Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Grundlagen Risiken und Nebenwirkungen
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- Mathilde Winkler
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1 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Grundlagen Risiken und Nebenwirkungen
2 Warum ein Bürgerbegehren? Ein Bürgerbegehren ist das richtige Mittel, wenn man mit einem Beschluss der Stadtvertretung nicht einverstanden ist oder eine bisher nicht in Angriff genommene kommunale Maßnahme durchsetzen will. 2
3 1. Bürgerbegehren Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder einer Gemeinde an die Verwaltung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Beim Bürgerbegehren tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. 3
4 2. Bürgerentscheid Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Die Bürgerinnen und Bürger gehen an einem Sonntag zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab. 4
5 Das Bürgerbegehren 5
6 Die Unterschriftenliste ( 16 g Abs. 3 GO) Ein Bürgerbegehren wird schriftlich eingereicht, indem man Unterschriften auf Unterschriftenlisten sammelt und diese an Vertreter der Stadt übergibt. Die Unterschriftenliste muss folgendes beinhalten: die Entscheidungsfrage eine Begründung eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten der verlangten Maßnahme (erarbeitet die Stadt) bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. 6
7 Die Unterschriftensammlung Ein Bürgerbegehren ist nur dann erfolgreich, wenn das sogenannte Einleitungsquorum erreicht ist, d.h. wenn genügend Bürgerinnen und Bürger unterschrieben haben. Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis zu Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 9% der Stimmberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterschrieben sein. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft. ( 16 g Abs. 4 GO) 7
8 Bürgerbegehren in Schwentinental Wir brauchen Unterschriften von mindestens 9 % der Stimmberechtigten, also der Einwohnerinnen und Einwohner, die wählen dürfen. Wahlberechtigt waren bei der letzten Kommunalwahl in Schwentinental Personen. Somit brauchen wir mindestens 1048 gültige Unterschriften. 8
9 Wer ist stimmberechtigt? Stimmberechtigt sind diejenigen, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind: Einwohner/innen der Stadt Schwentinental ab 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Stadt Darunter Schwentinentaler/innen mit Migrationshintergrund aus den Ländern der Europäischen Union 9
10 Nicht stimmberechtigt sind: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Nicht EU Ausländer Personen, die aus sonstigen Gründen nicht wahlberechtigt sind 10
11 Die Zulässigkeitsprüfung Wenn die nötigen Unterschriften gesammelt sind, werden die Unterschriftenlisten der Stadtverwaltung überreicht. Die Kommunalaufsicht prüft die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Im Rahmen der dazu stattfindenden Anhörung erhalten neben Vertretern der Stadt auch die Vertretungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme. 11
12 Das Bürgerbegehren ist zulässig: Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden. ( 16 g Abs. 5 GO) 12
13 Das Bürgerbegehren ist zulässig: Die Vertretungsberechtigten dürfen den Antrag in der Stadtvertretung erläutern. Die Stadt kann dem Bürgerbegehren entsprechen. Der Bürgerentscheid entfällt. Die Stadt kann die geforderte Maßnahme in einer andern Form beschließen, die von den Vertretungsberechtigten gebilligt wird. Der Bürgerentscheid entfällt. Entspricht die Stadt dem Bürgerbegehren nicht, findet spätestens drei Monate nach diesem Beschluss ein Bürgerentscheid statt. 13
14 Der Bürgerentscheid 14
15 Das Zustimmungsquorum Das Prinzip Mehrheit entscheidet gilt nur, wenn genügend Stimmberechtigte überhaupt eine Stimme abgegeben haben. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu Einwohner/innen mindestens 18% der Stimmberechtigten beträgt. ( 16 g Abs.7 GO) Das bedeutet, dass in Schwentinental mindestens 2096 Stimmberechtigte abstimmen müssen. 15
16 Der erfolgreiche Bürgerentscheid Der erfolgreiche Bürgerentscheid muss von der Stadtverwaltung genauso umgesetzt werden wie ein Beschluss der Stadtvertretung. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden. ( 16 g Abs. 8 GO) 16
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