Älter werden in Deutschland
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- Linus Brandt
- vor 6 Jahren
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1 Migrationsgeschichte Hintergründe der Aussiedlung Woher kommen die Aussiedler? Zur Geschichte der Minderheiten. Es befremdet manchen unserer Mitbürger bis zur Empörung, dass Bewohner osteuropäischer Staaten heute zu Zehntausenden ihr Land verlassen und mit der Begründung, sie seien Deutsche, Aufnahme in der Bundesrepublik beanspruchen. Da fragt sich der einer oder der anderer: Deutsche im Osten? Sind nicht die Deutschen Bewohner der früheren Ostprovinzen des Deutschen Reiches am Ende des 2. Weltkrieges geflohen oder vertrieben worden und längst in der Bundesrepublik heimisch? Muß nicht, wer im Osten jetzt noch den deutschen Namen führt, ein Betrüger sein? In einem Punkt kann man den gereizten Fragern leicht eine Antwort geben. Es trifft zwar zu, dass von den Millionen Deutschen, die Einst östlich der heutigen deutschen Grenzen gelebt haben, 1945 und danach die überwiegende Mehrheit nach Westen gedrängt worden sind. In einigen Ländern Ost- und Südosteuropas haben aber größere Kontingente überdauert die bedeutendste in der Sowjetunion, kleinere in Polen, Tschechoslowakei, Rumänien und Ungarn. Nicht so rasch lässt sich erklären, wie diese Ausnahmen von der Regel zustande gekommen sind. Ihre Ursachen und Bedingungen liegen zum Teil weit in der Vergangenheit zurück. Sie sind auch von Land zu Land so verschieden, dass man, um das Überleben deutscher Minderheiten in Osteuropa zu verstehen, von der Geschichte jeder einzelnen eine Vorstellung gewinnen muss. Die in der Bundesrepublik Deutschland eintreffenden Aussiedler kommen hauptsächlich aus den gesamten heutigen polnischen und sowjetischen Bereichen, aus der Tschechoslowakei und den südosteuropäischen Ländern wie Ungarn Jugoslawien und Rumänien. Alle diese Gebiete hatten unmittelbar vor Ausbruch des 2. Weltkrieges eine deutsche Bevölkerung von rund 18.5 Millionen. Bis zum Herbst 1950 wurden in allen westlichen Aufnahmegebieten, zu denen neben der Bundesrepublik Deutschland vor allem auch die DDR und Österreich gehören, fast 12 Millionen Personen gezählt, die soweit in das deutsche Bundesgebiet gekommen waren nach dem Bundesvertriebenengesetz den Vertriebenenstatus erhielten, auch wenn sie selbst nicht vertrieben wurden, sondern vor der Roten Armee und den Partisanen geflüchtet sind oder etwa auf dem Wege über die Umsiedlung in die westlichen Aufnahmegebiete gelangt waren. Eine Unterscheidung der einzelnen Vertriebenengruppen ist im allgemeinen bloß aufgrund der persönlichen Angaben der Betroffenen über ihr Herkunftsgebiet möglich gewesen, doch wurde dieses Kriterium bereits bei der bundesdeutschen Volkszählung von 1960 nicht mehr angewandt. Die Vertreibung des größten Teils der deutschen Bevölkerung, die während der ersten Nachkriegszeit in großen Massen erfolgte und deshalb an die noch im Aufbau befindlichen öffentlichen Verwaltung nicht geringe Anforderungen in Bezug auf ihre Aufteilung und Unterbringung stellte, klang Ende 1948 aus und war im Herbst 1950 im wesentlichen abgeschlossen. Alle seit dieser Zeit, in die westlichen Aufnahmegebiete gekommenen Reichs- und Volksdeutschen wurden nicht mehr als Vertriebene, sondern als Aussiedler und nach dem späteren Zeitpunkt ihrer Ankunft auf deutschem Bundesgebiet als Spätaussiedler betrachtet. Die eigentliche Geschichte der Deutschen in Russland begann mit der Regierungszeit Peters I. ( ), nachdem bereits seit dem Mittelalter deutsche Händler und technische Spezialisten vereinzelt oder in Gruppen im Osten Europas aufgetaucht waren. In Moskau gab es zum Ende des 17. Jahrhunderts ein eigenes Stadtviertel für westliche Ausländer, die sogenannte deutsche Vorstadt (nemetzkaja sloboda).
