Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft

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1 Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft Bekanntzugebende Daten gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Teil 8 Offenlegung durch Institute Stichtag: Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 1

2 Artikel Inhalt Allgemeine Grundsätze 435 Risikomanagementziele und -politik 436 Anwendungsbereich 437 Eigenmittel 438 Eigenmittelanforderungen 439 Gegenparteiausfallsrisiko 440 Kapitalpuffer 441 Indikatoren der globalen Systemrelevanz 442 Kreditrisikoanpassungen 443 Unbelastete Vermögenswerte 444 Inanspruchnahme von ECAI 445 Marktrisiko 446 Operationelles Risiko 447 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen 448 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen 449 Risiko aus Verbriefungspositionen 450 Vergütungspolitik 451 Verschuldung 452 Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken 453 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken 454 Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken 455 Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 2

3 _Offenlegung_2014 Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Präambel Wenn nicht anders formuliert beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf die gesamte Kreditinstitutsgruppe mit den Werten zum Die Angabe der Werte erfolgt sofern nicht anders angegeben in Tausend Euro (TEUR). Wenn nicht anders formuliert bezieht sich die Bezeichnung Finanz-Holding immer auf die Communitas Holding Gesellschaft mbh, Wien; und die Bezeichnung Kreditinstitut immer auf die Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft, Wien, inklusive den vollkonsolidierten Töchtern Bankhaus Schelhammer & Schattera Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien und Bau- und Betriebsförderungsgesellschaft m.b.h., Wien. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Interne Governance Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Artikel 431 Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten (1) Die Institute legen die in Titel II genannten Informationen vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 432 offen. (2) Die Genehmigung durch die zuständigen Behörden nach Teil 3 zur Verwendung der in Titel III genannten Instrumente und Methoden wird nur bei Offenlegung der darin enthaltenen Informationen durch die Institute erteilt. Die in Titel III genannten Instrumente und Methoden werden in der KI-Gruppe nicht verwendet. (3) Die Institute legen in einem formellen Verfahren fest, wie sie ihren in diesem Teil festgelegten Offenlegungspflichten nachkommen wollen, und verfügen über Verfahren, anhand deren sie die Angemessenheit ihrer Angaben beurteilen können, wozu auch die Überprüfung der Angaben selbst und der Häufigkeit ihrer Veröffentlichung zählt. Die Institute verfügen ferner über Verfahren, mit deren Hilfe sie bewerten können, ob ihre Angaben den Marktteilnehmern ein umfassendes Bild ihres Risikoprofils vermitteln. Vermitteln diese Angaben den Marktteilnehmern kein umfassendes Bild des Risikoprofils, so veröffentlichen die Institute alle Informationen, die über die in Absatz 1 vorgeschriebenen Angaben hinaus dazu erforderlich sind. Sie sind jedoch nur verpflichtet, Informationen offenzulegen, die gemäß Artikel 432 wesentlich und weder Geschäftsgeheimnis noch vertraulich sind. Das Verfahren wird in einer eigenen Dienstanweisung geregelt, auf Grund der Größe und der Marktbedeutung des Instituts erfolgt die Offenlegung jährlich. (4) Institute erläutern auf Aufforderung kleinen und mittleren Unternehmen und anderen Unternehmen, die Darlehen beantragt haben, ihre Entscheidungen bezüglich der Kreditwürdigkeit und begründen diese auf Wunsch schriftlich. Die diesbezüglichen Verwaltungskosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Darlehens stehen. Diesbezüglich gab es in der Vergangenheit bisher keine Anforderungen. Artikel 432 Nicht wesentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 3

4 (1) Die Institute dürfen von der Offenlegung einer oder mehrerer der in Titel II genannten Informationen absehen, wenn diese nicht als wesentlich anzusehen sind, es sei denn, es handelt sich um eine Offenlegung nach den Artikeln 435 Absatz 2 Buchstabe c, 437, und 450. Bei der Offenlegung gelten Informationen als wesentlich, wenn ihre Auslassung oder fehlerhafte Angabe die Einschätzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Informationen stützt, ändern oder beeinflussen könnte. Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 bis zum 31. Dezember 2014 Leitlinien dazu heraus, wie Institute das Kriterium der Wesentlichkeit in Bezug auf die Offenlegungspflichten des Titels II anzuwenden haben. (2) Die Institute dürfen außerdem von der Offenlegung einer oder mehrerer der in den Titeln II und III genannten Informationen absehen, wenn diese im Einklang mit den Unterabsätzen 2 und 3 als Geschäftsgeheimnis oder als vertraulich einzustufen sind, es sei denn, es handelt sich um Offenlegungen nach den Artikeln 437 und 450. Informationen gelten als Geschäftsgeheimnis, wenn ihre Offenlegung die Wettbewerbsposition des Instituts schwächen würde. Dazu können Informationen über Produkte oder Systeme zählen, die wenn sie Konkurrenten bekanntgemacht würden den Wert der einschlägigen Investitionen des Instituts mindern würden. Informationen gelten als vertraulich, wenn das Institut gegenüber Kunden oder anderen Vertragspartnern bezüglich dieser Informationen zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 bis zum 31. Dezember 2014 Leitlinien dazu heraus, wie Institute die Kriterien des Geschäftsgeheimnisses bzw. der Vertraulichkeit in Bezug auf die Offenlegungspflichten der Titel II und III anzuwenden haben. (3) In den Ausnahmefällen nach Absatz 2 weist das betreffende Institut bei der Offenlegung darauf hin, dass bestimmte Informationsbestandteile nicht veröffentlicht wurden, begründet dies und veröffentlicht allgemeinere Angaben zum Gegenstand der verlangten Offenlegung, sofern diese nicht als Geschäftsgeheimnis oder vertraulich einzustufen sind. (4) Die Absätze 1, 2 und 3 berühren nicht den Geltungsbereich der Haftung aufgrund der Nichtveröffentlichung wesentlicher Informationen. Artikel 433 Häufigkeit der Offenlegung Die Institute veröffentlichen die nach diesem Teil erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich. Die jährlichen Offenlegungen werden unter Berücksichtigung des Datums der Veröffentlichung der Abschlüsse veröffentlicht. Die Institute prüfen anhand der einschlägigen Merkmale ihrer Geschäfte, z.b. Umfang ihrer Tätigkeit, Spektrum von Tätigkeiten, Präsenz in verschiedenen Ländern, Engagement in verschiedenen Finanzbranchen, Tätigkeit auf internationalen Finanzmärkten und Beteiligung an Zahlungs-, Abrechnungs- und Clearingsystemen, ob es nötig ist, die erforderlichen Angaben häufiger als einmal jährlich ganz oder teilweise offenzulegen. Dabei ist der möglichen Notwendigkeit einer häufigeren Offenlegung der Angaben nach Artikel 437 und Artikel 438 Buchstaben c bis f und der Informationen über das Risiko und andere Elemente, die sich rasch ändern können, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die EBA gibt im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 bis zum 31. Dezember 2014 Leitlinien zur Prüfung häufigerer Offenlegungen nach den Titeln II und III durch die Institute heraus. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 4

