öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung
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- Nele Bäcker
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1 Der Oberbürgermeister V/61-22 John, 2977 Beschlussvorlage öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl Anhörung (zu Ziffer 1 und 2) Entscheidung (zu Ziffer 3) Umweltausschuss Kenntnisnahme (zu Ziff. 1 und 2) Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung (zu Ziffer 1 und 2) Rat der Stadt Entscheidung (zu Ziffer 1 und 2) Betreff Bebauungsplan Nr Baerl - "Gewerbegebiet Rheindeichstraße" 2. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr Prioritätenliste Beschlussentwurf 1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr Baerl- Gerdt für einen Bereich zwischen Kohlenstraße, Rheindeichstraße, Sägewerkstraße und ehemaliger Zechenbahn vom (DS ) wird aufgehoben. 2. Für einen Bereich nördlich der Sägewerkstraße zwischen Rheindeichstraße und Anschlussbahn zum Rheinpreußenhafen ist ein Bebauungsplan im Sinne des 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Rheindeichstraße durchgeführt. -Baerl- 3. Der Bebauungsplan Nr Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße wird in der Prioritätenliste des Bezirks Homberg/Ruhrort/Baerl an Position 2 geführt. (V/61)
2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen im städt. Haushalt: Ja (das Formular ist als Anlage beizufügen.) Nein Gender Mainstreaming-Relevanz Ja Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im Kontext der Drucksache, ggf. als Anlage zur Drucksache. (Dabei müssen z.b. Planungskriterien, Verordnungen, Rechtsgrundlagen, Richtlinien etc., die dem Vorschlag zu Grunde liegen, genannt werden. Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist diese hervorzuheben, zu analysieren und es ist darzulegen, wie die geschlechtsspezifischen Unterschiede berücksichtigt wurden.) Begründung: Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung erfolgt im Zuge der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. Nein Die Darlegung der Geschlechterdifferenzierung entfällt aus folgenden Gründen: I. V. FÜR OB: S P A N I E L T U M Problembeschreibung / Begründung Gliederung 2. Beschreibung des Plangebietes 3. Planungsrecht 4. Anlass der Planung 5. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan 6. Planerarbeitung durch ein externes Planungsbüro 7. Weiterer Verfahrensablauf 8. Einstufung in die Prioritätenliste 9. Anlagen
3 Seite 3 Bereits bei Aufgabe des ehemaligen Spanplattenwerkes wurden planerische Überlegungen zur Sicherung des Gewerbestandortes, seiner städtebaulichen Ausformung und landschaftlichen Einbindung angestellt. Am wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr Baerl- Gerdt gefasst. Mittlerweile hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden und die städtebaulichen Zielsetzungen wurden präzisiert. Hierdurch wird auch der räumliche Geltungsbereich vergrößert. Daher soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr aufgehoben werden. Er wird durch den Bebauungsplan Nr Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße ersetzt. 2. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Homberg/Ruhrort/Baerl im Ortsteil Baerl. Das Plangebiet wird im Westen von der Anschlussbahn zum Rheinpreußenhafen, im Süden von der Sägewerkstraße und im Osten von der Rheindeichstraße begrenzt. 3. Planungsrecht Das Plangebiet überdeckt in seinem Südteil den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Gerdt mit der Festsetzung Gewerbegebiet (ca. 12,0 ha), der Nordteil (ca. 2,6 ha) liegt im heutigen Außenbereich. Die planungsrechtliche Situation unterscheidet sich dem entsprechend: Der Südteil ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Nutzungsbeschränktes Industriegebiet dargestellt. Als nachrichtliche Übernahmen sind Anbauverbotszone gemäß Landesstraßengesetz und Deichschutzzone eingetragen. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen dar. Der Nordteil ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Als nachrichtliche Übernahmen sind Verbandsgrünfläche, Landschaftsschutzgebiet, Anbauverbotszone gemäß Landesstraßengesetz und Deichschutzzone eingetragen. Der Nordteil liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes mit den Darstellungen Landschaftsschutzgebiet und Gehölzstreifen sowie des Entwicklungsziels Anreicherung. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich sowie einen Regionalen Grünzug dar. Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen im Nord- und Südteil den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Gemäß 8 Abs. 3 BauGB wird die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt. Der Widerspruch zu den Darstellungen des Regionalplanes und des Landschaftsplanes ist im Planverfahren zu klären.
