C Info Hier ist Ihre persönliche Einladung! Auf nach Ahrensburg zum Berufsgruppentag am 7. Juni und bitte zahlreich!

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1 C 8187 Info Hier ist Ihre persönliche Einladung! Auf nach Ahrensburg zum Berufsgruppentag am 7. Juni und bitte zahlreich!

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde des VKM, wenn Sie diese Info in Händen halten, dann ist es gerade einmal zwei Wochen her, dass wir einen in vielfacher Hinsicht historischen Tag hinter uns gebracht haben: den 1. Mai. Der 1. Mai. Tag der Arbeit. Maifeiertag. Aber so recht zum Feiern ist uns dann doch nicht zu Mute angesichts von immer noch weit über vier Millionen Arbeitslosen in dieser Republik. Und täglich kommen mehr dazu. Leider reiht sich auch unser Arbeitgeber Kirche in die Reihe derer ein, die Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt freisetzen. Keine Mitarbeitervertretung, die nicht in der letzten Zeit mit betriebsbedingten Kündigungen befasst war. Aber wo sollen die Kollegen und Kolleginnen denn Arbeit finden? Vor Jahren sind sie bewusst und gerne dem Ruf des Arbeitgebers Kirche gefolgt. Im Glauben und Vertrauen darauf, dass Kirche ein anderer, ein sicherer und guter Arbeitgeber sei. Doch jetzt ist die Enttäuschung umso größer, und bei denen, die noch Arbeit haben, herrscht Unsicherheit darüber, wie lange sie noch am Erwerbsleben teilhaben können. Der 1. Mai. Tag Europas. Neue Länder kommen zur EU. Rückt Europa nun enger zusammen, oder wird es immer weitläufiger und unverbindlicher? Was bedeutet die Erweiterung der Ostgrenzen für den Arbeitsmarkt? Gibt es in diesem neuen, vereinten Europa Billig-Lohn-Länder, die dafür sorgen, dass bei uns noch mehr Firmen ihren Sitz und ihre Produktionsstätten verlagern und somit erneut für Arbeitsplatzverluste sorgen werden? Aber da in diesem System das wohl entscheidendste Kriterium das Wohlbefinden der Aktieninhaber ist, sehe ich nicht gerade mit viel Optimismus auf diese Entwicklung. Der 1. Mai. Erster Bundesdelegiertentag VKM- Deutschland. Wir rücken enger zusammen und stellen uns mit diesem Schritt der Herausforderung, die auf eine Kirchengewerkschaft in unserem Land zukommt. Nur gemeinsam können wir die Zukunft von Kirche und Diakonie mitgestalten und somit dafür Sorge tragen, dass die bei Kirche und Diakonie Beschäftigten in uns einen starken Partner für die Vertretung ihrer Interessen haben. Lassen Sie uns gemeinsam diesen in Berlin 2003 begonnenen Weg weiter beschreiten und auf ihm noch möglichst viele Kolleginnen und Kollegen aus Ost und West mitnehmen. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal meinen Traum festhalten: Wenn es schon schwer mit der Ökumene ist, vielleicht ist es aber mit der Einheit der Christen im Arbeitsrecht eher möglich. Vielleicht werden wir eines Tages eine Gewerkschaft für Kirche, Caritas und Diakonie. Doch genug der Rückblicke. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich zum Nordelbischen Berufsgruppentag am 7. Juni 2004 in Ahrensburg einladen. Kommen Sie in möglichst großer Zahl und würdigen Sie durch Ihr Erscheinen den Einsatz derer, die sich für uns alle immer wieder unermüdlich einsetzen. Also, wir sehen einander in Ahrensburg. Denjenigen, denen ich dann nicht persönlich einen schönen Sommer und einen ebensolchen Urlaub wünschen kann, wünsche ich an dieser Stelle alles Gute und Gottes Segen. Klaus-Dirk Wildoer IMPRESSUM VERLAG Verein zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Belange kirchlicher Mitarbeiter (VKM-Förderverein) e.v. Max-Zelck-Straße Hamburg Telefon: HERAUSGEBER vkm-deutschland Gewerkschaft für Kirche und Diakonie Max-Zelck-Straße Hamburg Telefon: Telefax: info@vkm-ne.de info@vkm-baden.de vkm-kw@t-online.de BANKKONTO EDG Kiel (BLZ ) REDAKTION Hans-Albrecht Pflästerer (verantwortlich) Barbara Kamprad Satz und Layout: Hans H. Lemke Telefon: Fax: DRUCK Henrich Druck + Medien Schwanheimer Straße Franfurt am Main VERTRIEB Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik ggmbh Postfach Frankfurt am Main ERSCHEINUNGSWEISE Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November FOTONACHWEIS Archiv (1), Uwe Birnstein (1), HDK (1), Michael Kottmeier (1), Hans H. Lemke (1), Friedemann Triller (1), VKM Archiv (9) ZUM TITEL Schlosskirche Ahrensburg Friedemann Triller PREIS Die Verbandszeitschrift VKM-Info ist für Mitglieder im Beitrag enthalten. Für Nichtmitglieder im Abo pro Ausgabe 2,45 Euro, entspricht einem Jahresbeitrag von 9,80 Euro. INHALT BERUFSGRUPPENTAG 4 Vordenker, Querdenker, Visionäre Tagesablauf, Anmeldekarte Was machen die einzelnen Berufsgruppen? LANDESVERBAND NORDELBIEN 10 Anonymus Kommentar Jepsen: Weihnachtsgeld kürzen VKM: Gleiche Rechte für Pastoren und Angestellte Weiterbildung für Küster neu geregelt Ein Bayer in Hamburg Akademie wird Trauerzentrum AUS DER TARIFKOMMISSION 18 Ist das Urlaubsgeld für 2004 sicher? Entgeltabsenkung sichert keine Arbeitsplätze AUS DER REGIONALGRUPPE KIEL 21 Jahrestagung mit Zypern-Vortrag Die Neue im Vorstand LANDESVERBAND KURHESSEN-WALDECK 22 Bischof Hein ruft zur Strukturreform auf Nachwahl eines Beisitzers LANDESVERBAND BADEN 23 Umgang mit Geld besser bezahlt als Umgang mit Menschen Fort- und Weiterbildung ist geregelt MELDUNGEN 25 Erste Urteile zu Klagen gegen Startgutschriften Südkorea führt Fünf-Tage-Woche ein T-VPN-Vertrag zwischen HDK und Telekom verlängert Was Betriebsräte am Management kritisieren SOZIALRECHT 31 Neuregelungen bei der Rente Widerspruch einlegen! Vordruck URTEILE 32 Anfahrtskizze: So kommen Sie nach Ahrensburg ZU GUTER LETZT

3 Berufsgruppentag Tagen zwischen Kirche und Schloss. Im Mittelpunkt die Mitarbeiter. Besonders willkommen: VORDENKER, QUERDENKER, VISIONÄRE TAGESABLAUF DES BERUFSGRUPPENTAGES IN AHRENSBURG Berufsgruppentag Anreise: bis Uhr Siehe Anfahrtplan Seite 35 Und in den Pausen ein Spaziergang zum Schloss Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im letzen Jahr haben Sie ihn bestimmt vermisst, unseren Berufsgruppentag. Im Jahr 2004 findet er wieder statt und zwar am 7. Juni 2004 im Hotel am Schloss, Am Alten Markt 17, Ahrensburg. Hierzu darf ich Sie im Namen des Vorstandes der Gewerkschaft sowie der Sprecherinnen und Sprecher der Berufsgruppen herzlich einladen. Dieses ist Ihre ganz persönliche Einladung zum Berufsgruppentag! Der Vorstand hat in langen Diskussionen die aktuelle Situation der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter analysiert und ist zu der entscheidenden Frage gekommen, ob sich die Kirche, insbesondere die Nordelbische Kirche, den Luxus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch leisten kann und leisten will. Aus diesem Grund haben wir uns die Frage für den Berufsgruppentag 2004 gestellt: Welche Mitarbeiter braucht unsere Kirche? Das Einführungsreferat wird der Vorsitzende des VKM Nordelbien, Klaus-Dirk Wildoer, halten. Den genauen Tagesablauf können Sie aus dem Mittelteil dieser VKM-Info ersehen. So ist nicht nur eine allgemeine Aussprache erwünscht, auch Diskussionen in Ihren berufsspezifischen Gruppen sind es. So wird jede Berufsgruppe die Zeit und den Ort haben, wo sie ihre individuellen Fragen, Sorgen, Perspektiven und Visionen austauschen kann. Auch wird in den Berufsgruppen Zeit und Raum sein, die notwendigen Regularien zu bearbeiten. Wir würden uns freuen, wenn sich an dieser Veranstaltung möglichst viele Kolleginnen und Kollegen aus den kirchlich verfassten sowie den diakonischen Arbeitsbereichen beteiligen würden. Wir wünschen uns, dass dies nicht nur ein Ort und ein Treffen für frustrierte und enttäuschte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird, sondern auch ein Treffen der Vordenker, Querdenker und Visionäre. Nach Auswertung des Berufsgruppentages möchten wir die Ideen, Vorschläge und Visionen an die Kirchenleitung, die Reformkommission und an alle Kolleginnen und Kollegen weiterleiten, so dass eine breit gefächerte Diskussion geführt werden kann. Auf der gegenüberliegenden Seite finden Sie eine Anmeldekarte. Aus organisatorischen Gründen für die Sitzungen der Berufsgruppen und die Verpflegung am Tag darf ich Sie höflich bitten, die Einladung rechtzeitig, spätestens aber bis zum 26. Mai, an die Geschäftsstelle abzuschicken. Die Anreise erfolgt, wenn möglich, in Fahrgemeinschaften. Die Geschäftsstelle wird versuchen, die Koordination aus den unterschiedlichen Regionen Hamburgs und Schleswig-Holsteins zu organisieren. Außerdem ist es möglich, über die Geschäftsstelle vergünstigte Fahrkarten für die Bahn zu erhalten. Bitte notieren Sie auch dies auf der Anmeldekarte. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich rechtzeitig und zahlreich anmelden. Im Auftrag des Vorstandes Hubert Baalmann Verbandssekretär Programm: Uhr Uhr Stehkaffee Uhr Uhr Referat und Einstieg durch den Vorsitzenden, Klaus-Dirk Wildoer Uhr Uhr Berufsgruppenspezifisches Treffen, Regularien Uhr Uhr Mittagspause Uhr Uhr Referat in den Berufsgruppen Uhr Uhr Kaffee Uhr Uhr Inhaltliches Plenum mit der Darstellung und Rückkoppelung der Referate aus den Berufsgruppen Uhr Ehrungen 25, 40 und 50 Jahre aus den Jahren 2003 und Uhr Ende und Abreise Absender: An den Bitte freimachen Nordelbien Max-Zelck-Straße Hamburg 4 5

