Unser Bild entstand in der Pfarrkirche Herz-Jesu Etzenrot.

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1 Unser Bild entstand in der Pfarrkirche Herz-Jesu Etzenrot. 22. Dezember 2016 I Nr. 51/52

2 2 AMTSBLATT Nummer 51/52 Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters Am Weihnachtsabend Sinnend geh ich durch die Straßen, menschenleer ist s um mich her. Verlassen stehen Markt und Gassen im Glanz vom Weihnachtslichtermeer. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kinder und Jugendliche, liebe Gäste! Mit WEIHNACHTEN verbinden wir viele Gefühle. Wir feiern es als das Fest der Liebe, der Freude und der Harmonie. WEIHNACHTEN ist eine Zeit, in der Sehnsüchte wachgerüttelt werden und die Begeisterung wieder an Bedeutung gewinnt. WEIHNACHTEN markiert den besonderen Höhepunkt im Jahresablauf und hat eine einzigartige Überlieferungsgeschichte, die mit der Geburt eines Kindes beginnt. Ich wünsche Ihnen deshalb ganz besonders, dass es Ihnen gelingt, den Zauber dieser stimmungsvollen Zeit aufzunehmen und sich WEIHNACHTEN das ganze Jahr hindurch zu bewahren. Zum Jahresende bedanke ich mich sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, frohe und besinnliche Feiertage und für das neue Jahr 2017 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Ihr Franz Masino Bürgermeister und Kurdirektor Alle Menschen in dem Städtchen ruhen sich vom Trubel aus. Geschlossen ist auch s Tabaklädchen hinterm alten Opernhaus. Viele Fenster sind beleuchtet, Kerzen brennen hier und dort. Die Luft, fast feierlich befeuchtet trägt den Alltag mit sich fort. Stille steht an allen Ecken, Friede flüstert leiser Wind über Häuser, Bäume Hecken ins Herz zu jedem Menschenkind. Feiner Schnee bedeckt die Erde, funkelt zart im Lichterschein. Mit heil ger Feiertagsgebärde zieht Weihnachten in Häuser ein. Segnend streift durch diese Hülle das Wunder Gottes jener Nacht. Heil und Rettung war sein Wille, Gottes Sohn hat ihn vollbracht. Anette Esposito

3 Nummer 51/52 AMTSBLATT 3 Weihnachts- und Neujahrsgruß des Landrats Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe, überlagerte zu Beginn des Jahres die Unterbringung der Flüchtlinge unsere tägliche Arbeit, hat sich diese Situation mittlerweile grundlegend geändert. Die Zahl der Asylbewerber ist bundesweit stark zurückgegangen. Dadurch müssen wir statt geplanten Plätzen nur noch Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern vorhalten. Eine ganze Reihe geplanter Gemeinschaftsunterkünfte brauchen wir deshalb nicht weiter zu verfolgen, viele Plätze haben wir bereits zurückgebaut, weitere werden folgen. Gleichwohl sind große Anstrengungen nötig, um die Menschen, die bei uns bleiben werden, in unsere Gesellschaft zu integrieren. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die sich mit uns gemeinsam dieser Aufgabe stellen: dem Kreistag und den Gemeinderäten, den Bürgermeisterämtern, den Polizeikräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landkreisverwaltung und natürlich ganz besonders den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Anstrengungen über das normale Maß hinaus sind auch auf dem Gebiet des Klimaschutzes erforderlich. Die UN-Konferenz hat sich in Marrakesch auf Klimaschutzziele verständigt, ebenso hat sich die Bundesregierung auf eine Klimaschutzstrategie geeinigt. Auf Landkreisebene verfolgen wir schon seit 2014 das ehrgeizige Ziel, die Energieversorgung im Kreis bis zum Jahr 2050 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Dass das möglich ist, hat unsere Umwelt- und Energieagentur mit ihrem Programm zeozweifrei aufgezeigt, welches wir Schritt für Schritt umsetzen. Nahwärmekonzepte setzen Maßstäbe im Ressourcenverbrauch. Elektrobusse haben Fahrdienste zu unseren sonderpädagogischen Einrichtungen übernommen und im Bundesprogramm 50 Kommunale Klimapartnerschaften sammeln wir internationales Know-how. Ich bin überzeugt, dass die Erderwärmung nur gestoppt werden kann, wenn jeder von uns seinen Beitrag leistet. Erfreulich gut vorangekommen ist auch die Breitbanderschließung. Unsere Breitbandinitiative sorgt dafür, dass Ortsteil um Ortsteil an das Glasfasernetz angeschlossen wird. Solide Arbeit leisten, Impulse setzen und im engen Schulterschluss zusammenarbeiten: so verstehe ich die Rolle des Landkreises und der Kreisverwaltung auf den vielen Gebieten, in denen wir aktiv sind: von der Abfallwirtschaft über den Straßen- und Radwegebau, den Natur- und Umweltschutz, bei der Bildung und natürlich im sozialen Bereich und im Krankenhauswesen. Um Verständnis muss ich allerdings bitten, dass im Hinblick auf die Fülle der Aufgaben und unseren finanziellen Möglichkeiten nicht jedes gute Projekt umgesetzt und nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann. Die gute Zusammenarbeit im Kreistag und mit den Städten und Gemeinden stimmt mich aber zuversichtlich, dass wir für alle Herausforderungen gute Lösungen finden werden. Aber auch das beste Verwaltungshandeln erzeugt noch lange kein lebendiges Gemeinwesen. Deshalb möchte ich Sie ermuntern, sich persönlich einzubringen: Auf Ebene der Kommunalpolitik oder im kirchlichen Bereich, bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Hilfs- und Rettungsdiensten, in Vereinen, Verbänden, Institutionen, Organisationen und Initiativen. Nicht weniger wertvoll sind auch diejenigen Bereiche, die nicht im Rampenlicht stehen, zum Beispiel bei der Betreuung von Kranken und Behinderten oder der Hospizbewegung. Und um noch eines bitte ich Sie: das Ausscheren Großbritanniens aus dem europäischen Staatenverbund, das Erstarken populistischer Parteien und Staatslenker und eine zunehmende Verrohung im täglichen Umgang miteinander insbesondere auch in den sozialen Netzwerken lassen aufhorchen. Jedem ist bewusst geworden, wie fragil auch scheinbar festgefügte Ordnungen und Wertesysteme sind und welche Kraft einzelne Strömungen entfalten können. Umso mehr gilt es, für unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung einzutreten und ihre Werte hochzuhalten. Für mich gibt es zu unserer demokratischen Verfassung innerhalb eines europäischen Staatenverbundes bis heute keine Alternative. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr Dr. Christoph Schnaudigel Landrat

4 4 AMTSBLATT Nummer 51/52 Menschen und Projekte im Jahresrückblick 2016 Gelebte Willkommenskultur gemeinsam mit den Flüchtlingen konnte eine Kleiderkammer eröffnet werden. Für ihr langjähriges ehrenamtliches und musikalisches Engagement geehrt (v.l.): Willibald Masino, Klaus Bechtel und Josef Kraft. Pfarrer Thomas Ret segnete zwei neue Feuerwehrautos. Gute Laune allüberall beim Waldbronner Faschingsumzug. Viel Zeit und Raum für gute Gespräche beim 9. Neubürgerempfang. Pater Jose aus Indien trägt sich in das Goldene Buch ein. Bei der Vertragsunterzeichnung für die gemeinsame Energiezentrale (v.l.): Marcus Bort von der SGG, Frank Riba, Standortmanager von Agilent Deutschland und BM Franz Masino. Erfolgreiches Schulprojekt: Die ersten Waldschulküken sind zu Ostern geschlüpft. Neues Gastronomiekonzept im Kurhaus: Schwitzer`s Brasserie und Röstwerk wird eröffnet. Wechsel bei der Rheuma Liga: Klaus Vogel übernimmt von Waldbronns inzwischen verstorbenem Ehrenbürger Helmut Völkle die Vorstandschaft. 30 Jahre gelebte Freundschaft mit Waldbronns Partnergemeinde Monmouth.

5 Nummer 51/52 AMTSBLATT 5 Menschen und Projekte im Jahresrückblick 2016 Rekordteilnahme bei Deutscher Meisterschaft im Schnellschach im Kurhaus. 50 Jahre im Sinne Albert Schweitzers: Der Schulchor Die Chorwürmer eröffnet den Festakt zum Schuljubiläum. Hannah Armbruster gewinnt als Streicherin der Musikschule erstmals einen Bundespreis. Großes Teilnehmerfeld: Startschuss zum 1. Waldbronner Freibadlauf. 57 Unternehmen mit dem Zertifikat Seniorenfreundlicher Service ausgezeichnet. Ein neuer Platz für unsere Kinder: Der Kindergarten Wald- Schatz wird eröffnet : 40 Jahre Albtherme Waldbronn. Eröffnung der großen Gemeinschaftsunterkunft in Neurod. Immer wieder ein tolles Programm: Der Kulturring präsentiert die Herkuleskeule. Ein großer Erfolg waren im Rahmen der Waldbronner Woche die ersten Waldbronner Kunsttage. Schülerinnen und Schüler aus Bilbao/Portugal besuchen die Anne-Frank-Schule.

6 6 AMTSBLATT Nummer 51/52 Menschen und Projekte im Jahresrückblick 2016 Neue Tafeln und Nistkästen für den Vogellehrpfad. Die Polizei feiert Jubiläum - 10 Jahre Albtalposten Waldbronn. 25 Jahre und kein bisschen leise - Der Frauenchor des Gesangsvereins Freundschaft Busenbach. 100-jähriges Bestehen feierte die katholische Frauengemeinschaft Busenbach. Erfolgreiche Offerta Teilnahme mit rund 40 Ausstellern aus Karlsbad und Waldbronn. Sein 25-jähriges Bestehen feierte der Renterstammtisch vom TSV Reichenbach. Das Leitbild 2025 wurde verabschiedet ein Erfolg, der ohne die Mitarbeit vieler Waldbronner Bürgerinnen und Bürger nicht möglich gewesen wäre. Ein starkes Unwetter im Sommer machte auch vor Waldbronn nicht halt. Bei der VHS Theatergruppe Chamäleon wird das Wohnzimmer zur Arztpraxis. 30 Jahre Partnerschaft St. Gervais/ Waldbronn 30 Jahre Freundschaft.

7 Nummer 51/52 AMTSBLATT 7 Liebe Waldbronner Bürgerinnen und Bürger, ein herzliches Dankeschön an alle Partner der Kurverwaltung und Besucher der Waldbronner Einrichtungen. Ihre Kurverwaltung. Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürger wünscht die Kurverwaltung besinnliche Feiertage und einen guten und gesunden Start ins neue Jahr. Wir freuen uns auch 2017 wieder auf Ihren Besuch. Kurverwaltungsgesellschaft mbh Marktplatz 7, Waldbronn, Telefon

8 8 AMTSBLATT Nummer 51/ wir blicken zurück Es liegt ein arbeitsreiches Jahr hinter uns Neujahrsempfang in der Volkshochschule - schönes Ambiente Aufstellung Zunftbaum - Tradition begleitet uns über ein halbes Jahr im Rathausmarkt die Sommernacht sowie die Magische Nacht samt Aktionen, Kürbiswettbewerb, großer Nikolausmarkt - ein Highlight für jeden Waldbronner offerta in Rheinstetten, die Gemeinden Waldbronn und Karlsbad präsentierten sich mit einem gigantischen Marktplatz aus Handel, Handwerk, Gastronomie, Verkauf, Dienstleistungen und Unterhaltung durch die Vereine -es wurde alles geboten beim ServiceNetzwerk Waldbronn (SNW) wurde neu zertifiziert -es konnten viele neue Mitglieder registriert werden Der aufmerksame Nachbar eine sichere Sache bei Aktionen wie Sauberes Waldbronn, Sonnenblumenpflanzaktion mit Kindergarten- und Schulkindern, Schnupperlehre - wir waren wie immer präsent der Jahresausflug auf der MS Karlsruhe -ein Oktoberfest der anderen Art der Wirtschaftsbeirat tagte -hier sehen wir mit großer Erwartung entgegen Projekt 1: Kinderhaus Rosa Maria Honduras e.v. Erika Anderer Projekt 2: Mitraniketan -Stätte der Freunde e.v. Container-Bäckerei für Südindien Richard Nußbaumer Wir die WS-Mitglieder werden auch in diesem Jahr wieder eine gemeinsame Weihnachtsanzeige schalten. Unterstützt mit einer Spende werden dabei diese beiden Projekte: Wir wünschen frohe Weihnachten Kommen Sie gut ins Neue Jahr 2017! Redaktion: Waldbronner Selbständige / Tina Weinzierl, Marktplatz 6, Waldbronn, ws.weinzierl@gmail.com

9 Nummer 51/52 AMTSBLATT 9 Glühweinhütte beim Wochenmarkt vor dem Rathaus Es gibt sie auch dieses Jahr wieder - unsere Glühweinhütte in der Vorweihnachtszeit. An allen Wochenmarkttagen und am Donnerstag, dem , beim lebendigen Adventskalender im Rathaus, haben Sie Gelegenheit, nette Leute zu treffen, gute Gespräche zu führen und für einen guten Zweck einen Glühwein/ Punsch, mit oder ohne Alkohol, zu trinken. Natürlich gibt es auch wieder die bekannt-beliebte, gute Wurst vom Grill. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Öffnungszeiten Glühweinhütte: Freitag, Uhr Wochenmarkt Freitag, Uhr Wochenmarkt Veranstaltungstipps Do Kunst im Rathaus Bilder von Sigrid Riedel Di Veranstaltungsort: Rathaus Waldbronn Veranstalter: Gemeinde Waldbronn Fr Glühweinhütte beim Wochenmarkt 9:30-13 Uhr Veranstaltungsort: Rathausmarkt Waldbronn Veranstalter: Gemeinde Waldbronn Sa Weihnachtslieder auf dem Friedhof 14:30 Uhr Veranstaltungsort: Friedhof Reichenbach Veranstalter: Musikverein Lyra Reichenbach Di Herbert-Becker-Gedächtnis-Turnier Fr Veranstaltungsort: Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule Reichenbach Veranstalter:TSV Reichenbach Mi Weihnachtsfeier 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Pfarrheim Busenbach Veranstalter: Kolpingsfamilie Busenbach Fr Apres-Ski-Party 19:00 Uhr Veranstaltungsort: Monmouth Platz Veranstalter: Musikverein Lyra Reichenbach Sa Silvesterlauf 13:30 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle Waldbronn Veranstalter: Gemeinde Waldbronn, Jedermann-Sportgruppe So Fahne zum Reformationsjubiläum 11:45 Uhr Veranstaltungsort: Ev. Gemeindezentrum Waldbronn Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Waldbronn Fr Neujahrsempfang MSC Reichenbach e.v. Veranstaltungsort: Vereinsheim MSC Reichenbach Veranstalter: MSC Reichenbach e.v. Fr Ökumenischer Gottesdienst zum Lutherjubiläum Veranstaltungsort: Ev. Gemeindezentrum Waldbronn Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde Waldbronn, SEWK Fr Neujahrsempfang AG Busenbacher Vereine Veranstaltungsort: Clubhaus FC Busenbach Albhöhe Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Busenbacher Vereine Fr Kulturfreunde Albgau mit DEAD Horse - Guns n Roses Covers Veranstaltungsort: Gasthaus Hirsch Etzenrot Veranstalter: Kulturfreunde Albgau Sa Kulturfreunde Albgau Steffi Spingies & Band - Rock Veranstaltungsort: Gasthaus Hirsch Etzenrot Veranstalter: Kulturfreunde Albgau Sa Christbaumsammlung Veranstalter: Deutsches Rotes Kreuz OV Reichenbach e.v. Fr Tianwa Yang - Violine und Nicholas Rimmer Klavier 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Kurhaus Waldbronn Veranstalter: Kulturring Waldbronn Einladung Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Am Sonntag, dem 8. Januar 2017, Beginn 11 Uhr, findet im Kurhaus Waldbronn der Neujahrsempfang mit Auftaktveranstaltung zu 725 Jahre Waldbronn statt. Sie sind herzlich eingeladen, nach vorheriger Abholung einer kostenlosen Einlasskarte, daran teilzunehmen. Die Karte ist ab 2. Januar 2017 im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich. Ich freue mich auf Ihren Besuch! Es grüßt Sie Ihr Bürgermeister Franz Masino

10 10 AMTSBLATT Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 51/52 Störungsdienste Wasser: Tel Während den Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts) zusätzlich Tel Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Tel Strom: EnBW Störungsnummer Tel Kabelfernsehen: Kabel Baden-Württemberg Tel. 0711/ oder Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel Notrufe Feuerwehr + Rettungsleitstelle 112 Polizei 110 Polizeirevier Ettlingen Polizeiposten Albtal Krankentransporte Ärztlicher Notdienst An Wochentagen, 19 Uhr, bis zum Folgetag, 8 Uhr, Sa./So./Feiertag ganztags bis 8 Uhr des Folgetages Tel Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8, Tel Mo. - Fr., Uhr Sa./So./Feiertag Uhr und Uhr An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbeantworter Ihres Hausarztes! Zahnärztlicher Notfalldienst Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feiertagen unter 0621/ erreichbar. Augenärztlicher Notfalldienst Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer 01805/ den Dienst habenden Arzt erreichen: MO, DI, DO und FR: 19-8 Uhr / MI: 13-8 Uhr / SA, SO und Feiertag: 8-8 Uhr Notdienste der Apotheken Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages oder Vom Festnetz kostenfreie Nr oder ggf. die von allen Mobilnetzen erreichbare Nr Gemeindeverwaltung Waldbronn Marktplatz 7, Waldbronn, Tel , Fax: gemeinde@waldbronn.de, Sprechzeiten Verwaltung Montag, Mittwoch, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Sprechzeiten BM Franz Masino Montag, 02. Jan Uhr Montag, 09. Jan Uhr Donnerstag,12. Jan Uhr (tel. Voranmeldung erwünscht, Tel ) Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten Pforte, Tel Montag - Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. Öffnungszeiten Grundbucheinsichtsstelle, Tel Montag + Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Restmüll und Wertstoffe Restmüll ganz Waldbronn Donnerstag, 05. Jan ,1-cbm-Container Samstag, 31. Dez und Freitag, 13. Jan Grüne Tonne ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) Freitag, 30. Dez und Donnerstag, 12. Jan Schadstoffsammlung (Orte und Zeiten siehe Abfallkalender) Reichenbach Dienstag, 07. März 2017 Busenbach Mittwoche, 08. März 2017 Etzenrot Dienstag, 07. März 2017 Zusatztour Ettlingen Samstag, 21. Jan Papiersammlung Etzenrot Samstag, 28. Jan Sperrmüll/Elektronik-Schrott auf telefonische Anfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb Wertstoffe Bauhof, Daimlerstr. Sa Uhr Grüngutplatz Wiesenfesthalle Winterzeit: Di Uhr Fr Uhr Sa Uhr Impressum Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz Masino, Marktplatz 7, Waldbronn, für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Tel , anzeigen.76275@nussbaummedien.de Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

11 Nummer 51/52 AMTSBLATT 11 Gemeinde WaldbronnunddieFreiwillige FeuerwehrWaldbronntrauernum ihren Ehrenabteilungskommandanten Egon Ochs Brandmeister Egon Ochs gehörte seit 1952 der Freiwilligen Feuerwehr Waldbronn, Abteilung Busenbach, an. Über 30 Jahrewar er davon in Führungsfunktionen und ab 1989 als Abteilungsehrenkommandant tätig. Bereits ab 1965 übernahm Egon Ochs das Amt des stellvertretenden Kommandanten der Abteilung Busenbach,deren Leitung er danach von 1974 bis 1987 innehatte. Verschiedene Aufgaben in der Feuerwehr Waldbronn, wie Gesamtfeuerwehrausschuss, Kassier und Atemschutzbeauftragter,begleitete er bis Danach war er bis heute in der Altersmannschaft, teilsals Obmann, aktiv. Fürsein großes, vorbildliches Engagement wurdeegonochs1983 vomdeutschen Feuerwehrverband mit dem Ehrenkreuzin Silberausgezeichnet. Im Jahre1989 folgtedie Ernennung zum Abteilungsehrenkommandanten durch die Gemeinde sowie derfeuerwehr Waldbronn, als Zeichen der Anerkennungund Wertschätzung seiner Verdienste. Egon Ochshat währendseines jahrzehntelangen,ehrenamtlichen Engagementsbei der Freiwilligen FeuerwehrWaldbronn seine Kraft und sein Fachwissen in den Dienstder Allgemeinheit gestellt. Dafür schulden wir ihm Dank und Anerkennung. UnseraufrichtigesBeileid giltdenangehörigen. GemeindeWaldbronn HartmutKarle Franz Masino Tobias Härtenstein Kommandant Bürgermeister Abteilungskommandant 20 Jahre Musik und Lyrik im Advent Bei Musik und Lyrik im Advent auf der Bühne (v.li.) Annegret Hansjürgens, Ulrich Enters, Toni Reichl, Karl-Heinz Dörr, Armin Bitterwolf und Stefan Rupp. Vor genau 20 Jahren lud die Musikschule Waldbronn erstmals zu Musik und Lyrik im Advent in den Kulturtreff ein. Inzwischen ist die Veranstaltung zu einer festen Größe im vorweihnachtlichen Kalender Waldbronns geworden, der Zuspruch für diese besinnliche adventliche Stunde nahm immer mehr zu. Bereits Tage davor war die Veranstaltung in diesem Jahr ausgebucht. Das Lehrerensemble, das für den musikalischen Teil steht, ist über die Jahre fast gleich geblieben. Ulrich Enters (Blockflöte), Toni Reichl (Violine), Karl-Heinz Dörr und Armin Bitterwolf (Gitarre) und, seit einigen Jahren, Stefan Rupp (akustischer Gitarrenbass) verbreiten in der heimeligen Atmosphäre des Kulturtreff das Gefühl, virtuos vorgetragene Stubenmusik zu erleben. Dabei ist es gar nicht einfach, für diese Waldbronner Besetzung Stücke zu finden, und so greifen jährlich Armin Bitterwolf und Toni Reichl zum Stift, um neue Arrangements für ihr Ensemble zu schaffen. Inzwischen haben sie so einen Fundus geschaffen, auf den sie immer wieder zurückgreifen können. Die Zuhörer brauchten auch diesmal ihr Kommen nicht zu bereuen. Musik und Lyrik hielten eine wunderbare Balance, nie glitten sie ins sentimental-süßliche ab. Der musikalische Bogen spannte sich von volkstümlichen Weisen bis hin zu Klassikern wie einem Satz aus Vivaldis Vier Jahreszeiten. Eröffnet wurde der Abend mit der Pastorelle Mozart, einer Weise aus Welschnofen in Südtirol. Ihm folgten, meist im Arrangement von Armin Bitterwolf oder Toni Reichl, weihnachtliche Musikstücke aus ganz Europa, darunter auch das wunderbare Mitt Hjerte aus Norwegen oder La suave melodia des Neapolitanischen Barockkomponisten Andrea Falconieri mit einer von Ulrich Enters einfühlsam gespielten Einleitung auf der Blockflöte. Annegret Hansjürgens hatte besinnliche Texte und Lyrik ausgesucht von modernen Autoren, aber auch die Winternacht von Joseph von Eichendorff fanden sich in ihrem Programm. Ein Höhepunkt dabei war sicher die Geschichte Wenn es weihnachtet von Axel Hacke, in der sich viele wiederfinden konnten. Eine bayerisch gefärbte Geschichte aus eigenem Erleben und aus eigener Feder steuerte Helga Kleeberg bei. Fast schon Tradition ist, dass Annegret Hansjürgens als Zugabe die Weihnachtsgeschichte in Plattdeutsch vorträgt. Lang anhaltender Beifall dankte zum Schluss allen Mitwirkenden, die sich ihrerseits mit einer Zugabe bedankten.

12 12 AMTSBLATT Nummer 51/52 Positive Resonanz auf Konzert zur Weihnachtszeit Es hat sich herumgesprochen, dass beim Jahreskonzert des Musikvereins Lyra Reichenbach gute Blasmusik geboten wird. So war der Abend im Kurhaus Waldbronn überaus gut besucht. Mit der Bläserjugend und dem Blasorchester verfügt der Verein über zwei Orchester, die sich beide in den zurückliegenden Jahren hervorragend entwickelten. Großen Anteil daran haben die beiden Dirigenten Fabian Müller bei der Jugend und Gernot Franz bei den Senioren. Vorsitzender Günter Geisert freute sich über einen fast bis auf den letzten Platz besetzten Saal und begrüßte namentlich Bürgermeister Franz Masino, Pfarrer Torsten Ret, Bezirksvorsitzenden Karlheinz Pfeifer sowie die Vertreter der Schulen und der benachbarten Musikvereine. Aufhorchen ließ auch die Bläserjugend unter der Leitung von Fabian Müller. Im Rahmen des Konzerts ehrte Karlheinz Pfeifer vom Blasmusik-Bezirksverband Albgau Musiker und Verwaltungsmitglieder für langjährige Aktivität. Die Verbandsehrennadel in Silber für 20 Jahre heftete Pfeifer Silvia Hucker, Herbert Krückl, Martin Schwab und Jens Thimm an. Die Verbandsehrennadel in Gold erhielten für 30 Jahre Matthias Häring und Manfred Hübscher. Hübscher ist über die Verwaltungstätigkeit hinaus seit vielen, vielen Jahren Sitzungspräsident und Motor der Lyra-Fastnacht, wie Vorsitzender Günter Geisert anmerkte. Die 31 jungen Musiker der Bläserjugend wandelten mit ihrem Dirigenten Fabian Müller auf den musikalischen Spuren Walt-Disneys und hatten sich Medleys aus Disney-Filmen ausgesucht, von Laura Besser und Alina Nestler humorvoll angesagt. Sie begannen mit Cars, ließen Reflections aus Mulan mit einem ausdrucksvollen Klarinettensolo von Alina Nestler folgen, um über Frozen bei Pirates of the Caribbean zu landen. Die Bläserjugend beeindruckte dabei mit ihrem rhythmisch exakten, dynamisch abgestuften Spiel. Dazu trägt auch die musikalische Ausbildung bei, haben doch zehn von ihnen Viel Freude hatten die zahlreichen Besucher an den Darbietungen des Blasorchesters unter der Stabführung von Gernot Franz. das Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Silber oder Bronze erworben. Für den Beifall bedankte sich die Bläserjugend mit einem Medley aus König der Löwen. Die 69 Musiker des Blasorchesters, ihr Programm wurde von Dieter Bertelmann moderiert, begannen unter der Leitung von Gernot Franz mit der Jupiter Hymn aus der Orchestersuite Die Planeten des englischen Komponisten Gustav Holst. Und schon hier zeigte sich deutlich die Handschrift von Gernot Franz. Das Blasorchester beeindruckte bei allen Stücken mit einem transparenten Klang, selbst in Forte-Passagen ging keine Stimme unter. Dazu trug auch bei, dass Franz seine Musiker sicher durch die einzelnen Stücke leitet. So waren im ersten Teil weiter die bezaubernde Ouvertüre Bagatelle von Josef Rixner und das sinfonische Blasmusikwerk Temptations des Belgiers Alain Crepin zu hören, ehe zum Ende in aller Leichtigkeit und Exaktheit noch der Florentiner Marsch von Julius Fucik erklang. Mit den vom Rhythmus geprägten Balkan Impressions von John Glenesk Mortimer eröffnete das Blasorchester den zweiten Teil. Beeindruckend war auch Thomas Schwab als Solist am Vibraphon bei Vibraphonia von Sam Daniels. Schlusspunkte waren Medleys aus dem Musical Elisabeth und aus dem Album Adele mit einem gefühlvollen Saxofonsolo von Wolfgang Ochs. Für den Beifall bedankten sich Musiker und Dirigent mit Zugaben. Mit dem Choral Es ist ein Ros entsprungen von Michael Praetorius entließen die Musiker ihre Zuhörer in die Weihnachtsfeiertage. Goldene Verbandsehrennadel für Manfred Hübscher (rechtes Bild) mit (von links) Karlheinz Pfeifer. Die Silberne Verbandsehrennadel erhielten (v.li.) Herbert Krückl, Silvia Hucker, Martin Schwab, Jens Thimm, Carina Mess.

