Projekt Gewaltprävention

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1 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Beilage ER15-8 Amt für Volksschule Projekt Gewaltprävention Vom Erziehungsrat zur Kenntnis genommen am 14. Januar 2015

2 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Gewaltprävention Ausgangslage Bericht «Jugenddelinquenz im Kanton St.Gallen», Prof. Dr. Martin Kilias und Simone Walser (Kriminologisches Institut der Universität Zürich), August «Gewaltfreie Schule», Bericht der Regierung vom März Bestehende Angebote, Strukturen und Aktivitäten 6 3 Auftrag des Erziehungsrates 7 4 Ergebnisse Produkte und Veranstaltungen Kreisschreiben «Gewaltprävention in der Volksschule» Broschüre «Gewaltprävention in der Schule» Homepage « Impulsveranstaltung, März Regionale Veranstaltungen, Januar Weiterbildung Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern Rückmeldungen 15 5 Fazit 16 6 Ausblick 17 2/18

3 Abstract/Zusammenfassung Im Rahmen des Projekts Gewaltprävention haben Erziehungsrat und Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen für die Volksschulen in den vergangenen drei Jahren umfassende Grundlagen zur Gewaltprävention entwickelt. Sie legen Schwerpunkte bei der Beziehungsgestaltung im Unterrichtsalltag, beim Training von sozialem Verhalten, bei konstruktivem Umgang mit Konflikten und konsequentem, vernetztem Intervenieren, wenn Kinder oder Jugendliche aggressives Verhalten zeigen und Gewalt ausüben. Mit dem Kreisschreiben «Gewaltprävention in der Volksschule» an die Schulen im Kanton St.Gallen hat der Erziehungsrat die Bedeutung und Verbindlichkeit der Gewaltprävention in der Schule unterstrichen und gleichzeitig den konkreten Auftrag der Schulen in diesem Bereich umschrieben. Weitere Dokumente und verschiedene Veranstaltungen dienten dazu, die Schulen über die Grundlagen zur Gewaltprävention zu informieren und sie bei der Umsetzung ihres Gewaltpräventionsauftrags zu unterstützen. Die Aufträge des Erziehungsrates sind insgesamt erfüllt. Mit Kenntnisnahme des Schlussberichts durch den Erziehungsrat wird das Projekt abgeschlossen. 1 Einleitung Das Projekt Gewaltprävention ist das Ergebnis einer mehrjährigen Geschichte, die im Jahr 2008 mit einer politischen Diskussion im Kantonsrat zu Gewalt in Schulen und Jugendgewalt im öffentlichen Raum begann und mit dem durch das Bildungs- und das Sicherheits- und Justizdepartement in Auftrag gegebenen Studie zu «Jugenddelinquenz im Kanton St.Gallen» von Prof. Dr. Martin Kilias und Simone Walser (Kriminologisches Institut der Universität Zürich) als Fundament für die weiterführenden Projektarbeiten seine Fortsetzung fand. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Durchführung des Projekts und dessen Ergebnisse. Gewalt ist an den Volksschule des Kantons St. Gallen nach wie vor ein hochaktuelles Thema. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit und der Schule hat die Häufigkeit von auffälligem und aggressivem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen in den Klassen respektive in der Schule allgemein zugenommen. Gewalt kann durch Gewaltprävention reduziert oder gar vermieden werden. Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden prägen die Kultur ihrer Schule in hohem Mass und beeinflussen damit, wie sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene dort verhalten. Die Gestaltung eines Klimas, das eine positive Einstellung von Kindern zur Schule stärkt, die Verankerung der Gewaltprävention im Klassenunterricht und im Schulleben sowie die Förderung von angemessenem, verantwortungsvollem Verhalten sind Aufgaben, die durch die Verantwortlichen der Schule auf Dauer und auch in Zukunft zu erfüllen sind. Gewaltprävention soll vor allem einen Beitrag zu einer Schule leisten, in der sich alle Beteiligten gut aufgehoben fühlen. Dies ist letztlich die beste und wirkungsvollste Prävention. 3/18

4 2 Gewaltprävention 2.1 Ausgangslage In den Schulen des Kantons St. Gallen hat Gewaltprävention seit Jahren einen hohen Stellenwert. So sind bereits im Volksschulgesetz Grundsätze verankert, wonach sich Schulkinder in Schule und Öffentlichkeit anständig und rücksichtsvoll zu verhalten haben. Gibt deren Verhalten zu Beanstandungen Anlass, besteht die Möglichkeit, erzieherisch sinnvolle Disziplinarmassnahmen anzuordnen. Im Weiteren wurde im Jahr 1998 die Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz als Leitidee im St.Galler Lehrplan festgeschrieben. Im Fachbereich «Individuum und Gemeinschaft» sind Elemente der Gewaltprävention als verbindliche Grobziele formuliert. Geprägt durch die im Gesetz und im Lehrplan verankerten erzieherischen Grundsätze aber auch infolge der Zunahme verschiedenster Formen von Gewalt sind im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen in vielen Schulen tragfähige interne Strukturen entstanden. Darüber hinaus haben sich aus den Bemühungen zur Gewaltprävention und für anspruchsvolle Problemstellungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten verschiedene Unterstützungsangebote etabliert Bericht «Jugenddelinquenz im Kanton St.Gallen», Prof. Dr. Martin Kilias und Simone Walser (Kriminologisches Institut der Universität Zürich), August 2009 Das Sicherheits- und Justizdepartement sowie das Bildungsdepartement beauftragten im Januar 2008 das Kriminologische Institut der Universität Zürich mit einer wissenschaftlichen Studie, in der das Ausmass der Jugenddelinquenz inner- und ausserhalb der Schule erhoben werden sollte. Im Weiteren wurde nach möglichen Ursachen und Einflussfaktoren der Jugendgewalt gesucht. Für die Forschungsstudie wurden im ersten Quartal 2008 alle damaligen Schülerinnen und Schüler der dritten Oberstufenklassen im Kanton St.Gallen mittels internet-basiertem Fragebogen anonym befragt. Ursachen von Gewalt Die Ergebnisse der für den Kanton St.Gallen durchgeführten Forschungsstudie sind bezüglich Häufigkeit der Delikte mit den Ergebnissen anderer Kantone und einer gesamtschweizerischen Studie grundsätzlich vergleichbar. Auf der Suche nach Ursachen und Einflussfaktoren deckte die Forschungsstudie indessen einige wesentliche Zusammenhänge auf, die in dieser Form erstmals präsentiert wurden. So zeigte sich, dass Gewalt von Jugendlichen korrelieren mit unvollständiger Familie, Migrationshintergrund, schwachen Schulleistungen, geringer elterlicher Kontrolle, häufigen abendlichen Ausgängen, Konsum von Alkohol oder Drogen sowie mit Unzuverlässigkeiten im schulischen Bereich. Demgegenüber ist insbesondere eine «klassische» Familienzusammensetzung verbunden mit klaren elterlichen Regeln ein eindeutiger Schutzfaktor. Jugendliche, deren Eltern wissen, mit wem und wohin ihre Kinder abends ausgehen und die mit ihren Kindern Rückkehrzeiten fix vereinbaren, sind signifikant weniger gewalttätig. 4/18

