Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15

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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie Betreff Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Betreuungsjahr 2015/2016 in Krefeld Bedarfsfeststellung nach 19 KiBiz Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 ein Betreuungsbedarf von insgesamt Plätzen in den Krefelder Kindertageseinrichtungen ermittelt wurde. Die Verwaltung wird beauftragt, nach 19 Absatz 3 KiBiz in Verbindung mit 1 der Verfahrensverordnung zu KiBiz beim überörtlichen Träger der Jugendhilfe die Landesmittel anzufordern. Darüber hinaus sind die Landeszuschüsse anzumelden für 27 Familienzentren - davon 12 pluskita mit besonderem Unterstützungsbedarf nach 21 Absatz 5 und 6 KiBiz 580 Plätze in Kindertagespflege nach 22 Absatz 1 KiBiz Kaltmieten nach 20 Absatz 2 KiBiz Zuschuss für Waldkindergärten nach 20 Absatz 3 KiBz. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten

2 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 899 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen Innenaufträge: P Städt. Kitas P Kitas von freien Trägern P Kindertagespflege Die Haushaltsmittel für die Monate August bis Dezember 2015 wurden für den Haushalt 2015 angemeldet. Die Aufwendungen und Erträge zur Finanzierung der Betriebskosten der Kitas sowie der Kindertagespflege ab Januar 2016 sind bei der Finanzplanung berücksichtigt.

3 Begründung Seite 2 1. Differenzierte Darstellung der anzumeldenden Kindpauschalen Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der z. Zeit gültigen Fassung gibt es in Kindertageseinrichtungen (Kitas) folgende Gruppenformen: Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung (20 Kinder) Gruppenform II: Kinder im Alter unter drei Jahren (10 Kinder) Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter (20 bis 25 Kinder) Für alle drei Gruppenformen sind drei unterschiedliche Betreuungszeiten vorgesehen; die wöchentliche Betreuungszeit kann 25 Stunden oder 35 Stunden oder 45 Stunden betragen. Für das Betreuungsjahr 2015/2016 werden folgende Pauschalen angemeldet: 32 Plätze in Gruppen Typ I / 25 Std Plätze in Gruppen Typ I / 35 Std Plätze in Gruppen Typ I / 45 Std. 3 Plätze in Gruppen Typ II / 25 Std. 62 Plätze in Gruppen Typ II / 35 Std. 357 Plätze in Gruppen Typ II / 45 Std. 39 Plätze in Gruppen Typ III / 25 Std Plätze in Gruppen Typ III / 35 Std Plätze in Gruppen Typ III / 45 Std. 125 Plätze für Kinder mit Behinderungen insgesamt ergibt sich somit ein Bedarf von Plätze in Kindertageseinrichtungen 2. Jugendhilfeplanung Nach 21 Absatz 9 KiBiz orientieren sich die Gestaltung der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu 19 Absatz 1 KiBiz festgelegten Betreuungszeiten an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Nach 19 Absatz 3 KiBiz hat die Jugendhilfeplanung sicherzustellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Für die Umsetzung des 19 KiBiz in Krefeld hat der Jugendhilfeausschuss am 21. September 2011 Richtlinien festgesetzt. Zur Vorbereitung der Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 haben die Leitungen der Kindertageseinrichtungen die von den Eltern geäußerten Betreuungsbedarfe erfasst. Die Befragungen zeigen, dass - nur wenige Familien eine Betreuungszeit von 25 Stunden pro Woche wünschen; - der Anteil der Eltern, die eine ganztägige Betreuung (45 Std.) für ihr Kind benötigen, weiter angestiegen ist;