4 RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE ARBEITSBEFREIUNG UND DAMIT DIE TEILNAHME AM BERUFSGRUPPENTAG FÜR KAT/KARBT: Für alle Kolleginnen und Kollegen, die unter den Kirchlichen Angestelltentarifvertrag KAT-NEK sowie den Kirchlichen Arbeitertarifvertrag KArbT-NEK fallen. In beiden Tarifwerken ist unter Paragraph 52 Absatz 4 geregelt: Zur Teilnahme an Tagungen oder Sitzungen der aufgrund der Satzung gebildeten Organe und Gremien kann auf Anforderung der vertragsschließenden Arbeitnehmerorganisationen Arbeitsbefreiung bis zu acht Werktagen im Jahr unter Fortzahlung der Vergütung (Paragraph 26) erteilt werden, sofern nicht dringende dienstliche oder betriebliche Interessen entgegenstehen. Das heißt, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich zur Teilnahme am Berufsgruppentag 2004 in Ahrensburg entschieden und angemeldet haben, bekommen Sie von uns eine Arbeitsbefreiung. Darin werden wir Ihnen Ihre Teilnahme bestätigen, so dass Ihr Arbeitgeber auf der Grundlage Paragraph 52 Absatz 4 Sie für den 7. Juni unter Fortzahlung Ihrer Vergütung von der Arbeit befreien muss. FÜR UNTER DEN KIRCHLICHEN TARIFVERTRAG DIAKONIE (KTD) FALLENDE HABEN WIR IN PARAGRAPH 16 ABSATZ 4 GEREGELT: Zur Teilnahme an Tagungen oder Sitzungen der aufgrund der Satzung gebildeten Organe und Gremien kann auf Anforderung der vertragsschließenden Arbeitnehmerorganisationen Arbeitsbefreiung bis zu acht Werktagen im Jahr unter Fortzahlung des Entgeltes (Paragraph 14) erteilt werden, sofern nicht dringliche dienstliche oder betriebliche Interessen entgegenstehen. Wie bei den KAT- beziehungsweise KArbT-Kolleginnen und -Kollegen heißt dies, dass Ihnen eine Arbeitsbefreiung von uns zugesandt wird und Sie diese Ihrem Arbeitgeber vorlegen. VERBINDLICHE ANMELDUNG ZUM BERUFSGRUPPENTAG 2004 Name: Vorname: Adresse: PLZ: Tel.: Ort: Ich gehöre zur Berufsgruppe: Ich bin: Vegetarier Diabetiker Raucher Ich brauche, biete eine Mitfahrgelegenheit von: für Kollegin/nen, Kollegen. Datum Unterschrift Hubert Baalmann Was machen die einzelnen Berufsgruppen? Kirchenmusik Liebe Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, erfreulicherweise konnte ich Dr. Carsten Berg als Referenten für die Berufsgruppe Kirchenmusik gewinnen. Eine Teilnahme an dieser Arbeitsgruppe lohnt sich nicht zuletzt deshalb, weil Dr. Berg auch über umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen verfügt. Dies gewinnt in der gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitssituation zunehmend an Bedeutung. Über das Fachreferat hinaus wollen wir uns in der Berufsgruppe Kirchenmusik Zeit nehmen, um einander kennenzulernen, persönliche Informationen und Erfahrungen auszutauschen und auf Fragen einzugehen. Mit freundlichen Grüßen Irene Otto Theologische/pädagogische Mitarbeiter bis 13 Uhr berufsgruppenintern. Von bis etwa Uhr mit Ulrich Dombrowski (Reformkommission, Synodaler) zu neuen Entwicklngen in der Refko unter Berücksichtigung berufsgruppenspezifischer Themen, unter anderem Entwicklung im Diakonat, Stellenkürzungen im pädagogisch-theologischen Bereich in den Kirchenkreisen, Diensten und Werken etc. (Auch abhängig von der Zusammensetzung der Teilnehmenden) bis Uhr Referat Michael Koch (Vorsitzender des Gesamtausschusses (GA), Mitglied der Reformkommission) zum Thema Welche Mitarbeiter braucht unsere Kirche? Was plant die Reformkommission? bis Uhr Referat zum Thema Out- /Newplacement (Dr. Berg/Herms) für Berufsgruppen Kirchenmusik und Pädagogisch-theologische Mitarbeiter gemeinsam in Absprache mit Irene Otto Erzieher/Erzieherinnen Friedhof Berufsgruppentag Als Berufsgruppensprecherin bitte ich die Kolleginnen und Kollegen herzlich, wirklich zahlreich zu kommen. Wir haben viel zu tun, und hier ist ein Platz, wo wir gemeinsam planen können, wie unsere Berufsgruppe sich Gehör in der Nordelbischen Kirche verschaffen kann, bevor es uns nicht mehr gibt. Susanne Herms Die Berufsgruppe Erzieher/Erzieherinnen wird sich am Berufsgruppentag mit der Frage beschäftigen: Braucht die Nordelbische Kirche überhaupt evangelische Kindertagesstätten? Wenn ja, warum? Und mit welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Mit freundlichen Grüßen Ursula Einsiedler Liebe Kollegen, heute möchte ich Sie und euch zu unserer Sitzung am Berufsgruppentag einladen. Damit ihr einen Überblick habt, was außer dem gemeinsamen Teil euch in eurer Berufgruppe erwartet, möchte ich Folgendes vorschlagen: 1. Aktuelles aus der Berufgruppe 2. Bericht aus der Tarifarbeit/Tarifkommission 3. Aussprache zum Referat unseres Vorsitzenden 4. Weiterführendes Referat (Referent ist angefragt) 5. Aussprache und Diskussion 6. Verschiedenes 7

5 Berufsgruppentag Liebe Kollegen, ich wünsche mir und hoffe, dass ihr alle am 7. Juni nach Ahrensburg kommt. Bis dahin viel Erfolg und Spaß bei der Arbeit Euer Jörgen Schulz Berufsgruppensprecher Verwaltung Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte euch und Sie heute sehr herzlich einladen zur Veranstaltung der Berufsgruppe Verwaltung anlässlich des Berufsgruppentages am 7. Juni 2004 in Ahrensburg. Leider kann ich bis jetzt noch keinen Referenten für unser Berufsgruppenthema anbieten, aber keine Sorge: Ich bin dran. Ich schlage folgende Tagesordnung vor: 1. Begrüßung, Einleitung 2. Welche Mitarbeiter braucht unsere Kirche? (Referent/Referentin wird noch gesucht) 3. Allgemeine Fragen zur Berufsgruppe 4. Verschiedenes Ich denke, wir werden wieder eine gute Gelegenheit zu Gesprächen haben und freue mich, wenn viele kommen. Mit herzlichen Grüßen, eure/ihre Gerda Pahl Liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Berufsgruppen, leider war bis zum Redaktionsschluss dieser Info nicht in allen Gruppen die konkrete Planung abgeschlossen. Somit können wir sie hier auch nicht veröffentlichen. Seien Sie aber sicher, dass es auch für Ihre Berufsgruppe in Ahrensburg eine vorbereitete Sitzung gibt. Hubert Baalmann

6 Landesverband Nordelbien Anonymus Kommentar NUN FANGEN EINIGE AN ZU BEGREIFEN UND HABEN ANGST Hoher Symbolwert: Der Kirche steht das Wasser bis zum Hals. Geht sie bald ganz unter? Es ist schon erstaunlich, wie einige Theologen locker mit militärischen Begriffen umgehen. Da ist von Marschrichtung und Parole und Wehrkirchen die Rede. Was denkt der Schreiber dabei? Ebenso erstaunlich ist, dass sich nun bei deutlich finanziellem Rückgang Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in den Medien eigentlich überhaupt nicht mehr äußern; er betrifft sie offensichtlich nicht. Es ist bewundernswert, wie nichttheologische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den erhöhten Leidensdruck friedlich ertragen. Aber erstaunlich ist, wie sich einige Theologen nun bei möglich werdenden Reduzierungen von Kirchen äußern; zeigt es doch, welche Existenzängste vorhanden sein müssen, obwohl sie im Gegensatz zu Angestellten und Arbeitern wirtschaftlich abgesichert sind. Man findet mehr als einmal die Aussage derer, die mit der Verwaltung nichts am Hut haben, dass die Verwaltung zu teuer sei und reduziert werden müsse. Wissen diese Personen überhaupt, wovon sie reden? Wissen sie, wie viel für einen Personalfall im Jahr, wie viel für eine Buchung zu erledigen und für einen Mietvertrag mit seinen möglichen Konsequenzen zu bedenken ist? Schon in den Sechziger- und Siebzigerjahren haben Mitarbeitende in den Propsteibüros und den Landeskirchenämtern mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen müssen, wie besonders in den Großstädten etliche Kirchengemeinden neu gegründet wurden und damit eine Kirche und ein Gemeindehaus und ein Gemeindezentrum und so weiter gebaut werden mussten. Und manches Mal nur, weil Herr X nicht mit Herrn Y konnte. Architekten und Bauunternehmer, Glockengießer und Orgelbauer hat s gefreut. Ob die Gemeinde gefragt wurde? Nein, wenn überhaupt, dann erzählte man dem Gemeindeglied, dem Kirchensteuerzahler, der noch in die Kirche ging, wie notwendig es sei, eine neue Kirche zu bauen. Und so entstanden reichlich neue Gebäude, die schon damals nicht gefüllt wurden. Dann kam 1970 der Konjunkturzuschlag wer weiß das noch?, und die Kirchenmitglieder traten in Scharen aus. Die mit den leitenden Aufgaben Betrauten rieben sich die Augen und machten weiter so. Der Ölpreisschock von 1973/1974 erhöhte die Austrittswelle. Die Kirche machte weiter so. Wenn Mitarbeitende finanzielle Folgen aufzeigten, erhielten sie einen Maulkorb. Seit Jahrzehnten weiß man, dass die Kirchenwahlbeteiligung bei etwa fünf Prozent liegt. Man weiß, dass die aktive Beteiligung an Veranstaltungen weit darunter liegt und das Durchschnittsalter steigt, und niemand reagiert und macht weiter so. Und nun wundert man sich, dass man sich von Immobilien trennen muss. Wenn das Gebäude Kirche sich selbst entvölkert, wenn die zuständigen Menschen nicht in der Lage waren und sind, Kirchen mit Menschen zu füllen; nicht in der Lage waren und sind, die Gemeindeglieder durch das Evangelium zu begeistern, hat sie ja wohl keine Daseinsberechtigung mehr. Begreift das nun endlich jemand? Wer hört sich die geschliffenen Worte am Sonntag an, die er nicht versteht? Sagte nicht Luther, ihr sollt dem Volk aufs Maul schauen? Es ist doch wohl wichtiger, dass Mitarbeitende in Lohn und Brot bleiben, dass damit Familien, Kinder unsere Zukunft ernährt werden, als dass Reparaturen oft nur halbherzig überflüssigerweise durchgeführt werden. Zu bedauern ist, dass Handwerker und Lieferanten dadurch auch weniger Umsatz haben. Schon in vielen Publikationen wird festgestellt, dass in anderen Ländern Kirchen leerstehen und dem Verfall preisgegeben wurden. So muss es doch ohne großes Gejammer möglich sein, mit Vernunft Landesverband Nordelbien und Auswahl sich von der einen oder anderen ohnehin leerstehenden Kirche, dem Gemeindezentrum, Gemeindehaus oder Pastorat zu trennen. Doch so einfach ist das gerade in Hamburg nicht, weil die meisten Kirchengebäude gemäß Bebauungsplan auf Grund und Boden errichtet wurden, der für kirchliche/öffentliche Zwecke ausgewiesen ist. Es gehört schon langer Atem und Überzeugungskraft dazu, die staatlichen Stellen (mit all den damit verbundenen Kosten) zu bewegen, eine Nutzungsänderung zu dulden, eine Umwidmung oder Bebauungsplanänderung vorzunehmen. Und, liebe Leserin, lieber Leser, mit jedem Immobilienverkauf geht eine Stellenplanreduzierung einher, auch in der Verwaltung. So kann dann die nächste Generation in der Kirche vielleicht noch wirtschaftlich überleben. Seit 35 Jahren bin ich im kirchlichen Dienst, davon 20 in leitender Position. Ich denke, ich weiß, wovon ich schreibe und noch viel zu wenig. Der Autor ist der Redaktion bekannt 10 11