5 Artikel 434 Mittel der Offenlegung (1) Institute dürfen selbst entscheiden, in welchem Medium, an welcher Stelle und mittels welcher Überprüfungen sie den in diesem Teil festgelegten Offenlegungspflichten nachkommen wollen. Alle Angaben sollten soweit wie möglich in einem Medium oder an einer Stelle veröffentlicht werden. Wird in zwei oder mehr Medien eine vergleichbare Information veröffentlicht, so ist in jedem Medium auf die gleichlautende Information in den anderen Medien zu verweisen. Die Informationen werden auf der Website der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG veröffentlicht. (2) Werden die gleichen Angaben von den Instituten bereits im Rahmen von Rechnungslegungs-, Börsen- oder sonstigen Vorschriften veröffentlicht, so können die Anforderungen dieses Teils als erfüllt angesehen werden. Sollten die offengelegten Angaben nicht im Jahresabschluss enthalten sein, geben die Institute im Jahresabschluss eindeutig an, wo diese zu finden sind. TITEL II TECHNISCHE KRITERIEN FÜR TRANSPARENZ UND OFFENLEGUNG Artikel 435 Risikomanagementziele und -politik Im Fokus der Risikokultur der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG steht die gezielte Übernahme von Risiken unter Beachtung von renditeorientierten Vorgaben. Die risikopolitischen Anforderungen, Zuständigkeiten sowie Steuerungsprinzipien sind in den Geschäftsgrundsätzen der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG und in der Risikostrategie verankert. Zentraler Punkt der Risikostrategie ist der effiziente Einsatz der Eigenmittel unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Aktives Risikomanagement bedeutet für das Bankhaus die Identifikation sämtlicher Risikopotenziale, deren quantitative Messung sowie deren Steuerung und Überwachung anhand von Risikolimiten. Ziel ist dabei ein planvoller Umgang mit Risiken. Die Grundidee besteht darin, das optimale Verhältnis von individueller Risikobereitschaft und Ertragserwartung bewusst festzulegen, zu messen und aktiv zu steuern. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Geschäftsstrategie liegt in der professionellen, nachhaltigen Vermögensveranlagung. Die Geschäftsstätigkeit für unsere kirchlichen Kunden umfasst Österreich sowie die nördlichen und östlichen Nachbarländer. Die Geschäftstätigkeit für unsere gehobenen Privatkunden, Freie Berufe und ausgewählte Unternehmen ist vorwiegend auf den Großraum Wien und Niederösterreich konzentriert. Die konservativ ausgerichtete Ausleihungspolitik von Schelhammer & Schattera konzentriert sich auf Wohnimmobilienfinanzierungen im Großraum Wien und Niederösterreich sowie auf das Kreditgeschäft mit kirchlichen und kirchennahen Institutionen (inkl. ihrer BGA und NPO) in Österreich. Ein weiterer Schwerpunkt von Schelhammer & Schattera liegt in der Eigenveranlagung der Bank, wobei auch hier die für das Kundengeschäft geltenden Maßstäbe einer nachhaltigen Veranlagungspolitik uneingeschränkt Gültigkeit besitzen. Die Übereinstimmung der Geschäftsgrundsätze mit dem Beteiligungsportfolio ist ein wichtiges Anliegen und wird kontinuierlich geprüft. Eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung ist eine wesentliche Leitplanke in der Geschäftsstrategie von Schelhammer & Schattera Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 5

6 (1) Die Institute legen ihre Risikomanagementziele und -politik für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in diesem Titel erläuterten Risiken, offen. Dabei ist Folgendes offenzulegen: 1.1. Definition der Risikoarten Die Bankhaus Schelhammer & Schattera AG definiert in ihrer Risikostrategie folgende Risikoarten: Kreditrisiko Das Kreditrisiko entsteht im Zusammenhang mit Transaktionen, aus denen sich tatsächliche, eventuelle oder künftige Ansprüche gegenüber einem Geschäftspartner, Schuldner oder Kreditnehmer ergeben Kontrahenten- oder Ausfallrisiko Das Ausfallsrisiko ist das Risiko, dass die Geschäftspartner der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG vertragliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs-, Veräußerungsverlustrisiko und das Risiko der Reduktion von stillen Reserven durch die Gefahr einer entsprechend negativen wirtschaftlichen Entwicklung bei Beteiligungen sowie weiters das Risiko, Nachschüsse für Gesellschaften leisten zu müssen Länder- bzw. Transferrisiko Länderrisiko ist das Risiko, dass in einem beliebigen Land aus einem der folgenden Gründe ein Verlust entsteht: mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, politische und soziale Unruhen, Verstaatlichungen und Enteignungen, staatliche Nichtanerkennung von Auslandsschulden, Devisenkontrollen und Ab- oder Entwertung der Landeswährung. Das Länderrisiko beinhaltet das Transferrisiko. Dieses entsteht, wenn Schuldner auf Grund direkter staatlicher Intervention nicht in der Lage sind, Vermögenswerte zur Erfüllung ihrer fälligen Verpflichtungen an Nichtgebietsansässige zu übertragen Großkreditrisiko Großkredite sind in Teil 4 der CRR (Artikel 387 ff.) definiert. Je höher die Veranlagung eines einzelnen Kreditnehmers, desto größer sind die Auswirkungen auf die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften bei (teilweisem) Ausfall. Die Kundenbetreuer sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verpflichteten und Haftenden offen legen zu lassen und sich für die Dauer der Einräumung über die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten und Haftenden sowie über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von Sicherheiten ausreichend zu informieren, sowie laufende Vorlage von Jahresabschlüssen zu verlangen. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 6

