Billiglohn wegen EU-Osterweiterung?

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1 Billiglohn wegen EU-Osterweiterung? Statement Dr. Hans-Peter UHL Donnerstag, 11. August, 19 Uhr Hofbräuhaus, Münchner Zimmer

2 5 Grundfreiheiten der EU: Warenverkehrsfreiheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Niederlassungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit Die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Artikel 39ff EGV) umfasst die Gleichbehandlung aller EU-Bürger in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. Arbeitnehmer sind hierbei Personen, die eine unselbständige Tätigkeit dauerhaft im Lohnoder Gehaltsverhältnis ausüben.

4 Niederlassungsfreiheit Alle EU-Bürger besitzen die unbeschränkte Niederlassungsfreiheit. Diese beinhaltet das Recht, in einem der Mitgliedstaaten einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen und ein Unternehmen zu gründen.

5 Dienstleistungsfreiheit Die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49ff EGV) beinhaltet das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat eine konkrete Dienstleistung zu erbringen, ohne dort eine feste Niederlassung haben zu müssen. Ein Dienstleister unterscheidet sich vom Arbeitnehmer durch seine Selbstständigkeit. Hauptkriterium ist hierbei die Weisungsunabhängigkeit.

6 Sonderregelung EU-Osterweiterung Arbeitnehmerfreizügigkeit: Übergangsfrist: im Zeitraum von bis zu sieben Jahren ( Modell) ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt beschränkt. Staatsangehörige der Beitrittsländer benötigen für eine Einstellung eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitsgenehmigung nach 184 Abs. 1 SGB III.

7 Sonderregelung EU-Osterweiterung Dienstleistungsfreiheit: Grundsätzlich keine Einschränkung. Der Unternehmer kann also eigenes Personal mitbringen. Es wird keine Arbeitsgenehmigung benötigt. Einschränkungen nach dem Modell sind nur für Besonders sensible Wirtschaftsbereiche vorgesehen.

8 Sonderregelung EU-Osterweiterung Niederlassungsfreiheit: Die Mitnahme ausländischer Arbeitnehmer ist in Analogie zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Modell untersagt. Das Schlüsselpersonal kann allerdings mitgenommen werden.

9 Sonderfall Werkverträge Zwischen Deutschland und 13 Vertragsstaaten, davon 6 neue EU-Länder, existieren bilaterale Abkommen. Aktuell ca Werksverträge, verteilt zur Hälfte auf EU- Staaten (z.b. Polen, Ungarn) und zur Hälfte auf Drittstaaten (z.b. Rumänien, Bulgarien, Türkei). Rechtsgrundlage ist die Anwerbestoppausnahmeverordnung. Mit neuen EU-Ländern nur noch Verträge in Bereichen, in denen die Dienstleistungsfreiheit nicht gilt (Bau, Gebäudereinigung, Innendekoration).

10 Missbrauchsmöglichkeiten Der deutsche Arbeitsmarkt ist für Bürger aus den neuen EU- Ländern grundsätzlich verschlossen. ( Modell) Über die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit sind jedoch unternehmerische und selbstständige Tätigkeiten fast uneingeschränkt zulässig.

11 Probleme mit der Dienstleistungsfreiheit Problematik: Scheinselbständigkeit Problematik: Schlüsselpersonal

12 Probleme mit der Niederlassungsfreiheit In der Novellierung der Handwerksordnung vom sind 51 Berufe aus dm sogenannten Meisterzwang herausgefallen. In der Folge kann ohne jegliche Qualifikationsprüfung ein Gewerbe angemeldet werden.

13 Zahlen für München 2004 werden Betriebe von Handwerkern aus den neuen EU-Ländern in Deutschland gegründet. In München allein gab es im Zeitraum Mai bis Juni Anmeldungen von Gebäudereinigern, davon 51 Deutsche (14%) und 144 Polen (40%), 225 Neuanmeldungen von Parkett- und Fliesenlegern, davon 29 Deutsche (23%) und 163 Polen (72%). Seit 1. Mai 2004 stieg die Zahl der Fliesenlegerbetriebe von 168 auf 754, der Gebäudereinigerbetriebe von 408 auf Ausländeranteil um 75%.

14 Arbeitnehmerfreizügigkeit Einschränkungen (Übergangsregelung Modell) Dienstleistungsfreiheit Einschränkungen ( besonders sensible Wirtschaftsbereiche ) Niederlassungsfreiheit Werkverträge

15 Politische Forderungen Nachverhandlungen mit EU-Ländern. Fehlentwicklungen bei Beitrittsverhandlungen nicht wiederholen. Qualitätsstandards im Handwerk durch Fähigkeitsnachweise sichern. Werkvertragsabkommen auf den Prüfstand. Keine EU-Vollmitgliedschaft der Türkei.

16 Billiglohn wegen EU-Osterweiterung? Donnerstag, 11.August, 19 Uhr Hofbräuhaus, Münchner Zimmer

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