Der Vertriebspartner erklärt sich bereit, dem VU Versicherungen zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund wird unter der

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Vertriebspartner erklärt sich bereit, dem VU Versicherungen zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund wird unter der"

Transkript

1 Agenturvereinbarung Zwischen der Gothaer Lebensversicherung AG Niederlassung Österreich Goldschmiedgasse A 1010 Wien - nachstehend VU genannt - und [Name] [Strasse] [PLZ] [Ort] - nachstehend Vertriebspartner genannt - wird mit Wirkung vom die nachfolgende Vereinbarung geschlossen. Der Vertriebspartner erklärt sich bereit, dem VU Versicherungen zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund wird unter der Kennzahl: folgendes vereinbart: 1 Rechtsstellung des Vertriebspartners Der Vertriebspartner ist selbständiger Gewerbetreibender und verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung gemäß 94 Z 75 oder 94 Z 76 GewO 1994 idgf und übernimmt die Vermittlung von Versicherungsverträgen gegenüber dem VU als Vermittlungsagent im Sinne des 43 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Der Vertriebspartner ist Mehrfachagent und somit berechtigt, auch für andere Versicherungsunternehmen tätig zu werden. Ein bestimmtes örtliches Gebiet wird dem Vertriebspartner nicht übertragen. Der VU behält sich vor auch andere Vertriebspartner zu beauftragen oder Versicherungen direkt anzuwerben, ohne dass dem Vertriebspartner daraus ein Anspruch erwächst. Festgehalten wird, dass durch diese Vereinbarung kein Dienstverhältnis begründet wird. Der Vertriebspartner nimmt zur Kenntnis, dass er für seine Sozialversicherung und für die ordnungsgemäße Abfuhr der Einkommenssteuer selbst Sorge zu tragen hat und für die Einhaltung gewerberechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Bestimmungen selbst verantwortlich ist. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

2 Aufgaben und Befugnisse Der Aufgabenbereich des Vertriebspartners erstreckt sich auf die Vermittlung von Verträgen in den Sparten, für die Provisionsregelungen gemäß den Anlagen vereinbart sind. Er hat hierbei die Interessen des jeweiligen Risikoträgers zu wahren und deren Richtlinien zu beachten. die Pflege (Betreuung) des Bestandes. Hierzu zählen insbesondere die Kundenbetreuung sowie die Mitwirkung bei Schadens- und Leistungsfällen, soweit dies den Umständen nach vom Vertriebspartner erwartet werden kann. Der Vertriebspartner ist nicht befugt, die Annahme oder Ablehnung von Versicherungsanträgen zu erklären oder die Änderung oder Verlängerung von Versicherungsverträgen zu vereinbaren, Beiträge zu kassieren oder zu stunden; Leistungen an den Vertriebspartner gelten nicht als Erfüllung, im Namen des jeweiligen Risikoträgers Klagen einzubringen, Gerichtsverfahren einzuleiten oder Prozesse zu führen, für die Aufnahme des Versicherungsantrages oder eine sonstige Tätigkeit besondere Gebühren zu erheben, Verbindlichkeiten einzugehen, die mit Zahlungsverpflichtungen für den jeweiligen Risikoträger verbunden sind, Kündigungs- oder Rücktrittserklärungen abzugeben, den jeweiligen Risikoträger durch irgendwelche Erklärungen zu verpflichten, Drucksachen oder Insertionen mit Bezug auf den jeweiligen Risikoträger ohne Genehmigung in Auftrag zu geben oder zu verwenden. 3 Provision des Vertriebspartners/Provisionsabgabeverbot 3.1 Der Vertriebspartner erhält für seine Tätigkeit Provisionen nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten und beigefügten Anlagen: VRÖ-01 VRÖ-0 VRÖ-03 VRÖ-04 VRÖ-05 Abschluss-Provisionssätze und Bemessungsgrundlagen Allgemeine Provisionsbedingungen Besondere Provisionsbedingungen Bestandsverwaltungsprovision Vereinbarung über den Einbehalt einer Stornoreserve Die gezahlten Provisionen sind Bruttoprovisionen. Sofern beim Vertriebspartner eine Umsatzsteuer anfällt, ist diese in den ausgewiesenen Provisionen bereits enthalten. Beeinflussen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder die höchstrichterliche Rechtsprechung die Provisionsregelung, ist das VU nach Treu und Glauben berechtigt, die Provisionsregelung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist anzupassen. Bei der Einführung neuer Produkte und Tarife ist das VU berechtigt, die Höhe der Provisionen nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen festzulegen. Bei vorzeitigem Erlöschen einer Versicherung ist, die entsprechend der kürzeren Dauer nicht verdiente Abschlussprovision zurück zu vergüten. Nähere Einzelheiten hierzu gehen aus den beigefügten Anlagen hervor.

