Vermietung Schützenstube Jägerstein Galmiz
|
|
- Maike Keller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vermietung Schützenstube Jägerstein Galmiz Schützengesellschaft Galmiz Vermietung Schützenstube Jägerstein 3285 Galmiz
2 1. Was bieten wir Im Untergeschoss des Schiessstandes Jägersein in Galmiz befindet sich die geräumige Schützenstube mit angrenzender Terrasse und Cheminée zum Grillieren. Die Schützengesellschaft vermietet diesen Raum nur für Privatanlässe (geschlossene Gesellschaft). In der Schützenstube sind vorhanden - 12 Tische (nur für den Innengebrauch) - 79 Stühle (nur für den Innengebrauch) - Kochfeld mit 4 Platten - Backoffen inkl. Blechen - Kühlschrank mit Gefrierfach - Salatteller, Suppenteller, Grosse Teller für ca. 60 Personen - Besteck, Mineralgläser, Weingläser und Kaffeegläser - Kaffeetassen und Kaffeteller - Das Cheminée in der Schützenstube darf aus Sicherheitsgründen nicht befeuert werden. Auf der Terrasse sind vorhanden - 10 Tische und Bänke (nur für den Aussengebrauch) - Cheminée mit Grillrost (bitte nur mit Holz oder Holzkohle anfeuern) - Keine Sonnenschirme oder Sonnenstore vorhanden. 2. Was muss vom Vermieter mitgebracht werden - Geschirrtücher und Abwaschtücher - Abfallsäcke (sämtlicher Abfall ist durch den Mieter zu entsorgen) - Holz oder Holzkohle für das Cheminée auf der Terrasse - Aschenbecher (Das Rauchen in der Schützenstube ist verboten) 3. Lage Galmiz Autobahnausfahrt Murten Schützenstube Jägerstein
3 4. Mietpreis - 1. Tag , jeder weitere Tag Bei Mietbeginn wird durch den Vermieter eine Kaution von Fr eingezogen, welche bei allfälligen Nachreinigungen einbehalten wird. - Bei Personen unter 20 Jahre ist der Mietvertrag durch die Eltern zu unterschreiben, welche für allfällige Schäden haftbar sind. - Beschädigungen und allfällige Reparaturarbeiten gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. - Beschädigtes oder fehlendes Inventar wird gemäss der nachfolgenden Liste dem Mieter in Rechnung gestellt: o Weinglas Fr o Mineralglas Fr o Kaffeeglas Fr o Schnapsglas Fr o Gabel Fr o Löffel Fr o Messer Fr o Kaffeelöffel Fr o Teller Fr. 4.00
4 5. Reinigung Die Schützenstube, Terrasse und die WC-Anlage werden von der SG Galmiz in sauberem Zustand an die Mieter übergeben, daher sind diese Räumlichkeiten ebenfalls im gleichen Zustand zurück zu geben. Für die Reinigung stehen Staubsauger, Besen, Wischmopp und Reinigungsmittel im Putzschrank zur Verfügung. Die Fenster müssen nur durch den Mieter gereinigt werden, wenn diese durch den Mieter verunreinigt werden. Sämtliche Dekoraktionen sind sauber und vollständig zu entfernen. Beim Aufhängen von Dekorationen ist darauf zu achten, dass keine Rückstände zurückbleiben. An der Bartheke darf keine Dekoration befestigt werden. WC- Papier und Handtuchpapier in den WC-Anlagen werden durch die Schützengesellschaft regelmässig aufgefüllt und stehen zur Verfügung. Bei Benützung des Cheminées auf der Terrasse ist dieses nach Gebrauch ebenfalls zu reinigen. Die Asche ist zu entsorgen und der Grillrost sauber zu reinigen. Die Drahtbürste dazu befindet sich im Holzunterstand vor dem Schützenhaus. Die Terrasse ist nach der Benützung besenrein abzugeben. Bitte ebenfalls keine Abfälle (auch keine Grünabfälle) in die umliegenden Wiesen und Wälder werfen. Diese gefährden die Gesundheit der Nutztiere und ziehen Füchse und dergleichen an.
