Subfonds mit sich bringen. Zudem können bei den Lokalwährungen Devisenrestriktionen zur Anwendung kommen. Dem Subfonds zustehende Dividenden oder Ausschüttungen aus den Anlagen der Gesellschaft unterliegen möglicherweise einer nicht rückerstattungsfähigen Verrechnungssteuer. Diese Steuer könnte sich nachteilig auf die Erträge des Subfonds auswirken. Zudem unterliegen Kapitalgewinne aus den Anlagen der Gesellschaft auf Rechnung des Subfonds möglicherweise einer Kapitalgewinnsteuer sowie Rückführungsbeschränkungen. Weitere Angaben zu den Risiken aus Aktienanlagen, Anlagen in Schwellenländern und Anlagen in REITS finden sich in Kapitel 7 des Verkaufsprospekts, «Risikofaktoren». Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass bei Investitionen in Zielfonds, dieselben Kosten sowohl auf der Ebene des Subfonds als auch bei den Zielfonds anfallen können. Des Weiteren kann der Wert der Anteile an den Zielfonds durch Währungsschwankungen, Währungswechselge- 5

6 schäfte, steuerliche Regelungen, einschließlich der Erhebung von Quellensteuern, sowie durch sonstige wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen oder Veränderungen in den Ländern, in welchen der Zielfonds investiert, einschließlich die oben aufgeführten Risiken, die mit einer Exposition zu den Schwellenländern verbunden sind, beeinflusst werden. Die Anlage des Fondsvermögens des jeweiligen Subfonds in Anteilen an Zielfonds unterliegt dem Risiko, dass die Rücknahme der Anteile Beschränkungen unterliegt, sodass solche Anlagen gegebenenfalls weniger liquide sind als andere Vermögensanlagen. Anlagen in Waren- oder Rohstoffindizes unterscheiden sich von traditionellen Anlagen und beinhalten zusätzliches Risikopotenzial sowie erhöhte Volatilität. Die Anlagen des Subfonds unterliegen den für den betreffenden Sektor üblichen Kurs- und Preisschwankungen. Der Wert von Rohstoffen und Waren sowie Edelmetallen ist unter anderem von den Schwankungen der Rohstoffmärkte, Naturkatastrophen oder medizinischen Notlagen, wirtschaftlichen, politischen oder regulatorischen Entwicklungen weltweit sowie im Falle von Derivaten und strukturierten Produkten Änderungen der geltenden Zinssätze abhängig. Die Volatilität von Rohstoffindizes und historischen Finanzmarktszenarios stellt keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar. Die mit alternativen Anlagen verbundenen Risiken sind beträchtlich, Engagements in dieser Art Anlagen erhöhen daher das Verlustpotenzial im selben Maße. Die Verwaltungsgesellschaft und der Anlageverwalter sind jedoch bemüht, diese Risiken durch eine strenge Auswahl der getätigten Anlagen und eine adäquate Risikostreuung zu minimieren. Der Einsatz von Derivaten ist ebenfalls mit spezifischen Risiken verbunden. Daher werden die potenziellen Anleger spezifisch auf die mit Derivaten verbunden Risiken hingewiesen. Sie sind in Kapitel 7 des Verkaufsprospekts «Risikofaktoren» dargestellt. Des Weiteren sollen sich potenzielle Investoren der Tatsache bewusst sein, dass diverse Risiken im Zusammenhang mit durch die Geldbewegungen aus den Zeichnungen und Rücknahmen erzwungenen Positionsanpassungen die angestrebte Rendite schmälern können. Zudem sollten sich potenzielle Anleger der Tatsache bewusst sein, dass das Gegenparteirisiko bei den Derivat-Strategien nicht vollständig ausgeschaltet werden kann. Der Subfonds ist jedoch bestrebt, diese Risiken durch diverse Diversifikationsmaßnahmen möglichst klein zu halten. Die Anlagen des Subfonds sind Preisschwankungen unterworfen. Historische Finanzmarktszenarien sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Es kann nicht garantiert werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Kosten Gebühren zulasten der Anleger Die maximale Ausgabegebühr für alle Aktienklassen ist im nachstehenden Abschnitt «Zusammenfassung der Aktienklassen» dargestellt. Es werden keine Rücknahmegebühren erhoben. Gebühren zulasten der Gesellschaft Die maximalen Verwaltungsgebühren und Gesamtkosten je Aktie auf Jahresbasis zulasten der Gesellschaft (Total Expense Ratio TER) sind im nachstehenden Abschnitt «Zusammenfassung der Aktienklassen» dargestellt. Kosten im Zusammenhang mit Anlagen in Zielfonds Neben den Kosten der Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Subfonds wird dem Vermögen jedes Subfonds indirekt eine Verwaltungsvergütung für die in ihm enthaltenen Zielfonds belastet. In Abweichung von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Ziffer 5 des Verkaufsprospektes kann die Gesellschaft auch eine Verwaltungsgebühr bei Anlagen in Zielfonds erheben, die als verbundene Fonds gemäß der vorgenannten Bestimmung qualifizieren. Zeichnung, Rücknahme und Umtausch von Aktien Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge müssen bei der Zentralen Verwaltungsstelle bzw. einer Vertriebsstelle bis Uhr (Mitteleuropäische Zeit) zwei Bankgeschäftstage vor dem Bewertungstag (nach oben stehender Definition) eintreffen. Falls ein Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschantrag nach dieser Frist eingeht, so wird er behandelt, als wäre er ordnungsgemäß am Bankgeschäftstag vor dem nächstfolgenden Bewertungstag eingegangen. Performance Es stehen noch keine Angaben zur Performance zur Verfügung. Profil eines typischen Anlegers