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1 Der Oberbürgermeister III/51 Pethke, 3483 Mitteilungsvorlage öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme Beirat für Menschen mit Kenntnisnahme Behinderungen Bezirksvertretung Kenntnisnahme Homberg/Ruhrort/Baerl Bezirksvertretung Kenntnisnahme Meiderich/Beeck Bezirksvertretung Süd Kenntnisnahme Bezirksvertretung Walsum Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hamborn Kenntnisnahme Bezirksvertretung Mitte Kenntnisnahme Bezirksvertretung Rheinhausen Kenntnisnahme Betreff Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hier: Sachstand zum sowie Auswirkungen auf den Bedarfsplan für Kinder mit Behinderungen Inhalt der Mitteilung Mit DS wurde angekündigt, den Jugendhilfeausschuss und die betroffenen politischen Gremien über die Daten der Zuschüsse, die zum in KiBiz.web für Plätze in Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2014/15 abweichend von der Bedarfsanmeldung im Jugendhilfeausschuss beantragt wurden, zu informieren, die Anlagen zur DS-Nr aktualisiert zur Verfügung zu stellen und die Auswirkungen auf die Bedarfsplanung für Kinder mit besonderem Förderbedarf (DS /2) darzulegen. Abweichungen von der Bedarfsanmeldung (DS ) zum : Zunächst ist festzustellen, dass die Kinderzahl in der Bevölkerung zum deutlich zurückgegangen ist. Dies trifft insbesondere auf die Ortsteile Hochemmerich, Bergheim und Hochfeld zu und ist unter anderem auf eine Registerbereinigung des Einwohnermeldeamtes zurückzuführen. Insgesamt sind 37 U3-Kinder und 153 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren weniger als noch am in Duisburg gemeldet. Die Zuschussanträge im online-basierten Anmeldeverfahren KiBiz.web ergaben zum folgende Abweichungen von der Bedarfsanmeldung, die der Rat der Stadt per Dringlichkeit am mit DS beschlossen hatte:

2 Seite 2 Im Bezirk Walsum wurden 20 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter und ein U3- Platz weniger angemeldet als geplant. Im Wesentlichen zurückzuführen ist dies auf den U3- Ausbau in der katholischen Einrichtung Lehmkuhlplatz in Alt-Walsum. In der Bedarfsanmeldung wurde hier eine Gruppe Typ I noch als zusätzliche Gruppe ausgewiesen, während der Zuschussantrag die Umwandlung einer Gruppe Typ III in Typ I vorsieht. Im Bezirk Hamborn ergab sich einzig die erfreuliche Veränderung, dass das Fahrner Klinikum früher als geplant seinen Betriebskindergarten, der vom Zaubersterne e. V. betrieben wird, angemeldet hat. Hier entstehen im Laufe des Kindergartenjahres 2014/15 24 neue U3-Plätze und 23 neue Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter. Im Bezirk Meiderich ergaben sich lediglich geringfügige Veränderungen beim Umfang der Betreuungszeiten einzelner Plätze sowie die Anmeldung von zwei Ü3-Plätzen weniger, die ohnehin als Gruppenstärkenüberschreitung geplant waren. Neben geringfügigen Veränderungen einzelner Plätze im Betreuungsumfang wurde im Bezirk Homberg für die inklusive städt. Einrichtung Franzstr. eine halbe Gruppe Typ III für 3- Jährige und Ältere zusätzlich angemeldet. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Eingabefehler; tatsächlich stehen die Plätze dort nicht zur Verfügung. Auch im Bezirk Mitte gab es unwesentliche Veränderungen beim Umfang der Betreuungszeiten und geringfügige Veränderungen in der Altersstruktur, die zu 5 neuen Ü3- Plätzen und zum Abbau von 2 U3-Plätzen führten. Darüber hinaus hat die Lebenshilfe Duisburg eine neue Einrichtung auf der Falkstr. in Duissern angemeldet. Zum heutigen Zeitpunkt steht jedoch bereits fest, dass das Gelände, auf dem die Einrichtung geplant war, den Ansprüchen an eine Kindertageseinrichtung nicht genügt. Das grundsätzliche Vorhaben der Lebenshilfe Duisburg bleibt jedoch bestehen. Eine neue Einrichtung soll den Verlust der Plätze