Jahresbericht Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Mönchengladbach e.v.

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1 Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Mönchengladbach e.v. Odenkirchener Str Mönchengladbach Telefon: 2166 / Telefax: 2166 / Mai 214 Karin Fuhrmann-Dally Jahresbericht 213 Mitgliedsverbände: Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz, Jüdische Kultusgemeinde, Paritätischer Wohlfahrtsverband

2 Inhaltsverzeichnis 1. Die Vereinsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Die Finanzierung der AG Schuldnerberatung Das Team der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.v Entwicklung der Beratungsfälle seit in Kraft treten der Verbraucherinsolvenz Fallzahl im Berichtsjahr Neuaufnahmen und laufende Beratungsfälle Wartezeit zwischen Gruppeninformation und Beratungsaufnahme des Einzelfalls Beratungsgespräche, Korrespondenzen und Telefonkontakte im Berichtsjahr Der potentielle Bedarf an Schuldnerberatung in der Stadt Mönchengladbach Anzahl der Forderungspfändungen des Finanzamtes in Mönchengladbach Anzahl der betroffenen Haushalte bei Einstellung der Energieversorgung der NEW Niederrhein BezieherInnen von Arbeitslosengeld im Städtevergleich Anzahl der BezieherInnen von Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen gem. SGB XII SchuldnerAtlas Deutschland, eine Auswertung des Inkasso-Unternehmens Creditreform Städtevergleich in der Region Das Beratungsangebot der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Informationsveranstaltung zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren (InsO) Wartezeit von Kontaktaufnahme bis zum Besuch der Gruppeninformation zum Thema Verbraucherinsolvenz Wartezeit zwischen InsO-Gruppeninformation und Beratungsaufnahme des Einzelfalls Wartezeit zwischen Kontakt- und Beratungsaufnahme, ohne vorherige Gruppeninformation Das Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) Hartz IV und die Folgen für die Schuldnerberatung Schuldnerberatung als Eingliederungsmaßnahme Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Anzahl der verwiesenen Ratsuchenden seitens des Jobcenters (insgesamt) Vermittlungsergebnisse des Jobcenters Die Betreuungsstufen des Jobcenters Betreuungsstufe A, Anzahl der Zugewiesenen seitens des Jobcenters Betreuungsstufe B Anzahl der Zugewiesenen seitens des Jobcenters und Anzahl der abgeschlossenen Gruppenberatung Durchschnittliche Wartezeit bis zum Beginn der Gruppenberatung und Anzahl der TeilnehmerInnen Angemeldete und erschienene Ratsuchende für die psychosoziale Einzelberatung (pb) Betreuungsstufe C Abgrenzung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung Anzahl der Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsfälle Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen außergerichtlichen Einigungsversuche im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

3 8.3. Anzahl der Bescheinigungen außergerichtlich gescheiterter Schuldenbereinigungspläne Anzahl der eröffneten gerichtlichen Verbraucherinsolvenzen im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach Zahl der Insolvenzen gesunken Insolvenzrechtsreform und Ausblick (von Sebastian Dreyer) Öffentlichkeitsarbeit und Multiplikatorenschulung Fünf Bausteine als Präventionsangebote in Familienzentren Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen Anzahl der ausgefallenen Veranstaltungen Durchschnittliche Anzahl der BesucherInnen Präventionsangebote insgesamt Besucherzahlen der Veranstaltungen Statistik Schwierigkeitsgrad eines Beratungsfalls nach Anzahl der Gläubiger Schwierigkeitsgrad eines Beratungsfalls nach Zeitaufwand Gesamtforderungen aller Beratungsfälle sowie durchschnittliche Verschuldung der Ratsuchenden Schuldenhöhe der Ratsuchenden Geschlecht der Ratsuchenden Alter der Ratsuchenden Staatsbürgerschaft Familienstand Haushaltsgröße Alter der Kinder der Ratsuchenden Einkommensarten der Ratsuchenden Ursachen der Überschuldung Anzahl der Gläubiger Anzahl der Forderungen bzw. Gläubiger Komm Struktur Woher haben Sie unsere Adresse? Komm - Struktur nach Postleitzahlen Gläubigerstruktur Schuldenregulierungsart der abgeschlossenen Beratungsfälle

4 1. Die Vereinsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung wurde 1989 als gemeinnütziger Verein von dem Sozialdezernenten und den Geschäftsführern der Wohlfahrtsverbände in der Stadt Mönchengladbach gegründet. Diese bilden den Vorstand sowie die Mitglieder des Vereins. Seit Sommer 22 hat Heinz Herbert Paulus, Geschäftsführer Diakonisches Werk Mönchengladbach, den Vorsitz inne. Neben Herrn Paulus sind vertretungsberechtigter Vorstand Wolfgang Weißmantel (Geschäftsführer Deutsches Rotes Kreuz) und Uwe Bohlen (Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt). Weitere Vorstandsmitglieder sind Dorothea Hüttersen (Geschäftsführerin Paritätischer Wohlfahrtsverband), Frank Polixa (Geschäftsführer Caritasverband), Lea Floh (Jüdische Kultusgemeinde) und Dr. Michael Schmitz (Sozialdezernent). Seit ist Gert Herzogenrath als Geschäftsführer der AG Schuldnerberatung tätig Die Finanzierung der AG Schuldnerberatung 65,2 % finanzierte die Kommune, 21, % das Land (eine zweckgebundene Leistung für die Insolvenzberatung), 12,2 % finanzierte der Sparkassen-Fonds und 1,6 % betrug der Zuschuss für einen Arbeitsplatz seitens der Agentur für Arbeit Das Team der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.v. Bild 1: Das Team der Schuldnerberatung Zusätzlich sind eine Personal- und eine Buchhalterin geringfügig und ein Systemadministrator auf Honorarbasis beschäftigt

5 2. Entwicklung der Beratungsfälle seit in Kraft treten der Verbraucherinsolvenz Gesamt Einzelberatungsfälle (aktenkundig) bisher nur Gruppenberatung Bild 2: Entwicklung der Beratungsfälle seit bis Ende 21 fand die Beratung ausschließlich in Form der Einzelberatung (= face to face) statt. Seit dem besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung für die gerichtliche Insolvenzantragstellung, was einen Anstieg der Nachfrage bei der Schuldnerberatung mit sich brachte, so dass im April 22 die Gruppenberatung für Verbraucherinsolvenz-Interessierte eingeführt und die Telefonsprechstunde erweitert wurde. Der Rückgang der face to face Beratung im Jahr 22, 25, 27 und 21 (blaue Linie ) ist mit Mitarbeiterwechseln zu erklären. Die Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters ohne Berufserfahrungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung ist zeitaufwendig und führt dazu, dass die laufenden Betreuungsfälle der ausscheidenden Kraft an die weiteren BeraterInnen verteilt werden und die Neuaufnahme von Beratungsfällen gestoppt wird. Mit Hilfe der Personalaufstockung zum konnte die face to face Beratung erhöht werden. Aufgrund zusätzlicher Beratungsaufgaben (P-Konto-Bescheinigung, Präventionsangebot in Familienzentren) und drei Mitarbeiterwechseln war der Anstieg der Einzelfallberatung im Jahr 212 erst geringfügig höher, im Berichtsjahr 213 dann erkennbar gestiegen Fallzahl im Berichtsjahr 213 Im Berichtsjahr 213 wandten sich insgesamt 3.15 Ratsuchende an die Beratungsstelle (rote Linie ). Die Anzahl ist bezogen auf die letzten 5 Jahre leicht rückläufig, jedoch nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Dieser sehr hohen Nachfrage begegnet die Beratungsstelle mit täglicher Telefonsprechstunde, wöchentlich stattfindenden Gruppeninformationsberatungen und Einzelfallbetreuung

