Allgemeine Mietbedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen
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- Rolf Förstner
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1 Allgemeine Mietbedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen
2 Mietobjekt Das Mietobjekt ist die Pfadihütte Otterstall an der Durstgrabenstrasse 30 in 8212 Neuhausen. Mietmodelle Es wird zwischen verschiedenen Mietmodellen unterschieden, welche folgend aufgeführt sind: a) Hütte für einen Halbtag (6h) CHF 75 b) Hütte für eine Nacht (ab 19:00 bis 11:30 am darauf folgenden Tag) CHF 120 c) Hütte für einen Tag CHF 100 d) Küche, Eingangspartie, Vorplatz und Grill CHF 90 e) Winterzusatz (zwingend von Oktober bis April; falls geheizt wird) CHF 20 f) Abweichende Modelle auf Anfrage Für Pfadigruppen (Weekend, Lager, Ausbildung; Partys ausgenommen) kann eine Preisreduktion um 33% vorgenommen werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, von den oben aufgeführten Preisen abzuweichen. Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 2/8
3 Mietmodelle a,b,c,f Falls im Mietmodell nichts anderes vereinbart ist, so ist die Eingangspartie im Erdgeschoss, die Toiletten im Untergeschoss, die Küche und der Wölflischlag im Obergeschoss, zusätzlich die Treppen und der Gang im Untergeschoss vermietet. Alle Schläge im Erdgeschoss und Untergeschoss, Garage und Verkleidungsschrank sind tabu. Des Weiteren ist auch das Besteigen des Daches streng untersagt. d,e Holz ist von ausserhalb der Hüte zu besorgen. Die Hüttenvermietung informiert, von welchem Ort trockenes Holz bezogen werden kann. Das Holz muss selber gespalten werden: allfälliges vorgespaltenes Anfeuerholz darf nicht verwendet werden. Zeitungen sind im Wölflischlag vorhanden. Regeln Beschädigungen Es besteht eine Mitteilungspflicht bei allen möglichen Beschädigungen. Für alle Beschädigungen, inklusive einer Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe, muss der Mieter selbst aufkommen. Bei Verweigerung der Mitteilungspflicht behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Bussgeld zu erheben. Wischen, Abfall und zurückgelassene Objekte Der Boden ist überall sauber zu wischen, falls nötig in der Küche und im Wölflischlag feucht Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 3/8
4 aufzunehmen. Es muss alles aufgeräumt werden. Speziell Abfälle (wie z.b. Zigaretten (-stummel/- schachtel), Bierdeckel usw.) müssen verschwinden. Auch darf solcher Abfall nicht im Abfalleimer ersichtlich und riechbar sein. Wenn nötig, muss die Mülltonne geleert und ein neuer Abfallsack eingesetzt werden. Der Abfallanfall darf höchstens einem vollen 110l Sack entsprechen. Altglas muss vom Mieter fachgerecht entsorgt werden. Weder Glas, PET-Flaschen, Batterien noch Alu-Dosen dürfen in den Abfalleimern entsorgt werden. Für sie stehen Sammelbehälter in der Küche zur Verfügung. Wird dies nicht eingehalten, muss der Mieter den Abfall selber entsorgen oder zusätzliche CHF 50 Busse bezahlen. Selber angebrachte Verzierungen müssen entfernt, schon vorhandene dürfen nicht beschädigt werden! Zurückgelassene Objekte (Harasse usw). fallen bei der Hüttenabnahme in den Besitz der Vermieter. Öfen Die Öfen dürfen nur fachgemäss benutzt und nur das genannte Holz gebraucht werden. Es darf kein Wachs usw. in den Öfen gebraucht werden. Die Öfen sind sorgfältig zu benutzen. Tische, Bänke und Hocker Die Tische, Bänke, Hocker und weiteres Mobiliar dürfen nicht beschriftet, nicht als Kaugummidepo benutzt und auch nicht auf andere Arten beschädigt werden. Sie müssen feucht abgewischt und sauber hinterlassen werden. Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 4/8