3 3. Mit der Zahlung dieser Provisionen sind alle Aufwendungen des Vertriebspartners abgegolten. Aus seinen Einnahmen hat der Vertriebspartner, sofern nichts anderes vereinbart ist, sämtliche persönlichen und sachlichen Kosten seines Geschäftsbetriebes, wie z. B. Reiseaufwendungen, Bürobedarf, Telekommunikationsmittel und die mit seinem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Ausgaben, zu bestreiten. 4 Allgemeine Pflichten des Vertriebspartners 4.1 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, alle geltenden Bestimmungen insbesondere die Bestimmungen auf dem Gebiet des Gewerberechts, des Versicherungsrechts und des Wertpapieraufsichtsgesetzes sowie gegebenenfalls zur Anwendung gelangende Spezialgesetze einzuhalten. Besonders hingewiesen wird auf die Informations- und Dokumentationspflichten gemäß 137ff GewO, die Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß 365m ff GewO, auf die Wohlverhaltenspflichten analog 38 ff WAG und auf die Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß 98a ff VAG. Weiters ist der Vertriebspartner verpflichtet, alle von der Finanzmarktaufsicht vorgeschriebenen Standards (z.b. FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung, FMA-Rundschreiben zur Feststellung und Überprüfung der Identität für Versicherungsunternehmen) einzuhalten. 4. Der Vertriebspartner hat für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeiten geeignete Organisations-, Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen einzurichten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 4.3 Der Vertriebspartner hat dem VU jederzeit Einsicht in die Beratungsprotokolle zu gewähren. 5 Elektronische Kommunikations- und Verarbeitungssysteme Die Teilnahme des Vertriebspartners am elektronischen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystem des VU wird, soweit erforderlich, in einem gesonderten Vertrag geregelt. 6 Datenschutz/Geheimhaltung/Zustimmung zur Datenverwendung 6.1 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, zu beachten. Er verpflichtet sich, personenbezogene Daten Dritter geheim zu halten und die im Zuge seiner Tätigkeit vom VU erhaltenen Daten Dritten oder unberechtigten Personen weder zur Kenntnis zu bringen noch von diesen einsehen zu lassen. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. 6. Der Vertriebspartner stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung seiner persönlichen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Daten durch das VU und durch die Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Krankenversicherung AG und Janitos Versicherung AG zu, soweit dies für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist. Diese Zustimmungserklärung kann vom Vertriebspartner gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes widerrufen werden. 7 Verhalten im Wettbewerb Der Vertriebspartner hat die allgemeinen gesetzlichen Wettbewerbsbestimmungen sowie die Vorschriften und Bestimmungen der Aufsichtsbehörden in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. 8 Aufrechnung/Abtretung 8.1 Gegen einen Anspruch des VU auf Herausgabe von Kundengeldern kann der Vertriebspartner nur mit Forderungen gegen das VU aufrechnen, welche dieses schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.

4 8. Soweit der Vertriebspartner aus dieser Agenturvereinbarung Ansprüche auf Provisionen zustehen sollten, haftet er hiermit zugleich für etwaige (Rück-) Zahlungsansprüche der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Krankenversicherung AG und der Janitos Versicherung AG. Diese sind berechtigt, sich aus den an den Vertriebspartner zur Auszahlung bereit stehenden Provisionen zu befriedigen. In den vorgenannten Fällen gilt jeweils die Gegenseitigkeit als vereinbart. In diesem Zusammenhang tritt der Vertriebspartner seine gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Provisionen oder sonstigen Zahlungen sicherungshalber zugunsten des jeweiligen Unternehmens des Gothaer Konzerns ab. Die Abtretung wird von dem VU namentlich und im Auftrag der anderen Konzerngesellschaften angenommen. Der Vertriebspartner erklärt sein Einverständnis zur Aufrechnung von Ansprüchen von Konzerngesellschaften des VU gegen Provisionsansprüche aufgrund dieser Agenturvereinbarung. 9 Haftung des Vertriebspartners Im Rahmen seines Vertrages haftet der Vertriebspartner dem VU für die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und den zwischen ihm und dem VU getroffenen Vereinbarungen. Er haftet, wenn geschäftliche Anordnungen des VU nicht beachtet worden sind oder solchen Anweisungen zuwidergehandelt worden ist. Der Vertriebspartner haftet für das Verschulden seiner Mitarbeiter und Gehilfen wie für eigenes Verschulden. 10 Vertragsdauer, Beendigung 10.1 Dieser Vertrag tritt zu dem vorgenannten Zeitpunkt für unbestimmte Zeit in Kraft. Der Vertriebspartner ist erst dann zur Vermittlung von Versicherungsverträgen für das VU berechtigt, wenn die Gewerbeberechtigung und die Eintragung im Versicherungsvermittlerregister dem VU nachgewiesen worden ist. 10. Das Vertragsverhältnis kann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des 1 HVertrG 1993 gekündigt werden Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des HVertrG vorliegt. Ein wichtiger Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Vertriebspartner untreu wird und sich von Dritten unberechtigte Vorteile zuwenden lässt; der Vertriebspartner Informations-, Aufklärungs-, Dokumentations- oder Beratungspflichten gegenüber dem Kunden verletzt; der Vertriebspartner Informations-, Aufklärungs- oder Dokumentationspflichten gegenüber dem VU verletzt; der Vertriebspartner Vollmachtsbeschränkungen gemäß dieser Vereinbarungen nicht beachtet; der Vertriebspartner Zahlungspflichten gegenüber dem Versicherer bei Fälligkeit nicht erfüllt; dem Vertriebspartner die Gewerbeberechtigung entzogen wird; der Vertriebspartner die Bestandsbetreuungspflicht verletzt; der Vertriebspartner sonstige wesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung trotz Mahnung verletzt. Gleiches gilt, falls der Vertriebspartner bei seiner Bewerbung falsche Angaben machte, für den Vertragsabschluss wichtige Tatbestände verschwieg.