4 Begründung Seite 3 - Betreuungsbedarfe in den sogenannten Randzeiten (vor 07:00 Uhr nach 18:00 Uhr) häufig geäußert wurden; - Betreuungsbedarfe am späten Abend, am Samstag bzw. über Nacht nur selten bestehen. Die Träger haben bis zum 31. Dezember 2014 die gewünschten Kindpauschalen für das Betreuungsjahr 2015/2016 verbindlich angemeldet. Sofern ein Träger die Struktur der Kita wesentlich ändern wollte, musste eine Stellungnahme der zuständigen Fachberatung vorgelegt werden. Neue Kindertageseinrichtungen im Betreuungsjahr 2015/2016 Kita Zaubersterne, Hölschen Dyk / 3 Gruppen / 50 Plätze / davon 16 U3 (betriebsnahe Kita) voraussichtlich ab Anfang 2016 Die Elterninitiative Bienenstock hat mitgeteilt, dass eine Realisierung der geplanten Kita an der Moerser Straße derzeit nicht möglich ist. Die geplante betriebsnahe Kita an der Königsberger Straße in Linn wird erst im Sommer 2016 starten. 3. Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind im Betreuungsjahr 2015/2016 insgesamt Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz innerhalb des Stadtgebietes ist sichergestellt, allerdings konnten 92 Plätze nur durch die Überbelegung von bestehenden Gruppen geschaffen werden. Verteilung auf die Gruppenformen: Typ I / 25 Std. 16 Plätze Typ I / 35 Std. 831 Plätze Typ I / 45 Std Plätze Typ III / 25 Std. 39 Plätze Typ III / 35 Std Plätze Typ III / 45 Std Plätze Kinder mit Behind. 112 Plätze Plätze 4. Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in Kitas Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008 garantiert ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr. Auch für jüngere Kinder ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, dass für 35 % der unter Dreijährigen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege zur Verfügung stehen müssen. Der Städtetag geht davon aus, dass die angestrebte Versorgungsquote zumindest in Großstädten nicht ausreichend sein wird, so dass weitere Ausbauprogramme erforderlich sein werden. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 23. Juni 2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen (Vorlage 4702/09). In der Vorlage

5 Begründung Seite 4 wird dargelegt, dass neben zahlreichen Umbaumaßnahmen rund 70 Gruppen zusätzlich geschaffen werden müssen, um eine Betreuungsquote von 35 % zu erreichen. Im September 2012 wurde deutlich, dass Probleme bezüglich Grundstücksverfügbarkeit, Planungsrecht sowie insbesondere bezüglich der personellen Kapazität in der Bauverwaltung dazu geführt haben, dass zahlreiche Baumaßnahmen erst mit deutlicher Verspätung fertig gestellt werden können. Daraufhin beschloss der Rat am 20. September 2012 ein Aktionsprogramm Ausbau U3 (Vorlage 3889/12). Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass die angestrebte Versorgungsquote durch befristete Dependancen und zusätzliche Plätze in Kindertagespflege erreicht wird. Befristete Dependancen / Überbelegungen Beim 2. Krippengipfel NRW am 30. August 2012 hatte die Landesregierung zugesagt, für eine Übergangszeit provisorische Kita-Bauten sowie die flexible Belegung von Gruppen zu genehmigen. Im Betreuungsjahr 2013/14 wurden folgende befristete Gruppen in Betrieb genommen: Befristete Dependance Städt. Kita Peter-Lauten-Str. (Auf der Kempener Platte) Befristete Dependance Städt. Kita Hermannstraße (Petersstraße) Befristete Dependance Städt. Kita Ritterstr. (Oberdießemer Str./2 Gruppen) Befristete Dependance Städt. Kita Lutherplatz (Spinnereistraße) Befristete Dependance Städt. Kita Wilhelmstr. (Hafelsstraße) Dadurch wurden 60 U3-Plätze provisorisch geschaffen. Diese Dependancen sind jeweils einem Kita-Neubau bzw. Kita-Ausbau aus dem Stufenplan II a zugeordnet. Diese Baumaßnahmen wurden bereits beschlossen, die Realisierung hat sich allerdings verzögert. Sobald eine Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die jeweilige Dependance (Kinder + Fachkräfte) in den Neubau verlagert. Derzeit wird geprüft, ob die Dependance auf der Oberdießemer Straße dauerhaft als Kita- Standort genutzt werden kann. Da die Versorgungssituation in Hüls sehr angespannt ist, wird derzeit untersucht, ob vorübergehend mobile Kitagruppen installiert werden könnten. Entsprechende Betriebskostenpauschalen wurden eingeplant und der städt. Kita An de Dreew zugeordnet. Durch flexible Belegung von bestehenden Gruppen in Kitas werden vorübergehend 13 Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 92 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung geschaffen. Überbelegungen sind nur möglich, wenn die personellen und räumlichen Voraussetzungen dies zulassen. Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren Nach derzeitigem Planungsstand könnten im Betreuungsjahr 2015/16 maximal folgende Betreuungsplätze U3 zur Verfügung stehen: reguläre Plätze in Kitas (frühestens Anfang 2016) 500 Plätze in Kindestagespflege 62 Plätze in provisorischen Gruppen / mobilen Kitas 13 Überbelegungen Plätze U3 Versorgungsquote planerisch/rechnerisch maximal 36 %.