6 Von den insgesamt 3.15 Ratsuchenden wurden ca. die Hälfte (48,4 % = 1.53 Personen) face-to-face, d.h. in Einzelgesprächen betreut (blaue Linie ). Hier konnte die Fallzahl erhöht werden, so dass die Personalaufstockung aus dem Jahr 211 nach zweimaligem Mitarbeiterwechsel jetzt seine Wirkung zeigt. Betreuung bedeutet, dass der/die Ratsuchende der Beratungsstelle eine Vollmacht zur Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen erteilt hat und eine Kontaktaufnahme seitens der Beraterin/des Beraters mit der Gläubigerseite stattfindet, um eine Schuldenregulierung herbeizuführen (Außenvertretung der/des Ratsuchenden). Im Gegensatz dazu steht die Kurzberatung, in der die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund steht und keine Außenvertretung mit der Gläubigerseite stattfindet Personen (51,6 %) besuchten bis zum Stichtag eine Gruppeninformationsveranstaltung, oder hatten bisher ausschließlich telefonischen Beratungskontakt (siehe grüne Linie ). Erfahrungsgemäß werden ca. 8 % dieser Kurzberatungen im Laufe des neuen Jahres wieder Kontakt aufnehmen, um dann in die Einzelbetreuung übernommen zu werden Neuaufnahmen und laufende Beratungsfälle bisher lediglich Kurzberatung 51,6 57,1 58, laufende Einzelfallberatung bereits aus dem Vorjahr Neuaufnahmen für laufende Einzelfallberatung 17,9 12,3 1,2 3,5 3,6 3, Bild 3: Kurzberatung, laufende Beratungsfälle aus dem Vorjahr und Neuaufnahmen (in Prozent) 2.3. Wartezeit zwischen Gruppeninformation und Beratungsaufnahme des Einzelfalls Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Bild 4: Durchschnittliche Wartezeit in Tagen 1 Zum konnte das bisherige Beratungsteam von 4 Beratungskräften um eine weitere Beratungskraft verstärkt werden. Ende 211 und Anfang 212 fanden Mitarbeiterwechsel statt, so dass erst ab dem 3ten Quartal 212 der positive Effekt der Beratungsaufstockung erkennbar wurde. Die durchschnittliche Wartezeit nach dem Besuch einer Gruppeninformationsveranstaltung bis zum Einzelgespräch betrug im Berichtsjahr lediglich 18 Tage

7 2.4. Beratungsgespräche, Korrespondenzen und Telefonkontakte im Berichtsjahr Beratungskontakt face-to-face Korrespondenz-Ausgang Korrespondenz-Eingang Telefon-Eingang Telefon-Ausgang Bild 5: Anzahl der Beratungsgespräche, Korrespondenz- und Telefonkontakte Im Berichtsjahr 213 waren 5 Beratungskräfte mit ca. 17 Std./Wo. in der Einzelfallbetreuung tätig. Weitere ca. 24 Std./Wo. entfallen auf Gruppeninformationsveranstaltungen, Präventionstätigkeiten und Leitungsaufgaben. Eine Vollzeitkraft mit 4 Std./Wo. hat im Durchschnitt 963 Einzelberatungsgespräche face to face geführt, Briefe bzw. s geschrieben, 1.22 Posteingänge bearbeitet, Telefonate (Ein- und Ausgänge) geführt. 3. Der potentielle Bedarf an Schuldnerberatung in der Stadt Mönchengladbach Um die Anzahl der Haushalte in der Stadt Mönchengladbach mit einer Überschuldung zu bemessen, können als Indikatoren z.b. die Anzahl der Forderungspfändungen des Finanzamtes, die von der Einstellung der Energieversorgung betroffenen Haushalte, sowie die Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld und Grundsicherung herangezogen werden Anzahl der Forderungspfändungen des Finanzamtes in Mönchengladbach Bild 6: Anzahl der Pfändungen des Finanzamtes Mönchengladbach seit 29 Quelle: Finanzamt Mönchengladbach, Stand Bei den Forderungspfändungen des Finanzamtes handelt es sich um ca. 9 % Kontopfändungen (siehe hierzu auch Seite 12, Kapitel 5)

8 3.2. Anzahl der betroffenen Haushalte bei Einstellung der Energieversorgung der NEW Niederrhein erste Mahnstufe zw eite Mahnstufe dritte Mahnstufe Einstellung der Versorgung Bild 7: Anzahl der Einstellungen der Energieversorgung und Mahnstufen Quelle: NEW Niederrhein, Einzugsgebiet Mönchengladbach und Erkelenz, Stand Erste Mahnstufe = schriftliche Androhung der Einstellung der Energieversorgung Zweite Mahnstufe = zweite schriftliche Androhung der Einstellung der Energieversorgung (seit Mai 27) Dritte Mahnstufe Sperrauftrag = Ein/e AußendienstmitarbeiterIn der NVV sucht den betroffenen Haushalt auf und bemüht sich um eine Regulierung des Rückstan des. Sperrung = Die Energiezufuhr wird gestoppt. Die Dauer der Einstellung ist hierbei nicht berücksichtigt BezieherInnen von Arbeitslosengeld im Städtevergleich Mönchengladbach (EW ) 2,6 9, 11,6 Städteregion Aachen (EW ) Krefeld (EW ) 2,5 2,9 6,7 8,8 9,2 11,7 insgesamt davon SGB III davon SGB II Bild 8: BezieherInnen von Arbeitslosengeld (in Prozent) Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand Januar

9 3.4. Anzahl der BezieherInnen von Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen gem. SGB XII Bild 9: Anzahl der BezieherInnen von Grundsicherung Quelle: Fachbereich Soziales Mönchengladbach, Durchschnitt im Dezember 3.5. SchuldnerAtlas Deutschland, eine Auswertung des Inkasso-Unternehmens Creditreform 15,81 % aller Mönchengladbacher BürgerInnen über 18 Jahre sind lt. Auswertung der Creditreform verschuldet. Gemäß des SchuldnerAtlasses ist die Verschuldung in Mönchengladbach erneut gestiegen. Insgesamt wurden 42 Kreise und kreisfreie Städten untersucht. Lediglich in 12 Kreisen bzw. Städte lag die Überschuldungsquote höher als in Mönchengladbach: Bremerhaven (19,84%), Offenbach (18,61)%, Wuppertal (17,89%), Pirmasens (17,73%), Halle (17,57%), Neumünster (16,61%), Flensburg (16,41%), Kassel (16,32%), Gelsenkirchen (16,23%), Wilhelmshaven (16,22%), Wiesbaden (16,18%), Herne (16,4%) Städtevergleich in der Region ,29 11,2 1,41 14,5 15, ,8 8,98 1,95 1,45 1,45 1,11 12,8 13,6 14,77 15,52 Viersen Aachen Heinsberg Krefeld Mönchengladbach 21 1,5 1,14 9,28 12,6 14, Bild 1: Städtevergleich in der Region Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland stagniert. Zwar ist der prozentuale Anteil der Schuldner an der Gesamtbevölkerung durch den so genannten Zensus-Effekt angestiegen, da die Anzahl der Bürger in Deutschland gemäß Messung geringer ist als bislang angenommen wurde. Andererseits hat die tatsächliche Zahl der Schuldner in den letzten zwölf Monaten, wenn auch nur leicht, abgenommen. Zum Stichtag 1. Oktober 213 wurde für die gesamte Bundesrepublik demnach eine Schuldnerquote von 9,81 % gemessen. Damit sind weiterhin rund 6,6 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet oder weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Der - 9 -