5 10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform Soweit der Vertriebspartner als Einzelunternehmer tätig ist, erlischt mit dem Tod des Vertriebspartners das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt jeder Anspruch des Vertriebspartners gegen das VU auf Provisionen und/oder sonstige Vergütungen; ausgenommen hiervon sind etwaige Ansprüche gemäß 4 HVertrG (Ausgleichsanspruch) Der Vertriebspartner hat das ihm übergebene Material vertraulich zu behandeln. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Vertriebspartner verpflichtet, die Geschäftsunterlagen unverzüglich dem VU und dessen Beauftragten zu übergeben oder auf seine Kosten zu übersenden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Unterlagen und Schriftwechsel über das Vertragsverhältnis sowie Kontenblätter und Buchungsnoten, soweit sich diese nicht auf den Verkehr mit den, dem VU vertraglich verpflichteten Untervertretern beziehen. Kundenadressen oder Daten, die das VU dem Vertriebspartner zur Verfügung gestellt hat, dürfen nicht ohne Zustimmung des VU an Dritte weitergegeben, veräußert oder sonst wie verwertet werden. 11 Gerichtsstand Als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auch nach deren Beendigung, wird das für Wien, Innere Stadt, zuständige Gericht vereinbart. 1 Anzuwendendes Recht Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen. 13 Sonstiges Mit Inkrafttreten dieses Vertrages entfallen alle früheren Verträge. Nebenabreden oder spätere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom VU schriftlich bestätigt worden sind. 14 Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr in wirtschaftlicher und praktischer Hinsicht am nächsten kommende wirksame ersetzt. Köln, den Ort/Datum Gothaer Lebensversicherung AG - Vertriebspartner - (Stempel + Unterschrift)

6 Abschluss-Provisionssätze und Bemessungsgrundlagen Anlage: VRÖ-01 Hauptversicherungen Fondsgebundene Vorsorge und Vermögensaufbau (Gothaer VarioRent) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschlussprovision ist die Beitragssumme Einzeltarif Promille FR13-1 FR13- FR13-3 (E) FR Fondsgebundene Risikoversicherungen (Gothaer Perikon) Einzeltarif Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschlussprovision ist die Beitragssumme Promille FC13-1 FC13- FC Fondsgebundene Pflegerentenversicherung (Gothaer PflegeRent Invest) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschlussprovision ist die Beitragssumme Einzeltarif Promille FC Zusatzversicherungen Fondsgebundene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung FBUZBR13-1 Die Be- und Abrechnung der Abschlussprovision für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung nach Tarif FBUZBR13-1, die grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung abgeschlossen wird, erfolgt nach den Regeln und in Höhe der jeweiligen Hauptversicherung. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