bei Umwandlung der heilpädagogischen Einrichtung in Meiderich in eine inklusive Einrichtung lindern, wenn nicht auffangen. Die Lebenshilfe Duisburg beabsichtigt mit einer Einrichtung an den Start zu gehen, die Platz bietet für 39 Ü3-Kinder und 18 U3-Kinder. Insgesamt sind dabei 15 Plätze inklusiv geplant. Ein Standort im Bezirk Mitte oder alternativ auch im Bezirk Hamborn entspräche dabei genau der Nachfrage, die zurzeit durch die heilpädagogische Einrichtung in Meiderich gedeckt wird. Für den Bezirk Rheinhausen ist neben geringfügigen Veränderungen beim Umfang der Betreuungszeiten und drei zusätzlichen Ü3-Plätzen festzustellen, dass in der Anlage 3 zur DS für die städtische Einrichtung Breslauer Str. 81 insgesamt 54 Plätze für 3- Jährige und Ältere im Gruppentyp III mehr ausgewiesen wurden, als die Einrichtung vorhält. Die aktualisierte Anlage weist diese Plätze nun unter der Anschrift Auf dem Berg aus. Hierbei handelt es sich um die Containeranlage, die der Breslauer Str. für den U3-Ausbau diente und nun als eigenständige städtische Einrichtung zur Verfügung steht. Auch im Bezirk Süd gab es geringfügige Veränderungen im Betreuungsumfang. Darüber hinaus gibt es in den Zuschussanträgen 24 Ü3-Plätze weniger und 10 U3-Plätze mehr als in der Bedarfsanmeldung. Ursächlich hierfür sind zum einen strukturelle Veränderungen in der städtischen Einrichtung Rotdornstr., die künftig keine Gruppen des Typs I mehr anbietet, sondern zwei Gruppen des Typs II, ausschließlich für U3-Kinder. Unter Ausnutzung der gesetzlich möglichen Gruppenstärkenüberschreitung von zwei Kindern pro Gruppe kann zwar die geplante Zahl an U3-Plätzen vorgehalten werden, die Räumlichkeiten lassen jedoch keine Möglichkeit zu, zusätzliche Plätze für Ü3-Kinder anzubieten. Zum anderen steht in der neuen Einrichtung der Zaubersterne e. V., Schulz-Knaudt-Str. nun eine zusätzliche Gruppe des Typs II mit 10 Plätzen für U3-Kinder zur Verfügung. Die zunächst geplanten 5 inklusiven Plätze werden jedoch nicht ausgewiesen. Alle genannten Veränderungen führen zu dem Ergebnis, dass im Kindergartenjahr 2014/15 insgesamt 51 U3-Plätze und 37 Ü3-Plätze mehr angeboten werden können, als zum Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung absehbar war. Darüber hinaus stehen 7 inklusive Plätze mehr zur Verfügung als es in der Bedarfsplanung noch vorgesehen war.

3 Seite 3 Der geschilderte Einwohnerrückgang und der weitere Ausbau an Betreuungsplätzen bewirken eine stadtweite Betreuungsquote für die 3-Jährigen und Älteren von 96,4% (+1,5% im Vergleich zur Bedarfsanmeldung) und eine Betreuungsquote für die 1- und 2-Jährigen in Einrichtungen und in Tagespflege von 42,3% (+1,3% im Vergleich zur Bedarfsanmeldung). Nachfolgend ein Blick auf die Entwicklung des Betreuungsangebots in den Duisburger Kindertageseinrichtungen vom Kindergartenjahr 2013/14 auf 2014/15: Angebotsveränderungen im Gruppentyp KGJ 2013/14 KGJ 2014/15 70% 60% 50% 40% 61% 58% 30% 20% 34% 36% 10% 0% 5% Anteile im Gruppentyp I Anteile im Gruppentyp II Anteile im Gruppentyp III 6% Bezogen auf die Gruppenstruktur ist festzustellen, dass der Anteil Gruppen mit 2-Jährigen und Älteren (Typ I) und der Anteil von Gruppen, in denen nur U3-Kinder betreut werden (Typ II), um insgesamt 3% zugenommen hat, während der Anteil von Gruppen mit 3-Jährigen und Älteren (Typ III) in gleichem Maße abnahm. Der U3-Ausbau wurde weiter vorangetrieben, so dass die Zahl der U3-Plätze um gut 150 zugenommen hat; auch die Zahl der Plätze für die älteren Kinder stieg an um knapp 300. Das Angebot an inklusiven Plätzen konnte mit 43 neuen Plätzen deutlich um 20% ausgeweitet werden, wobei mittelfristig der Abbau heilpädagogischer Plätze zu erwarten ist. Anzahl Betreuungsplätze KGJ 2013/14 KGJ 2014/ U3-Plätze Ü3-Plätze inkusive Plätze