10 Rückgang basiert ausschließlich auf einem Rückgang der Schuldner mit 'geringer Überschuldungsintensität'. (SchuldnerAtlas Deutschland, Seite 55). Die Zahl der überschuldeten Deutschen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1. Personen verringert (minus,2 Prozent) (SchuldnerAtlas Deutschland, Seite 1) 4. Das Beratungsangebot der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Pro Tag wandten sich im Durchschnitt 14 Ratsuchende mit der Bitte um einen Gesprächstermin an die Schuldnerberatung. a) Um dieser hohen Nachfrage zu begegnen, bietet die Beratungsstelle zunächst eine 2-stündige tägliche Telefonsprechstunde an. Montags bis Freitags von 11. bis 13. Uhr werden telefonisch erste Ratschläge erteilt und Termine vergeben. Liegt zum Beispiel eine Kontopfändung vor und die Ratsuchende bekommt von ihrer kontoführenden Bank kein Geld ausgezahlt, wird sofort am Telefon die weitere Vorgehensweise vereinbart. Diese telefonische Beratung wird statistisch als Telefonkontakt (Kurzberatung) erfasst, die Zeitdauer der Beratung jedoch nicht festgehalten. b) Als Weiteres wird auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer Gruppeninformationsveranstaltung zum Thema Verbraucherinsolvenz verwiesen, wenn das Verhältnis zwischen Höhe der Schulden und Höhe des Einkommens stark abweicht. Diese Gruppeninformationen dienen dazu, den Ratsuchenden ein Basiswissen zu vermitteln und erste Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Durch das Angebot der Gruppeninformationsveranstaltung werden Wartezeiten für einen Erstgesprächstermin vermieden (siehe hierzu auch Punkt 4.1.2). Die Terminvergaben der LeistungsempfängerInnen von Arbeitslosengeld II werden entsprechend der seitens des Jobcenters zugewiesenen Betreuungsstufe vorgenommen, die unter dem Punkt 6.2 näher erläutert werden. c) Nachdem die Ratsuchenden ein Grundlagenwissen durch die Teilnahme an einer Gruppenveranstaltung erworben haben, finden die weiteren Beratungsgespräche als Einzelfallhilfe statt. Erst bei dieser face-to-face Beratung werden sämtliche Stammdaten der/des Ratsuchenden und die Gläubigerdaten aktenkundig erfasst. Ist eine telefonische Beratung nur schwer möglich und auch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung absehbar wenig erfolgversprechend, z.b. bei Sprachproblemen oder aufgrund eines sehr labilen Eindrucks der/des Ratsuchenden, findet eine direkte Einzelfall-Terminvergabe statt. Ebenso erhalten die seitens des Jobcenters zugewiesenen Ratsuchenden, die der Betreuungsstufe A zugeordnet wurden, direkt einen zeitnahen Einzelberatungstermin. d) Seit Mai 211 bietet die Beratungsstelle eine Sprechstunde zum Thema Pfändungsschutzkonto (P-Konto) an. Jeden Mittwoch in der Zeit von 9:3 bis 11: Uhr und 14: bis 16: Uhr wird ergänzend zur Telefonsprechstunde eine Beratung angeboten und die P-Konto-Bescheinigung erstellt Informationsveranstaltung zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren (InsO) Einmal wöchentlich findet die bereits oben erwähnte Gruppeninformation zum Thema Verbraucherinsolvenz statt. Während dieser 2,5-stündigen Veranstaltung werden erste Ratschläge bezüglich des außergerichtlichen- und gerichtlichen Mahnverfahrens erteilt, Schuldnerschutzmaßnahmen z.b. bei Kontopfändungen erläutert, Rechte und Pflichten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorgestellt und die ersten Schritte für den weiteren Ablauf besprochen. Nach der Gruppenveranstaltung kann sich der/die TeilnehmerIn auf der Warteliste für einen Einzelgesprächstermin vormerken lassen (siehe hierzu Punkt 4.1.2)

11 Seit Februar 212 finden die Gruppeninformationsveranstaltungen in den Räumen der Schuldnerberatung statt, die mit dem Umzug der Beratungsstelle eine Vergrößerung der Räumlichkeiten erlangte. Der Gruppenraum ist für maximal 25 Personen ausgelegt. Das Ziel, ein schnelles Beratungsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme der/des Ratsuchenden zu leisten, konnten die MitarbeiterInnen einhalten, indem bei einem verstärkten Nachfrageaufkommen eine zusätzliche Informationsveranstaltung in der Woche angeboten wurde erschienene Ratsuchende angemeldete Ratsuchende Januar Februar März April Mai Juni Juli August Septem ber Oktober Novem ber Dezem ber Bild 11: Anzahl der Ratsuchenden in der Informationsveranstaltung 'Verbraucherinsolvenz' Im Berichtsjahr 213 hatten sich insgesamt Personen zur Informationsveranstaltung angemeldet. Wären alle angemeldete Personen erschienen, hätten 111 Ratsuchende pro Monat den Wunsch nach Beratung aufgezeigt. Dies hätte die Kapazität der 5 BeraterInnen überschritten und lediglich über eine Warteliste koordiniert werden können. Tatsächlich besucht haben 747 Ratsuchende diese Veranstaltung, also im Durchschnitt 62 Ratsuchende pro Monat, bzw. 16 pro Woche. So konnte innerhalb von 4 Wochen die Terminierung des Einzelgespräches vorgenommen und auf eine Wartezeit verzichtet werden Wartezeit von Kontaktaufnahme bis zum Besuch der Gruppeninformation zum Thema Verbraucherinsolvenz Bild 12: Durchschnittliche Wartezeit in Tagen