2 Hier konnte der junge Zar Peter I., ähnlich wie Später (als Zar und Zimmermann ) auf seinen berühmten Auslandsreisen nach Westeuropa, einen Eindruck von westlicher bzw. deutscher Arbeits- und Lebensweise gewinnen. Er sah, um wieviel erfolgreicher als die meisten Russen diese Deutschen arbeiten. Wenn er Russland notfalls mit Gewalt zu einem modernen, rational und effektiv verwaltenden Staat machen wollte, musste er das Land ausländischen Einflüssen öffnen, um Anschluß an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt des Westens zu gewinnen. Dazu lud er ausländische Fachkräfte und deren Familien nach Russland ein. Im Jahre 1702 wurde ein Berufungsmanifest in verschiedenen Staaten Westeuropas in der jeweiligen Landessprache veröffentlicht. Auswanderungswilligen Bürgern sichert er vor allem die freie Ausübung der Religion zu. Vorwiegend aus Deutschland machten sich daraufhin Handwerker, Ärzte, Kaufleute und Militärs aber auch einzelne renommierte Wissenschaftler, auf den Weg nach Russland. Insbesondere in St. Petersburg, der vom Zaren als Fenster nach Europa gegründeten neuen Hauptstadt, entstand eine starke deutsche Kolonie. Ende des 19. Jahrhunderts lebten dort mehr als Deutsche, etwa zwei drittel von ihnen waren russische Untertanen. Das deutsche Staatsbürgertum war zum Beginn des 18. Jahrhunderts allerdings nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Größere Ausmaße erreichte die Einwanderung aus Deutschland ein halbes Jahrhundert später, mit den Siedlern, die unter Katharina II. ( ) vor allem in die Steppengebiete an der unteren Wolga kamen. Ein Manifest der Zarin bot fremden Kolonisten Siedlungsland an und stellte ihnen - Religionsfreiheit - Freiheit vom Militärdienst - Selbstverwaltung - dreißigjährige Befreiung von allen Abgaben in Aussicht. Gleichzeitig entstanden nahe St. Petersburg und im Schwarzmeergebiet deutsche Siedlungen. Die Menschen, die ihre Heimat aufgaben und sich in den fernen, unbekannten Osten aufmachten, stammen vorwiegend aus solchen Gebieten Deutschlands, die unter den Kriegswirren und den Zerstörungen des 7. jährigen Krieges ( ) besonders gelitten hatten, d.h. aus hessischen Territorien, sowie aus Nordbayern, Nordbaden, der Pfalz und einigen Teilen der Rheinprovinzen. Hinzu kamen religiöse Gruppen, wie vor allem die Menoniten, die in Deutschland wegen ihrer Überzeugung bedrängt worden waren. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, zur Zeit Alexanders I. ( ), zogen weitere Siedler nach Russland, nun vorwiegend nach Bessarabien, in den Transkaukasus, auf die Krim und die Ukraine. Auch sie wollten, wie ihre Vorgänger, den Hungersnöten und Kriegswirren in Deutschland entgehen. Innerhalb von nur hundert Jahren, zwischen 1763 und 1862, hatten deutsche Auswanderer mehr als 3000 Kolonien im europäischen Teil Russlands, in Sibirien und im Kaukasus gegründet. Begünstigt durch die Befreiung von der Steuerpflicht und vom Militärdienst, unterstützt durch die Arbeitsdisziplin und den Pioniergeist, konnten die deutschen Siedler bald beachtliche wirtschaftliche Erfolge verzeichnen. Und die russische Bevölkerung beobachtete dies zumeist mit Respekt, mit einer Mischung aus Neid und Bewunderung. Ihre rechtliche Sonderstellung verloren die Deutschen Kolonisten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Regierung Zar Alexander II. ( ) hatte sich bemüht, durch umfassende Reformen Russland zu Modernisieren. Am wichtigsten Wahren die Aufhebung der Leibeigenschaft (1861) und eine umfassende Reform der Justiz (1864). Mit dem Ziel, einen einheitlichen Bauernstand zu schaffen, waren die besonderen Privilegien für deutsche Kolonisten nicht
