Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
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- Martin Holst
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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sozial- u. Gesundheitsausschuss Betreff Massive Zunahme der Armutseinwanderung in die Städte Antrag der FDP-Fraktion vom Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
2 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr /13 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen
3 Begründung Seite 2 Die FDP-Fraktion bittet mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 01. März 2013 (Vorlagennummer 4525/13) um Stellungnahme, ob und welche Auswirkungen die zu erwartende massive Zunahme der Armutseinwanderung für Krefeld haben wird. Der Antrag wird begründet mit der ab geltenden vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen in Europa. Die Rechtslage nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizgG) stellt sich für die zum 01. Januar 2007 der Europäischen Union beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien wie folgt dar: Es besteht aktive und passive Dienstleistungsfreiheit. Dies bedeutet, dass Dienstleistungen sowohl selbst als auch durch entsandte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erbracht als auch in Anspruch genommen werden können (Touristen, Studien- oder Geschäftsreisende). Die Niederlassungsfreiheit ermöglicht es Unionsbürgern und -bürgerinnen, so auch Rumänen und Bulgaren, eine selbständige Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufzunehmen. Bei einer Erwerbstätigkeit zwischen einem und fünf Jahren im Bundesgebiet besteht weiterhin ein Aufenthaltsrecht und Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Auf Bundesebene führte der EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zu erheblichen Zuzügen in die Bundesrepublik. Im Falle Rumäniens hat sich die Zahl der Zuzüge nach 2006 in etwa vervierfacht, im Falle Bulgariens sogar annähernd versiebenfacht. Für diese beiden Länder war laut Migrationsbericht 2011 des Ministeriums für Migration und Flüchtlinge auch im Jahr 2011 ein positiver Wanderungsgewinn (Zuzüge abzüglich Fortzüge) zu verzeichnen. Damit liegen diese beiden Länder bundesweit nunmehr hinter Polen auf Platz 2 und 3 der Herkunftsländer der Zuwanderer (Vergleiche Abbildung 1). Die Zahl der Zuwanderungen nach Krefeld aus Rumänien haben sich seit 2007 mehr als verdoppelt, aus Bulgarien sogar mehr als versiebenfacht (Vergleiche Abbildung 2).
4 Begründung Seite 3 Abbildung 1
5 Begründung Seite 4 In Krefeld konnte folgende Entwicklungstendenz festgestellt werden: Zuzüge nach Krefeld aus Rumänie n und Bulgarien a b Bulgaren Rumänen Trend Rumänien Trend Bulgarien Abbildung Ab 2014 gilt für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, eine Arbeitsaufnahme ist unabhängig von einer Erlaubnis möglich. Im Gegensatz zu 2013 ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die Agentur für Arbeit nicht mehr erforderlich, auch entfällt die Nachrangprüfung (keine nachteiligen Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt, vorrangig berechtigte Deutsche/EU-Bürger stehen aktuell nicht zur Verfügung). Welche Auswirkungen die Freizügigkeit auf die Entwicklung der Zuwanderungen nach Krefeld haben wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht valide hochrechnen. Etwaige Prognosen wären eher als spekulativ zu bewerten.
6 Begründung Seite 5 Im Jahr 2011 war auf Bundesebene für Polen ein Anstieg um mehr als ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, welcher vor allem mit der damals eingetretenen vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit begründet wurde. Fraglich ist zum einen, ob sich die Zunahme von über 30 % auf Rumänien und Bulgarien übertragen lässt. Dies erscheint wenig realistisch, da Polen bereits seit dem Jahr 1996 das Hauptherkunftsland der Zuwanderungen, mit im Jahr 2011, darstellt. Zum anderen lassen sich in diesem Bereich die Ergebnisse auf Bundesebene nicht eins zu eins auf Krefeld übertragen. Beispielsweise sind die Zuwanderungen aus Rumänien in das Bundesgebiet seit 2007 um etwa das Vierfache angestiegen, in Krefeld nur um ungefähr das Zweifache. Bei den Bulgaren hingegen verlaufen die Trends eher parallel. Eine auf dieser Basis erstellte Hochrechnung in Bezug auf einen Anstieg der Sozialausgaben für das Jahr 2014 würde nicht zu verlässlichen Prognosen führen. Würde man trotz aller Bedenken eine Hochrechnung des im Jahr 2014 für Krefeld zu erwartenden Einwohnerzuzugs aus Rumänien und Bulgarien mit folgenden Annahmen vornehmen: Zuwanderungswerte für 2013 in Höhe des Durchschnittszuzugs der vergangenen sechs Jahre 200 Rumänen und 82 Bulgaren, Anstieg der Zuwanderungsquote parallel zur Zuwachsrate der polnischen Zuwanderer während des ersten Jahres nach voller Freizügigkeit 405 Personen zu während der vorangegangenen sechs Jahre, müsste man 2014 mit einer Zuwanderung von ca. 420 Rumänen und ca. 175 Bulgaren rechnen. Diese als wenig realistisch einzustufenden Schätzungen würden keinesfalls zu Mehrausgaben in mehrfacher Millionenhöhe führen. Da diese Berechnungsdaten auf mehreren nicht belastbaren Prognosen basieren, wäre eine hierauf beruhende Ausgabenkalkulation wenig aussagefähig und nicht seriös. Derzeit erhalten nur etwa 100 Personen aus diesen Ländern Transferleistungen nach SGB II bzw. SGB XII. Die im Antrag der FDP umrissene Besorgnis in Hinblick auf unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten und mangelhaften Wohnraum ist für Krefeld nur bedingt indiziert. Der Krefelder Wohnungsmarkt ist zurzeit verhältnismäßig entspannt. Zuwanderer haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten. Die Freizügigkeit innerhalb der EU räumt den Zuwanderern die gleichen Rechte ein wie Staatsangehörige des Aufnahmelandes in Bezug auf Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen sowie alle anderen Sozialleistungen und Steuervorteile. Somit besteht für diesen Personenkreis auch die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein bzw. Wohngeld zu beantragen, was die Anmietung einer geeigneten Wohnung erleichtert. Sollte eine Anmietung im Einzelfall nicht möglich sein, hält die Stadt wie für alle anderen von Obdachlosigkeit betroffenen oder bedrohten Einwohner und Einwohnerinnen Wohnraum in Obdachlosenunterkünften und Übergangsheimen zur Verfügung.
7 Begründung Seite 6
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
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