7 Landesverband Nordelbien Landesverband Nordelbien Jepsen fordert erneut: Mitarbeitern Weihnachtsgeld kürzen Rendsburg (epd). Kirchlichen Mitarbeitern in Nordelbien soll das Weihnachtsgeld gekürzt werden. Entsprechende Verhandlungen des Arbeitgeberverbandes VKDA mit den Gewerkschaften kündigte Hamburgs Bischöfin Maria Jepsen am 5. Februar in ihrem Bericht vor der Nordelbischen Synode (Kirchenparlament) in Rendsburg an. Landtagspräsident Heinz-Werner Arens (SPD) sagte in seinem Grußwort, die Arbeit der Kirche sei geprägt von Nächstenliebe und sozialem Engagement. Soziale Gerechtigkeit stehe bei ihr im Vordergrund. Von der Kürzung in der evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein und Hamburg wären rund nicht beamtete Mitarbeiter betroffen. Dazu zählen etwa Küster, Verwaltungskräfte, Diakone und Erzieherinnen. Für beamtete Pastoren soll die Synode per Beschluss das Weihnachtsgeld auf 60 Prozent kürzen. Pensionäre sollen 50 Prozent bekommen. Grund für die Kürzungen ist die Finanzmisere. Jepsen verwies darauf, dass die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt sei. In Nordelbien zahlen Kirchenmitglieder neun Prozent für ihre Kirche. Aufgrund der jüngsten Reformen würden diese jedoch ständig sinken, so Jepsen. Der Synode liegt ein Vorschlag vor, die Kirchensteuer künftig prozentual am Einkommen zu bemessen. Entschieden werden müsse dies jedoch im Verbund mit anderen evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern. Jepsen lehnte weiter den Plan der Hamburger Universität ab, den Theologischen Fachbereich zu einem Bereich Religionswissenschaft innerhalb einer Sektion Geisteswissenschaft umzugestalten: Wir brauchen den Theologischen Fachbereich in Hamburg. Die Bischöfin rief die Kirche trotz der Finanzkrise zur Überwindung von Resignation auf. Wir werden Grundstücke verkaufen, Gebäude, auch Kirchengebäude aufgeben, sagte sie. Aber Nordelbien werde dadurch keine arme Kirche werden. Jepsen rief die Kirchenmitglieder zu mehr Verantwortlichkeit auf. Vor dem Hintergrund geschrumpfter Mitgliederzahlen müsse sich jeder fragen, was man hätte beitragen können, um diesen Prozess aufzuhalten. Die Nordelbische Kirche hat heute 2,2 Millionen Mitglieder, bei ihrer Gründung 1977 waren es noch 3,2 Millionen. Kirchengewerkschaft: Gleiche Rechte für Pastoren und Angestellte Kiel (epd). Im Vorfeld der Nordelbischen Synode hat es in der Kirche eine Kontroverse um den Beamtenstatus von Pastoren gegeben. Der Beamtenstatus für evangelische Theologen ist eigentlich für eine dienende Kirche nicht angemessen, sagte am 4. Februar der Vorsitzende der Kirchengewerkschaft VKM, Klaus-Dirk Wildoer, in Kiel dem epd. Er fordert ein gemeinsames Arbeitsrecht für Arbeiter, Angestellte und Pastoren. Pastoren sind Kirchenbeamte, damit sie in der Verkündigung der biblischen Botschaft frei sind, sagte Oberkirchenrätin Kirsten Voß vom Nordelbischen Personaldezernat dem epd. Sie seien damit allein ihrem Gewissen verpflichtet. Der Beamtenstatus biete ihnen eine hohe Absicherung. Wenn beispielsweise einem Kirchenvorstand die Predigten des Pastors nicht passen, kann er dem Theologen deshalb nicht kündigen. Zudem sei der Beamtenstatus ein historisches Überbleibsel aus dem preußischen Staat, als Pastoren noch Staatsbeamte waren. Nach Wildoers Einschätzung rechtfertigt die Tätigkeit eines Pastors nicht den Beamtenstatus. Es sollte gleiche Rechte für alle Mitarbeiter einschließlich Pastoren in der Kirche geben. Diakone und andere Mitarbeiter wie Küster, Verwaltungsangestellte, Kirchenmusiker und Erzieherinnen könne gekündigt werden. Kein verbeamteter Pastor hingegen müsse dies befürchten. Wildoer: Die Sicherung eines Arbeitsplatzes mit Pensionsberechtigung gibt es nur für eine Berufsgruppe. Die Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter hatte sich jüngst für eine Überprüfung des Beamtenstatus ausgesprochen und auf andere Länder verwiesen, wo Geistliche keine Beamten sind. Der Synode liegt ein derzeit umstrittener Beschlussvorschlag der Kirchenleitung vor, wegen der kirchlichen Finanzmisere pro Jahrgang nur sechs von 20 Bewerbern in den Pastoren-Probedienst zu übernehmen. Dies gilt zunächst für die Theologie- Examensjahrgänge Herbst 2003, Frühjahr und Herbst 2004 sowie Frühjahr Zudem solle den Vikaren die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anstellung eröffnet werden. Weiterbildung für Küsterinnen und Küster wird neu geregelt Das Küsteramt und das Berufsbild der Küsterin/des Küsters gehören untrennbar zu unseren Kirchengemeinden, ihr Wegfall wäre ein substanzieller Verlust für unsere Kirche. Seit langem fordert deshalb der Küsterarbeitskreis der NEK gemeinsam mit dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt, KDA Kiel, dass die Weiterbildung für die Küsterinnen und Küster verbindlich geregelt und das Berufsbild Küsterin/Küster kirchlich anerkannt wird. Diesem Ziel ist man nun ein großes Stück näher gekommen. Zusammen mit dem Institut für berufliche Ausund Fortbildung, IBAF ggmbh, wurde ein Lehrgangskonzept entwickelt, das insgesamt 176 Unterrichtsstunden umfasst, verteilt auf 22 Lehrgangstage. Auf dem Stundenplan stehen alle wichtigen Themen rund um den Dienst im Gotteshaus, das Leben in unserer Kirche, der Umgang mit Menschen ebenso wie Unfall- und Arbeitsschutz und die Pflege von Gebäuden, technischem Gerät oder Außenanlagen. Abgeschlossen wird die Weiterbildung, die sich über rund 24 Monate erstreckt, mit einem Kolloquium. Ziel der Weiterbildung ist es, die Küsterin/den Küster für die verantwortungsvollen und vielfältigen Aufgaben umfassend und grundlegend zu qualifizieren, damit die anspruchsvolle Tätigkeit kompetent wahrgenommen werden kann. Mit der Weiterbildung und der kirchlichen Anerkennung verbinden Küsterarbeitskreis, KDA und IBAF auch die Erwartung, dass die Qualifizierung und das Berufsbild der Küsterin/des Küsters verbindlich geregelt und die Wertigkeit des Berufsbildes zum Ausdruck gebracht wird. Grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben kommt vom Bischofskollegium, das unter anderem in den Pröpstekonventen für das Projekt wirbt. Holger Olesen Mit Beginn der Seminare im Mai dieses Jahres haben KDA und IBAF sich auf eine Arbeitsteilung verständigt. Während der KDA weiterhin den Küsterarbeitskreis inhaltlich und organisatorisch begleitet und in seiner Arbeit unterstützt, übernimmt das IBAF in fachlicher Kooperation mit dem KDA ab sofort die Zuständigkeit für die Weiterbildung der Küsterinnen und Küster. Nähere Auskünfte erteilt gerne: Holger Olesen, IBAF, Ein Bayer in Hamburg oder der Beginn einer weiteren Kooperation In der Zeit vom 22. März bis 2. April 2004 war der neue Geschäftsführer des VKM Bayern e. V. in Norddeutschland und als Gast in der Geschäftsstelle des VKM Nordelbien. Seit Ende letzten Jahres ist Kollege Gerd Herberg (Diplom-Sozialpädagoge und Rummelsberger Diakon) als Geschäftsführer des VKM Bayern eingestellt. Damit hat er die Aufgabe, die Aktivitäten, Aktionen und Strukturen des VKM Bayern zu beleuchten, zu beurteilen und gegebenenfalls zu optimieren. Darüber hinaus sind Schwerpunkttätigkeiten wie Beratung von Mitarbeitervertretungen und Einzelmitgliedern in der Landeskirche Bayern zu verstärken. Bei dem regen Austausch innerhalb der zwei Wochen hat sich herausgestellt, dass nicht nur die Struktur der Landeskirche Bayerns, sondern auch die Arbeitsbedingungen und die Arbeitssituation 12 13

8 Landesverband Nordelbien sich von denen in Nordelbien unterscheiden. Darüber hinaus ist auch die verbandliche Struktur der bayrischen Vereinsebene und der nordelbischen Gewerkschaftsebene sehr unterschiedlich. Die Landesebene des VKM Bayern ist nicht nur geprägt durch Einzelmitgliedschaften, sondern auch durch so genannte kooperierte Mitglieder. Das heißt, dass über die Berufsgruppen von Religionslehrern bis hin zu Kirchenmusikern und Kirchendienern (Küster) alle über ihre Berufsverbände im VKM organisiert sind. Diese Struktur kennen wir in Nordelbien nicht. In den Diskussionen mit Gerd Herberg war herauszufinden, dass sich die Arbeitsbedingungen in Bayern genau wie in Nordelbien verschärfen. So hat die bayerische Landeskirche vor geraumer Zeit den Beschluss gefasst, die Personalkosten insgesamt durch das Prinzip des Rasenmähers um 15 die sich aus den Arbeitsverträgen ergeben, und die zu erwartenden und zum Teil schon durchgesetzten Strukturveränderungen nicht so gravierend sind. Herberg hat keine Prognose abgeben wollen, ob sich die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Bereich der bayerischen Landeskirche auch verstärken werden. Dies hätte auch aufgrund der Mitgliederzahlen in Bayern einige Auswirkungen auf seine Tätigkeit. Um ihm hier einen Einblick in die Vorgehensweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu geben, haben wir, Verbandssekretär Hubert Baalmann und Gerd Herberg, mit dem Studium einzelner Akten, einem in den Zeitraum fallenden Arbeitsgerichtsverfahren und dem Besuch des Arbeitsgerichtes Hamburg Praxisnähe erleben können. Durch das Miterleben des alltäglichen Büroablaufs war es nicht nur eine theoretische, sondern auch eine intensive gemeinsame praktische Zeit. Somit konnten die beiden hauptamtlichen Mitarbeiter erste Ideen und Überlegungen formulieren, wie sich eine Struktur auf Deutschlandebene, auch mit den bayerischen Kollegen, perspektivisch entwickeln könnte. Darüber hinaus waren sich beide Hauptamtlichen einig, dass eine inhaltliche, engere Zusammenarbeit denkbar und lohnenswert wäre. Liebe Mitglieder des VKM, IN EIGENER SACHE nach dem Versand der letzten VKM-Info hatten wir eine große Zahl von Rückläufen durch die Deutsche Post AG mit Vermerken wie unzustellbar, unbekannt verzogen oder unbekannt. Das ist für Sie als Leserin und Leser sehr schade, denn leider erfahren Sie in diesem Quartal die wichtigen und interessanten Neuigkeiten aus dem VKM nicht. Wir in der Geschäftsstelle haben einen großen Arbeitsaufwand, denn wir müssen nun einige Fragen klären: Ist das Mitglied umgezogen? Sollte es etwa verstorben sein? Oder ist die Adresse nur falsch geschrieben? Wir machen uns viel Mühe und versuchen, die richtige oder eine neue Adresse herauszufinden. Unser Problem ließe sich aber relativ schnell lösen, wenn Sie uns Ihren Umzug mit der neuen Adresse (Fax: ) mitteilten. Ähnliche Erfahrungen machen wir beim Einzugsverfahren für Ihre Mitgliedsbeiträge. Auch hier kommt es häufig vor, dass wir von der Bank die Mitteilung erhalten, das Konto sei erloschen. Die entstehenden Kosten muss der VKM tragen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie umziehen oder umgezogen sind. Und lassen Sie uns wissen, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Herzlichen Dank. Ihre Geschäftsstelle. Absender: Bitte freimachen Freistaat trifft Nordlicht: Gerd Herberg (links), Kollege Hubert Baalmann Prozent abzusenken. Herberg hat nach Einschätzung und Wahrnehmung der Situation in Nordelbien hierbei die Vorteile erkannt, dass nicht einzelne Dienststellen oder Bereiche herausgesucht werden, um Einsparungen vorzunehmen, sondern dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem verfassten wie aus dem diakonischen Bereich hiervon betroffen sind. Es zeigt sich auch, dass im Verhältnis zu Nordelbien die Rechtsstreitigkeiten, Damit der Geschäftsführer des VKM Bayern nicht nur die Hamburger Geschäftsstelle in Nordelbien sieht, sind auch einige Außentermine wahrgenommen worden, so eine Dienstreise nach Schleswig, verbunden mit einem intensivem Gespräch mit dem Vorstizenden des VKM Nordelbien, Klaus-Dirk Wildoer, sowie einer kleinen touristischen Einlage. Nach meiner Einschätzung hat Gerd Herberg Hamburg gefallen. So haben beide Hauptamtli- An den Nordelbien Max-Zelck-Straße Hamburg 14