3 vereinbar. Sie wurden im Jahre 1871 aufgehoben und die deutschen den russischen Bauern rechtlich gleichgestellt. Insbesondere die nun für alle geltende Militärpflicht bewog zahlreiche Russlandsdeutsche vor allem Menoniten, die jeglichen Kriegsdienst ablehnten zu Auswanderung nach Kanada, in die USA, nach Argentinien und in andere südamerikanische Länder. Um die Jahrhundertwende lebten 1,8 Millionen Deutsche in Russland: 22% von ihnen im Wolgagebiet, 21% am Schwarzen Meer, etwa 50% in den restlichen Teilen des europäischen Russlands (inklusive der Großstädte) und nur 1% in Sibirien und Mittelasien. Bis zum 1. Weltkrieg stieg der Anteil der Deutschen aus Russland auf 2,4 Millionen an. Für die Deutschen in Russland standen die letzte Jahrzehnte des Zarenreiches unter sehr widersprüchlichen Vorzeichen. Auf der einen Seite zogen sie Vorteil aus der allgemeinen Reform der sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts und dem enormen wirtschaftlichen Aufschwung, den das Imperium danach erlebte. Der deutsche Grundbesitz hat sich damals weit über die alten Kolonistensiedlungen hinaus ausgedehnt, z.b. auf der Krim, deren landwirtschaftliche Nutzfläche um 1900 zu etwa 40% in deutschen Händen gewesen war. Auf der anderen Seite machte es den Deutschen zu schaffen, dass sich die Beziehung zwischen Russland und dem Reich am Vorabend des 1. Weltkriegs drastisch verschlechterte und der russische Nationalismus, dem die Minderheiten im Innern ohnehin ein Ärgernis waren, die Deutsche zusätzlich verdächtigte, sie können ihren wirtschaftlichen Erfolg missbrauchen und im Augenblick der Gefahr das russische Vaterland an das deutsche Mutterland verraten. Einzelne Restriktionen, die in den achzigen Jahren eingeleitet worden, mündeten dann im 1. Weltkrieg, in die Absicht einiger politischer Gruppen, die ganze deutsche Volksgruppe zu enteignen und zwangsweise umzusiedeln. Der Untergang des Russischen Reiches und der Sieg der Revolution 1917 haben solche Pläne hinfällig werden lassen. Für zwei volle Jahrzehnte ist nationalistisch geprägter Druck von den Deutschen gewichen. Wie andere Minderheiten gab das Sowjetsystem ihnen lokale und Regionale Autonomien an der Wolga, im Gebiet der dichtesten Siedlung, sogar eine eigene Republik. In der Realverfassung des Sozialismus gewährten diese Rechtsformen gewiss keine Selbstbestimmung. Sie schlossen aber nationale Diskriminierung aus. Sonst allerdings teilten die deutschen Kolonisten von Anfang an die Schicksale der russischen Bevölkerung: 1917 die Beseitigung des größeren Grundbesitzes, seit 1929 die Stalinistische Zwangskollektivierung der Bauernwirtschaften, Verfolgung und massenhaftem Sterben. Mit Beginn des 2. Weltkrieges wurden die Rußlanddeutschen Opfer schwerster Verfolgung. Die sowjetische Regierung verdächtigte sie kollektiv der Zusammenarbeit mit den Deutschen aus dem Dritten Reich. Im Dekret vom 28. August 1941 ordnete der oberste Sowjet die Deportation der Russlanddeutschen an Menschen wurden in Viehwaggons gepfercht und hinter den Ural verschleppt. Nach 1945 wurden abermals Hunderttausende Russlanddeutsche die während der deutschen Invasion in den Machtbereich des Dritten Reiches geraten waren wegen angeblichen Verrats der sozialistischen Heimat zu Zwangsarbeit und lebenslänglicher Verbannung verurteilt. Die Menschen waren den Schikanen und der Willkür der einheimischen Bevölkerung sowie örtlichen Machthabern ausgesetzt und weitgehend rechtlos. Nach der Amnestie von 1955 und einer teilweisen Rehabilitierung von 1964 wurden die Russlanddeutschen immerhin vom Vorwurf der