s mu1+ auf Anwendungen in Textilbeschichtungen für Möbelbezugsstoffe, Matratzen, Vorhänge, Wandverkleidungen und Heimtextilien.
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- Waltraud Tiedeman
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1 STAATSI\ I N I STERI U I\4 Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li ndena u-platz Dresden Durchwahl Telefon Telefax poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen o, o) t'.- t- o N Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W ld, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/9520 Thema: aktuelle Entwicklungen bei der HBCD-Entsorgung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Begriff,,HBCD-haltige Abfälle" ist weder rechtlich noch fachlich konkret definiert. Um lnformationen zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu erhalten, bedarf es der Zuordnung der HBCD-haltigen Abfälle zu Abfallschlüsseln gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallvezeich n is-verordn ung - AW). Gemäß dem vom Umweltbundesamt herausgegebenen Bericht ,,Ermittlung von potenziell POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen - Ableitung von Grenzwerten" wurde HBCD zu rund 96 Prozent in expandiertem Polystyrolpartikelschaum (EPS) und extrudiertem Polystyrolhartschaum (XPS) für Dämmplatten eingesetzt. Die restlichen vier Prozent des Gesamtverþrauchs verteilen sich auf Kautschuk modifiziertes, hochschlagfestes Polystyrol (HIPS) für elektronische Produkte sowie Artikel und auf Anwendungen in Textilbeschichtungen für Möbelbezugsstoffe, Matratzen, Vorhänge, Wandverkleidungen und Heimtextilien. Abfälle von Dämmplatten sind gemäß den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung den Abfallschlüsseln *,,,anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthä t", ,,,Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt", 17 Og 03*,,,sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten", und ,,,gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen" zuzuordnen. lhre Nachricht vom L Mai20'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t921 Dresden, 0).06,1,0/( s mu1+ *&lñffi6s & 3.*dMw&l,Ñdffii Hausanschrift: Sächs sches Staatsministerium für Umwelt und Landw rtschaft Archivstraße I Dresden Verkehrsverbindung: Zu erre chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftrr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Seite 1 von 5 * Ke n Zugang fùr elektronisch s gnieñe sowie fur verschlüsselte elekttonische Dokumente
2 FÜR U[4WEuI. UND Ð Vor dem Hintergrund der weitaus übenruiegenden Verteilung von HBCD auf im Baubereich eingesetzte Dämmplatten von EPS und XPS erfolgte zur Beantwortung der Fragen eine Ermittlung der zu den genannten Abfallarten vorliegenden lnformationen. Frage 1: Welche Mengen an HBCD-haltigen Abfällen sind in den Jahren 2015 und 2016 angefallen und welchen Mengen wurden davon in den jewei- Iigen Jahren exportiert (Bitte Nennung welche Mengen in welche Länder bzw. Bundesländer exportiert wurden und welchen Entsorgungswegen diese Abfälle durch den Export zugeführt wurden) lnformationen über Aufkommen und Entsorgung von Abfällen liegen den Behörden nur insoweit vor, als die Abfälle gemäß den Anforderungen der Nachweisverordnung im Einzelfall nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde entsorgt werden dürfen und den Behörden für jeden Entsorgungsvorgang ein Beleg zu übermitteln ist. Dies gilt regelmäßig für gefährliche Abfälle. Abfälle mit Gehalten an dem als persistenter organischer Schadstoff (POP) eingestuften HBCD waren oberhalb eines rechtlich festgelegten Konzentrationswertes nur vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2016 als,,gefährliche" Abfälle einzustufen. Für den Zeitraum in dem HBCD-haltige Abfälle nicht als