13 Nummer 51/52 AMTSBLATT Jahresabschluss mit Ehrungen beim Schwarzwaldverein 13 Jeder von ihnen hier trägt auf seine Weise diesen Verein mit, sagte Franz Linemann, Vorsitzender des Schwarzwaldvereins Waldbronn, bei der Jahresabschlussfeier. Viele seien schon 40 Jahre unterwegs mit dem Schwarzwaldverein, der auch im zu Ende gehenden Jahr wegweisend bei der Pflege des Wegenetzes war. Auf vielen Wanderungen sei die Schönheit und Vielfalt von Landschaft und Natur zu erleben gewesen. die Treueurkunde mit silbernem Abzeichen Gabriele Becker, Renate Becker, Guido Becker, Peter Herre, Hans Jordan. Für 40 Jahre beim Schwarzwaldverein erhielten die Treueurkunde mit goldenem Abzeichen Monika Baumgart, Liselotte Böhler, Marianne Fehrer, Erika Krüger, Heide Lumpp, Heidelinde Niemeier, Theresia Ochs, Elke Reinmuth, Helga Schrader, Ulrike Weber, Helmut Anderer, Kurt Baumgart, Harald Fehrer, Heinz Hötzel, Wolfgang Knispel, Horst Niemeier, Manfred Ochs, Friedrich Scheuermann, Helmut Schroff, Ludwig Vogel, Herbert Weber, Hubert Ziegler. Mit den Ehrenzeichen in Bronze und Silber des Hauptvereins wurden für ihr Engagement ausgezeichnet: in Bronze: Franz Linemann (Vorstand und Wanderführer), Roland Preiß (Wanderführer, stellvertretender Fachwart Naturschutz); in Silber: Andreas Hauck (Fachwart Heimatpflege und Wanderführer), Hartmut Stech (Naturschutzwart und Wanderführer). Die Auszeichnungen verlieh Dieter Hartmann, der Vorsitzende des Bezirks Albtal im Schwarzwaldverein. Sie gehören dem Schwarzwaldverein seit 40 Jahren an und erhielten die Treueurkunde mit goldenem Abzeichen. Musikalisch umrahmt wurde die Jahresabschlussfeier durch die Blockflötenschüler Vincent Jaromin und Christian Plum von der Musikschule Waldbronn und vom Heimat-Duo Waldbronn mit Kurt Bechtel und Harald Jung. Vorgetragen von Mitgliedern wurden besinnliche Texte von Heinrich Böll, Georg Trakl und Nicholas Sparks. Auch das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern kam nicht zu kurz. Im Rahmen der Jahresabschlussfeier wurden auch langjährige Mitglieder geehrt. Für 25-jährige Mitgliedschaft erhielten Ehrenzeichen in Silber und Bronze (von links) Andreas Hauck, Hartmut Stech, Werner Schottmüller, Roland Preiß, Franz Linemann, Dieter Hartmann. Henri-Dunant-Medaille für Juliane Kröhnert Ehrungen beim DRK Reichenbach (von links): Martin Anderer, Edda Anderer, Christel Bonsignore, Juliane Kröhnert, Vorsitzender Alois Anker. Die Jahresschlussfeier des DRK Reichenbach war der würdige Rahmen, um Juliane Kröhnert mit der Henri-Dunant-Medaille und drei weitere Aktive für 30 und 35 Jahre Dienst in der Bereitschaft zu ehren. Vorsitzender Alois Anker würdigte Juliane Kröhnert. Sie kam über einen Erste-Hilfe-Kurs in der 8. Klasse der Werkrealschule Waldbronn mit dem Roten Kreuz in Verbindung, war zwei Jahre im Schulsanitätsdienst tätig und kam danach mit neun anderen Schulkameradinnen zur Bereitschaft Reichenbach. Sie absolvierte die benötigten Sanitätsausbildungen A.B.C sowie die neue Sanitätsausbildung mit den benötigten Fortbildungen. Sie war für alle anfallenden Arbeiten in der Bereitschaft und dem Ortsverein bereit. Bei den Übungsabenden übernehme sie häufig Themen in der Ausbildung. Bei Aktionen der Bereitschaft beim Kurparkfest und bei den Blutspendeaktionen ist sie stets mit an vorderster Stelle tätig. Bei den Ferienprogrammen der Gemeinde Waldbronn ist sie mit bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen für unseren Ortsverein tätig. Sie ist außerdem Mitglied des Vorstandes. Privat hat Juliane Kröhnert die Ausbildung zur Krankenschwester absolviert, und ist im Krankenhaus Karlsbad-Langensteinbach als Gesundheits- und Krankenpflegerin tätig und wird auf ihrer Station als Praxisanleiterin eingesetzt. 30 Jahre aktiv in der Rot-Kreuz-Bereitschaft Reichenbach sind Edda Anderer und Christa Bonsignore, auf 35 Jahre bringt es Martin Anderer. 15 Jahre ist Magdalena Anderer aktiv, 10 Jahre sind es bei Larissa Kunz und Diana Schäfer. Im Rückblick auf das Jahr erwähnte Alois Anker, dass die Aktiven im Ortsverein Reichenbach 2500 ehrenamtliche Stunden bei Veranstaltungen von Vereinen und Gemeinde geleistet haben. Die Jahresabschlussfeier umrahmten AkkoKids von Acco- Musica mit ihrem Lehrer Uwe Müller. Inge Anker trug mit Geschichten und Gedichten zum Gelingen bei.

14 14 AMTSBLATT Auszeichnung für soziales Engagement VW hat in Verbindung mit mehreren Handwerker-Fachmagazinen den Wettbewerb Der Goldene Bulli 2016 ins Leben gerufen. Die Auszeichnung ist ein Preis für Handwerksbetriebe in Deutschland mit einem herausragenden sozialen Engagement. Nummer 51/52 Bruno Rihm erläutert auf einer Schautafel Initiativen im indischen Mitraniketan. Diese Ausschreibung entdeckte Betriebsleiter Bruno Rihm von der Waldbronner Bäckerei Richard Nußbaumer im September im Internet. Da sich seit 2006 Nußbaumer und viele seiner Mitarbeiter im und für das indische Mitraniketan engagieren, füllte Rihm das Anmeldeformular aus und schickte es los. Mitraniketan, so schrieb Rihm in der Anmeldung, sei ein kleines Dorf in Südindien, wo Sri Viswanathan eine Internatsschule für 350 Kinder gegründet hat, die aus ärmsten Familien stammen oder Vollwaisen sind. Sie wird seit 2006 durch Richard Nußbaumer und den Verein Mitraniketan Stätte der Freunde unterstützt. Den Anfang machte eine Containerbäckerei, die von Waldbronn nach Indien auf die Reise ging. Inzwischen ist die Bäckerei aus dem Container in ein festes Gebäude umgezogen, finanziert sich durch den Verkauf der Backwaren selbst und ein Jungenwohnheim ist im Bau. Zudem besuchen jährlich mindestens einmal Mitarbeiter der Bäckerei und des Vereins Mitraniketan, um die dort arbeitenden Kräfte zu unterstützen und weiter zu schulen. Möglich machen dies zahlreiche Spenden und Veranstaltungen Euro kamen in den 10 Jahren bisher zusammen, die ohne Abzug in das Projekt flossen. Von Anfang an war es Richard Nußbaumer ein großes Anliegen, dass der Verein über die richtige Verwendung der Spendengelder den Überblick behält. Die Bewerbung geriet zunächst durch betriebliche Anspannung, unter anderem stand die Teilnahme an der offerta an, etwas in Vergessenheit. Dann meldeten sich die Veranstalter mit der Botschaft, Nußbaumer sei unter den Bewerbungen aus der gesamten Bundesrepublik unter die besten zehn gekommen. Nun musste Bruno Rihm die Bewerbung beichten, zumal ein Filmteam sich für einen Vormittag in Waldbronn ankündigte, um Aufnahmen für die Jury zu drehen. Die Waldbronner Delegation mit Bruno Rihm, Richard Nußbaumer und Hans Waldmann machte sich also auf den Weg nach Berlin. Was aber keiner der Drei damals ahnte, Aufnahmen wurden nur unter den drei besten Bewerbungen gedreht. Nach diesen Filmen entschied die Jury dann getrennt, die Ergebnisse gingen an einen Notar. In Berlin bei VW Ecke Friedrichstraße/Unter den Linden wurde dann das Endergebnis bekanntgegeben. Die Teilnehmer, erzählt Bruno Rihm, kamen aus der gesamten Bundesrepublik und aus allen Bereichen des Handwerks. Nußbaumer landete mit seinem Indienprojekt auf Platz zwei, nur einen Wimpernschlag hinter dem Siegerbetrieb aus Donaueschingen, der ein Wasserprojekt in Afrika unterstützt, derzeit gerade eine Berufsschule baut, um dieses Projekt zu sichern und den Goldenen Bulli gewann, einen VW-Transporter. TSV Rentnerstammtisch mit Rekordsumme Spenden im Gesamtwert von über 7000 Euro schütteten die Sozialen Senioren des TSV Reichenbach, besser bekannt auch als TSV Rentnerstammtisch, bei ihrer Weihnachtsfeier aus. Zusammengekommen war der Betrag bei den wöchentlichen Rentnerstammtischen, beim Jubiläumsfest und durch die Zuwendung aus einer Erbschaft. Der Löwenanteil ging mit Euro wieder an die Jugendabteilung des TSV Reichenbach. Mit Euro wurde Richard Nußbaumer für sein Hilfsprojekt im indischen Mitraniketan bedacht, auch ein Dank, wie Theo Müller sagte, für die jahrelange Unterstützung der Rentnerstammtische. Über 400 Euro darf sich die Caritas-Tagespflege Albtal freuen. Weitere 400 Euro setzten die Sozialen Senioren für Präsente und Hilfen ein, die sie bereits bei ihren Besuchen an Kranke und Bedürftige in gesamt Waldbronn verteilt haben. Im Rahmen der Weihnachtsfeier blickte Theo Müller auf ein ereignisreiches Jahr zurück, in dem die Sozialen Senioren ihr 25-jähriges Bestehen mit einem gelungenen Fest feiern konnten. Das kommende Jahr werde etwas ruhiger, kündigte Müller an. Am 8. März gehe es zum Kesselfleischessen nach Oberderdingen, der Ausflug am 11. Oktober habe die Pfalz zum Ziel. TSV-Vorsitzender Alexander Rabsteyn beleuchtete die derzeitige Situation beim TSV Reichenbach. Schwerpunkt sei die Renovation der Clubhausgaststätte und der Pächterwechsel gewesen und er streifte auch die derzeitige, etwas unbefriedigende sportliche Situation. Jugendleiter Martin Steigert war nach eigenem Bekunden hin und weg über die Höhe des Betrags, den er für die Abteilung mit 200 Jugendlichen entgegennehmen durfte. Gedanken zum Advent steuerte zum Schluss Ehrenvorsitzender Bernhard Becker bei. Umrahmt wurde die Feier durch den Besuch des Nikolaus, der vor allem die Verantwortlichen für den Rentnerstammtisch lobte und mit einem Präsent bedachte. Musikalisch wurde die Weihnachtsfeier umrahmt durch Josef Daferner am Cantorum, dem Gesangsduo Gundi Bechtel und Edelbert Schuster, begleitet von Klaus Bechtel an der Gitarre und vom TSV-Stammtischchor unter der Leitung von Reinhold Selinger. Spendenübergabe der Sozialen Senioren des TSV Reichenbach mit (v.li.) Theo Müller, Jugendleiter Martin Steigert und Emil Störr gemeinsam mit drei Jugendspielern.

15 Nummer 51/52 AMTSBLATT Nikolausspende brachte Weihnachtsfreude 15 Alexandra Huck (li.) und Klaus Schwab (re.) übergaben den Erlös aus der Nikolausaktion der Kolpingsfamilie Reichenbach. Vermittelt hatte die Familien Brigitte Riemer (3.v.links) vom Caritasverband Ettlingen-Albtal. Seit Jahren schon bietet die Kolpingsfamilie Reichenbach einen Nikolausdienst an. In diesem Jahr hatten die fünf Kolping-Nikoläuse mit ihrem Knecht Ruprecht über 30 Einsätze hinter sich zu bringen, bei denen etwa 100 Kinder besucht wurden. Die Resonanz, berichten Alexandra Huck und Klaus Schwab, sei immer sehr positiv. Die besuchten Familien waren sehr zufrieden, was sich auch an der Spendenfreudigkeit gezeigt habe, für die sich die Kolping-Nikoläuse ausdrücklich bedanken. Darüber hinaus waren Kolping Nikoläuse auch bei Weihnachtsfeiern von Vereinen gefragt Euro kamen zusammen, mit denen die Kolpingsfamilie Reichenbach zum wiederholten Mal das Projekt Familien in Not des Caritasverbands Ettlingen-Albtal unterstützt. Überbracht wurde die willkommene Hilfe jetzt in Ettlingen von Alexandra Huck und Klaus Schwab an sechs ausgewählte Familien. Dabei betonte Klaus Schwab, dass man wiederum die Familienhilfe des Caritasverbands als Mittler gewählt habe, um bedürftige Familien in unserer Region zu unterstützen. Wie Brigitte Riemer vom Caritasverband sagte, habe man sechs Familien mit bis zu drei Kindern ausgewählt. Als Beispiel führte Riemer eine Familie an, bei der im November das dritte Kind zur Welt kam, der Mann berufstätig sei, aber nur ein sehr geringes Einkommen beziehe, so dass die Familie auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sei. Uns in Deutschland gehe es gut, so Brigitte Riemer. Dennoch stellte sie mit Blick auf ihre Arbeit beim Caritasverband fest: Wo man hinguckt, ist es eng. Jeder der Familien überreichte Klaus Schwab einen Umschlag mit 200 Euro und bereitete so, an den Gesichtern von Kindern und Müttern ablesbar, eine große Weihnachtsfreude. Freie Wähler spenden für neues Fahrzeug der Notfallhilfe Eine Spende über 500 Euro erhielt das DRK Etzenrot von den Freien Wählern Waldbronn. Der Betrag kam durch Spenden der Mitglieder beim Sommerfest und bei der Weihnachtsfeier zustande, wie Martin Roller, Vorstand der FW Waldbronn, betonte. Annerose Ochs, Vorsitzende des DRK Etzenrot, dankte für die Spenden. Das neue Herzmobil der Notfallhilfe Waldbronn kostet für seine Zwecke voll ausgerüstet Euro. Etwa 55 Prozent des Betrags seien inzwischen aus Spenden zusammengekommen. Um das Herzmobil der Notfallhilfe sicher finanzieren zu können, sei das DRK Etzenrot noch auf weitere Spenden angewiesen, sagte die Vorsitzende. Sie können weiterhin unter dem Stichwort Fahrzeug Notfallhilfe auf folgendes Konto des DRK Etzenrot eingezahlt werden: IBAN: DE BIC: GENODE61ETT Bei der Spendenübergabe (von links): Martin Roller, Angelika Demetrio-Purreiter, Manfred Sties, Annerose Ochs, Ralf Störzbach, Michael Ochs, Kurt Bechtel. Besuchen Sie uns auch im Internet:

16 16 AMTSBLATT Nummer 51/52 Im Gemeinderat notiert Haushaltsplan 2017 mehrheitlich verabschiedet Mit wiederholt eindringlichen und warnenden Worten stellte Waldbronns Kämmerer Philippe Thomann den Haushalt 2017 in der letzten Gemeinderatssitzung für dieses Jahr vor. Der Haushaltsplan wurde nach den Haushaltsreden von Bürgermeister Franz Masino und den Stellungnahmen der vier Fraktionsvorsitzenden mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen (3 Stimmen Freie Wähler und 3 Stimmen Bündnis 90/ Die Grünen) verabschiedet. Die finanzielle Lage hat sich gegenüber dem Haushalt 2016 nochmals drastisch verschlechtert, so Philippe Thomann benötigt der Verwaltungshaushalt eine Zuführung von rund Euro. Dafür und um eine Kredittilgung leisten zu können, wird eine Rücklagenentnahme von rund 1,4 Millionen Euro erforderlich. Das Problem allerdings sei, dass Ende 2017 die Rücklagen lediglich rund 2 Millionen Euro enthalten schlagen sich dann die hohen Gewerbesteuereinnahmen aus 2016 in niedrigen Schlüsselzuweisungen und höheren Umlagen nieder. Eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation sei die Folge. Der Verwaltungshaushalt 2018 benötige dann eine Zuführungsrate von 3,4 Millionen Euro. Eine weitere Rücklagenentnahme von vier Millionen Euro sei erforderlich. Zwar sei es möglich, so Thomann, nochmals 1,3 Mio Euro der Rücklage zu entnehmen. Es entstünde aber ein Fehlbetrag von 2,8 Mio Euro, der nicht durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden dürfe. Ein Verwaltungshaushalt darf, so der Kämmerer erklärend, nicht über Kredite finanziert werden. Zurück zum Haushalt 2017: Investitionen im kommenden Jahr können nur durch eine Kreditaufnahme von rund 2,8 Millionen Euro finanziert werden. Diese erhöhen den Schuldenstand auf über 18 Millionen Euro. Mit mahnenden Worten weist Thomann darauf hin, dass sich die Gemeinde nur selbst retten kann. Eine Haushaltskonsolidierung muss für alle Beteiligten, einschließlich Verwaltung, Gemeinde und Bürger schmerzhaft sein, sonst ist es keine wirkliche Haushaltskonsolidierung. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sei die Anhebung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer. Weiter muss der Gemeinderat entscheiden, welche Aufgaben die Gemeinde über das Jahr 2017 noch weiter erbringen will. Die momentane Aufgabenfülle und Aufgabenqualität kann sich, so Thomann, die Gemeinde nicht mehr leisten. Es helfe auch nicht, auf andere zu verweisen oder der Landesregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben. Letztendlich kann sich die Gemeinde nur selbst helfen, wenn sie eigene Entscheidungsfreiheit nicht verlieren will. Thomann endete seinen Ausführungen mit dem Zitat von Richard von Weizsäcker: Alles ist verloren, wenn wir uns entschließen, auf nichts zu verzichten. Dem Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Einem Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission stimmte der Gemeinderat mit mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen (3 Stimmen Freie Wähler, zwei Stimmen Bündnis 90/Die Grünen) zu. Die Kommission soll, so Roland Bächlein (CDU) konkrete Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung erarbeiten, über Kriterien für Kürzungen im freiwilligen Bereich entwickeln, Gebühren, Steuern und Abgaben überprüfen und rechtzeitig vor Aufstellung des neuen Haushalts konkrete Maßnahmen zur finanziellen Verbesserung erarbeiten. Ein externer Sachverstand, so Bächlein, sollte ebenfalls hinzugezogen werden. Gegen diesen Vorschlag stellten sich die Freien Wähler, obwohl dieser, so Ralf Störzbach (Freie Wähler) sehr verlockend sei. Allerdings würde eben auch nur wieder viel Zeit vergehen und der Gemeinderat hätte wieder den schwarzen Peter. Letztendlich, so Störzbach, sei es Aufgabe der Verwaltung einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen und mahnte erneut den versprochenen Masterplan an. Haushaltsplan 2017 In dieser Amtsblattausgabe stellen wir den Haushaltsplan mit einigen Grafiken vor, ebenso den Ansatz für den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Lesen Sie hier ebenfalls die Rede von Bürgermeister Franz Masino, mit der er den Haushaltsplan 2017 in den Gemeinderat eingebracht hat. Der Haushaltsplan 2017 wurde mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen (Freie Wähler und Bündnis 90/Die Grünen) verabschiedet. Die Stellungnahmen der Fraktionen werden im Wortlaut im ersten Amtsblatt des neuen Jahres veröffentlicht. Sie können die Reden bereits auf unserer homepage unter nachlesen. Sehr geehrte Gemeinderäte, werte Bürgerschaft, Damen und Herren der Presse! Der Entwurf zur Beschlussfassung Haushalt 2017 liegt nun also vor Ihnen. Die Verwaltung hat im Herbst einen ersten Haushaltsentwurf erarbeitet und dieser wurde in 3 Sitzungen des Gemeinderats vorberaten. Er zeigt auf, wo die Schwerpunkte des kommenden Jahres in der Arbeit des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung liegen. Beraten wurde öffentlich. Leider hat die viel beschworene Öffentlichkeit, der stete Ruf nach Transparenz, sich in der Person von Herrn Müller, also der Presse, erschöpft. Das sollte uns aber nicht stören und wir werden diese jetzt schon zur Tradition gewordene Öffentlichkeit beibehalten. Nun liegt er also vor uns, ein Haushalt 2017, wie man ihn sich nicht wünscht. Fast könnte man glauben wir hät- ten ein Deja-Vu. Wenn ich die oben genannten Beratungen zum Haushalt 2017 Revue passieren lasse, dann fühle ich mich zurückversetzt in die Haushaltsberatungen zum 2010er Haushalt. Streichen, schieben, sparen, das war angesagt. Aber eines gleich vorweg: Eine Kommune kann sich nicht gesund sparen. Aber wir können behaupten, aus meiner Sicht eindeutig, in den zurückliegenden Jahren kein Geld für Prestigeobjekte ausgegeben zu haben und sparsam mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen zu sein. Doch der Reihe nach. Der Kernhaushalt besteht aus zwei Teilen: Erstens der Verwaltungshaushalt, unser Girokonto, über das das tägliche Geschäft der Einnahmen und Ausgaben läuft. Hier sollte unterm Strich ein positives Ergebnis, also ein Überschuss erzielt werden, um damit nötige Investitionen zu tätigen. Leider wird dies nach Plan im Haushaltsjahr 2017 nicht möglich sein. Nein, wir werden ein Minus schreiben und müssen dies mit einem Griff in die Rücklagen ausgleichen. Folgerichtig müssen dazu für nötige Investitionen Kredite aufgenommen werden. Somit wird unser Schuldenstand Ende 2017 auf geplante 18,36 Millionen Euro ansteigen. Wenn wir uns das Schaubild Schulden vor Augen rufen, dann gibt es schon ein deutliches warum? Was passiert da gerade. Kann man im Rathaus nicht mehr haushal-

17 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 17 ten? Schmeißen Verwaltung und Gemeinderat das Geld zum Fenster raus. Neun Jahre lang, beginnend im Januar 2007, wurde der Schuldenberg kontinuierlich abgebaut. Ende 2015 auf den Stand von 14,4 Millionen Euro. Das waren 825 Tausend Euro Schuldentilgung jährlich. War das nicht eine großartige Leistung von Verwaltung und Gemeinderat? Und warum geht das so nicht weiter? Was hat sich geändert in diesem Jahr und für das nächste Jahr? Die Steuereinnahmen sprudeln doch und die Kommunen und Städte schwimmen, so Ministerpräsident Kretschmann, geradezu im Geld. Ja Herr Kretschmann, 1100 Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg haben über diesen Spruch nur den Kopf geschüttelt. Dass der Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen saniert werden soll und zusätzlich weitere Aufgaben auf die Gemeinden zukommen werden, na wunderbar. Und spätestens mit der Steuerschätzung im November weiß es jetzt jedes Kind im Ländle: Das Land schwimmt im Geld. Die Kommunen nicht. Wir vermissen die Einsicht des Landes, dass die Leistungen vor Ort nicht nur erbracht sondern auch finanziert werden müssen. Wir verlangen nichts Zusätzliches, sondern nur das Geld, das uns nach dem geltenden Finanzausgleich zusteht, um unsere Aufgaben zu erfüllen. Also liebe Landesregierung, lass deine klebrigen Finger aus unseren Kassen. Wir erfüllen die uns gesetzlich vorgegebenen Aufgaben gerne, doch leider müssen wir festhalten, dass das Konnexitätsprinzip, wer bestellt der bezahlt, nicht gilt. Wir bauen für die uns zugewiesenen Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung, siehe Bahnhofstraße, für rund eine Million Euro, wir mieten Häuser und Wohnungen einen 100-prozentigen Kostenersatz erhalten wir nicht. Wir bekommen die ortsübliche Miete erstattet. Für alles Weitere, Betreuung, Integrationsmaßnahmen, Sozialbetreuung, usw., bekommen wir nichts. Für uns in die Anschlussunterbringung ab 2017 zugewiesene Flüchtlinge sollen wir jährlich Euro bekommen. Reicht hinten und vorne nicht. Für jene, die wir bisher schon haben, wie eben gesagt, bekommen wir nichts. Wir bauen Kindertagesstätten um dem Rechtsanspruch auf Betreuung gerecht zu werden. Eine schöne Aufgabe. Zwei Zahlen dazu: Kinderbetreuung kostete uns Tausend Euro. Für das nächste Jahr rechnen wir mit der dreifachen Summe. Wir haben aber nicht drei Mal so viele Kinder. Da stimmt doch etwas nicht! Ja, wir haben wieder mehr Kinder, die Geburtenrate steigt und in Waldbronn hat durch einen starken Zuzug, dies ohne ein Neubaugebiet, ein regelrechter Generationenwechsel eingesetzt und hält weiter an. Ein Luxusproblem, dem wir uns gerne stellen. Und dass das Betreuungsangebot heute vielfältiger sein muss, auch dazu stehen wir. Dazu kommen auch noch die Flüchtlingskinder, denen wir gerne eine neue Heimat geben. Dass dies in den meisten Gemeinden zu einem Problem wird ist auch in Stuttgart bekannt. Hier hat die Landesregierung jetzt schnell mit einer Verwaltungsvereinfachung reagiert. Ich zitiere: Zur Höchstgruppenstärke in der Ü3 Betreuung können maximal zwei Kinder mit Flüchtlingserfahrung aufgenommen werden. Jetzt kommt`s: Ab dem ersten Kind über der Höchstgruppenstärke ist eine weitere geeignete Kraft erforderlich. Zitat Ende. Wer bezahlt? Wir! Ein weiteres Indiz dafür, wie weit sich diese Landesregierung von den Kommunen entfernt hat. Ist aber auch kein Wunder. Es sitzen ja fast keine Abgeordneten mit kommunaler Erfahrung im Parlament. Doch zurück zu unseren Zahlen, die zum Teil auch in Stuttgart gemacht werden. Eine kurze Gegenüberstellung von Zahlen aus den Haushalten 2015 und dem Planwerk 2017: Die Kreisumlage steigt um 1,5 Millionen Euro, Personalkosten um 670 Tausend Euro, die Finanzausgleichsumlage um 690 Tausend Euro, der ÖPNV kostet uns 100 Tausend Euro mehr, an Schlüsselzuweisungen erhalten wir 475 Tausend Euro weniger, die kommunale Investitionspauschale sinkt um 170 Tausend Euro. Das sind in Summe eben mal 3,6 Millionen Euro, die uns in der Kasse fehlen. Geschuldet auch der höheren Steuerkraftmesszahl aus 2015, der Vorwegentnahme des Landes und höherer Abgaben. So war es uns nicht möglich, trotz gestiegener Einnahmen, unseren Verwaltungshaushalt positiv abzuschließen. Wir benötigen eine Zuführung aus der Rücklage an den Verwaltungshaushalt, eine sogenannte negative Zuführung, in Höhe von 771 Tausend Euro. Dies trotz eines sehr guten Einkommensteueranteils und guter Gewerbesteuereinnahmen der wenigen ortsansässigen Firmen. Es wäre fatal, würden wir einen weiteren guten Steuerzahler in naher Zukunft verlieren. Im Umkehrschluss gibt es keine Zuführung an den Vermögenshaushalt. Somit müssen Investitionen mit einer Entnahme aus der Rücklage und/oder durch Kredite finanziert werden. Geplant sind eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1,379 Millionen Euro sowie eine Kreditaufnahme von 2,75 Millionen Euro. Wie gesagt: geplant. Denn wir haben noch eine stille Rücklage von knapp 3,0 Millionen Euro, derzeit noch gebunden durch Grundstückskäufe im Rück II. Sollte die Bodenordnung dort in naher Zukunft zum Abschluss kommen, dann könnten wir diese Summe durch Grundstücksverkäufe aktivieren und der 17er Haushalt bekäme ein anderes Bild. Wohl gemerkt, ich rede nicht vom Gewinn aus den Grundstücksverkäufen, sondern vom dort durch die Gemeinde investierten und derzeit gebundenen Geld. Wofür geben wir das Geld aus? Größte Einzelinvestition wird die Sanierung des Kindergartens St. Josef und der Erwerb des Josefinchen`s, besser bekannt als Schwesternhaus, in Busenbach sein. In Summe sind das 1,45 Millionen Euro. Gut investiertes Geld. Ja, das finanzieren wir geplant über Kredite und machen Schulden. Für mich gute Schulden, denn dem Geld steht ein realer Gegenwert, eine Investition in langfristige Güter, entgegen. Wir leihen uns Geld um zu investieren, nicht um zu konsumieren. Das nützt uns heute und auch künftigen Generationen. Wir schaffen dort, zusammen mit unserer katholischen Kirchengemeinde, den Treffpunkt Busenbach. Dies zusammen mit der nötigen Sanierung des Kindergartens St. Josef. Und mit dem Kauf des Josefinchens sichern wir die U3-Betreuung in Busenbach. Für die Erweiterung des Friedhofs in Busenbach sind 450 Tausend Euro für den Grunderwerb eingeplant. Wenn Sie so wollen eine Altlast. Denn mit der damaligen Erschließung der Baugebiete Dorfwiese, Berg, Rehschlag und Rathausmarkt war schon abzusehen, dass der Friedhof Busenbach zu klein wird. Später kam noch das Baugebiet Im Neuen Heubusch dazu. So müssen wir uns heute darum kümmern, und dies recht kurzfristig. Die Grundstücksverhandlungen wären vor 40 Jahren bestimmt leichter gewesen. Unser Kurhaus, in einem Jahr wird dieses Gebäude 50 Jahre alt, soll im Saal neue Fenster bekommen. Damit wären die Sanierungsmaßnahmen an diesem Objekt weitestgehend abgeschlossen. Wir haben in den letzten Jahren viel Geld in unsere Liegenschaften investiert. Dazu sind wir auch verpflichtet, unsere Werte zu erhalten. Eine Vielzahl kleinerer und nötiger Maßnahmen sowie Anschaffungen werden wir auch im nächsten Jahr durchführen. Zu erwähnen auch die schon lange gewünschte Beleuchtung des Radwegs zum Schulzentrum Karlsbad am Waldrand. Dafür sind ca. 70 Tausend Euro notwendig. Weitere 50 Tausend sollen für ein Radwegekonzept investiert werden, eine der vielen Maßnahmen aus unserem neuen Leitbild. Ein einjähriger Probebetrieb für eine Buslinie Höhenstadtteile Karlsruhe Karlsbad Waldbronn mit einer ausgeklügelten Linienführung soll im nächsten Jahr ab September mit 15 Tausend Euro gefördert werden. Ich möchte es damit bewendet lassen. Alle Zahlen wurden ausführlich in den Beratungen erläutert, durch unseren Kämmerer Herrn Thomann in Auszügen nochmals dargestellt und die Fraktionen werden ganz sicher auf weitere, noch nicht genannte Posten eingehen. Fazit: nach 9 Jahren Schuldenabbau werden wir, wie 2016, auch im nächsten Jahr uns am Kreditmarkt bedienen müssen. Wir können im Vermögenshaushalt streichen, schieben, mit Sperrvermerk versehen alles in Ordnung. Vorrangig ist aber eindeutig der Verwaltungshaushalt, unser Girokonto. Dort müssen zuallererst die Einnahmen ausreichen um unseren Verpflichtungen, gesetzlichen Vorgaben (für die wir nicht verantwortlich zeichnen) nachzukommen. So haben wir unsere eigenen Steuern, Grundsteuer und Gewerbesteuer moderat