5 Checkliste Reinigung für die Rückgabe WC + Lavabo reinigen, Abfalleimer leeren, Boden staubsaugen und nass aufwischen Küche, Theken: sämtliche Oberflächen feucht reinigen Backofen + Bleche nach Gebrauch reinigen Freistehender Kühlschrank: Kühlschrank reinigen, Stecker ausziehen, Türe öffnen und offen lassen Einbaukühlschrank: Kühlschrank reinigen und auf der tiefsten Stufe laufen lassen. Sämtliches benutztes Geschirr abwaschen und ordnungsgemäss in Schränke zurückstellen. Bitte gemäss Beschriftung auf den Tablaren einräumen. Sämtliche Dekorationen sauber und vollständig entfernen. Fenster müssen nur bei starker Verschmutzung durch den Mieter gereinigt werden Sämtlicher Abfall ist durch den Mieter zu entsorgen Tische und Stühle wie bei Übergabe hinstellen (6 Tischreihen à 2 Tische) Stühle bitte auf die Tische stellen Heizung zurückstellen auf 18 (im Winter) oder ganz Ausschalten (im Sommer) Boiler unter Spülbecken zurück auf Frostschutz stellen Sämtliche Böden im Innenbereich staubsaugen und nass aufwischen Terrasse aussen Besenrein Aschenbecher leeren und reinigen Keine Resten von Zigaretten im Aussenbereich (Terrasse, Treppe, Parkplatz) Cheminée-Asche leeren und Grillrost reinigen, Grillrost in Unterstand stellen Tische und Bänke von Terrasse sauber in Unterstand stapeln Fensterläden schliessen, Fenster in WC kippen (Sommer) oder ganz schliessen (Winter)
6 6. Sicherheit Bei Vermietung während des Schiessbetriebes ist besonders darauf zu achten, dass keine Personen in die Gefahrenzone gelangen. Besonders Kinder sind zu beaufsichtigen. Bei Interesse dürfen die Mieter gerne im Schiessstand zusehen. Bitte sich dazu bei den Schützen vor Ort melden. Gehörschütze sind vorhanden. Der Schiessbetrieb findet mit wenigen Ausnahmen am Mittwochabend zwischen Uhr und Uhr statt. Während des Schiessbetriebes dürfen die rot markierten Linien nicht überschritten werden! Die Terrasse darf während des Schiessbetriebes benutzt werden. Bitte beim Verlassen des Raumes immer kontrollieren, dass alle Türen abgeschlossen sind und beim Verlassen in der Nacht immer die Fensterläden schliessen (Einbruchgefahr).
7 7. Mustervertrag DER VERMIETER Die Schützengesellschaft Galmiz, vertreten durch Daniela Lehmann, Schulgasse 16, 3280 Murten Natel DER MIETER Name Vorname Gesellschaft Strasse PLZ/Ort Tel. Privat Natel MIETOBJEKT Die Schützenstube der Schützengesellschaft Galmiz / Schiessanlage "Jägerstein" MIETDAUER von Zeit bis Zeit MIETPREIS Fr Fr Kaution Reinigung Die Miete ist im Voraus mit dem Einzahlungsschein zu überweisen (bitte Quittung vorweisen). Bei der Schlüsselübergabe ist die Kaution zu hinterlegen. 1. Tag Fr , jeder weitere Tag Fr (+ Kaution Fr Reinigung) AUFRÄUMARBEITEN Für Aufräumarbeiten ist der Mieter zuständig. Für allfällige Kosten von kaputtem Material sowie Putzarbeiten ist ein Betrag von Fr als Kaution zu entrichten. Die Kaution wird nach erfolgter Übergabe und Kontrolle der Aufräumarbeiten zurückerstattet oder bei eventuellen Nachreinigungen einbehalten. BEMERKUNGEN Es dürfen nur PRIVATANLÄSSE durchgeführt werden (GESCHLOSSENE GESELLSCHAFT). Bei Mietern unter 20 Jahren muss der Vertrag von den Eltern Unterschrieben werden, welche haftbar für ihre jungen Erwachsenen sind. Die Hausregeln (Beiblatt) müssen strikte befolgt werden. TOTAL KOSTEN Miete Fr Zu überweisen Total Fr Die Kaution von Fr muss vor Ort bar bezahlt werden.