9 RECHTSSCHUTZGEWÄHRUNG Wir weisen nochmals darauf hin: Es ist rechtzeitig ein Rechtsschutzantrag (mündlich oder schriftlich) an die Geschäftsstelle der Gewerkschaft Kirche und Diakonie (VKM-NE) zu stellen, bevor es zu einer Rechtsberatung bei Anwälten oder bei weiteren Verfahren kommt. Erst dann kann Rechtsschutz gewährt werden. Bitte beachten Sie auch, dass nur bei richtiger und pünktlicher Beitragszahlung gemäß Ihrem aktuellen Gehalt Rechtsschutz gewährt werden kann. chen vor allem die Vorteile der Freien und Hansestadt Hamburg und des angrenzenden Umlandes genossen. An dieser Stelle erlaube ich mir, auf diesem Weg einige persönliche Worte nach Bayern zu richten. Ich halte es für eine kluge Entscheidung, dass der VKM Bayern sich für einen geschäftsführenden hauptamtlichen Kollegen entschieden und meiner Meinung nach eine gute persönliche Wahl getroffen hat. Landesverband Nordelbien eventuellen Verkaufspreis machte die Kirche auf epd-anfrage keine Angaben. Die C.H.A.I.M. MEINE NEUE ADRESSE Name: Vorname: Adresse: PLZ: Ort: Mitgl.-Nr.: Bank: BLZ: ( Datum ) Konto-Nr.: Unterschrift Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit der Person Gerd Herberg eine zukunftsorientierte, verbandsspezifische Perspektive in den nächsten zwei Jahren erarbeitet werden kann. Ich wünsche dem Kollegen klare Gedanken, eine lebhafte Diskussion und für die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Süd-, Ost-, West- und Norddeutschland alles Gute. Ich bin gern bereit, meinen Anteil aus Nordelbien dazu beizutragen. Hubert Baalmann Evangelische Akademie wird verpachtet Bald Zentrum für Trauer und Kultur Bad Segeberg. Aus der Evangelischen Akademie in Bad Segeberg wird ein Internationales Zentrum für Trauer, Kultur und Begegnung. Zwei Monate nach Schließung der kirchlichen Einrichtung hat die Nordelbische Kirche einen Pächter gefunden. Der Unternehmer Detlef Hünecke aus dem hessischen Gelnhausen und die finnlandschwedische Journalistin Sonya Kraus pachten mit der von ihnen gegründeten C.H.A.I.M. GmbH die Immobilie zunächst für fünf Jahre. Dies teilte Bischof Hans Christian Knuth (Schleswig) als Vorsitzender der Kirchenleitung mit. Die Pächter wollen die Anlage so schnell wie möglich kaufen. Über die Pachthöhe und einen Das ist Fakt: Außer den Pastoren stehen alle im Regen GmbH will 14 der ehemals 50 Mitarbeiter übernehmen, so Knuth. Chaim ist hebräisch und heißt Leben, zugleich sind C.H.A.I.M. die Initialen von fünf Kindern, die die Gründer der GmbH verloren haben. In der Segeberger Tagungsstätte hätten viele trauernde und verwaiste Eltern noch in Regie der Evangelischen Akademie eine Heimat gefunden, sagte Sonya Kraus. Deshalb wird es weiterhin Trauerarbeit geben. Die Gebäude sollten auch künftig für kirchliche und andere Tagungen offen sein. Der Dritte-Welt-Laden und die Kapelle bleiben erhalten. Zudem soll ein Pastorenehepaar eingestellt werden. Die Akademie wurde wegen der knappen Finanzlage der Kirche geschlossen. Zudem war 2002 über die kirchlichen Zuschüsse hinaus ein Defizit von Euro erwirtschaftet worden. Für 36 fest angestellte Mitarbeiter gab es Kündigungen. Die Nordelbische Kirche nahm 1992 noch 380 Millionen Euro Kirchensteuern ein, dieses Jahr wird mit 272 Millionen gerechnet. Quelle: epd Landesdienst Nord vom 9. März

10 Aus der Tarifkommission Ferienidylle in Schweden: Wer einmal im Jahr gut zu sich sein will, braucht Urlaubsgeld Ist das Urlaubsgeld für das Jahr 2004 sicher oder nicht? Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir möchten Sie/euch über die aktuelle Diskussion um das tarifliche Urlaubsgeld für nichtbeamtete Mitarbeiter informieren. Am 26. Januar 2004 hat der Vertreter des Verbandes kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger (VKDA-NEK) den Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für nichtbeamtete Mitarbeiter (TVUrlaubsG) fristgerecht zum 28. Februar 2004 gemäß Paragraph 5 TVUrlaubsG gekündigt. Was bedeutet das für Sie/für euch? Der VKM Nordelbien wird schnellstmöglich mit dem VKDA einen Verhandlungstermin über den Fortbestand des Tarifvertrages Urlaubsgeld vereinbaren oder einen veränderten/ergänzenden Tarifvertrag über Regelungen von Urlaubsgeld oder weiteren Zuwendungen verhandeln. Aufgrund der Gesetzgebung des Tarifvertragsgesetzes besteht für alle gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen beim VKM Nordelbien eine Nachwirkungsfrist. Das heißt, die Kolleginnen und Kollegen erhalten, sofern wir nicht bis zum 15. Juli 2004 eine andere Regelung getroffen haben, ihr tarifliches Urlaubsgeld. Aus unserer Sicht werden wahrscheinlich auch alle nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen ihr Urlaubsgeld im Juli ausbezahlt bekommen. Das Kirchengesetz der Nordelbischen Kirche regelt, dass in Fällen von Tarifkündigungen ein Differenzierungsverbot vorliegt (Arbeitsrechtsregelungsgesetz ARRG Paragraph 2). Damit das klar ist: Wir brauchen keine Trittbrettfahrer, sondern organisierte Kolleginnen und Kollegen, um uns den von Seiten des VKDA und den von der Kirchenleitung am 7. Februar 2004 veröffentlichten Einsparungsvorhaben zu widersetzen. Es gibt für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der verfassten Kirche und in allen diakonischen Einrichtungen mit ihren ggmbhs keine wichtigere Entscheidung, als jetzt der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie VKM Nordelbien beizutreten. Wir brauchen Ihre/eure Unter- 18

11 Aus der Tarifkommission stützung zur Verhinderung der Entgeltabsenkungen. Haben Sie noch weitere Fragen zum Urlaubsgeld sprechen Sie Ihre Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen am Ort an, oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf: VKM Geschäftsstelle (Adressen auf Seite 3). Für die Tarifkommission Entgeltabsenkung sichert keine Arbeitsplätze! 20 Hubert Baalmann Im November vergangenen Jahres hat der Arbeitgeberverband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger (VKDA) die Gewerkschaft VKM gebeten, in die Verhandlung über Entgeltabsenkungen einzusteigen. Das wurde von uns in der ersten Verhandlungsrunde verweigert, weil Entgeltabsenkung keine Arbeitsplätze in Nordelbien sichert. Der Tarifkommission des VKM Nordelbien sitzt der Arbeitgeberverband mit seinen zu vertretenden rund 700 autonomen einzelnen Arbeitgebern gegenüber. Durch die Autonomie einzelner Arbeitgeber im verfasst kirchlichen wie im diakonischen Bereich ist es nach unserer Einschätzung und nach Auffassung des Arbeitgeberverbandes undenkbar, einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag Rationalisierungsschutzabkommen abzuschließen. Die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten und die Pastorinnen und Pastoren müssen aufgrund des Beschlusses der Kirchenleitung Einsparungen und Kürzungen ihres Urlaubs- und Weihnachtsgeldes hinnehmen. Aufgrund der beamtenrechtlichen Regelungen der Nordelbischen Kirche sind Pastorinnen und Pastoren aber nicht von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Ihr Arbeitsplatz ist sicher! Dagegen sind die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden in der verfassten Kirche wie im diakonischen Bereich nicht sicher und könnten selbst bei einer Entgeltabsenkung zur Disposition und damit vor betriebsbedingten Kündigungen stehen. Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie VKM Nordelbien hat gegenüber dem Arbeitgeberverband deutlich gemacht, dass eine Entgeltabsenkung mit ihm nicht zu machen ist. Durchschnittlich erhalten Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte im kirchlichen Bereich eine entscheidend geringere Vergütung als Kirchenbeamte. Von daher wäre eine Reduzierung der Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder schmerzhafter und verhältnismäßig höher als die bei den verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein tieferer Eingriff in die Brieftasche zu Beschäftigungszeiten hätte bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch direkte Auswirkungen auf das dann zu erwartende Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe. Von daher wären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doppelt gestraft, auch die Rentenansprüche und die Zusatzversorgung wären hiervon betroffen. Dieses ist für uns als Gewerkschaft nicht akzeptabel. Wir stellen folgende Fragen: 1. Muss oder kann es eine Veränderung der Entgeltstufen geben? 2. Kann es Veränderungen der Lebensaltersstufen geben? 3. Müssen oder können wir die familienbezogenen Bestandteile mit in die Vergütungstabelle einarbeiten? 4. Ist ein grundsätzlicher Umstieg gleiche Arbeit, gleicher Lohn sinnvoll? Sie helfen uns, diese Entscheidungen zu diskutieren und gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Nur durch den starken Rückhalt Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie VKM Nordelbien können wir gemeinsam Ihre Interessen vertreten. Wir machen keine Geschäfte mit der Angst, wir brauchen keine Trittbrettfahrer, wir brauchen Kolleginnen und Kollegen, die sich gewerkschaftlich organisieren und mit uns für ihre Rechte eintreten. Für weitere Informationen schauen Sie auf unsere Internetseiten: senden Sie uns eine für Newsletter unter: oder rufen Sie an unter: , Adresse: Max-Zelck-Straße 1, Hamburg. Nach der Tagesordnung Zypern-Vortrag: Wo die Götter Urlaub machen Auf der Jahresmitgliederversammlung der Regionalgruppe Kiel des VKM am 15. April 2004 standen die Berichte aus der Arbeit des VKM-Vorstandes in Hamburg (Michael Jacobsen) und aus der Arbeit der Tarifkommission (Gerda Pahl) sowie der Jahresbericht der Regionalgruppe Kiel (Hans- Ulrich Butz) im Mittelpunkt. Ein kleiner Höhepunkt war das schöne Buffet mit Schmalzbroten und Wein, organisiert und dekoriert von den Vorstandskolleginnen und -kollegen. UN-Soldat in Zypern. Das Foto gehört nicht zur Diaserie Aus den Regionalgruppen Außerdem haben die Anwesenden drei stellvertretende Delegierte für den Verbandstag nachgewählt. Nach allen in der Jahresmitgliederversammlung notwendig zu verhandelnden Tagesordnungspunkten war ein Diavortrag von Ulrich Krause das Highlight des Abend. Ulrich Krause führte uns in das Land, in dem die Götter Urlaub machen. Wir wurden mitgenommen in die wunderschöne Landschaft Zyperns mit ihrer phantastischen Vegetation im Januar, ihren wunderschönen Kirchen und Burgen, Moscheen und Straßen und ihren interessanten Ausgrabungsstätten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jahresmitgliederversammlung haben es nicht bereut, an diesem vorsommerlichen sonnigen Abend in das Lutherhaus am Schrevenpark gekommen zu sein. Die Neue im Vorstand Die Regionalgruppe Kiel hat neben dem bereits in der vorletzten Info vorgestellten Sascha Grantzau auch Heidemarie Nissen in den Vorstand gewählt. Mit ihr haben wir endlich auch eine Vertreterin aus dem Pflegebereich in unseren Reihen. Heidemarie Nissen ist 45 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Töchter. Als gelernte Arzthelferin hat sie 1990 beim Diakonischen Werk Kiel in der Hauspflege angefangen. Da der Bereich der Pflege im Vorstand der Regionalgruppe bisher unterrepräsentiert gewesen ist, freuen wir uns mit ihr, dass sie sich in diesem Zweig im VKM engagieren kann. Wir sind froh, dass sie dabei ist. Texte: Gerda Pahl 21