18 18 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 erhöht, wir hatten seit 10 Jahren Preisstabilität, um die Einnahmenseite unseres Haushalts etwas zu stabilisieren. Dies kann nur eine der Maßnahmen sein, die wir für eine Haushaltskonsolidierung brauchen. In den Badischen Neuesten Nachrichten wurde ich am 25. November falsch zitiert. Da fehlten drei wichtige Wörter. Ich sagte: So wie wir es kennen, kann es Waldbronn zu diesem Preis nicht mehr geben! Ein kleiner aber aussagekräftiger Unterschied. Eine Haushaltskonsolidierung zur Verbesserung des strukturellen Defizits muss deshalb heißen, alle unsere gemeindlichen Leistungsbereiche, hier rede ich nicht nur von den freiwilligen Leistungen, daraufhin zu untersuchen, was wirklich notwendig ist und zu welchen Gebühren und Beiträgen wir diese unseren Bürgern zur Verfügung stellen. Das wird kein Zuckerschlecken für die Verwaltung mit Bürgermeister auf der einen Seite, aber erst recht nicht für den Gemeinderat. Denn sie, die Damen und Herren des Gemeinderats müssen auf Vorschlag darüber beraten und mit dem Bürgermeister beschließen welche Leistungen zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gekürzt werden oder den Bürger mehr kosten. Hier geht es nicht darum, den Schwarzen Peter hin- oder herzuschieben. Das liegt mir fern. Wir sitzen alle im gleichen Boot. Dies war eigentlich schon für das zurückliegende Jahr angedacht, von mir in der letztjährigen Haushaltsrede als Masterplan angesprochen. Da war ich nicht aktiv genug. Aber, so glaube ich, ist die Brisanz jetzt angekommen, von unserem Kämmerer gerade in den beiden letzten Jahren nachdrücklich angesprochen und von manchen Gemeinderäten auch gerne zitiert. Dazu liegt uns ein Antrag der CDU-Fraktion auf dem Tisch, zur Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission. Wohl richtig, aber daneben braucht es einen Masterplan für Waldbronn, der weit über das Jahr 2025 hinausreicht. Im Antrag wird wie folgt aus dem Leitbild zitiert: Die finanziellen Spielräume der Gemeinde werden als Voraussetzung für den Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität aller Bürger gesichert und verbessert. Diese Aussage ist die Grundlage für ein zukunftsfestes Waldbronn. Aber mit Sparen, Streichen, Schieben, Schließen allein wird das nicht zu erreichen sein. Zumal noch große Aufgaben vor uns liegen. Gemeinsames Feuerwehrhaus, Verlagerung Bauhof, gemeinsame Sportflächen für unsere Vereine, immer wieder gerne in den Mund genommen: Bezahlbarer Wohnraum, Sicherung der Arbeitsplätze. Denn ein entsprechend hoher Einkommensteueranteil, wie wir ihn gewohnt sind, ist nur durch hochwertige Arbeitsplätze zu sichern. Auch dort liegt der Schlüssel für eine finanziell gesicherte Zukunft unserer Gemeinde. Sie sehen, besser gesagt Sie hören, ohne dass ich das Wort bisher in den Mund genommen habe, die Fleckenhöhe steht überall zwischen den Zeilen. Nehmen Sie sich doch mal unser neues Leitbild und addieren all die guten Ziele mit den entsprechenden Maßnahmen. Strich darunter, welches Ergebnis erhalten Sie? Ohne Fleckenhöhe wird das meiste Makulatur. Von mir schon vor gut 10 Jahren so als Gemeinderat benannt. Das was wir kurzfristig tun können ist ein absolutes Muss, was mittel- oder langfristig wirken soll muss ebenfalls zügig angegangen werden. Denn gerade unser Neubaugebiet Rück II zeigt uns den enormen Zeitbedarf. Alles Weitere finden wir im Leitbild. Am Ende ist die Diskussion darüber, ob wir ein Einnahmeoder ein Ausgabeproblem haben, müßig, das Ausmaß der defizitären Leistungen muss reduziert werden und es muss Geld verdient werden um unser Waldbronn so leben- und liebenswert zu erhalten. Wir, Verwaltung mit Bürgermeister und Gemeinderat, haben ein hochwertiges Erbe zu verwalten, zu erhalten und nach Möglichkeit zu mehren. Mit eben mal zuschließen macht man es sich zu leicht. Wir müssen handeln. Wir haben, ich habe zu lange gewartet. Wir müssen handeln in alle Richtungen. Zuallererst muss nach Möglichkeiten des Erhalts gesucht werden. So erfolgreich geschehen mit unserer Albtherme. Mein Wahlspruch für das kommende Jahr ist der gleiche wie vor 12 Monaten: Mut zeigen, Zukunft gestalten. Zum Schluss wie gewohnt mein Dank: Allen Ehrenamtlichen in Vereinen und Organisationen, die Waldbronn zu dem machen was es ist. Heute mal besonders an jene die im Stillen, ohne viel Aufhebens einfach handeln. Einen herzlichen Dank an unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, hinter denen ein arbeitsreiches Jahr liegt und vor denen ein spannendes Jahr liegt mit großen Herausforderungen. Mein Dank an unsere Amtsleiter für ihr verantwortungsvolles Wirken, an alle Mitarbeiter ob im Rathaus, Bauhof, Gärtnerei, Wasserversorgung, Kläranlage. Unseren Mitarbeitern in der Volkshochschule, der Bücherei und der Musikschule sei ebenfalls gedankt. Und immer wichtiger und stärker im Brennpunkt stehend unsere Mitarbeiterinnen in Kindergärten, Krippen, Hort. Vielen Dank. Allen Mitarbeitern in der Kurverwaltung und unserem Kurbeirat sei herzlich gedankt. Unser Mut und das Engagement aller zeigt seinen Erfolg. Dank an die Presse für das angenehme Miteinander. Zusammengefasst: Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für Waldbronn engagieren. Und ich wiederhole meinen Wahlspruch des letzten Jahres: Mut zeigen, Zukunft gestalten! Nötiger denn je. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr, Glück, Gesundheit und Frieden auf Erden. IV. Haushaltswirtschaft für das Rechnungsjahr Überblick über den Verwaltungshaushalt Dem Haushaltsplanentwurf liegen die Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 vom , die auf der Steuerschätzung vom November 2016 basieren, sowie die Bekanntmachung der Auswirkungen der November-Steuerschätzung vom zugrunde.

19 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 19 Nachstehende Tabellen geben einen Überblick über die voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben sowie deren Anteil am Verwaltungshaushalt: Einnahmen VWH 2017 Anteil +/- zu Anteil 2015 Anteil % in % HPL % vorl. RE % T T T 0000 Grundsteuer ,85 6, , , Gewerbesteuer ,86-48, , , Einkommensteuer ,38 3, , , Gem. Anteil Umsatzsteuer 624 1,81 23, , , Sonstige Steuern 235 0,68 14, , , Finanzausgleich ,60-13, , , Familienleistungsausgleich 675 1,96 3, , , Gebühren ,53 3, , , Verkaufserlöse, Mieten u.a ,46 2, , , Erstattungen 257 0,75-3, , , Innere Verrechnungen ,35 0, , ,57 17 Zuweisungen u. Zuschüsse ,17 3, , , Sonstige Finanzeinnahmen 404 1,17-8, , , Kalkulatorische Einnahmen ,19 7, , , Zuführung vom VermHH 771 2,24 100,00 Gesamt ,00-9, , ,00 Ausgaben VWH 2017 Anteil +/- zu Anteil 2015 Anteil % in % HPL % vorl. RE % T T T 4000 Personal ,84 3, , , Sächlicher Aufwand ,86-11, , , Innere Verrechnungen ,35 0, , , Kalk. Kosten ,19 7, , , Zuweisungen/Zuschüsse ,81 13, , , Zinsausgaben 519 1,51-15, , , Gewerbesteuerumlage 877 2,55-50, , , Allg. Umlagen ,86 15, , , Weitere Finanzausgaben 11 0,03 0, , , Zuführung zum VMH 0 0,00-100, , ,32 Gesamt ,00-9, , ,00 Die Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) ändern sich wie folgt: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden mit GR-Beschluss vom ab von 390 v.h. auf 420 v. H. erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde ebenfalls mit Beschluss vom ab von 390 v.h. auf 400 v.h. erhöht. Im Vergleich zum Vorjahreshaushalt verringert sich der Verwaltungshaushalt um T (-9,71 %) auf 34,449 Mio.. Lässt man die kalkulatorischen Einnahmen und die inneren Verrechnungen unberücksichtigt, verzeichnen die Einnahmen eine Abnahme in Höhe von T (-12,89 %) auf 27,372 Mio.. Die Personalkosten werden gegenüber dem Haushaltsplan 2016 insbesondere aufgrund der berücksichtigten tariflichen Erhöhung und Stellenerhöhungen von 6,594 Mio. auf etwa 6,836 Mio. ansteigen (+ 242 T ; + 3,66 %). Nähere Einzelheiten sind weiter hinten im Vorbericht ersichtlich. Der Aufwand für Unterhaltungsmaßnahmen nimmt gegenüber dem Vorjahr um 808 T ab und beträgt 1,811 Mio.. Der Aufwand für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöht sich um 88 T auf 1,041 Mio.. Die Zuweisungen an die Kurverwaltungsgesellschaft mbh zum Defizitausgleich bzw. zur Verlustabdeckung sind mit 452 T um 57 T geringer als im Vorjahr veranschlagt. Ursache sind insbesondere der um 15 T geringere Verlustausgleich für das Kurhaus und der um 36 T geringere Verlustausgleich für das Freibad. Nachdem die Steuerkraftsumme im Vergleich zum Vorjahr von 14,642 Mio. auf 16,514 Mio. (+ 1,872 Mio. ) zunimmt, erhöht sich die an das Land abzuführende FAG-Umlage um 492 T auf 3,798 Mio. und die Kreisumlage bei einem im Vergleich zum Vorjahr 1 Prozent höheren Hebesatz von 32 % der Steuerkraftsumme um 745 T auf 5,29 Mio.. Die Gewerbesteuerumlage verringert sich durch die im Vergleich zum Vorjahr um 4,88 Mio. geringeren Gewerbesteuereinnahmen (10 Mio. ) bei einem um 0,5 % geringeren Umlagehebesatz von 68,5 % um 893 T auf 877 T. Den Mehreinnahmen durch Einkommensteuer (+ 285 T ) und der geringeren Gewerbesteuerumlage stehen Steigerungen bei den Ausgaben für Personal und Unterhaltung, der FAG-Umlage und der Kreisumlage sowie Mindereinnahmen durch Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen gegenüber. Im Haushaltsjahr kann keine positive Zuführung an den Vermögenshaushalt (Vorjahr: 4,365 Mio. ) erzielt werden. Dem Verwaltungshaushalt müssen vom Vermögenshaushalt 771 T zugeführt werden.

20 20 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Nachstehend wird in der Reihenfolge der Gliederung des Haushaltsplans auf wesentliche Positionen eingegangen. Im gesamten Haushalt wurden die Ausgaben für die Datenverarbeitung direkt den einzelnen Abschnitten zugeordnet, zum Beispiel dem Rechnungsamt, soweit dies möglich war. Im Abschnitt A Datenverarbeitung verbleiben somit nur noch die Ausgaben, die nicht direkt einzelnen Abschnitten zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die allgemeine Netzwerkbetreuung durch das Rechenzentrum. Im Verwaltungshaushalt sind nur Mittel für die laufend anfallenden und notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (Grupp. 50, 51) berücksichtigt. A. 0300, Finanzverwaltung Für die im Jahr 2017 voraussichtlich anstehende GPA-Prüfung werden 30 T eingestellt. A. 0530, Wahlen und Statistik Für die Bürgermeisterwahl im Frühjahr 2017 und die Bundestagswahl im Herbst 2017 wurden Mittel auf Basis bisheriger Erfahrungswerte eingestellt. A. 1200, Umweltamt Für den Sanierungsmanager werden 20 T veranschlagt. A. 1310, Feuerwehr und andere Aufgaben des Brandschutzes Für die Sanierung der Treppe im Eingangsbereich des Feuerwehrhauses Etzenrot werden 5 T veranschlagt. Geräte sollen im Wert von 36 T angeschafft werden. Für den Umbau von zwei Löschgruppenfahrzeugen werden 27 T veranschlagt. Weiterhin werden 20 T für die Konzeption eines neuen Feuerwehrhaus-Standorts verausgabt. A. 2110, Waldschule Jalousien und Vorhänge werden im Wert von 14 T erneuert. A. 2150, Albert-Schweitzer-Schule Fluchtwegleuchten müssen für 15 T eingebaut bzw. nachgerüstet werden. Weiterhin wird im A-Bau auf der linken Seite neben der Erneuerung der Jalousienanlage (12 T ) die Fassade gestrichen (15 T ). A. 2155, Anne-Frank-Schule Die Toilettenanlage im 1. OG soll für 30 T umgebaut und erweitert werden. A. 3400, Heimatpflege für die Veranstaltungsreihe 725 Jahre Waldbronn werden 20 T eingestellt. A. 3500, Volkshochschule An Benutzungsgebühren wird mit Einnahmen von 135 T, für den Umbau Fluchtfenster und Notausstieg im Galeriezimmer wird mit 7 T und für die Erneuerung der Bühnenbeleuchtung wird mit 5 T gerechnet. A. 3520, Öffentliche Büchereien Für die laufenden Kosten für den Online-Verbund ebooks & more werden 1,9 T für Datenverarbeitung und 2,5 T für die Medienbeschaffung eingestellt. An den jährlichen Betriebskosten beteiligt sich der Förderverein Gemeindebücherei Waldbronn e.v. mit 1 T. A. 4360, Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden Laut Haushaltserlass beteiligt sich das Land voraussichtlich mit 90 Mio. an den Integrationslasten der Gemeinden. Die Verteilung erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren im Verhältnis der Einwohnerzahlen. Jedoch ist immer noch unklar, ob die Verteilung nach dem Anteil der Einwohnerzahl Waldbronns an der Einwohnerzahl für Baden-Württemberg oder anhand des Anteils von Personen in Anschlussunterbringung an den gesamten Personen in der Anschlussunterbringung in Baden-Württemberg erfolgt. Der Anteil Waldbronns nach Einwohnerzahlen würde 0,1141 % betragen, also rund 102 T. Der Anteil Waldbronns an der Gesamtzahl der Personen in Anschlussunterbringung in BW ist (noch) nicht bekannt. Es wurden 2017 und 2018 deshalb jeweils 50 T als Zuweisungen vom Land veranschlagt. Für die Jahre ab 2019 liegt keine Zusage des Landes vor. Sanitär-, Schreiner- und Malerarbeiten in der Ettlinger-Str. 44 erfordern Ausgaben in Höhe von 30 T. A. 4591, Kindertagespflege Der Zuschuss an den Tageselternverein fällt mit 167 T um 80 T höher aus als im Vorjahr. Dieser Ansatz beinhaltet die Abschlagszahlungen an den Tageselternverein für den Betrieb der Tigerbärgruppen im Waldring sowie die Direktbeteiligung an den Landkreis für den Betrieb von zwei Gruppen. A. 4600, Jugendtreff Der Zuschuss an den Trägerverein beträgt wie im Vorjahr 170 T. A. 4644, Kindergärten (Allgemein) Die Software NH-Kita schlägt mit laufenden Kosten in Höhe von 5 T zu Buche. A. 4645, Förderung Tageseinrichtungen für Kinder Die Zuschüsse an die Träger von Tageseinrichtungen werden mit 1,21 Mio. um 176 T höher als im Jahr 2016 ausfallen. Dabei handelt es sich nur um eine Schätzung, da von Seiten der Verrechnungsstelle keine genaueren Angaben gemacht wurden. In der Summe enthalten ist der Anteil der Gemeinde an den Investitionen im Kindergarten St. Bernhard und St. Josef in Höhe von 10 T. Zuschüsse an auswärtige Träger werden aufgrund der 2016 entstandenen Ausgaben in Höhe von 94 T eingeplant. A. 4646, Provisorium U3-Betreuung Waldschatz Für das Provisorium Waldschatz sind keine Ausgaben veranschlagt, da die vorhandenen Gruppen im Oktober 2016 in den neuen Kindergarten bei der Albert-Schweitzer-Schule gezogen sind. A. 4647, Kindergarten in der Anne-Frank-Schule Waldkleckse Der Zuschuss an den privaten Träger ist mit 490 T ausgewiesen. A. 4648, Kindertagesstätte bei der Albert-Schweitzer- Schule Der Zuschuss an den privaten Träger ist mit 500 T veranschlagt. A. 4649, Kindergartenlastenausgleich, Förderung der Kleinkindbetreuung Nach dem Haushaltserlass werden die pauschalen Zuweisungen des Landes zum Kindergartenlastenausgleich auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das 3. aber noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Sie sind mit 536 T veranschlagt. Bei der Berechnung der Förderung der Kleinkindbetreuung ist eine Prognose des Jahresbetrags je umgerechnetem Kind derzeit noch nicht möglich. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2016 maßgebend. Es wird empfohlen, zunächst die Jahresbeträge je umgerechnetem Kind des Jahres 2016 zugrunde zu legen. Der Förderbetrag beträgt demnach 545 T. Die Zuweisungen vom Land betragen im Unterabschnitt 4649 somit insgesamt 1,081 Mio.. Insgesamt nehmen der erhaltene Kindergartenlastenausgleich und die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung gegenüber dem Vorjahr (1.048 T ) voraussichtlich um 33 T zu. A. 5600, Eigene Sportstätten Am Bolzplatz des Stadions sollen die Gitter für 10 T erneuert werden. Diese Position war 2016 mit einem Sperrvermerk versehen. A. 5640, Eistreff Der Zuschuss an die Kurverwaltung für den Verlustausgleich wird mit 80 T (-3 T ) ausgewiesen. Für Wartungsverträge und die Betonsanierung der Treppe im Technikbereich sind Ausgaben in Höhe von 38 T vorgesehen. A. 6000, Ortsbauamt Aufgrund eines Haushaltsvermerks gem. 17 Abs. 2 GemHVO dürfen für Mehreinnahmen der Haushaltsstelle zu Lasten der Haushaltsstelle entsprechende Mehrausgaben getätigt werden (unechte Deckungsfähigkeit, UD).

21 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 21 Die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen soll mit Unterstützung durch einen externen Dienstleister erfolgen, hierfür sind 15 T vorgesehen. A. 6100, Orts- und Regionalplanung Für die Bauleitplanung können 50 T verausgabt werden. An sächlichem Aufwand für die Innenentwicklung werden ebenfalls 50 T veranschlagt. A. 6130, Bauordnung Die Gebühreneinnahmen werden mit 50 T ausgewiesen. A. 6300, Gemeindestraßen Gem. 17 Abs. 2 GemHVO dürfen für Mehreinnahmen der Haushaltsstelle zu Lasten der Haushaltsstelle entsprechende Mehrausgaben getätigt werden (unechte Deckungsfähigkeit). Hintergrund ist, dass Änderungen im Bereich der Gemeindestraßen (z.b. Gehwege) auf Wunsch kostenersatzpflichtiger Dritter zu Mehrausgaben bei und Mehreinnahmen bei führen. Das Festlegen der unechten Deckungsfähigkeit ermöglicht eine flexible Bewirtschaftung der Mittel. Die Treppe in der Talstraße soll für 60 T saniert werden. A. 6700, Straßenbeleuchtung Für die Stromkosten werden 100 T eingestellt. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass in den Vorjahren hohe Erstattungen für Vorjahre anfielen. A. 6900, Wasserläufe, Wasserbau Für den Ausbau der Hochwasserrückhaltung werden 30 T und für die Sanierung im Bereich der Hetzelquelle 100 T veranschlagt. A. 7000, Abwasserbeseitigung Die Aufwendungen nehmen insgesamt betrachtet von 2,017 Mio. auf 2,081 Mio. (+64 T ) zu. Ursache hierfür sind insbesondere der Anstieg der Unterhaltungskosten um 80 T auf 180 T. Die Abwassergebühren wurden mit Satzung vom für 2016 und 2017 mit Schmutzwassergebühren in Höhe von 1,60 /m³ und Niederschlagswassergebühren in Höhe von 0,60 /m² festgesetzt. A. 7200, Abfallbeseitigung Für die von der Gemeinde wahrgenommenen Teilaufgaben, wie die Abfallberatung, Betrieb des Grünabfallsammelplatzes, Wertstoffhofes sowie das Einsammeln des wilden Mülls zahlt der Landkreis Entschädigungen. Aufgrund einer Umstellung des Abrechnungsrhythmus ist die Höhe der Erstattung, die sich für 2017 ergibt, noch nicht bekannt. Es werden daher die Zahlen des Jahres 2015 zugrunde gelegt. Die Entschädigungen reichen bei Weitem nicht aus, die bei der Gemeinde entstehenden Kosten zu decken. Es verbleibt ein Zuschussbedarf für den Gemeindesäckel von rund 82 T. Da es sich hier um eine originäre Aufgabe des Landkreises handelt, stellt sich die Frage, ob nicht die Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden sollen, mit der Folge, dass der Landkreis auch diese Aufgaben, wie vorstehend beschrieben, wahrnehmen muss. A. 7500, Bestattungswesen Nach den Zahlen der GPA (RE 2009) beträgt der Kostendeckungsgrad beim Bestattungswesen in unserer Gemeindegrößenklasse 59,4 %. Waldbronn weist im Rechnungsergebnis 2014 eine Kostendeckung von 55,07 % aus. Für 2015 ist derzeit aufgrund des fehlenden vollständigen Jahresabschlusses 2015 noch kein Kostendeckungsgrad ermittelbar. Für das Anlegen von Urnengräbern werden 10 T eingestellt. Für die Leistungsvergütung an Unternehmen für die Grabherstellung wird mit Ausgaben von 40 T gerechnet. A. 7700, Bauhof und Fuhrpark Die Malergarage soll für 4 T umgebaut werden. A. 7920, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs Die Direktbeteiligung, also der Betrag, den die Gemeinde Waldbronn für die ÖPNV-Finanzierung im Landkreis Karlsruhe aufzubringen hat, beläuft sich auf 384 T und fällt damit um 3 T geringer aus als im Vorjahr. Weiterhin werden 15 T für einen Probebetrieb einer Buslinie nach Grünwettersbach für ein halbes Jahr eingestellt. A. 8401, Festhallen und Festplatz 5 T sind für die Ausstattung der Küche veranschlagt. A. 8403, Altes Rathaus Reichenbach (Ratskeller/Polizeiposten) Die Sanierung der Fenster und Ablagen erfordert Ausgaben in Höhe von 20 T. A. 8602, Kurhaus Die Saalbeleuchtung wird für 25 T erneuert. Weiterhin werden für die Brandschutzsanierung 70 T benötigt. Der Zuschuss an die Kurverwaltung zur Verlustabdeckung beträgt 95 T (-15 T ). A. 8603, Kurpark, Musikpavillon Zur Erneuerung der Stromkästen werden 15 T bereitgestellt. A. 8606, Freibad Für die Instandsetzung der Schwimmbadtechnik wird ein Ansatz in Höhe von 30 T, für die teilweise Erneuerung des Pflasterbelags werden 10 T bereitgestellt. Der Abmangel wird mit 195 T (-36 T ) veranschlagt. Ob die Gesamtsumme ausreicht, hängt in hohem Maße vom Badesommerwetter im Jahr 2017 ab. A. 8805, Sonstiges allgemeines Grundvermögen Für die Holzbrücke zum Kurpark werden zur Prüfung der Statik 10 T benötigt. A. 9000, Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen Das Grundsteueraufkommen wird mit 2,012 Mio. veranschlagt. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 114 T. Ursache ist die am vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung des Hebesatzes von 390 v. H. auf 420 v. H. ab Die Gewerbesteuer wird mit 5,12 Mio. veranschlagt und damit um 4,88 Mio. niedriger als im Jahr Auch bei der Gewerbesteuer wurde ab der Hebesatz von 390 v. H. auf 400 v. H. erhöht. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Gemeinde Waldbronn nimmt verglichen mit dem Jahr 2016 von 8,113 Mio. auf 8,398 Mio. zu, weil sich die Bemessungsgrundlage auf 5,9 Milliarden Euro erhöht hat. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Gemeinde Waldbronn nimmt durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 833 Mio. verglichen mit dem Vorjahrvon 504 T auf 624 T zu. Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Jagdpacht belaufen sich insgesamt auf 235 T und fallen damit um 29 T höher aus als im Vorjahr. Die Steuerkraftmesszahl 2017 (Basisjahr 2015) ist im Vergleich zur Steuerkraftmesszahl 2016 (Basisjahr 2014) um etwa 1,769 Mio. höher. Durch die Anhebung der Kopfbeträge nimmt die Bedarfsmesszahl gegenüber dem Vorjahr um etwa 958 T zu. Bedingt durch die Zunahme der Steuerkraftmesszahl fallen die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft mit T (Ansatz 2016: T Schlüsselzuweisung 2016, 104 T Schlüsselzuweisung 2015) um 567 T geringer aus (Differenz aus der Bemessungsgrundlage = T x 0,7 (Ausschüttungsquote) = T ). Die kommunale Investitionspauschale wird sich bei einem Kopfbetrag von 77 auf 1,004 Mio. erhöhen (VJ 966 T ). Der Gemeindeanteil am Familienleistungsausgleich nimmt von 653 T auf 675 T zu. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich bei einem Vervielfältiger von 68,5 v.h. (VJ 69 v.h.) und einem Hebesatz von 400 v.h. auf 876,8 T = 17,6 % (VJ 17,7 %). Nachdem die Steuerkraftsumme im Vergleich zum Vorjahr von 14,642 Mio. auf 16,514 Mio. (+ 1,872 Mio. ) zunimmt, erhöht sich die an das Land abzuführende FAG- Umlage um 492 T auf 3,798 Mio. und die Kreisumlage bei einem im Vergleich zum Vorjahr 2,0 Prozent höheren Hebesatz von 32,0 % der Steuerkraftsumme um 745 T auf 5,29 Mio.. Die an den Abwasserverband Unteres Albtal zu entrichtende Zinsumlage beläuft sich auf 170 T (- 23 T ). Im Vergleich zum Vorjahr verringert sich im A der Überschuss um 5,265 Mio. auf 10,9 Mio..