Der Subfonds eignet sich für Anleger, die an der Entwicklung der Aktienmärkte weltweit partizipieren möchten. Anleger setzen sich diversifizierte Engagements in Unternehmen aus dem betreffenden Wirtschaftsraum zum Ziel. Da sich die Anlagen auf Aktien, d. h. eine Anlagekategorie, die großen Wertschwankungen unterliegen kann, konzentrieren, sollten Anleger über einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont verfügen. Risikoprofil Der Subfonds ist sehr dynamisch und kann je nach wirtschaftlichem Umfeld ein überdurchschnittliches Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial aufweisen. Die Chancen auf ein überdurchschnittliches Wachstum können unter Umständen zu starken positiven oder auch negativen Preisausschlägen des Subfonds führen. Angesichts der in den Schwellenländern herrschenden politischen und wirtschaftlichen Situation müssen sich Anleger bewusst sein, dass Anlagen in diesem Subfonds ein erhöhtes Risiko mit sich bringen, das die für sein Fondsvermögen erwirtschafteten Erlöse reduzieren könnte. Verwendung der Nettoerträge und der Kapitalgewinne Für Aktienklassen mit thesaurierenden Aktien des Subfonds sind derzeit keine Ausschüttungen beabsichtigt, und die erwirtschafteten Erträge erhöhen nach Abzug der allgemeinen Kosten den Nettovermögenswert der Aktien (Thesaurierung). Die Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Nettoerträge bzw. realisierten Kapitalgewinne sowie alle Einkünfte nicht wiederkehrender Art, abzüglich der realisierten Kapitalverluste, ganz oder teilweise ausschütten. 6

7 Prima Multi-Strategy Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Subfonds besteht darin, im Verlauf des makroökonomischen Zyklus mittels eines aktiven Portfoliomanagements im gesamten Universum der Absolute-Return-Strategien attraktive Renditen zu erzielen. Das Anlageziel soll in erster Linie über Anlagen in Anteilen oder Aktien von Organismen für gemeinsame Anlagen («Zielfonds») nach dem Grundsatz der Risikostreuung, Kapitalsicherheit und Liquidität der Anlagen des Subfonds auf Basis eines von hochgradigen Überzeugungen getragenen und Performance-orientierten Ansatzes erreicht werden, wobei sich die Portfoliomanager auf strikte Sorgfaltsprüfungen und eine rigorose Risikomanagementdisziplin verlassen. Der Subfonds verzichtet auf den direkten Einsatz von Fremdmitteln, um Performance zu generieren. Der Subfonds legt weltweit in Zielfonds an, die nach der Richtlinie 85/611/EEG zugelassen sind, bzw. in Zielfonds im Sinne des ersten und zweiten Absatzes von Artikel 1, Paragraph (2) der Richtlinie 85/611/EEG. Hierzu zählen auch Exchange-traded Funds (ETF) gemäß den Bestimmungen von Kapitel 5 «Anlagebegrenzungen», Ziffer 1 e) des Verkaufsprospekts. Im Gegensatz zu den Bestimmungen in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen», Ziffer 6 des Verkaufsprospekts kann der Subfonds bis zu 100% seines Nettovermögens in Anteilen oder Aktien der Zielfonds anlegen. Sämtliche weiteren Bestimmungen von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts zu Anlagen in Zielfonds gelten weiterhin. Anlagen in geschlossenen Fonds sind gemäß den Bestimmungen von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts in Höhe von bis zu 100% des Nettovermögens des Subfonds ebenfalls zulässig, soweit diese geschlossenen Fonds als handelbare Wertpapiere im Sinne von Art. 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 gelten und den Bestimmungen von Art. (2) (2) (a) und (b) der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Gemäß Ziffer 1 g) von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts darf der Subfonds bis zu 100% seines Nettovermögens in Derivaten anlegen. Derivate dürfen auch zum effizienten Management des Portfolios oder zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, solange die in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts festgelegten Limiten eingehalten werden. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf das Gesamtnettovermögen des Subfonds nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte sowie gezahlte Prämien, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Derivate, die zu dem Zweck erworben wurden, das Portfolio zur Gänze oder teilweise gegen Änderungen des Marktrisikos abzusichern, gehen nicht in diese Kalkulation ein. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich nur auf Fälle, in denen der risikomindernde Effekt offensichtlich und eindeutig ist. Zur Absicherung gegen Währungsrisiken darf jeder Subfonds Devisenterminkontrakte und Währungskaufoptionen, Währungsverkaufsoptionen sowie Devisen-Forwards erwerben und verkaufen oder Währungsswaptransaktionen mit erstklassigen Kreditinstituten abschließen, die auf diese Transaktionen spezialisiert sind. Außerdem kann der Subfonds durch den Einsatz der genannten derivativen Instrumente seine Währungsexposures aktiv verwalten. Das aggregierte Engagement des Subfonds in Devisenderivaten hat einer Netto-Long-Position in der Referenzwährung des Subfonds zu entsprechen. Das Risikomanagement der Verwaltungsgesellschaft überwacht die Einhaltung dieser Bestimmung gemäß den Anforderungen des Rundschreibens 07/308 der CSSF. Die Auswahl der Indizes, auf welchen die eingesetzten Derivate