12 Wartezeit zwischen InsO-Gruppeninformation und Beratungsaufnahme des Einzelfalls Die durchschnittliche Wartezeit nach dem Besuch einer Gruppeninformationsveranstaltung bis zum Einzelgespräch betrug im Berichtsjahr lediglich 18 Tage (siehe hierzu auch Punkt 2.3) Bild 13: Durchschnittliche Wartezeit in Tagen 4.2. Wartezeit zwischen Kontakt- und Beratungsaufnahme, ohne vorherige Gruppeninformation Ist bei der Kontaktaufnahme des/der Ratsuchenden erkennbar, dass die Teilnahme an einer Gruppeninformationsveranstaltung zum Thema Verbraucherinsolvenz nicht erforderlich, oder aufgrund von Sprachproblemen nicht erfolgversprechend ist, wird direkt ein Einzelgesprächstermin vereinbart Bild 14: Durchschnittliche Wartezeit in Tagen 12 Im Berichtsjahr 213 betrug die durchschnittliche Wartezeit 12 Tage. Die positive Auswirkung der Personalverstärkung auf jetzt 4,85 Vollzeitberatungskräfte ist hier deutlich erkennbar. 5. Das Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) Seit dem 1. Januar 212 tritt der Pfändungsschutz auf einem Girokonto mit Hilfe der Umwandlung in ein sogenanntes P-Konto ein. Der monatliche Pfändungsfreibetrag beträgt 1.45,4 für eine alleinstehende Person. SchuldnerInnen, die aufgrund bestehender Unterhaltsverpflichtungen einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen, benötigen eine P-Konto-Bescheinigung, die den pfandfreien monatlichen Sockelbetrag ausweist. Wird diese Bescheinigung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Kontopfändung dem Kreditinstitut eingereicht, ist das Guthaben, dass den Freibetrag überschreitet, pfändbar

13 Problematisch hierbei ist die oft fehlende Information der SchuldnerInnen über die korrekte Vorgehensweise. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung eine zusätzliche offene Sprechstunde eingerichtet: jeden Mittwoch in der Zeit von 9:3 Uhr bis 11: Uhr und 14: bis 16: Uhr steht ein/e BeraterIn für Fragen rund um das P-Konto sowie für das Ausstellen der P-Konto-Bescheinigung zur Verfügung. Da die Beratungsstelle jeden Tag eine telefonische Sprechstunde anbietet (11: bis 13: Uhr), wird die Problematik der Kontopfändung selbstverständlich auch während dieser Zeit geklärt. LeistungsbezieherInnen des Jobcenters werden telefonisch beraten, wegen der P-Konto-Bescheinigung jedoch an das Jobcenter verwiesen. Eine der Problematiken stellt die Ansparmöglichkeit auf dem P-Konto dar. SchuldnerInnen, die nur über geringe Einkünfte verfügen und daher die fällige Kontoführungsgebühr zum Quartalsabschluss ansparen, sind nicht selten überrascht, wenn ihre angesparte Summe gepfändet wurde. Die Unkenntnis darüber, dass nur ein einmaliger Übertrag eines Guthabens in den Folgemonat möglich ist, macht einen erhöhten Beratungsbedarf aus, da für den/die SchuldnerIn anhand der Kontoauszüge nicht erkennbar ist, über welchen Betrag er/sie noch verfügen kann bzw. verfügen muss, um eine Pfändung des Guthabens zu vermeiden. Eine weitere Problematik stellt die Erhöhung des Grundfreibetrages per Bescheinigung dar. Zum einen ist der Schuldnerin/dem Schuldner oftmals nicht bekannt, wer zur Ausstellung dieser P- Konto-Bescheinigung ermächtigt ist. Zum Anderen gibt es die Möglichkeit, eine weitere Erhöhung des Freibetrages beim Vollstreckungsgericht entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Lohnpfändung zu beantragen ( 85 k Abs. 4 ZPO). Ebenfalls problematisch stellt sich die Situation dar, wenn das Gehalt der Ratsuchenden bereits einer Lohnpfändung unterliegt und das unpfändbare Einkommen den Freibetrag auf dem P-Konto überschreitet. Diese Freigabeanträge des/der Ratsuchenden werden sehr häufig abgelehnt, wenn er/sie nicht mit einem vorformulierten Antrag beim Vollstreckungsgericht erscheint. Gemäß 85 k Abs. 6 ZPO sind bei einem im Minus geführten Girokonto lediglich Geldeingänge vor Verrechnung seitens des Kreditinstitutes geschützt, wenn es sich um Sozialleistungen oder Kindergeld handelt. Der 14 tägige Verrechnungsschutz gilt jedoch nicht bei Arbeitseinkommen oder sonstigen Bezügen. Auch hier hat sich ein erhöhter Beratungsbedarf in der Schuldnerberatung gezeigt. Ebenfalls zu erwähnen ist die Gültigkeitsdauer einer P-Konto-Bescheinigung. In der Regel verlangen die Kreditinstitute nach Ablauf von 12 Monaten eine neue Bescheinigung (Folgebescheinigung). Einzelne Kreditinstitute erwarten eine Folgebescheinigung in kürzeren Abständen. Die Mitwirkungspflicht der Schuldnerin/des Schuldners, Veränderungen in der Unterhaltspflicht anzuzeigen, führt ebenfalls zu einem erhöhten Beratungsaufwand in der Schuldnerberatung, da eine neue P-Konto-Bescheinigung auszustellen ist davon NeukundInnen Bescheinigungen insgesamt Bild 15: Anzahl der P-Konto Bescheinigungen

14 6. Hartz IV und die Folgen für die Schuldnerberatung 6.1. Schuldnerberatung als Eingliederungsmaßnahme Aus dem Wissen um die Bedeutung der Schuldnerberatung für die Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes hat der Gesetzgeber die Schuldnerberatung als Eingliederungsmaßnahme in den 16 a Nr. 2 SGB II aufgenommen. Sie ist gem. 6 Abs.1 Nr.2 SGB II von den kommunalen Trägern zu finanzieren. Für die Aufgabenerfüllung können auch Dritte - hier freie Träger der Schuldnerberatung - beauftragt werden. Ziel ist die Verbesserung der Eingliederungschancen hoch verschuldeter bzw. überschuldeter erwerbsfähiger Personen in den Arbeitsprozess, sowie Vermeidung des Abgleitens von noch im Arbeitsprozess stehenden überschuldeten Personen in die Arbeitslosigkeit Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Im April 26 führte die ARGE (jetzt Jobcenter) einen Vordruck/Laufzettel ein, mit dem überschuldete Ratsuchende an die AG Schuldnerberatung überwiesen wurden. Der schnelle Anstieg der Zuweisungen führte zu der Entscheidung, die Datenübermittlung per Internet vorzunehmen. Eine von der ARGE in Auftrag gegebene Programmierung für eine spezielle Datenbank löste zum den Laufzettel ab Anzahl der verwiesenen Ratsuchenden seitens des Jobcenters (insgesamt) Bild 16: Anzahl der seitens des Jobcenters Verwiesenen Im Berichtsjahr wurden seitens des Jobcenters insgesamt 771 Ratsuchende an die Schuldnerberatung verwiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen, der jedoch deutlich unter den Fallzahlen der Jahre 28 bis 211 lag