22 22 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Es kann keine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt (Vorjahr: 4,365 Mio. ) erwirtschaftet werden. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts müssen vom Vermögenshaushalt 771 T zugeführt werden. Die deutliche Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan 2016 ergibt sich im Wesentlichen aus geringeren Einnahmen (Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen) und den erhöhten Umlagezahlungen an Land und Kreis. Daneben sind auch die Ausgaben für Personal sowie die Zuschüsse an die Kirche und Impuls für den Betrieb von Einrichtungen zur Kinderbetreuung angestiegen. A. 9100, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kassenkredite Zinseinnahmen aus Tage- bzw. Festgeldern werden aufgrund der geringen Rücklage mit 3 T ausgewiesen. Durch den deutlich gesunkenen Rücklagenstand 2017 ist nach Planzahlen ein Rückgang bis auf rund 2 Mio. Euro vorgesehen könnten in Abhängigkeit vom zeitlichen Anfall der Einnahmen und Ausgaben und Einnahmeschwankungen Liquiditätsengpässe auftreten. Zur Liquiditätsüberbrückung werden für Kassenkredite deshalb vorsorglich 10 T eingestellt. Angesichts des sehr geringen Zinsniveaus für Kassenkredite dürfte das trotz möglicher leichter Zinssteigerungen im Jahr 2017 ausreichend sein, falls tatsächlich Liquiditätsengpässe auftreten sollten. Weiterhin wird der Höchstbetrag der Kassenkredite in der Haushaltssatzung mit 6 Mio. wie im Vorjahr beibehalten. Das soll sicherstellen, dass angesichts des geringen Rücklagenstands auch bei zeitlich unterschiedlichem Eingang von Einnahmen und Ausgaben und eventuell auftretenden vorübergehenden Schwankungen z.b. insbesondere bei der Gewerbesteuer die Liquidität der Gemeindekasse stets gesichert ist, dadurch Ausgaben rechtzeitig geleistet werden können und somit flexibel auf vorübergehende Liquiditätsengpässe reagiert werden kann. Der Betrag von 6 Mio. liegt noch unterhalb der Grenze von 1/5 des Volumens des Verwaltungshaushalts und ist somit nicht genehmigungspflichtig ( 89 Abs. 2 GemO). Ein noch höherer Höchstbetrag erscheint jedoch unter Betrachtung der Investitionen des Vermögenshaushalts und möglicher Einnahmeschwankungen als nicht erforderlich. Sollte sich unter dem Jahr wider Erwarten abzeichnen, dass doch ein höherer Höchstbetrag erforderlich sein sollte, wäre eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Der übrige Zinsaufwand wird auf 519 T (- 98 T ) zurückgehen. Personalkosten (Grupp.Ziff ) Die Personalkosten werden gegenüber dem Haushaltsplan 2016 von 6,594 Mio. auf etwa 6,836 Mio. ansteigen (+ 242 T ; + 3,67 %). Der Stellenplan weist einen Zugang der Stellen um 2,56 auf 114,09 Stellen aus. Die berücksichtigte tarifliche Steigerung beträgt 2,35 %. Weitere Ursachen sind die Zunahme der Pensionsumlage und der ZVK-Umlage,sowie Stellenerhöhungen im Bereich Kinderbetreuung und Bauhof. Der Anteil der Personalkosten am Verwaltungshaushalt beträgt 19,84 % bzw. an den bereinigten Einnahmen 24,97 %. Umgerechnet auf die Einwohner ergibt sich ein Personalkostenanteil von 550,36 / Einwohner (VJ 537,66 / Einwohner). Kostenverrechnungen zwischen den einzelnen Abschnitten (Grupp.Ziff. 169 bzw. 679) Die Kostenverrechnungen für den Einsatz von Personal des Bauhofes, der Gärtnerei u.a. orientieren sich an Durchschnittszahlen der Vorjahre, weil der Leistungsabruf durch die einzelnen Abschnitte nicht ausreichend vorhersehbar ist. Die genaue Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Auf diese Positionen wird deshalb nicht näher eingegangen. Verzinsung des Anlagenkapitals (Grupp.Ziff. 27 bzw. 68) Der kalkulatorische Zinssatz beträgt wie im Vorjahr 5,0 %. Die kalkulatorischen Kosten betragen 4,888 Mio.. 2. Überblick über den Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt schließt mit einer Summe von 4,159 Mio. (VJ 13,515 Mio. ) ab. Nachstehende Tabellen zeigen die Investitionen und deren Finanzierung auf: Einnahmen VMH 2017 Anteil 2016 Anteil 2015 Anteil % HPL % vorl. RE % T T T 30 Zuführung vom VWH 0 0, , ,46 31 Rücklagenentnahme , ,87 0 0,00 32 Rückflüsse v. untern. Bereich 0 0,00 0 0,00 0 0,00 33 Veräußerung von Beteiligungen, 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Rückflüsse von Kapitalanlagen 0 0,00 0 0,00 0 0,00 34 Vermögenserlöse 0 0, , ,83 35 Beiträge 30 0, , ,60 36 Zuschüsse Dritter 0 0, ,23 6 0,11 37 Kreditaufnahme (neu) , ,50 0 0,00 37 Kreditaufnahme (Umschuldung) 0 0, ,48 0 0,00 Gesamt , , ,00 Ausgaben VMH 2017 Anteil 2016 Anteil 2015 Anteil % HPL % RE % T T T 900 Allg. Zuführung z. VWH ,53 0 0,00 0 0, Rücklagenzuführung 0 0,00 0 0, , Erwerb von Beteilig. 0 0,00 0 0,00 0 0, Erwerb von Grundstücken , , , Erwerb beweglicher Sachen 345 8, , , Hochbau 205 4, , , Tiefbau 0 0,00 0,00 0,00 a) Straßen 200 4, , ,73 b) Kanalisation 260 6, , ,57 c) Sonstige 334 8, , , Sonstige Anlagen 0 0,00 0,00 0, Tilgung (ordentlich) , , , Tilgung (a.o. / Umschuldung) 0 0, ,48 0 0, Zuweisungen für Investitionen , , ,17 Gesamt , , ,00

23 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 23 Die größten Einzelinvestitionen sind der Investitionszuschuss an die Kirchengemeinde Busenbach für die Sanierung des Kindergartens St. Josef (Haushaltsansatz 2017: 559 T ; Haushaltsrest: 491 T ) sowie der Erwerb des Josefshauses der Kirchengemeinde Busenbach (Krippengruppe Josefinchen) für 365 T. Weiterhin sind für die Erweiterung des Friedhofs Busenbach Ausgaben für den Grunderwerb in Höhe von 450 T vorgesehen. Zudem sollen die Fenster im Saal des Kurhauses für 150 T saniert werden. Für den Erwerb beweglicher Sachen stehen in den Unterabschnitten folgende Beträge zur Verfügung: Der Hauptverwaltung (A. 0200) stehen 10 T insbesondere für die Beschaffung von Möbeln zur Verfügung. Im Unterabschnitt Datenverarbeitung (A. 0600) wird vom Ansatz in Höhe von 36 T ein neuer Server im Wert von 26 T beschafft. 16 T sind im Unterabschnitt Pforte, Post-, Beschaffungs-, Kopierstelle, Fernsprechdienste (A. 0650) für den Erwerb einer neuen Telefonanlage veranschlagt. Für das Ordnungsamt (A. 1100) wird ein Dienstfahrzeug im Wert von 15 T beschafft. Für die Feuerwehr (A. 1310) waren zu Beginn der Haushaltsberatungen Anschaffungen in Höhe von insgesamt 52 T vorgesehen: Atemschutzgeräte Druckluftflaschen Rollcontainer Phase Funkgeräte Ex-geschützt Hochwasser- und Chemikalienpumpe Hochleistungslüfter für große Gebäude Lagercontainer Reichenbach Aktenschrank Reichenbach 600 Regale Speicher Reichenbach 600 Beleuchtungseinheit LED für Stativ Rei Schaufeltrage inkl. Schutzhülle Rei. 550 Drehstromkabeltrommel Rei. 800 Stiefeltrockner Rei./Bus./Etz Kühlschrank Feuerwehrhaus Busenbach Werkbank und Oberschränke Fahrzeughalle Bus Handsprechfunkgerät mit Ladegerät Etz. 750 Küchengeräte Etz Der Gemeinderat begrenzt die Mittel auf 30 T. Was mit diesen verringerten Mitteln beschafft wird, obliegt der Feuerwehr. Die Waldschule (A. 2110) soll mit neuen Stühlen und Tischen für die Vorbereitungsklasse und neuen Stühlen für die Turnhalle für 10 T ausgestattet werden. Diese Position wurde mit einem Sperrvermerk versehen. In der Albert-Schweitzer-Schule (A. 2150) sollen Schülertische für 5 T beschafft werden. Auch dieser Ansatz wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Die Anne-Frank-Schule(A. 2155) soll für 8 T neues Mobiliar im Austausch mit defekten Schulmöbeln und niedrigeres Mobiliar für den Kunst- und Werkraum erhalten. Für diese Position hat der Gemeinderat ebenfalls einen Sperrvermerk beschlossen. Im Unterabschnitt Betreuungsangebote an Schulen (A. 2910) sind 10 T für die Möblierung eines neuen Zimmers im Hort Albert-Schweitzer-Schule vorgesehen, jeweils 5 T für die Ausstattung der Horte Reichenbach und Busenbach und 4 T für eine Industriespülmaschine im Hort der Waldschule. Für den Erwerb von beweglichen Sachen sind im Unterabschnitt Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden (A. 4360) 5 T veranschlagt. Im Kindergarten Schwalbennest (A. 4640) werden für 15 T die Garderobenbänke erneuert. Auch hier wurde ein Sperrvermerk beschlossen. 9 T erfordert die Anschaffung div. Möbel im Kindergarten St. Elisabeth (A. 4643), die ebenfalls mit einem Sperrvermerk versehen sind. Ein Klein-LKW Kipper wird für 20 T im Bereich Bestattungswesen (A. 7500) beschafft. Für den Bauhof (A. 7700) sind folgende Anschaffungen vorgesehen: - Benzinbetriebener Meiselhammer (3 T ) - Dampfstrahlreiniger mit Kraftstoffantrieb (3 T ) - Regale Außenbereich (7 T ) - Transporter mit Fahrzeugeinbauten (29 T ) Im Unterabschnitt 8605 sind die Anschaffung eines PKWs für den Gärtnereileiter im Wert von 18 T, eines Regallagers für 10 T sowie mehrerer Rasenmäher für 5 T geplant. 18 T sind für den Erwerb eines Fahrzeugs für den Hausmeister im Unterabschnitt 8805 veranschlagt. 999 T sind für verschiedene Baumaßnahmen (Grupp.Ziff ) erforderlich, davon hier die wesentlichen Maßnahmen: Die Schalldämmung in der Sporthalle des Kindergartens Don Bosco (A. 4641) wird für 10 T erneuert. Die Umsetzung der Spielplatzüberplanung (A. 5810) schlägt mit 50 T zu Buche. Im Abschnitt 6300 Gemeindestraßen sind folgende Ausgaben vorgesehen: Für die Straßen allgemein, also zum Beispiel kleinere Umbaumaßnahmen, sind 50 T vorgesehen. 100 T werden bereitgestellt, um Straßendecken im DSK- Verfahren zu verbessern. Zur Umsetzung des Radwegekonzepts werden 50 T veranschlagt. Im Abschnitt 6700 soll der Austausch von Quecksilberdampfhochdrucklampen in LED-Lampen mit 50 T fortgesetzt werden. Der Vorteil liegt im geringeren Energieverbrauch, einer längeren Lebensdauer der Leuchtmittel und

24 24 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 der geringeren Lockwirkung auf Insekten. Seit 2016 sind aufgrund von Vorgaben der EU zudem keine Leuchtmittel für Quecksilberdampfhochdrucklampen mehr erhältlich. Für die Erneuerung bzw. Ergänzung der Straßenbeleuchtung allgemein sind 50 T vorgesehen. Weitere Ausgaben in diesem Unterabschnitt in Höhe von 70 T sind dafür vorgesehen, die Beleuchtung der Verlängerung der Merkurstraße in Richtung Langensteinbach zu erweitern. Für Kanalsanierungsmaßnahmen im Abschnitt 7000 Abwasserbeseitigung ist lediglich ein Posten von 50 T ausgewiesen. Für die Abwasserkanalplanung in Busenbach sind 75 T veranschlagt. Weitere 75 T werden für die Errichtung eines Damms bzw. Regenrückhaltebeckens in der Tulpenstraße bereitgestellt. Die Druckentwässerung im Kleintierzuchtverein Reichenbach erfordert Ausgaben in Höhe von 60 T. Die Erweiterung der Stelen auf dem Friedhof Busenbach (A. 7500) ist mit 30 T angesetzt. Für die Planung der Friedhofserweiterung Busenbach werden 30 T benötigt. Im Kurhaus (A. 8602) werden im Saal die Fenster für 150 T saniert. Im Unterabschnitt Gärtnerei, Park- und Gartenanlagen (A. 8605) sind für die Erweiterung des Parkplatzes 10 T und für die Umfahrung 40 T eingestellt. Der Kinderbereich einschließlich Kinderbecken im Freibad (A. 8606) soll für 30 T überplant werden. Die Mittel für den Erwerb von unbebauten Grundstücken (Grupp ) sind mit835 T ausgewiesen. Davon sind 365 T Grunderwerbskosten für den Erwerb des Josefhaus von der Kirchengemeinde, 450 T für die Friedhofserweiterung Busenbach und 20 T stehen für sonstigen Grundstückserwerb zur Verfügung. 591 T stehen für Zuweisungen und Zuschüsse in folgenden Bereichen für Investitionen (Grupp.Ziff ) zur Verfügung: Die Gemeinde gewährt für den Austausch der Fensterfront des Kindergartens St. Bernhard (A. 4645) einen Investitionszuschuss in Höhe von 31,5 T. Des Weiteren soll der Kirche zur Komplettsanierung des Kindergartens St. Josef ein Investitionszuschuss in Höhe von T zur Verfügung gestellt werden. Da ein Haushaltsrest aus dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 2014 in Höhe von 491 T zur Verfügung steht, müssen im Jahr 2017 noch 559 T veranschlagt werden. Nachstehende Finanzierungsmittel stehen zur Verfügung: Beiträge und Kostenerstattung im Bereich Abwasser bringen zusammen 30 T ein. Die weiteren Einnahmen und Ausgaben finden sich im A. 9100, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Auf der Ausgabenseite ist für die ordentliche Tilgung der Kredite ein Betrag von 618,4 T aufzubringen. Der Verwaltungshaushalt wird keine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Stattdessen wird der Vermögenshaushalt dem Verwaltungshaushalt 771 T zuführen müssen. Eine Rücklagenentnahme ist in Höhe von 1,379 Mio. erforderlich (Zuführung an den Verwaltungshaushalt: 771 T, ordentliche Tilgung: 618,4 T abzgl. 10 T Beiträge), so dass der Stand der allgemeinen Rücklage zum noch T ( =Mindestrücklage nach 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO) betragen wird. Nach der Rücklagenentnahme und dem Einsatz der Beiträge ist zur Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2,75 Mio. vorgesehen. Der Schuldenstand beläuft sich zum Jahresende voraussichtlich auf 18,363 Mio. ; das bedeutet eine Pro-Kopf- Verschuldung von rund /Einwohner. Gemeindewerke Waldbronn Wasserversorgung Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2017 a. Erfolgsplan aa. Erträge Die Wassergebühr und die Grundgebühr wurden für 2017 neu kalkuliert, die entsprechende Satzung wurde am durch den Gemeinderat beschlossen. Demnach beträgt die Wassergebühr ab dem ,06. Die Erlöse aus der Abgabe von Trinkwasser werden mit 1,324 Mio. angesetzt. Dem liegt eine durchschnittliche Wasserabgabe von m³ zu Grunde. Davon entfallen rund m³ auf den Eigenverbrauch der Gemeinde mit 10 % Ermäßigung und 600 m³ auf die unentgeltliche Wasserlieferung für Zier- und Straßenbrunnen. Hinzu kommen Erlöse aus den neu kalkulierten Grundgebühren mit 46 T. Die aufzulösenden Wasserversorgungsbeiträge (5 % des Ursprungsbetrags) belaufen sich auf 10,9 T. Zu berücksichtigen ist, dass Neufälle erfolgsneutral von den Anschaffungsoder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abzuziehen sind. Installationserlöse werden in einer Größenordnung von 35 T erwartet; hierin ist insbesondere die Kostenerstattung von Anschlussnehmern für Rohrbrüche im privaten Bereich der Hausanschlussleitung enthalten. Bei den anderen betrieblichen Erträgen sind lediglich 3 T auszuweisen. Angelehnt an das Ergebnis 2015 in Verbindung mit den Planzahlen 2017 ergibt sich für aktivierte Eigenleistungen ein Ansatz in Höhe von 14 T. Die Personalkostenerstattung vom Verwaltungshaushalt ist nach Anpassung an das Rechnungsergebnis 2015 mit 28 T veranschlagt. bb. Aufwand Auf der Aufwandseite liegen den Wasserbezugskosten vom Alb-Pfinz-Hügelland-Verband (531 T ; + 53 T ) eine angenommene Menge von m³ x ca. 0,90 zugrunde. Die Umlage an den Zweckverband Pfaffenrot-Spielberg-Etzenrot ist mit 53 T ausgewiesen. Für die bezogenen Leistungen für Versorgungsleitungen (Rohrnetzunterhaltung durch Fremdfirmen) sind für T (-56 T ) vorgesehen. Trotz der zahlreichen Rohrbrüche sind hierfür im Jahresverlauf 2016 bis Ende November erheblich geringere Kosten angefallen, so dass die Aufwendungen mit 95 T gegenüber 151 T für das Vorjahr angesetzt werden. Hinzu kommt der Materialdirektverbrauch mit 15 T (- 10 T ). Die Personalkosten belaufen sich auf 191,3 T (+ 4,0 T ). Die Abschreibungen (AfA) werden rund 253 T (+ 6 T ) betragen. Der Zinsaufwand (ohne Kassenkredite) wird sich durch die im Rahmen der Annuitätendarlehen zurückgehenden Zinsbe-

25 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 25 träge von 150 T auf rund 134 T verringern. Der Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde wird in Anlehnung an das Rechnungsergebnis 2015 unter Berücksichtigung einer Steigerung der Personalkosten mit 113 T (+ 3 T ) veranschlagt. Der an die Gemeinde zu erstattende Betrag für Leistungen des Bauhofes wird mit 0,5 T ausgewiesen. cc. Jahresverlust/Jahresgewinn, steuerlicher Verlustvortrag Durch das Senken der Wassergebühr von 2,29 Euro je m³ auf 2,06 Euro je m³ weist der Erfolgsplan 2017 ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Der steuerliche Verlustvortrag betrug zum rund 6 T. Dieser könnte sich 2016 aufgrund des in die Kalkulation eingestellten Jahresverlusts um etwa 10 T erhöhen. Hier bleibt aber abzuwarten, wie viel Wasser in 2016 letztlich verkauft werden kann wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet, so dass sich bei plangemäßem Verlauf durch das Ergebnis 2017 keine Änderung beim steuerlichen Verlustvortrag ergeben soll. b. Vermögensplan An Investitionen sind vorgesehen: - Sanierung von Wasserversorgungsleitungen 380 T, davon für folgende WVL: Ortskerne 30 T WVL Schillerstraße 130 T WVL Murgstraße 190 T Private Anschlussleitungen 30 T Verbundwasserzähler können für 6 T beschafft werden, für den Erwerb von beweglichen Sachen ( Euro) sind 5,1 T vorgesehen. Zur Darlehenstilgung werden 311,9 T (+8,6 T ) benötigt. Ursachen sind der zunehmende Tilgungsanteil der Annuitätendarlehen und eine Darlehensneuaufnahme. Hinzu kommt die Umschuldung eines Darlehens in Höhe von rund 437,1 T, die hier ebenfalls zu veranschlagen ist, so dass die Tilgung mit 749 T auszuweisen ist. 10,9 T entfallen auf die Entnahme aufgelöster Ertragszuschüsse einschließlich gewährter Landeszuwendungen. Der Deckungsmittelüberschuss aus dem Jahr 2015 in Höhe von 7,4 T ist im Jahr 2017 als Mehreinnahme der Vorjahre veranschlagt. Zur Finanzierung der Maßnahmen stehen zudem die AfA mit 253 T sowie erwartete Baukostenzuschüsse über 40 T zur Verfügung. Zum Ausgleich des Vermögensplans ist eine Kreditaufnahme von 850,6 T vorgesehen. Davon entfallen 437,1 T auf die bereits erwähnte Umschuldung eines bestehenden Darlehens. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs beläuft sich zum voraussichtlich auf 4,509 Mio.. Das sind bei Einwohnern rd. 363 / Einwohner. Bei diesem Schuldenstand wurde berücksichtigt, dass im Dezember 2016 noch 160 T an Darlehen aus der Kreditermächtigung 2015 und 300 T aus der Kreditermächtigung des Jahres 2016 in Anspruch genommen wurden. Für 2017 wurde unterstellt, dass 100 T an Darlehen aus der übrigen Kreditermächtigung des Jahres 2016 sowie 413,5 T aus der Kreditermächtigung des Jahres 2017 am Jahresende aufgenommen werden. Amtlicher Teil Die Jedermann-Sportgruppe der Gemeinde Waldbronn lädt alle sportbegeisterten Waldbronner Bürger/-innen sowie Läufer/-innen des Umkreises am ein. Samstag, den 31. Dezember 2016, zum 26. Waldbronner Silvesterlauf Die Läufe starten gemeinsam um 13:30 Uhr vor der Festhalle Waldbronn. Es werden Laufstrecken über 5 km, 10 km, 15 km und 20 km sowie Walking-Strecken über 5 km und 10 km angeboten. Jeder gelaufene km ist auf der Strecke gekennzeichnet. Die Veranstaltung ist kostenfrei (es wird eine Spenden-Kasse zugunsten eines Straßenkinderprojektes in Chile aufgestellt). Jeder Teilnehmer trägt sich in eine Liste ein. Haftung wird vom Veranstalter keine übernommen. Die Streckenführung kann auf der Internetseite der Gemeinde Waldbronn aufgerufen werden ( Aktuelle Veranstaltungen). Auskunft bei Günter Oden, Tel: 07243/6258. Die Übungsabende der Jedermann-Sportgruppe sind jeweils freitags ab Uhr im Stadion Waldbronn. Hierzu wird herzlich eingeladen.

26 26 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Winterpause Amtsblatt KW Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit. Marktregelung über Weihnachten und Silvester Freitagsmarkt Rathausplatz KW 51: Freitag, regulärer Markttag KW 52: Freitag, regulärer Markttag KW 1: kein Wochenmarkt (Freitag, Feiertag, keine Vorverlegung) Die Grundbucheinsichtsstelle ist vom geschlossen. Wir bitten um Verständnis! Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Jahreswechsel/Silvester Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass gem. 23 der 1. Sprengstoffverordnung pyrotechnische Gegenständen der Kategorie 2 (z.b. Batteriefeuerwerk, Raketen) nur am sowie am abgebrannt werden dürfen. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) verboten. Außerdem ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Vorschrift stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Ordnungsamt bittet um Beachtung! Ein dringlicher Appell an alle Hundebesitzer Von unseren hiesigen Jagdpächtern werden uns vermehrt Unfälle mit aufgescheuchten Wildtieren gemeldet. Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Waldbronn sind innerhalb der Ortschaft auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde an der Leine zu führen. Dies gilt auch für den Kurpark. Auf Friedhöfen und Kinderspielplätzen haben Hunde nichts zu suchen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass im Außenbereich, auf landwirtschaftlichen Grundstücken und im Wald, Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen dürfen. Auch hat der Hundehalter bzw. führer darauf zu achten, dass keine Verschmutzung durch Hundekot erfolgt. Zur Unterstützung der Hundehalter wurden an vielen Stellen der Gemeinde Hundekot-Tüten- Spender mit Abfallkörben aufgestellt. Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können durch Schädigungen hohe Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen. Helfen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde sauber bleibt, sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden wird.

27 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 27 Das Bürgerbüro informiert: Bekanntgabe der Altersjubilare im Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldbronn und in den BNN Die Gemeinde gibt in ihrem Mitteilungsblatt und in den BNN die Geburtstage ihrer Mitbürger, die den 70./75./80./85./90./95. und ab dem 100. jeden folgenden Geburtstag feiern, wöchentlich bekannt. Diejenigen Altersjubilare, die nicht im Mitteilungsblatt und in den BNN genannt werden wollen, und dies noch nicht bei uns gemeldet haben, bitten wir, nachfolgenden Meldezettel rechtzeitig auszufüllen und im Bürgerbüro abzugeben. Die Meldezettel können auch in die Gemeindebriefkästen der jeweiligen Ortsteile eingeworfen werden hier abtrennen Ich bitte, von einer Veröffentlichung meines Geburtstages im Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldbronn und in den BNN abzusehen Zu- und Vorname Straße Geburtstag Waldbronn, den Unterschrift hier abtrennen Landesfamilienpass Die Gutscheinhefte 2017 zum Landesfamilienpass sind eingetroffen. Der bisherige Landesfamilienpass ist weiterhin gültig. Das Gutscheinheft ist bei Vorlage des Landesfamilienpasses im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich. (Sollten in Ihrem Pass Kinder über 18 Jahren eingetragen sein, bitten wir zusätzlich um Vorlage eines Nachweises über den Bezug von Kindergeld.) Begünstigter Personenkreis: 1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. 2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.h. Erwerbsminderung. 4. Familien, die SGB II bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 5. Familien, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Grundsätzlich ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder entscheidend. Der Familienpass wird jeweils an eine Familie (Eltern und Kinder) vergeben. Diese sind Inhaber. Der Familienpass ist ferner nur im Zusammenhang mit einem Lichtbildausweis gültig, der zumindest von den Eltern oder Elternteilen beim Besuch der Einrichtung vorzulegen ist. Er ist jedoch auch gültig, wenn er von Kindern, die die Einrichtung ohne Eltern besuchen, zusammen mit ihrem Kinderoder Schülerausweis vorgelegt wird. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ( unter Familien mit Kindern > Leistungen für Familien > Landesfamilienpass ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Siehe auch: Wir weisen daraufhin, dass verschiedene Einrichtungen auch ohne besonderen Gutschein eine Ermäßigung gewähren. Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am nachfolgend aufgeführte Satzungsänderung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird: S A T Z U N G zur Änderung der Hauptsatzung vom 26. Februar 1986 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am 07. Dezember 2016 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Hauptsatzung vom 26. Februar 1986 wird wie folgt geändert: 1. 6 Ziff. 3 erhält folgende Fassung: 3. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder einer Fraktion oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Waldbronn, den 07. Dezember 2016 gez. Franz Masino Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am nachfolgend aufgeführte Neufassung der Satzung der Gemeinde Waldbronn über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird: SATZUNG der Gemeinde Waldbronn über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Aufgrund des 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - hat sich der Gemeinderat am folgende Geschäftsordnung gegeben: Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfachung verwendet und bezieht die weibliche Form mit ein.