7 Besicherungsrisiko Dieses Risiko betrifft die für die Einräumung eines Kredites eingeholten Sicherstellungen seitens des Kunden und deren Werthaltigkeit bei Ausfall. Die zur Sicherstellung des Kredites überlassenen Kreditsicherheiten können sich zum Zeitpunkt der Verwertung als mangelhaft oder wertlos herausstellen. Dieses Besicherungsrisiko beschreibt somit die Gefahr, dass der Liquiditätserlös bei einer Veräußerung zur Deckung der Zahlungsansprüche gegenüber dem Kreditnehmer nicht ausreicht Marktpreisrisiko Das Marktrisiko bezeichnet allgemein die Gefahr von Änderungen von Marktpreisen bzw. von Verlusten durch ungünstige und unerwartete Preisentwicklungen. In diesem Risiko sind die Positionen des Bankbuchs erfasst Marktpreisrisiko im Bankbuch Als Marktpreisrisiko wird das Verlustpotenzial bezeichnet, dass aus einer möglichen für das Nostro der Bank negativen Wertänderung von Marktkursen resultiert Fremdwährungsrisiko Fremdwährungsrisiken bezeichnen das Verlustpotenzial, das aus einer möglichen für die Bank negativen Wertänderung (in EUR) einer offenen Devisenkassaposition, einer offenen Forderung oder Verbindlichkeit in fremder Währung oder eines offenen Devisentermingeschäfts resultiert Credit Spread Risiko Das Bonitäts- oder Spreadrisiko bezeichnet das Risiko des Wertverlustes von Forderungen aufgrund einer Verschlechterung der Bonität des Schuldners, ohne dass bereits ein Ausfall eingetreten ist. Bilanziell wirken sich solche Risiken auf die im Eigenbestand geführten handelbaren Schuldverschreibungen aus, sofern die daraus resultierenden Marktwertverluste zu einer erfolgswirksamen Wertberichtigung führen. In einer ökonomischen Betrachtung (Liquidationssicht) sind sie jedoch für alle Forderungen aus Krediten oder erworbenen Schuldverschreibungen relevant. Das Spreadrisiko kann auch dann auftreten, wenn keine Ratingänderung des Schuldners zu beobachten ist, aber der am Markt gehandelte Renditeaufschlag für Schuldverschreibungen einer gegebenen Bonität auf die Rendite von ausfallrisikolosen Schuldverschreibungen gleicher Währung und Restlaufzeit steigt Operationelles Risiko Das Bankhaus verwendet zur Definition des operativen Risikos die sogenannte "Vier-Ursachen- Definition" des operationellen Risikos nach Basel (siehe auch Leitfaden zum Management des operationellen Risikos von OeNB und FMA, Wien, 2005, S10): Operationelles Risiko bedeutet die Gefahr von Verlusten als Folge unzulänglicher oder fehlgeschlagener interner Prozesse, Menschen und Systeme oder von externen Ereignissen, und beinhaltet das Rechtsrisiko. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 7

8 Die Verantwortung für das Vermeiden des operationellen Risikos liegt beim Management der jeweiligen operativ tätigen Abteilungen. Eingetretene Schäden werden in der Schadensfalldatenbank dokumentiert. Die Messung des operationellen Risikos erfolgt nach dem Basisindikatoransatz Mitarbeiterrisiko Personelle Risiken gehen auf das Fehlverhalten von Mitarbeitern zurück. Mögliche Ursachen können die fehlende oder unzureichende Qualifikation von Mitarbeitern, unzureichende Entscheidungsvorlagen, persönliches Fehlverhalten aufgrund von Fahrlässigkeit oder von Vorsatz sein Prozessrisiko Das Risiko durch mangelhafte oder gar nicht erfasste Arbeitsabläufe wird in dieser Kategorie gesammelt Systemrisiko Systemrisiken bezeichnen mögliche Verluste aus dem Versagen oder dem Ausfall von technischen Systemen zur Vereinbarung, Abwicklung oder Überwachung von Bankgeschäften Rechtsrisiko Rechtsrisiken bezeichnen die Gefahr von Schäden aus der fehlerhaften oder unangemessenen Auslegung oder Anwendung bestehender gesetzlicher Normen, der fehlerhaften oder unangemessenen Prozesse zur Behandlung von Rechtsfällen (Verträge, Prozesse, Klagen etc.) innerhalb der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG sowie der fehlerhaften oder unangemessenen Umsetzung von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Bank Externes Risiko Als externes Risiko wird jedes Risiko definiert welches außerhalb des Bankhauses auftritt Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko bedeutet die Gefahr, dass aktuellen oder zukünftigen Zahlungs-verpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder zeitgerecht nachgekommen werden kann. Es bedeutet aber auch, dass im Falle einer Liquiditätskrise Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen generiert (Refinanzierungsrisiko) bzw. Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktsätzen liquidiert (Marktliquiditätsrisiko) werden können. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung erfolgt über das Treasury, wogegen die mittel- und längerfristige Liquidität des Bankhauses durch das Aktiv-Passiv-Komitee sichergestellt wird. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 8

9 Termin- und Abrufrisiko Cashrisiken können dann auftreten, wenn die Gefahr besteht, den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Ihr Ausmaß wird zum einen durch die Höhe der Netto- Auszahlungssalden, d. h. der positiven Differenz zwischen Aus- und Einzahlungsverpflichtungen in bestimmten Fälligkeitsintervallen bestimmt. Zum anderen hängt sie davon ab, ob Netto- Auszahlungssalden durch die Aufnahme von zusätzlichen Passivmitteln in voller Höhe und zu den bisher üblichen Konditionen gedeckt werden können Strukturelles Liquiditätsrisiko Marktliquiditätsrisiken resultieren aus der Verringerung des Volumens und/oder der Frequenz von Handelsgeschäften für einzelne Finanzinstrumente und/oder einzelne Marktsegmente. Zum einen resultieren daraus Renditeaufschläge für wenig liquide Finanzinstrumente. Zum anderen vermindert sich dadurch die Möglichkeit, Positionen im Falle von ungünstigen Preisentwicklungen zeitnah risikolos zu stellen Zinsänderungsrisiko Als Zinsänderungsrisiken werden sowohl solche Risiken bezeichnet, die aus der Marktwertänderung von Geschäften aufgrund von Änderungen der am Markt gehandelten Renditen für verzinsliche Positionen bester Bonität resultieren als auch Zinsüberschussrisiken. Sie können sich auswirken auf Eigenveranlagungen in Schuldverschreibungen, auf Termingelder oder auf zinsabhängige Termingeschäfte Sonstige Risiken Unter dem Begriff der sonstigen Risiken sind eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken zusammengefasst, die sich nicht einer der oben genannten Risikokategorien zuordnen lassen. Im Einzelnen: Strategisches Risiko Das strategische Risiko stellt die Gefahr von finanziellen Schäden aus langfristig wirkenden Entscheidungen dar, die auf sich als unzutreffend herausstellenden Annahmen beruhen und sich auf Entwicklungen einzelner Bereiche oder des gesamten Bankhauses auswirken Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist die Gefahr eines direkten oder indirekten Schadens durch Rufschädigung des Unternehmens und den damit verbundenen Opportunitätskosten, beispielsweise aus der Verteuerung von Refinanzierungen oder dem Verlust von Kundenverbindungen. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 9