12 Landesverband Kurhessen-Waldeck Bischof Hein ruft zu grundlegender Strukturreform der Kirche auf Kassel. Der in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) eingeleitete Reformprozess darf auch vor gewachsenen Strukturen nicht haltmachen. Darauf hat Bischof Martin Hein jetzt in einem Brief an alle Geistlichen sowie die Synodalen der EKKW hingewiesen. Auch über Jahrzehnte hinweg herausgebildete Strukturen seien nicht sakrosankt, so Hein wörtlich. Sie haben eine dienende Funktion und sind daher anpassungsfähig, forderte Hein zum Mitdenken über eine Neustrukturierung auf. Kritisch äußert sich Hein in dem Brief auch zur gegenwärtigen Reformbereitschaft. Bisweilen habe er den Eindruck, dass es in der Kirche oberstes Ziel sei, Bestehendes zu sichern und zu retten, was zu retten ist. Mit dem ehrlichen Willen zur Reform ist solch eine Haltung kaum vereinbar, sie ist vor allem keine wirkliche Alternative, kritisiert Hein diese Einstellung. Bereits vor fünf Jahren habe sich in der EKKW ein Struktur- und Entwicklungsausschuss konstituiert, der Konzepte für eine zukunftsgerechte Gestaltung der Kirche entwickeln sollte. Einige Ergebnisse dieses Ausschusses seien inzwischen schon umgesetzt, andere würden vorbereitet. Auch das Landeskirchenamt habe sich einer externen Organisationsberatung unterzogen mit dem Ziel, Strukturen zu verschlanken und Arbeitsabläufe effizienter zu machen. Als Abschluss des Struktur- und Entwicklungsprozesses habe die Synode das Jahr 2006 vorgegeben. Die Zeit bis dahin dürfe man aber nicht hinhaltend verstreichen lassen, rief Hein zum Handeln auf. Wenn wir heute nicht verantwortlich die Weichen stellen, werden wir in absehbarer Zeit sehr viel radikaler eingreifen müssen und zudem 22 nur noch reagieren, anstelle zur rechten Zeit weitblickend zu agieren, mahnte Hein ein Engagement für Reformen an. Quelle: epd vom 8. April 2004 Nachwahl eines Beisitzers Besetzung des Schlichtungsausschusses nach dem Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen und diakonischen Dienst vom 25. April 1979 ARRG (KABI. Seite 70) hier: Nachwahl eines Beisitzers Landeskirchenamt, Kassel, den 21. Januar 2004, A 210 / 2004 R Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen in Kurhessen- Waldeck AG-MAV hat mitgeteilt, dass gemäß Paragraph 13 Absätze 1, 3 und 6 Satz 3 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen und diakonischen Dienst vom 25. April 1979 ARRG (KABI. Seite 70) und der Ordnung über die Wahrnehmung der Rechte der Vertreter der Mitarbeiter im diakonischen Dienst nach dem ARRG vom 25. April 1979, am 13. November für die Dienstnehmerseite Reiner Friele Stiftsheim Ahrensbergstrasse Kassel als Nachfolger des ausgeschiedenen Werner Knopp Kinderkrankenhaus Park Schönfeld Frankfurter Strasse Kassel in den Schlichtungsausschuss gewählt wurde. Ristow Vizepräsident Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Nummer 2, 27. Februar 2004, 119. Jahrgang GEMEINSAM SIND WIR STARK Umgang mit Geld besser bezahlt als Umgang mit Menschen Wolfgang Lenssen Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im März hat die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) den Einzelgruppenplan 64 a für die Eingruppierung der Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer von Verwaltungs- und Serviceämtern beschlossen. Unmittelbar vor der Abstimmung hat der VKM folgende politische Erklärung abgegeben: Ohne die Beschlussfassung der zur Abstimmung stehenden Vorlage in Frage stellen oder an den Inhalten Veränderungen vornehmen zu wollen, fällt auf, dass es in keinem anderen kirchlichen Einzelgruppenplan vorgesehen ist, ohne Fachhochschuloder Universitätsabschluss in die Vergütungsgruppen III, IIa, Ib und Ia zu kommen. An dieser Vorlage wird besonders deutlich, dass auch in unserem kirchlichen Vergütungsdenken der Umgang mit Geld besser bezahlt wird als der direkte Umgang mit Menschen und je zerbrechlicher und Landesverband Baden verwundbarer diese Menschen sind, desto weniger wird für deren Betreuung bezahlt (Arbeit in Kindertagesstätten im Vergleich zur Arbeit in der Erwachsenenbildung). Unbestritten liegt bei den Berufen, über deren Eingruppierung mit der Vorlage beschlossen wird, große Verantwortung für den Erhalt und die Zukunft von Arbeitsplätzen im kirchlichen und diakonischen Bereich und damit auch für die Existenzsicherung von vielen Menschen und Familien. Die Folgen von Fehlentscheidungen und Fehlverhalten jedoch sind leichter (finanziell) reparabel als solche im Bereich zum Beispiel von Kindertagesstätten. Zwar ist dieser Zeitpunkt nicht der richtige und geeignete, sich über den Wert von einzelnen verschiedenen Tätigkeiten zu unterhalten. Dem Auftrag von Kirche und Diakonie mehr gerecht werdend, sollten wir uns dennoch bei einer anderen Gelegenheit darüber unterhalten. Wohl wissend, dass damit die Anlehnung an den und die Vergleichbarkeit mit dem Öffentlichen Dienst und damit verbunden dem BAT verlassen wird und werden muss. Mit herzlichen kollegialen Grüßen Wolfgang Lenssen PS: Die Vorlage wurde (auch mit meiner Stimme) wie vom Evangelischen Oberkirchenrat vorgelegt beschlossen! Der Einzelgruppenplan 64a ist unter (-> Infothek -> Einzelgruppenpläne) abzurufen oder zu bestellen über Berufliche Fort- und Weiterbildung ist geregelt Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute Mittag, 24. März 2004, war es endlich soweit: Die beinahe 30 Jahre alten vorläufigen Richtlinien zur Fort- und Weiterbildung wurden mit Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission mit Wirkung ab 1. Juli 2004 über die Arbeitsrechtsregelung zu Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung (AR-FWB) abgelöst. Somit besteht erstmals in der Evangelischen Landeskirche in Baden und ihrer Diakonie ein arbeits- 23

13 Landesverband Baden Meldungen rechtlicher (tarifähnlicher) Anspruch auf Fort- und Weiterbildung. Zwar konnten wir unsere Forderungen, auch den persönlichen Bildungsurlaub mit in die AR aufzunehmen, nicht durchsetzen, wir denken aber, dass wir angesichts der angespannten Haushalte mit Aufnahme der Kategorie III (siehe Paragraph 4 Absatz 2 Buchstabe c) recht viel erreicht haben. Zur Geschichte: Im Januar 2001 haben sich die Mitarbeitervertretungen des EOK und der landeskirchlichen Angestellten zuerst mit einem Textentwurf für eine Dienstvereinbarung auseinander gesetzt. Nachdem der Textentwurf dazu stand, wurde die gemeinsame Dienststellenleitung, der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) aufgefordert, diese Dienstvereinbarung mit uns abzuschließen. Nach monatelangen Verhandlungen erhielten wir Ende 2001 die Antwort, dass der von uns vorgeschlagene Regelungsinhalt aus Sicht des EOK für eine Dienstvereinbarung zu weit ginge, dies sei eher Inhalt einer Arbeitsrechtsregelung. Im Januar 2002 wurde daraufhin von der MAV der landeskirchlichen Angestellten die Schlichtungsstelle angerufen. Die Anträge lauteten: 1. auf Unterbreitung eines Vermittlungsvorschlages durch die Schlichtungsstelle für den Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Fort- und Weiterbildung mit der Evangelischen Landeskirche in Baden 2. auf Vertagung des Antrages Nummer 1 bis zum Abschluss der Verhandlungen dieser Materie in der ARK (Arbeitsrechtlichen Kommission) Auch die Antragsgegnerin (EOK) war mit dem Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Behandlung in der ARK einverstanden. In den ersten Monaten des Jahres 2002 entwickelten die beiden MAVen daraufhin Eckpunkte für eine AR und übergaben diese dem EOK. Politisches Kalkül dabei war, dass die Arbeitgeberseite in dieser Sache einen Vorschlag entwickeln musste, da eine Vorlage der Arbeitnehmerseite in der ARK mit Bausch und Bogen ( Hier sehen wir keinen Handlungsbedarf ) abgeschmettert worden wäre. Zudem hatten wir immer noch das Schlichtungsverfahren als Druckmittel im Hintergrund. Es dauerte dann doch länger als geplant: Ende Mai 2002 kam ein erster Vorschlag für eine AR vom EOK. Diese wurde mit uns beraten, geändert, mit dem Diakonischen Werk und der Geschäftsleitung im EOK rückgekoppelt undsoweiter ein wirklich zähes Unterfangen! Anfang 2003 ging endlich eine erste Vorlage des EOK für eine AR bei der ARK ein. Diese beschäftigte die ARK während gut einem Jahr immer wieder. Besonders schwierig erwies sich die Einbindung der Diakonie: daher der auch geringere Umfang des Fortbildungsurlaubs (gegenüber den bisherigen Richtlinien). Was ist zu tun? Da das Schlichtungsverfahren bis zum Abschluss einer AR ruht, müsste es wieder aufleben. Nach der nun beschlossenen AR-FWB sind Dienstvereinbarungen im Rahmen der AR ausdrücklich vorgesehen. Somit ist es nur vernünftig, den Schlichtungsantrag zurückzuziehen und mit der DL (EOK) in Verhandlungen über eine in der AR-FWB vorgesehenen DV einzutreten. Sollte es dann zu keiner befriedigenden Lösung kommen, kann von der MAV gemäß Paragraph 36 Absatz 6 MVG erneut die Schlichtungsstelle angerufen werden mit der Bitte, einen DV-Vorschlag zu unterbreiten. Anlage: Der Text der AR-FWB ist einzusehen unter: Erste Urteile zu Klagen gegen Startgutschriften Das Landgericht Karlsruhe hat in mehreren Entscheidungen vom 30. Januar 2004 die Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dem Grunde nach für rechtmäßig erachtet. Bei der Berechnung der Startgutschriften und der Feststellung der im Gesamtversorgungssystem erreichten Anwartschaften hat das Landgericht jedoch Änderungen gefordert. Sowohl die beklagte VBL als auch die Kläger haben angekündigt, gegen die Entscheidungen Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe einzulegen. Aus diesem Grund ergeben sich derzeit keine Auswirkungen für die Startgutschriften und Betriebsrenten der VBL. Letztlich muss eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewartet werden. Die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe betrifft einen Versicherten der sogenannten rentenfernen Jahrgänge. In diesem Urteil führt das Landgericht aus, dass grundsätzlich gegen die Berechnung der Startgutschriften, insbesondere auch gegen die Unterscheidung nach Steuerklasse I/0 und III/0, keine Bedenken bestünden. Auch die Anwendung des Näherungsverfahrens bei der Ermittlung der anzurechnenden gesetzlichen Rente sei zulässig. Allerdings hat das Gericht entschieden, dass die VBL auf Antrag des Klägers anstatt der Näherungsrente die gesetzliche Rente nach einer zum Stichtag 31. Dezember 2001 erstellten Rentenauskunft des Rentenversicherungsträgers zugrunde zu legen habe. Zudem müsse die Startgutschrift unter Heranziehung des Altersfaktors nach Paragraph 36 Absatz 3 VBLS dynamisiert werden, um eine Verzinsung der festgestellten Anwartschaften sicherzustellen. Nach Auffassung des Landgerichts habe die VBL bei Eintritt des Versicherungsfalls darüber hinaus eine Vergleichsberechnung nach dem Zusatzversorgungsrecht in der bis zur 41. Satzungsänderung geltenden Fassung auf den Umstellungszeitpunkt 31. Dezember 2001 und auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls vorzunehmen. Der niedrigere Betrag von beiden wäre mindestens als Betriebsrente bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leisten. Ohne diese Vergleichsberechnung, so das Landgericht, sei der im Gesamtversorgungssystem erdiente Besitzstand nicht gewährleistet. Die erheblichen rechtlichen Bedenken, die aus Sicht der VBL gegen diese erstinstanzliche Entscheidung bestehen, werden Gegenstand des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe sein. Zum weiteren zeitlichen Ablauf sind derzeit jedoch keine Aussagen möglich. Südkorea führt Fünf-Tage-Woche ein Das Land der fleißigsten Arbeiter, Südkorea, wird ab Juli 2004 schrittweise die Fünf-Tage-Woche einführen. In einem ersten Schritt wird ab dem kommenden Jahr die Arbeitszeit für die Beschäftigten der Regierung, der Banken und Versicherungen auf 40 Stunden gesenkt sollen Firmen mit mehr als 300 Beschäftigten folgen, und bis 2011 soll die Fünf-Tage-Woche in allen Unternehmen eingeführt werden. Auch der Urlaub soll auf 15 bis 25 Tage verlängert werden. Nach einer Statistik der Internationalen Organisation der Arbeit (ILO) arbeiten die Südkoreaner mit Stunden im Jahr am längsten auf der Welt, 26 Prozent länger als in den USA und 46 Prozent länger als in den Niederlanden. Die Verkürzung der Arbeitszeit ist Teil des Versuchs der Regierung, mit einer Mischung aus Entgegenkommen an die Gewerkschaften, Deregulierung des Arbeitsmarktes und Repression eine massive Streikwelle zu beenden. Viele Gewerkschaften wollen nach den Einschnitten der Asienkrise 1997 und 1998 mit zweistelligen Lohnzuwächsen stärker vom erneuten Wachstum profitieren. Diese Forderungen versuchen sie oft mit sehr militanten Protestformen umzusetzen. Auch westliche Firmen sind hiervon betroffen. Deren Manager zeigten sich in koreanischen Medien wiederholt entsetzt über Ausbrüche von Gewalt gegen Mitarbeiter und Manager. Inzwischen gelten die Arbeiterunruhen als einer der Hauptgründe dafür, dass ausländische Firmen ihre Investitionen in Südkorea senken. Erste Investoren 24 25