beruhen, erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 9 ders Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar Der Subfonds kann zudem bis zu 25% seines Nettovermögens in strukturierten Produkten (Zertifikate, Notes) anlegen, falls diese eine angemessene Liquidität aufweisen, von erstklassigen Banken (bzw. Emittenten, die einen vergleichbaren Anlegerschutz wie erstklassige Banken aufweisen) ausgegeben wurden und Engagements im oben dargestellten Anlageuniversum vereinfachen. Diese strukturierten Produkte haben die Anforderungen an handelbare Wertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 zu erfüllen. Zudem sind sie in regelmäßigen Abständen auf Basis unabhängiger Quellen transparent zu bewerten. Produkte mit Hebelwirkungen sind nicht zulässig, mit Ausnahme von Produkten, die eingebettete Derivate im Sinne von Art. 42(3) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 enthalten. Die Basiswerte der in derartigen strukturierten Produkten eingebetteten Derivate dürfen nur aus den in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Ziffer 1 des Verkaufsprospekts genannten Instrumenten bestehen. Zusätzlich zu den Vorschriften zur Risikostreuung müssen die als Basiswerte dienenden Körbe und Indizes ausreichend diversifiziert sein. Der Subfonds kann daneben akzessorisch flüssige Mittel in jenen Währungen halten, in denen Anlagen getätigt werden oder in denen der Rücknahmepreis ausgezahlt wird. Flüssige Mittel können innerhalb des in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» des Verkaufsprospekts gegebenen Rahmens in an einem geregelten Markt notierten oder gehandelten Geldmarktinstrumenten, am offiziellen Devisenmarkt oder in kündbaren Einlagen bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investiert werden. Die flüssigen Mittel dürfen zusammen mit den zinstragenden Schuldverschreibungen im Sinne der europäischen Richtlinie 2003/48/EG 40% des Nettovermögens des Subfonds nicht übersteigen. Ab dem ersten Januar 2011 beträgt die Anlagegrenze 25%. Besondere Risikofaktoren Nebst den unter Kapitel 6 «Risikofaktoren» des Verkaufsprospekts aufgeführten Risiken werden potenzielle Anleger darauf hingewiesen, dass diverse Risiken im Zusammenhang mit durch die Geldbewegungen aus den Zeichnungen und Rücknahmen erzwungenen Positionsanpassungen die angestrebte Rendite schmälern können. Zudem sollten sich potenzielle Anleger der Tatsache bewusst sein, dass Anlagen in Zielfonds im Allgemeinen sowohl auf der Ebene des Subfonds als auch auf der Ebene der betreffenden Zielfonds Kosten verursachen. Schwankungen der Devisenkurse, Devisengeschäfte, steuerliche Vorschriften (einschließlich der Erhebung von Verrechnungssteuern aller Art) sowie sämtliche weiteren wirtschaftlichen oder politischen Einflüsse oder Veränderungen in Ländern, in denen die Zielfonds anlegen, sowie die bereits genannten Risiken im Zusammenhang mit Engagements in Schwellenländern können den Wert der Anteile oder Aktien der einzelnen Zielfonds zusätzlich beeinflussen. Anleger sollten sich zudem der Tatsache bewusst sein, dass die Anlagen der Zielfonds möglicherweise unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung, ihrer Strategie oder ihrer geografischen Lage ausgewählt werden. Dies kann zu einer geografischen oder einer strategiespezifischen Konzentration führen. Die Anlage des Fondsvermögens des Subfonds in Anteilen oder Aktien von Zielfonds birgt das Risiko, dass die Rücknahme der Anteile oder Aktien Beschränkungen unterliegt, was zur Folge hat, dass solche Anlagen gegebenenfalls weniger liquide sind als andere Vermögensanlagen. Zu den durch den Subfonds angestrebten Anlagen in Zielfonds zählen auch «Hedge Funds», die alternative Anlagestrategien verfolgen. Solche Anlagen werden allgemein als risikoreich eingeschätzt. Zusätzlich zu den Risiken, die traditionelle Anlageformen beinhalten (Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken), sind alternative Anlagen mit einer Reihe spezifischer Risiken verbunden, die unten aufgeführt sind. Die Verwaltungsgesellschaft bemüht sich, dieses Risiko durch Überwachung, Nachverfolgung und Einsatz einer multiplen Strategie zur breiten Risikodiversifikation zu minimieren. Fonds mit alternativen Anlagestrategien, wie Hedge Funds, zeichnen sich gegenüber herkömmlichen Anlageformen vor allem dadurch aus, dass ihre Anlagestrategie einerseits den Leerverkauf von Wertpapieren mit einbeziehen kann und dass andererseits spekulative Anlagestrategien zum Einsatz kommen können, sowie durch den so genannten Leverage-Effekt. Der Einsatz von derivativen Instrumenten sowie insbesondere mit Hilfe von Fremdmitteln eingegangene Positionen können im Extremfall bei einem einzelnen Zielfonds zu einem totalen Wertverlust führen. Bei Hedge Funds hängt der Erfolg in besonderem Maße von der Kompetenz der Fondsmanager und der zur Verfügung stehenden Infrastruktur ab. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Basiswährung des Fonds der Euro ist. Obwohl die Verwaltungsgesellschaft die Engagements des Subfonds in anderen Währungen absichern kann, besteht bei jeder solchen Position das Risiko einer unvollständigen oder nicht erfolgreichen Absicherung. Zudem besteht das Risiko, dass der Nettovermögenswert des Subfonds aufgrund eines Wertverlusts von anderen Währungen gegenüber dem Euro sinkt. Will die Verwaltungsgesellschaft eine Position in einer Fremdwährung vollständig oder teilweise absichern, kann der Absicherungsprozess aufgrund von Marktbewegungen zeitweise zu kleinen verbleibenden Währungspositionen führen. Die voraussichtlichen Renditen aus Wertpapieren von Emittenten aus Schwellenländern dürften in der Regel höher ausfallen als die Renditen aus ähnlichen Wertpapieren, welche von gleichwertigen Emittenten aus entwickelten Industrieländern begeben werden. Diese Rendite sollte jedoch als Vergütung für das durch den Anleger eingegangene größere Risiko verstanden werden. Weitere Angaben zu den Risiken aus Anlagen in 7