10 Eigenkapitalrisiko Eigenkapitalrisiko bezeichnet die Gefahr einer Unterkapitalisierung Ertrags- und Geschäftsrisiko Als Ertrags- und Geschäftsrisiken werden Gefahren bezeichnet, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Bankhauses resultieren und noch nicht in anderen Risikoarten abgebildet sind. a) die Strategien und Verfahren für die Steuerung der Risiken; Das moderne Bankgeschäft sieht sich mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert. Im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken unabdingbar. Daraus erwächst die Notwendigkeit einer laufenden Auseinandersetzung mit den Konsequenzen aus der Übernahme von Risiken, mit den daraus erwarteten Erträgen sowie mit der Überwachung und Begrenzung möglicher Verluste. In der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG werden Entscheidungen zur Übernahme oder Steuerung von Risiken täglich an unterschiedlichen Stellen getroffen. Die systematische Ausrichtung der dezentralen Risikoentscheidungen auf die Unternehmensziele setzt die Entwicklung eines gemeinsamen Grundverständnisses zu den wesentlichen risikorelevanten Fragen, die Festlegung von strategischen und operativen Vorgaben in den einzelnen Geschäftsbereichen sowie einen alle Risikobereiche umfassenden Prozess der laufenden Risikosteuerung voraus. Wie in untenstehender Abbildung ersichtlich ist die Risikomanagement Dokumentation in der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG in einer fünfstufigen Hierarchie organisiert. Leitbild (Geschäftsgrundsätze&Corporate Governance) Strategische Geschäftsfelder Risikostrategie RHB Gesamtbank Risikohandbuch Gesamtrisikoposition Handbuch Risikohandbuch f.d. Nostro Marktpreisrisiken Mgmt. RHB Kredit Risikohandbuch Kreditrisiken Risikohandbuch op. Risiken RHB und sonst. Risiken OR & Sonst. Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung Arbeitsanweisung Dokumentationsstruktur des Risikomanagements Arbeitsanweisung Arbeitsanweisung Arbeitsanweisung Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 10

11 Im Dokument Geschäftsgrundsätze & Corporate Governance wird die strategische Grundausrichtung des Bankhauses definiert. Daraus ergeben sich die Strategische Geschäftsfelder. Die Risikostrategie beinhaltet die risikopolitische Grundhaltung des Bankhauses, die Systematisierung der Risikoarten sowie die Eckpfeiler der risikoorientierten Planung und Steuerung von Risiken. Die Risikostrategie wird vom Gesamtvorstand beschlossen und mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Die Risikostrategie wird jährlich durch den Vorstand überprüft. Sie gilt für das gesamte Bankhaus und ist jedem einzelnen Mitarbeiter bekannt zu machen. Das zentrale und dezentrale Management der einzelnen Risikoarten ist Gegenstand der einzelnen Risikohandbücher. In ihnen werden die Risikoarten weiter differenziert sowie die Methoden zur Identifizierung, Bewertung, Limitierung, Überwachung und Steuerung von Risiken aufgezeigt. Die einzelnen Risikohandbücher werden vom Vorstand beschlossen. In den Diensthandbüchern und Arbeitsanweisungen sind schließlich die sich aus den Steuerungsprozessen ergebenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ausgeführt. Die Steuerung der Risiken ist im Detail wie folgt festgelegt: Kreditrisiko Kontrahenten- oder Ausfallrisiko Das Kontrahenten- oder Ausfallrisiko wird durch eine Vielzahl an Handbüchern, Arbeitsanweisungen und Prozessen gesteuert. Der Kreditgenehmigungsprozess sowie alle mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehenden Überwachungsprozesse sind im Risikohandbuch Kredit bzw. im Risikohandbuch Geldhandel dargestellt. Der gesamte Kreditprozess vom Kreditantrag bis zur Kreditabwicklung - erfolgt in einem workflow basierten System ( Arctis Kredit ). Die Rating-Handbücher (Privatkunden, Einnahmen- Ausgabenrechner und Unternehmen) regeln die Einstufung der einzelnen Kundenkategorien in Ratingklassen; das Rating wird immer im Vieraugenprinzip zwischen Markt- und Marktfolge erstellt. Die Kreditvergabe erfolgt streng nach einer vom Vorstand genehmigten Kompetenzregelung. Die Überwachung der im Rahmen der Kreditvergabe vergebenen Limite erfolgt mit Überziehungslisten bzw. mittels standardisiertem Mahnwesen. Fremdwährungskredite werden in sehr eingeschränktem Ausmaß vergeben. Das Gesamtvolumen an Fremdwährungskrediten macht weniger als 0,5 % Bilanzsumme aus Beteiligungsrisiko Die Limitierung des Beteiligungsrisikos (sowie des in Zusammenhang mit Beteiligungen bestehenden Immobilienrisikos) erfolgt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung. Das Reporting an Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt jährlich bzw. auf ad hoc-basis Länder- bzw. Transferrisiko Länderlimite werden vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Überwachung der eingeräumten Limite erfolgt auf täglicher Basis. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 11