Kollaboration freigesprochen. Formal erhielten sie wieder einige Rechte, deren Verwirklichung aber immer wieder verschoben wurde. Ideologische Vorbehalte führten dazu, dass bis in die Regierungszeit von Gorbatschow kaum Lehrer und Bücher für deutsche Schulen zur Verfügung standen. So erklären sich u.a. die mangelhaften Deutschkenntnisse vieler Aussiedler. Warum kommen Aussiedler nach Deutschland? Seit den sechziger Jahren kämpft die deutsche Autonomiebewegung für die Rehabilitierung der Russlanddeutschen, mit dem Ziel der Wiederherstellung ihrer am 28. August 1941 im Sinne der sowjetischen Verfassung von 1936 widerrechtlich aufgelösten Republik an der Wolga.
4 Mit ihrer Wiedererrichtung glaubten die Russlanddeutschen an die Schaffung eines politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Zentrums für die in der gesamten ehemaligen UdSSR lebenden Deutschen und damit an einen Erhalt der Volksgruppe, ihrer Sprache und Identität. Die Wiederherstellung dieser Republik an der Wolga ist bis heute ein Kristallisationspunkt für Angehörige der deutschen Minderheit, unabhängig von ihrer gegenwärtigen Staatszugehörigkeit. Die Umsetzung des am 26. April 1991 verabschiedeten Gesetzes des obersten Sowjets der Nachfolgestaaten über die Rehabilitierung der repressierten Völker, das auch die Wiederherstellung der während des Zweiten Weltkrieges aufgelösten autonomen Republiken und Gebiete vorsah, wurde jedoch ausgesetzt und bis heute nicht vollzogen. Trotz weiterer Bemühungen der Autonomiebewegung sowie der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die der vollen Rehabilitierung der Russlanddeutschen hohe Bedeutung beimißt, scheiterte die Wiedererrichtung der Wolgarepublik an der hinhaltenden Politik der Regierung der UdSSR und deren Nachfolgestaaten. Aus Enttäuschung, dass die Wiederherstellung der Staatlichkeit an der Wolga nicht erreicht werden konnte sowie den zunehmenden Verdrängungsdruck entwickelte sich seit Ende der achtziger Jahre ein erheblicher, bis in die Gegenwart anhaltender Aussiedlerstrom in die Bundesrepublik Deutschland. Der Wunsch nach Familienzusammenführung mit bereits in Deutschland lebenden Verwandten und die Tatsache, dass es Russlanddeutschen erst seit Ende der achtziger Jahre in größerer Zahl möglich war auszureisen sind weitere Gründe. Aufnahmesituation der Aussiedlern Die Aufnahme von Aussiedlern erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und nach einem geregelten Verfahren, dessen Durchführung in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes fällt. Die Verfahrensdauer von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Ausreise umfasste im Jahr 2001 einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren. Eine grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung als Spätaussiedler ist die deutsche Volkszugehörigkeit. Diese ist in 6 BVFG näher bestimmt. 6 BVFG 1. Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. 2. Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn - er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt, - ihm die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben, - er sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität erklärt, sich bis dahin auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte. Zu den bestätigenden Merkmalen der deutschen Volkszugehörigkeit zählt die Weitergabe der deutschen Sprache in der Familie. Weil die Sprachkenntnisse der einreisenden Aussiedler immer schlechter wurden, entschloss sich die Bundesregierung 1996 einen Sprachtest in das Aufnahmeverfahren zu integrieren. Der Sprachtest wird mündlich von einem