8 Schwellenländern finden sich in Kapitel 7 «Risikofaktoren» des Verkaufsprospekts. Profil eines typischen Anlegers Der Subfonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die ein langfristiges Kapitalwachstum erzielen und gleichzeitig auch zur Kapitalerhaltung in ein international diversifiziertes Portfolio aus Aktien und Anleihen von Organismen zur gemeinsamen Anlage und anderen zulässigen Anlageinstrumenten gemäß dem vorangehenden Abschnitt «Anlagepolitik» investieren wollen. Risikoprofil Der Subfonds bietet hohe Wachstumschancen. Ein bedeutender Wertverlust ist jederzeit möglich. Verwendung der Nettoerträge und der Kapitalgewinne Für Aktienklassen mit thesaurierenden Aktien des Subfonds sind derzeit keine Ausschüttungen beabsichtigt, und die erwirtschafteten Erträge erhöhen nach Abzug der allgemeinen Kosten den Nettovermögenswert der Aktien (Thesaurierung). Die Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Nettoerträge bzw. realisierten Kapitalgewinne sowie alle Einkünfte nicht wiederkehrender Art, abzüglich der realisierten Kapitalverluste, ganz oder teilweise ausschütten. Gebühren Gebühren zulasten der Anleger Die maximale Ausgabegebühr für alle Aktienklassen ist im nachstehenden Abschnitt «Zusammenfassung der Aktienklassen» dargestellt. Es werden keine Rücknahmegebühren erhoben. Gebühren zulasten der Gesellschaft Die maximalen Verwaltungsgebühren und Gesamtkosten je Aktie auf Jahresbasis zulasten der Gesellschaft (Total Expense Ratio TER) sind im nachstehenden Abschnitt «Zusammenfassung der Aktienklassen» dargestellt. Kosten im Zusammenhang mit Anlagen in Zielfonds Neben den Kosten der Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Subfonds wird dem Vermögen des Subfonds indirekt eine Verwaltungsvergütung für die in ihm enthaltenen Zielfonds belastet. In Abweichung von den Bestimmungen des Verkaufsprospekts in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen», Ziffer 5, kann die Verwaltungsgesellschaft auch für Anlagen in Zielfonds Verwaltungsgebühren erheben, wenn es sich bei diesen Fonds um verbundene Fonds im Sinne der genannten Bestimmung handelt. Die kumulierte Verwaltungsgebühr auf Ebene des Subfonds und der Erworbenen Fonds darf 4,00% p. a. nicht übersteigen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass bei Investitionen in Zielfonds, dieselben Kosten im Allgemeinen sowohl auf der Ebene des Subfonds als auch bei den Zielfonds anfallen. Performancegebühr Neben der Verwaltungsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft für diese Subfonds eine erfolgsbezogene Zusatzentschädigung («Performance Fee») zu, welche auf Basis des Nettovermögenswertes der jeweiligen Aktienklasse errechnet wird. Die Berechnung erfolgt jeweils zeitgleich mit der Berechnung des Nettovermögenswerts selbst. Die Performancegebühr darf nur erhoben und abgegrenzt werden, wenn der zur Berechnung der Performancegebühr dienende Nettovermögenswert einer Aktienklasse über sämtlichen zuvor erzielten Nettovermögenswerten liegt («High Water Mark«). Die Berechnung der Performancegebühr und die erforderlichen Rückstellungen werden mit jeder Berechnung des Nettovermögenswerts vorgenommen. Liegt der Nettovermögenswert einer Aktienklasse am Berechnungstag über den vorangegangenen Nettovermögenswerten (vor Abzug der Performance Fee), so wird der Differenz zwischen dem Nettovermögenswert der betreffenden Aktienklasse und der High Water Mark eine Performancegebühr von 5% für die Aktienklassen «I» und «S» bzw. 10% für die Aktienklassen «B», «F», «R» und «T» gemäß Kapitel 2 «Zusammenfassung der Aktienklassen» belastet. Die Berechnung der Performancegebühr erfolgt dabei auf den aktuell im Umlauf befindlichen Aktien der jeweiligen Klasse. Die an den jeweiligen Bewertungstagen (wie oben festgelegt) nach der dargestellten Methode berechnete und abgegrenzte Performancegebühr wird zu Beginn des nachfolgenden Quartals ausbezahlt. Eine Rückerstattung dieser Performancegebühr kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Nettovermögenswert nach Belastung der Performancegebühr wieder fällt. Dies bedeutet, dass eine Performancegebühr auch dann erhoben und entrichtet wird, wenn der Nettovermögenswert pro Aktie der jeweiligen Aktienklasse am Geschäftsjahresende unter dem Wert zu Beginn des Geschäftsjahres liegt. Eine Performancegebühr fällt an, wenn folgende Bedingungen gelten: NAV t > max {NAV 0.NAV t 1}. Ist diese Bedingung erfüllt, so gilt: 5% oder 10% ([NAV t HWM] Anzahl Aktien t) wobei gilt: NAV t = aktueller Nettovermögenswert vor Abgrenzung