12 Großkreditrisiko Die Vergabe von Großkrediten erfolgt innerhalb der gesetzlichen Vorgaben in genau festgelegten Prozessen. Die Überwachung der Großkredite erfolgt auf täglicher Basis Besicherungsrisiko Der Sicherheitenkatalog regelt eine standardisierte Bewertung aller vom Bankhaus akzeptierten Sicherheiten bzw. die einheitliche Ermittlung des Blanko-Obligos. Sicherheiten werden nur dann angesetzt, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Überwachung der Sicherheiten erfolgt systemunterstützt mittels standardisierter Prozesse Marktpreisrisiko Aktienrisiko Die Limitierung bzw. Überwachung des Marktpreisrisikos erfolgt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung. Die Berechnung des Aktienrisikos sowie des Fondsrisikos erfolgt mittels Value-at-Risk (VaR), parametrischer Ansatz. Die Aktienpositionen im Wertpapier-Nostro werden mit einem straffen Stopp-Loss-System abgesichert Fremdwährungsrisiko Die Limitierung bzw. Überwachung des Fremdwährungsrisikos (sowie des Goldrisikos) erfolgt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung. Die Berechnung des FX-Risikos erfolgt mittels Value-at- Risk (VaR), parametrischer Ansatz Credit Spread Risiko Die Limitierung bzw. Überwachung des Credit Spread-Risikos erfolgt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung. Die Berechnung des Credit Spread-Risikos erfolgt mittels Credit Valueat-Risk (CVaR), basierend auf Credit Metrics Operationelles Risiko Die Berechnung des operationellen Risikos erfolgt im Bankhaus nach dem Basisindikatoransatz. Details zum Management des Operationalen Risikos sind im Handbuch Operationelles Risiko festgehalten Mitarbeiterrisiko Grundsätze der geschäftlichen Ethik werden im Bankhaus nicht nur verkündet, sondern auch gelebt. Wir sehen darin eine Möglichkeit, gewisse operationale Risiken in Zusammenhang mit Mitarbeitern zu vermindern. Das Aufgabengebiet der einzelnen Mitarbeiter ist in Stellenbeschreibungen festgehalten. Im Rahmen von Schulungen wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter die benötigten Aus- und Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 12

13 Weiterbildungsmaßnahmen erhält. In die Geschäftsprozesse sind Kontrollmechanismen (wie z. B. ein durchgehendes Vieraugenprinzip) eingebaut, deren Ziel es ist, Fehler frühzeitig zu erkennen und absichtliche Manipulationen möglichst zu erschweren. Im Bankhaus wird das Need-to-Know-Prinzip gelebt, was bedeutet, dass einem Mitarbeiter möglichst nur jene Daten zugänglich gemacht werden, die er für die Erfüllung seiner betrieblichen Aufgaben benötigt Prozessrisiko Im Rahmen des Geschäftsprozess-Management wird sichergestellt, dass der Prozessverantwortliche für die Richtigkeit und Aktualität der jeweiligen Geschäftsprozesse Sorge trägt. Die Geschäftsprozesse sind im Detail dokumentiert und im Intranet abrufbar, sodass jeder Mitarbeiter die für ihn relevanten Abläufe bzw. Zuständigkeiten kennt und entsprechend ausführen kann Systemrisiko Die Informationstechnologie ist an das ARZ (Allgemeines Rechenzentrum), das Rechenzentrum des Volksbankensektors sowie diverser Hypo- und Privatbanken ausgelagert. Regelmäßige Tests bzw. ein umfassendes Business Continuity Planning seitens des Rechenzentrums stellen sicher, dass der Geschäftsbetrieb auch im Notfall aufrecht erhalten werden kann. Das Bankhaus verfügt über ein eigenes Notfallkonzept Rechtsrisiko Im Management operationeller Risiken wird die rechtliche Facette im Bankhaus mit berücksichtigt. Rechtliche Fragestellungen werden z. B. im Rahmen des Prozessmanagements mit berücksichtigt: Vor der Genehmigung durch den Vorstand wird jeder Geschäftsprozess durch den so genannten Round Table begutachtet, in dem neben Experten aus den verschiedenen Abteilungen immer auch ein Vertreter der Rechtsabteilung vertreten ist. Darüber hinaus wird, wo Sachverhalte mit besonderer rechtlicher Relevanz betroffen sind, die Einbindung von entsprechendem Expertenwissen vorgesehen Externes Risiko Externe Ereignisse umfassen externe Kriminalität (Betrug, Diebstahl, Raub, ), Elementarereignisse, Naturkatastrophen bis hin zu terroristischen Gefahren. Die dazu im Bankhaus getroffenen Steuerungsmaßnahmen reichen von Mitarbeiter-Schulungen, Prozessen bis hin zur Notfallplanung. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 13

14 Liquiditätsrisiko Termin- und Abrufrisiko Das Liquiditätsrisiko wird anhand von monatlichen Stresstests der Kapitalbindungsbilanz geprüft und überwacht Strukturelles Liquiditätsrisiko Die Überwachung der collateral-fähigen Wertpapiere erfolgt durch das Treasury, Vorgaben für Investments im Wertpapier-Nostro für die Marktliquidität sind im Handbuch für das Nostro- Management festgelegt. Der Bestand an hochliquider Aktiva wird monatlich im Investmentkomitee berichtet Zinsänderungsrisiko Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wird das Zinsänderungsrisiko mittels statischer Barwertsimulation berechnet Sonstige Risiken Themen des strategischen Risikos, des Reputationsrisikos sowie des Eigenkapitalrisikos werden im Bankhaus als Vorstandsangelegenheit behandelt. b) die Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagement-Funktion, einschließlich Informationen über ihre Befugnisse und ihren Status, oder andere geeignete Regelungen; Auf allen Ebenen des Bankhauses bis in die Vorstandsebene wird der aufsichtsrechtlich geforderten Funktionstrennung zwischen den Marktbereichen einerseits und den Marktfolgebereichen - insbesondere dem Risikomanagement - andererseits, Rechnung getragen. So sind in der Aufbauorganisation der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Funktionen, die der Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen, grundsätzlich von steuernden Funktionen getrennt. Der Gesamtvorstand der Bank ist für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich. Der Gesamtvorstand ist insbesondere für den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process Kapitaladäquanzverfahren) verantwortlich. Weiters legt der Gesamtvorstand die geschäftspolitische Strategie der einzelnen Geschäftsbereiche fest. Daraus leitet er die Risikostrategie der Bank ab und legt die Risikotoleranz für die laufende Planungsperiode fest. Schließlich trifft er Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die anzuwendenden Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -steuerung und -überwachung. Ein Vorstand des Bankhauses trägt als Chief Risk Officer (bzw. als Marktfolgevorstand) die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Kredit-, Markt-, operationellen und Geschäftsrisiken. In dieser Funktion ist er insbesondere für die Organisationsbereiche Controlling, Risikomanagement, Operations und Beteiligungen zuständig. Der CRO informiert regelmäßig den Gesamtvorstand über die Risikolage der Bank. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 14