7 Allgemeine Provisionsbedingungen Anlage: VRÖ-0 1. Die Abschlussprovision für die Vermittlung von Versicherungsverträgen wird nach erfolgter Polizzierung vorschussweise gezahlt, wenn der technische Versicherungsbeginn erreicht sowie der Einlösungsbeitrag bei dem VU eingegangen ist und die sonstigen Voraussetzungen für die Zahlung der Abschlussprovision gemäß dieser Vereinbarung gegeben sind. Sogenannte Nettotarife sind nicht provisionspflichtig.. Der Anspruch auf die Abschlussprovision besteht nicht, wenn der Versicherte nach Zahlung des Einlösungsbeitrages, aber vor Beginn des Versicherungsvertrages stirbt. 3. Der Provisionshaftungszeitraum für vorschüssig ausgezahlte Abschlussprovisionen beträgt 60 Kalendermonate. Wird ein Versicherungsvertrag während des Provisionshaftungszeitraumes vorzeitig beendet oder der an die Gothaer regelmäßig zu leistende Beitrag herabgesetzt, erfolgt eine der Beitragsreduzierung entsprechende anteilige Provisionsrückrechnung pro rata temporis, es sei denn, der Versicherungsfall ist bereits eingetreten. Abschlussvergütungen für Erhöhungen bzw. Anpassungen bestehender Versicherungsverträge werden separat betrachtet, d.h. sie sind erst 60 Kalendermonate nach der jeweils erfolgten Änderung verdient. Abschlussvergütungen auf Einmalbeiträge gelten grundsätzlich bereits als verdient, sobald die Beitragszahlung bei der Gothaer eingegangen ist. 4. Das VU ist nicht verpflichtet und der Vertriebspartner nicht berechtigt, Versicherungsbeiträge gerichtlich geltend zu machen. Wird der erste Jahresbeitrag vom Versicherungsnehmer nicht oder nur zum Teil gezahlt, so besteht auch dann kein Anspruch auf die volle bzw. anteilige Abschlussprovision, wenn das VU die rückständigen Beiträge nicht einklagt. 5. Auf Risikozuschläge werden nur dann Provisionen gezahlt, wenn sie im Tarifjahresbeitrag enthalten sind. Separat ausgewiesene Risiko- bzw. Gefahrenzuschläge sind nicht provisionspflichtig. 6. Bestehen bei den vom Vertriebspartner vermittelten Versicherungsverträgen innerhalb des Provisionshaftungszeitraumes Beitragsrückstände von zwei Monaten oder mehr, so ist das VU berechtigt, fällige Provisionen in Höhe der noch nicht verdienten Provisionen der unbezahlten Versicherungsverträge zurückzuhalten, bis die Beitragszahlungen ausgeglichen wurden. 7. Das VU ist berechtigt, evtl. ausgezahlte Abschlussprovisionen in voller Höhe zurückzurechnen, solange der Einlösungsbeitrag unbezahlt ist. Wird die Zahlung des Einlösungsbeitrages zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, erfolgt eine Wiedergutschrift der belasteten Abschlussprovision. 8. Für die Vermittlung eines neuen Versicherungsvertrages, zu dessen Gunsten ein bereits bestehender Versicherungsvertrag aufgehoben wird, besteht kein Provisionsanspruch. Gleiches gilt auch bei Umwandlung eines vorhandenen Vertrages in einen anderen Versicherungstarif. Sollte sich in diesem Zusammenhang der künftig vom Versicherungsnehmer zu zahlende Beitrag erhöhen, erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Agenturvereinbarung eine Provisionszahlung aus dem Mehrbeitrag. Für den Fall der Verringerung des vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrages erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Agenturvereinbarung eine Provisionsrückbelastung aus dem Minderbeitrag. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

8 Allgemeine Provisionsbedingungen Seite der Anlage: VRÖ-0 9. Sofern ein zur Erhöhung anstehender Versicherungsvertrag vor Einreichung des Erhöhungsantrages in seinen Leistungen reduziert wurde, entsteht ein Anspruch auf eine Abschlussprovision aus dem Erhöhungsgeschäft nur in Bezug auf den Erhöhungsanteil, der über eine vorangegangene Reduzierung hinausgeht. Für das Erhöhungsgeschäft, das sich im Rahmen vorangegangener Reduzierungen bewegt, wird nur dann eine Abschlussprovision gezahlt, wenn bei den vorangegangenen Reduzierungen Vergütungen rückbelastet wurden. Dabei erfolgt die Berechnung der Vergütung in Relation zu den vorangegangenen Provisionsrückbelastungen und ist auf deren Höhe begrenzt. Bei Herabsetzungen bzw. Beitragsreduzierungen werden zunächst die Beitragsteile betrachtet, die sich noch in der Provisionshaftung befinden. 10. Abschlussprovisionen für Versicherungen des Vertriebspartners bzw. seiner Mitarbeiter werden von dem VU entsprechend den jeweiligen Beitragszahlungen ratierlich ausgezahlt. Gleiches gilt für die Versicherungen der jeweiligen Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder. 11. Fallen für Versicherungsverträge eines Versicherungsnehmers Gesamtprovisionen von.500 Euro oder mehr an, so ist das VU berechtigt, die Provisionen ratierlich entsprechend den Beitragszahlungen auszuzahlen. 1. Bei Vorliegen behördlicher Anordnungen sowie bei Erlass und Änderung einschlägiger Gesetze oder Verordnungen werden die Provisionssätze und/oder die Provisionsbestimmungen neu festgelegt, ohne dass hierdurch die Provisionsvereinbarung im Übrigen berührt wird (dasselbe gilt bei Einführung neuer Tarife).