28 28 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zusammensetzung des Gemeinderates, Vorsitzender 1. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). 2. Bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des Bürgermeisters führen seine Stellvertreter im Sinne des 48 GO den Vorsitz. 2 Fraktionen 1. Die Gemeinderäte können sich nach 32a GemO zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Gemeinderäten bestehen. Jeder Gemeinderat kann nur einer Fraktion angehören. 2. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderates mit. Sie dürfen insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. 3. Jede Fraktion teilt ihre Gründung, Bezeichnung, Mitglieder, die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie ihre Auflösung dem Bürgermeister mit. 4. Die Bestimmungen des 6 über die Pflicht zur Verschwiegenheit gelten für die Fraktion entsprechend. II. Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und der zur Beratung zugezogenen Einwohner und Sachverständigen 3 Rechtsstellung der Gemeinderäte 1. Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. 2. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. 3. Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen des Gesetzes nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden Abs. 1 bis 3 GO - 4 Unterrichtsrecht, Akteneinsicht, Anfragerecht der Gemeinderäte 1. Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Ein Viertel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten i.s. v. Satz 1 verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein. 2. Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung mündliche Anfragen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 stellen. Mündliche Anfragen, die mit keinem Punkt der Tagesordnung in Verbindung stehen, sind erst nach Erledigung der Tagesordnung zulässig. 3. Schriftliche Anfragen sind, sofern es der Gegenstand der Frage zulässt, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Sie können auch am Ende einer Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeister mündlich beantwortet werden; können mündliche Anfragen nicht sofort beantwortet werden, teilt der Bürgermeister Zeit und Art der Beantwortung mit. 4. Eine Aussprache über Anfragen findet nicht statt. 5. Für Anfragen und Antworten, die wegen des öffentlichen Wohls oder wegen berechtigter Interessen Einzelner im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist eine die Verschwiegenheit gewährleistete Form zu wahren. 6. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei den nach 44 Abs. 3 Satz 3 GemO geheim zu haltenden Angelegenheiten Abs. 3 bis 5 GemO - 5 Amtsführung Die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Bei Verhinderung oder wenn es erforderlich ist, die Sitzung vorzeitig zu verlassen, ist der Vorsitzende unter Angabe des Grundes rechtzeitig vor der Sitzung zu verständigen. Ist die rechtzeitige Verständigung des Vorsitzenden infolge unvorhergesehener Ereignisse nicht möglich, so kann sie nachträglich erfolgen Abs. 1, 34 Abs. 3 GemO - 6 Pflicht zur Verschwiegenheit 1. Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheitverpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner so lange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet. Dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach 9 Abs. 3 bekannt gegeben worden sind. 2. Gemeinderäte dürfen die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Gegen dieses Verbot verstößt insbesondere, wer aus der Kenntnis geheim zu haltender Angelegenheiten für sich oder Dritte Vorteile zieht oder ziehen will Abs. 2, 35 Abs. 2 GemO - 7 Vertretungsverbot 1. Die Gemeinderäte dürfen Ansprüche und Interessen eines anderen gegen die Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter handeln. Ob die Voraussetzungen dieses Verbots vorliegen, entscheidet der Gemeinderat. Insbesondere darf ein dem Gemeinderat angehörender Rechtsvertreter ein Mandat gegen die Gemeinde nicht übernehmen. 2. Auf die zur Beratung zugezogenen Einwohner finden die Bestimmungen des Absatzes 1 Anwendung, wenn die zu vertretenden Ansprüche oder Interessen mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Bürgermeister Abs. 3 GemO - 8 Ausschluss wegen Befangenheit 1. Ein Gemeinderat oder ein zur Beratung zugezogener Einwohner darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann: 1.1 dem Ehegatten oder dem Lebenspartner nach 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, 1.2 einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten oder einem durch Annahme an Kindes statt Verbundenen, 1.3 einen in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten oder als verschwägert geltenden, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nach 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht, oder 1.4 einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person. 2. Dieses Wirkungsverbot gilt auch, wenn der Gemeinderat oder der zur Beratung zugezogene Einwohner 2.1 gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, dem die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, dass nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass sich der Gemeinderat deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befindet; 2.2 oder dessen Ehegatte, Lebenspartner nach 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kinder, Eltern, Gesellschaf-

29 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 29 ter einer Handelsgesellschaft oder Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs eines rechtlich selbständigen Unternehmens sind, denen die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Ist der Gemeinderat oder der zur Beratung hinzugezogene Einwohner als Vertreter der Gemeinde oder auf Vorschlag der Gemeinde Organmitglied im Sinne des Satzes 1, besteht kein Mitwirkunsverbot; 2.3 Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, der die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann und die nicht Gebietskörperschaft ist, sofern er diesem Organ nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört, oder 2.4 in der Angelegenheit in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist. 3. Diese Vorschriften gelten nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt. Sie gelten ferner nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. 4. Der Gemeinderat und der zur Beratung zugezogene Einwohner, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden mitzuteilen. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen in Abwesenheit des Betroffenen bei Gemeinderäten der Gemeinderat, bei Mitgliedern von Ausschüssen der Ausschuss, sonst der Bürgermeister. 5. Wer wegen Befangenheit an der Beratung und Entscheidung nicht mitwirken darf, muss die Sitzung verlassen. Bei öffentlicher Sitzung muss er sich in den für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungsraumes begeben; bei nichtöffentlichen Sitzungen muss er auch den Sitzungsraum verlassen GemO III. Sitzungen des Gemeinderates 9 Öffentlichkeitsgrundsatz, Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 1. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. 2. Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates hat jedermann Zutritt, soweit es die Raumverhältnisse gestatten. 3. In nichtöffentlicher Sitzung nach Abs. 1 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen GemO - 10 Verhandlungsgegenstände 1. Der Gemeinderat verhandelt über Vorlagen des Bürgermeisters, der Ausschüsse und über die dazu gestellten Anträge. 2. Ein durch Beschluss des Gemeinderates erledigter Verhandlungsgegenstand wird erst erneut behandelt, wenn neue Tatsachen oder neue wesentliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen. 11 Sitzordnung Die Gemeinderäte sitzen nach ihrer Fraktionszugehörigkeit. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer zahlenmäßigen Stärke im Gemeinderat. Die Sitzordnung innerhalb der Fraktionen wird von deren Vertretern im Gemeinderat festgelegt. Gemeinderäten, die keiner Fraktion angehören, weist der Bürgermeister den Sitzplatz an. 12 Einberufung 1. Der Gemeinderat ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Monat einberufen werden. Der Gemeinderat muß unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören. Satz 2 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandllungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. Absatz 2 gilt entsprechend. 2. Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhandlungsgegenstände mit; dabei werden die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beigefügt (s. 14). In der Regel finden Sitzungen mittwochs statt. In Notfällen kann der Gemeinderat ohne Frist und formlos (mündlich, fernmündlich oder durch Boten) einberufen werden. 3. Wird zur Erledigung der Tagesordnung eine Sitzung am nächsten Tag fortgesetzt, so genügt die mündliche Bekanntgabe durch den Bürgermeister als Einladung. Gemeinderäte, die bei Unterbrechung der Sitzung nicht anwesend waren, sind unverzüglich zu verständigen. 4. Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen sind rechtzeitig ortsüblich bekannt zu geben Abs. 1 und 2 GemO - 13 Tagesordnung 1. Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf. 2. Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. 3. Die Tagesordnung enthält Angaben über Beginn und Ort der Sitzung sowie die zur Beratung vorgesehenen Gegenstände, unterschieden nach solchen, über die in öffentlicher und solchen, über die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln ist. 4. Der Bürgermeister kann in dringenden Fällen durch schriftlich (oder elektronisch) auszugebende Nachträge die Tagesordnung erweitern. Er ist berechtigt, Verhandlungsgegenstände bis zum Beginn der Sitzung unter Angabe des Grundes von der Tagesordnung abzusetzen. Dies gilt nicht für Anträge nach Absatz Abs. 1, 35 Abs. 1 GemO - 14 Beratungsunterlagen 1. Der Einberufung nach 12 fügt der Bürgermeister die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen bei, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Vorlagen sollen die Sachund Rechtslage darstellen und möglichst einen Antrag enthalten. 2. Gemeinderäte dürfen den Inhalt der Beratungsunterlagen öffentlicher Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben. 3. Im Übrigen und insbesondere für Beratungsunterlagen für nichtöffentliche Sitzungen gilt Abs. 1, 41b Abs. 4 GemO

30 30 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 15 Verhandlungsfähigkeit und Verhandlungsleitung 1. Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. 2. Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderates. Die Sitzung wird geschlossen, wenn sämtliche Verhandlungsgegenstände erledigt sind oder wenn die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit des Gemeinderates oder aus anderen dringenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss Abs. 1, 37 Abs. 1 GemO - 16 Handhabung der Ordnung, Hausrecht 1. Der Vorsitzende handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Er kann Zuhörer, die den geordneten Ablauf der Sitzung stören, zur Ordnung rufen und erforderlichenfalls aus dem Sitzungsraum weisen. 2. Gemeinderäte können bei grober Ungebühr oder bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung vom Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen werden; mit dieser Anordnung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholter großer Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann der Gemeinderat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für sechs Sitzungen ausschließen. Entsprechendes gilt für sachkundige Einwohner, die zu den Beratungen zugezogen sind Abs. 1 und 3 GemO 17 Verhandlungsablauf, Änderung der Tagesordnung durch den Gemeinderat 1. Die Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung verhandelt, sofern der Gemeinderat im Einzelfall nichts anderes beschließt. 2. Die nachträgliche Aufnahme von Gegenständen in die Tagesordnung ist, von Notfällen abgesehen, während der Sitzung nicht möglich. 3. Der Gemeinderat kann auf Antrag die Verhandlung über einen Gegenstand vertagen. Wird ein solcher Antrag angenommen, so finden eine zweite Beratung und die Beschlussfassung in einer anderen Sitzung statt. 4. Die Beratung ist beendet, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen. 5. Der Gemeinderat kann auf Antrag jederzeit die Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand schließen (Schlussantrag). Wird ein solcher Antrag angenommen, ist die Aussprache abzubrechen und Beschluss zu fassen. Über einen Schlussantrag kann erst abgestimmt werden, wenn jede Fraktion und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit hatten, zur Sache zu sprechen. 18 Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat 1. Den Vortrag im Gemeinderat hat der Vorsitzende. Er kann den Vortrag einem Beamten oder Angestellten der Gemeinde oder anderen Personen übertragen. 2. Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten zuziehen. 3. Der Vorsitzende kann, auf Verlangen des Gemeinderates muss er Beamte oder Angestellte der Gemeinde zu sachverständigen Auskünften zuziehen. - 33, 71 Abs. 4 GemO - 19 Redeordnung 1. Der Vorsitzende eröffnet die Beratung nach dem Vortrag ( 18 Abs. 1). Er fordert zu Wortmeldungen auf und erteilt das Wort grundsätzlich in der Reihenfolge der Meldungen. Bei gleichzeitiger Wortmeldung bestimmt er die Reihenfolge. Ein Teilnehmer an der Verhandlung darf das Wort erst ergreifen, wenn es ihm vom Vorsitzenden erteilt ist. 2. Über den gleichen Gegenstand darf ein Mitglied nur mit Erlaubnis des Gemeinderates mehr als zweimal sprechen. 3. Außer der Reihe wird das Wort erteilt zur Stellung von Anträgen zur Geschäftsordnung ( 21) und zur Berichtigung eigener Ausführungen. 4. Kurze Zwischenfragen an den jeweiligen Redner sind mit dessen und des Vorsitzenden Zustimmung zulässig. 5. Der Vorsitzende kann nach jedem Redner das Wort ergreifen, er kann ebenso dem Vortragenden oder zugezogenen sachkundigen Einwohnern und Sachverständigen jederzeit das Wort erteilen oder sie zur Stellungnahme auffordern. 6. Für die Beratung eines bestimmten Gegenstandes kann der Gemeinderat die Dauer der Beratung und die Redezeit beschränken. 7. Ein Redner darf nur vom Vorsitzenden und nur zur Wahrnehmung seiner Befugnisse unterbrochen werden. Der Vorsitzende kann den Redner zur Sache verweisen oder zur Ordnung rufen. Bei weiteren Verstößen kann ihm der Vorsitzende das Wort entziehen. 20 Sachanträge 1. Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand der Tagesordnung (Sachanträge) sind vor Abschluss der Beratung über diesen Gegenstand zu stellen. Der Vorsitzende kann verlangen, dass Anträge schriftlich abgefasst werden. 2. Anträge, deren Annahme das Vermögen, den Schuldenstand oder den Haushalt der Gemeinde nicht unerheblich beeinflussen (Finanzanträge) insbesondere eine Ausgabenerhöhung oder eine Einnahmesenkung gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes mit sich bringen würden, müssen einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Aufbringung der erforderlichen Mittel enthalten. 21 Geschäftsordnungsanträge 1. Anträge Zur Geschäftsordnung können jederzeit, mit Bezug auf einen bestimmten Verhandlungsgegenstand nur bis zum Schluss der Beratung hierüber, gestellt werden. 2. Geschäftsordnungsanträge unterbrechen die Sachberatung. Außer dem Antragsteller und dem Vorsitzenden erhält je ein Redner der Fraktionen und die keiner Fraktion angehörenden Gemeinderäte Gelegenheit, zu einem Geschäftsordnungsantrag zu sprechen. 3. Geschäftsordnungsanträge sind insbesondere: a) der Antrag, ohne weitere Aussprache zur Tagesordnung überzugehen, b) der Schlussantrag ( 17 Abs. 5), c) der Antrag, die Rednerliste zu schließen, d) der Antrag, den Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Sitzung erneut zu beraten, e) der Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, f) der Antrag, den Verhandlungsgegenstand an einen Ausschuss zu verweisen. 4. Ein Gemeinderat, der selbst zur Sache gesprochen hat, kann Anträge nach Abs. 3 Buchst. b (Schlussantrag) und Buchst. c (Schluss der Rednerliste) nicht stellen. 5. Für den Schlussantrag gilt 17 Abs Wird der Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, dürfen nur noch diejenigen Gemeinderäte zur Sache sprechen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Rednerliste vorgemerkt sind. 22 Beschlussfassung, Beschlussfähigkeit 1. Im Anschluss an die Beratung wird über die vorliegenden Sachanträge Beschluss gefasst. Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen ( 23) und Wahlen ( 24). 2. Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. 3. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.

31 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN Ist der Gemeinderat wegen Abwesenheit oder Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, muss eine zweite Sitzung stattfinden, in der er beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als drei Mitglieder stimmberechtigt sind. 5. Ist keine Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gegeben, entscheidet der Bürgermeister an Stelle des Gemeinderates nach Anhörung der nichtbefangenen Gemeinderäte. Ist auch der Bürgermeister befangen, findet 124 GO entsprechende Anwendung; dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied für die Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt. 6. Bei der Berechnung der Hälfte bzw. des Viertels aller Mitglieder nach den Absätzen 2 und 3 ist von der Zahl der tatsächlich besetzten Sitze auszugehen. Diese Zahl ergibt sich dadurch, dass von den gesetzlichen Mitgliedern bzw. der Zahl der in der Hauptsatzung festgelegten Mitglieder zuzüglich des Bürgermeisters ( 25 GemO) die Zahl der bei der Wahl nicht besetzten Sitze ( 26 Abs. 4 KomWG) sowie die Zahl der Sitze, die nach Ausscheiden eines Gemeinderates durch Nachrücken nicht mehr besetzt werden können, abgezogen wird. 7. Der Vorsitzende hat sich vor der Beschlussfassung über jeden Verhandlungsgegenstand zu überzeugen, ob der Gemeinderat beschlussfähig ist GemO - 23 Abstimmungen 1. Anträge sind positiv und so zu formulieren, dass sie als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden können. Wird ein Antrag in eine Frage gekleidet, ist sie so zu stellen, dass sie mit Ja oder mit Nein beantwortet werden kann. Über Anträge zur Geschäftsordnung ( 21) wird vor Sachanträgen ( 20) abgestimmt. Bei Geschäftsordnungsanträgen wird über diejenigen, die der sachlichen Weiterbehandlung am meisten entgegenstehen, zuerst abgestimmt. Über Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Sache wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Als Hauptantrag gilt der Antrag des Vortragenden ( 18 Abs. 1) oder eines Ausschusses. Liegen mehrere Änderungs- und Ergänzungsanträge zu der gleichen Sache vor, so wird jeweils über denjenigen zunächst abgestimmt, der am weitesten von dem Hauptantrag abweicht. 2. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister hat Stimmrecht; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. 3. Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen durch Handhebung ab. Der Vorsitzende stellt die Zahl der Zustimmungen, der Ablehnungen und der Stimmenthaltungen fest. Ist einem Antrag nicht widersprochen worden, kann er dessen Annahme ohne förmliche Abstimmung feststellen. Bestehen über das Ergebnis der Abstimmung Zweifel, kann der Vorsitzende die Abstimmung wiederholen lassen. Ist namentliche Abstimmung beschlossen, geschieht sie durch Namensaufruf der Stimmberechtigten in der Buchstabenfolge. Der Aufruf beginnt bei jeder namentlichen Abstimmung mit einem anderen Buchstaben des Alphabets. 4. Der Gemeinderat kann auf Antrag beschließen, dass ausnahmsweise geheim mit Stimmzetteln abgestimmt wird. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen in 24 Abs Abs. 6 GemO - 24 Wahlen 1. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. 2. Die Stimmzettel sind vom Vorsitzenden bereitzuhalten. Sie werden verdeckt oder gefaltet abgegeben. Der Vorsitzende ermittelt unter Mithilfe eines vom Gemeinderat bestellten Mitglieds oder eines Gemeindebediensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat bekannt. 3. Ist das Los zu ziehen, so hat der Gemeinderat hierfür ein Mitglied zu bestimmen. Der Vorsitzende oder in seinem Auftrag der Schriftführer stellt in Abwesenheit des zur Losziehung bestimmten Gemeinderats die Lose her. Der Hergang der Losziehung ist in die Niederschrift aufzunehmen Abs. 7 GemO - 25 Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten 1. Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer sowie für die Festsetzung des Entgelts, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. 2. Über die Ernennung und Einstellung der Gemeindebediensteten ist durch Wahl Beschluss zu fassen; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer Abs. 2, 37 Abs. 7 GemO - 26 Persönliche Erklärungen 1. Zu einer kurzen persönlichen Erklärung erhält das Wort a) jedes Mitglied des Gemeinderates, um seine Stimmabgabe zu begründen. Die Erklärung kann nur unmittelbar nach der Abstimmung abgegeben werden; b) wer einen während der Verhandlung gegen ihn erhobenen Vorwurf abwehren oder wer eigene Ausführungen oder deren unrichtige Wiedergabe durch andere Redner richtig stellen will. Die Erklärung kann nach Erledigung eines Verhandlungsgegenstandes (Beschlussfassung, Vertagung, Übergang zur Tagesordnung) abgegeben werden. 2. Eine Aussprache über persönliche Erklärungen findet nicht statt. 27 Fragestunde 1. Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigung nach 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). 2. Grundsätze für die Fragestunde: a) Die Fragestunde findet in der Regel am Ende der öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 20 Minuten nicht überschreiten. b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

32 32 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung Abs. 4 GemO - 28 Anhörung 1. Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, eines Gemeinderates oder betroffener Personen und Personengruppen. 2. Die Anhörung ist öffentlich. Unter den Voraussetzungen des 35 Abs. 1 Satz 2 GemO kann die Anhörung nichtöffentlich durchgeführt werden. Der Gemeinderat kann die Anhörung auch in Angelegenheiten, für die er zuständig ist, einem Ausschuss übertragen. 3. Die Anhörung findet vor Beginn einer Sitzung des Gemeinderates oder innerhalb einer Sitzung vor Beginn der Beratung über die anzuhörende betreffende Angelegenheit statt. Hierüber entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. 4. Ergibt sich im Laufe der Beratung des Gemeinderates eine neue Sachlage, kann der Gemeinderat eine erneute Anhörung beschließen. Die Beratung wird zuvor unterbrochen Abs. 4 GemO - 28a Beziehung Gemeinderat / Jugendgemeinderat 1. Die Beteiligung von Jugendlichen an der kommunalpolitischen Willensbildung, insbesondere bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, erfolgt durch einen Jugendgemeinderat. 2. Im Rahmen der Beteiligung nach 41a Abs. 3 GemO steht den Sprechern des Jugendgemeinderates ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht in Jugendangelegenheiten zu. IV. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren und durch Offenlegung 29 Schriftliches Verfahren Über Gegenstände einfacher Art kann im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Der Antrag, über den im schriftlichen Verfahren beschlossen werden soll, wird gegen Nachweis und mit Angabe der Widerspruchsfrist allen Gemeinderäten entweder nacheinander in einer Ausfertigung oder gleichzeitig in je gleich lautenden Ausfertigungen zugeleitet. Er ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht Abs. 1 GemO - 30 Offenlegung 1. Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung beschlossen werden. Die Offenlegung kann in einer Sitzung und außerhalb einer solchen geschehen. 2. Bei Offenlegung in einer Sitzung sind die zur Erledigung vorgesehenen Gegenstände in einem besonderen Abschnitt der Tagesordnung aufzuführen. Ein Antrag ist angenommen, wenn ihm während der Sitzung nicht widersprochen wird. 3. Bei Offenlegung außerhalb einer Sitzung sind die Gemeinderäte darauf hinzuweisen, dass die Vorlage auf dem Rathaus aufliegt; dabei ist eine Frist zu setzen, innerhalb der dem Antrag widersprochen werden kann. Wird fristgerecht kein Widerspruch erhoben, ist der Antrag angenommen Abs. 1 GemO V. Niederschrift 31 Inhalt der Niederschrift 1. Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates ist eine Niederschrift zu fertigen; sie muss insbesondere Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, den Namen des Vorsitzenden, die Zahl der Anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angaben des Grundes der Abwesenheit, die Gegenstände der Verhandlung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. 2. Bei Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ( 29) oder der Offenlegung ( 30) gilt Abs. 1 entsprechend. 3. Der Vorsitzende und jedes Mitglied können im Einzelfall verlangen, dass ihre Erklärung oder Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird Abs. 1 GemO - 32 Führung der Niederschrift 1. Die Niederschrift wird vom Schriftführer geführt. Sofern der Bürgermeister keinen besonderen Schriftführer bestellt, ist er Schriftführer. 2. Die Niederschriften über öffentliche und über nichtöffentliche Sitzungen sind getrennt zu führen. 3. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Ist kein besonderer Schriftführer bestellt, so unterzeichnet der Bürgermeister als Vorsitzender und Schriftführer Abs. 2 GemO - 33 Anerkennung der Niederschrift 1. Die Niederschrift über öffentliche Sitzungen wird durch Zuleitung je einer Mehrfertigung an alle Mitglieder spätestens innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderates gebracht. 2. Die Niederschrift über nichtöffentliche Sitzungen ist in der Regel in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb eines Monats, durch Auflegen zur Kenntnis des Gemeinderates zu bringen. 3. Über die gegen die Niederschrift eingebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat Abs. 2 GemO - 34 Einsichtnahme in die Niederschrift 1. Die Gemeinderäte können jederzeit in die Niederschrift über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen Einsicht nehmen. 2. Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen ist auch den Einwohnern gestattet Abs. 2 GemO - VI. Geschäftsordnung der Ausschüsse 35 Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Die Geschäftsordnung des Gemeinderates findet auf die beschließenden und beratenden Ausschüsse mit folgender Maßgabe sinngemäß Anwendung: a) Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. b) Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bürgermeister. Er kann einen seiner Stellvertreter oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen.

33 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 33 c) In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. d) In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; sie sind ehrenamtlich tätig, ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. e) Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, dienen, können in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolgen; bei Vorliegen der Voraussetzungen des 35 Absatz 1 Satz 2 GemO muss nichtöffentlich verhandelt werden. f) Wird ein beschließender Ausschuss wegen Befangenheit beschlussunfähig, entscheidet an seiner Stelle der Gemeinderat. Wird ein beratender Ausschuss aus demselben Grund beschlussunfähig, entscheidet der Gemeinderat ohne Vorberatung. g) Die an der Teilnahme einer Sitzung verhinderten Mitglieder von Ausschüssen haben ihre Stellvertreter rechtzeitig zu verständigen und ihnen Einladung und Tagesordnung zur Sitzung zu übergeben. Haben sich Mitglieder der Ausschüsse krank oder in Urlaub gemeldet, sorgt der Vorsitzende für die Einladung der Stellvertreter Abs. 5, 40, 41 GemO - VII. Schlussbestimmung 36 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am in Kraft. 37 Außerkrafttreten bisheriger Bestimmungen Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung tritt die Geschäftsordnung in der Fassung vom außer Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Waldbronn, gez. Franz Masino Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am nachfolgend aufgeführte Neufassung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt Waldbronn beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird: Redaktionsstatut für das Amtsblatt Waldbronn 1. Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen der Gemeinde, sonstige amtliche Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Waldbronn ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung Amtsblatt der Gemeinde Waldbronn. Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich und in der Regel am Donnerstag, an Feiertagen am vorhergehenden Werktag. Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. 2. In das Amtsblatt werden aufgenommen: 2.1 Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Gemeinde Waldbronn und anderer öffentlicher Behörden und Stellen. 2.2 Sitzungsberichte und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung. 2.3 Veröffentlichung von Mitteilungen der Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates Gemäß 20 Abs. 3 Gemeindeordnung wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen das Recht eingeräumt, ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Veröffentlichungen steht die Rubrik Aus den Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates zur Verfügung. Diese steht im Anschluss an den Amtlicher Teil und vor Bekanntmachung anderer Ämter Den Fraktionen und Gruppierungen stehen jeweils 60 Zeilen im vom Verlag bereitgestellten CMS-System zur Verfügung Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen und Gruppierungen selbst. Am Schluss des jeweiligen Textes ist der Name des Verfassers anzugeben Zulässig sind nur Themen mit gemeindlichem Bezug. Ein Äußerungsrecht zu bundes- oder landespolitischen Themen besteht nicht Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde Waldbronn während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in einem Zeitraum von vier Wochen vor Wahlen ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Terminen ist möglich. 2.4 Veranstaltungshinweise, sonstige kurze Nachrichten und Veranstaltungsnachrichten der Kirchen, Schulen und der örtlichen Vereine, Organisationen und Interessensgemeinschaften: Hierfür stehen jeweils 45 Zeilen im vom Verlag bereitgestellten CMS-System zur Verfügung Den Vereinsunterabteilungen (Jugendabteilungen u.a.) und Sparten stehen 10 weitere Zeilen zu, Sportvereine je Mannschaft 5 weitere Zeilen. Die Berichte werden direkt ins CMS-System eingestellt und von der Gemeinde freigegeben Unter der Rubrik Vereinsnachrichten werden keine Bilder veröffentlicht. Falls es sich um Veranstaltungen von allgemeinem Interesse handelt (z.b. Ehrungen, Veranstaltungen mit Prominenten, Jubilare), ist die Gemeinde vorher zu verständigen, damit eine Berichterstattung im redaktionellen Teil erfolgen kann. Eine ausführliche Berichterstattung unter Vereinsnachrichten über die gleiche Veranstaltung ist dann hinfällig Vereinsschriftzüge oder Logos dürfen max. 15 mm hoch sein. Unterabteilungen können nur als Fließtext ohne erneutes Logo erwähnt werden Ehrungen (z.b. Landesehrennadel u.ä.) werden mit Bild im redaktionellen Teil veröffentlicht. Bei Ehrungen für Vereins- und Verbandszugehörigkeit wird ein Bild nur veröffentlicht, wenn die zu ehrende Person mindestens für 20 Jahre geehrt wird, ab 10 Jahren erfolgt lediglich die Erwähnung im Text. Spendenübergaben wurden mit Bild im redaktionellen Teil ab 500 Spende veröffentlicht Gestaltete Glückwünsche zu Geburtstagen oder Nachrufe können nur im Anzeigenteil veröffentlicht werden Berichte von Vereinen, Vereinigungen, Parteien und Kirchen, die ihren Sitz nicht in Waldbronn haben, werden nicht veröffentlicht. 2.5 Veröffentlichungen von Mitteilungen der örtlichen Parteien und Wählervereinigungen.