5 Emotionale Bindung zur Schule als wichtiger Einflussfaktor Eine positive emotionale Bindung von Jugendlichen an die Schule erweist sich als wichtigster schulischer Einflussfaktor. Je besser die Einstellung von Jugendlichen zur Schule ist, d.h. je stärker Jugendliche die Schule mögen, desto tiefer ist das Risiko von Gewaltanwendung in- und ausserhalb der Schule. Überraschend ist, dass Regeln zum respektvollen Umgang und Strafen bei Regelverstössen allein nicht zu einem signifikanten Rückgang von Gewalt führen. Regeln und deren konsequente Anwendung wirken eher indirekt aus, indem sie die emotionale Bindung an die Schule positiv verstärken «Gewaltfreie Schule», Bericht der Regierung vom März 2010 Mit dem Bericht «Gewaltfreie Schule» 1 erfüllte die Regierung den Auftrag des Postulats «Gewaltfreie Schule». Der Auftrag bestand darin, Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen im Kanton St.Gallen die Gewalt an Schulen reduziert beziehungsweise wie ein Programm zur Reduktion von Gewalt an Schulen ausgestaltet sein kann. Thematisch steht dieser Bericht in engem Zusammenhang mit dem Bericht «Gewalt und Kriminalität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kanton St.Gallen». Wesentliche Aussagen beider Berichte orientieren sich am bundesrätlichen Bericht «Jugend und Gewalt» 2 aus dem Jahr Der Bericht «Gewaltfreie Schule» ist in fünf Bereiche gegliedert: Gewalt bei Jugendlichen Gewalt bei Jugendlichen im Schulkontext Aussagen zur Gewaltprävention Beitrag der Schule zur Gewaltprävention Empfehlungen für präventive Massnahmen im Schulbereich Im Bericht wird dargelegt, wie durch Gewaltprävention Risikofaktoren gemindert und Schutzfaktoren gestärkt werden können. Gewaltprävention ist dann effektiv, wenn sie frühzeitig und systematisch möglichst verschiedene Risikofaktoren gleichzeitig berücksichtigt. Gezielte und universelle Massnahmen sind ausgerichtet auf Schutz, Kompetenzbildung und Strukturgestaltung. Ein zielgruppenorientiertes Präventionsmodell richtet sich entweder an alle Mitglieder eines Systems, z.b. einer Schule (universelle Prävention) oder an Gruppen/Personen, bei denen ein Risiko für gewalttätiges Verhalten besteht (selektive Prävention) oder an Personen, die bereits Gewalt ausüben (indizierte Prävention). Im Weiteren beschreibt der Bericht, welchen Beitrag die Schule in der Gewaltprävention leisten kann und formuliert die nachfolgend ausgeführte künftige Strategie für den Bildungsbereich des Kantons St.Gallen: Bundesratsbericht «Jugend und Gewalt Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien» 5/18