15 Das von den Marktbereichen unabhängige Risikomanagement stellt sicher, dass die Risiken der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG transparent und steuerbar sind. Im Einzelnen ist der Bereich Risikomanagement für folgende Aufgaben zuständig: Die Erarbeitung der Kreditgrundsätze, die Formulierung und Umsetzung von angemessenen Risikogrundsätzen, -verfahren und -methoden für die verschiedenen Geschäftsaktivitäten in der Bank sowie die Koordinierung des wöchentlichen Kreditkomitees werden durch das Risikomanagement wahrgenommen. Weiters überwacht es die Tätigkeit der Organisationsbereiche und informiert regelmäßig den CRO und das Risikokomitee über die Risikolage der Bank. Darüber hinaus ist das Risikomanagement für die Entwicklung und Implementierung von Methoden und Instrumenten für alle wesentlichen Risikoarten zuständig. Die Methodenverantwortung umfasst dabei den gesamten Risikomanagementprozess und damit alle Aspekte der Identifikation, Messung und Überwachung von Risiken. Dies umfasst auch die Überwachung von Risiken auf Portfolioebene und das unabhängige Berichtswesen. Darüber hinaus nimmt das Risikomanagement eine beratende Funktion für alle risikorelevanten Fragestellungen wahr. Das Risiko-Komitee (RiKo) ist in der Bankhaus Schelhammer und Schattera AG das zentrale Organ zur Steuerung des Gesamtbankrisikos. Alle Organisationseinheiten, die im Prozess des Marktrisikomanagements Funktionen übernehmen, sind im Risiko-Komitee vertreten. Zum ständigen Teilnehmerkreis des Risiko-Komitees gehören: Gesamtvorstand, Leiter Treasury, Leiter Risikomanagement und Leiter Rechnungswesen. c) Umfang und Art der Risikoberichts- und -messsysteme; Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung erfolgt ein monatliches Reporting an den Vorstand. Das Aktiv-Passiv-Komitee ist in der Bankhaus Schelhammer und Schattera AG das zentrale Organ zur Steuerung des Zins- und Liquiditätsrisikos. Alle Organisationseinheiten, die im Prozess des Marktrisikomanagements Funktionen übernehmen, sind im Aktiv-Passiv-Komitee vertreten. Zum ständigen Teilnehmerkreis des Aktiv-Passiv-Komitees gehören: Gesamtvorstand, Leiter Treasury, Leiter Risikomanagement und Leiter Rechnungswesen. Vertreter anderer Stellen werden im Anlassfall in die Aktiv-Passiv-Komitee-Runde einbezogen. Im Rahmen des Aktiv-Passiv-Komitees erfolgt die Steuerung der Marktrisiken durch die Wahrnehmung folgender Agenden: Festlegung einer Zinsmeinung, Überwachung der Risikound Ertragsentwicklung der Treasury-Geschäfte, Entscheidungen über Maßnahmen zur Bankbuchsteuerung Die für risikopolitische Entscheidungen erforderlichen Informationen werden vom Risikomanagement zur Verfügung gestellt. Das Risikomanagement ist des Weiteren für die Risikoidentifizierung und Risikomessung sowie für die tägliche Limitkontrolle verantwortlich. Für die Umsetzung der im Aktiv-Passiv-Komitee beschlossenen Maßnahmen ist das Treasury verantwortlich. Im Treasury erfolgt außerdem die operative Steuerung der Marktrisiken im Rahmen der täglichen Geschäftsgebarung innerhalb der genehmigten Limits. Externe Berater werden zur monatlichen APM-Sitzung beigezogen (Beurteilung der Risiken im Vergleich zu anderen Häusern, Best Practice). Im Risikokomitee erfolgt das monatliche Reporting in Zusammenhang mit dem ICAAP. Es wird ein Going-Concern Steuerungskreis sowie die Liquidiationssicht betrachtet. Die Risiken Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 15

16 werden monatlich berechnet und den vergebenen Limiten bzw. den errechneten Deckungsmassen gegenübergestellt. Die Steuerung der Gesamtbank erfolgt nach den hier vergebenen Limiten. Im Risikokomitee wird auch über die monatlich durchgeführten Liquiditäts- Stresstests (insgesamt fünf Szenarien: zwei Basis-Szenarien und drei Stress-Szenarien) berichtet. Das Investmentkomiee stellt die zentrale Überwachungs- und Entscheidungsinstanz im Rahmen des Nostro-Portfolio Managements dar. Zu den wesentlichen Verantwortungsbereichen des Investmentkomitees in Zusammenhang mit dem Nostro-Portfolio Management zählen: Die Festlegung und Feststellung eines Überarbeitungsbedarfes der Strategie für das Nostro-Portfolio, die Definition der Asset Allokation für das Nostro-Portfolio, die Genehmigung neuer Produkte und Märkte im Rahmen des Produkteinführungsprozesses, die Überwachung des Nostro- Portfolios insb. hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben dieses Handbuches (z.b. Ertragsziele). Zu den ständigen Mitgliedern des Investmentkomitees zählen: der Gesamtvorstand und die Bereichsleiter (BL) von Treasury, Risikomanagement und Rechnungswesen. Die vom Vorstand eingesetzte wöchentliche Kreditsitzung als Teil der Vorstandssitzung ist ein zentrales Gremium im Kreditvergabeprozess. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen umfassenden Risikobericht. d) die Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und - minderung getroffenen Maßnahmen; Das Reporting über die Absicherungsstrategien erfolgt monatlich im Investmentkomitee. Die Anleihepositionen im Wertpapier-Nostro werden mit Derivaten abgesichert. Aktienpositionen werden mit Futures abgesichert, bzw. gibt es eine klar definierte Stopp Loss-Strategie auf Einzeltitel-Basis. e) eine vom Leitungsorgan genehmigte Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren des Instituts, mit der sichergestellt wird, dass die eingerichteten Risikomanagementsysteme dem Profil und der Strategie des Instituts angemessen sind; Die Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit auch in einem Going Concern Ansatz nachhaltig sicherzustellen. Die gesetzten Risikoziele werden durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Sie passen zur Strategie des Instituts. Folglich erachten wir unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Insbesondere ist sichergestellt, dass die eingerichteten Risikomanagementsysteme dem Profil und der Strategie des Instituts angemessen sind. eine vom Leitungsorgan genehmigte konzise Risikoerklärung, in der das mit der Geschäftsstrategie verbundene allgemeine Risikoprofil des Instituts knapp beschrieben wird. Diese Erklärung enthält wichtige Kennzahlen und Angaben, die externen Interessenträgern einen umfassenden Überblick über das Risikomanagement des Instituts geben, einschließlich Angaben dazu, wie das Risikoprofil des Instituts und die vom Leitungsorgan festgelegte Risikotoleranz zusammenwirken. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Geschäftsstrategie liegt in der professionellen, nachhaltigen Vermögensveranlagung. Die Geschäftsstätigkeit für unsere kirchlichen Kunden umfasst Österreich sowie die nördlichen und östlichen Nachbarländer. Die Geschäftstätigkeit für unsere Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 16