34 34 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/ Den örtlichen Parteien und Wählervereinigungen wird das Recht eingeräumt Einladungen zu örtlichen und überörtlichen Veranstaltungen und Berichte zu örtlichen Veranstaltungen mit kommunalen Themen zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung steht die Rubrik Parteien und Wählervereinigungen im Anschluss an die Vereinsnachrichten zur Verfügung Den Parteien und Wählervereinigungen stehen jeweils 45 Zeilen im vom Verlag bereitgestellten CMS- System zur Verfügung Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge sind die jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen. Am Anschluss des jeweiligen Textes ist der Name des Verfassers anzugeben. Die Veröffentlichung von Terminen ist möglich Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde Waldbronn während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in einem Zeitraum von vier Wochen vor Wahlen ausgeschlossen. 2.6 Leserzuschriften und Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 2.7 Werbeanzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen örtlicher Personenvereinigungen erfolgen im Anzeigenteil, für den der Verlag verantwortlich ist. 2.8 Sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse können veröffentlicht werden. Über die Aufnahme entscheidet das Bürgermeisteramt. Ausgeschlossen sind tages- und parteipolitische Beiträge sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde verstoßen. 2.9 Die Waldbronner Selbstständigen haben das Recht bei Neueintritten von Gewerbetreibenden dies mit Bild zu publizieren. 3.0 Das Redaktionsstatut tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Veröffentlichung von Parteien und Fraktionen vom außer Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Waldbronn, gez. Franz Masino Bürgermeister Das Umweltamt informiert Basketballjugend des TSV Ettlingen als Sieger des Korksammelwettbewerbs 2016 geehrt Kreis Karlsruhe. Auch in diesem Jahr konnte sich der Landkreis Karlsruhe wieder über eine rege Teilnahme am beliebten Korksammelwettbewerb freuen. 158 Kinder- und Jugendgruppen aus 25 Städten und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe hatten sich am Wettbewerb beteiligt und insgesamt rund 8,2 Tonnen oder umgerechnet rund 2,19 Millionen Korken gesammelt. Die Basketballjugend des TSV Ettlingen wurde am 05. Dezember bei einem Training in der Albgauhalle in Ettlingen vom Landkreis Karlsruhe und von der Stadt Ettlingen als Sieger des diesjährigen Korksammelwettbewerbs ausgezeichnet. Die Mädchen und Jungen hatten stattliche 883,66 kg Flaschenkorken gesammelt, was rund Stück entspricht. Oberbürgermeister Johannes Arnold gratulierte im Namen der Stadt Ettlingen zum Sieg und war von der Sammelleidenschaft der Jugendlichen begeistert. Er lobte den Wert des Korksammelwettbewerbs für die Umwelt und für karitative Zwecke: Zum einen werde ein wertvoller Rohstoff recycelt und zum anderen trägt der Wettbewerb zum Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung bei. Denn alle gesammelten Korken wurden an die Hanauerland Werkstätten übergeben. Uwe Bartl, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises, überreichte der Jugendleiterin Frau Michaela Jancke den Siegerpokal und lobte das hohe Engagement. Als Preis darf sich die Basketballjugend über Eintrittskarten für einen Kletterpark freuen, was die zahlreich anwesenden Nachwuchsbasketballer mit großem Jubel feierten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe bedankt sich bei allen Teilnehmern sowie bei den Städten und Gemeinden des Landkreises und den Hanauerland Werkstätten für ihre Unterstützung beim diesjährigen Sammelwettbewerb. Abfallinformationen Grüngutplatz Etzenrot an der Wiesenfesthalle geschlossen: Häckselplätze Karlsbad geschlossen: und am Aus den Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates Für den Inhalt dieser Berichte sind die Fraktionen/ Gruppierungen verantwortlich CDU Waldbronn CDU-Fraktion stimmt dem Haushaltsplan 2017 zu - Haushaltssanierung wird systematisch angegangen - Die überaus kritische Finanzsituation der Gemeinde wurde in den Beiträgen im Amtsblatt bereits mehrfach und ausführlich dargestellt. Die komplette Stellungnahme des CDU-Fraktionsvorsitzenden Roland Bächlein können Sie auf unserer Homepage oder in der ersten Ausgabe des Amtsblatts 2017 nachlesen. Nach einem ausführlichen internen Beratungsprozess kamen wir, trotz erheblicher Kritik am durchlaufenen Verfahren, dann doch zu dem Schluss, den vorliegenden Haushaltsplan für das kommende Jahr mitzutragen. Anders als die ablehnenden Fraktionen von FWV und GRÜNEN haben wir allerdings einen konstruktiven Verfahrensvorschlag eingebracht, dem dann auch mehrheitlich zugestimmt wurde. Demnach beantragt die CDU-Gemeinde-

35 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 35 ratsfraktion im 1. Quartal 2017 eine Haushaltsstrukturkommission (HSK) einzurichten, die von Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und der Gemeindeverwaltung zu besetzen ist. Die Projektleitung wird dabei dem Leiter der Kämmerei übertragen. Außerdem wird externer Sachverstand durch geeignete Berater hinzugezogen. Die Antragsbegründung bezieht sich im Wesentlichen auf die Leitlinie 3 unseres Leitbilds: Die finanziellen Spielräume der Gemeinde werden als Voraussetzung für den Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität aller Bürger gesichert und verbessert. Nachfolgende Aufgaben sind für die HSK dabei vorgegeben: erarbeiten von konkreten Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung, entwickeln von Kriterien für Kürzungen im freiwilligen Bereich, Überprüfung der Standards von Pflichtleistungen, Überprüfung von Gebühren, Steuern und Abgaben, Erarbeitung von Prioritätenlisten für die Investitionsplanung, Erarbeitung von Synergiepotentialen im interkommunalen Bereich sowie die Überprüfung von Struktur, Effizienz und Arbeitsweise der Verwaltung. In einem ersten Schritt erwarten wir, rechtzeitig vor Aufstellung des Haushalts 2018, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde. Der Gemeinderat ist weiterhin die oberste politische Entscheidungsebene. Er muss die notwendigen Entscheidungen nach Vorberatung durch die Haushaltsstrukturkommission treffen. Trotz der vorgebrachten Bedenken aus den Reihen der ablehnenden Fraktionen, dass es sich mit dem Antrag nur um vertane Zeit und ein Schwarzes-Peter-Spiel handeln würde, glauben wir, dass das gewählte Verfahren einen guten und gangbaren Weg zur gemeinsamen und systematischen Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen darstellt. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, wir möchten uns an dieser Stelle für die immer wieder erfahrene, durchaus auch kritische Begleitung unserer kommunalen Politik bei Ihnen recht herzlich bedanken. Die CDU- Gemeinderatsfraktion wünscht Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr CDU-Gemeinderatsfraktion Waldbronn Roland Bächlein, Fraktionsvorsitzender SPD / Bürgerliste Waldbronn Wir tun was. Einladung zum politischen Themenabend Wie bereits berichtet, veranstaltet die Fraktion von SPD und Bürgerliste zusammen mit dem SPD-Ortsverein eine hochkarätig besetzte Veranstaltung zum äußerst aktuellen Themengebiet der weiteren Entwicklung der Region Karlsruhe. Für einen Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel KARLSRUHE UND SEINE NACHBARGEMEINDEN Herausforderungen gemeinsam meistern konnten wir den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Herrn Dr. Frank Mentrup gewinnen. Termin: Donnerstag, , Beginn 19 Uhr im Kurhaus Waldbronn ******************************************************************************** Weihnachtsgruß Mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2017 endet die diesjährige Sitzungsperiode des Gemeinderates. Doch nun gilt es, erst einmal innezuhalten und im Kreise von Familie und Freunden Weihnachten zu feiern und den Jahreswechsel zu begehen. Die Fraktion von SPD und Bürgerliste wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern Waldbronns eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie Zufriedenheit, Glück und Gesundheit im Jahr ******************************************************************************** Ruth Csernalabics, Marianne Müller, Klaus Bechtel, Hubert Kuderer und Jens Puchelt Freie Wähler Waldbronn Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis! So oder ähnlich müssen die Gedankengänge der Mitglieder der CDU-Faktion gewesen sein, als sie den Antrag zur Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission im Gemeinderat stellten. Denn alle Jahre wieder läuft am letzten Sitzungstag im Jahr das gleiche Procedere ab: Zwei Fraktionen wiederholen gebetsmühlenartig, wie schlecht es um den zukünftigen Haushalt steht und werden von anderen Gemeinderatsmitgliedern als populistisch beschimpft, eine Fraktion erkennt den desolaten Zustand, erhofft sich aber Wunder im kommenden Haushaltsjahr, die dann alles nicht so schlimm werden lassen und eine Fraktion sucht den schwarzen Peter für den schlechten Haushalt überall, nur nicht bei den Ausgaben der Gemeinde und erklärt, dass der Haushalt besser dastehen würde, wenn ein neues Bau- und Gewerbegebiet erschlossen werden würde. Dann könnten genügend Steuern generiert werden. Der Kämmerer seinerseits erklärt eindringlich, dass sich der Haushalt nur durch massive Einsparungen sanieren lässt und der Bürgermeister will seit Jahren einen Masterplan der Einsparungen dem Gemeinderat vorlegen, dies aber immer wieder im Laufe eines Haushaltsjahres vergisst. Nun soll mit Hilfe einer Haushaltsstrukturkommission, in der Mitglieder aller Fraktionen, Mitglieder der Verwaltung und externe Bürger vertreten sein werden, bis zum 30. Juni 2017 erste Ergebnisse erarbeiten. Toll, könnte man meinen, endlich passiert etwas, Verwaltung und Gemeinderatsmitglieder können sich entspannt zurücklehnen. Aber wenn man davon ausgeht, dass wir Freie Wähler schon 2011 eine Liste an möglichen Einsparungen vorgelegt haben, diese aber als nicht umsetzbar von den anderen Fraktionen bezeichnet wurden, kommt man schon ins Grübeln. Nun, fast 5 Minuten nach 12 Uhr, soll eine Haushaltsstrukturkommission alles richten. Wir sind gespannt. Übrigens: Die Zuhörer wurden einer harten Prüfung unterzogen, denn alle Reden zum Haushalt überschritten das Zeitlimit von 15 Minuten, aber das war der besonderen Situation des kommenden Haushaltsjahres geschuldet. Kein Zuhörer verließ während der Vorträge den Saal außer versetzt und in Zweiergruppen bestimmte Mitarbeiter der Verwaltung. Wertschätzung sieht anders aus! (Text: A.D.-Purreiter) Auch wir gehen in die wohlverdienten Weihnachtsferien und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr Die Fraktion der Freien Wähler: Kurt Bechtel, Fraktionsvorsitzender, Angelika Demetrio-Purreiter, Ralf Störzbach BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Den Haushalt 2017 können wir nicht mittragen Auch dem Haushalt 2017 konnten wir, wie bereits dem Haushalt des Jahres 2016, nicht zustimmen. Die Gemeinde steckt in massiven finanziellen Schwierigkeiten, jede eventuell zusätzlich erforderliche Investition wird im Jahre 2017 über neue Kredite zu finanzieren sein. Die Verschuldung im Bereich des Kernhaushalts wird nach der aktuellen Planung massiv auf insgesamt 18,4 Mio. steigen. An weitere Investitionen und dringende Sanierungsmaßnahmen ist dabei gar nicht zu denken. Zum Haushalt 2019 wird die Verschuldung wohl 20 Mio. betragen, so die Einschätzung des Kämmerers Herrn Thomann. Seit Jahren fordert unsere Fraktion endlich einen Masterplan auf den Weg zu bringen um die Gemeindefinanzen auf eine solide Basis zu stellen. Die Ankündigung des Bürgermeisters zum Haushalt 2016, einen solchen im Frühjahr

36 36 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 diesen Jahres auf den Weg zu bringen, verhallte klanglos. Die Gemeinde muss handeln! Maßnahmen müssen ergriffen werden um unseren Kindern und Enkelkindern eine finanziell geordnete Gemeinde zu übergeben. Die von Seiten der CDU Fraktion vorgeschlagene und von der Mehrheit des Gemeinderates beschlossene Haushaltsstrukturkommission, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung und externen Mitgliedern geht der Mehrheit unserer Fraktion nicht weit genug. Wir lehnten die Einsetzung einer solchen Kommission mehrheitlich ab. Gewünscht hätten wir uns, dass die Verwaltung konkrete Einsparmöglichkeiten vorlegt und über diese dann der Gemeinderat beschließt. Die Stadt Karlsruhe aber auch die Stadt Pforzheim zeigen wie es geht! Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern Waldbronns besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Jahr Text: Peter Buss und Marc Purreiter Bekanntmachungen anderer Ämter Landratsamt Karlsruhe Die Pressemitteilungen des Landratsamtes Karlsruhe können aus Platzgründen nicht komplett veröffentlicht werden. Deshalb werden hier nur noch die Themen der Pressemeldungen veröffentlicht. Die ausführlichen Texte sind dann bei Interesse auf den Internet-Seiten des Landratsamtes ( zu lesen. - Klinik Ludwigsburg: Arzt Kinderklinik erhält Auszeichnung - Hochwasserrückhalteräume im Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik - Kreisumweltschutzpreis 2016 verliehen - Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten im Landratsamt Karlsruhe: "Frauen und Rente: Was ist wichtig?" am und Netzwerktreffen der Kommunalpolitikerinnen am Brandschutztipps für Weihnachten und Silvester Kreis Karlsruhe. Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel stehen kurz bevor. In dieser Zeit lauern sowohl im Haushalt als auch im Umgang mit Feuerwerkskörpern besonders viele Gefahren. Nur eine kleine Unachtsamkeit oder ein kurzer Moment der Leichtsinnigkeit, kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Damit die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel nicht zum Albtraum wird, hat Thomas Hauck, Kreisbrandmeister vom Landkreis Karlsruhe, einige Sicherheitstipps für Weihnachten und Silvester zusammengestellt: Bewahren Sie den Weihnachtsbaum bis zu den Festtagen möglichst im Freien auf. Achten Sie beim Stellen des Weihnachtsbaumes auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen. Bevorzugen Sie strombetriebene Lichterketten. Sofern Sie Wachskerzen benutzen, befestigen Sie diese so, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; verwenden Sie in diesem Fall Kerzenhalter aus feuerfestem Material. Stellen Sie für den Brandfall, Löschmittel in greifbare Nähe. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt. Auch der Christbaum sollte in einem stabilen Ständer oder in einem ausreichend großen Topf stehen, damit er nicht umfallen kann. Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar. Das trockene Reisig steht innerhalb weniger Sekunden vollständig in Flammen. Gerade nachts sind Brände und die dadurch entstehenden Rauchgase sehr gefährlich, da man sie im Schlaf nicht wahrnimmt. Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Rauchmelder angebracht haben und diese auch funktionsfähig sind. Achten Sie beim Verlassen des Hauses darauf, dass alle elektrischen Geräte vom Strom getrennt und alle Kerzen erloschen sind Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen. Verwenden Sie Knallkörper und Raketen nur im Freien und halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden. Bereits ausgelöste Feuerwerkskörper nicht wieder anzünden und bestenfalls mit Wasser unbrauchbar machen. Lassen Sie Raketen nur senkrecht starten und wählen Sie einen sicheren Standort. Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Schützen Sie ihre Wohnung vor Brandgefahren. Lassen Sie keine Möbel und andere brennbare Gegenstände auf dem Balkon stehen. Schließen Sie alle Fenster und Türen. Achten Sie bei Ihrer Tischdekoration darauf, dass keine Luftschlangen, Girlanden und Lampions mit Heizstrahlern oder offenem Feuer in Berührung kommen Bei einem Brandfall sind folgende Maßnahmen zu beachten: Eimer mit Wasser, Feuerdecke oder Feuerlöscher bereithalten und sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 verständigen. Landratsamt Karlsruhe - untere Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung vom Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Umweltverträglichkeitsprüfung In der Flurbereinigung Karlsbad-Mutschelbach (A 8) hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg - den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen am genehmigt. Dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung wurden folgende Unterlagen vorgelegt: der Erläuterungsbericht vom , die Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte vom , der Maßnahmenkatalog vom , die Niederschrift über den Erörterungstermin nach 38 FlurbG am mit schriftlichen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und die Niederschrift über den Anhörungstermin nach 41 FlurbG am Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Äußerungen der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen festgestellt. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß 9 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet. Gegen die Entscheidung können Vereinigungen im Sinne von 2, 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) unter den Voraussetzungen von 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwRG innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe - untere Flurbereinigungsbehörde - (Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung, Ritterstr , Karlsruhe (Postadresse: Postfach 2544, Karlsruhe)) einlegen. Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren ( eingesehen werden. gez. Pilz Vertreterversammlung der DRV Baden-Württemberg beschloss 19,5 Milliarden Haushalt: Beratung auch zur neuen Flexirente Rund 19,5 Milliarden Euro umfasst der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg für das kommende Jahr: Die Vertreterversammlung, das»parlament«des Rentenversicherungsträgers im Land, beschloss den

37 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 37 neuen Haushalt am 16. Dezember 2016 in Stuttgart. Rund eine halbe Milliarde Euro sind für Präventions- und Reha- Maßnahmen vorgesehen. Die DRV werde auch bei der Beratung zur neuen Flexirente erster Ansprechpartner für die rund 6,6 Millionen Rentenversicherten in Baden-Württemberg sein, betonte DRV- Vorstandsvorsitzender Nikolaus Landgraf. Mit ihrem regional ausgerichteten Beratungsservice sei die Rentenversicherung in Baden-Württemberg dezentral aufgestellt und»da, wo unsere Versicherten und unsere Unternehmen sind«, betonte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Andreas Schwarz.»Wir informieren und beraten die Menschen im Land zur Altersvorsorge, Prävention und Rehabilitation. Mit unserem Firmenservice haben wir darüber hinaus ein Angebot für Unternehmen in Baden-Württemberg«, erklärte Andreas Schwarz. Landgraf fordert erneut Anhebung der Mindestreserve Auch wenn sich die Finanzreserven der Rentenversicherung derzeit aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation als solide zeigten: Bis 2022 sinke die Mindestreserve der Rentenversicherung auf dann nur noch 0,26 Monatsausgaben, warnte Nikolaus Landgraf. Erneut forderte er die Politik auf, die Nachhaltigkeitsreserve der Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben zu erhöhen. Eine Forderung, so Landgraf, die im neuen Gesamtkonzept der Bundesregierung zur Rente berücksichtigt sei. Grund für das Abschmelzen der Sicherheitsreserve sind die Kosten der durch das Rentenpaket seit 2014 erfolgten Leistungsausweitungen. Flexirente beschäftigt Rentenversicherung im Land Bereits angelaufen seien bei der DRV Baden-Württemberg die Vorbereitungen zur praktischen Umsetzung des Flexirenten-Gesetzes: Die Beratung zur Flexirente übernehmen bei der DRV Baden-Württemberg 65 eigens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So sei eine frühzeitige Information der rund 6,6 Millionen Rentenversicherten in Baden-Württemberg möglich, berichtete Landgraf:»Diesen Service sind wir unseren Versicherten schuldig.«aufgrund der Komplexität der Flexirente sollten sich Betroffene so früh wie möglich informieren können, welche Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente zukünftig individuell möglich ist. Sozialwahl 2017 in Baden-Württemberg als Friedenswahl Die im Mai 2017 anstehenden Sozialwahlen, bei denen die Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien von Versicherten und Arbeitgebern gewählt werden, finden bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg 2017 erneut als sogenannte»friedenswahlen«statt. Der Wahlausschuss der DRV Baden-Württemberg, der im Anschluss an die Vertreterversammlung tagte, bestätigte die eingereichten Vorschlagslisten der Versicherten- und Arbeitgebergruppe. Stuttgarter Neubau: Erster Bauabschnitt des Neubaus bezogen, Abbrucharbeiten beginnen Rund 500 Beschäftigte seien seit November in den ersten Bauabschnitt des neuen Verwaltungsgebäudes umgezogen, informierte der im Sommer 2016 neu gewählte Vorsitzende der Geschäftsführung, Andreas Schwarz. Nun folge der Teil- Abbruch des Altbaus und ab Sommer 2017 der Bau des zweiten Teils des neuen Gebäudes. Bis Ende 2019 sollen die Baumaßnahmen und der anschließende Abbruch des Altbaurestes im Wesentlichen beendet sein. Die Feuerwehr informiert Auch 2016 konnten wir mit Hilfe Ihrer Förderbeiträge die Feuerwehrabteilung in Etzenrot wieder maßgeblich unterstützen. Wir konnten mithelfen, moderne Ausrüstung zu beschaffen, um die Einsatzbereitschaft in Etzenrot und in der Gemeinde auf hohem Niveau zu halten. Vielen Dank! Heiko Breckwoldt, 1. Vorsitzender Wir gratulieren zum Geburtstag Gramel Elsbeth 85 Jahre Kretschmer Sonja 85 Jahre Zaich Martin 75 Jahre Lutz Manfred 75 Jahre Carlon Giovanni 85 Jahre Steppe Maria 85 Jahre Gratzki Heinrich 85 Jahre Peker Renate 75 Jahre Eglseder Luzia 85 Jahre Hörig Roland 75 Jahre Kiso Lotte 90 Jahre Wilhelm Margot 85 Jahre Lauinger Alfons 90 Jahre Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr. Goldene Hochzeit Am Freitag, 30. Dezember 2016, feiert das Ehepaar Dagmar und Reiner Becker das Fest der goldenen Hochzeit. Die Gemeinde Waldbronn wünscht dem Jubelpaar alles Gute. Soziale Einrichtungen Mitraniketan Stätte der Freunde e.v. Der Neubau der Jungenunterkunft ist kurz vor der Fertigstellung! Immer wieder erhielten wir in den letzten Wochen und Monaten Berichte und Fotos aus Mitraniketan, die uns über den Fortschritt der Bauarbeiten an der neuen Jungenunterkunft auf dem Laufenden hielten. Jetzt sind die Arbeiten im Außenbereich abgeschlossen, im Innenbereich konnten die Wände und Böden, alle sanitären Einrichtungen und weitere notwendige Tätigkeiten in Angriff genommen werden. Zwischenzeitlich informierten uns die indischen Freunde darüber, dass Veränderungen und die eingeschränkte Verfügbarkeit von Geldmitteln oder höheren Beträgen auch Auswirkungen auf den Zeitplan und den finanziellen Rahmen der Bauarbeiten hatten. So mussten wir, um den Weiterbau nicht zu gefährden, noch einmal unsere Geldreserven in Anspruch nehmen. Freiwillige Feuerwehr Waldbronn Abteilung Etzenrot Die Fördergemeinschaft der Freiwilligen Feuerwehr Etzenrot wünscht allen Mitgliedern, allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Aktueller Zustand des Neubaus der Jungenunterkunft

38 38 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Im Januar 2017 wird eine sechsköpfige Gruppe nach Indien reisen und an der feierlichen Einweihung des Neubaus teilnehmen dürfen. Zum neuen Schuljahr im Juni 2017 können die Jungen dann in ihre Unterkunft einziehen: 14 Schlafräume mit jeweils dazu gehörigem Sanitärbereich mit Dusche und WC, ein Lese- und Computerraum und ein Aufenthaltsraum für den Hausmeister. Natürlich wird die weitere logistische und bei Notwendigkeit auch finanzielle Unterstützung der von uns ins Leben gerufenen Bäckerei weiterhin zu unserem besonderen Aufgabenbereich gehören. Die Entwicklung derselben macht uns sehr viel Freude. Während der Indienreise wird die Gruppe auch wieder das St. John`s Hospital in der Nähe von Trivandrum besuchen, um dessen Leiter, Pater Jose und seine Mitstreiter in der so überaus wichtigen ambulanten und stationären Diabeteshilfe zu unterstützen. Pater Thomas, der in diesem Jahr in Waldbronn zu Besuch war und uns über seine Arbeit mit und für die Ärmsten der Armen (vor allem Familien, ohne festen Wohnsitz, durch schwere Unfallfolgen nicht in der Lage zu arbeiten) berichtete, wird die Reisegruppe zu einigen seiner Schützlinge in der Nähe von Nedumangad führen, um die Dringlichkeit der Hilfe vor Ort deutlich zu machen. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass Sie, liebe Unterstützer, uns weiterhin treu bleiben und Ihre Bereitschaft etwa in einem Besuch unserer Benefizveranstaltungen zeigen. In diesem Jahr konnten wir wieder die Musikgruppe Trasnù verpflichten, die in Neuhausen bei Pforzheim einen mitreißenden irischen Musikabend gestaltete und es gemeinsam mit der örtlichen Tanzgruppe schaffte, dass keiner ruhig auf seinem Platz sitzen blieb. Unser Dank gilt hier vor allem der Familie Waldmann, Vater Franz und Sohn Thomas, die diese Veranstaltung bestens organisierten. Im kommenden Jahr wird es natürlich wieder den traditionellen Bäckerei-Frühschoppen geben: Bitte merken Sie sich den folgenden Termin schon einmal vor: : Uhr Bäckerei-Frühschoppen auf dem Gelände der Bäckerei Nußbaumer in Waldbronn-Reichenbach, Pforzheimer Str. 77 In diesem Jahr hat der VW-Konzern zum ersten Mal das soziale Engagement eines Handwerksbetriebs mit dem Goldenen Bulli 2016 geehrt. Die Bäckerei Nußbaumer hatte ebenfalls eine Bewerbung abgegeben und war deutschlandweit unter die 10 Finalisten gekommen. Deshalb wurden am 13. Dezember drei Vertreter unseres Vereins Dr. Hans Waldmann, Richard Nußbaumer und Bruno Rihm (er hatte die Bewerbung erstellt) nach Berlin zur Preisverleihung eingeladen. Die Jury hatte sich bereits im Vorfeld der Preisverleihung auf drei Handwerksbetriebe festgelegt, die dann auch im Rahmen dieser Veranstaltung nochmals speziell gewürdigt wurden. Wie wir erfuhren, fehlten uns nur sehr wenige Punkte zum Sieg. Für uns war dieses Ergebnis ein deutliches Zeichen für das soziale Engagement und die Anerkennung unserer Arbeit! Jetzt bleibt uns nur noch, Ihnen allen eine besinnliche und friedvolle Advents- und Weihnachtszeit und für das Jahr 2017 alles erdenklich Gute zu wünschen. Bleiben Sie uns gewogen! Spenden an: Mitraniketan Stätte der Freunde e.v. Dr. med. Hans Waldmann IBAN: DE BIC: GENODE61ETT Volksbank Ettlingen Container-Bäckerei für Südindien Richard Nußbaumer IBAN: DE BIC: KARSDE66XXX Sparkasse Karlsruhe/Ettlingen Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch und bei Angabe der Adresse jederzeit ausgestellt. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Informationen und Rufnummern Einwohner: Stand Reichenbach Busenbach Etzenrot Gesamt Wasserhärte Busenbach und Reichenbach: Etzenrot: Schulen Härtebereich 3/17-18 dh Härtebereich 2/11-12 dh Albert-Schweitzer-Schule Rei., Zwerstr. 15, Tel Kernzeit + Hort Albert-Schweitzer-Schule Tel Anne-Frank-Schule Bus., Schulstr. 15, Tel Kernzeit + Hort Anne-Frank-Schule, Tel Waldschule Etzenrot, Neufeldstr. 3, Tel Kernzeit Waldschule, Tel Musikschule Waldbronn, Pforzheimer Str. 35, Tel Volkshochschule Waldbronn, Stuttg. Str. 25a, Tel Kindergärten Kindergarten Schwalbennest, Oosstr. 2b, Tel Kinderkrippe Villa Kinderbunt, Pforzh. Str. 35, Tel Kindergarten Don Bosco, A.-Schweitzer-Str. 24, Tel Kindergarten St. Bernhard, Kirchstr. 19a, Tel Kindergarten St. Elisabeth, Tulpenstr. 22, Tel Kindergarten St. Josef, Kinderschulstr. 4a, Tel Kindergarten Waldkleckse, Schulstr. 15, Tel Kindergarten WaldSchatz, Tulpenstraße 24,Tel j.bauer@e-impulse.de TigerBär Waldbronn, Tel Hilfe... Caritasverband Ettlingen Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Tel Dienste für psychisch erkrankte Menschen, Tel Familienpflege, Tel / und Suchtberatung, Tel Caritas-Tagespflege, Waldbronn, Tel Caritas-Sozialstation, Albtal, Tel Diakonisches Werk d. Evang. Kirchenbezirke im Landkreis Karlsruhe, Ettlingen, Tel , Familien- und Lebensberatung, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung f. ältere Menschen, Hospizdienst Ettlingen. Hospizverein KMW, Ambulanter Hospizdienst, Tel und Frauen Notruf + Wildwasser, Tel Kreuzbund e.v. Selbsthilfegemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige donnerstags Uhr, Kontakttelefon: Telefonseelsorge, Tel. 0800/ oder (= rund um die Uhr, kostenfrei) Opfer-Notruf, Tel (bundesweiter Notruf/ Info-Telefon des Weißen Rings für Kriminalitätsopfer) Landratsamt KA, Jugendamt, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Tel Wohngift-Telefon für Baden-Württemberg, Tel Angehörige psychisch Kranker Tel (donnerstags Uhr) Arbeitskreis Leben KA - Hilfe bei Selbstmordgefährdung u. Lebenskrisen Mo.-Fr u. Mi Uhr, Tel (In dringenden Fällen über die Telefonseelsorge, Tel. s.o.), Arbeiterwohlfahrt Ettlingen, Tel , Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern, Tel Alateen, Tel Anonyme Alkoholiker, Tel (tägl Uhr) Verbraucherzentrale Info-Tel (0,12 p. Min.) Mo.-Do und Fr Uhr Kontaktbörse zur Vermittlung ehrenamtlicher Tätigkeiten, Tel oder Beratungsstelle "Libelle" für Menschen, die häusliche Gewalt erleben. Tel Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Tel