9 Besondere Provisionsbedingungen Seite 1 der Anlage: VRÖ-03 Die jeweils zur Berechnung der Provisionshöhe herangezogene Bemessungsgrundlage ist abhängig vom Tarif, der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegt (vgl. auch Anlage VRÖ-01): Zahlbeitrag : Der Zahlbeitrag ist der zu einem Beitragszahlungszeitpunkt tatsächlich gezahlte Beitrag. Steuern, Sonderbeiträge, Gebühren und gesondert ausgewiesene Risikozuschläge sind nicht provisionspflichtig. Beitragssumme : Die Beitragssumme ergibt sich aus der Multiplikation des Netto-Zahlbeitrages mit der Beitragszahlungsdauer, die auf maximal 30 Jahre begrenzt ist. Konkrete Tarif- bzw. Provisionsdetails: 1. Fondsgebundene Risikoversicherungen (Gothaer Perikon) Zahlbeiträge, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet werden, bleiben unberücksichtigt. Die Wertentwicklung des Fondsvermögens und die Höhe der Überschussbeteiligung können nicht vorhergesehen werden. Fallen die Wertentwicklung des Fondsvermögens oder die Höhe der Überschussbeteiligung niedriger aus als angenommen, wird der vereinbarte Beitrag nicht ausreichen, um den Versicherungsschutz über die gesamte Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund wird - erstmals 5 Jahre nach Vertragsabschluss - eine jährliche Vertragsüberprüfung durchgeführt. Eine Vertragsüberprüfung wird auch vorgenommen, nach einer Zahlungsunterbrechung, bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistellung und bei Verminderung der Beitragszahlung oder Beitragsfreistellung. Die Gothaer teilt dem Versicherungsnehmer den künftig erforderlichen Beitrag mit, der notwendig sein wird, um den vereinbarten Versicherungsschutz bis zum Ablauf der Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Kommt es infolge einer solchen Vertragsüberprüfung zu einer Erhöhung des bisher vereinbarten Zahlbeitrages, so ist der Mehrbeitrag nicht provisionspflichtig.. Versicherungen mit Auflösungs- oder Verlängerungsphase bzw. Abrufoption Bei der Berechnung der provisionspflichtigen Beitragssumme werden alle Beiträge berücksichtigt, die der Versicherungsnehmer bis zum erstmöglichen Abruf- oder Auflösungstermin (in der Grundphase) entrichtet. Für Beitragszahlungen in der Auflösungs- bzw. Verlängerungsphase werden grundsätzlich keine Vergütungen gezahlt. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

10 Besondere Provisionsbedingungen Seite der Anlage: VRÖ Gothaer VarioRent Die bis zu 1x jährlich ohne Gesundheitsprüfung möglichen Ergänzungszahlungen (Einmalbeiträge) stellen jeweils die provisionspflichtige Beitragssumme dar, auf die der Vertriebspartner pro Ergänzungszahlung die jeweils für den zugrunde liegenden Tarif vereinbarte Abschlussprovision erhält. 4. Gothaer PflegeRent Invest Fondsgebundene Pflegerentenversicherung Zahlbeiträge, die nach Vollendung des 85. Lebensjahres geleistet werden, bleiben bei der Berechnung der provisionspflichtigen Beitragssumme unberücksichtigt. Die Wertentwicklung des Fondsvermögens und die Höhe der Überschussbeteiligung können nicht vorhergesehen werden. Fallen die Wertentwicklung des Fondsvermögens oder die Höhe der Überschussbeteiligung niedriger aus als angenommen, wird der vereinbarte Beitrag nicht ausreichen, um den Versicherungsschutz über die gesamte Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund wird - erstmals 5 Jahre nach Vertragsabschluss - eine jährliche Vertragsüberprüfung durchgeführt. Eine Vertragsüberprüfung wird auch vorgenommen, nach einer Zahlungsunterbrechung, bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Beitragsfreistellung und bei Verminderung der Beitragszahlung oder Beitragsfreistellung. Die Gothaer teilt dem Versicherungsnehmer den künftig erforderlichen Beitrag mit, der notwendig sein wird, um den vereinbarten Versicherungsschutz bis zum Ablauf der Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Kommt es infolge einer solchen Vertragsüberprüfung zu einer Erhöhung des bisher vereinbarten Zahlbeitrages, so ist der Mehrbeitrag nicht provisionspflichtig. 5. Dynamische Erhöhungen bzw. Start-Dynamik Die Abschlussprovisionssätze und bedingungen für dynamische Erhöhungen des Versicherungsbeitrages entsprechen denen des betreffenden Grundtarifs. Für dynamische Erhöhungen wird jeweils eine separate Beitrags(erhöhungs)summe gebildet. Bei Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten von weniger als 5 Jahren wird pro Jahr 1/5 der vereinbarten Provision gezahlt. 6. Fondsgebundene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Bei der Berechnung der provisionspflichtigen Beitragssumme werden alle Beiträge berücksichtigt, die der Versicherungsnehmer in der Grundphase leistet. Beitragszahlungen in der Auflösungs- bzw. Verlängerungsphase sind nicht provisionspflichtig. Wenn die Wertentwicklung des Fondsvermögens oder die Höhe der Überschussbeteiligung niedriger als angenommen ausfällt und deshalb eine Beitragsanpassung erforderlich wird, ist der vom Versicherungsnehmer zu entrichtende Mehrbeitrag nicht provisionspflichtig. Schließt der Versicherungsnehmer das Produktmerkmal Leistungsdynamik in seine fondsgebundene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit ein, führt dies im Leistungsfall zu einer Erhöhung der Hauptversicherung, die keinen Provisionsanspruch begründet.