der Performancegebühr NAV 0 = ursprünglicher Nettovermögenswert HWM = High Water Mark = max {NAV0.NAVt 1}, t = aktueller Berechnungstag Zeichnung, Rücknahme und Umtausch von Aktien In Abweichung von Kapitel 5 «Beteiligung an der Credit Suisse Solutions (Lux)» haben Zeichnungs-, Rücknahme und Umtauschanträge bei der Zentralen Verwaltungsstelle (oder bei einer Vertriebsstelle) mindestens sechs (6) Bankgeschäftstage (d. h. Tage, an denen die Banken üblicherweise in London und Luxemburg geöffnet sind, ein «Bankgeschäftstag») um mittags (mitteleuropäischer Zeit) vor dem betreffenden Bewertungstag (nach oben stehender Definition) einzugehen, um auf Basis des Nettovermögenswertes je Aktie am betreffenden Bewertungstag verarbeitet zu werden. Falls ein Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschantrag nach dieser Frist an einem Bankgeschäftstag eingeht, so wird er behandelt, als wäre er ordnungsgemäß vor dem nächstfolgenden Bewertungstag eingegangen. In Abweichung von Kapitel 5 ii des Verkaufsprospekts dürfen Zeichnungsanträge sich nicht auf die Anzahl Aktien, sondern nur auf den zu zeichnenden Betrag beziehen. Dieser hat bei der Depotbank in der gesamten Höhe des Zeichnungspreises gemäß Zeichnungsantrag spätestens zwei (2) Bankgeschäftstage vor dem für den Ausgabepreis der Aktien maßgeblichen Bewertungstag einzugehen. Die Anzahl von Aktien, die an einen Anleger im Zusammenhang mit den vorstehenden Verfahren ausgegeben werden, entspricht dem von diesem Anleger bereitgestellten Zeichnungspreis, und zwar nach Abzug der eventuellen Ausgabegebühr und nach der Umrechnung in die Währung, auf die die jeweiligen Aktien lauten, sowie nach Abzug der allfälligen Kosten und Ausgaben einer solchen Währungsumrechnung, geteilt durch den Nettovermögenswert pro Aktie der jeweiligen Aktienklasse zum maßgeblichen Bewertungstag (bzw. dem Erstausgabepreis). Die Aktien werden am betreffenden Bewertungstag ausgegeben. In Abweichung von Kapitel 5 iii des Verkaufsprospekts erfolgt die Zahlung des Rücknahmepreises innerhalb von acht (8) Bankgeschäftstagen nach seiner Berechnung. Der Umtausch von Aktien erfolgt nur, wenn die Anforderungen an die Aktienklasse erfüllt sind, in welche diese Aktien umgetauscht werden sollen. Der Umtauschantrag hat entweder einen Betrag oder die Anzahl der Aktien der von diesem Antrag betroffenen Aktien zu enthalten. Der Umtausch von Aktien erfolgt am betreffenden Bewertungstag, indem gleichzeitig: i) die Anzahl Aktien der im Umtauschantrag genannten Aktienklasse zum Nettovermögenswert je Aktie der betreffenden Aktienklasse zurückgenommen wird und (ii) Aktien derjenigen Klasse begegeben werden, in welche die ursprünglichen Aktien umzutauschen sind. Die Ausgabe erfolgt zum Nettovermögenswert je Aktie der Aktien der betreffenden Klasse. Wenn Aktien gegen Aktien desselben Subfonds ausgetauscht werden, die auf eine andere Währung lauten, wird die Anzahl der zu begebenden Aktien durch Umrechnung der Erlöse aus der Rücknahme von Aktien, die dem Umtausch unterliegen, in die Währung, auf die die zu begebenden Aktien 8

9 lauten, errechnet, nachdem Gebühren und Umrechnungsspesen einer solchen Währungsumrechnung abgezogen wurden. Wenn ein Umtauschantrag dazu führt, dass der Aktionär in einer bestimmten Aktienklasse des Subfonds Aktien hält, deren aggregierter Nettovermögenswert unter dem erforderlichen Mindestbestand liegt, kann die Gesellschaft ohne besondere Ankündigung an den Aktionär davon ausgehen, dass der betreffende Umtauschantrag sich auf den Umtausch aller Aktien der betreffenden Klasse in die angestrebte Klasse des Subfonds bezieht. Auf die Mindestbestandsmenge kann in bestimmten Fällen nach freiem Ermessen der Gesellschaft verzichtet werden. Nettorücknahmeanträge, die 10% des Nettovermögenswerts an einem einzigen Bewertungstag übersteigen Falls die Nettorücknahmeanträge (d. h. die Rücknahmeanträge abzüglich der Zeichnungsanträge) für den Subfonds an einem bestimmten Bewertungstag 10% seines Nettovermögenswerts übersteigen, kann der Verwaltungsrat jeden Rücknahmeantrag proportional für den betreffenden Bewertungstag so kürzen, dass nicht mehr als 10% des Nettovermögenswerts des Subfonds an diesem Tag zurückgenommen bzw. umgetauscht werden. Falls ein Rücknahmeantrag an dem betreffenden Bewertungstag aufgrund der proportionalen Kürzung nicht vollständig ausgeführt wird, wird der nicht ausgeführte Teilantrag analog einem weiteren Antrag desselben Aktionärs für den nächstfolgenden Bewertungstag behandelt. Falls die Nettorücknahmeanträge an diesem nächsten Bewertungstag für den Subfonds über 10% des Nettovermögenswerts des Subfonds liegen, kommt dasselbe Verfahren zur Anwendung. Unter keinen Umständen erfolgen mehr als zwei unmittelbar aufeinander folgende Verschiebungen. Auflegung und Erstausgabe Der Erstausgabepreis für Aktien sowie die anwendbaren Ausgabegebühren und eventuelle Steuern werden im Kapitel «Zusammenfassung der Aktienklassen» erläutert. Der Subfonds wurde noch nicht aufgelegt. Nach dem Entscheid des Verwaltungsrats der Gesellschaft zur Auflegung des Subfonds wird dieser vereinfachte Prospekt entsprechend angepasst. Performance Es stehen noch keine Angaben zur Performance zur Verfügung. Angaben zu sämtlichen Subfonds Besteuerung