6 1. Bestehende, bewährte Aktivitäten sollen weitergeführt und allenfalls ausgebaut oder flächendeckend eingeführt werden, z.b. Präventionsprogramme im Unterricht, Weiterbildung für Lehrpersonen, Krisenintervention. 2. Aktuelle und zukünftige strukturelle Veränderungen im Bildungsbereich des Kantons St.Gallen werden nach Möglichkeit so ausgestaltet, dass sie gewaltvermindernd wirken. 3. Schulen setzen Massnahmen zur Prävention und Intervention professioneller um. Das heisst, dass sie konsequent ein positives Schulklima anstreben, den wichtigsten schulischen Schutzfaktor. Für frühzeitige und wirksame Intervention müssen vielerorts Vorgehen und Zuständigkeiten geklärt und in einem Interventionsleitfaden festgehalten werden. An seiner Sitzung vom 21. September 2010 hat der Kantonsrat vom Bericht der Regierung zum Postulat «Gewaltfreie Schule» Kenntnis genommen und damit die vorgeschlagene Strategie grundsätzlich gutgeheissen Bestehende Angebote, Strukturen und Aktivitäten Die Schulen im Kanton St.Gallen setzen bereits diverse Massnahmen ein oder greifen auf bestehende Angebote zurück: Im Rahmen kantonaler Vorgaben und gesetzlicher Regelungen verfügt jede Schule über Regeln zum Schulbetrieb und über verschiedene Möglichkeiten, disziplinarische Massnahmen zu treffen. Für Jugendliche mit komplexen Problemstellungen stehen Timeout-Klassen und beim Übertritt in die Sekundarstufe II «Plan B» zur Verfügung. In vielen Gemeinden hat die Schulsozialarbeit als niederschwelliges Unterstützungsangebot vor Ort Einzug gehalten. Manche Schulen haben Gewaltverzichts-Chartas eingeführt, setzen Programme zum Training von prosozialem Verhalten oder zur konstruktiven Konfliktbewältigung ein, haben Früherkennungs- und Interventionsleitfäden entwickelt oder nutzen Gefässe wie Schüler- oder Elternräte für partizipative Lösungsfindungen. Lehrpersonen und Schulhausteams können Weiterbildungsangebote rund um Gewalt, Mobbing und Konfliktbewältigung in Anspruch nehmen. Die Präventionsfachstelle ZEPRA, Fachstellen im Bildungsdepartement und verschiedene Nonprofit-Organisationen oder private Anbieter beraten und begleiten Schulen bei der Planung und Umsetzung von Präventionsaktivitäten. Der Beratungsdienst Schule und der Schulpsychologische Dienst unterstützen Lehrpersonen und Schulen bei der Lösung von anspruchsvollen pädagogischen Problemen. Die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes steht für die Bewältigung von aussergewöhnlichen Ereignissen, z.b. bei eskalierten Konflikten oder akuten Bedrohungssituationen, zur Verfügung. Die regionalen Kinderschutzgruppen (heute Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB) bieten Fachberatung und Hilfe für Opfergemäss Opferhilfegesetz an. Der polizeiliche Jugenddienst und die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei leisten Aufklärungsarbeit durch Informationsflyer und Vorträge in Schulklassen. 6/18

7 3 Auftrag des Erziehungsrates Im Zuge der Beantwortung des Postulats erarbeitete eine Expertengruppe unter der Leitung von ZEPRA im Amt für Gesundheitsvorsorge einen Entwurf für ein Gewaltpräventionskonzept für die Schulen des Kantons St.Gallen. Im März 2011 nahm der Erziehungsrat den Konzeptentwurf zur Kenntnis und beauftragte das Amt für Volksschule (AVS), auf der Grundlage des Konzeptentwurfs die weiteren Massnahmen zur Gewaltprävention zu priorisieren, zu etappieren und zu konkretisieren. Dabei sollten jene Strategien berücksichtigt werden, die sich im Hinblick auf die Reduktion von Gewalt als wirksam erwiesen haben: Jede Schule oder Schuleinheit verfügt über eine hohe soziale Schulqualität, die eine stabile, positive emotionale Bindung von Kindern und Jugendlichen an Schule und Lehrpersonen ermöglicht. Schülerinnen und Schüler lernen und trainieren prosoziales Verhalten für den alltäglichen Umgang mit anderen und für die Bewältigung anspruchsvoller zwischenmenschlicher Situationen. Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulische Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Behörden und Unterstützungssysteme handeln professionell und erfolgreich, wenn sie bei unangemessenem Verhalten Einzelner und bei Gruppen intervenieren. Umsetzungsplanung Zur Umsetzung des Auftrags wurde durch das Amt für Volksschule eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Dieser gehörten folgende Personen an: Dr. Bettina Bickel (Erziehungsrätin), Haennes Kunz (ZEPRA), Jürg Engler (ZEPRA), Sonja Stürm (ZEPRA, ab ), Rosmarie Obertüfer (AVS; Leitung bis ), Hans Anderegg (AVS, Leitung ab ) und Simon Appenzeller (AVS, ab ). Die Arbeitsgruppe konzipierte in der Folge vier Elemente zur konkreten Umsetzung: Kreisschreiben Broschüre mit fachlichen Grundlagen Webseite mit Hilfsmitteln zum Download o Zusammenstellung verschiedener Präventionsprogramme o Übersicht zu Fachstellen im Kanton St.Gallen und ihren Angeboten o Literatur- und Lehrmittel-Verzeichnis o Leitfaden zur Erstellung eines Gewaltpräventions- und Interventionskonzepts o Instrumente zur Standortbestimmung und zur Evaluation o Beispiele für Best Practice Weiterbildung Um dem Kreisschreiben und den verschiedenen Informations- und Unterstützungsangeboten genügend Nachdruck zu verleihen und die angesprochenen Personen in die Thematik einzuführen, sah die Arbeitsgruppe eine Fachtagung für Schulleitungen und Veranstaltungen für Lehrpersonen vor. Die Umsetzungsplanung wurde vom Erziehungsrat an seiner Sitzung vom November 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. 7/18