8 8. Hausregeln ÜBERGABE Die Schlüsselübergabe ist ein paar Tage vor dem Miettermin telefonisch abzumachen. Der Mietpreis ist spätestens bei der Schlüsselübergabe zu bezahlen. Wenn die Zahlung mit Einzahlungsschein erfolgt, ist der Abschnitt als Quittung vorzuweisen. Ansonsten wird bei der Schlüsselübergabe der Betrag eingezogen. Bei der Schlüsselübergabe sind Fr als Kaution zu deponieren, welche bei eventuellen Nachreinigungen nicht zurückerstattet wird. HAUSREGELN Der Mieter verpflichtet sich - Beim Gebrauch grösste Sorgfalt mit dem Inventar (Tische, Geschirr, etc.) anzuwenden. - Im Innencheminée kein Feuer zu entfachen. - Zum Grillieren die Feuerstelle aussen zu benützen. Es ist gut getrocknetes Holz zu verwenden. Holz oder Holzkohle ist selber zu besorgen. - Den Grillrost nach Gebrauch zu reinigen und im Eingang zu deponieren. - Die Abfälle selber zu entsorgen und keine Kehrrichtsäcke über Nacht im Freien zu lassen. (Beschädigung durch Füchse usw.) - Der Boden ist feucht aufzunehmen; Terrasse Besenrein säubern. - WC und Lavabos sind zu reinigen, die Böden feucht aufzunehmen. - Bostitch, Agraffen, Nägel und Schrauben dürfen nicht verwendet werden. - An der Bartheke darf keine Dekoration befestigt werden. - - Küchentücher sind selbst mitzubringen. - Es ist untersagt, nach 23:00 Uhr Feuerwerkskörper zu entzünden. DEFEKTE Beschädigungen an Einrichtungen und Möbeln, sowie defektes oder fehlendes Geschirr werden dem Mieter nach Aufwand belastet. Rotweinglas Fr Schnapsglas Fr Besteck Fr Teller Fr Weißweinglas Fr Kaffeeglas Fr Kaffeelöffel Fr ABSAGEN KONTAKT Absagen sind mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Miettermin zu melden. Für Umtriebe bei einer Absage wird ein Betrag von Fr belastet. Daniela Lehmann, Schulgasse 16, 3280 Murten Natel
9 9. Wissenswertes Das Wasser wird aus einer Quelle bezogen. Daher das Wasser nicht unnötig laufen lassen. Das Auffüllen von Planschbecken und grösseren Behältern ist vorgängig mit der Vermietung ab zu sprechen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters. Warmwasser Es gibt nur in der Küche warmes Wasser. Dazu ist der Boiler unter dem Spülbecken einzuschalten (Schalter auf e ). Das Aufheizen dauert ca. 20 Minuten. Nach Gebrauch bitte den Boiler zurück auf Frostschutz schalten Einstellen der Heizung Bei Beginn des Anlasses ist die der Thermostat (schwarzes Rad über der Toshiba Steuerung) auf 30 C einzustellen, anschliessend die gewünschte Temperatur über die Pfeiltasten einstellen. Bei Anlassende die Heizung zurück auf 18 C stellen und der Thermostat auf 10 C zurückstellen. Einstellen Temperatur über Pfeiltasten Ein- und Ausschalten Bitte ansonsten keine Manipulationen an der Heizung vornehmen.
10 10. Fotos Eingang (nach unten) zur Schützenstube Terrasse im Aussenbereich Grill im Aussenbereich Schützenstube Innenbereich Kleine Bar Küche mit 4 Herdplatten und Backofen / Eingang Galmiz/Murten, /DL
Vermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrNutzungsbedingungen von Energie Wasser Bern für die Vermietung des Raums Matte (Nutzungsbedingungen Raum Matte)
Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 31 11, info@ewb.ch, ewb.ch Nutzungsbedingungen von Energie Wasser Bern für die Vermietung des Raums Matte (Nutzungsbedingungen Raum Matte) 1. Geltungsbereich
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrSportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrWir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank
Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie
MehrMietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau
Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens Mietvertrag Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse 19 6012 Obernau Vermieter: Guuggenmusig Amok-Symphoniker, Kriens Postfach 1215 6011 Kriens Kontaktpersonen:
MehrPC Verein Pfadfinderheime. Schwyzerstärn, Bern Pfadiheim Steigrüebli Kehrsatz ANLEITUNGEN 1 / 11
ANLEITUNGEN 1 / 11 Inhalt Aussenbeleuchtungen... 3 Rote Alarmlampe, Signalhorn... 4 Grüne Stromlampe... 5 Warmwasser... 6 Abwaschmaschine... 7 Heizen... 9 Frostschutz (im Winter unbedingt beachten!!!)...