gefährlich einzustufen waren, liegen den Behörden der Staatsregierung keine lnformationen zu den Anfallmengen, den Entsorgungswegen oder zu Exporten in andere Bundesländer oder Staaten vor. lm Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 waren potenziell HBCD-haltige Abfälle von Dämmplatten aus Polystyrol als Abfall von,,anderem Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält" zu bezeichnen und dem Schlüssel O3* zuzuordnen. Mit dieser Bezeichnung werden auch Abfälle von Mineralwolle versehen, die ein krebserzeugendes Potenzial auf,reisen. Eine Zuordnung, der den Behörden vorliegenden Daten über das Aufkommen von Abfällen mit dem Schlüssel *, auf Abfälle von Mineralwolle und Abfälle von Styropor ist nicht möglich. Die vorliegenden Daten über die im Jahr 2016 monatlich entsorgten Mengen von Abfällen mit dem Schlüssel * können der Anlage 1 entnommen werden. Frage 2: lm letzten Jahr strebten mehrere Firmen eine immissionsschutzrechtliche Zulassung zur Annahme und Behandlung von Monofraktionen HBcD-haltiger Dämmstoffe an. Wie viele Anlagen besitzen aktuell in Sachsen eine derartige Genehmigung, für welche Lager- und Behandlungskapazitäten besitzen diese Anlagen jeweils eine Genehmigung und mit welchen Stoffen sind die Mischungen genehmigt worden? Monofraktionen von Dämmstoffabfällen sind als,,dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt" zu bezeichnen und dem Abfallschlüssel zuzuordnen. Sind die Abfâlle aufgrund ihres Gehaltes an HBCD oder aufgrund sonstiger Vorschriften der Abfallvezeichnisverordnung als,,gefährlich" einzustufen, sind sie als,,anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält" zu bezeichnen und dem Abfallschlüssel * zuzuordnen. Seite 2 von 5
3 Eine Genehmigung zur Annahme und Behandlung der genannten Abfälle besitzen derzeit zehn Anlagen im Sachsen. Deren Lager- und Behandlungskapazitäten sind in Anlage 2 abgebildet. Die Verbrennungsanlagen in Freiberg und Lauta, die in ihrem Bunker Abfälle zur Erzeugung eines Brennstoffes mit gleichbleiþendem Heizwert mischen, haben für die Mischungen im Rahmen der ihnen grundsätzlich zur Annahme genehmigten Abfälle keine Vorgaben bestimmter Abfallarten. Für die Herstellung von Mischungen in den anderen Anlagen sind folgende Abfälle zugelassen oder können zur Mischung verwendet werden: Abfallschlüssel Frage 3: Abfallbezeichnung Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Kunststoff Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoff gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 Og 01, und fallen brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Bekleidung Textilien andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfålle Sperrmüll Siedlungsabfälle a. n. g. Wie viele weitere Anlagen haben seit Mitte 2016 Genehmigungen zur Zwischenlagerung und Behandlung von Monofraktionen HBCDhaltiger Dämmstoffe beantragt, jedoch noch nicht erhalten und wie viele Genehmigungsanträge wurden abgelehnt oder von den Firmen selbst zurückgezogen? (Bei noch ausstehenden Genehmigungen bitte Nennung der beantragten Lagerungs- und Behandlungskapazitäten) Seite 3 von 5
4 # Bei der Landesdirektion Sachsen wurden für drei Sonderabfallzwischenlager (SAZL) jeweils die Behandlung durch Vermengung und Vermischung von HBCD-haltigen gefährlichen Abfällen (Abfallschlüssel ) mit anderen nicht gefährlichen Abfällen nach $ 15 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) angezeigt. Durch die Verordnung zut Anderung der Abfallvezeichnis-Verordnung vom 22. Dezember 2016 (BGBI. I S (Nummer 64) - Geltung ab 28. Dezember 2016) ist die Entscheidung zur Einstufung von HBCD-haltigem Styropor als gefährlicher Abfall zwischenzeitlich wieder revidiert worden. Für die Anzeigen zur Behandlung von HBCD-haltigen Styropor-Abfällen mit dem