8 4 Ergebnisse 4.1 Produkte und Veranstaltungen Kreisschreiben «Gewaltprävention in der Volksschule» Das Kreisschreiben 3 vom 22. August 2012formuliert den für die Schulen verbindlichen Auftrag zur Gewaltprävention und dient als Grundlage für die lokale Qualitätsdiskussion und Qualitätssicherung. Vor dem Erlass ging das Kreisschreiben in eine Vernehmlassung bei den verschiedenen Anspruchsgruppen. Die Umsetzung des Kreisschreibens liegt in der Verantwortung und im Ermessen der Schulträger sowie der Schulleitungen. Inhalte des Kreisschreibens: Grundsätze Allgemein o Rolle und Auftrag der Volksschule o Ziele o Didaktische Hinweise Umsetzung o Handlungsfeld 1: Beziehungen gestalten o Handlungsfeld 2: Prosoziales Verhalten aufbauen, erweitern und üben o Handlungsfeld 3: Konflikte konstruktiv bearbeiten o Handlungsfeld 4: Früh intervenieren Organisation Vorgehen für die Umsetzung des Kreisschreibens o Standortbestimmung o Strategie entwickeln o Massnahmen planen und umsetzen Hilfsmittel und Support zur Unterstützung der Umsetzung von Gewaltprävention Mit dem Kreisschreiben an die Schulen im Kanton St.Gallen hat der Erziehungsrat auch ein politisches Zeichen gesetzt. Er unterstreicht damit die Bedeutung und Verbindlichkeit der Gewaltprävention in der Schule und weist auf den Einbezug der Eltern sowie auf die Schulsozialarbeit als wichtigen Beitrag im Unterstützungssystem hin Broschüre «Gewaltprävention in der Schule» Die durch Haennes Kunz und Jürg Engler (Zepra, Amt für Gesundheitsvorsorge, Kanton St.Gallen) verfasste Broschüre «Gewaltprävention in der Schule Fachliche Grundlagen, schulbezogene Aspekte, Haltungen und Schwerpunkte/Ausrichtung, Umsetzung» 4 wurde im März 2013 publiziert. Sie hat zum Ziel, die Inhalte des Kreisschreibens zu konkretisie- 3 Kreisschreiben_Gewaltpraevention_in_der_ Volksschule.pdf 4 Gesellschaft.html 8/18

9 ren und mit den wichtigsten fachlichen Grundlagen zur Gewaltprävention zu ergänzen. Sie richtet sich an Lehrpersonen, Schulleitende und Schulbehörden und soll vor allem vermitteln, in welchen Handlungsfeldern Gewaltprävention in St.Galler Schulen stattfindet; wo Schwerpunkte gesetzt werden sollen; mit welcher Haltung Gewaltprävention und Frühintervention in der Schule gelingen kann; welche Rollen der Schule, den Lehrpersonen und Schulleitenden zukommen (und wo die Grenzen der Einflussmöglichkeiten schulischer Akteurinnen und Akteure sind). Die Publikation beinhaltet folgende Kernbotschaften: Gewaltprävention findet im Unterrichts- und Schulalltag statt. Guter Unterricht ist (auch) Gewaltprävention. Gewaltprävention in der Schule heisst positive Beziehungen gestalten, soziales Verhalten lernen und anwenden, Kinder und Jugendliche unterstützen, fair zu streiten und Konflikte lösungsorientiert auszutragen, bei aggressivem Verhalten und Gewalt rasch, konsequent und professionell intervenieren. Gewaltprävention wirkt, wenn sie gemeinsame, verbindliche Aufgabe von Team und Schulleitung ist, Aktivitäten überzeugend und kontinuierlich umgesetzt werden und Schülerinnen und Schüler sowie Eltern an der Ausgestaltung von Werten, Normen und Präventionsaktivitäten beteiligt sind. Die Broschüre beleuchtet verschiedene Ursachen von Gewalt, zeigt die Dimensionen der Gewaltprävention auf, vermittelt die Grundlagen zur Gewaltprävention in der Schule und beschreibt beispielhaft, wie Gewaltprävention im Schulhaus und im Unterricht konkret umgesetzt werden kann Homepage « Auf werden Unterlagen und Dokumente zur Gewaltprävention zuhanden von Schulleitungen und Lehrpersonen zur Verfügung gestellt. Die Webseite wird durch das Amt für Volksschule in enger Zusammenarbeit mit ZEPRA laufend aktualisiert. Die Homepage umfasst nebst Hinweisen auf Aktualitäten folgende Inhalte: Präventionsprogramme Die Homepage verlinkt zu den bestehenden Präventionsprogrammen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Dort werden u.a. im Handbuch «Wirksame Gewaltprävention - Eine Übersicht zum internationalen Wissensstand» von Prof. Manuel Eisner und Dr. Margit Averdijk (ETH Zürich) wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gewaltprävention auf internationaler Ebene vorgestellt. Im Weiteren werden evidenzbasierte Programme zur Gewaltprävention mit Fokus Individuum, Familie, Schule und Opfer beschreiben und hinsichtlich ihrer Wirkungsweise beurteilt. Für alle Programmtypen werden Projektbeispiele in der Schweiz angegeben. Fachstellen Per Mausklick können die Homepages folgender Fachstellen direkt aufgerufen werden: 9/18

10 ZEPRA Zentrum für Prävention Amt für Soziales Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Kinderschutzzentrum Pro Juventute Beratung Fachstelle für Aids- und Sexualfragen Stiftung Suchthilfe Schulpsychologischer Dienst des Kantons St.Gallen Schulpsychologischer Dienst der Stadt St.Gallen Beratungsstellen für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität Literatur- und Lehrmittel-Verzeichnis Schulleitungen und Lehrpersonen finden in der Literatur- und Lehrmittelliste fachliche Grundlagen und Anregungen für Aktivitäten im Bereich der Gewaltprävention in der Schule und Materialien für den Unterricht. Diese unterstützen und erleichtern die Umsetzung des Gewaltpräventionsauftrags. Das Verzeichnis ist nach einem allgemeinen Grundlagenteil auf die vier Handlungsfelder der Gewaltprävention (Soziale Schulqualität / Beziehungsgestaltung, Prosoziales Verhalten / Selbstkompetenz, Konstruktive Konfliktlösung, Früherkennung / Frühintervention) analog dem Kreisschreiben abgestimmt.. Leitfaden zur Erstellung eines Gewaltpräventions- und Interventionskonzepts Der Leitfaden unterstützt die Schulen bei der Erstellung eines Gewaltpräventions- und Interventionskonzepts. Er kann einerseits als Anleitung zum Vorgehen und andererseits als Planungsinstrument verwendet werden. Leitfaden für Interventionen Der Leitfaden kann zum Einsatz kommen, wenn auffälliges, aggressives Verhalten mehrmals aufgetreten ist und spontane Reaktionen und Sanktionen keine spürbare Wirkung gezeigt haben. Der Leitfaden zeigt auf, wie bei Interventionen schrittweise vorgegangen werden kann. Instrumente zur Standortbestimmung und zur Evaluation Gewaltprävention und -intervention ist dann wirksam, wenn Massnahmen sorgfältig geplant, koordiniert und langfristig umgesetzt werden; Schülerinnen, Schüler und Eltern am Prozess beteiligt sind; Lehrpersonen und Schulleitung gemeinsam und aus Überzeugung handeln; sie im Schulalltag stattfinden und Elemente der Schulqualität sind. Mit dem Instrument zur Standortbestimmung und zur Evaluation können anhand von gezielten Fragen die gesetzten Ziele überprüft und Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Anstrengungen gezogen werden. Beispiele für Best Practice In der Umsetzung von Gewaltprävention ist eine Vielzahl von Modellen und Ansätzen zu finden. Sie beruhen auf unterschiedlichen Menschenbildern, Haltungen und Annahmen. Darüber hinaus ist die Wirkung respektive das Gelingen von Programmen immer von einer Vielzahl von lokalen Einflussfaktoren abhängig. Dies mag der Grund sein, weshalb es 10/18