14 Meldungen wie der Schweizer Genussmittelkonzern Nestlé erwägen sogar die Schließung ihrer südkoreanischen Fabriken. Japan hat die Arbeitsbeziehungen inzwischen auf die Tagesordnung für die Verhandlungen über eine bilaterale Freihandelszone gesetzt. Ein Grund für die Unzufriedenheit sind die Arbeitsbedingungen, die zwischen mittelständischen Firmen und Konzernen weit auseinander klaffen. Angestellten kleiner Firmen oder befristet beschäftigten Mitarbeitern werden oft Grundrechte der Arbeitsgesetzgebung vorenthalten, erklärt das Korea Labor Institute, das dem Arbeitsministerium unterstellt ist. Festangestellte der Großfirmen hingegen genießen weit reichenden Kündigungsschutz. Das Arbeitsministerium plant nun, einerseits die Arbeitsbedingungen für Angestellte in kleinen Firmen zu verbessern, andererseits den Kündigungsschutz zu lockern. Der Befriedungsversuch durch die Einführung der 40-Stunden-Woche wurde allerdings von Protesten begleitet. Die Gewerkschaften hatten gefordert, dass die Arbeitszeitverkürzung in einem kürzeren Zeitrahmen erfolgt. Yu Gyu-chang, Experte für Arbeitsbeziehungen an der Sookmyung Frauenuniversität, sieht kaum Chancen, dass die Regierung die Parteien schnell aussöhnen könnte. Nur durch ein besseres Sicherungsnetz und einen Bewusstseinswandel bei Arbeitern und Managern sei ein harmonischerer Arbeitsmarkt erreichbar. Es gibt kein Win-Win- Konzept, um Arbeitskonflikte zu lösen; beide Seiten versuchen immer, einander zu besiegen. Personalführung 12/2003 T-VPN-Vertrag zwischen HKD und Deutscher Telekom verlängert Am 19.März 2004 wurde die Verlängerung des seit fünf Jahren erfolgreich bestehenden T-VPN- Vertrages für die evangelische Kirche und die Diakonie in Deutschland zwischen der HKD und Alfred Wiegand, Leiter Geschäftskunden Region Nordwest, Dietmar Gröne, Großkundenmanager Geschäftskunden Region Nordwest, Achim Berg, Mitglied des Bereichsvorstands T-Com, Hendrik Claaßen, Geschäftsführer HKD, Hermann Josef Becker, Leiter Vertrieb Business Deutschland, Rainer Schöning, Teamleiter Vertrieb Business Geschäftskunden Region Nordwest (von links) der Deutschen Telekom unterzeichnet. Die evangelische Kirche und die Diakonie haben über diesen Rahmenvertrag die Möglichkeit, zu sehr attraktiven Konditionen im Festnetz der Deutschen Telekom AG zu telefonieren. Bereits über 2400 Lokationen nutzen die Vorteile einer sekundengenauen Abrechnung und die zusätzlichen Preisabschläge bei Telefonaten untereinander. Neu hinzugekommen ist unter anderem die Möglichkeit der schnellen Datenübertragung über die T- DSL-Anschlüsse mit weiteren Kostenreduzierungen. Wir freuen uns, die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der HKD und der Deutschen Telekom auf Basis dieser Vertragsverlängerung fortführen zu können, so der Geschäftsführer der HKD, HDK KONTAKTINFO HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbh Herr Hendrik Claaßen Herzog-Friedrich-Str Kiel Tel.: Fax: Hendrik Claaßen. Mit diesem Vertrag stellen wir sicher, dass Kirche und Diakonie weiterhin ein optimales Preis-Leistungsverhältnis in ganz Deutschland erhalten. Wichtig war uns, dass auch kleinere Einrichtungen von diesen Vorteilen profitieren. Die Einsparmöglichkeiten errechnen wir den Einrichtungen kostenlos, wenn uns die Telefonrechnungen der Vormonate zur Verfügung gestellt werden. Stichwort HKD Meldungen HKD ist der Einkaufs- und Beratungspartner für die Kirchen, ihre Körperschaften, Dienste und Werke, deren Mitarbeiter sowie die Freie Wohlfahrtspflege. Als zuverlässiger und kompetenter Partner erarbeitet die HKD gemeinsam mit den Kunden individuelle und flexible Lösungen, die unter Nutzung von Rahmenverträgen mit Herstellern und Händlern ein nachhaltiges Kostenoptimierungspotenzial besitzen. In den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Gebäude und Service können über 60 Rahmenverträge genutzt werden. Ebenfalls betreut die HKD die Rahmenverträge der EKD Wirtschaftsdienste GmbH. Alle Rahmenverträge sind auch über das Internet unter abrufbar. Betriebsräte kritisieren Managementfehler und Beratergläubigkeit Vor welchen Herausforderungen stehen die Betriebsräte angesichts von Stellenabbau, Firmenschließungen, Kostensenkungen, Globalisierung und Shareholder Value? Mit welchen Konzepten können sie darauf im Interesse der Beschäftigten reagieren? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der 8. DGFP-Betriebsrätekonferenz in Düsseldorf. Rainer Spies, freier Journalist in Marburg, hat die Veranstaltung besucht. Wie dramatisch die wirtschaftliche Lage sei, zeige sich daran, dass Deutschland von der Weltbank jüngst zum Sorgenkind erklärt worden sei, meinte Dr. Rajan R. Malaviya, Direktor des Instituts für Wirtschaft und Politikberatung (IWP) in München und Moderator der Veranstaltung. Die Diskussion über die Frage, ob die Mitbestimmung noch standortsichernd ist, wird durch die Globalisierung angeheizt und leider oft ideologisch geführt, sagte Malaviya, der mit seinem Einfühlungsvermögen die aktuelle Stimmung vieler Betriebsräte traf. Die Debatte über die Mitbestimmung und das Tarifrecht verdränge aus der Sicht der Betriebsräte eine Reihe von Fragen: Mit der Krise sind auch viele Managementkonzepte zusammengebrochen. Heute zeigt sich, dass manche Fusion nicht erfolgreich war, so Malaviya. Insofern sei etwa zu hinterfragen, ob es immer sinnvoll gewesen sei, dass die Arbeitnehmervertretungen die internationale Ausrichtung der Unternehmen gestützt hätten. Malaviya nahm dabei Bezug auf die Studie Arbeitsbeziehungen in Deutschland des Max- Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung (MPI) in Köln. Das Institut kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitbestimmung der Kapitalmarktorientierung und Internationalisierung der Produktion deutscher Unternehmen nicht im Wege stehe. Das MPI begründet diese Form des Co-Managements damit, dass Betriebsräte und kapitalmarktorien

15 Meldungen Meldungen tierte Unternehmen gemeinsame Interessen hätten, etwa bei der Konzentration auf das Kerngeschäft. Dies könne die Position der Kernbelegschaft stärken. Undurchschaubare Strukturen Von solch positiven Wirkungen der Internationalisierung könne inzwischen aber nicht mehr allein die Rede sein, meinten einige der anwesenden Betriebräte. Zunächst haben wir durch Zukäufe den Standort gesichert. Später wurde jedoch der Leistungsdruck auf die Belegschaft immer größer, und inzwischen wird der Standort in Deutschland abgebaut, so ein Teilnehmer. Andere berichteten, dass ihr Unternehmen in den Strudel internationaler Kapitalanlagen geraten und mehrfach von ausländischen Investoren aufgekauft und wieder verkauft worden sei. Jedes Mal sei die Einstellung der Unternehmensführung zur Mitbestimmung eine andere. Ein weiterer Betriebsrat meinte: Bei der internationalen Ausrichtung wissen wir nicht mehr, ob dies ein sinnvolles Konzept oder eine Neurose des Managements ist. Forsch, dynamisch, Berater. Vorurteil oder Erfahrung? Welche Verunsicherungen Strukturveränderungen in der Branche, Globalisierung, neue Managementkonzepte und Technologien bei den Betriebsräten hinterlassen haben, darüber berichtete Klaus Bussau, Betriebsratsvorsitzender Hauptverwaltung beim Zementhersteller Dyckerhoff AG in Wiesbaden. Nichts ist mehr so wie früher, sagte Bussau. Die Umwandlung des ehemaligen Familienunternehmens in ein managergeführtes, Fusion, Outsourcing und Rückführung von Gesellschaften hätten Dyckerhoff so gravierend gewandelt, dass es immer schwieriger sei, die Strukturen des Unternehmens zu durchschauen. Früher gab es eine Unternehmenskultur. Davon kann heute nur noch schwerlich die Rede sein, sagte Bussau. Darunter leide die Motivation der Mitarbeiter, die Angst vor dem Verlust ihrer Arbeitsplätze hätten hatte Dyckerhoff im Zementbereich bundesweit 3000 Mitarbeiter, heute sind es noch 900 Beschäftigte. Wir wollen ja notwendige Veränderungen mittragen, aber dazu müssen auch die eigenen Leute gefragt werden, kritisierte Bussau die Beratergläubigkeit des Managements und Moden bei Unternehmenskonzepten. Auch bei einigen neuen Führungsinstrumenten habe die Belegschaft deren Sinn nicht immer nachvollziehen können. Lediglich drei freigestellte Betriebsräte habe das Unternehmen heute in Deutschland. Was aber sollen die konzeptionell bewegen, wenn sie massenweise mit gekündigten Betriebvereinbarungen konfrontiert werden, die früher für Stabilität gesorgt haben?, fragte Bussau. Man wisse nicht mehr, an welcher Stelle Löcher zuerst gestopft werden müssten, der Wind blase aus allen Richtungen. Ethische Diskurse gefordert Folgt man Professor Peter Kruse, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Nextpractice GmbH in Bremen, dann können diese Erfahrungen als Ausdruck von Komplexität und Dynamik verstanden werden, die heute bei allen Gruppen Irritationen auslösen. Im Auf und Ab der Märkte sei maximale Anpassungsfähigkeit gefordert, so Kruse. Bloßes Optimieren des Bestehenden und wechselnde Managementmoden reichten aber nicht mehr aus. Tragfähige Veränderungen könnten nur von innen, aus den Unternehmen selbst kommen. Deshalb seien ein Management von Instabilität (die erst die Änderungsbereitschaft der Beteiligten erzeuge) durch Prozessmusterwechsel erforderlich, ferner Selbstorganisation und Unsicherheitstoleranz. Instabilität sei eine extrem heikle Situation, die aber auch zur Kreativität genutzt werden könne. Was dies konkret für die Betriebsratsarbeit bedeutet, blieb im Vortrag offen. Kruse nannte aber Stichworte, die zur Anregung dienen. In den Unternehmen seien emotionale Visionen, die tatsächlich gelebt würden ( Emotionen entscheiden über Veränderungen, argumentierte Kruse), eine Kultur des Vertrauens, die Versuch und Irrtum einschließe, und ethische Diskurse notwendig. Der Versuch, Systeme durch Regulierungen zu beruhigen, ist völlig hilflos. Wir brauchen ethische Diskurse über das, was sein darf, sagte Kruse. Nur so könne Instabilität in Stabilität überführt werden, die nie dauerhaft sein dürfe, weil sonst Kreativität und Innovationskraft verloren gingen. Kritisches Denken und Hinterfragen seien heute mehr denn je wichtig, um Entscheidungen des Managements kontrollieren zu können, meinte Ingrid Ankirchner, Beirätin im IWP. Critical Thinking sei dabei eine Methode, um die implizierten Annahmen hinter unternehmerischen Entscheidungen kritisch zu beleuchten. Wir haben verlernt, zu fragen, ob ein Stellenabbau wirklich zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt oder ob es nicht Alternativen zu einer Strategie gibt, sagte Ankirchner. Es fehlt die Kreativität bei Managemententscheidungen, meinte dazu ein Teilnehmer. Beim Erfahrungsaustausch waren die Betriebsräte einig darin, dass die Konzepte des Managements durch eigene Expertisen abgesichert werden müssen und dem Gefühl der Ohnmacht entgegengewirkt werden müsse. Wir müssen den Finger immer wieder in die Wunde legen, sagte ein Betriebsrat. Wichtig seien Transparenz bei der Entscheidungsfindung und Offenheit gegenüber der Belegschaft, auch seitens des Betriebrates. Praxisbeispiel Ausgründung Dass die Betriebsräte unter Mitgestaltung im Interesse der Belegschaft Unterschiedliches verstehen, zeigten die kontrovers diskutierten Vorträge über aktuelle Konzepte der Arbeitnehmervertretung. Gerhard Jüttner, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der WüBa Versicherungs AG in Heilbronn, und Christof Balkenhol, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Matrix Partners GmbH in München, berichteten über die Vor- und Nachteile von Ausgründung und Verselbstständigung. Fast überall in Deutschland sind Personalmanager und Betriebsräte mit Projekten konfrontiert, in denen einschneidende Kostensenkungen vorbereitet werden. Fast immer beinhalten diese Projekte Vorschläge zum Personalabbau, sagte Balkenhol. Auch die WüBa sah sich gezwungen, Sparten und Produkte aufzugeben. Nach dem Konzept eines namhaften Beratungsunternehmens beinhaltete diese Neuausrichtung die Schließung eines Standortes und die Entlassung zahlreicher Mitarbeiter. Der Notwendigkeit einer Neuausrichtung haben wir grundsätzlich zugestimmt, erklärte Jüttner. Eine solche Position, dies berichteten Betriebsräte beim Erfahrungsaustausch, brächten der Arbeitnehmervertretung zunehmend Vorwürfe der Belegschaft ein. Wir haben uns aber zunächst extern beraten lassen und dann ein eigenes Konzept vorgelegt, so Jüttner weiter. Dieses Konzept beinhaltete den Vorschlag zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Verselbstständigung und Existenzgründung. Dieses Initiativrecht ist durch das neue Betriebsverfassungsgesetz gedeckt. Respekt von oben Das Konzept hat uns den Respekt der Unternehmensleitung eingebracht, so Jüttner. Erreicht wurde, dass sieben Mitarbeiter der WüBa, darunter ein Betriebsrat, den Bereich der Risiko-Management-Beratung als Gesellschafter in eine eigenständige GmbH einbringen konnten. Unterstützt wurde die Ausgründung seitens der WüBa durch die preiswerte Übergabe der Büroeinrichtung, Gehaltsfortzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist und einen Dienstleistungsvertrag zwischen altem Arbeitgeber und Neu-GmbH. Dieser Vertrag garantiert der Gesellschaft drei Jahre lang Aufträge durch die WüBa. Dass der Weg der Ausgründung von den Betriebsräten kritisch betrachtet wird, zeigte die Diskussion. Zu fragen sei, ob die neue Gesellschaft auch nach 28 29