39 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 39 Die Pflegestützpunkte im Landkreis beraten auch über den Jahreswechsel Termine telefonisch vereinbaren Kreis Karlsruhe. Pflegestützpunkte sind kostenfreie und neutrale Beratungsstellen, die zu den Themen Alter und Pflege informieren, beraten und Unterstützung bieten. Die drei Pflegestützpunkte in Bretten, Bruchsal und Ettlingen sind auch um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, am Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 18:00 Uhr erreichbar. Es wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten, um einen Termin zu einem Beratungsgespräch zu vereinbaren. Die Außensprechzeiten in den Gemeinden entfallen in dieser Zeit. Standort Bretten: Donnerstag, 22. Dezember unter 0721/ (nachmittags geschlossen), Freitag, 23. und Dienstag 27. Dezember unter 07251/ 79199, Mittwoch, 28. Dezember unter 07243/ und Donnerstag/ Freitag 29./30. Dezember unter 0721/ Standort Bruchsal: Dienstag, 27. Dezember unter 07251/ 79199, Mittwoch, 28. Dezember unter 07243/ , Donnerstag/ Freitag 29./30. Dezember unter 0721/ Standort Ettlingen: Dienstag, 27. Dezember unter 07251/ 79199, Mittwoch, 28. Dezember unter 07243/ , Donnerstag/ Freitag 29./30. Dezember unter 0721/ , Montag/ Dienstag 2./3. Januar unter 0721/ , Mittwoch/ Donnerstag 4./5. Januar unter 07251/ Ab Januar (Ettlingen ab dem 9. Januar) sind die Pflegestützpunkte wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Das neue Programm für das 1. Semester 2017 liegt ab sofort an folgenden Stellen zur Abholung bereit: Kulturtreff, Stuttgarter Str. 25a, Rathaus, Kurverwaltung, bei allen Banken, Apotheken und vielen Geschäften in Waldbronn und Karlsbad. Sie können das VHS-Semesterprogramm auch unter unserer Homepage im Internet aufrufen und sich über Internet oder per anmelden; selbstverständlich auch - wie bisher - telefonisch, per Fax oder schriftlich: Stuttgarter Str. 25 a (Kulturtreff), Waldbronn-Reichenbach, Tel u. -92, Fax Geschäftszeiten: montags - freitags von Uhr, außerdem donnerstags von Uhr. Bankverbindung: Volksbank Ettlingen, BLZ , Kto-Nr , IBAN: DE , BIC: GENODE 61 ETT Bitte melden Sie sich recht bald an, ehe der von Ihnen gewünschte Kurs ausgebucht ist. Andererseits kann gerade Ihre Anmeldung zu der Entscheidung beitragen, ob ein Kurs stattfindet, zusätzlich organisiert oder was wir nicht hoffen abgesagt werden muss. Das Büro der Volkshochschule ist vom bis zum geschlossen. Wir wünschen allen unseren Teilnehmern und Kursleitern frohe, besinnliche Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr! Ab Januar bieten wir wieder Sprachkurse in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch sowie Chinesisch an. Bitte informieren Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne! Folgende Kurse beginnen gleich im Januar: K 43 Schreibwerkstatt für Anfänger und Fortgeschrittene / Karin Bruder, Autorin Mittwoch, ab , 5-mal, 14-täglich, jeweils Uhr, 41,00, Albert-Schweitzer-Schule K 58 Wirbelsäulengymnastik / Regina Koehler Donnerstag, ab , Uhr, 10-mal, 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 60 Wirbelsäulengymnastik / Regina Koehler Donnerstag, ab , Uhr, 10-mal, 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 62 Wirbelsäulengymnastik / Maria Leue Dienstag, ab , Uhr, 10-mal, 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 64 - Ein starker Nacken / Maria Leue Mittwoch, ab , Uhr, 10-mal, 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 97 - Tai Chi Chuan Anfänger / Bernd Weißer Dienstag, ab , Uhr, 11-mal, 55,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 99 - Tai Chi Chuan Fortgeschrittene / Bernd Weißer Dienstag, ab , Uhr, 11-mal, 55,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K Zumba-Fitness / Elvira Schneider Mittwoch, ab , Uhr, 12-mal, 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K Zumba-Fitness / Christine Kiefer Freitag, ab , Uhr, 5-mal, 21,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K Zumba-Fitness / Christine Kiefer Samstag, ab , Uhr, 5-mal, 21,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 140 Pilates / Sibylle Bodemer Dienstag, ab , Uhr, 12-mal, 50,00, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K 142 Pilates / Sibylle Bodemer Dienstag, ab , Uhr, 12-mal, 50,50, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K Fitness- und Rückentraining / Nicole Schaffhauser Montag, ab , Uhr, 12-mal, 50,50, Kulturtreff, Stuttg. Str. 25a K Waldbronner Stricktreff / Manuela Gegenheimer Do , , , ,09.03., jeweils Uhr, 30,00, Stuttgarter Str. 27 Zusätzlicher Kurs der nicht in unserem Programmheft steht: K Auseinandersetzung Weiß Fülle Leere Farben auf Klein und Groß für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren für Anfänger und Fortgeschrittene / Anuschka Gabriele Rausch Fr., , Uhr, Sa., , Uhr, So., , Uhr, 110,00 (inkl. aller Materialien), Atelier Kunst(T)Raum, Boschstr. 4, Karlsbad Marktplatz 3, Tel , buecherei@waldbronn.de Wir sind für Sie da: Fr. und jeden 1. u. 3. Sa Uhr, Di. und Do Uhr, Fr Uhr Weihnachtsschließung Die Leseinsel bleibt zwischen den Jahren von Samstag, 24. Dezember 2016 bis einschließlich Montag, 9. Januar 2017 geschlossen! Geschenktipp zu Weihnachten Ein weihnachtlicher Geschenktipp für eifrige Bibliotheksbenutzer dürfte ein E-Book-Reader sein, mit dessen Hilfe Medien aus unserem Onleihe-Verbund Ebooks & more ausgeliehen werden können. Ein Demonstrationsgerät können Sie gerne in der Gemeindebücherei begutachten. Unseren Leserinnen und Lesern wollen wir auf diesem Wege friedvolle und erholsame Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2017 wünschen!

40 40 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Förderverein Gemeindebücherei Waldbronn e.v. Weihnachtszeit - eine schöne Lesezeit Ein gutes Buch ist eine der großartigen, einfachen Freuden des Lebens. In der Gemeindebücherei können Sie viele Bücher finden und ausleihen. Unterm Weihnachtsbaum lässt es sich wunderbar und gemütlich lesen. Wir wünschen Ihnen erholsame Weihnachtstage und für das Neue Jahr einen guten Start. Anspruchsvolles Schulkonzert der Dritt- und Viertklässler Zu einer Musikalischen Soiree waren in der vergangenen Woche die Eltern und Angehörigen unserer Dritt- und Viertklässler in die weihnachtlich geschmückte Schulturnhalle eingeladen. Ziel dieses erstmals durchgeführten Schulkonzertes sollte es sein, dass die Kinder die im Musikunterricht erlernten vielfältigen Formen des Klassenmusizierens einmal einem größeren Publikum präsentieren können, was neben den fachlichen und sozialen vor allem auch die personalen Kompetenzen der Schüler steigert, wie Rektor Nold in seiner Begrüßung erläuterte. So wechselten sich in dem 75-minütigen kurzweiligen Programm jeweils mehrere dargebotene reine Spielstücke für Blockflöten, Orffsche Stabspiele (Glockenspiele, Xylofone, Metallofone und Bass-Stäbe), Boomwhackers und kleinem Schlagwerk ab mit instrumental begleiteten Liedern. Dazwischen lockerten mehrere Gedichte, vorgetragen von vielen Schülern aus allen vier Klassen zu den Themen Advent, Nikolaus, Weihnachten und Winter das Programm auf. Höhepunkte waren gegen Ende das mit Unterstützung derzeitiger Musik-Praktikantinnen der PH Karlsruhe fünfstimmig dargebotene John-Lennon-Lied Happy X-mas sowie das kleine Weihnachtsmusical Der Weihnachtsgast (Einstudierung der Sprechszenen: Frau Lehreranwärterin Natalie Lenz; Musik: Herr Nold). Hierzu vereinigten sich nochmals alle 90 Mitwirkenden der Klassen 3a, 3b, 4a und 4b. Erstmals kamen in der Soiree auch die neuen grünen Schul-T-Shirts zum Einsatz mit dem aufgedruckten schulischen Leitbild- Slogan: A F S - Alle füreinander sein. WEIHNACHTSFERIEN: In der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis 6. Januar 2017 bleibt die Musikschule und das Sekretariat geschlossen. Wir wünschen den Schülern und Eltern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr Schulen und Kindergärten Tageselternverein Ettlingen Epernayerstr. 34, Tel Ihr Ansprechpartner für familiäre Kindertagesbetreuung (0-14 Jahre) im südlichen Landkreis Karlsruhe: Beratung, Vermittlung und Begleitung individueller Betreuungsplätze Qualifizierung und fachliche Begleitung von Tagesmüttern und - vätern Wir freuen uns auf Sie. Interesse? Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Wir bieten auch flexible Sprechzeiten für Berufstätige an. TagesElternVerein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.v. Epernayer Straße 34; Ettlingen, Tel.: / info@tev-ettlingen.de; Anne-Frank-Schule Dritt- und Viertklässler gestalteten in den neuen Schul-T- Shirts erstmals ein Schulkonzert. Herzlicher und motivierender Beifall der gut 300 erschienenen Zuhörer begleitete alle Beiträge und dankte den Grundschülern für ein recht anspruchsvolles Schulkonzert. Die Schulleitung wünscht allen Schülerinnen und Schülern mit ihren Angehörigen sowie der gesamten Einwohnerschaft gesegnete Weihnachten, erholsame Ferien und ein gutes neues Jahr Realschule Karlsbad Nikolausturnier an der Realschule Karlsbad Die Nikolauswoche stand dieses Jahr in guter Tradition wieder ganz im Zeichen des Sports. Montag bis Freitag konnten Mädchen und Jungen der Klassenstufen fünf bis acht zeigen, was sie in den verschiedenen großen und kleinen Ballsportspielen drauf haben. Ein weihnachtlich friedlicher Umgang miteinander, Teamgeist und Fairplay wurden sowohl auf dem Spielfeld als auch drum herum groß geschrieben und machten das Turnier so für alle Beteiligten zu etwas Besonderem. Die tolle Organisation seitens unserer Fachschaftsvorsitzenden Frau Andl und vielen fleißigen Helfern, wie z.b. die sehr gewissenhaften Zehntklässler Benny und David, die die Schiedsrichterpfeife beim Basketballturnier der Mädchen gepfiffen haben, sorgten für einen reibungslosen Ablauf. Ohne die tolle Leistung aller Sportler schmälern zu wollen, werden im Folgenden die jeweiligen Sieger der einzelnen Turniere genannt.

41 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 41 Bei den Mädchen siegte im Futsal die Klasse 6c, im Basketball, mit lautstarker Unterstützung während des Finalspiels, die Klasse 7b und beim Volleyballturnier am Freitag sicherte sich die Klasse 8b souverän den ersten Platz. Die Jungen starteten das Turnier montags mit Fußball, wobei die Klasse 7a eine Glanzleistung ablieferte und damit den ersten Platz belegte. Die entscheidenden Tore im Finalspiel warf beim Handball die Klasse 6b und beim Basketball konnte der erste Platz mit sicheren Würfen von der 8b belegt werden. Unsere sportlichen Fünftklässler spielten am Mittwoch ein spannendes Völkerballturnier, wobei die Klasse 5c den ersten Platz erreichte. Gymnasium Karlsbad Kigabu neue Schülerfirma am Gymnasium Karlsbad Wie auch in den vergangenen Jahren gründeten 15 Schüler der 11. Klasse des Gymnasiums Karlsbad ihre eigene Firma. Die Schüler verwirklichten damit ihren Wunsch, einmal eine eigene Firma zu führen und zu sehen, wie der Prozess einer Firmengründung abläuft. Die gegründete Firma Kigabu möchte Kindern und Menschen, die gerade das Lesen erlernen, den Spaß am Lesen näherbringen und hat deshalb ein Klappbuch namens Kigabu das Känguru auf der Reise durch die Tierwelt mit einfachen und kurzen Sätzen entwickelt. Die einzelnen Sätze sind in vier Spalten aufgeteilt, welche man einzeln umklappen kann. So entstehen immer neue und vor allem lustige kleine Geschichten. Damit es die Leseanfänger leichter haben, dachten sich die Jungunternehmer etwas ganz Besonderes aus. Direkt neben jeder Satzspalte findet man ein Bild, auf dem man ein Känguru, die Leitfigur des Buches, sieht, das die in der Spalte beschriebene Aktivität ausführt. Die Jungunternehmer erhoffen sich, dass sie durch dieses Buch Leseanfängern mit Spiel und Spaß das Lesen lernen erleichtern können. Das Buch können Sie demnächst bei den Buchläden Lettera in Langensteinbach und LiteraDur in Waldbronn erwerben. Seit Juli 2013 darf das Gymnasium Karlsbad den Titel Junior Premium führen, da unsere Firmen in den letzten Jahren erfolgreich gewirtschaftet haben. JUNIOR ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR ggmbh. JUNIOR wird auf Bundesebene durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die KfW Mittelstandsbank, das Handelsblatt, Gesamtmetall, Danfoss, Deloitte, die AXA Versicherung und FedEx gefördert. Mehr Infos gibt es auf: Weihnachtsmarkt an der Ludwig Guttmann Schule der Weihnachtsmarkt fängt an, da freut sich jedermann Mit diesem Lied hat der Schulchor den diesjährigen internen Weihnachtsmarkt der Ludwig Guttmann Schule in Karlsbad am 5. und 6. Dezember eröffnet. Die Freude ist den Schülerinnen und Schülern anzusehen. Gespannt lauschen sie den Klängen der Musik, stimmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Refrain mit ein und genießen die festliche Atmosphäre, die alljährlich im Eingangsbereich der Schule entsteht. Bevor die Stände des Weihnachtsmarktes zum Mitmachen einladen, trifft sich die Schulgemeinschaft am Weihnachtsbaum, zur musikalischen Eröffnung. Zentraler Mittelpunkt ist einmal mehr das Karussell, welches der MSC Reichenbach, wie in den vergangenen Jahren auch, großzügig zur Verfügung gestellt hat. Die Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulleitung der Ludwig Guttmann Schule bedanken sich dafür recht herzlich. Herr Heipek, der Vorstand des MSC s ist unserer Einladung gefolgt und konnte das bunte Treiben rund um das Karussell bestaunen. Kindergarten Schwalbennest Advent im Schwalbennest In der vergangenen Woche kamen die Eltern des Kindergartens zu individuellen Gruppenabenden zum Basteln oder Backen und erlebten gemeinsam mit ihren Erzieherinnen einen sehr gemütlichen Adventsabend. Wo ist denn der Nikolaus? Fragten die Kinder vom Schwalbennest am Nikolaustag die Erzieherinnen. Dieser schickte einen Brief worin stand, dass er leider nicht kommen kann. Er hatte einfach zu viel Arbeit. Dennoch hatte er die Kinder nicht vergessen. Beim Waldspaziergang bei Raureif und klirrender Kälte konnten sie Spuren und Teile seines Bartes entdecken Plötzlich sahen die Kinder im Wald gerade noch den Nikolaus weiterlaufen. Er hatte ihnen Säcke mit Mandarinen, Nüssen und Dambedeis abgestellt. Die Kinder sangen ein Nikolauslied und beim Weitergehen nickte dieser und winkte den Kindern zu. Die Kinder luden die abgestellten Säcke in den Bollerwagen ein und liefen in den Kindergarten zurück, wo sie dann den Inhalt ausschütteten und bei gemeinsamen Liedern die leckeren Dambedeis aßen. DANKE an die Bäckerei Richard Nussbaumer für diese Leckereien sowohl an Nikolaus als auch an St. Martin. In der darauffolgenden Woche wurde dann noch einmal mit einer erwachsenen Person in der jeweiligen Gruppe ein Adventsfrühstück angeboten. Das war eine Freude! An drei unterschiedlichen Tagen erfreuten sich Kinder und Erwachsene an Liedern, Lichtlein und Gedichten sowie leckeren Plätzchen. Es waren sehr harmonische Stunden und alle waren sehr erfreut. Am 14. Dezember beiteiligte sich der Kindergarten Schwalbennest zum ersten Mal bei der Aktion Lebendiger Adventskalender von der Busenbacher Kolpingfamilie. Das war ein tolles Ereignis und eine überwältigende Teilnahme sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen. Für die mitgebrachte finanzielle Spende von Herrn Peter auf diesem Wege noch einmal herzlichen Dank. Auch die Patienten unserer Kurklinik wurden wie in jedem Jahr von unseren Kindern mit Liedern zum Advent erfreut. Es ist bereits Tradition, dass die Kinder vom Schwalbennest die Patienten mit Ihren Liedern und Gedichten erfreuen. Beim gemeinsamen Lied Kling, Glöckchen kann man dann schon mal die eine oder andere Freuden/Träne kullern sehen Das Schwalbennest wünscht auf diesem Wege allen Eltern mit Familien und den Spendern allen voran der Bäckerei Nussbaumer - unserer Einrichtung eine gesegnete Weihnachtszeit sowie ein gesundes und friedvolles neues Jahr Kindergarten Don Bosco Winterspaziergang des KIGA Don Bosco am 6. Dezember 2016 Am 6. Dezember 2016 unternahmen die Kinder der Marienkäfer- und Igelgruppe mit ihren Erzieherinnen einen Winterspaziergang. Passend zu diesem Tag fing es gegen 08:30 Uhr an zu schneien und die Kinder machten sich warm angezogen auf den Weg Richtung Feld.

42 42 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Die Kinder und Erzieherinnen genossen die frische Luft und liefen gut gelaunt über das Feld an die kleine Kapelle in Busenbach. Von weitem sahen die Kinder jemanden stehen! Es war der Bischof Nikolaus! Welche Überraschung! Die Kinder versammelten sich alle um den Bischof Nikolaus, der sogar einen großen Sack, sein goldenes Buch und seinen Bischofstab dabei hatte. Zur Begrüßung bekam er ein Lied Sei gegrüßt lieber Nikolaus gesungen, dann erzählten die Kinder dem Bischof, was sie alles über ihn wissen und was sie im Kindergarten über ihn gehört haben. Bischof Nikolaus war begeistert und freute sich über so viel Wissen der Kinder. Anschließend durfte jedes Kind zu Bischof Nikolaus kommen, denn er hatte für jedes Kind ein Säckchen gefüllt mit Mandarinen, einem Apfel, Nüssen und etwas Süßem dabei. Alle Kinder trauten sich ganz alleine zu ihm hin und freuten sich über das Geschenk. Zum Abschluss bekam der Bischof noch ein Lied gesungen und ein kräftiges Dankeschön. Dann musste er weiterziehen, da noch viele Kinder auf ihn warteten. Die Kinder und Erzieherinnen marschierten wieder zurück in den Kindergarten, um sich von dem Winterspaziergang mit toller Überraschung aufzuwärmen. Die Kinder und Erzieherinnen des KIGA Don Bosco bedanken sich herzlich bei dem Bischof Nikolaus, dass er Zeit für sie gefunden hat. Es war ein wunderschöner Vormittag, der uns lange in Erinnerungen bleiben wird! Kindergarten St. Josef Weihnachtsbäckerei im Kindergarten St. Josef Die Zimmer sind geschmückt, Weihnachtslieder klingen durch die Fluren und die Vorfreude auf Weihnachten kann man spüren. Über die Flure zieht der Duft von selbstgebackenen Plätzchen. Diesen herrlichen Duft und vergnügt backende Kinder haben wir unseren Backpaten zu verdanken. Ein paar Mütter und ein Vater haben sich dazu bereit erklärt zu uns in den Kindergarten zu kommen und einen Vormittag lang mit ein paar Kindern die verschiedensten Plätzchen zu backen. Von den Kleinsten bis zu unseren Schulanfängern hatte jeder die Chance etwas selbst zu tun und ihr Werk an unserer Weihnachtsfeier zu kosten. Mit großem Eifer und Vorsicht wurden Kugeln gerollt, Tannenbäume- Sterne- Stiefel ausgestochen und verziert. Natürlich durfte zwischendurch auch genascht werden und am Ende wurde jedes Backkind noch mit einem Versucherle belohnt. Das Backen hat den Kindern viel Freude bereitet. Stolz verließen sie die Küche und erzählten was sie geschafft haben. Für die schöne Backzeit bedanken sich die Kinder und das ganze Erzieherteam sehr herzlich bei den fleißigen Backpaten! Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Waldorfkindergarten Karlsbad Weihnachten steht vor der Tür Mit den schönsten Liedern des Jahres, backen und basteln, wurden die Kinder durch die besinnliche Adventszeit begleitet. Nicht nur das Spielen oder Lesen der Weihnachtsgeschichte, auch das Anfertigen des Moosgärtchens, lässt die Kinder mit ihren Händen, Figur für Figur, diese Geschichte erlebbar machen. Durch Filzen oder Bienenwachs kneten entsteht eine kleine Krippe auf gesammeltem Moos. Die Kinder begreifen mit allen Sinnen. Begonnen haben wir die Adventszeit mit der Adventsspirale. Hier durften die Kinder ihr Apfellicht entzünden. Und nun zum vierten Advent wurde wieder mit großem Erfolg das Christgeburtsspiel aufgeführt. Dieses wunderbar gespielte alte Bauernstück lässt einen spüren, dass Weihnachten nun endlich vor der Tür steht. Wir wünschen allen eine gesegnete Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ganz besonderer Dank gilt den Erzieherinnen, die unsere Kinder mit viel Herz begleiten. Auch in 2016 haben sich die Gruppen verändert. Durch die Schulkinder haben wir im September klein begonnen, sind nun aber fast voll belegt. Es ist die Leistung der Erzieherinnen, die Gruppe durch diese Zeit zu führen, jedes Kind im Blick zu haben und das soziale Miteinander zu fördern. Die Kinder und ihre Familien freuen sich nun auf den Jahresabschluss. Am Donnerstag vor den Ferien wird in den Gruppen eine kleine alljährliche Weihnachtsfeier mit Christgeburtsspiel der Kinder stattfinden. Besonders hat uns auch gefreut, dass uns die Sparkasse Ettlingen vorweihnachtlich beschenkt hat. Wir bedanken uns für die großzügige Spende für unser geplantes Spiel- und Klettergerüst. Spendenübergabe der Sparkasse Ettlingen

43 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 43 Partnerschaften Allen Mitgliedern und Freunden unserer Partnerschaft wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr Wir freuen uns, im nächsten Jahr vom 9. Juni bis 14. Juni unsere Freunde aus Monmouth in Waldbronn begrüßen zu können. Allen Mitgliedern und Freunden des Freundeskreises Reda Waldbronn e.v. frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr. Wesotych Świąt i szczęśliwego Nowego Roku Kirchliche Mitteilungen Ev. Kirchengemeinde Waldbronn Pfarramt, Tel , Fax Pfarrerin B. Roller, Tel ev-kirche-waldbronn@t-online.de Wo die Seele atmen kann! Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten: in unserem Gemeindezentrum in der Goethestraße 8; wenn nichts anderes angegeben ist. Heiligabend, 24. Dezember Uhr Familiengottesdienst, Herz-Jesu-Kirche Etzenrot, Pfarrer i.r. Karl Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel, Pfarrerin Roller Uhr Christvesper mitgestaltet von Sängerinnen und Sängern von Projekt- und Kirchenchor, Pfarrerin Roller Tag der Geburt des Herrn Christfest, 25. Dezember Uhr Abendmahlsgottesdienst (Gemeinschaftskelch/Wein mit Intinktio), Pfarrerin Roller Tag nach der Geburt des Herrn Christfest, 26. Dezember Uhr Gottesdienst mit Taufe von Raphael Bugge, Logan Hightower und Enie Schwerdtle, Pfarrerin Roller Wochenspruch: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. (Johannes 1,14) Samstag, 31. Dezember Wachet und betet Altjahrabend Vor dem Feiern noch einmal das Jahr vor Gott bedenken: Uhr Jahresschlussgottesdienst, Pfarrerin Roller Tagesspruch: Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von großer Güte. (Psalm 103,8) Allen Gemeindegliedern wünschen wir ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und Gottes Segen und Geleit im neuen Jahr mit der Jahreslosung: Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Ezechiel 36,26 Sonntag, 1. Januar In Gottes Hand Neujahr Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Roller anschließend gegen Uhr Einweihung und Setzung der Fahne für das Jahr des Reformationsjubiläums, 500 Jahre nach dem Thesenanschlag Dr. Martin Luthers. Wochenspruch: Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn. (Kolosser 3,17) Freitag, 6. Januar, Die Herrlichkeit Christi Epiphanias Uhr Siehe, ich mache alles neu, Ökumenischer Gottesdienst zum Reformationsgedenken, St. Wendelin Reichenbach, Pfarrerin i.e. Prautzsch, Pastoralreferentin Dr. Fehling Predigt: Axel Ebert, Leiter des Amtes für Missionarische Dienste der Evangelischen Landeskirche in Baden. Im Anschluss Empfang im Pfarrzentrum Ernst-Kneis Sonntag, 8. Januar, Die Taufe Jesu 1. Sonntag nach Epiphanias Uhr Gottesdienst, Prädikant Beutelspacher Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. (Römer 8,14) Mittwoch, 11. Januar Uhr Abendmahlsgottesdienst (Einzelkelch und Saft), Tagespflege am Marktplatz 9, Pfarrerin Roller Herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen Ort: Ev. Gemeindezentrum Goethestraße 8 oder Ort angegeben. Frauenkreis Etzenrot, Dienstag, 10. Januar, Uhr im Alten Rathaus Etzenrot Probe Projektchor, Dienstag, 10. Januar, Uhr Spielgruppe für Kinder bis 3 Jahre, erstes Treffen nach den Ferien am Mittwoch, 11. Januar Kontakt: Stephanie Knab, Telefon Konfirmandenunterricht, erstes Treffen nach den Ferien am Mittwoch, 11. Januar, Uhr Konfi3-Kurs, Donnerstag, 12. Januar, Uhr Probe Kirchenchor, Donnerstag, 12. Januar, Uhr Treffen Eltern gestalten Gottesdienst für ihre Kinder, Donnerstag, 12. Januar, Uhr Krippenspielprobe, Freitag, 23. Dezember, Uhr Jungschar-Gruppe, Samstag, 14. Januar, Uhr Konfi3-Kurs Herzliche Einladung zum zweiten Abschnitt unseres Konfi3- Kurses. Thema: Gott mag mich - Taufe. Im neuen Jahr treffen wir uns am 12. und am jeweils von bis Uhr. Das Thema beschließen wir mit einem Familiengottesdienst zum Thema Taufe am Sonntag, den 12. Februar 2017 um Uhr. Briefe an den lieben Gott mit Patricia Schmid Jeden 2. Dienstag im Monat treffen wir uns, um Gott in einem Brief zu schreiben, was wir schon immer einmal sagen wollten: Fragen, Zweifel, Freude, Dank, Sorgen, Wut... und all das, was uns in diesem Moment oder schon lange bewegt. Jeder kann mitmachen. Sie müssen außer Papier und Bleistift nur eines mitbringen: Zeit einmal nur für sich. Treffpunkt: Erstmals am 10. Januar 2017, von bis Uhr im evangelischen Gemeindezentrum, Goethestr. 8 Bürozeiten: Das Pfarrbüro ist vom bis geschlossen. Mo bis Fr Uhr, Di von Uhr Büro Frau Anderer, Tel ; Pfarrerin Roller, Tel Bitte beachten Sie auch die Ökumenischen Mitteilungen im Amtsblatt und besuchen Sie uns bei