11 Bestandsverwaltungscourtage Anlage: VRÖ-04 Der Vertreter nimmt die Aufgaben der Bestandsverwaltung der von ihm vermittelten und gegebenenfalls übertragenen Versicherungsverträge wahr und erhält dafür auf die vom zweiten Versicherungsjahr an jeweils fälligen und beim VU eingegangenen Versicherungsbeiträge eine Bestandsverwaltungscourtage für Versicherungsverträge der nachstehend aufgeführten Einzeltarife: Fondsgebundene Vorsorge und Vermögensaufbau (Gothaer VarioRent) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Bestandsverwaltungscourtage ist die Netto-Zahlprämie (ohne Versicherungsteuer) Einzeltarif Prozent FR13-1 FR13- FR13-3 FR13-8 Fondsgebundene Risikoversicherungen (Gothaer Perikon) Einzeltarif Bemessungsgrundlage für die Höhe der Bestandsverwaltungscourtage ist die Netto-Zahlprämie (ohne Versicherungsteuer) Prozent FC13-1 FC13- FC13-3 Fondsgebundene Pflegerentenversicherung (Gothaer PflegeRent Invest) Einzeltarif Bemessungsgrundlage für die Höhe der Bestandsverwaltungscourtage ist die Netto-Zahlprämie (ohne Versicherungsteuer) FC13-4 Prozent Auf Einmalbeiträge und nachgeholte Beiträge, Zuzahlungen und Deckungskapitalergänzungszahlungen werden keine Bestandsverwaltungsprovisionen gezahlt. Die Be- und Abrechnung der Bestandsverwaltungscourtage, die sich an der Zahlungsweise der betreffenden Versicherungsbeiträge orientiert, erfolgt derzeit zum Ende eines jeden Kalendermonats. Der Anspruch auf Bestandsverwaltungsprovision besteht nur für die Dauer und im Umfang der Bestandsverwaltung durch den Vertriebspartner und endet jedenfalls mit Beendigung des Agenturverhältnisses. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

12 Vereinbarung über den Einbehalt einer Stornoreserve Anlage: VRÖ-05 Zur Sicherstellung der Rückzahlung aller Ansprüche aus dieser Agenturvereinbarung nebst evtl. Nachträgen behält das VU auf Versicherungsvertragsebene 10 % der zu Gunsten des Vertreters anfallenden Abschluss- und Dynamikprovisionen ein. Das VU ist berechtigt, die Stornoreserve auch über das Ende der Provisionshaftung des einzelnen Versicherungsvertrages hinaus einzubehalten und im Bedarfsfall polizzenunabhängig zu verrechnen. Ist die Provisionshaftung aller Versicherungsverträge, für die der Vertreter vom VU eine Provision erhalten hat, abgelaufen und somit das Entstehen von Rückforderungsansprüchen ausgeschlossen, wird die Stornoreserve auf Antrag des Vertreters ausgezahlt. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

13 Wichtiger Hinweis zu Ihrer Courtage-/Provisionsabrechnung Haben Sie Fragen zur Ihrer Courtage- bzw. Provisionsabrechnung? Dann wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer an die ALLIS-Nummer: Gothaer Lebensversicherung AG Provisions-Clearingstelle Austria (LBL 33) Tel.: Fax: Unsere Clearingstelle erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch. Sie können uns auch gerne eine oder ein Fax übersenden. Vorstand Dr. Helmut Hofmeier (Vorsitzender), USt-IdNr. DE

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen

Mehr

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene

Mehr

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende

Mehr

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender

Mehr

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben einen

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Handelsvertretervertrag

Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife

Mehr

AGENTURVERTRAG. Sie bestimmen frei über Ihre Zeit sowie über Art und Ort Ihrer Tätigkeit und sind nicht weisungsgebunden.