16 Meldungen Sozialrecht Ablauf der drei Jahre noch selbstständig bestehen könne und warum der ausgegründete Bereich nicht innerhalb des Versicherungsunternehmens weitergeführt worden sei, wenn er wirtschaftlich lukrativ sei. Zu bedenken sei ebenso, dass die Standortschließung nicht verhindert werden konnte wird die WüBa noch 320 von ehemals 500 Mitarbeitern (im Jahr 2001) beschäftigen. Nach Einschätzung von Balkenhol und Jüttner hatte die Ausgründung gleichwohl Vorteile für alle Beteiligten. Die WüBa habe sich durch das gegründete Unternehmen einen flexiblen Zugriff auf Know-how und Erfahrung gesichert. Der Betriebsrat habe in einer schwierigen Situation Akzente gesetzt, um außerhalb des Unternehmens Beschäftigungschancen zu erschließen. Das Gründerteam habe einen Weg gefunden, in unternehmerischer Eigenverantwortung persönliche Kompetenzen in marktgängige Dienstleistungen umzuwandeln. Aus meiner Sicht sollte der Betriebsrat aber nicht abwarten, bis ein Geschäftsbereich verfallen ist, sondern proaktiv handeln. Dies kann auch bedeuten, dass das eigene Vertretungsmandat aufgrund einer kleineren Belegschaft verloren geht, sagte Balkenhol. Kontroverse Diskussion Bei der von Dr. Hans Böhm, Geschäftsführer der DGFP, moderierten Podiumsdiskussion über Ich- AG, Ausgründung und Management-Buy-Out wurden die unterschiedlichen Positionen zu dem Themenkomplex noch einmal deutlich. Nach Bussau ist der Betriebsrat überfordert, wenn er auch noch Ausgründungen vorantreiben soll. Überhaupt sei die Ich-AG eines von vielen Schlagworten ohne große Wirkung. Balkenhol machte jedoch deutlich, dass das Konzept der Ausgründung nichts mit einer Ich-AG im Sinne von Hartz zu tun habe. Mit Ausgründung meine er auch nicht Buy- Out durch Manager oder Outsourcing, bei dem es darum gehe, etwa Tarifregelungen zu umgehen. Oliver Zühlke, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Bayer AG in Leverkusen, betonte, bei Ausgründungen sei genau zu bewerten, ob die Lösung zukunftsträchtig sei, aus welchen Motiven sie erfolge und ob interne Alternativen bestünden. Ausgründungen zeigen doch, dass internes Veränderungspotenzial vorhanden ist. Auf die Ideen der Mitarbeiter wird aber zu wenig gehört, und wir werden als Betriebsrat zu spät eingebunden. Neben diesen Punkten lenkte Böhm die Debatte auf einen weiteren Aspekt: Führt die Propagierung des Mitunternehmers nicht zu einer Entsolidarisierung in den Unternehmen?, fragte Böhm in Anspielung auf Begriffe wie Selbst-GmbH. Technokratische Restrukturierungen und Shareholder Value hätten intern vorhandene Kompetenzen vernichtet und Werte wie Loyalität und Solidarität in Frage gestellt. Diese Werte sieht Balkenhol jedoch gestärkt, wenn persönlich haftende Unternehmer durch Ausgründungen auf den Markt treten. Ergebnisorientierte Vergütung Umstritten war auch das Thema der ergebnisorientierten Vergütung. Über ein Praxisbeispiel berichtete dabei Franz Saulich, Betriebsratsvorsitzender der Wieland-Werke AG, Ulm. Wir haben seit neun Jahren eine variable Entgeltkomponente für Arbeiter und Angestellte, die sich an betriebswirtschaftlichen Messgrößen orientiert, sagte Saulich. Im wirtschaftlich schlechtesten Jahr seit der Einführung habe dies im Vergleich zu vorher acht Prozent weniger Lohn- und Gehaltskosten ausgemacht. Wir sind stolz auf die Vereinbarung. Unsere Mitarbeiterzahl von 5000 ist seitdem nahezu konstant geblieben, weil dem Unternehmen je nach Lage Luft zum Atmen bleibt, so Saulich. Dass die Einführung einer ergebnisorientierten Entgeltkomponente für andere Betriebsräte schwierig sei, dafür habe er Verständnis. Manchmal fehle aber der Mut für neue Ansätze. Das Vergütungskonzept beruht auf jahrzehntelanger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Für Heinz Knape, Leiter der DGFP-Regionalstelle Düsseldorf, hat die Konferenz atmosphärisch konstruktiv das Spannungsfeld heutiger Betriebsratsarbeit aufgezeigt und einige Herausforderungen künftiger Betriebsratsarbeit skizziert. Die Betriebsrätekonferenz ist eine Plattform für offenen Gedankenaustausch, auch bei kontroversen Positionen. In Zukunft möchten wir noch mehr Raum für Diskussionen im Plenum lassen, sagte Knape. Quelle: DGFP Aktuell, Personalführung 12/2003 Neuregelungen bei der Rente In der gesetzlichen Rentenversicherung kommen seit dem 1. April 2004 auf die bisherigen und künftigen Rentner eine Reihe von Änderungen zu. Auf die wichtigsten Neuregelungen weisen die Landesversicherungsanstalten hin. Für die Pflegeversicherung müssen Rentner seit 1. April den vollen Beitrag von 1,7 Prozent der Rente allein zahlen. Bisher teilten sich Rentner und Rententräger den Beitrag zur Hälfte. Das bedeutet, dass je 1000 Euro Rente 8,50 Euro pro Monat mehr gezahlt werden müssen. In der Krankenversicherung werden Beitragsänderungen künftig zeitnah an die Rentner weitergegeben. Nach dieser Neuregelung wirken sich Änderungen dann schon nach drei Monaten aus. Ein zum Januar 2004 geänderter Beitragssatz der Krankenkasse wird schon ab April für den Rentner berücksichtigt. Hiervon profitieren bundesweit rund fünf Millionen Rentner von Krankenkassen, die zum 1. Januar die Beiträge gesenkt haben. Für zirka 13 Millionen Rentner bleibt der Krankenkassenbeitrag unverändert. Höhere Beiträge müssen etwa eine Million Rentner zahlen, bei denen der Beitragssatz ihrer Krankenkasse im Verlauf des letzten Jahres gestiegen ist. Über beide Änderungen informieren die Rentenversicherungsträger alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner in einem individuellen Bescheid. Für Rentner, die ab April erstmals Rente bekommen, wird der Auszahltermin vom Monatsanfang auf das Monatsende verschoben. Für alle anderen Rentner bleibt es bei der bisherigen Regelung. Ab April ändert sich für alle Rentner der Auszahlungstag. Die Renten werden künftig abweichend von der jetzigen Regelung erst am letzten Bankarbeitstag des Monats auf das Konto überwiesen. Das heißt: einen Tag später als bisher. Dadurch kann sich die Gutschrift des Geldes auf dem Bankkonto verschieben, für heutige Rentner war das erstmals Ende März. Wegen dieser Änderung sollten alle Rentner mit ihrem Kreditinstitut sprechen, ob vorhandene Daueraufträge und Abbuchungen weiterhin termingerecht ausgeführt werden können. WL Widerspruch einlegen! MUSTER/Entwurf Versicherungsnummer: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom teilten Sie mir mit, dass die hälftige Beitragsleitung der Rentenversicherungsträger zur Pflegeversicherung ab dem wegfällt. Gegen diese Entscheidung lege ich hiermit ein. Widerspruch Zugleich beantrage ich die Rentenanpassung zum 01.Juli 2004 nach Paragraphen 65, 68, 255e SGB VI. Begründung: Durch den Wegfall der hälftigen Beitragstragung wird mein Pflegeversicherungsbeitrag auf 100% erhöht. Die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages und die Aussetzung der Rentenanpassung zum führen zu einer faktischen Kürzung und einem realen Wertverlust meiner Rente. Diese Rentenkürzung stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in meine grundgesetzlich geschützte Rechtsposition als Rentenbezieher dar. Es ist unzweifelhaft, dass mit dieser Rentenkürzung eine Verletzung von Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentumsschutz) und ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz vorliegt. Die Tatsache, dass andere Versichertengruppen weiterhin lediglich den halben Pflegeversicherungsbeitrag zu leisten haben, während die Rentenbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung nunmehr den vollen Beitragssatz allein tragen müssen, lässt zudem erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes aufkommen. Mit freundlichen Grüßen 30 31