11 nicht möglich ist, «beste Programme» zu bezeichnen. Auf Best Practice - Beispiele wurde deshalb bewusst verzichtet. Weiterbildung Im Online-Dokument sind verschiedene Fort- und Weiterbildungsangebote für Schulen aufgeführt. Diese werden von folgenden Institutionen angeboten: Weiterbildung Schule Beratungsdienst Schule ZEPRA, Amt für Gesundheitsvorsorge Schulpsychologischer Dienst, Kriseninterventionsgruppe Kinderschutzzentrum St.Gallen Amt für Soziales, Koordination Schulsozialarbeit Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Jugenddienst der Kantonspolizei Die einzelnen Weiterbildungsangebote sind den verschiedenen Präventionsebenen zugeordnet Impulsveranstaltung, März 2013 Ende März 2013 fand im Stadtsaal Wil eine Impulstagung zur Gewaltprävention statt. Sie war als Einführung in die Inhalte des Kreisschreibens konzipiert, das den Auftrag der Schulen im Bereich Gewaltprävention beschreibt. Zielgruppen waren in erster Linie Schulleitungspersonen und Schulbehörden. Diese sollten als Führungspersonen ihren Auftrag bezüglich Gewaltprävention kennen und über die erforderlichen Kenntnisse, Methoden und Hilfsmittel verfügen, um Umsetzungsprozesse zu steuern und in die lokale Qualitätsentwicklung einzubinden. Im Rahmen der Veranstaltung wurde u.a. auch die vom Bildungsdepartement herausgegebene Broschüre «Gewaltprävention in der Schule» 5 vorgestellt. Die beiden Referate «Sicherheit durch Präsenz Neue Autorität als Gewaltprävention» von Prof. Dr. phil. Andrea Lanfranchi, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich und «Vertrauen durch Beziehung, soziale Schulqualität und Gewaltprävention» von Andreas Müller, Autor und Dozent, Gesamtleiter Institut Beatenberg, griffen zwei Kernanliegen des Kreisschreibens zur Gewaltprävention auf und vermittelten Impulse, wie diese umgesetzt werden können. Die Referate wurden ergänzt durch Informationen über das Nationale Programm «Jugend und Gewalt» und über die allgemeine Ausrichtung der Gewaltprävention in St.Gallen Schulen. Zwei Interviews mit Vertretungen der Schulen Schänis und Ebnat-Kappel steuerten konkrete Erfahrungen aus der Praxis bei. Vor der Veranstaltung und in den Pausen hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, sich bei den Vertretungen der Kooperationspartner der Gewaltprävention (Beratungsdienst Schule, ZEPRA, Amt für Gesundheitsvorsorge, Schulpsychologischer Dienst, Kriseninterventionsgruppe, Kinderschutzzentrum St.Gallen, Amt für Soziales/Koordination Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Jugenddienst der Kantonspolizei) über deren 5 Vgl. Kap /18

12 Angebote und Dienstleistungen für Schulen zu informieren. Die Impulsveranstaltung wurde von rund 300 Personen aus dem ganzen Kanton besucht Regionale Veranstaltungen, Januar 2014 Im Januar 2014 wurden durch das Amt für Volksschule in Rapperswil-Jona, Rorschach und Sargans regionale Veranstaltungen für Lehrpersonen aller Stufen und Fachpersonen der Schulsozialarbeit durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten Impulse zur Umsetzung von Gewaltprävention in Schulen, lernten praktische Beispiele von Prävention, Früherkennung, Frühintervention sowie Intervention kennen und hatten Gelegenheit, sich mit Fachpersonen und Vertretungen anderer Schulen zu vernetzen. Die Tagungen standen unter dem Motto «Hinschauen früh und wirksam intervenieren!» Im Mittelpunkt stand jeweils ein Referat von Prof. Dr. Françoise Alsaker, Universität Bern. Als Autorin von Fachbüchern, Programmen und Werkzeugen, die konkret und praxisnah Anregungen für die Gewalt- und Mobbingprävention an Schulen und in Kindergärten vermitteln, beleuchtete sie die Dynamiken des Beschimpfens, des Plagens und des Schikanierens und zeigte auf, mit welchen Massnahmen Mobbing wirkungsvoll begegnet werden kann. In den anschliessenden von den Kooperationspartnern des Gewaltpräventionsprogramms moderierten Workshops lernten die Teilnehmenden konkrete Beispiele von Prävention, Früherkennung, Frühintervention und Interventionen kennen: Gestaltung der Schulkultur als Gewaltprävention (ZEPRA, Amt für Gesundheitsvorsorge) Erfolgsfaktoren für eine gelingende Mobbing-Intervention (SPD, KIG) Früherkennung und Frühintervention in Kooperation zwischen Lehrpersonen und Schulsozialarbeit (Schulsozialarbeit/Amt für Soziales) Gewalt und psychische Störungen Zusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten (KJPD) Umgang mit Gewaltdynamik in einer Klasse - hilfreiche Interventionen (Beratungsdienst Schule, Amt für Volksschule) Intervention bei delinquentem Verhalten (Kantonspolizei, Jugenddienst) Vor der Veranstaltung und in den Pausen hatten die Teilnehmenden wiederum Gelegenheit, sich bei den Vertretungen der Kooperationspartner über deren Angebote und Dienstleistungen für Schulen zu informieren. Insgesamt wurden die Veranstaltungen von rund 300 Personen aus dem ganzen Kanton besucht Weiterbildung Die Impulsveranstaltung und die regionalen Veranstaltungen zur Gewaltprävention hatten Kick-Off Charakter. Ziel war es, die neu erarbeiten Grundlagen vorzustellen und für die Thematik zu sensibilisieren. 12/18