AGENTURVERTRAG. Sie bestimmen frei über Ihre Zeit sowie über Art und Ort Ihrer Tätigkeit und sind nicht weisungsgebunden. MEHRFACHAGENT AGENTURVERTRAG 1. RECHTSTELLUNG UND AUFGABEN Sie werden als selbständiger Vermittlungsagent im Sinne des 43 Versicherungsvertragsgesetz (ausgenommen Absatz 2 Z 4) für unsere Gesellschaft

Mehr

Agenturvertrag für gewerblich tätige selbständige. Der VERSICHERUNGSAGENT

Agenturvertrag für gewerblich tätige selbständige. Der VERSICHERUNGSAGENT Agenturvertrag für gewerblich tätige selbständige VERSICHERUNGSAGENTEN 0802 abgeschlossen zwischen der MERKUR Versicherung Aktiengesellschaft, A-8011 Graz, Neutorgasse 57, in der Folge kurz MERKUR genannt,

Mehr

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife

Mehr

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf)

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Vertragspartner zwischen und Rundum Immobilien GmbH Petersbergstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: (0 27 63) 14 93 Fax.: (0 27 63) 91 91 52 nachstehend Auftraggeber

Mehr

Der Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen.

Der Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen. 1 Vermittlervertrag zwischen Fa. -nachfolgend Vermittler genannt- und der PSD Bank München eg Max-Hempel-Str. 5 86153 Augsburg -nachfolgend PSD Bank genannt- 1 Gegenstand der Vermittlung Der Vermittler

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0029 Versicherungsbedingungen Tarif ST 2002 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0030 Versicherungsbedingungen Tarif ST 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Grundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente

Grundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente Grundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente BEK Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ARAG Krankenversicherungs-AG Deutschland Produkt: Grundversicherung mit

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text beruht auf der Einwilligungs/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebensund Krankenversicherung,

Mehr

Vermittlungsvereinbarung für eine fondsgebundene Lebensversicherung

Vermittlungsvereinbarung für eine fondsgebundene Lebensversicherung Vermittlungsvereinbarung für eine fondsgebundene Lebensversicherung zwischen Herrn / Frau / Firma: Adresse: (Vermittler): und Name, Vorname: Adresse: Land: Geburtsdatum, -ort: Telefon: E-Mail: in (Kunde)

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Risiko-Lebensversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus

Risiko-Lebensversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) (der Cosmos Lebensversicherungs-AG gemäß 4 VVG-InfoV) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens Vom 20. Juli 1948 Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens. Vom 20. Juli 1948. Auf Grund

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0023 Versicherungsbedingungen Tarif WI 2002 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsvermittler

Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsvermittler Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsvermittler zwischen der DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbh, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Jüngling und

Mehr

Die Carglass aufwands- entschädigung

Die Carglass aufwands- entschädigung Die Carglass AUFWANDS- ENTSCHÄDIGUNG Bedingungen von CARGLASS zum Erhalt einer Aufwandsentschädigung für die Meldung von Schadenfällen (Stand: 24.10.2018) 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 02. Februar 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: ) Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung

1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung VERMITTLUNGSAUFTRAG Qualifizierter Alleinauftrag, zwischen (Auftraggeber) Name: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ: und (Auftragnehmer) Maklerunternehmen: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ:. 1 Vertragsgegenstand

Mehr

IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag

IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag Vertrag A1209 Seite 1 von 6 Vertrag Verbandszertifizierung nach den Verbandsvorgaben und des geführten Personenmanagements zwischen der Verbands- Zertifizierungsstelle, vertreten durch die Prüfungskommission,

Mehr

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin Überwachungsvertrag als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen

Mehr

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550 Versicherungsmakler Wilfried Schöler*Postfach 1440*69497 Hemsbach Herrn Max Mustermann Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung

Mehr

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Werkvertrag. als Auftragnehmer Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Vermittlungsvertrag PROJEKTE

Vermittlungsvertrag PROJEKTE Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut

Mehr

Tippgebervereinbarung

Tippgebervereinbarung Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Das folgende Rechenbeispiel gibt Ihnen einen guten Überblick darüber, wie Abschluss- und Verwaltungskosten kalkuliert werden: Beitrag (monatlich)

Das folgende Rechenbeispiel gibt Ihnen einen guten Überblick darüber, wie Abschluss- und Verwaltungskosten kalkuliert werden: Beitrag (monatlich) Mit der Beitragszahlung in Ihre topinvest fondsgebundene Versicherung bauen Sie kontinuierlich Kapital für Ihre private Altersvorsorge auf. Zugleich entstehen bestimmte Kosten, die Abschluss- und Verwaltungskosten.