MehrAllgemein: Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Hausordnung Liebe Gäste! Unsere private Ferienwohnung soll Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen,
MehrMietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus
Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Zwischen dem Jugendzentrum Focus als Vermieter, Name Mitarbeiter und Name, Adresse, Telefon (Elternteil) als Mieter, wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrFestmobiliar. Vermietung
Festmobiliar Vermietung vom 10. Mai 2016 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen den Ortsvereinen
MehrBenutzer Reglement. Berghaus Brioche Februar 2018
Benutzer Reglement Berghaus Brioche Februar 2018 1. Mietumfang Das Berghaus Brioche in Plagne bietet Platz für 25 Personen (Innenplätze), 40 Personen (gedeckte Aussenplätze), und ca. 25 Schlafplätze (Massenlager).
MehrBenutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"
Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte
MehrFestmobiliar. Merkblatt Vermietung. vom 19. Februar
Festmobiliar Merkblatt Vermietung vom 19. Februar 2018 46.511 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrAllgemeine Mietbedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen
Allgemeine Mietbedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen Mietobjekt Das Mietobjekt ist die Pfadihütte Otterstall an der Durstgrabenstrasse 30 in 8212 Neuhausen. Mietmodelle Es wird zwischen
MehrMietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12
1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe
MehrDas Jugendhaus mit Terrasse und Außengelände (Grillpavillon, Spielfeld und Drachenturm)
Stand 24. Januar 2018 Nutzungsvertrag über die Sterntaler-Drachenbergeanlage Zwischen dem Verein Bensheim, vertreten durch Herrn Volker Beetz, 1. Vorsitzender des Vereins und Name, Vorname, Geb.Datum Strasse,
MehrNutzungs- und Gebührenordnung
Nutzungs- und Gebührenordnung für die Räumlichkeiten im Mosaik Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, 53340 Meckenheim Nutzungsregelung: Für die Bereitstellung/Vermietung der Räumlichkeiten und des
MehrMietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen
Mietvertrag / Aula Mietvertrag zwischen Verein für europäische Sozialarbeit, Bildung und Erziehung e.v. (VESBE e.v.) Schulstr. 38 53773 Hennef Geschäftsleitung Vertreten durch Telefon / E-Mail-Adresse:
MehrNutzungsbestimmungen «Raum Matte»
Facility Management Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern 15. August 2016 Nutzungsbestimmungen «Raum Matte» 1. Reservationen Der «Raum Matte» kann online via www.ewb.ch/raum-matte für private und geschäftliche
MehrName. Vorname. Strasse. PLZ Ort. Telefon Privat oder Geschäft. Telefon Mobile. Datum des Anlasses. Anlass. Anzahl Personen
Mietvertrag für die Schützenstube des Freizeitclubs Flachsee Name Vorname Strasse PLZ Ort Telefon Privat oder Geschäft Telefon Mobile Datum des Anlasses Anlass Anzahl Personen Anzahl benötigte Parkbewilligungen
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrVertrag über die private Nutzung des Vereinsheimes
Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheimes Vorbemerkung Durch die private Nutzung des Vereinsheimes (Ahrweg 21, 53359 Rheinbach-Wormersdorf) wird es den Abteilungen des Vereins, sowie Vereins-
MehrMietvertrag Jugendtreff WENK Rohrerstrasse 6, 5000 Aarau Tel Christoph Rohrer
Seite 1 Mietvertrag Jugendtreff WENK Rohrerstrasse 6, 5000 Aarau Tel. 079 595 06 50 Christoph Rohrer christoph.rohrer@aarau.ch Vermieterin Jugendarbeit Aarau Mieter/ Mieterin Vorname / Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrStadtteilverein Schlierbach e.v.