15 Vermittlungsergebnisse des Jobcenters Anzahl der Personen, die eine Förderung der beruf lichen Weiterbildung begonnen haben Anzahl der Personen, die v on der Betreuungsstuf e B in A gewechselt sind Anzahl der Personen, die bis zu 6 Monate nach dem Beratungsende in Arbeit integriert wurden Bild 17: Vermittlungsergebnisse des Jobcenters Die Gründe, warum Menschen arbeitslos werden oder bleiben, sind sehr vielschichtig. Meist liegen verschiedene Vermittlungshemmnisse vor, z.b. gesundheitliche Probleme, Überschuldung oder das Alter der arbeitsuchenden Person, um nur einige zu nennen. Eine erfolgreiche Schuldnerberatung baut ein Vermittlungshemmnis ab und ist somit kein Garant für einen Arbeitsplatz. 7. Die Betreuungsstufen des Jobcenters Seit dem 1. Oktober 27 werden Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen Betreuungsstufen zugeordnet: A = integrationsnah B = integrationsnah mit Förderbedarf C = integrationsfern Seit 1. August 29 werden folgende Betreuungsstufen vergeben: A = Marktprofil, Aktivierungsprofil, Integrationsprofil B = Förderprofil, Entwicklungsprofil C = Stabilisierungsprofil, Unterstützungsprofil Entsprechend der jeweiligen Betreuungsstufe findet eine unterschiedliche Terminvergabe bei der AG Schuldnerberatung statt Betreuungsstufe A, Anzahl der Zugewiesenen seitens des Jobcenters Bild 18 Anzahl der Zugewiesenen mit Betreuungsstufe A Anzahl der Zugewiesenen seitens des Jobcenters Anzahl der Erschienenen bei der Schuldnerberatung

16 Die Zugewiesenen der Betreuungsstufe A erhalten ohne längere Wartezeit kurzfristig einen Einzelgesprächstermin, um die Schuldenregulierung einzuleiten.durchschnittliche Wartezeit von der Kontaktaufnahme bei der Schuldnerberatung bis zum Beginn der Einzelberatung ,7 2,7 18, Bild 19: Durchschnittliche Wartezeit in Tagen Im Berichtsjahr 213 betrug die durchschnittliche Wartezeit von der Kontaktaufnahme bei der Schuldnerberatung bis zum Erstgesprächstermin (face-to-face) 18 Tage. Bei der Auswertung der Wartezeit wird das Datum der ersten Kontaktaufnahme und das erste face-to-face Gespräch zu Grunde gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der terminierten Gespräche seitens der Ratsuchenden z.b. aus Krankheitsgründen abgesagt werden und ein späterer Termin vereinbart wird, was zu einer Erhöhung der Wartezeit führt. Die Kontaktaufnahme bei der Schuldnerberatung und der Abschluss einer Beratung werden dem Jobcenter über das Internet-Portal gemeldet. Die Höhe der Schulden und andere Beratungsinhalte werden nicht mitgeteilt Betreuungsstufe B Die Zugewiesenen der Betreuungsstufe B erhielten seit dem eine Gruppenberatung, die an drei Tagen mit jeweils ca. drei Stunden Dauer verschiedenen Themenblöcke abdeckte. Die Gruppeninformationen (von den TeilnehmerInnen selbst oft als Schulung benannt) fanden Montags, Dienstags und Mittwochs in der Zeit von 1 bis 13 Uhr in Räumen der AG Schuldnerberatung statt. Maximal 2 TeilnehmerInnen wurden zu einer Gruppeninformation eingeladen. Obwohl die Teilnehmerlisten mit dem Maximum an Personen belegt waren, kamen viele Veranstaltungen mangels zu geringer TeilnehmerInnen nicht zustande. Um die Ausfallquote zu verringern, wird die Gruppeninformation seit Mai 213 nur noch 14-tägig angeboten und die drei Veranstaltungen wurden auf zwei reduziert. Ergänzend ist eine Einzelberatung möglich, wenn die Referentin besondere Schwierigkeiten einer Gruppenteilnehmerin / eines Gruppenteilnehmers erkennt (= psychosoziale Beratung), oder der / die TeilnehmerIn um ein Gespräch bittet. In den Wochen, in denen keine Gruppeninformation angeboten wird, findet im Rahmen einer offene Sprechstunde eine Kurzberatung statt, nach dieser nehmen die Ratsuchenden dann in der folgenden Woche an der Gruppeninformation teil. Die Schulungsinhalte der Gruppenberatung der Betreuungsstufe B sind folgende: Montag = Pfändungsfreigrenzen, Folgen eines Zahlungsverzuges, gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten, Guthaben- und Pfändungsschutzkonto, Abtretung von Lohnansprüchen und die Folgen, Haushaltsplanung, Entschul

17 dungsmöglichkeiten, Arbeitsplatzsuche und Verschuldung, Tipps zu allgemeinen Fragen der TeilnehmerInnen Dienstag = Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, Tipps zu allgemeinen Fragen der TeilnehmerInnen, Fragebogen zur Bewertung der Gruppenveranstaltungen, Terminvergabe bei gewünschter bzw. erforderlicher weiterer Einzelberatung. Die Wartezeit der Betreuungsstufe B-Zugewiesenen auf ein Einzelgespräch ist unabhängig von der Art und Weise des Zugangs bei der Schuldnerberatung (siehe hierzu Punkt 4.1.2). Die Termine werden anhand einer Erstgesprächsliste vergeben, die auch bei Gruppe C-Zugewiesenen oder bei Ratsuchenden mit anderweitigem Einkommen genutzt wird Anzahl der Zugewiesenen seitens des Jobcenters und Anzahl der abgeschlossenen Gruppenberatung Anzahl der Zugewiesenen seitens des Jobcenters Anzahl der Kontaktauf nahmen bei der SB abgeschlossene Gruppenberatung Bild 2: Zugewiesene, Erschienene und abgeschlossene Gruppenberatung Betreuungsstufe B Nicht alle Zugewiesenen sind in der Lage, die zwei Gruppentermine zu besuchen, so dass die Anzahl der angemeldeten TeilnehmerInnen von denen, die die zwei Gruppenveranstaltungen abgeschlossenen haben, abweicht. So werden zum Beispiel Zugewiesene mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, oder Mütter/Väter mit kleinen Kindern, bei denen die Betreuung für den Zeitraum der Gruppenberatung nicht gewährleistet werden kann, von dem Besuch der Gruppenveranstaltungen freigestellt. Eine Freistellung kann ebenfalls erfolgen, wenn der/die TeilnehmerIn an einer Maßnahme des Jobcenters teilnimmt und die vormittags terminierten Gruppenveranstaltungen aus zeitlichen Gründen nicht besuchen kann. Auch sind einige TeilnehmerInnen nicht daran interessiert, eine Gruppenberatung zu besuchen und verweigern die Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme, eine Freistellung oder der Abbruch des Beratungsangebotes werden dem Jobcenter über das Internet-Portal mitgeteilt