Mehr

Betreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn

Betreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn Betreuungsvertrag (basierend auf der Leistungsvereinbarung gemäß 75 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)) für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung) Zwischen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II 397. Verordnung: Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung 397.

Mehr

Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und

Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und VEREINBARUNG zwischen Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz 1 9220 Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und Politische Gemeinde Bischofszell, Rathaus Marktgasse 11 9220 Bischofszell (nachfolgend

Mehr

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)

Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) = = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren

Mehr

Maklervertrag / Maklervollmacht. Vollmacht für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Versicherungsmaklers

Maklervertrag / Maklervollmacht. Vollmacht für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Versicherungsmaklers Vollmacht für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Versicherungsmaklervertrag Kunde: (In der Folge KLIENT genannt) Vollständiger NAME (ggf. Mädchenname): Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer:

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Versicherungs - Maklervertrag

Versicherungs - Maklervertrag Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

VERSICHERUNGSMAKLER-VERTRAG

VERSICHERUNGSMAKLER-VERTRAG abgeschlossen zwischen (im folgenden Auftraggeber oder kurz AG ) Name Geburtsdatum und DORNER + PARTNER GMBH /// Firmenbuchnummer: FN 174606 z (im folgenden Auftragnehmer oder kurz AN ) wie auf folgenden

Mehr

Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten. 1 Allgemeines

Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten. 1 Allgemeines Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Zwischen dem Verein für Kindersport Vellmar e.v. mit Sitz in Hofgeismar vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand Erik Weihrauch Am

Mehr

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung 1 Vorbemerkung 1.1. Die Vermittlungsagentur ist spezialisiert auf die Vermittlung von Dienstleistungen im medizinischen

Mehr

NUTZUNG DES LOGOS SOWIE DES SLOGANS DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN DURCH MITGLIEDER

NUTZUNG DES LOGOS SOWIE DES SLOGANS DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN DURCH MITGLIEDER NUTZUNG DES LOGOS SOWIE DES SLOGANS DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN DURCH MITGLIEDER Die Architektenkammer Niedersachsen hat beschlossen, ihren Mitgliedern sowie eingetragenen Berufsgesellschaften

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. (Festanstellung) 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen haben unmittelbare

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt

Mehr

Wohnanlage Herne An der Kreuzkirche 10, 17 19

Wohnanlage Herne An der Kreuzkirche 10, 17 19 Wohnanlage Herne An der Kreuzkirche 10, 17 19 Vollständige Unterlagen werden nach einem einfachen LOI vom Eigentümer zur Verfügung gestellt. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam,

Mehr

ARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG

ARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG ARBEITGEBER- GRUPPENVERSICHERUNGSVERTRAG Gruppenversicherungsnummer: Zwischen der und der - nachstehend "Arbeitgeber" genannt -, R+V Krankenversicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden - nachstehend

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Instandhaltungsvertrag

Instandhaltungsvertrag Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

VERMITTLUNGSVERTRAG. nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn

VERMITTLUNGSVERTRAG. nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn VERMITTLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen,,, für nolimitsports OG, FN des Landes- als Handelsgerichtes, nachfolgend als der Spielervermittler bezeichnet, und nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet,

Mehr

Vertriebspartnervertrag

Vertriebspartnervertrag Vertriebspartnervertrag zwischen Der Angebote-Butler e.u. - im Folgenden: der Plattformbetreiber - und dem auf der Seite zuvor genannten Vertriebspartner - im Folgenden: der Vertriebspartner - wird folgender

Mehr

Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden

Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden 302/A XXVI. GP - Initiativantrag - Gesetzestext (Arbeitsdokument ParlDion) 1 von 4 Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz

Mehr

Fischerei-Pachtvertrag

Fischerei-Pachtvertrag Fischerei-Pachtvertrag für fließende und stehende nichtgeschlossene Gewässer gem. Art. 2 BayFig zwischen als Verpächter (Name, Anschrift) und als Pächter_(1) (Name, Verein und Anschrift) 1 Gegenstand der

Mehr

Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO

Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO (unverbindliche Empfehlung der Fachgruppe der Finanzdienstleister) Gemäß den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) sind wir verpflichtet, im Interesse unserer Kunden

Mehr

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen als. in Höhe von. Das Darlehen wird dem Darlehensnehmer vom Darlehensgeber zum Zweck

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen als. in Höhe von. Das Darlehen wird dem Darlehensnehmer vom Darlehensgeber zum Zweck Verbraucherdarlehensvertrag (Muster) Zwischen dem Darlehensgeber Vorname, Name Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort und dem Darlehensnehmer Vorname, Name Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort wird folgender

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter

Mehr