Mietinteressent Tages-Mietvereinbarung über die Nutzung des Bürgerhauses Schlierbacher Landstraße 130 Vor und Zuname: Adresse: Telefon: Emailadresse @ Gewünschtes Datum der Vermietung: / Inhalt: Mietinteressent...
Mehr-Kontrollieren dass alle Arbeitsgeräte wie Messer, Besteck, Pfannen, Geschirr
Küche: -Kontrollieren dass alle Arbeitsgeräte wie Messer, Besteck, Pfannen, Geschirr -etc sauber ist -Pfannen kontrollieren und reinigen -Alles am richtigen Ort versorgen -alle Arbeitsflächen reinigen.
MehrAnschrift: 1. Vorsitzende: Richard Reiter Bahnhofstraße Stein
KLEINGARTENVEREIN EICHWASEN 1996 e.v. Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheims zwischen Vor- & Nachname (im Folgenden als Mieter bezeichnet) und Kleingartenverein Eichwasen 1996 e.v. (im Folgenden
MehrInformation/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen
Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Allgemeines Die Vermietung des Gemeindehauses erfolgt seitens der Ortsgemeinde durch Herrn Marcel Thomas, Tel. 06558-900508. Das
MehrKundendossier Vermietungen Kulturraum ERMITAGE
Kundendossier Vermietungen Kulturraum ERMITAGE Unser Kulturraum befindet sich an einem der schönsten Plätze in Beckenried und bietet bei jeder Wetterlage einen wunderbaren Blick auf den See und die angrenzenden
MehrMerkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrFerienende im Casa Rahm
Allgemeines Das Putzmaterial befindet sich im Zwischenraum zum Studio. Bettwäsche bitte alle abziehen (Aussenseite nach innen) und vor die Waschmaschine in der Garage legen. Stark verschmutzte Fenster
MehrMietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz
Betreff: Vertrag / Veranstaltung am Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird
MehrOrtsbürgerhütte Ischlag Menziken
GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen) Ortsbürgerhütte Ischlag
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrGenossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.
Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft
MehrMietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten:
Mietvertrag über die befristete Vermietung des Vereinshauses des Kleingartenvereins Gartenfreunde Spadenland e.v. an der Ochsenwerder Landstraße zwischen: Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße 22-22767
MehrKatholische Kirchengemeinde. Mietvertrag
Mietvertrag Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Joseph Liebenzeller Str. 44 71067 Sindelfingen Telefon Pfarrbüro: 07031 / 73449-10 Kontaktperson für St. Joseph: H. Buddendick:0151/21524951 Kontaktperson
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERMIETUNG DER GESCHIRRMOBILE DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Mietbedingungen 2. Haftung 3. Mietpreise 4. Inkrafttreten 2 R I C H T L
MehrSki- und Ferienhaus des Turnverein Adliswil Gütsch. Mietvertrag. Der Vermieter:
Ski- und Ferienhaus des Turnverein Adliswil Gütsch Mietvertrag Vermieter: Turnverein Adliswil, 8134 Adliswil vertreten durch: Daniel Frei, Moosstrasse 13, 8134 Adliswil Telefon 078 646 22 77 daniel-za.frei@bluewin.ch
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrReglement über die Benützung der Waldhütte Fluren
Gemeinde Meisterschwanden Reglement über die Benützung der Waldhütte Fluren der Ortsbürgergemeinde Meisterschwanden gültig ab 0. Juni 0 Art. Grundsätzliches, Zweckbestimmung Die Waldhütte dient in erster
MehrGewerbezone Buttisholz
Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter
MehrORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN
ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung der Waldhütte Jonen gültig ab 1. November 1993 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. BENÜTZUNGSRECHT 3 2. VERWALTUNG 3 3. BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrKüsnachter und kirchliche Auswärtige. Anzahl Personen bis bis
Benützungsgebühr Küsnachter und kirchliche Auswärtige Auswärtige Anzahl Personen bis 7 8-14 15 + bis 7 8-14 15 + Tagesaufenthalt ohne Übernachtung 60.- 90.- 120.- 150.- 200.- 250.- Aufenthalt 1. Nacht
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrVermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos
Vermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos Seite 1 / 2: Seite 3: Seite 4: Seite 5: Seite 6: Benützungsreglement Gebührenordnung für Mieträumlichkeiten Miet- bzw. Reservationsanfrage Mietvertrag
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrMietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz
Betreff: Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird der Raum bereits am Vortag
MehrVereinsraum Mauensee. Benützungsreglement. Version 1.3
Version 1.3 Inhaltsverzeichnis Nutzung... 3 Raum... 3 Fläche... 3 Einrichtung... 3 Vermietung... 3 Kosten... 4 Reservation / Verwaltung... 4 Bestimmungen... 5 Ansprechsperson... 5 Übergabe/Rückgabe...