13 Die Weiterbildungsangebote der Kooperationspartner umfassen sämtliche Präventionsebenen. Sie können von den Schulen und den Lehrpersonen direkt angefordert werden. 6 Im Weiterbildungsprogramm 2014 des Amtes für Volksschule 7 sind Kurse zur Gewaltprävention erstmals im Fachbereich Mensch und Umwelt aufgeführt. Es ist vorgesehen, Kurse zur Gewaltprävention auch in den kommenden Jahren in dieser Form auszuschreiben. 4.2 Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern Umfassende Gewaltprävention kann dann erfolgreich gestaltet werden, wenn sie von allen Beteiligten des Systems Schule gemeinsam getragen wird und ihr gemeinsame Haltungen zu Grunde liegen. Von Beginn weg war es deshalb ein Anliegen des Projekts, die wichtigsten Akteure, die im Bereich Schule mit Gewaltprävention unterwegs sind, in die Erarbeitung der Grundlagen und in die Umsetzung einzubinden. Zu diesem Zweck wurden diese Akteure (nachfolgend bezeichnet als Kooperationspartner) zu Stellungnahmen bei der Erarbeitung des Kreisschreibens und der Broschüre eingeladen und für die Mitarbeit bei der Durchführung der Impulsveranstaltungen und der regionalen Veranstaltungen engagiert. Die folgenden Institutionen/Dienste werden als Kooperationspartner der Gewaltprävention in der Schule bezeichnet: ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung, Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA berät und unterstützt Schulen und andere schulnahe Organisationen im Kanton St.Gallen bei allen Anliegen rund um Prävention von Gewalt und Mobbing. Darin eingeschlossen sind die Handlungsfelder Früherkennung, Frühintervention und Konfliktmanagement. Die Unterstützung erfolgt durch Fach- und Projektberatung sowie durch Seminare und Workshops für Teams, Schulleitende, Schulbehörden und Lehrpersonen (Präventions-Know-how vermitteln, Konfliktlösungsmethoden aufzeigen und trainieren, Früherkennungs- und Interventionsinstrumente entwickeln). Beratungsdienst Schule des Amtes für Volksschule Der Beratungsdienst Schule ist Teil des Bildungsdepartementes des Kantons St.Gallen. Seine Angebote richten sich an Lehrerinnen und Lehrer aller Volksschulstufen, Schulleitungen, Schulteams, Schulbehörden sowie schulische Heilpädagoginnen und Pädagogen. Die Unterstützung kann als Einzelsupervision/Coaching oder Team- oder Gruppensupervision in Anspruch genommen werden. Dabei können verschiedenen Fragestellungen und Themen der Gewaltprävention (z.b. Beziehungsgestaltung, Konflikte konstruktiv bearbeiten, Förderung der Klassenkultur) thematisiert werden. Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischer Dienstes des Kantons St.Gallen (KIG) 6 Vgl. Kap /18