4 Seite 4 4. Anlass der Planung Der Betrieb des ehemaligen Spanplattenwerkes Hornitex, später Glunz ist bis auf eine zum befristete Restnutzung (Lager) aufgegeben. Die Fläche ist im Besitz einer neuen Eigentümerin, die begonnen hat, die Produktionsanlagen abzubauen. Nach Ablauf der privat vereinbarten Restnutzung werden alle verbliebenen Anlagen entfernt. Die neue Eigentümerin beabsichtigt, das ehemalige Werksgrundstück einschließlich einer Erweiterung im Norden vollständig und einheitlich für eine Nutzung als Gewerbeund Logistikpark zu entwickeln. Mit der Planung erfolgt eine zügige und homogene Revitalisierung einer Gewerbefläche. Der künftigen Nutzung kommt dabei die günstige Anbindung zur A 42 zugute. 5. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan Das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Rheindeichstraße liegt, bis auf die geplante nördliche Erweiterung von ca. 2,6 ha, innerhalb des Geltungsbereiches des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 35 und ist insgesamt ca. 14,6 ha groß. Das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Rheindeichstraße spielt gesamtstädtisch eine bedeutende Rolle bei der Wirtschaftsflächenentwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch die Aufgabe und den Abbruch des Spanplattenwerkes besteht die Chance, eine sehr gut erschlossene und zusammenhängende Fläche für eine moderne gewerbliche Nutzung zu revitalisieren. Die Anschlussstelle Duisburg-Baerl der A 42 ist nur 1,0 km entfernt. Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, Projekt Duisburg 2027, hat der Rat der Stadt Duisburg am die Teilräumlichen Strategiekonzepte beraten. Hierin ist das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Rheindeichstraße als zu aktivierende bzw. im Norden erweiterbare Wirtschaftsfläche dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes geht daher konform mit den langfristigen Entwicklungszielen der Stadt Duisburg. Auf Grund der Nähe der A 42 ist die Fläche für Logistikunternehmen und Gewerbebetriebe geeignet. Eine entsprechende Nutzung ist auch von der Erwerberin geplant. Der Gesamtraum um das Plangebiet hat auch eine wichtige ökologische Bedeutung. Der Geltungsbereich liegt an einem Regionalen Grünzug gemäß Regionalplan sowie an Grünflächen und Landschaftsschutzgebieten. Der, allerdings nur 2,8 ha große, Nordteil des Geltungsbereiches überschneidet diese Flächen. Insgesamt ist das Plangebiet an seinen Rändern einzugrünen und in die umgebende Landschaft einzubetten. Hierzu wird der Bebauungsplan geeignete Festsetzungen treffen, u.a. zur Höhe baulicher Anlagen. Als Zielstellungen gelten ferner der Ausschluss von Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen und der Ausschluss offener Lagerflächen. Des Weiteren soll das Gewerbegebiet auf Grundlage der Abstandsliste zum Abstandserlass NRW 2007 so gegliedert werden, dass die schützenswerten Nutzungen im Umfeld des Plangebietes nicht unzulässig beeinflusst werden.
5 Seite 5 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Rheindeich und der damit erforderlichen Umweltprüfung sind alle umweltrelevanten Belange zu prüfen und zu bewerten. Es ist unter anderem zu untersuchen, ob mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung durch LKW in Ruhrort zu rechnen ist. In diesem Fall sind geeignete Maßnahmen zu prüfen, damit es zu keiner zusätzlichen LKW-Belastung in Ruhrort kommt. 6. Planerarbeitung durch ein externes Planungsbüro Der Investor hat mit der Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und der Abwicklung des Bauleitplanverfahrens das Büro SGE Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH beauftragt, das die entsprechenden Leistungen dem Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH übertragen hat. Hierzu wird zwischen der Stadt Duisburg und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Duisburg im Rahmen ihrer Planungshoheit. 7. Weiterer Verfahrensablauf Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche Auslegung vorgelegt wird. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt. 8. Einstufung in die Prioritätenliste Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in DS (Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der Prioritätenliste unter Position 2 zu führen. 9. Anlagen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße Prioritätenliste für den Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl
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