MehrMietvertrag Eventraum Burkart Events 2018
Art des Anlasses: Gallerie/Vernissage Geburtstagsfest Party Hochzeit Konzert Kinderfest Öffentlicher Anlass Familienfest Sonstiges:... Datum Anlass:... Schlüsselübergabe Zeit:... (Mietdauer pro Tag ein
MehrBenützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums
Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung
MehrVERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"
VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN" Eigentümerin Ortsbürgergemeinde Eiken vertreten durch den Gemeinderat 5074 Eiken Zweck Arbeits- und Aufenthaltsraum für Forstpersonal und
MehrTipps für die "Bornhüsli"-Benutzer
Tipps für die "Bornhüsli"-Benutzer Aussenscheinwerfer:. Wenn immer möglich abschalten. Feuerstellen:. Bitte keine wilden Feuerstellen errichten. Grillgeräte sind selber mitzubringen. Der Boden ist gegen
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrCheckliste für die Wohnungsabgabe
Checkliste für die Wohnungsabgabe Die Wohnung muss für die Abgabe sauber gereinigt werden. Mieter kommen für Reparaturen, die zum kleinen Unterhalt gehören, auf. Reparaturen / Reinigungen, die ohne Sicherung
MehrHausordnung für das Gemeindezentrum St. Hedwig Nürnberg Großgründlach. Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft.
Hausordnung für das Gemeindezentrum Nürnberg Großgründlach Stand 11 / 2008 01. Trägerschaft 02. Zweck / Nutzung 03. Zuständigkeit / Vermietung 04. Räumlichkeiten / Ausstattung 05. Hausordnung 06. Sicherheit
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrGemeinschafts- Schiessanlage Heckemos. Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste
Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste 1. Räume / Einrichtungen / Geschirr Räume Schützenstube mit Office Eingangsbereich inkl. WC Anlagen Schiessraum Büro Einrichtungen
MehrHausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld
Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld erfolgte im Jahr 2004. Um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren, hat die Kirchenverwaltung folgende Hausordnung erlassen. Alle Nutzer erkennen
MehrVerordnung über die Benützung der Gemeinderäumlichkeiten
EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN Verordnung über die Benützung der Gemeinderäumlichkeiten Adresse Gemeindeverwaltung Sommerauweg 11, 4442 Diepflingen Telefon/Fax 061 975 96 96 / 061 975 96 97 E-Mail gemeindeverwaltung@diepflingen.bl.ch
MehrEinwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrMietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch
Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)
MehrNutzungsvertrag. Mietvertrag zwischen: Und: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims
Nutzungsvertrag Mietvertrag zwischen: Judo Club Elchesheim-Illingen e.v., Waldstr. 15, 76477 Elchesheim-Illingen Und: Mieter: Straße: Ort: Telefon: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims
MehrRaumvermietung für jährige Jugendliche
Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer
MehrSchützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße Sundern - Tel.: Mietvertrag
Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße 3 - - Tel.: 02934 1434 Mietvertrag Zwischen der Schützenbruderschaft St. Martinus Hellefeld (Vermieter) und dem Mieter: wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrVereinsraum Mauensee. Benützungsreglement. Version 1.2
Version 1.2 Inhaltsverzeichnis Nutzung... 3 Raum... 3 Fläche... 3 Einrichtung... 3 Vermietung... 3 Kosten... 4 Reservation / Verwaltung... 4 Bestimmungen... 5 Ansprechsperson... 5 Übergabe/Rückgabe...