18 Durchschnittliche Wartezeit bis zum Beginn der Gruppenberatung und Anzahl der TeilnehmerInnen ,8 18,4 18,1 Durchschnittliche Anzahl der TeilnehmerInnen Durchschnittliche Wartezeit bis Gruppenbeginn in Tagen 1,7 1 8,8 8,2 8,7 8, Bild 21: Durchschnittliche Wartezeit und Anzahl der TeilnehmerInnen Angemeldete und erschienene Ratsuchende für die psychosoziale Einzelberatung (pb) Anzahl der angemeldelten Personen f ür pb Anzahl der Erschienenen f ür pb Durchschnittliche Wartezeit v on der Kontaktauf nahme bei der SB bis zum Beginn der pb 42 Bild 22: Angemeldete, Erschienene und Wartezeit der pb-beratung Ab 211 wurde die psychosoziale Beratung (pb) nur noch für GruppenteilnehmerInnen angeboten, die maximal 5 Gläubiger zu verzeichnen haben. Außerdem wurde die Einzelberatung für pb auf maximal 3 Beratungstermine begrenzt Betreuungsstufe C Die Zugewiesenen der Betreuungsstufe C werden mit allen übrigen Ratsuchenden, die sich an die Schuldnerberatung wenden, gleichgestellt. Da oftmals die Verschuldung sehr hoch ist und im Verhältnis zur Einkommenssituation ein Verbraucherinsolvenzverfahren eine Lösung darstellen kann, bieten wir zunächst die Teilnahme an unserer Gruppeninformationsveranstaltung zum Thema 'Verbraucherinsolvenz' an (siehe hierzu auch Punkt 4.1). Danach erfolgt die Übernahme in die Einzelbetreuung

19 Anzahl der Zugewiesenen Anzahl der TeilnehmerInnen an der InsO-Veranstaltung Anzahl der zum Einzeltermin Erschienenen Durchschnittliche Wartezeit v on der Kontaktauf nahme bei SB bis zum Einzeltermin (Tage) Bild 23: Betreuungsstufe C 8. Abgrenzung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung Eine Insolvenzberatung liegt vor, wenn den Gläubigern ein Schuldenbereinigungsplan gem. 35 InsO übersandt wird, der eine quotale Verteilung des jeweils pfändbaren Einkommens für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 72 Monate) vorsieht, oder eine Einmalzahlung angeboten wird und mit der Restschuldbefreiung seinen Abschluss finden soll. Demgegenüber sind Schuldnerberatungsfälle solche, in denen z.b. Ratenvereinbarungen mit kürzeren Laufzeiten vereinbart werden, oder einmalige Vergleichszahlungen und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens nicht nötig ist, sowie Fälle, in denen akute Kriseninterventionen (drohende Einstellung von Strom und Gas, oder die fristlose Kündigung der Wohnung) erforderlich sind und die Gesamtverschuldung zunächst noch gar keine Priorität hat. Auch die Beantragung einer Stundung zählt zur Schuldnerberatung, da hiermit lediglich kurzfristige finanzielle Engpässe überbrückt werden sollen Anzahl der Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsfälle Bei den statistisch ausgewerteten 1.53 Beratungsfällen im Berichtsjahr 213 (ohne Gruppenund Kurzberatung) handelte es sich nach der oben dargestellten Unterscheidung um Verbraucherinsolvenz- und um 24 Schuldnerberatungsfälle. % 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% 8% 9% 1% Schuldnerberatung 15,97% ,3% ,5% 213 Insolvenzberatung 84,3% 84,7% 86,5% Bild 24: Schuldner und Verbraucherinsolvenzberatung

20 8.2. Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen außergerichtlichen Einigungsversuche im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens Bild 25: Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen außergerichtlichen Einigungsversuche Bei insgesamt Insolvenzberatungsfällen betrug die außergerichtliche Einigungsquote 2,8 %. In diesen Fällen konnte durch finanzielle Hilfe von Dritter Seite, oder durch Verwertung von vorhandenen Vermögenswerten eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Der Großteil der Ratsuchenden verfügt jedoch lediglich über Arbeitslosengeld II oder über ein anderweitiges, nicht pfändbares Einkommen, so dass keine Verhandlungsmasse zur Verfügung steht. Einen 'anfänglichen Null-Plan' lehnt die Gläubigerseite in der Regel ab. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch bei 'unklarer Gläubigeranzahl' aufgrund fehlender Präklusion 1 nicht sinnvoll ist. Erst im gerichtlichen Insolvenzverfahren tritt mit Ankündigung der Restschuldbefreiung Präklusion ein, das heißt, das Verfahren kann durch 'vergessene' Gläubiger nicht gefährdet werden, da eine Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen besteht. Die Restschuldbefreiung tritt dann für alle Forderungen, auch für die 'nicht angemeldeten', in Kraft. Ausgenommen sind hier lediglich Forderungen aufgrund unerlaubter Handlung, d.h. Straftaten Anzahl der Bescheinigungen außergerichtlich gescheiterter Schuldenbereinigungspläne Die Anzahl der Bescheinigungen außergerichtlich gescheiterter Schuldenbereinigungspläne entspricht mit nur geringer Abweichung auch der Anzahl der beantragten gerichtlichen Verbraucherinsolvenzen. Nur in wenigen Fällen reicht der/die SchuldnerIn den gemeinsam erstellen Insolvenzantrag nicht dem Gericht ein Bild 26: Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen seit 1999 Von den insgesamt Insolvenzberatungsfällen beantragten 535 SchuldnerInnen aufgrund des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuches das gerichtliche Insolvenzverfahren. In 616 Fällen war zum Stichtag die Beratung noch nicht abgeschlossen. 1 Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen - 2 -

21 8.4. Anzahl der eröffneten gerichtlichen Verbraucherinsolvenzen im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach Bild 27: Anzahl eröffnete gerichtliche Verbraucherinsolvenzen in Mönchengladbach Quelle: Insolvenzgericht Mönchengladbach Zum Stichtag waren von den 535 seitens der AG Schuldnerberatung eingereichten Insolvenzanträge 511 gerichtliche Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Mönchengladbach eröffnet worden. Die fehlenden 24 Insolvenzeröffnungsanträge wurden seitens des Gerichtes erst im Januar 214 bearbeitet und werden im folgenden Jahresbericht erfasst. Neben der AG Schuldnerberatung werden seitens der Schuldnerberatungsstellen aus dem Landkreis und der Stadt Viersen, sowie einem Teil des Landkreises Heinsberg ebenfalls Insolvenzen beim zuständigen Insolvenzgericht Mönchengladbach beantragt. Außerdem können Insolvenzanträge über die Inanspruchnahme von RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen als geeignete Person eingeleitet werden Zahl der Insolvenzen gesunken Sechs Jahre beträgt die Laufzeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Bundesregierung plante bereits seit längerem eine Vereinfachung des Verfahrens und ab 1. Juli 214 wird nun SchuldnerInnen, die 35 % ihrer Schuldsumme sowie die Verfahrenskosten tilgen können, die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erteilt. AntragstellerInnen, die innerhalb von fünf Jahren die Verfahrenskosten zahlen können, wird eine Laufzeitverkürzung von einem Jahr gewährt. Für viele VerbraucherInnen scheint diese Verkürzung der Laufzeit Grund genug, ihre Anträge auf ein Insolvenzverfahren zurückzustellen, um das schnellere Entschuldungsverfahren abzuwarten. Dies zumindest vermutet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform Insolvenzrechtsreform und Ausblick (von Sebastian Dreyer) Zum tritt das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft. Dies wird zu einigen grundlegenden Änderungen der Insolvenzordnung und damit zu neuen Herausforderungen für die Beratungspraxis führen. Ab Juni 214 wird das vereinfachte Insolvenzverfahren für Verbraucher abgeschafft. Der ehemalige Treuhänder im Verfahren überschuldeter Privatpersonen wird dann Insolvenverwalter und weitergehende Befugnisse erhalten. Hierzu zählen insbesondere ein eigenes Anfechtungsrecht zur Rückabwicklung von Zahlungen der Schuldner kurz vor Insolvenzeröffnung, sowie das Recht zur selbstständigen Verwertung von Vermögensgegenständen mit Pfandrechten und Absonderungsrechten wie z.b. finanzierten Immobilien. Durch eine Anfechtung kann es dann bei