6 Begründung Seite 5 In betriebsnahen Kitas werden auch Kinder von Betriebsangehörigen betreut, die nicht in Krefeld wohnen. Der Stadt Krefeld entstehen dadurch keine Kosten, weil der kommunale Anteil an den Kindpauschalen / Mietpauschalen für diese auswärtigen Kinder entweder vom Wohnsitzjugendamt oder vom Träger der Kita erstattet wird. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wie viele auswärtige Kinder in den neuen betriebsnahen Kitas betreut werden, kann dies bei der Berechnung der Versorgungsquote noch nicht berücksichtigt werden. 4.1 Plätze für zweijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen Für das Betreuungsjahr 2015/2016 werden folgende Plätze angemeldet: Typ I / 25 Std. Typ I / 35 Std. Typ I / 45 Std. Typ II / 25 Std. Typ II / 35 Std. Typ II / 45 Std. Typ I /integrativ insgesamt 16 Plätze 355 Plätze 625 Plätze 2 Plätze 21 Plätze 112 Plätze 13 Plätze Plätze für Zweijährige in Kitas Versorgungsquote Zweijährige in Kitas: maximal 67% 4.2 Plätze für Kinder unter 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen Für das Betreuungsjahr 2014/2015 werden folgende Plätze angemeldet: Typ II / 25 Std. Typ II / 35 Std. Typ II / 45 Std. insgesamt 1 Plätze 41 Plätze 245 Plätze 287 Plätze für Kinder unter 2 Jahren in Kitas 5. Kindertagespflege Nach 22 KiBiz zahlt das Land dem Jugendamt für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 758 EUR, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wie viele Kinder im Betreuungsjahr 2015/2016 in Tagespflegestellen betreut werden und wie viele dieser Tagespflegeverhältnisse die Voraussetzungen für eine Landesförderung gem. 22 KiBiz erfüllen, kann erst zum 31. Juli 2015 ermittelt werden. Weil zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht absehbar ist, welche Anzahl und Altersverteilung der Kinder in Tagespflege am Ende des Betreuungsjahrs 2015/2016 tatsächlich erreicht werden, werden somit aus fördertechnischen Gründen 500 Plätze für Kinder unter drei sowie 80 Plätze für Kinder ab 3 Jahren insgesamt also 580 Plätze in Kindertagespflege beim Land zur Förderung angemeldet.

7 Begründung Seite 6 6. Inklusion / Plätze für Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen Derzeit werden rund 130 Kinder mit Behinderungen in den Kitas gemeinsam mit nicht Behinderten gefördert. Darüber hinaus werden rund 50 Kinder im Heilpädagogischen Zentrum Hochbend (HPZ) bzw. im Sonderkindergarten der Hörbehindertenschule in Hüls betreut. Grundsätzlich ist die inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in allen Kitas möglich. In der Arbeitsgemeinschaft nach 78 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - wurden die Rahmenbedingungen für die Einzelintegration in Krefeld vereinbart. 7. Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder Ab dem Schuljahr 2009/2010 findet die regelmäßige Tagesbetreuung von schulpflichtigen Kindern ausschließlich im Rahmen des Angebotes Offener Ganztag statt. Die letzte Hortgruppe in der städt. Kita Herbertzstraße wurde zum 01. August 2009 überführt. Ergänzend dazu können Kinder während der Schulferien an zahlreichen Angeboten der Ferienganztagsbetreuung teilnehmen. 8. Weiteres Verfahren Nach 19 Absatz 4 KiBiz meldet das Jugendamt bis zum 15. März 2015 Höhe und Anzahl der auf die Kitas entfallenden Kindpauschalen beim Land an. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Land eine zusätzliche U3-Pauschale für Kinder, die am 01. März 2016 noch keine drei Jahre alt sind ( 21 Absatz 3 KiBiz). Diese Pauschalen müssen nicht vorab angemeldet werden; das Land zahlt Abschlagszahlungen, die im Laufe des Betreuungsjahres aktualisiert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege für die Zeit von August bis Dezember 2015 wurden für den Haushalt angemeldet. Die erforderlichen Haushaltshaltsmittel ab Januar 2016 sind in der Finanzplanung berücksichtigt. Anlage 1: Übersicht über die Kitas in Krefeld ab August 2015 Anlage 2: Übersicht Veränderungen der Angebotsstrukturen Anlage 3: geplante Struktur der Kindertageseinrichtungen nach Trägergruppen

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