Vertreter des Bundesverwaltungsamtes im Herkunftsland abgenommen. Der Sprachtest gilt als bestanden, wenn der Antragsteller über ausreichende aktive und passive Deutschkenntnisse verfügt um ein einfaches Gespräch in der deutschen Sprache (Dialekt) über Themen des alltäglichen Lebens zu führen (Arbeit, Familie, Freizeitgestaltung sowie Vorstellungen über das zukünftige Leben in Deutschland). Die Russlanddeutschen haben mit dem Hinweis darauf, dass es ja gerade das Problem ihrer Minderheitensituation sei die Sprache im wesentlichem verloren zu haben versucht, auf die Aussetzung des Tests hinzuwirken, allerdings ohne Erfolg. Die hohe und zahlenmäßig weitgehend unkalkulierbare Zuwanderung seit Ende der achtziger Jahre stellte Bund, Länder und
5 Gemeinden vor schwer lösbare Aufgaben bei der Unterbringung der Aussiedler sowie der Bereitstellung von sozialen Leistungen. Mit dem Ziel, mehr Planungssicherheit zu schaffen und Gemeinden sowie Aussiedlern eine sozial verträgliche Eingliederung zu ermöglichen, wurden eine Reihe von Planungsinstrumenten entwickelt: => Jedes Bundesland erhält Aussiedler nach einer Quote auf der Basis der jeweiligen Bevölkerungsdichte. => Die Begrenzung der jährlichen Aussiedlerzahlen auf im Jahr 1993 (entsprechend dem Durchschnitt der Jahre 1991 und 1992) sowie auf ca im Jahr 2000 (Anpassung an die Aussiedlerzahlen des Jahres 1998). Der Spätaussiedler ist mit seiner Registrierung Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG. Er selbst, seine Kinder und der nicht Deutsche Ehegatte erwerben mit der Ausstellung einer Bescheinigung die Deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eingliederung von Spätaussiedlern hat die chancengleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel. Für Menschen, die aus ihren Herkunftsländern mit einem anderen kulturellen Gefüge und unter Zurücklassung ihrer sozialen Bezüge den Neuanfang wagen, bedeutet dies eine enorme Anpassungsleistung. Es betrifft die Spracherlernung, ebenso die Orientierung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder auch den Umgang mit alltäglichen Problemen wie Behördengänge. Bereits während der Erstaufnahme können Spätaussiedler eine Vielzahl von Beratungsangeboten wahrnehmen, um sich hinsichtlich der drängenden Fragen wie Sprachförderung, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, schulische Ausbildung der Kinder, Rente und Wohnen zu informieren. Individuelle Eingliederungshilfen sind notwendige Starthilfen in der ersten Phase des Integrationsprozesses. Sie sollen migrationbedingte Nachteile der Aussiedler gegenüber Einheimischen überbrücken helfen, zum Beispiel durch Sprachkurse. Dabei ist eine Kombination von materiellen Hilfen und Orientierungsund Beratungsangeboten wichtig. Nicht zuletzt sind in den Kommunen, Gemeinden sowie kreisfreien Städten in allen sozialen Bereichen, für eine effiziente und effektive Arbeitsgestaltung Netzwerke der sozialen Dienste aufgebaut. Langfristig wird es wie das Beispiel der Vertriebenen zeigt sicher zu einer Eingliederung in allen Lebensbereichen kommen. Wie lange dieser Prozess dauert und mit wie vielen Belastungen für die Aussiedler er verbunden sein wird hängt auch wesentlich davon ab, inwieweit die Alteingesessenen zu Akzeptanz und einem spannungsfreien Zusammenleben bereit sind.
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Visualisierter Vortrag zu den o.g. Inhalten. Bei dem Vortrag sollen die Teilnehmenden aktiv ins Gespräch einbezogen werden. Z.B. kann die Power- Point-Präsentation so aufgebaut werden, dass zuerst einzelne
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