44 44 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Ökumenische Mitteilungen Ökumenisches Bildungswerk Waldbronn-Reichenbach Reformation in ökumenischer Perspektive Seit geraumer Zeit bemühen sich beide großen Kirchen in Deutschland, die evangelische und die katholische Kirche, das Reformationsjahr 2017 gemeinsam und gerade nicht wie in den vergangenen Jahren als einen Luther-Kult zu veranstalten. Die Vorsitzenden beider Kirchen, Prof. Dr. Bedford-Strohm (EKD) und Reinhard Kardinal Marx (DBK) haben hierzu jüngst gemeinsam eine Erklärung veröffentlicht, in der sie einen solchen ökumenischen Weg skizzieren. Die Erklärung steht unter dem Titel Erinnerungen heilen Jesus Christus bekennen. Sie benennt einige ökumenische Felder, in denen Christen aller Konfessionen dieses Ereignisses in ökumenischer Verantwortung erinnern können. Prof. Dr. Günter Frank wird an diesem Abend die Überlegungen vorstellen und zum gemeinsamen Nachdenken anregen. Termin: Mittwoch, 18. Januar 2017, Uhr Ort: Kath. Pfarrzentrum Waldbronn-Rb., Busenbacher Str. 6 Referent: Prof. Dr. Günter Frank, Leiter des Melanchthon- Hauses und der Europäischen Melanchthon-Akademie Bretten Infos bei Brigitte Kuhnimhof, Tel. 0160/ Kontakt: brigittekuhnimhof@outlook.com Ökumenisches Taizé-Gebet Herzliche Einladung zum Taizégebet am Sonntag, um 20 Uhr in der kath. Kirche in Etzenrot. Röm.-katholische Kirchengemeinde Waldbronn-Karlsbad Pfarrer Torsten Ret, Tel ; ret@sewk.de Diakon Thomas Christl, Tel , christl@sewk.de Pastoralreferentin Dr. Ruth Fehling, Tel ; fehling@sewk.de Pastoralreferent Thomas Ries, Tel ; ries@sewk.de GRef in Alexandra Kunz, Tel ; kunz@sewk.de GRef in Ursula Seifert, Tel ; seifert@sewk.de St. Wendelin Reichenbach: Pfarrbüro: Frau Kuhnimhof und Frau Nofer-Steigert Tel , reichenbach@sewk.de Sprechzeiten: Mo. und Fr Uhr, Mi Uhr St. Katharina Busenbach: Pfarrbüro: Frau Zaich, Tel , busenbach@sewk.de Sprechzeiten: Di., Do., 9-11 Uhr Herz-Jesu Etzenrot: Pfarrbüro: Frau Pukowski, Tel , etzenrot@sewk.de Sprechzeiten: Di., Uhr, Mi., 9-10 Uhr Samstag, : Heiliger Abend Busenb./Reichenb. Kinderkrippenfeier Christmette: Reichenbach (Müller/Kraft) Busenbach mit dem Kirchenchor (Ret) Etzenrot (Bundschuh) Langensteinbach (Ret) Sonntag, : Weihnachten Festgottesdienste: Reichenbach mit dem Kirchenchor (Ret/Kraft) Busenbach (Bundschuh) Etzenrot mit dem Kirchenchor (Ret) Langensteinbach (Müller) Etzenrot Weihnachtsvesper mit eucharistischem Segen Montag, : Busenbach Hl. Messe (Ret) Etzenrot Hl. Messe (Kraft) Langensteinbach Hl. Messe (Bundschuh) Spielberg Wortgottesdienst Dienstag, : Reichenbach Wortgottesdienst im Seniorenheim im Rück Busenbach Hl. Messe Mittwoch, : Reichenbach Hl. Messe, anschl. Anbetung Donnerstag, : Busenbach Hl. Messe Langensteinbach Hl. Messe im Klinikum Freitag, : Reichenbach Kreuzwegandacht Etzenrot Hl. Messe Spielberg Wortgottesdienst: Jahresschlussfeier Samstag, : Silvester Busenbach Jahresschlussgottesdienst Reichenbach Hl. Messe zum Jahresschluss Etzenrot Jahresschlussandacht Sonntag, : Neujahr Langensteinbach Hl. Messe Etzenrot Hl. Messe mit Aussendung der Sternsinger Montag, : Busenbach Gebetsstunde Reichenbach Morgengebet Reichenbach Anliegengebet Dienstag, : Busenbach Hl. Messe Mittwoch, : Etzenrot Laudes Reichenbach Aussendung der Sternsinger Langensteinbach Hl. Messe im Kurfürstenbad Reichenbach Hl. Messe, anschl. Anbetung

45 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 45 Donnerstag, : Spielberg Sternsingeraussendung Langensteinbach Vorabendmesse mit den Sternsingern Freitag, : Erscheinung des Herrn Busenbach Hl. Messe mit den Sternsingern Reichenbach Hl. Messe mit den Sternsingern Reichenbach Kinderkirche im Pfarrzentrum (UG) Reichenbach Ökumenischer Gottesdienst zur Eröffnung des Reformationsgedenkens Etzenrot Feierliche Vesper Samstag, : Reichenbach Klangwort - Orgelmusik und Bibelwort Etzenrot Vorabendmesse mit den Sternsingern Sonntag, : Langensteinbach Hl. Messe Busenbach Hl. Messe Jugendgottesdienst, anschl. Kirchencafé Busenbach Taufe Reichenbach Stunde der Barmherzigkeit Montag, : Busenbach Gebetsstunde Reichenbach Morgengebet Busenbach Wortgottesdienst der kfd für die SE Etzenrot Vesper Reichenbach Anliegengebet Dienstag, : Busenbach Schülerwortgottesdienst Busenbach Hl. Messe Mittwoch, : Reichenbach Schülerwortgottesdienst Reichenbach Hl. Messe, anschl. Anbetung Donnerstag, : Langensteinbach Hl. Messe Freitag, : Reichenbach Kreuzwegandacht Spielberg Hl. Messe Samstag, : Etzenrot Konzert: Maxim Kowalew Don Kosaken in der Herz-Jesu-Kirche Reichenbach Vorabendmesse Sonntag, : Etzenrot Hl. Messe Busenbach Kinderwortgottesdienst im Pfarrheim Langensteinbach Hl. Messe Reichenbach Kirchenmäuse Etzenrot Ökumenisches Taizégebet Eine-Welt-Kreis Waldbronn Wir freuen uns über Ihren Einkauf von fair gehandelten Waren (größtenteils Bio ): immer samstags und sonntags nach dem Gottesdienst in Busenbach in der Bücherei unter der Sakristei Reichenbach Pfarrzentrum Untergeschoss Langensteinbach Pfarrer-Benz-Haus (Gemeindehaus) Etzenrot, 1 x mtl. Pfarrheim Ihr Eine-Welt-Kreis Waldbronn-Karlsbad Seniorenarbeit Altenwerk Reichenbach: Vorschau Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag am Mittwoch, 25. Januar um Uhr im Pfarrzentrum Ernst Kneis. Wir werden einen unterhaltsamen Nachmittag für kluge Köpfe haben mit allerlei Quiz und Rätseln. Abholung für Gehbehinderte: Wally Anderer: 07243/61027 Kath. Pfarrgemeinde St. Wendelin Waldbronn-Reichenbach Die Sternsinger sind in Reichenbach vom unterwegs. Wir bitten Sie, unsere Sternsinger wohlwollend und freundlich aufzunehmen und danken allen Erwachsenen und Kindern, die sich Gemeinsam für Gottes Schöpfung - in Kenia und weltweit einsetzen. Kolpingsfamilie Reichenbach Frohe Weihnachten Liebe Kolpingschwestern, liebe Kolpingbrüder, liebe Freunde und Helfer unserer Kolpingsfamilie, wir wünschen euch schöne und besinnliche Weihnachtstage im Kreise eurer Familie, vor allem Gesundheit und ein erfolgreiches Jahr Wir möchten uns nochmals besonders bei all denen bedanken, die uns das ganze Jahr über begleitet und uns bei unseren Aktivitäten tatkräftig unterstützt haben. Das Leitungsteam und der Vorstand der Kolpingsfamilie Reichenbach Kath. Frauengemeinschaft Reichenbach Kfd Reichenbach Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen und Besuchern unserer Veranstaltungen im Jahr Durch Ihren Besuch ermöglichten Sie uns, an folgende caritative Einrichtungen zu spenden: Mutter Teresa Kreis, Containerbäckerei Nußbaumer in Indien, Kinderhaus Rosa Maria in Honduras, Kinderkrankenhaus Bethlehem, ambulanter Hospiz-Dienst Karlsbad- Marxzell-Waldbronn. Auch ein Dankeschön an die Bäckerei Richard Nußbaumer für die großzügigen Spenden der Backwaren das Jahr über. Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Veranstaltungen im Jahr 2017 wieder besuchen. Unsere nächsten Termine sind die Faschingsveranstaltungen 2017 im Pfarrzentrum. Vorab schon die Termine: Mittwoch, den 15. Februar 2017, Fastnacht nur für Frauen, Sonntag, den 19. Februar 2017, Fastnacht für Allgemeinheit, Mittwoch, den 22. Februar 2017, Fastnacht für Allgemeinheit. Der Kartenvorverkauf findet am 4. Februar 2017 ab Uhr im Pfarrzentrum statt. Die Restkarten sind ab Montag, den 6. Februar 2017 bei Elektro Dreher erhältlich. Wir wünschen allen gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr. Ihre Frauengemeinschaft Reichenbach Kath. Pfarrgemeinde St. Katharina Waldbronn-Busenbach Spieleabend mittwochs in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr Vom bis möchten wir alle Interessierten mittwochs alle 2 Wochen zum Spieleabend einladen. In ungezwungener Runde können Gesellschafts- oder Kartenspiele gespielt werden. Wer sich einfach nur unterhalten oder neue Kontakte knüpfen möchte, ist ebenfalls herzlich eingeladen. Die Spieleabende finden in der Bücherei unter der Sakristei St. Katharina in Busenbach statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Über zahlreiche Besucher würden wir uns freuen. Das Kirchencafé-Team.

46 46 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 Kirchencafé nach der Spätmesse am in Busenbach Es besteht wieder die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch in der Bücherei unter der Sakristei. Kaffee, alkoholfreie Getränke, Kuchen und Brezeln stehen bereit. Es können auch Bücher ausgeliehen und fair gehandelte Waren eingekauf werden. Herzliche Einladung an alle. Kolpingsfamilie Busenbach Kreuzweh Vortrag von Dr. Jürgen Kußmann Kreuweh hat jeder mal. Warum, was verbirgt sich dahinter? Der eine hat nur Rückenschmerzen, der andere in Arme oder Beine ausstrahlende Schmerzen, Gefühlsstörungen, Muskelschwächen - wie erklärt sich dies? Was muss man wie ernst nehmen, ggf. gezielt abklären und behandeln lassen? Was kann man selbst zur Beschwerdelinderung beitragen? Über all diese Themen und Fragen wird Herr Dr. Kußmann referieren und im Gespräch mit uns vertiefen. Termin: Montag 16. Januar 2017 um Uhr im Pfarrheim Busenbach Weihnachtsfeier im Pfarrheim Busenbach Kolping - Theater Forchheim Donnerstag Näheres siehe Amtsblatt vom Kath. Pfarrgemeinde Herz Jesu Waldbronn-Etzenrot Die Sternsinger kommen! Gemeinsam für Gottes Schöpfung in Kenia und weltweit! So lautet dieses Mal das Motto der Aktion Dreikönigssingen. Auch unsere Pfarrgemeinde unterstützt seit vielen Jahren diese Aktion. In Etzenrot sind die Sternsinger unterwegs am: Montag, 2. Januar und Dienstag 3. Januar 2017, (je nach Wetterlage auch am 4. Januar) Mit dem Kreidezeichen 20*C+M+B*17 bringen sie als die Heiligen Drei Könige den Segen Christus segne dieses Haus zu den Menschen und sammeln für Not leidende Kinder in aller Welt. Unsere Mädchen und Jungen freuen sich auf den Besuch bei Ihnen und danken Ihnen schon jetzt für einen freundlichen Empfang. Wer an diesen Tagen nicht zu Hause ist, kann seine Spende auf das Konto Röm.-kath. Kirchengemeinde Waldbronn-Karlsbad IBAN: DE mit Vermerk Sternsinger" überweisen. Gerne können Sie Ihre Spende auch im Pfarrbüro, Kirchstr. 19 abgeben. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Gruppe Wegzeichen Chor & Band Neuapostolische Kirche Sonntag, 25. Dezember 9.30 Uhr Gottesdienst - Weihnachten Samstag, 31. Dezember Uhr Gottesdienst - Silvester Sonntag, 01. Januar Uhr Gottesdienst - Neujahr Trägerverein Jugendarbeit Karlsbad/Waldbronn Programm vom Jugendtreff Waldbronn Donnerstag: 14:00-16:00 Lerntreff Klasse :00-21:00 Offener Treff Freitag: 16:00-21:00 Offener Treff Weihnachtsferien vom bis Alle Termine, Fotos und weitere Informationen wie immer unter oder auf Facebook. Vereinsnachrichten Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Busenbach e.v. Das DRK Busenbach wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schöne Weihnachten, ruhige Feiertage und für das kommende Jahr viel Glück und Gesundheit.

47 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 47 Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Reichenbach e.v Frohe Weihnachten Helfen, ohne zu fragen wem! Diese Maxime stellte Henry Dunant, der Gründer des Roten Kreuzes, auf und widmete sein Leben dieser Richtschnur. Zu Weihnachten kommen die Menschen zum Nachdenken, vielleicht auch über das Lebenswerk Dunants. Das DRK-Reichenbach wünscht Ihnen eine besinnliche und friedliche Weihnacht und ein glückliches Jahr Wir danken allen Helfern für das Engagement im vergangenen Jahr. Die Bereitschaft, die sich regelmäßig auf Festen, Sportevents o.ä. um die Gesundheit der Bevölkerung kümmert, die Leitungen der Seniorengymnastik und des Jugend- DRK und die Vorstandsmitglieder sind samt und sonders ehrenamtlich in ihrer Freizeit für das DRK tätig. Dafür gebührt ihnen und ihren Familien ein großer Dank. Aber auch passive Mitglieder, gelegentliche Helfer oder finanzielle Unterstützer des DRK sollte an dieser Stelle gedankt werden. Unseren herzlichsten Dank! Wenn das neue Jahr angebrochen ist, wird schon die erste Dienstleistung von dem DRK Reichenbach erbracht: Die Christbäume der Reichenbacher Haushalte können gegen ein geringes Entgelt am 7., 14., und 21. Januar 2017 vor Ihrem Haus abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, die Bäume rechtzeitig deutlich sichtbar nach draußen zu legen. Einheit- eine der sieben Leitlinien des DRK- besagt: Wir haben viele Talente, aber nur eine Idee! In diesem Sinne wünschen wir allen eine frohe Weihnacht. Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Etzenrot e.v. Das DRK Etzenrot wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes erfolgreiches Jahr 2017 Herzlich bedanken wollen wir uns für die zahlreich eingegangenen Spenden für das neue Einsatzfahrzeug. Ihr DRK Ortsverein Etzenrot DLRG Waldbronn e.v. Wintertraining 2016/2017 ab 24. September Samstag Bahn 1 Bahn 2 Bahn 3 10:45-11:30 Uhr Frösche Guppis 11:30-12:15 Uhr Krabben Belugas/DSTA Piranhas 12:15-13:00 Uhr Freies Training Haie Die Ü-Karte kostet für das gesamte Wintertraining 40. Treffpunkt jeweils 15 Minuten vor Trainingsbeginn im Hallenbad der Bergschule Remchingen-Singen. Einladung zur Jugendversammlung am Freitag, um Uhr im Nebenraum des Restaurant La Cigogne, Ettlinger Straße 97, Waldbronn, Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Anwesenheit 3. Verabschiedung der Tagesordnung 4. Jahresrückblick des Jugendteams 5. Bericht des Jugendschatzmeisters 6. Entlastung des Jugendschatzmeisters 7. Entlastung des Jugendvorstandes 8. Wahl eines Wahlleiters 9. Neuwahlen des Jugendvorstandes 10. Ausblick auf Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis zum schriftlich bei Sara Altenburger,jugend@waldbronn.dlrg.de eingereicht werden. Auch Eltern sind herzlich willkommen. Einladung zur Mitgliederversammlung (im Anschluss an die Jugendversammlung) am Freitag, , um Uhr im Nebenraum des Restaurant La Cigogne, Ettlinger Straße 97, Waldbronn, Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Anwesenheit 3. Verabschiedung der Tagesordnung 4. Berichte 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 3. Vorsitzende, Technischer Leiter, Schatzmeister, ÖKA, Jugendleitung, Kassenprüfer 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Schatzmeister 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl eines Wahlleiters 9. Neuwahlen des Vorstandes 10. Bestätigung des Jugendvorstandes 11. Ausblick auf Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis zum schriftlich bei Roland Szabados info@waldbronn.dlrg.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf rege Teilnahme! Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr und erholsame Ferientage. Hospizverein e.v. Karlsbad -Marxzell -Waldbronn Liebe Leserinnen und Leser Heute geht unsere Vorstellung der Internetseiten weiter 2. Seite: Was ist Hospiz Hospizdienst ist eine Geisteshaltung, die das Leben bis zum Ende bejaht. Die Hospizbewegung lässt sich von zwei prägenden Grundgedanken leiten, die mit den beiden Begriffen Hospiz und Palliativ Care ausgedrückt werden können. Hospiz bedeutet Herberge. Gemeint ist hier ein gastliches Haus oder ein Ort, an dem sich ein Mensch wohlfühlt, sein Zuhause. Damit auch sein Ort für ein würdevolles Sterben. Die deutsche Hospizbewegung entstand Mitte der 80 Jahre und behandelt Sterben, Tod und Trauer nicht mehr als Tabu, sondern schafft den Rahmen für ein menschenwürdiges Sterben inmitten zugewandter Menschen. Der Begriff Palliativ Care (lat.`palliare` = mit einem Mantel bedecken / engl.`care` = Versorgung, Betreuung, Aufmerksamkeit) umfasst alle Bereiche der Versorgung und Begleitung unheilbar Schwerkranker und Sterbender und ist eine interprofessionelle, klinisch und kommunikativ ausgerichtete Teamleistung durch im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen, die sich an Patienten und deren Angehörige richtet und dem Willen des Sterbenden oberste Priorität einräumt. Hospizverein Karlsbad-Marxzell-Waldbronn e.v. Ansprechpartnerin Frau Elisabeth Strnad Telefon E.mail strnad@hospizverein-kmw.de

48 48 AMTSBLATT WALDBRONN Nummer 51/52 VdK Waldbronn Neue Betrugsmasche trifft wieder Rentner Immer schneller wechseln Trickbetrüger ihre Methoden um an Geld zu gelangen. Dabei werden oftmals Rentnerinnen und Rentner zum Opfer. Seit kurzem erreicht die Deutsche Rentenversicherung vermehrt Hinweise auf eine neue Masche der Trickbetrüger. Freundliche Damen oder Herren kontaktieren im Namen der Rentenversicherung Senioren per Telefon und erklären, dass es ab 1. Januar 2017 eine neue gesetzliche Verpflichtung gäbe. Diese besage, dass jeder Rentner und jede Rentnerin ein Notfalltelefon sowie ein Notfallarmband und einen Notfallknopf besitzen müsse. Dabei versuchen die Betrüger, die in einigen Fällen sogar verschiedene persönliche Daten der Senioren benennen können, an die Bankdaten ihrer Opfer zu gelangen. Die Betrüger weisen gerne darauf hin, dass dieser Anruf in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse stattfinde. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt eindrücklich vor diesen Anrufern. Eine solche gesetzliche Neuregelung wird nicht eingeführt. Die Rentenversicherung fordert niemals telefonisch zu Zahlungen auf oder bittet um Kontodaten. Dies geschieht immer auf schriftlichem Weg. Zur Sicherheit ihrer Rentner bittet die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg daher unter der Rufnummer die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. Man sollte sich im Ernstfall nicht davor scheuen, die Polizei zu Rate zu ziehen. Obst- und Gartenbauverein Busenbach e.v. Wir wünschen unseren Ehrenvorsitzenden, allen Ehrenmitgliedern, Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein frohes, gesegnetes Weihnachtfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr. Herzlichen Dank an alle, die uns über s Jahr bei welcher Gelegenheit und an welcher Stelle auch immer mit Rat und Tat zur Seite standen. Unser Dank geht natürlich auch an alle Spender und die örtlichen Vereine für ihre Unterstützung, sowie an die Gemeinde und die OGV Reichenbach und Etzenrot für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Allen Kranken wünschen wir gute Genesung. Obst- und Gartenbauverein Reichenbach e.v. Weihnachtsgrüße Wir wünschen allen Ehrenmitgliedern, Mitgliedern mit ihren Familien, sowie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Waldbronn ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und viel Glück im neuen Jahr Bleiben oder werden Sie alle gesund. Ihr OGV Reichenbach Kleintierzuchtverein C573 Busenbach e.v. Weihnachtsgrüße Wir wollen uns recht herzlich bei allen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen unseren Mitgliedern, Helfern, Freunden und Gönnern, für ihre Treue zu unserem Verein bedanken. Wir wünschen Ihnen ein friedvolles, gesegnetes Weihnachtsfest, einen erfolgreichen Start ins neue Jahr, in der Hoffnung, dass Ihre Wünsche und Erwartungen in Erfüllung gehen, vor allem wünschen wir Ihnen aber Gesundheit. Kleintierzuchtverein C573 Busenbach e.v. Die Verwaltung Kleintierzuchtverein C 524 Etzenrot e.v. Herzliche Weihnachtsgrüße Wir wünschen allen Ehrenmitgliedern, Mitgliedern und Freunden unseres Vereins ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, geruhsame Weihnachtsfeiertage und ein gutes und erfolgreiches Jahr Vorankündigung: Die nächste Mitgliederversammlung findet statt am Freitag, 20. Januar 2017 um 19:30 Uhr im Vereinsheim bei der Wiesenfesthalle in Waldbronn-Etzenrot. Der Vorstand Brieftauben-Verein Albtalbote Reichenbach e.v. Besinnliche Weihnachten Der Brieftaubenverein Albtalbote wünscht allen seinen Mitgliedern und Mitbürgern von Waldbronn ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr Vor Allem Gesundheit und Zufriedenheit. Ihr Albtalbote Gesangverein "Freundschaft" Busenbach e.v. Frauen- und Männer-Chor -Chor "Joyful" Frohe Weihnacht Die Verwaltung des Gesangvereins Freundschaft Busenbach wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr Gesangverein "Concordia" 1875 e.v. Reichenbach Frohes Fest Der Gesangverein CONCORDIA Reichenbach bedankt sich bei allen Mitgliedern, Freunden und Förderern für die Unterstützung im vergangenen Jahr und wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest, einen ruhigen, friedlichen und zufriedenen Ausklang 2016 sowie einen fröhlichen und erfolgreichen Start in das Jahr AccoMusica e.v. Zum Jahreswechsel Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Freunden, die uns im Jahr 2016 die Treue gehalten und unterstützt haben und wünschen ihnen ein glückliches, erfolgreiches und gesundes Jahr Jahresfeier im Advent Mit einer stimmungsvollen Adventsfeier ließen vor über 150 Zuhörern Kinder und Jugendliche im evang. Gemeindehaus in Langensteinbach als Solisten, in kleinen Gruppen oder als Orchester mit rhythmischen Tänzen, Vorspielen und konzertanten Einlagen das Jahr musikalisch ausklingen. Der Nachmittag, bereichert durch das 2. Orchester, bildete den gelungenen Abschluss für ein Jahr, das reich an Höhepunkten war. Hier hob Vorstand Thomas Lehmann den Waldbronner Musikpreis und das hervorragende Abschneiden des 1. Orchesters und des Jugendorchesters beim 12. World Music Festival in Innsbruck hervor. Thomas Lehmann überbrachte ein großes Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz an Christiane Becker und Uwe

49 Nummer 51/52 AMTSBLATT WALDBRONN 49 Müller, die musikalischen Leiter der verschiedenen Gruppen von AccoMusica. Das Jugendorchester schaffte einen durchschnittlichen Probenbesuch von über 93%! Dieses Engagement wurde mit einem Gutschein für jedes Orchestermitglied mit entsprechender Anwesenheit belohnt. Als Anerkennung für fleißiges Üben und Motivation für neue Taten erhielten auch die übrigen Akkordeonschüler ein Weihnachtspräsent in Form eines Gutscheins für ein Pizzaessen incl. Nachtwanderung und Übernachtung in der Musikschule. Unsere Melodicaschüler machen im Januar einen Ausflug nach Karlsruhe ins Badische Staatstheater zu Schneeweißchen und Rosenrot. Alle anwesenden Kinder bekamen außerdem einen Dambedei. Den emotionalen Höhepunkt bildete der traditionelle gemeinsame Auftritt aller musikalischen Akteure mit Jingle bells. Bei einem Gläschen Sekt oder Saft und herzhaftem Gebäck war dann noch Gelegenheit, in geselliger Runde Rückschau und Ausblick zu halten. Haben Sie Interesse am MUSIKGARTEN für Kinder ab 3 Monate, der rhythmisch-musikalischen Früherziehung (Musimo) ab 3½ Jahre, unserer Musikalischen Grundausbildung auf der Melodica ab 5 Jahre oder am Akkordeonunterricht ab ca. 6 Jahre? Dann rufen Sie einfach an oder mailen Sie uns: Tel od Unterricht@accomusica.de Wir laden alle Mitglieder und Ehrenmitglieder hierzu recht herzlich ein. Anträge zur Tagesordnung können bis zum beim Vorsitzenden Alexander Huber, Tel , vorgebracht werden. Der Musikverein Edelweiß Busenbach wünscht allen seinen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern, Freunden und Gönnern ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch nach Musikverein "Lyra" Reichenbach e.v. Heiligabend Wie auch in den vergangenen Jahren wird die Jugend- und die Vereinskapelle die Bevölkerung an Heiligabend um Uhr auf dem Friedhof mit weihnachtlichen Weisen auf das Weihnachtsfest einstimmen. Am Ende des Jahres wollen wir uns bei allen bedanken, die uns im vergangenen Jahr bei vielen Gelegenheiten so tatkräftig unterstützt haben. Ihnen und Ihren Familien sowie allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern des Vereins wünschen wir frohe und besinnliche Weihnachtstage und ein glückliches, gesundes neues Jahr. Harmonika-Ring 1937 Busenbach e.v. Weihnachtsgrüße Liebe Mitglieder und Freunde, wir wünschen euch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr! Die Verwaltung - J u g e n d a b t e i l u n g - Auch in diesem Jahr traf sich die HRB-Jugend am 4. Adventsonntag zum beliebten Bastelnachmittag als Ausklang des Jahres. Hier konnten die Kinder kleine Geschenke für ihre Lieben anfertigen. Mit viel Eifer und Geduld waren alle am Werk. Zum Abschluss des Nachmittags beteiligten wir uns zum wiederholten Male am lebendigen Adventskalender der Kolping-Familie Busenbach und konnten viele Interessierte bei uns im Proberaum im Untergeschoss der Anne-Frank-Schule begrüßen. Das Jugend-Team Musikverein "Edelweiß" Busenbach e.v , 16:45 Uhr, Weihnachtsliederspielen auf dem Friedhof : Wir musizieren im Europapark Rust Generalversammlung Am Samstag, dem , findet um 19:00 Uhr im Proberaum bei der Festhalle die diesjährige ordentliche Generalversammlung statt. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Begrüßung, Totenehrung 2. Rechenschaftsberichte: a) Vorsitzender b) Schriftführer c) Jugendleiter d) Kassier e) Kassenprüfer 3. Aussprache zu den Berichten 4. Entlastung der Verwaltung 5. Neuwahlen 6. Anträge und Verschiedenes Musikverein "Harmonie" Etzenrot e.v. Weihnachtsgrüße Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr. Besonders bedanken möchten wir uns bei denen, die uns im vergangenen Jahr als Aktive, Helfer oder Förderer unterstützt haben. Integration durch Musik und Verein Im kommenden Jahr bieten wir, unterstützt von der Baden- Württemberg Stiftung, folgende neuen Ausbildungsangebote: Musikalische Früherziehung in integrativen Gruppen für Kinder von 4-7 Jahre Ausbildung an Blechblasinstrumenten in einer integrativen Bläserklasse für Kinder der Klassen 1-3 (an der Grundschule Langensteinbach) Afro-Percussion Workshops für Jugendliche und Erwachsene ( Trommelgruppe ) im Begegnungszentrum Traube in Karlsbad Spielberg

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