14 Die interdisziplinäre Kriseninterventionsgruppe (KIG) bietet unmittelbare Unterstützung und Hilfestellung in schwierigen bzw. krisenhaften Situationen im gesamten Schulbereich an. Das Angebot umfasst neben der Psychologischen Ersten Hilfe (Unfälle, Todesfälle) die Bearbeitung von Konflikten, Begleitung in ausserordentlichen Belastungssituationen (Klassenklima, Burn-out usw.) und bei Gewaltvorfällen (Bedrohungen, Medienmissbrauch, Mobbing, Nötigung/Erpressung, Übergriffe usw.). Neben telefonischer Beratung wird Unterstützung und Intervention direkt vor Ort angeboten. Es werden auch Weiterbildungsveranstaltungen im Sinne der Prävention, der Früherkennung und der Frühintervention angeboten. Kinderschutzzentrum St.Gallen, In Via Fachstelle Kindesschutz, Opferhilfe für Kinder und Jugendliche In Via berät und informiert zu den Themen physische, psychische und sexuelle Gewalt. Die Beratungen stehen für Kinder und Jugendliche, Angehörige und Bezugspersonen und professionelle Bezugspersonen offen. Die Fachstelle leistet bei Bedarf Krisenintervention und Soforthilfe für Betroffene oder vermittelt weitere geeignete Hilfsangebote wie beispielsweise Fachberatung der interdisziplinären Kinderschutzgruppe, therapeutische oder anwaltliche Hilfe. Für Schulen bietet In Via diverse Weiterbildungs- und Präventionsangebote zu physischer, psychischer und sexueller Gewalt sowie Cybermobbing an. Amt für Soziales, Koordination Schulsozialarbeit Als kantonale Kontaktstelle berät die Kinder- und Jugendkoordination die Gemeinden bei der Einführung von Schulsozialarbeit. Sie unterstützt beim Aufbau und der Implementierung der Schulsozialarbeit und koordiniert gemeinsam mit einer Koordinationsgruppe die kantonalen Entwicklungen der sozialen Arbeit in der Schule. Schulsozialarbeitende beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrpersonen in sozialen Fragestellungen im Kontext Schule. Nebst Einzelberatungen bieten Schulsozialarbeitende auch Gruppenberatungen an, die in Form von Klasseninterventionen stattfinden können. In der Projektarbeit orientieren sich die Schulsozialarbeitenden am Grundsatz der Prävention. Bezogen auf die Umsetzung der schulischen Gewaltprävention können Schulsozialarbeitende in allen vier Handlungsfeldern (Beziehungen gestalten; prosoziales Verhalten aufbauen, erweitern und üben; Konflikte konstruktiv bearbeiten; Frühintervention) Unterstützung leisten. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) St.Gallen Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist Anlaufstelle bei emotionalen Störungen, Wahrnehmungs-, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, Angstzuständen, Pubertätskrisen, gesteigerter Aggressivität, Zwängen, Suizidalität, Essstörungen, Folgen von sexueller Gewalt und vielem anderem mehr. Ziel einer Beratung ist es, den Kindern und Jugendlichen Unterstützung zu bieten, um in der Entwicklung positive Schritte zu ermöglichen. Eltern und Lehrpersonen werden darin unterstützt, Kinder auf diesem oft sehr schwierigen Weg zu begleiten und zu fördern. Nebst kürzeren Beratungen und Abklärungen werden auch länger dauernde sozialpsychiatrische Begleitungen, Psychotherapien und Beratungen für die ganze Familie angeboten. 14/18

15 Jugenddienst der Kantonspolizei St.Gallen Der Jugenddienst der Polizei ist ein niederschwelliger Ansprechpartner im Bereich Jugenddelinquenz für Schulen, Behörden, Institutionen aus dem Jugendbereich sowie Eltern und Jugendliche. Zu den Aufgaben des Jugenddienstes gehört die enge und vernetzte Zusammenarbeit mit allen Partnern, um gewalttätiges Verhalten früh zu erkennen. Er erklärt Jugendlichen und ihren Eltern die gesetzlichen Bestimmungen, ist Ansprechpartner bei Fragen und Anliegen im Bereich Jugenddelinquenz und vermittelt Kontakte zu weiteren Fachstellen. Der Jugenddienst geht aktiv zu Orten, wo sich Jugendliche treffen und aufhalten. Er betreibt Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit, unter anderem durch Projektoder Sonderwochen sowie Vorträge an Elternabenden und in Schulen. Im Verlauf des Projekts wurde die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern intensiviert. Die bestehenden Grundlagen (Kreisschreiben, Broschüre, Dokumente auf werden von den Kooperationspartnern mitgetragen und dienen als gemeinsame Basis für die Arbeit in und mit den Schulen. 4.3 Rückmeldungen Feedbackbogen der Teilnehmenden an den Veranstaltungen vom März 2013 und Januar 2014 Aufgrund der Beurteilung der einzelnen Programmpunkte durch die Teilnehmenden sind die insgesamt vier Veranstaltungen sehr positiv aufgenommen worden. An der Tagung vom März 2013 wurden die Teilnehmenden zu jenen Themen im Bereich der Gewalt befragt, die zurzeit am meisten beschäftigen. Die Auswertung ergab eine Vielzahl von Nennungen für Mobbing und Cybermobbing. In der Folge entschied sich die Steuergruppe nach Absprache mit den Kooperationspartnern, die regionalen Veranstaltungen unter diese (meistgenannte) Thematik zu stellen. Mit Blick auf mögliche weitere Angebote konnten sich die Teilnehmenden an den regionalen Veranstaltungen im Januar 2014 wiederum zu aktuellen Themen im Zusammenhang mit Gewalt an Schulen äussern. Die Auswertung ergab eine Vielzahl von Nennungen im gesamten Spektrum von Gewalt, Gewaltprävention und Gewaltintervention. Mehrfach wurden u.a. genannt: Gewalt auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg, verdeckte Gewalt, Rolle der Eltern, Cybermobbing, Gruppendruck. Befragung der Pädagogischen Kommissionen vom Juni 2014 Um eine erste Einschätzung zu den erarbeiteten Dokumenten und zur Verfügung gestellten Angebote vornehmen zu können, wurden die Pädagogischen Kommissionen gebeten, die erarbeiteten Dokumente zu prüfen und einen allfälligen weiteren Bedarf an zu bearbeitenden Themen mitzuteilen. Die Pädagogischen Kommissionen sind der Meinung, dass die erarbeiteten Dokumente und die zur Verfügung gestellten Angebote für die Umsetzung der Gewaltprävention an Schulen ausreichend und gut sind. Es wurde betont, dass die mittlerweile in vielen Schu- 15/18