4 Seite 4 Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Vergleich zum zurückliegenden Kindergartenjahr eine mehr als 6%-ige Steigerung des U3-Betreuungsangebots erreicht wurde und die Betreuungsquote für die 3-Jährigen und Älteren mit 96,4% erneut die Vorgabe des Ratsbeschlusses zur Mindestquote von 95% erfüllt. Im Sinne des 19 Abs. 3, Satz 3 KiBiz überstieg der Anteil der wöchentlichen 45-Stunden- Betreuung der 3-Jährigen und Älteren den des Vorjahres nur um 0,9% und blieb damit deutlich unter dem gesetzlichen Limit von 4%. Bezogen auf alle Jahrgänge nahm die wöchentliche 45-Stunden-Betreuung um 1,4% zu: 80,0% Angebotsveränderungen im Betreuungsumfang KGJ 2013/14 KGJ 2014/15 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 71,5% 70,5% 30,0% 20,0% 27,1% 28,5% 10,0% 0,0% 1,5% 1,1% Anteile mit 25 Std. wchtl. Anteile mit 35 Std. wchtl. Anteile mit 45 Std. wchtl. Auswirkungen der Anmeldungen in KiBiz.web auf die Bedarfsplanung für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Fortschreibung der Planung: Mit DS wurden der Jugendhilfeausschuss und der Beirat für Menschen mit Behinderungen über die Neuausrichtung der finanziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf im Elementarbereich informiert. Ab dem wird, wie in der Mitteilungsvorlage aufgeführt, nicht mehr die Integration, sondern die Inklusion in Kindertageseinrichtungen durch den LVR gefördert. In den Betreuungsgruppen Typ I (2-Jährige und Ältere) und Typ III (3-Jährige und Ältere) können maximal 6 Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgenommen werden, wovon im Gruppentyp I maximal zwei dieser Kinder unter drei Jahre alt sein dürfen. Bei der Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf in einer Gruppe des Gruppentyps II (10 Kinder unter 3 Jahre alt) können aufgrund der sehr jungen Kinder nur maximal zwei Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgenommen werden. Im Gruppentyp II ist eine Reduzierung der Plätze bei Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf nicht vorgesehen. In welchem Umfang die Gruppengröße in den Typen I und III vorzunehmen ist, wird nachfolgend dargestellt:

5 Seite 5 Im Gruppentyp I werden unabhängig vom zeitlichen Betreuungsumfang 20 Kinder betreut. Mindestens vier bis maximal sechs Kinder dieser Gruppe sind erst 2 Jahre alt, der Rest der Kinder ist 3 Jahre und älter. Sofern in dieser Gruppenform Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut werden, wird die übliche Gruppengröße von 20 wie folgt reduziert: Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf Maximale Gruppengröße I bzw. IIIc (statt 20 Plätzen) oder Im Gruppentyp III werden ausschließlich Kinder im Alter von 3 Jahren und älter betreut. Beträgt die wöchentliche Betreuungszeit 45 Wochenstunden (Gruppenform IIIc) liegt auch hier die Gruppengröße bei 20 Kindern; liegt die wöchentliche Betreuungszeit darunter, beträgt die Gruppengröße 25 Kinder. Werden in der Gruppenform IIIc Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut, ist die übliche Gruppengröße genauso anzupassen, wie in der Gruppenform I (s. Tabelle oben). Werden ansonsten in einer Gruppe der Gruppenform III Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut, wird die übliche Gruppengröße von 25 wie folgt reduziert: Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf Maximale Gruppengröße III (statt 25 Plätzen) oder 6 17 Im laufenden Kindergartenjahr gibt es neben den 184 Betreuungsplätzen in vier heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen lt. Zuschussanträgen aus KiBiz.web 245 inklusive Betreuungsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf in 29 nach dem KiBiz geförderten Kindertageseinrichtungen. Wie schon in der Beschlussvorlage zur Bedarfsanmeldung (DS ) dargelegt, werden vier städtische Einrichtungen im Laufe des KGJ 2014/15 erstmals inklusiv