MehrÜberlassen werden zur Nutzung am : Zweck: * Die Sakristei gehört nicht in den Umfang der Mieträume und ist von der Anmietung ausgeschlossen.
Mietvertrag Zwischen der Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Ost Gaisburg Lukaskirche Lutherhaus Gemeindebüro Gaisburg Faberstr. 16-70188 Stuttgart Tel: 0711 48 34 43 E-Mail: Pfarramt.Stuttgart.Gaisburg@elkw.de
MehrWie man ein Lueg Ins Land mietet
Exemplar für Beizer Mietvertrag: Für die Vermietung der Gemeinschaftsanlage Lueg in s Land Wirteteam: Mieter: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort: Tel: Mail: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrBüssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter
Büssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter Infoblatt Pfadi-Büssli Die Pfadi Uster-Greifensee besitzt einen Ford-Transit-Bus, der in erster
MehrHAUSORDNUNG ALLGEMEINES:
HAUSORDNUNG Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Apart Miriam. Wir haben uns bei der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub im Zillertal verbringen werden. Die nachstehende
MehrVERTRAG & HAUSORDNUNG
DORFGEMEINSCHAFT WEICHTUNGEN VERTRAG & HAUSORDNUNG VERTRAG RESERVIERUNG + BESTÄTIGUNG Die Reservierung der Dorfhalle, erfolgt direkt beim Organisator der Dorfgemeinschaft Weichtungen. Mit Bestätigung durch
MehrRaumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt
Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail : jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum
MehrBünten-Chäller Güterstrasse 1a 6060 Sarnen Telefon Fax
Bünten-Chäller Güterstrasse 1a 6060 Sarnen Telefon 041 666 75 52 Fax 041 666 75 50 Planen Sie einen kleineren oder grösseren Festanlass? Neben einem Vollsortiment an Getränken bieten wir eine grosse Auswahl
MehrHausordnung für das Gemeindezentrum St. Hedwig Nürnberg Großgründlach. Die Hausordnung und die Gebührenordnung treten am in Kraft.
Hausordnung für das Gemeindezentrum Nürnberg Großgründlach Stand 12 / 2010 01. Trägerschaft 02. Zweck / Nutzung 03. Zuständigkeit / Vermietung 04. Räumlichkeiten / Ausstattung 05. Hausordnung 06. Sicherheit
MehrPolitische Gemeinde Stansstad RICHTLINIEN DES GEMEINDERATES FÜR DIE BENUTZUNG DER SUST
RICHTLINIEN DES GEMEINDERATES FÜR DIE BENUTZUNG DER SUST 19. Oktober 2009 I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zur öffentlichen Benutzung stehen in der Sust, Stansstad, die folgenden Räume zur Verfügung: Mehrzweckraum
MehrHier einige Infos zum Pfadiheim
November 2015 Hier einige Infos zum Pfadiheim Siehe auch im Internet unter www.pfadiheim-hueb.ch verwalter@pfadiheim-hueb.ch Tel. 052 301 09 39 Nat. 079 432 61 41 Seite 1 Lage, Anreise Das Pfadiheim liegt
MehrVHS B50 BEWEGUNGSRÄUME IM KULTURPARK
VHS B50 BEWEGUNGSRÄUME IM KULTURPARK Die Volkshochschule Zürich verfügt im Kulturpark, Pfingstweidstr. 16, 1. OG, 8005 Zürich über zwei Bewegungsräume (B50). Diese Räume werden an Anbieter von Bewegungs-,
MehrHaus- und Benutzungsordnung für die Waldhütte Vogesenblick
Haus- und Benutzungsordnung für die Waldhütte Vogesenblick 1 Vermieter ist die Freiwillige Feuerwehr Kippenheim Abt. Schmieheim 2 Mieter / Nutzungsberechtigte (1) Die Hütte, der überdachte Hüttenteil,
MehrMietvertrag. Zwischen der SG elektronik Kyritz e.v., Stargasse 14, Kyritz, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:
Mietvertrag Zwischen der,, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: _ im Nachfolgenden SSC-Beauftragter genannt und Name: Adresse: Telefon / E-Mail: im Nachfolgenden Mieter genannt, wird zum