5 Sitzordnung Die Sitzordnung darf verändert werden. Am Ende ist sie aber wieder in den Normalzustand zu bringen: Im Wölflischlag gemäss dem Plan der Sitzordnung neben der Tür, in der Küche wie sie angetroffen wurde. Abfall trennen In der Küche stehen mehrere Behälter zur Abfalltrennung bereit. Aluminium und Blech, PET- Flaschen, Alt-Eisen, Batterien, Glas, Grünabfall und der restliche Kehricht ist zu trennen. Grünabfälle müssen in den Kompost ausserhalb der Pfaderhütte (auf der rechten Seite) entsorgt werden. Küche Die Küche muss sauber hinterlassen werden, d.h. alles muss abgewaschen, versorgt und die Armaturen müssen sauber und trocken hinterlassen werden. Abtrocknungstüchlein Saubere Abtrocknungstüchlein stehen in der Küche zur Verfügung. Die Nassen sind in der Garderobe aufzuhängen, falls sie schmutzig und trocken sind, sollen sie in die Schublade mit der Aufschrift schmutzig aber trocken gelegt werden. Backofen Der Backofen und die dazugehörigen Bleche und Gitter sind nach Gebrauch zu reinigen und sauber zurückzulassen. Der nebenan angebrachte Stromkippschalter ist auf 0 zu stellen. Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 5/8
6 Kühlschrank Der Kühlschrank muss ausgesteckt, wenn nötig gereinigt und mit offenen Türen zurückgelassen werden. Geschirrspüler Der Geschirrspüler darf nur mit erteilter Erlaubnis und nach vollständiger Anleitung durch den Vermieter gebraucht werden. Wasserzufuhr Bei zu erwartenden Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ist die Wasserzufuhr mittels Hauptventil in der linken Toilette zu schliessen. Die Leitungen müssen geleert werden. Feuerlöscher In der Hütte stehen 2 Feuerlöscher zur Verfügung: Der eine am unteren Ende der Treppe, die ins Obergeschoss führt und der andere in der Küche. Diese dürfen nur im Notfall gebraucht werden. Verzierungen/Wandgestaltung Die Verzierungen respektive Wandgestaltung wie auch jedes andere Eigentum der Pfader Neuhausen ist an Ort und stelle zu belassen und darf nicht beschädigt, verkritzelt usw. werden. Diese werden bei Beschädigung ebenfalls in Rechnung gestellt. Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 6/8
7 Musikanlage Die installierten Musikanlagen dürfen benützt werden, müssen aber an Ort und Stelle stehen bleiben und mit grosser Sorgfalt benützt werden. Schränke Alle Schränke (ausser den zur Einbauküche gehörenden) sind streng tabu. Verlassen Beim Verlassen müssen alle Fensterläden und Türen geschlossen werden. Im Winter sind zusätzlich alle Fenster zu schliessen. Weiter darf in den Öfen kein Feuer mehr brennen und Gefahrenquellen müssen entfernt werden. Formalitäten Depot Beim Erhalten der Schlüssel ist dem Vermieter ein Depot von CHF 100 in bar zu bezahlen. Dem Mieter wird das Depot bei der Hüttenabnahme zurückbezahlt, Ausnahmen vorbehalten. Bussen Bei Nichteinhalten der Allgemeinen Mietbedingungen bzw. bei Beschädigungen muss der Mieter eine Busse bezahlen. Eine Busse wird zur Miete addiert. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Depot als Sicherheit bis zur Begleichung der Rechnung zu behalten oder als Anzahlung der Miete zu rechnen. Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 7/8
8 Die Miete Die Miete setzt sich aus den im Abschnitt Mietmodell erwähnten Tarifen zuzüglich allfälliger Bussen, die CHF 100 übertreffen, zusammen. Der Mieter bekommt für diesen Zweck einen Einzahlungsschein: die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Versicherung Die Versicherung ist Sache des Mieters. Die Pfader Neuhausen übernehmen keinerlei Verantwortung für Unfälle auf ihrem Grundstück. Vertragsabschluss Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Mieter die Allgemeinen Mietbedingungen. Um unterschreiben zu können, muss der Mieter das 18. Lebensjahr vollendet haben oder ein aktiver Leiter bei den Pfader Neuhausen sein. Der Einfachheit halber wurde in den Allgemeinen Mietbedingungen die männliche Form stellvertretend auch für die weibliche Form genutzt. Allgemeine Mietebedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen 8/8
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