22 einer Insolvenz zu unangenehmen Rückforderungen z.b. an Arbeitgeber, Vermieter und Energielieferanten kommen sowie in Einzelfällen sogar die Zahlung einer Geldstrafe rückabgewickelt werden - was dann die Verhängung einer Haftstrafe zur Folge haben kann. Weiterhin wurde der Katalog der von einer Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen erweitert. Nunmehr sind neben Geldstrafen, Bußgeldern und Deliktsforderungen auch Steuerschulden aufgrund Steuerstraftaten sowie pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt ausgenommen. Eine Entschuldung durch Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird dadurch komplizierter und kann für bestimmte Personengruppen als Möglichkeit sogar ganz ausscheiden. Gleichzeitig wird die Position der anerkannten Beratungsstellen im Insolvenzverfahren durch die Einführung einer grundsätzlichen Vertretungsbefugnis maßgeblich gestärkt. Anerkannte Insolvenzberatungsstellen sind künftig in Verbraucherinsolvenzverfahren als Verfahrensbevollmächtigte zugelassen und können ihre Klienten, vergleichbar einem Rechtsanwalt, durch das gesamte Insolvenzverfahren begleiten. Dies erfordert jedoch umfassende Kenntnisse des Prozessrechts sowie eingespielte Arbeitsabläufe, die eine kontinuierliche Beratung und Vertretung der Hilfesuchenden gewährleisten. Die Einführung des Insolvenzplans auch für Verbraucherinsolvenzverfahren bietet zudem ganz neue Möglichkeiten der Schuldenregulierung bei Privatpersonen. Für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ist dies eine vollständig neue Rechtsmaterie, die umfassende Schulung und Qualifizierung erforderlich macht. Die vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens viel diskutierte Aussichtslosigkeits-bescheinigung für den außergerichtlichen Einigungsversuch ist nicht Gesetz geworden. Der organisatorische Aufwand für die Durchführung von sog. Nullplan-Verfahren bleibt den Beratungsstellen damit erhalten. Auch eine generelle Verkürzung des Rechtsschulbefreiungsverfahrens wird es - entgegen dem Titel des Gesetzes - nicht geben. Der in der Beratungspraxis häufigste Fall des vollständig masselosen Verfahrens wird weiterhin eine 6-jährige Wohlverhaltensphase durchlaufen. Das heißt, einkommensschwache Personen, sowie Klienten, die langfristig auf Sozialleistungen angewiesen sind, werden weiterhin 6 Jahre bis zu einer Restschuldbefreiung warten müssen. Für Antragsteller mit pfändbaren Einkünften und solche mit Vermögen dagegen lässt sich die Wohlverhaltensphase künftig auf 5 Jahre verkürzen, sofern die Verfahrenskosten innerhalb dieses Zeitraum beglichen worden sind. Die im Vorfeld viel diskutierte Verkürzung des Verfahrens auf 3 Jahre wird es voraussichtlich nur in absoluten Einzelfällen geben, da neben einer Tilgung der Verfahrenskosten auch 35% der Insolvenzgläubigerforderungen aufgebracht werden müssen. Da sich in solchen Fällen auch die Verfahrenskosten und die Vergütung des Insolvenverwalters erhöhen können, muss damit gerechnet werden, dass von den Schuldnern regelmäßig eine Quote von bis zu 6% der Insolvenzgläubigerforderungen aufzubringen wäre

23 9. Öffentlichkeitsarbeit und Multiplikatorenschulung Neben der Einzelfallhilfe und den Informationsveranstaltungen bietet die Schuldnerberatung Veranstaltungen in anderen Beratungseinrichtungen und kollegiale Fachberatung an. Seit werden auch in Familienzentren Präventionsveranstaltungen angeboten. Auf einen guten Kontakt mit dem Insolvenzgericht und den Treuhändern vor Ort wird Wert gelegt. Ebenso stellt die Mitgliedschaft der AG Schuldnerberatung in der Armutskonferenz die Verbindung zu anderen sozialen Einrichtungen dar. Die Beratungsstelle ist im Internet präsent: unter der eigenen Homepage wie auch unter der Homepage der Stadt MG Desweiteren werden Flyer in anderen Beratungsstellen verteilt Fünf Bausteine als Präventionsangebote in Familienzentren Unsere Präventionsangebote sind in 5 Bausteine untergliedert. Je nach Wunsch können alle oder nur einzelne Bausteine vorgestellt werden. B 1 = Das erste Taschengeld Umgang mit Geld frühzeitig lernen Finanzielle Prioritäten setzen Eigenverantwortung stärken Höhe des Taschengeldes Spielregeln B 3 = Das Haushaltsbuch Einnahmen feststellen Ausgaben kontrollieren Zahlungstermine überwachen Ressourcen ermitteln Ausgaben reduzieren Wünsche erfüllen B 5 = Schulden, Pfändung Insolvenzverfahren Verschuldet oder Überschuldet? Pfändungstabelle Mahnung oder Mahnbescheid? Pfändungen Insolvenzverfahren B 2 = Einkaufen mit Kindern Umgang mit Geld frühzeitig lernen Wert des Geldes kennenlernen Unterschied Münzen und Scheine Ähnliche Produkte andere Preise Lernen NEIN zu sagen B 4 = Konten & Sparen Welche Konten gibt es? Welche Konten benötigen Sie? Wie nutzen Sie ihr Konto optimal? Kontoüberziehung und DIS- PO Dispositions- oder Ratenkredit?

24 Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen B 1 B 2 B 3 B 4 B Bild 28: Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen Zum Teil überschneiden sich die Bausteine und auch das Insolvenzverfahren (B5) kommt zur Sprache, obwohl der Baustein nicht gebucht wurde Anzahl der ausgefallenen Veranstaltungen B 1 B 2 B 3 B Bild 29: Anzahl der ausgefallenen Veranstaltungen Da die gebuchten Veranstaltungen meist sehr kurzfristig abgesagt wurden, war eine Neubelegung der Termine nicht möglich. Von den insgesamt 27 Familienzentren in Mönchengladbach haben 14 Einrichtungen eine oder mehrere Veranstaltungen gebucht. In 5 Familienzentren haben die Veranstaltungen stattgefunden Durchschnittliche Anzahl der BesucherInnen Durchschnittlich wurden die Veranstaltungen von 7 Elternteilen besucht. Meistens nahmen die Mütter dieses Angebot wahr, nur selten kam es vor, dass ein Vater teilnahm. Die ErzieherInnen berichteten, dass nach den Veranstaltungen rege Gespräche stattfinden und es erkennbar sei, dass die Mütter die Denkanstöße als anregend bewerten und die erfahrenen Informationen umzusetzen versuchen