Das Gesellschaftsvermögen wird, wenn nichts Gegenteiliges im Verkaufsprospekt angegeben ist, im Großherzogtum Luxemburg mit einer vierteljährlich zahlbaren Steuer in Höhe von 0,05% p. a. belegt («Abonnementsteuer», «taxe d abonnement»). Bei Aktienklassen, die institutionellen Anlegern (im Sinne von Artikel 129 [2] d) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002) vorbehalten sind, beträgt diese Steuer 0,01% p. a. Als Berechnungsgrundlage gilt das Gesamtnettovermögen der einzelnen Subfonds am Ende jedes Quartals. Die Erträge der Gesellschaft sind in Luxemburg nicht zu versteuern. Gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 21. Juni 2005 ist die von der Zinsbesteuerungsrichtlinie des Rates 2003/48/EG vorgeschriebene Verrechnungssteuer zu bezahlen sie fällt laut Richtlinie auf Zinserträge aus Ausschüttungen bzw. Übertragungen, Austausch und Rückgaben von Aktien eines Subfonds an, die von einer Zahlstelle direkt dem betreffenden wirtschaftlich Berechtigten gutgeschrieben werden, falls Letzterer eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat ist. Obige Vorschriften gelten aber nur, sofern die Anlagen des Subfonds, die Zinserträge im Sinne der Richtlinie des Rates 2003/48/EG erzielen, im Falle einer Ausschüttung 15% des Nettosubfondsvermögens oder bei Übertragung, Umtausch oder Rückgabe von ausschüttenden oder thesaurierenden Aktien 40% (bzw. ab dem 1. Januar %) des Nettosubfondsvermögens übersteigen. Potenziellen Anlegern wird geraten, sich über die Gesetze und Vorschriften (u. a. in steuerlicher Hinsicht sowie hinsichtlich Devisenvorschriften), die sich auf die Zeichnung, den Kauf, den Besitz und die Rückgabe von Aktien in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthalts beziehen, zu informieren und gegebenenfalls Beratung einzuholen. Preisveröffentlichung Der Nettoinventarwert je Aktie wird an jedem Bankgeschäftstag berechnet, bei dem es sich um einen Indexbewertungstag («Bewertungstag») handelt. Der Nettoinventarwert je Aktie der einzelnen Aktienklassen wird am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft an jedem Bewertungstag veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen die Veröffentlichung dieser Angaben in einer bzw. mehreren Wirtschaftszeitungen ihrer Wahl veranlassen. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine Haftung für Irrtümer oder Verspätungen bei der Veröffentlichung bzw. für die Nichtveröffentlichung von Preisen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Der Nettoinventarwert je Aktie jeder Aktienklasse wird zudem auf veröffentlicht. Weitere wichtige Angaben Rechtsstruktur Die ist im Großherzogtum Luxemburg als offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital gemäß Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung («Gesetz von 2002») unter Leitung der Credit Suisse Fund Management S.A. eingetragen. Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxemburg ( Promoter Credit Suisse Group AG, Paradeplatz 8, CH-8001 Zürich Verwaltungsgesellschaft Credit Suisse Fund Management S.A., 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg Anlageberater DJ CS AllHedge Index Credit Suisse Alternative Capital Inc., 11, Madison Avenue, 13 th floor, New York, NY 10010, USA Prima Multi Strategy Credit Suisse Asset Management Limited, London One Cabot Square, London E14 4QJ Megatrends Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, CH-8001 Zürich Unabhängiger Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft PricewaterhouseCoopers S.à r.l., 400 route d Esch, L-1014-Luxemburg Unabhängiger Wirtschaftsprüfer der Verwaltungsgesellschaft KPMG Audit S.à r.l., 31, allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Depotbank Credit Suisse (Luxembourg) S.A., 56, Grand rue, L-1660 Luxemburg Zentrale Verwaltungsstelle Credit Suisse Asset Management Fund Service (Luxembourg) S.A., 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg Vertriebsstelle Credit Suisse Asset Management Fund Service (Luxembourg) S.A., 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg Vertreter in der Schweiz Credit Suisse Asset Management Funds AG, Sihlcity Kalandergasse 4, CH-8070 Zürich Zahlstelle in der Schweiz Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, CH-8001 Zürich Zahl- und Informationsstelle in Deutschland Deutsche Bank AG, Junghofstraße 5 9, D Frankfurt am Main etwaige Korrespondenz ist an die Deutsche Bank AG, TSS/Global Equity Services, Post IPO Services, zu richten. Weitere Informationsstelle in Deutschland Credit Suisse (Deutschland) AG, Junghofstraße 16, D Frankfurt am Main Zahlstelle in Liechtenstein LGT Bank in Liechtenstein Aktiengesellschaft, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz 9