17 gehobenen Privatkunden, Freie Berufe und ausgewählte Unternehmen ist vorwiegend auf den Großraum Wien und Niederösterreich konzentriert. Die konservativ ausgerichtete Ausleihungspolitik (die Dotierung von Wertberichtigungen liegt im langjährigen Schnitt bei unter 0,5 % der Kundenforderungen) von Schelhammer & Schattera konzentriert sich auf Wohnimmobilienfinanzierungen im Großraum Wien und Niederösterreich sowie auf das Kreditgeschäft mit kirchlichen und kirchennahen Institutionen in Österreich. Ein weiterer Schwerpunkt von Schelhammer & Schattera liegt in der Eigenveranlagung der Bank, wobei auch hier die für das Kundengeschäft geltenden Maßstäbe einer nachhaltigen Veranlagungspolitik uneingeschränkt Gültigkeit besitzen. Die Übereinstimmung der Geschäftsgrundsätze mit dem Beteiligungsportfolio ist ein wichtiges Anliegen und wird kontinuierlich geprüft. Eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung (siehe Darstellung zu Art. 437) sowie eine hohe Liquidität (die gesetzlichen Vorgaben für die LCR werden bereits jetzt übererfüllt) ist eine wesentliche Leitplanke in der Geschäftsstrategie von Schelhammer & Schattera. (2) Die Institute legen hinsichtlich der Unternehmensführungsregelungen folgende Informationen offen, die regelmäßig mindestens jährlich aktualisiert werden: a) Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen; b) Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung; c) Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans, Ziele und einschlägige Zielvorgaben der Strategie, Zielerreichungsgrad; d) Angaben, ob das Institut einen separaten Risikoausschuss gebildet hat und die Anzahl der bisher stattgefundenen Ausschusssitzungen; e) Beschreibung des Informationsflusses an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos. Das Bankhaus verfügt per über einen aus zwei Mitgliedern bestehenden Vorstand und über einen aus neun Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Vorstandes werden unter Einbindung eines renommierten Personalberaters und unter Berücksichtigung der für die Geschäftsleitung im Bankhaus erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bestellt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus drei von Eigentümern auf Basis eines Entsendungsrechts entsandten, drei vom Betriebsrat entsandten und drei weiteren, von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Bei der Bestellung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird für eine entsprechende Diversifikation unter gleichzeitiger Erfüllung der geforderten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Sorge getragen. Die Mitglieder des Vorstands nehmen neben ihrer Vorstandsfunktion im Bankhaus auch Geschäftsführerfunktionen in der Eigentümergesellschaft des Bankhauses wahr. Darüber hinaus ist VDir Mag. Peter Böhler auch Vorstand in zwei Privatstiftungen. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates ist Dr. Christian Kuhn Vorstand in elf Privatstiftungen, Geschäftsführer in vier Gesellschaften m.b.h. und Mitglied in dreizehn Aufsichtsräten; Dr. Hieronymus Spannocchi Vorstand in 4 Privatstiftungen, Geschäftsführer in einer Gesellschaft m.b.h. und Mitglied in zwei Aufsichtsräten; DI Mag. Gottfried Schätz Vorstand in einer Privatstiftung; Ing. Mag. Thomas Polzer Geschäftsführer in vier Gesellschaften m.b.h. und Mitglied in einem Aufsichtsrat; Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 17

18 wobei diese Funktionen zumeist mit der jeweiligen beruflicher Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Bankhaus verfügt über keinen separaten Risikoausschuss. Informationen zu Fragen des Risikos werden von der Bereichsleitung Risikomanagement quartalsweise an den Vorstand und an den Aufsichtsrat des Bankhauses in Form von Risikoberichten übermittelt, welche Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie operationelle und sonstige relevante Risiken zum Gegenstand haben. Artikel 436 Anwendungsbereich Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Anforderungen dieser Verordnung legen die Institute im Einklang mit der Richtlinie 2013/36/EU folgende Informationen offen: a) Firma des Instituts, für das die in dieser Verordnung enthaltenen Anforderungen gelten Communitas Holding Gesellschaft mbh, Wien (Finanz-Holding) Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft, Wien (Mutter-Kreditinstitut) b) Erläuterung der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke, mit einer kurzen Beschreibung der berücksichtigten Teilunternehmen und der Angabe, ob sie i) vollkonsolidiert, ii) quotenkonsolidiert, iii) von den Eigenmitteln abgezogen, iv) weder konsolidiert noch abgezogen sind, Für Aufsichtszwecke wurde erstmals per eine vollkonsolidierte Darstellung auf Finanz-Holding-Ebene erstellt. Diese Erstkonsolidierung wurde für Rechnungslegungszwecke erstmals per aufgestellt. Die Konsolidierung erfolgte, da gemäß 30 (5) BWG die Communitas Holding Gesellschaft mbh mit Ihrem Anteil von 42,50% an der Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft beherrschenden Einfluss ausüben kann. Einbezogen auf der obersten Finanzholding-Ebene sind die folgenden Unternehmen: Communitas Holding Gesellschaft mbh, Wien (Finanz-Holding) Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft, Wien (vollkonsolidiert) Bankhaus Schelhammer & Schattera Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Wien (vollkonsolidiert; Anteil Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft an der Bankhaus Schelhammer & Schattera Kapitalanlagegesellschaft m.b.h 100,00%) Bau- und Betriebsförderungsgesellschaft m.b.h., Wien (vollkonsolidiert; Anteil Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft an Bau- und Betriebsförderungsgesellschaft m.b.h. 99,57%) Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurde die Commerz Beteiligungsgesellschaft m.b.h., Wien (Anteil Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft an der Commerz Beteiligungsgesellschaft m.b.h. 100,00%) sowie die CLS BeteiligungsgesmbH, Wien (Anteil Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft 23,48%). Bei diesem Unternehmen wurde, da es für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns lediglich von untergeordneter Bedeutung ist, gemäß 249 (2) UGB von der Einbeziehung in den Konzernabschluss Abstand genommen. Dieses ist daher im Konzernabschluss in der Position Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem Buchwert enthalten. c) alle vorhandenen oder abzusehenden wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 18