MehrMietvertrag. Zwischen den Verein Coburg Locals e.v., kurz Verein genannt und dem Mieter,
Mietvertrag Zwischen den Verein Coburg Locals e.v., kurz Verein genannt und dem Mieter,. Name, Vorname Telefon / Email Anschrift Geburtsdatum Der Mieter mietet im Sportheim des Vereins in der Rodacher
Mehrwohnbaugenossenschaft stern Villa Kunterbunt das Kleingedruckte Benützung Villa Kunterbunt Seite 1 von 6
Villa Kunterbunt das Kleingedruckte Benützung Villa Kunterbunt Seite 1 von 6 Inhalt 1 Ruhe und Ordnung...3 2 Türschliessung...3 3 Notlicht / Notfall...3 4 Mobiliar...4 5 Küche und Kücheneinrichtung...4
MehrMietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus
Mietvertrag Dorfgemeinschaftshaus Das Tambourcorps Oberwichterich, vertreten durch Herrn Bernd Wilms, Oberwichterichstr. 10, 53881 Euskirchen, Tel.: 02251/59180 (E-Mail: marika@oberwichterich.de) nachfolgend
MehrReglement über die Benützung der Räume des Familienzentrums Goldach. (Benützungsreglement)
Reglement über die Benützung der Räume des Familienzentrums Goldach (Benützungsreglement) Reglement über die Benützung der Räume des Familienzentrums Goldach Gegenstand der Vermietung: Indoor-Spielplatz:
MehrBenutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom 10.12.2007 Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach
MehrBenützungsrichtlinien/Mietbedingungen Freizeitanlage Loreto
Benützungsrichtlinien/Mietbedingungen Freizeitanlage Loreto Wir freuen uns, dass Sie in der Freizeitanlage Loreto eigene Kurse/Seminare anbieten. Wir sind als privater Anbieter darauf angewiesen, dass
MehrRaumvermietung. Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der Hospitalstraße 3, Heidelberg.
, Raumvermietung Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der, 69155 Heidelberg zwischen dem Vermieter AGFJ Familienhilfe-Stiftung Vertreten durch 69155 Heidelberg,
MehrTarifordnung Miete Quartierraum GATE26
Private und Vereine aus Opfikon Firmen aus Opfikon Auswärtige Private und Vereine Auswärtige Firmen BAU UND INFRASTRUKTUR Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Mieter Zeitraum 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
MehrReglement für die ordentliche und die ausserordentliche Clubhausnutzung
Reglement für die ordentliche und die ausserordentliche Clubhausnutzung 1 Ziel & Zweck dieses Reglements Ziel dieses Reglements ist es, die ordentliche Nutzung des Clubhauses, sowie die ausserordentliche
MehrVermietung von Räumen des CVJM Weingarten
Christlicher Verein Junger Menschen e. V. 1901 Weingarten 76356 Weingarten Vermietung von Räumen des CVJM Weingarten 1. Die Räume des CVJM Weingarten können genutzt werden von: a) CVJM-Gruppen, die eine
MehrSCHÜTZENSTUBE Winkel HAUS- UND BENÜTZUNGSORDNUNG
GEMEINDE WINKEL SCHÜTZENSTUBE Winkel HAUS- UND BENÜTZUNGSORDNUNG vom 28. Januar 1999 (GRB 25/1999) Mit Änderungen vom 25. Januar 2010 (GRB 22/2010) 3. Dezember 2012 (GRB 233/2012) Seite 2 Allgemeine Bestimmungen
MehrÄmtli täglich nach jeder Pause (9:15 und 15:10 Uhr)
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Allgemeine Gewerbeschule Basel Lehrwerkstätte für Mechaniker Ämtliliste Pflichten Toilette Alle Lernenden Verweilen auf der Toilette nicht länger als notwendig!
MehrUNSERE HAUSORDUNG. Fenster und Türen sind in der kalten Jahreszeit möglichst geschlossen zu halten.
UNSERE HAUSORDUNG Herzlich Willkommen im Ferienhaus Handwerkerhof Fränkische Schweiz Das Ferienhaus Handwerkerhof Fränkische Schweiz ist ein Nichtraucherhaus, und wird u.a. im Nutzungszweck NICHT als Partyhaus
Mehr