17 Urteile Urteile Attest schon am ersten Tag Weist ein Arbeitnehmer häufige Kurzerkrankungen auf, so kann der Arbeitgeber von ihm die Vorlage eines ärztlichen Attestes bereits am ersten Krankheitstag verlangen, ohne vorher den Betriebsrat zu unterrichten. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 5. November Sa 463/03 Klinik kann nicht frei gewählt werden Der Wunsch eines Versicherten, eine Rehabilitationsmaßnahme in einer bestimmten Klinik durchführen zu lassen, ist nicht berechtigt, wenn der Leistungsträger mit dieser Klinik keinen Vertrag abgeschlossen hat. Der Fall: Die versicherte Frau hatte beim Rentenversicherungsträger eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Alkoholabhängige beantragt. Sie bat um Durchführung der Maßnahme in einer katholischen Einrichtung, die ausschließlich Frauen behandelt. Die Maßnahme wurde bewilligt, jedoch nicht in der gewünschten Klinik. Der Rentenversicherer wählte ein Haus aus, das Männer und Frauen betreut und in dem eine evangelische Pfarrerin für die seelsorgerische Betreuung zur Verfügung steht. Außerdem wies der Rentenversicherer darauf hin, dass mit der gewünschten Klinik keine vertragliche Vereinbarung besteht. Das Landessozialgericht: Die Klägerin kann allein deshalb die Durchführung der Behandlung nicht in der von ihr ausgesuchten Klinik verlangen, weil mit dieser keine vertragliche Vereinbarung besteht. Sie hat auch keinen Anspruch darauf, dass ein solcher Vertrag abgeschlossen wird. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2004 L 2 RI 160/03 Das Kreuz mit dem Kreuz Wirbelsäulenleiden gelten nur in seltenen Fällen als Berufskrankheit. Zur Anerkennung muss zunächst der volle Nachweis erbracht werden, dass die Versicherten viele Jahre schwere Lasten heben oder tragen, in extrem gebückter Haltung oder unter Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen gearbeitet haben. Dann muss ein sehr wahrscheinlicher Grund dafür bestehen, dass diese Tätigkeiten und nicht genetisch bedingte Erkrankungen für das Wirbelsäulenleiden ursächlich sind. Die bloße Möglichkeit, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beruflich bedingter, schädigender Einwirkung und Erkrankung besteht, reicht nicht aus. Schon weil drei Viertel der Männer über 50 Jahre und 40 Prozent der Frauen in diesem Alter über Wirbelsäulenbeschwerden klagen, fällt dieser Nachweis schwer; von Anträgen, die pro Jahr bei den Berufsgenossenschaften eingehen, führen nur 500 zum Erfolg. Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2003 L 7 U 12/02 Sperrzeit bei Eigenkündigung Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat und selbst vor Ablauf der Befristung kündigt, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Eine Sperrzeit von drei Wochen tritt ein, wenn das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst wird und es innerhalb von sechs Wochen geendet hätte. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis nur wenige Tage vor Ablauf der Befristung beendet wird. Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Februar 2004 B 11 AL 31/03 R Auch bei Anzeigen des Arbeitsamtes Eine Stellenausschreibung muss geschlechtsneutral sein, wenn keine sachlichen Gründe eine geschlechtsunterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Veranlasst der Arbeitgeber eine Stellenanzeige durch das Arbeitsamt, hat er diese Ausschreibung auch zu verantworten. Das wiederum hat zur Folge, dass er die Bewerberin oder den Bewerber entschädigen muss, wenn sie oder er wegen des Geschlechts nicht eingestellt wird. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Februar AZR 112/03 Rente nicht einfach kürzen Gegenüber Versorgungsempfängern kommt ein Widerruf betrieblicher Versorgungsleistungen nur in Betracht, wenn eine vorherige Zustimmung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) vorliegt oder eine gerichtliche Entscheidung über die Ein- standspflicht des PSV vom Versorgungsschuldner erstritten wurde. Der Fall: Der Betriebsrentner bezog bis August 1999 als betriebliche Versorgungsleistung 69,50 Euro monatlich von seinem früheren Arbeitgeber. Seit September 1999 zahlte die Firma nur noch 10,23 Euro mit der Begründung, eine wirtschaftliche Notlage ermögliche nicht mehr die volle Rentenauszahlung. Das Landesarbeitsgericht: Der Arbeitgeber war weder zur Kürzung noch zur Einstellung der Rentenzahlungen berechtigt, und zwar weder nach der bis Ende 1998 geltenden Rechtslage noch nach der Neufassung des Betriebsrentengesetzes. Laut Gesetz genießen Versorgungsempfänger den Insolvenzschutz ohne Einschränkung. Es kommt bei ihnen nur auf die getroffenen Versorgungsvereinbarungen an. Der frühere Arbeitgeber konnte sich aber nicht auf den in der Versorgungszusage enthaltenen Vorbehalt stützen, wonach er die zugesagten Leistungen kürzen oder einstellen kann, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig so wesentlich verschlechtert, dass ihm eine Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen nicht mehr zugemutet werden kann. Dieser allgemeine Vorbehalt bedeutet, dass bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage im Sinne des Betriebsrentengesetzes der Versorgungsschuldner den PSV auffordern muss, die Versorgungslast zu übernehmen. Wenn dieser sich weigert, muss der Arbeitgeber ihn verklagen. Da im vorliegenden Fall dies nicht geschehen ist, war die Rentenkürzung nicht gerechtfertigt. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 29. Oktober Sa 398/03 Betriebsratssitzung auch bei Arbeitsunfähigkeit Eine Betätigung für den Betriebsrat ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten. Eine an Magenbeschwerden leidende Arbeitnehmerin kann während der Krankschreibung an einer zweistündigen Sitzung des Wahlvorstandes teilnehmen, ohne daraus zu folgern, sie hätte auch ihren regulären Dienst verrichten können beziehungsweise durch die Teilnahme an der Vorstandssitzung ihre Genesung verzögert. Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Dezember Ca 5387/03 Mitbestimmung auch bei Streichung von Schichten Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in Abweichung von einem Jahresschichtplan eine oder mehrere Schichten ersatzlos streichen will. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 1. Juli ABR 22/02 Keine Lohnkürzung bei schlechter Leistung Bei schlechter oder nachlässiger Arbeitsleistung darf der Arbeitgeber nicht einfach den Lohn kürzen. Er hat nur die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin im Wiederholungsfalle zu kündigen. Eine Lohnkürzung wäre nur in den Fällen zulässig, in denen im Arbeitsvertrag ausdrücklich ein leistungsbezogener Lohn vereinbart wurde. Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Januar Ca 4332/03 Fristlos bei Beleidigung gerechtfertigt Wer anzügliche Bemerkungen zu einer Arbeitskollegin äußert, riskiert die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer, der zu einer Mitarbeiterin sagt: So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte, kann fristlos entlassen werden. Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27. August Ca 647/03 Tarifnormen ohne zeitliche Begrenzung Laut Tarifvertragsgesetz gelten nach Ablauf des Tarifvertrages dessen Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Eine zeitliche Begrenzung der Nachwirkung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der Fall: Eine seit 1984 bei einer Großbäckerei als Verkäuferin beschäftigte, tarifgebundene Arbeitnehmerin verlangte von ihrer bis Ende 1997 tarifgebundenen Arbeitgeberin die Jahressonderzah

18 Urteile Urteile lung für das Jahr 2000 nach dem Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Baden-Württemberg von Dieser Tarifvertrag war zum Ende 1996 gekündigt worden. Zum Abschluss eines neuen Manteltarifvertrages ist es bislang nicht gekommen. Die Arbeitgeberin hielt sich nicht mehr für verpflichtet, die Jahressonderzahlung zu gewähren. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht feststellte. Das Bundesarbeitsgericht: Die Nachwirkung der Tarifnormen setzt nicht das Bestehen beiderseitiger Tarifgebundenheit im Nachwirkungszeitraum voraus. Deshalb wird die durch die Kündigung des Manteltarifvertrages herbeigeführte Nachwirkung ab Januar 1997 durch den Verbandsaustritt der Arbeitgeberin ab Ende 1997 nicht berührt. Eine andere Abmachung, die die Nachwirkung beendet hätte, liegt nicht vor. Andere Abmachungen in die- sem Sinne sind ein für beide Arbeitsvertragsparteien geltender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine arbeitsvertragliche Abrede gegebenenfalls durch eine Änderungskündigung. Für ein Ende der Nachwirkung allein durch Zeitablauf gibt es keine Rechtsgrundlage. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Oktober ARZ 573/02 Bonuszahlung auch für Betriebsräte Auch Betriebsratsmitglieder, die von der regulären Arbeitsleistung freigestellt sind, haben neben der normalen Vergütung Anspruch auf leistungsbezogene Bonuszahlungen. Denn Gehalt und mögliche Sonderzahlungen von Betriebsräten dürfen nicht geringer ausfallen als bei vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Die Tatsache, dass ein Betriebsratsmitglied von der Arbeitsleistung freigestellt ist, darf nicht zu seinem Nachteil sein. Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Teilurteil vom 2. Februar Ca 4394/03 HOTELANFAHRT Bundesautobahn 1 Abfahrt Ahrensburg Bundesstraße 75 S-Bahn Ahrensburg Am Alten Markt 17 Telefon:

19 Zu guter Letzt Es geht ja unter Angestellten allgemein um, dass Beamte eine ruhige Kugel schieben. Ob sie da sind oder nicht wem fällt das schon auf? Ein Kollege, selbst Kirchenbeamter(!), erzählte mir folgenden Witz: Zwei Löwen sind aus dem Zirkus ausgebrochen und versuchen nun, sich in der Stadt durchzuschlagen. Das aber ist nicht so einfach. Darum beschließen sie, sich zu trennen und ihr Glück allein zu suchen. Nach zehn Jahren wollen sie einander wieder treffen. So geschieht es, und nach zehn Jahren kommen sie wieder zusammen. Was ist aus ihnen geworden? Der eine rund und dick und zufrieden. Der andere abgemagert, man kann alle Knochen zählen. Sag mal, fragt der magere den dicken Löwen, wie ist es dir nur gelungen, so gut und gesund auszusehen? Ach, antwortet der Dicke zufrieden, ich habe mir ein kuscheliges Plätzchen unter der Treppe des Landeskirchenamtes gesucht. Schön, aber davon allein kann es dir doch nicht so gut ergangen sein. Nein, aber ich fresse jede Woche einen Kirchenbeamten oder Oberkirchenrat. Davon wird man schon so richtig satt. Da wundert sich der Dünne: Und das fällt nicht auf? Ach nein, antwortet der Dicke, bisher hat das noch niemand bemerkt. Schöne Grüße, eure Gerda Pahl BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG Ihr Engagement für Mensch und Natur im Naturschutzbund (NABU) Deutschland Ortsgruppen. Ihr Ansprechpartner in Schleswig-Holstein: Uwe Carstensen NABU-Wilstermarsch Ostlandstraße Wilster

20 BEITRITTSERKLÄRUNG Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Kirche und Diakonie Max-Zelck-Straße Hamburg: Mitglieds-Nr: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Name Vorname Wohnung PLZ Wohnort Ich bin beschäftigt als: bei (Arbeitgeber / Kirchengemeinde / Kirchenkreis o. ä.): im Kirchenkreis: Telefon: Fax: Ich bin in der Lohn- / Vergütungs- / Besoldungsgruppe: (Zutreffendes bitte unterstreichen!) Ich bin unter 29 Wochenstunden beschäftigt im Ruhestand nebenberuflich beschäftigt (z. Zt. 325, monatlich) in der Ausbildung nebenberuflich beschäftigt mit monatlich Euro arbeitslos im Erziehungsurlaub im Praktikum Geburtsdatum: Eintritt in den kirchl./diak. Dienst: Eintritt in den VKM: Einzugsermächtigung für den VKM Nordelbien: Die Beiträge sind bis auf Widerruf vierteljährlich von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen. Konto-Nr. BLZ Ort/Datum Unterschrift Geworben durch VKM-Mitglied: 38 39

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