Gruppengrößen bei Inanspruchnahme der LVR-Kindpauschale:

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1 Anlage zu Ziffer 5.2 der Richtlinien des LVR zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) ngrößen bei Inanspruchnahme der LVR-Kindpauschale: Mit den nachfolgenden Tabellen möchten wir Ihnen eine Orientierung an die Hand geben, wie sich die ngrößen bei inklusiver Bildung und Betreuung darstellen (siehe Tabellen 1, 2, 3, 4 und 6). Dabei orientieren sich die ngrößen an den Angaben zur Anlage des 19 Kinder-Bildungsgesetz NRW (KiBiz). In der Praxis werden in den Einrichtungen nicht nur reine nformen geführt, sondern vielfach auch Kombinationen aus in der Regel hälftig zusammen gesetzten ntypen. Diese Situation wird in Tabelle 4 dargestellt. Wie Sie die ngrößen berechnen, in denen Kinder ab drei Jahre in nform III mit 25, 35 und 45 Stunden Betreuungsumfang betreut werden, zeigt die Übersicht in Tabelle 5. Auch diese Mischformen lassen sich wiederum mit anderen ntypen kombinieren. Eine Übersicht über diese Zusammensetzungen wird in Tabelle 6 dargestellt. Bitte beachten Sie, dass in allen n eine Überbelegung nicht möglich ist

2 2 Tabelle 1 nform I wesentlicher Behinderung Betreuungsgruppen für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Waldgruppe (davon max. 2 Kinder unter drei Jahren)

3 3 Tabelle 2 nform II wesentlicher Behinderung (davon max. 2 Kinder unter drei Jahren) Betreuungsgruppen für Kinder unter drei Jahren (ngröße bleibt unverändert zur Angabe des Anhangs zu 19 KiBiz)

4 4 Tabelle 3 nform III wesentlicher Behinderung Betreuungsgruppen für Kinder über drei Jahren mit 45 Wochenstunden Betreuungsumfang Betreuungsgruppen für Kinder ab drei Jahren mit 25 oder 35 Wochenstunden Betreuungsumfang Waldgruppe

5 5 Mischungen aus mehreren nformen ( ) Tabelle 4 wesentlicher Behinderung (davon max. 2 Kinder unter drei Jahren) (½ nform I und ½ nform II) (½ nform II und ½ nform III a od. b) (½ nform II und ½ nform III c) Nicht möglich Nicht möglich Nicht möglich

6 6 Berechnung der ngröße bei Mischformen von III a oder b und III c Tabelle 5 Durch die Mischung von n Typ III a oder b und c ergeben sich, je nach Anzahl von Kindern mit 45 Stunden Betreuungsumfang, maximale ngrößen, die sich so auch in den Betriebserlaubnissen wiederfinden. Die Tabelle weist die jeweiligen ngrößen aus. 45 Std. Betreuung innerhalb der Typ III Maximale ngröße 0 2 Kinder Ursprüngliche ngröße von 25 Plätze bleibt unverändert 3 6 Kinder 24 Plätze 7 10 Kinder 23 Plätze Kinder 22 Plätze Kinder 21 Plätze Kinder 20 Plätze

7 Tabelle 6 nform III mit einer Mischung aus 25, 35 und 45 Wochenstunden Vollständig mit Kindern ab 3 Jahren oder kombiniert mit 1/2 Typ I oder ½ Typ II Ausgangs-ngröße entsprechend der vorhergehenden Berechnung der ngröße bei Misch- formen von III a oder b wesent- und IIIc licher Behinderung Betreuungsgruppen für Kinder ab drei Jahren mit einer Mischung aus 25, 35 und 45 Wochenstunden ½ nform I und ½ nform III mit einer Mischung aus 25, 35 und 45 Wochenstunden (½ nform II und ½ nform III mit Mischung aus 25, 35 und 45 Wochenstunden) Nicht möglich

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