19 von Verbindlichkeiten zwischen dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen, Aus derzeitiger Sicht liegen keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse vor. d) Gesamtbetrag, um den die tatsächlichen Eigenmittel in allen nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen geringer als der vorgeschriebene Betrag ist, und Name oder Namen dieser Tochterunternehmen, Die tatsächlichen Eigenmittel sind in keinem Tochterunternehmen geringer als vorgeschrieben. e) gegebenenfalls die Umstände der Inanspruchnahme der Artikel 6 und 8. Keine Inanspruchnahme der Artikel 6 und 8 Artikel 437 Eigenmittel (1) Hinsichtlich ihrer Eigenmittel legen die Institute folgende Informationen offen: a) eine vollständige Abstimmung der Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals, des Ergänzungskapitals, der Abzugs- und Korrekturposten sowie der Abzüge von den Eigenmitteln des Instituts gemäß den Artikeln 32 bis 35, 36, 56, 66 und 79 mit der in den geprüften Abschlüssen des Instituts enthaltenen Bilanz, Eigenmittel Kreditinstitut (Bankkonzern): Hartes Kernkapital Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen gesetzliche Gewinnrücklagen freie Haftrücklage Sonstige unversteuerte Rücklagen abzgl. Steuerlatenz -499 Fonds für allgemeine Bankrisiken Gewinnvortrag Abzugsposten gem. Art. 36 (1) b CRR -173 Unterschiedsbeträge Kapitalkonsolidierung Zusätzliches Kernkapital stille Reserven gem. 57 (1) BWG Neubewertungsreserve Ergänzungskapital Ergänzungskapital Nachrangiges Kapital Anrechenbare Eigenmittel Eigenmittel Finanzholding: Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 19

20 Hartes Kernkapital Stammkapital 436 Kapitalrücklagen nicht gebunden Gewinnrücklagen freie Gewinnvortrag Unterschiedsbetrag Kapitalkonsolidierung Minderheitenanteile* Zusätzliches Kernkapital stille Reserven gem. 57 (1) BWG Neubewertungsreserve Ergänzungskapital Ergänzungskapital Nachrangiges Kapital Anrechenbare Eigenmittel * inkl. Berücksichtigung Übergangsbestimmung gem. Art. 480 CRR und 18 CRR-Begleitverordnung Kürzung per b) eine Beschreibung der Hauptmerkmale der von dem Institut begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals, Beim Gezeichneten Kapital des Bankhauses handelt es sich um Stück auf Namen lautende, voll eingezahlte Stammaktien. Das Stammkapital der Finanz-Holding ist ebenfalls voll eingezahlt. Das Ergänzungskapital betrifft eine Ergänzungskapitalanleihe mit einer Laufzeit von 2010 bis 2022 und einem Nominalvolumen von TEUR 2.000; die Verzinsung beträgt aktuell 1,582% und orientiert sich am 3-Monats-Euribor. Das Nachrangkapital betrifft eine Ergänzungskapitalobligation mit einer Laufzeit von und einem Nominalvolumen von TEUR davon befinden sich per unverändert zum Vorjahr TEUR 4 im Eigenbestand; die Verzinsung beträgt aktuell 1,25% und orientiert sich an der Sekundärmarktrendite. c) die vollständigen Bedingungen im Zusammenhang mit allen Instrumenten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals, Beim Gezeichneten Kapital und beim Stammkapital gibt es nur Gewinnausschüttungen sofern ein Bilanzgewinn erzielt wurde. Die Neubewertungsreserve wurde gem. Art. 484 (5) CRR basierend am Wert per mit 80% des damaligen Wertes TEUR angesetzt und wird jährlich um 10% reduziert. Die Stillen Reserven gem. 57 (1) BWG wurden entsprechend den gültigen BWG-Vorschriften bilanziert. Die Anrechenbarkeit dieser Position gem. Art. 484 (5) CRR basiert auf dem Wert vom in Höhe von TEUR ; per wäre somit eine maximale Anrechenbarkeit in Höhe von TEUR möglich. Vollständige Bedingungen der beiden Ergänzungskapitalobligationen: Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 20

21 Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 21

22 Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 22

23 Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 23

24 d) als gesonderte Offenlegung der Art und Beträge folgender Elemente: i) alle nach den Artikeln 32 bis 35 angewandten Abzugs- und Korrekturposten, Aktuell nicht relevant ii) alle nach den Artikeln 36, 56 und 66 vorgenommenen Abzüge, Abzug von TEUR 173 an immateriellen Vermögensgegenständen gem. Art. 36 (1) b iii) nicht im Einklang mit den Artikeln 47, 48, 56, 66 und 79 abgezogene Posten, Die in der Bilanz der Bank Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft ausgewiesene unversteuerte Rücklage wird abzüglich einer Steuerlatenz von 25% im harten Kernkapital ausgewiesen. e) eine Beschreibung sämtlicher auf die Berechnung der Eigenmittel im Einklang mit dieser Verordnung angewandten Beschränkungen und der Instrumente, Abzugs- und Korrekturposten und Abzüge, auf die diese Beschränkungen Anwendung finden, Aktuell keine weiteren, über die in den vorhergehenden Artikeln hinausgehenden, Beschränkungen. Daten zum gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 Seite 24

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