ausgerichtet und bieten insgesamt 25 neue Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf an. Hinzu kommen die neu geplanten Einrichtungen der Outlaw ggmbh auf der Emmericher Str. und die der Lebenshilfe Duisburg, für die der Standort noch nicht feststeht, mit weiteren 20 inklusiven Plätzen. Nach Abzug von zwei abgeschlossenen Einzelintegrationen stehen damit 43 Plätze mehr zur Verfügung als im abgeschlossenen Kindergartenjahr, wobei die neu geplante inklusive Einrichtung der Lebenshilfe Duisburg mit ihren 15 inklusiven Plätzen noch keinen Standort sicher hat und mit einer Eröffnung dieser Einrichtung ein Teil der heilpädagogischen Plätze zurück gehen dürfte. Wie im Bedarfsplan für die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ausführlich erläutert (DS ) liegt die Zielbetreuungsquote der Kinder im Alter von 3 Jahren und älter bei 2,6% in Kindertageseinrichtungen. Weitere 2,6% bevorzugten bislang einen Regelkindergartenplatz und nahmen die ergänzenden Frühförderangebote in den Frühförderstellen wahr. Die Zielquote von 2,6% in Kindertageseinrichtungen ist mit einer Zahl von 429 inklusiven und heilpädagogischen Betreuungsplätzen deutlich überschritten. Aufgrund der Umstellung des Fördersystems von integrativ (und kurz- bis mittelfristig auch heilpädagogisch) auf inklusiv

6 Seite 6 dürfte diese Quote voraussichtlich jedoch nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Am Ende des KGJ bleibt daher zu evaluieren, welche inklusiven und heilpädagogischen Plätze tatsächlich zur Verfügung standen, ob alle angebotenen Plätze tatsächlich (und von Kindern welchen Alters) belegt waren oder ob eine zu bestimmende Anzahl dieser Plätze künftig für U3-Kinder mit besonderem Förderbedarf in die Bedarfsplanung eingehen können. Die Zuschussanträge von zwei Einrichtungen weisen übrigens bereits zum KGJ 2014/15 jeweils zwei inklusive Plätze für U3-Kinder auf: zum einen in der evangelischen Einrichtung Brunnenstraße in Rheinhausen und zum anderen in der neu geplante Einrichtung der Lebenshilfe Duisburg. Hinsichtlich des weiteren Ausbaus des inklusiven Betreuungsangebots verbleibt es dabei, dass alle Träger, die neue Einrichtungen planen, auf die Notwendigkeit der inklusiven Ausrichtung hingewiesen werden. Unabdingbar bleibt es, im Zuge der Neuausrichtung heilpädagogischer Einrichtungen einen möglichen Wegfall von Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf zu kompensieren. Die notwendigen Steuerungsmaßnahmen sind dabei insbesondere in den Bezirken Hamborn, Mitte und Rheinhausen zu verorten, da ein Teil des Bedarfs dort zur Zeit nur in den angrenzenden Bezirken gedeckt werden kann. Anlage 1 Betreuungsquote für 3 6-Jährige in Kindertageseinrichtungen 2014/15 Anlage 2 Betreuungsquote für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen 2014/15 Anlage 3 Plätze in den Kindertageseinrichtungen zum / Stand Anlage 4 Bevölkerungsentwicklung Kindergartenkinder von 2012 auf 2014 Anlage 5 Entwicklung der Betreuungsangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf Gender Mainstreaming-Relevanz Ja Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im Kontext der Drucksache, ggf. als Anlage zur Drucksache. (Dabei müssen z.b. Planungskriterien, Verordnungen, Rechtsgrundlagen, Richtlinien etc., die dem Vorschlag zu Grunde liegen, genannt werden. Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist diese hervorzuheben, zu analysieren und es ist darzulegen, wie die geschlechtsspezifischen Unterschiede berücksichtigt wurden.) Nein Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung entfällt aus folgenden Gründen: Bei der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist eine durchgängige Gleichstellungsorientierung regelmäßig sichergestellt K R Ü T Z B E R G

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