25 9.2. Präventionsangebote insgesamt Neben den Veranstaltungen in den Familienzentren haben Beratungs- und Bildungseinrichtungen Präventionsangebote der Schuldnerberatung angefragt: Kolping Bildungswerk Mönchengladbach, TÜV Nord, Familienhilfe der Diakonie, AWO Flexible Erziehungshilfen,Verein Wohlfahrt, Paritätischer Bildungseinrichtungen, Maria-Lenzen- Berufskolleg Familienzentren Schule Jugend- und Jobcenter gebucht Veranstaltungen stattgefundene Veranstaltungen davon offene Sprechstunde andere Beratungsstellen Bild 3: Präventionsangebote insgesamt Besucherzahlen der Veranstaltungen Jugend- und Jobcenter 33 Familienzentren 37 Schulen 45 Familienzentren Jugend- und Jobcenter andere Beratungseinrichtungen Schulen andere Beratungseinrichtungen 93 Bild 31 Besucherzahlen der Veranstaltungen Folgende Teilnehmerzahlen wurden mit einem durchschnittlichen Wert angegeben: andere Beratungsstellen: hier ist auch der Bahnhof für Wiedereinsteiger mit 2 TN erfasst und zwei Veranstaltungen im eigenen Haus für jeweils 18 Berufsbetreuern Schule: eine offene Veranstaltung im Rahmen des Gesundheitstages am BK wurde mit 3 TN angegeben. Jugendjobcenter: eine Multiplikatorenschulung im Jobcenter Rheydt wurde mit 1 TN berücksichtigt

26 1. Statistik In den folgenden Auswertungen sind die Schuldner- und Insolvenzberatungsfälle zu Grunde gelegt, die face-to-face in Einzelgesprächen stattgefunden haben = 1.53 aktenkundige Beratungsfälle. Telefonische Beratung, Gruppenberatung und Kurzberatung face-to-face sind bei den folgenden Auswertungen nicht enthalten Schwierigkeitsgrad eines Beratungsfalls nach Anzahl der Gläubiger bis 5 Gläubiger 39,7% 6 bis 1 Gläubiger 22,5% 11 bis 2 Gläubiger 25,3% mehr als 2 Gläubiger 12,5% Bild 32: Schwierigkeitsgrad eines Beratungsfalls nach Anzahl der Gläubiger 1.2. Schwierigkeitsgrad eines Beratungsfalls nach Zeitaufwand bis 3 Stunden: KlientIn hat bisher lediglich die Gruppenberatung besucht bzw. eine Kurzberatung erhalten 77,5% mehr als 1 Stunden 1,9% 6 bis 1 Stunden 9,2% 4 bis 5 Stunden 11,4% Bild 33: Schwierigkeitsgrad eines Beratungsfalls nach Zeitaufwand

27 1.3. Gesamtforderungen aller Beratungsfälle sowie durchschnittliche Verschuldung der Ratsuchenden Mit Hilfe der Schuldnerberatung konnte bei Einzelforderungen bei einer Gesamtforderungshöhe von , eine Schuldenregulierung erzielt werden. Die durchschnittliche Verschuldungshöhe eines Beratungsfalls betrug: , , , Bild 34: Durchschnittliche Verschuldungshöhe 1.4. Schuldenhöhe der Ratsuchenden über ,% 6,6% 4,9% 8,1% 11,% 11,4% 17,3% 21,5% 21,9% 25,1% 3,9% 3,% ,% 14,% 15,8% bis 5 16,6% 16,1% 28,8% % 5 % 1 % 15 % 2 % 25 % 3 % 35 % Bild 35: Höhe der Verschuldung in Tausend Euro Im Vergleich zum Vorjahr sind lediglich marginale Änderungen zu verzeichnen

28 1.5. Geschlecht der Ratsuchenden männlich 53,7% weiblich 46,3% 1.6. Alter der Ratsuchenden Bild 36: Geschlecht der Ratsuchenden 35 % 3 % 25 % 2 % 15 % 18,8% 22,7% 27,9% 17,8% 12,5% 1 % 5 % %,3% bis 2 Jahre 21-3 Jahre 31-4 Jahre 41-5 Jahre 51-6 Jahre 61 und älter Bild 37: Alter der Ratsuchenden 1.7. Staatsbürgerschaft deutsch mit Zuw anderungsgeschichte nicht deutsch deutsch 12,7% 12,9% 11,2% 16,% 15,4% deutsch 15,5% 7,4% deutsch mit Zuwanderungsgeschichte 12,7% nicht deutsch 16,% 7,4% 71,7% 73,3% Bild 38: Staatsbürgerschaft An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Beratungsgespräche mit nicht Deutschen oder Deutschen mit Zuwanderungsgeschichte oftmals mit Dolmetscher zu führen sind, da die Sprachkenntnisse für eine komplexe Fachberatung nicht ausreichen. Die Beratungsdauer erhöht sich dadurch

29 1.8. Familienstand verheiratet 32,6% ledig 27,2% Lebensgemeinschaft 5,1% verwitwet 4,1% geschieden 19,9% getrennt lebend 9,1% Bild 39: Familienstand 1.9. Haushaltsgröße 4 % 36,4% 35 % 3 % 28,% 25 % 2 % 16,1% 15 % 1 % 5 % 1,7% 5,4% 1,8% 1,6% % und mehr 1.1. Alter der Kinder der Ratsuchenden Bild 4: Haushaltsgröße in Personen 24 % 1 % = Kinder 17,9% 19,5% 19 % 14 % 1,6% 12,5% 13,6% 13,1% 12,8% 9 % 4 % -1 % 3-6 Jahre bis 3 Jahre 6-9 Jahre 9-12 Jahre Jahre Jahre über 18 Jahre Bild 41: Alter der Kinder der Ratsuchenden 596 KlientInnen (53,6 %) leben mit mindestens einem Kind im Haushalt

30 1.11. Einkommensarten der Ratsuchenden Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Alg II + Diverses Angestellte/r Azubi/BAB Selbstständig gringfügig beschäftigt Krankengeld Hausfrau / Hausmann (kein Einkommen) Kindererziehung SchülerIn / StudentIn Umschulung/Weiterbildung Jugendhilfe SGB VIII RentnerIn RentnerIn + SGB XII Grundsicherung 4,2% 8,4%,7%,3% 2,1% 1,6% 3,6%,9%,5%,3%,5% 8,8% 2,7% 1,3% 25,1% 39,% % 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % Bild 42: Einkommensart des Ratsuchenden Ursachen der Überschuldung Arbeitslosigkeit Trennung/Scheidung/Tod falsche Selbsteinschätzung Krankheit/Sucht Selbstständigkeit Schwangerschaft/Familie ngründung Eigentumserwerb unvorhergesehens Ere ignis / unerlaubte Handlung Bürgschaft Erwerbsunfähigkeit 4,9% 4,6% 2,6% 1,3% 1,2%,5% 17,3% 15,5% 13,4% 11,1% 27,6% % 5 % 1 % 15 % 2 % 25 % 3 % 35 % 4 % Bild 43: Ursachen der Überschuldung Die Benennung der Ursache der Überschuldung findet durch KlientInnenbefragung statt, d.h., es liegt in der Einschätzung der/des Ratsuchenden selbst, aus den oben genannten Vorgaben eine auszuwählen. Trotz meist mehrfacher Ursachen, die die Überschuldung ausgelöst haben, ist nur eine Angabe möglich

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