Nur ein Blatt: Seiten 9/10. Gutscheinheft für die Betreuung eines Heidelberger Kindes in einer Kinderkrippe

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1 Nur ein Blatt: Seiten 9/10 Gutscheinheft für die Betreuung eines Heidelberger Kindes in einer Kinderkrippe

2 Heidelberg ist eine familienfreundliche Stadt. Das ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit. Diesen Weg werden wir fortsetzen. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner

3 3 Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, Heidelberg ist eine familienfreundliche Stadt. In enger Zusammenarbeit mit vielen freien Trägern haben wir das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den letzten Jahren bereits massiv ausgebaut. Im Kindergartenjahr 2013/2014 erhalten erstmals mehr als 50 Prozent aller Kleinkinder unter drei Jahren in Heidelberg einen Betreuungsplatz. Bundesweit stehen wir damit an der Spitze der Kommunen in den westlichen Bundesländern. Ausruhen wollen wir uns auf diesem guten Ergebnis nicht. Platzausbau und Qualitätsentwicklung sind auch die Aufgaben der nächsten Jahre, damit die hohe Nachfrage nach guten Betreuungsplätzen befriedigt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Die Plätze für Kinder unter drei Jahren sind wegen des hohen Personalbedarfs ein sehr kostenintensives Angebot. Gleichzeitig sichert ein guter Personalschlüssel die Qualität der Betreuungsangebote eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Eltern ihr Kleinkind beruhigt in der Kita abgeben und einer Berufstätigkeit nachgehen können. Die Stadt Heidelberg achtet darauf, dass die Krippenplätze für alle Familien auch bezahlbar sind. Darum hat der Gemeinderat beschlossen, Eltern direkt bei den Kosten für einen Betreuungsplatz für Kleinkinder zu entlasten. Je nach Höhe des Familieneinkommens erhalten Sie einen bargeldlosen Gutschein für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderkrippe bei freien Trägern. Der Gutscheinbetrag wird bei der monatlichen Rechnung der Betreuungskosten abgezogen und reduziert die Betreuungskosten für Sie damit unmittelbar. Unser Ziel ist es, das Verfahren für die Eltern mit diesem Gutscheinheft so einfach wie möglich zu gestalten. Ich freue mich, wenn Ihnen damit die Wahl eines geeigneten Betreuungsplatzes erleichtert wird. Mit herzlichen Grüßen Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister

4 4 So erhalten Sie den Betreuungsgutschein Voraussetzungen Ihr Kind ist unter 3 Jahre alt. Ihr Kind hat seine Hauptwohnung in Heidelberg. Ihr Kind wird in einer Kinderkrippe mit einer Betriebserlaubnis betreut. Die Betreuung kann auch außerhalb Heidelbergs erfolgen. Die Betreuung umfasst im Durchschnitt mindestens 5 Stunden täglich (gebuchte Betreu ungsstunden pro Woche durch 5 Tage teilen). Das bereinigte Bruttoeinkommen der Bedarfsgemeinschaft (alle Haushaltsmitglieder), in der Ihr Kind lebt, übersteigt 4.500, monat lich nicht. Eine Hilfe zur Ermittlung dieses Einkommens finden Sie auf den Seiten 9 und 10. Verfahren 1 Bitte füllen Sie auf der Umschlagseite und den folgenden Seiten alle grau hinterlegten Felder sorgfältig und gut lesbar aus. 2 Bitte lassen Sie, bevor Sie zum Bürgeramt gehen, das Betreuungs verhältnis von der Kinderkrippe bestätigen (Seite 6). 3 Das Bürgeramt stellt Ihnen anschließend den Betreuungsgutschein sofort aus. Er gilt frühestens ab dem Monat der Antragsstellung. 4 Der Gutscheinbetrag wird vom Kinder- und Ju gendamt direkt an die Kinderkrippe ausgezahlt. Sie zahlen nur noch den um den Gutscheinbetrag reduzierten Elternbeitrag an die Kinderkrippe. Spätestens nach einem Jahr verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Haben Sie danach weiterhin Anspruch auf einen Gutschein, so stellen Sie bitte frühestens drei Monate, spätestens in dem Monat, ab dem Sie einen neuen Gutschein benötigen, einen Folgeantrag.

5 5 Persönliche Angaben o Erstantrag / Folgeantrag wegen Ablauf des Bewilligungszeitraums o Änderungsantrag im laufenden Bewilligungszeitraum wegen Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse Name und Daten des betreuten Kindes Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum 69 Heidelberg Adresse des Kindes (Hauptwohnung) Name und Daten des/der Sorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/-r 1 Name und Vorname Verwandtschaftsverhältnis zum Kind Hauptwohnung Personensorgeberechtigte/-r 2 Name und Vorname Verwandtschaftsverhältnis zum Kind Hauptwohnung

6 6 Betreuungsverhältnis Name, Adresse der Kinderkrippe Betreuungsumfang für das Kind Anzahl der Stunden täglich im Wochendurchschnitt Stunden Beginn der Betreuung (Monat, Jahr) Voraussichtliches Ende der Betreuung (Monat, Jahr) Die Beitragspflicht besteht für o 11 Monate o 12 Monate Der monatliche Elternbeitrag ohne Essen und ohne Abzug Gutschein beträgt Bestätigung der Kinderkrippe