10 Zahlstelle in Österreich UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, A-1010 Wien Weitere Angaben Weitere Angaben über die Gesellschaft sind während der normalen Geschäftszeiten erhältlich bei: Credit Suisse Asset Management Fund Service (Luxembourg) S.A., 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg, Tel.: , Fax: Der Verkaufsprospekt sowie der Jahres- und Halbjahresbericht der Credit Suisse Solutions (Lux) sind auf Anfrage am eingetragenen Sitz erhältlich. Informationen für Anleger in der Schweiz Vertreter der Gesellschaft in der Schweiz ist die Credit Suisse Asset Management Funds AG, Sihlcity Kalandergasse 4, CH-8070 Zürich. Zahlstelle in der Schweiz ist die Credit Suisse AG, Paradeplatz 8, CH Zürich. Aktionäre können den Verkaufsprospekt, den vereinfachten Prospekt, Kopien der Satzung sowie die Jahres- bzw. Halbjahresberichte kostenlos beim Vertreter in der Schweiz beziehen. Sämtliche Mitteilungen an Aktionäre werden zumindest im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» und auf der elektronischen Plattform « veröffentlicht. Veröffentlichungen der Ausgabeund Rücknahmepreise bzw. der Inventarwerte mit dem Hinweis «exklusive Kommissionen» erfolgen täglich mindestens auf der elektronischen Plattform « Mit Bezug auf die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Aktien besteht am Sitz des Vertreters in der Schweiz der Erfüllungsort und der Gerichtsstand. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz können an die folgenden qualifizierten Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Aktien für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlt werden: Lebensversicherungsgesellschaften, Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen, Anlagestiftungen, Schweizerische Fondsleitungen, ausländische Fondsleitungen und Fondsgesellschaften sowie Investmentgesellschaften. Außerdem können im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz an die folgenden Vertriebsträger und Vertriebspartner Vertriebsentschädigungen bezahlt werden: bewilligte Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KAG, von der Bewilligungspflicht befreite Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 4 KAG und Art. 8 KKV, Vertriebspartner, die Anteile ausschließlich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie platzieren, und Vertriebspartner, die Anteile ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Vermögensverwaltungsauftrages platzieren. Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Deutsche Bank AG, Junghofstraße 5 9, D Frankfurt am Main, ist die Zahlstelle für die Gesellschaft in Deutschland. Anträge auf Rücknahme und Umtausch können an die Zahlstelle gerichtet werden. Sämtliche für die Aktionäre bestimmten Zahlungen (inklusive diejenigen der Rücknahmeerlöse und Ausschüttungen) können auf Anfrage über die Zahlstelle bezogen werden und/oder sind bei der Zahlstelle in bar in Euro erhältlich. Die Zahlstelle ist zugleich Informationsstelle der Gesellschaft in Deutschland. Etwaige Korrespondenz mit der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist an die Deutsche Bank AG, TSS/Global Equity Services, Post IPO Services, zu richten. Credit Suisse (Deutschland) AG, Junghofstraße 16, D Frankfurt am Main, ist weitere Informationsstelle (beide einzeln und zusammen «Informationsstelle») der Gesellschaft in Deutschland. Der Prospekt, der vereinfachte Prospekt, Kopien der Satzung, der geprüfte Jahres- und der ungeprüfte Halbjahresbericht die vorgenannten Dokumente jeweils in Papierform sowie der Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreis sind bei der Informationsstelle kostenlos erhältlich. Darüber hinaus liegt bei der Informationsstelle die Satzung der Verwaltungsgesellschaft zur Einsicht vor. Etwaige Mitteilungen an die Aktionäre sowie Preisveröffentlichungen erfolgen mindestens in der «Börsen-Zeitung». Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann zusätzlich Veröffentlichungen in anderen von ihr ausgewählten Zeitungen und Zeitschriften platzieren. Besondere Risiken durch neue steuerliche Nachweispflichten für Deutschland: Der Verwaltungsrat hat der deutschen Finanzverwaltung auf Anforderung Nachweise zu erbringen, um beispielsweise die Richtigkeit der bekannt gemachten Besteuerungsgrundlagen zu belegen. Die Grundlagen für die Berechnung dieser Angaben können unterschiedlich ausgelegt werden, und es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass die deutsche Finanzverwaltung die von dem Verwaltungsrat angewandte Methodik für die Berechnung in jedem wesentlichen Aspekt anerkennt. Überdies sollten sich Anleger dessen bewusst sein, dass eine Korrektur im Allgemeinen nicht für die Vergangenheit durchgeführt wird, sollten Fehler für die Vergangenheit erkennbar werden, sondern grundsätzlich erst für das laufende Geschäftsjahr berücksichtigt werden wird. Entsprechend kann die Korrektur die Anleger, die im laufenden Geschäftsjahr eine Ausschüttung erhalten bzw. einen Thesaurierungsbetrag zugerechnet bekommen, belasten oder begünstigen. 10