Abfallschlüssel * fehlte es somit an dem erforderlichen Sachbescheidungsinteresse. Die betrotfenen Anlagenbetreiber wurden darüber informiert. Der Betreiþer eines Sonderabfallzwischenlagers hat die Anzeige zur Anderung des Betriebes durch,,verdichten von Styropor (Abfallbehandlung des Abfallschlüssels *) mittels Styroporpresse" zurückgezogen. Das Vorhaben soll nun in einen geplanten Antrag auf wesentliche Anderung des SAZL gem. S 16 BlmSchG einfließen. Bei der Stadt Chemnitz wurde ein Antrag gestellt, jedoch zurückgezogen. Bei der Landeshauptstadt Dresden wurde für Abfälle mit dem Schlüssel * ein Antrag für die Lagerung (zwei Tonnen) und zwei Anträge für die Behandlung (weniger als eine Tonne pro Tag) gestellt. Über die Anträge wurde noch nicht entschieden. Frage 4: ln wie weit steht der Sachsen in Kontakt mit der,,aktionsgemeinschaft Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen (AG EHDA)" sowie dem Verein,,PolyStyreneloop" und wie in weit sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, dass auch HBGD-haltige Dämmstoffe recycelt werden können, unabhängig von der politischen Entscheidung über die Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall? lm Zuge der Anhörung zu dem vom Bund vorgelegten Referentenentwurf einer Verordnung zur Üben vachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Anderung der Abfallverzeichnis-Verordnung steht die Staatsregierung im Kontakt mit der Aktionsgemeinschaft Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen (AG EHDA). Die Aktivitäten des Vereins,,PolyStyreneloop" sind der Staatsregierung bekannt, soweit sie im lnternet veröffentlicht sind. Die Staatsregierung schließt die Möglichkeit des stofflichen Recyclings auch von Dämmstoffen aus Styropor, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, nicht aus. Seite 4 von 5
5 LANDWIRTSCHÀFT ú Frage 5: ln welchen Anlagen können im Sachsen HBCD-haltige Abfälle beseitigt werden, in welcher Form nehmen die Anlagen dieses Material an (Monofraktion oder Mischungen mit bestimmten weiteren Abfällen - bitte Nennung welcher Mischung siehe Frage 2) und welche Mengen können in den jeweiligen Anlagen entsorgt werden? Die Thermische Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. ohg (TA Lauta) besitzt die Genehmigung, die genannten vier Abfallschlüssel gemäß gültigem Katalog der zur Annahme zugelassenen Abfälle zu veruverten und zu beseitigen. Die Annahme erfolgt unter der Bedingung, dass die Abfälle homogen vorgemischt mit einem maximalen Anteil an styroporhaltigem Abfall von einem Masseprozent beziehungsweise maximal zehn Volumenprozent angeliefert werden. Die Mischung muss vor Anlieferung in einer dafür zugelassenen Abfallbehandlungsanlage erfolgen. ln der Annahmeerklärung wird diese Beding u ng für jeden Einzelfal I festgelegt. ln der Anlage darf, bezogen auf einen Heizwert von 10,0 MJ/kg und einer Betriebsstundenzahl von h/a, eine Gesamtmenge von Tonnen Abfällen gemäß der Liste der in der Genehmigung zur Annahme zugelassenen Abfälle pro Jahr verbrannt werden. Die Menge an gefährlichen Abfällen darf dabei, unabhängig vom Heizwert, Tonnen pro Jahr nicht überschreiten. Mit freundlichen Grüßen Thomas idt Anlagen: 2 Seite 5 von 5
6 Anlage 1 Monatliches Aufkommen von Abfällen mit dem Schlüssel im Jahr 2016 in Sachsen gemäß den Daten im Abfallübenuachungssystem ASYS: Januar 632 Februar 499 März 597 April 720 Mai 642 Juni 791 Juli 761 August September 815 Oktober 774 November 908 Dezember 738
7 Anlage 2 Anlage Abfallschlüssel Laqerkapazität Behandlungskapazität * 90 t/tas < 1 t/taq UTas < l tltas t/taq < 1 t/tag ", VJahr *, VTas 7500 VJahr " 30 VTao < 1 t/tas Q tl-fas < 1 tffag VJahr Teilmengen der I VJahr Lagerkapazität * 0 bis zu 2250 tljahr
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