7 7 Selbsteinschätzung Die Gewährung eines Gutscheines für die Betreuung Ihres Kindes unter drei Jahren in einer Kinderkrippe richtet sich nach dem auf Monate umgerech neten Bruttojahreseinkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der das Kind lebt. Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus allen Personen, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt. Die Gewährung eines Gutscheines erfolgt zunächst aufgrund einer Selbsteinschätzung der Personensorgeberechtigten über das Bruttoeinkommen der Bedarfsgemeinschaft. Um Ihnen die Berechnung des maßgeblichen Bruttoeinkommens zu erleichtern, haben wir auf den Seiten 9 und 10 einen Berechnungsbogen beigefügt, der bei den Eltern verbleibt. Leben neben dem / den Elternteil/-en und dem Kind weitere Personen (z. B. Geschwisterkinder oder Großeltern) in der Bedarfsgemeinschaft, so wird für jede weitere Person bei der Berechnung des Bruttoeinkommens ein Betrag in Höhe des sachlichen Existenzminimums eines Kindes (derzeit 322, monatlich) abgezogen. Werden keine Angaben zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gemacht, so besteht kein Anspruch auf einen Gutschein. o Ich/wir erklären, dass das bereinigte anrechenbare Bruttoeinkommen der Bedarfsgemeinschaft in der das Kind lebt 4.500, monatlich nicht übersteigt. Bei einem bereinigten anrechenbaren Bruttoeinkommen der Bedarfsgemeinschaft über 4.500, wird kein Gutschein gewährt. Die Stadt Heidelberg ist zur Überprüfung dieser Angaben berechtigt. Sie sind verpflichtet, auf Anfrage entsprechende Unterlagen vorzulegen. Sollte die Gutscheingewährung auf falschen oder unrichtigen Angaben beruhen, wird sie rückwirkend aufgehoben. Zu Unrecht erhaltene Gutscheine sind umgehend an die Stadt Heidelberg zurückzuzahlen.

8 8 Beantragter Betreuungsgutschein Aufgrund der Selbsteinschätzung des anrechenbaren Bruttoeinkommens der Bedarfsgemeinschaft, in der das Kind lebt, und des Betreuungsumfangs des Kindes beantragen wir/beantrage ich folgenden monatlichen Betreuungs gut schein: Angebot * monatliche Gutscheine bei einem anrechenbaren Bruttoeinkommen bis 4.500, mtl. ab 5 Std. täglich o 50, ab 7 Std. täglich o 75, ab 9 Std. täglich o 100, Die Höhe des Gutscheins darf die Höhe des zu entrichtenden Elternbeitrags (ohne Essensgeld) abzüglich eines Mindestbeitrags nicht überschrei ten. Der Mindestbeitrag beträgt bei einer durchschnittlichen Betreuung ab 5 Std.: 75,, ab 7 Std.: 105, und ab 9 Std. 125,. Gegebenenfalls wird der Gutscheinbetrag entsprechend gekürzt. * zutreffende Gutscheinhöhe nach der Selbsteinschätzung Ihres Familien-Bruttoeinkommens und dem betreffenden Betreuungsumfang bitte ankreuzen Sie sind verpflichtet, alle Angaben zu machen, die für eine Entscheidung über die Gutscheingewährung notwendig sind. Diese Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich erfolgen und gegen über der Stadt Heidelberg belegbar sein. Anträge, die aufgrund unvollständiger Daten nicht bearbeitet werden können, werden wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Bei einer Veränderung Ihrer wirtschaftlichen oder persön lichen Verhältnisse, die eine Änderung des Gutscheins zur Folge hat, müssen Sie gegebenenfalls erneut einen Antrag stellen. Entfällt der Anspruch auf den Gutschein vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sind Sie verpflichtet, die Einrichtung davon schriftlich zu unterrichten. Die Einrichtung ist berechtigt, diese Information an die Stadt Heidelberg weiterzuleiten. Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden Ihre persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert. Nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes besteht jederzeit Anspruch auf Auskunft über die gespeicherten Daten und das Recht zur Berichtigung. Datum, Unterschrift eines Sorgeberechtigten

9 9 Berechnungsbogen bereinigtes anrechenbares Bruttoeinkommen der Bedarfsgemeinschaft Diesen Bogen bitte heraustrennen und nicht mit abgeben! 1 Bruttojahreseinkommen 2 jährliches Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen + 3 jährliche Zinsen und sonstige Kapitalerträge + 4 jährliche sonstige Einkünfte + Jahreseinkommen insgesamt (Summe Beträge Ziffer 1-4): = 5 Jahreseinkommen :12 = monatl. Bruttoeinkommen Bitte auf die Folgeseite übertragen! =

10 10 5 Übertrag monatliches Bruttoeinkommen = 6 Krankengeld (monatlich) + 7 Arbeitslosengeld I + II (monatlich) + 8 Unterhalt/-vorschuss (monatlich) + 9 BAföG (monatlich) + 10 Renten (monatlich, ausgenommen Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz) + 11 Wohngeld (monatlich) + 12 Kindergeld (monatlich) + 13 Elterngeld (monatlich) + 14 Sonstige Einkünfte (monatlich) + 15 abzgl. Freibetrag für jede weitere (neben dem Kind und den Elternteilen) in der Bedarfs gemeinschaft lebende Person (322, monatlich) Summe des monatlichen Einkommens (Summe Beträge Ziffer 5-15): =

11 Impressum Stadt Heidelberg, Kinder- und Jugendamt Friedrich-Ebert-Platz Heidelberg Gestaltung: grafux, 2014 Fotos: Umschlagseite: olesiabilkei Fotolia.com S. 3: Friederike Hentschel Druck: CITY-DRUCK HEIDELBERG Auflage: Heidelberg, Mai 2014

12 Kinder- und Jugendamt Stadt Heidelberg Friedrich-Ebert-Platz Heidelberg Telefon jugendamt@heidelberg.de

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