11 Zusammenfassung der Aktienklassen (1) Liste der Subfonds (Referenzwährung) Dow Jones Credit Suisse AllHedge Index (USD) Megatrends (USD) Prima Multi-Strategy (EUR) Aktienklasse (2) Währung Mindestbestand/-anlage Erstausgabepreis (3) Maximale Ausgabegebühr Maximale Verwaltungsgebühr (pro Jahr) (4) TER % (9) «B» USD n/a 3,00% 1,00% 1,42% «D» (5) USD 10 Aktien USD n/a n/a (6) n/a «I» USD USD ,00% 0,33% 0,74% «R» (8) (8) n/a (8) 3,00% 1,00% n/a «R» CHF n/a 3,00% 1,00% 1,45% «R» EUR n/a 3,00% 1,00% 1,42% «S» (9) CHF CHF CHF ,00% 0,33% n/a «S» (9) EUR EUR ,00% 0,33% 0,78% «S» (9) GBP GBP GBP ,00% 0,33% n/a «B» USD n/a USD 100 3,00% 1,92% n/a «D» (5) USD 10 Aktien USD n/a n/a (6) n/a «F» (11) USD n/a USD n/a 0,50% n/a «I» USD USD USD ,00% 0,70% n/a «P» USD USD USD ,00% 1,25% n/a «R» (8) (8) n/a (8) 3,00% 1,92% n/a «R» (8) CHF n/a 3,00% 1,92% n/a «R» (8) USD n/a 3,00% 1,92% n/a «S» (9) CHF CHF CHF ,00% 0,70% n/a «S» (9) EUR EUR EUR ,00% 0,70% n/a «B» (10) EUR n/a EUR 100 5,00% 1,50% n/a «D» (5) EUR 10 Aktien EUR n/a n/a (6) n/a «F» (11) EUR n/a EUR n/a 0,85% n/a «I» (10) EUR EUR EUR ,00% 1,00% n/a «R» (8)(10) (8) n/a (8) 5,00% 1,50% n/a «R» (8)(10) n/a 5,00% 1,50% n/a «R» (8)(10) n/a 5,00% 1,50% n/a «S» (9)(10) CHF CHF CHF ,00% 1,00% n/a «S» (9)(10) GBP GBP GBP ,00% 1,00% n/a «S» (9)(10) USD USD USD ,00% 1,00% n/a «T» (9)10)(11) CHF n/a (13) n/a 0,85% n/a «T» (9)10)(11) USD n/a (13) n/a 0,85% n/a «T» (9)10)(11) GBP n/a GBP n/a 0,85% n/a PTR % (9) 150,78% n/a n/a (1) Diese Zusammenfassung der Aktienklassen ist kein Ersatz für die Lektüre des Verkaufsprospekts. (2) Die Aktienklassen B, D, F, I, P, R, S und T, die von der Gesellschaft aufgelegt werden, bestehen aus thesaurierenden Aktien. Die von der Gesellschaft aufgelegten Aktien der Klasse A sind ausschüttende Aktien. Alle Aktien sind nur in unzertifizierter Form erhältlich. (3) Liegen keine Angaben zum Ausgabepreis vor, so können Aktien zum Nettovermögenswert gezeichnet werden (siehe Kapitel 5 des Verkaufsprospekts «Beteiligung an Credit Suisse Solutions [Lux]»). (4) Die effektiv erhobene Verwaltungsgebühr wird jeweils im Jahres- bzw. Halbjahresbericht ausgewiesen. Die Gebühren für die Zentrale Verwaltungsstelle sind in der Verwaltungsgebühr enthalten, außer bei den Aktien der Klasse D. (5) Aktien der Klasse D können nur von Anlegern erworben werden, die einen Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Bereich «Asset Management Division» (AMD) der Credit Suisse AG, Zürich, oder einer ihrer Geschäftsstellen abgeschlossen haben. Außerdem können, unter Vorbehalt der jeweiligen vorgängigen Zustimmung der Gesellschaft, Aktien der Klasse D ebenfalls von institutionellen Anlegern erworben werden, die einen Beratungsvertrag mit dem Bereich «Asset Management Division» (AMD) der Credit Suisse AG, Zürich, oder einer ihrer Geschäftsstellen abgeschlossen haben. (6) Bei Aktien der Klassen D wird keine Verwaltungsgebühr, sondern eine Dienstleistungsgebühr für die Zentrale Verwaltungsstelle von mindestens 0,03% p. a. und maximal 0,15% p. a. erhoben. Zum Zeitpunkt, als diese Version des vereinfachten Prospektes verfasst wurde, waren diese Aktienklassen ausgegeben. Anleger müssen sich bei der Zentralen Verwaltungsstelle erkundigen, ob zwischenzeitlich weitere Aktienklassen ausgegeben wurden, bevor sie einen Zeichnungsantrag einreichen. (8) Die Aktienklasse R wird derzeit in folgenden Währungen angeboten: CHF, EUR, GBP, USD, PLN, CZK und HUF. Die Gesellschaft kann jederzeit beschließen, Aktien der Klasse R in anderen frei konvertierbaren Währungen aufzulegen, und ihren Erstausgabepreis festlegen. Anleger müssen sich bei den in Kapitel 13 des Verkaufsprospekts genannten Stellen (eingetragener Sitz der Gesellschaft, Zahlstelle, Informationsstelle und Vertriebsstelle) vor Einreichung ihres Zeichnungsantrags informieren, ob in der Zwischenzeit Aktien der Klasse R in anderen Währungen aufgelegt wurden. Bei der Aktienklasse R wird das Fremdwährungsrisiko einer tendenziellen Abwertung der Referenzwährung des Subfonds gegenüber der in der Aktienklasse R aufgelegten alternativen Währung weitgehend reduziert, indem das Nettofondsvermögen der Aktienklasse R in der Referenzwährung des Subfonds berechnet durch den Einsatz von Devisentermingeschäften gegen die jeweilige alternative Währung der in der Aktienklasse R aufgelegten Währung abgesichert wird. Die Aktien dieser alternativen Währungsklasse unterliegen einer anderen Entwicklung des Nettovermögenswertes als die Aktien der in der Referenzwährung aufgelegten Aktienklassen. (9) Bei den Aktienklassen S und T wird das Fremdwährungsrisiko einer tendenziellen Abwertung der Referenzwährung des Subfonds gegenüber der in der Aktienklasse S bzw. T aufgelegten alternativen Währung weitgehend reduziert, indem das Nettofondsvermögen der jeweiligen Aktienklasse S bzw. T in der Referenzwährung des Subfonds berechnet durch den Einsatz von Devisentermingeschäften gegen die jeweilige alternative Währung der in der Aktienklasse S bzw. T aufgelegten Währung abgesichert wird. Die Aktien dieser alternativen Währungsklassen unterliegen einer anderen Entwicklung des Nettovermögenswertes als die Aktien der in der Referenzwährung aufgelegten Aktienklassen. (10) Bei diesen Aktienklassen wird eine zusätzliche erfolgsabhängige Gebühr (Performancegebühr) erhoben. Eingehende Angaben zu dieser Gebühr finden sich oben oder in Kapitel 21 «Die Subfonds» des Verkaufsprospekts. (11) Aktien der Klassen F und T können nur von Anlegern erworben werden, die einen Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Geschäftseinheit der Credit Suisse abgeschlossen haben. (12) Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom bis Für Aktienklassen, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Version des vereinfachten Prospektes noch nicht oder noch kein Jahr ausgegeben waren, stehen noch keine Angaben zur Verfügung. (13) Der Emissionspreis wird bei der Lancierung festgelegt. 11

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