16 len installierte Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit Gewalt ein wichtiger Partner für die Prävention, Früherkennung und Frühintervention vor Ort sei. Bedarf an künftigen präventiven Anstrengungen orten die Pädagogischen Kommissionen im Bereich der digitalen Medien. Diese böten infolge der Entwicklungen dauernd wandelnde Möglichkeiten zur Anwendung von psychischer Gewalt. Zunehmend verschwimme auch die Grenze zwischen Schule und Freizeitbereich. Hier fehlten Handhabungen für jene Situationen, bei denen Kinder/Jugendliche ausserhalb der Schulzeiten auf dem Schulhausareal oder in dessen naher Umgebung agressiv oder gewalttätig handeln. 5 Fazit Auf der Basis der Umsetzungsplanung, die vom Erziehungsrat im November 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, kann folgendes Fazit gezogen werden: 1. Mit dem Kreisschreiben zur Gewaltprävention in der Schule hat der Erziehungsrat deren Bedeutung und Verbindlichkeit unterstrichen und gleichzeitig den konkreten Auftrag der Schulen in diesem Bereich beschrieben: Gewaltprävention gehört zum Bildungsauftrag und ist Teil des täglichen Unterrichts. Gewaltprävention berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Schüler und Schülerinnen, unter anderem den Entwicklungsstand, das Geschlecht und den kulturellen Hintergrund. Gewaltprävention nutzt durch Vernetzung die Erfahrung anderer Schulen sowie das Knowhow von professionellen Akteuren im Kanton und auf Bundesebene. 2. Die Broschüre «Gewaltprävention in der Schule Fachliche Grundlagen, Schulbezogene Aspekte, Haltungen und Schwerpunkte/Ausrichtung, Umsetzung» vermittelt den Beteiligten einen fachlichen Hintergrund, zeigt konstruktive Haltungen auf und gibt Anregungen für die Umsetzung. 3. Die Homepage enthält eine Zusammenstellung verschiedener Präventionsprogramme und Fachstellen, ein Literatur- und Lehrmittelverzeichnis, einen Leitfaden zur Erstellung eines Gewaltpräventions- und Interventionskonzepts sowie Instrumente zur Standortbestimmung und dient den Schulen als «Holstation». Auf das Aufführen von Best Practice-Beispielen wurde verzichtet. 4. Mit der Impulstagung im März 2013 und den regionalen Veranstaltungen im Januar 2014 konnten den Schulen Impulse zur praktischen, wirkungsvollen Umsetzung von Gewaltprävention und zum Umgang mit Mobbing in Schulen gegeben werden. Im Weiteren bestand die Gelegenheit, mit Mitarbeitenden der Kooperationspartner Kontakte zu knüpfen und sich über deren Angebote zu informieren. 5. Mit dem zur Verfügung gestellten Material und den Impulsen über die Website besteht für die Schulen die Gelegenheit, die Instrumente zu nützen und sich über deren Ver- 16/18

17 wendung mit anderen Schulen auszutauschen. Diesen beiden Aspekten ist künftig besondere Beachtung zu schenken. 6. Die Weiterbildungsmöglichkeiten des Amtes für Volksschule (Abteilung Weiterbildung Schule) und der Kooperationspartner stellen ein breitgefächertes Angebot dar, das die Bedürfnisse der Lehr- und Fachpersonen im Bereich der Gewaltprävention vollumfänglich abdecken und es den einzelnen Schulen ermöglicht, passende und sinnvolle Aktivitäten mit den geeigneten Angeboten anzugehen. 7. Die Aufträge des Erziehungsrates sind insgesamt erfüllt. Mit Kenntnisnahme des Schlussberichts durch den Erziehungsrat wird das Projekt abgeschlossen. 6 Ausblick Nachhaltige Gewaltprävention entfaltet sich nicht durch punktuelle, zeitlich eingegrenzte Aktivitäten. Im Gegenteil: Positive Bindungen von Kindern und Jugendlichen an die Schule, erfolgreiches Lernen und konstruktiver Umgang mit Konflikten können nur durch Anwendung im täglichen Unterricht entstehen und setzen voraus, dass Lehrpersonen, Schulhausteam und Schulleitung Gewaltprävention als permanenten, kollektiven Auftrag verstehen. Die Akteure der Gewaltprävention stehen deshalb auch nach Abschluss des Projekts in der Pflicht, die Gewaltprävention als ein Teilaspekt von Schulentwicklung zu verstehen und in die lokale Qualitätsentwicklung einzubinden. Vor diesem Hintergrund und auf der Basis des Kreisschreibens wird das Amt für Volksschule die Anstrengungen im Bereich der Gewaltprävention auch in Zukunft weiterführen. Dazu gehören insbesondere das Verfolgen der Entwicklung in den Schulen, regelmässige Kontakte mit ZEPRA, die regelmässige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Homepage in Zusammenarbeit mit ZEPRA, die Planung von Weiterbildungsangeboten sowie die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern. Im Weiteren ist es angezeigt, in zwei bis drei Jahren die Wirkung des Kreisschreibens und der Broschüre «Gewaltprävention in der Schule» im Rahmen einer Standortbestimmung zu überprüfen. Der Fokus des Projekts Gewaltprävention war im Wesentlichen auf das Setting Schule ausgerichtet. Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen unter anderem auch der Einführung des Mittagstisches und weiterer ausserfamiliärer Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht verschmelzen Schule und Freizeit zusehends. Gewaltprävention darf deshalb nicht isoliert als Thema der Schule betrachtet werden. Nachdem mit dem vorliegenden Projekt Gewaltprävention ein schulischer Akzent gesetzt wurde, ist die Weiterführung von präventiven Massnahmen durch den Kanton in den Bereichen «Öffentlicher Raum» (Freizeit) und Familie zu prüfen. Denkbar sind beispielsweise Informationsveranstaltungen für Schulen, die Förderung der Kooperation der verschiedenen Gremien auf Gemeindeebene oder die Durchführung von Eltern-Foren. Konkrete Aufträge liegen nicht vor. Diese sind durch die Departemente zu prüfen und festzulegen. 17/18

18 Präventionsprogramme werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene initiiert und durchgeführt. Entsprechend herausfordernd ist es, die verschiedenen Programme und involvierten Stellen/Gremien zu koordinieren. Auf kantonaler Ebene ist eine Vielzahl von Ämtern und Fachstellen in schulische Präventions-Aktivitäten eingebunden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Federführung in der gesamten schulischen Präventions-Thematik auf Ebene der involvierten Ämter zu klären und zu justieren. 18/18

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