Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66

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1 Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße Oberschleißheim

2 Seite 1 Beteiligte Die Inhalte der Materialien wurden von folgenden Planern erarbeitet: Bauleitplanung AS&P - Albert Speer & Partner GmbH, Architekten, Planer Hedderichstraße , Frankfurt am Main Umweltbericht gebhard konzepte planen, entwickeln, vernetzen, realisieren Hubertusstraße 4, München

3 Seite 2 Inhalt 1 AUSGANGSLAGE UND ANLASS DER ÄNDERUNG 3 2 PLANUNGSZIELE UND BEABSICHTIGTE DARSTELLUNG 4 3 AUSWIRKUNG DER PLANUNG 5 PLANZEICHNUNG: ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 6

4 Seite 3 1 Ausgangslage und Anlass der Änderung Änderungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberschleißheim (rot); zur Information: Änderungsbereich des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt München (grau) In einem Teilbereich der Fürst-Wrede- Kaserne im Süden der Gemeinde Oberschleißheim wurde die militärische Nutzung aufgegeben. Das Gelände wurde gemeinsam mit einer weiteren südlich angrenzenden Teilfläche auf Gebiet der Stadt München von der BRD an den FC Bayern München e.v. verkauft. Der FC Bayern München e.v. plant auf der Fläche die Errichtung eines Sport- und Vereinsgeländes für seine Amateursportabteilungen. Dabei sollen die Sportanlagen möglichst allen Sportarten (Basketball, Handball, Turnen, Leichtathletik, Amateurfußball etc.), die im Verein ausgeübt werden können, dienen. Derzeit ist der FC Bayern München e.v. mit seinen ca aktiven Mitgliedern zum großen Teil auf Anmietungen in mehreren städtischen Einrichtungen angewiesen. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung bzw. zur Neuordnung des Areals für diese Nutzung haben die Gemeinde Oberschleißheim und die Landeshauptstadt München beschlossen, Bebauungspläne nach 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Da die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberschleißheim nicht den Planungszielen des beabsichtigten Bebauungsplans entspricht, ist parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Gleiches betreibt für ihren Gemarkungsbereich die Landeshauptstadt München. Der Änderungsbereich auf Gemarkung der Gemeinde Oberschleißheim liegt östlich der Ingolstädter Straße (B 13) am südlichen Rand der Gemeinde Oberschleißheim und ist umgeben von den unmittelbar angrenzenden Freiflächen der Fröttmaninger Heide. In südlicher Ausdehnung reicht der Änderungsbereich bis an die Gemarkungsgrenze zur Landeshauptstadt München heran. Am hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 Sportgelände an der Ingolstädter Straße gemäß 2 BauGB gefasst und gleichzeitig den Beschluss, den geltenden Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend zu ändern (20. FNP-Änderung). Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am gleichzeitig mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB wurde sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung als auch für die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 durchgeführt. Die Planungsdarlegung erfolgte vom bis zum Die vorgebrachten Anregungen wurden ausgewertet und abgewogen; sie sind soweit erforderlich in der weiteren Planung berücksichtigt. Parallel zur Plandarlegung wurde die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung als auch für die Aufstellung des Bebauungsplans mit

5 Seite 4 Grünordnung Nr. 66 durchgeführt. Gleichlautende Beschlüsse zur Realisierung eines einheitlichen Nutzungskonzepts wurden auch von der Landeshauptstadt München gefasst. Darstellung im geltenden Flächennutzungsplan Im geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberschleißheim ist im Änderungsbereich eine Grünfläche dargestellt, welche mit einer Umgrenzung für den Luftverkehr versehen ist. Angrenzend an das Planungsgebiet befinden sich Flächen für die Landwirtschaft. Auf diesen Flächen sind vorhandene Biotope entsprechend gekennzeichnet. Im Osten werden sie durch ein FFH Gebiet ergänzt. Ausschnitt geltender Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberschleißheim 2 Planungsziele und beabsichtigte Darstellung Ziel der Gesamtplanung ist die Errichtung eines Sport- und Vereinsgeländes mit Sporthallen und Sportflächen im Freien, wobei auf Gemarkung Oberschleißheim überwiegend nur Freiflächen für den Sport und Grünbereiche vorgesehen sind. Die Neuordnung des Gesamtgebiets erfolgt unter dem Grundsatz der Nachhaltigkeit. Vorhandene Strukturen sollen berücksichtigt und im neuen Konzept integriert werden, dies gilt insbesondere für bereits vorhandene Sportflächen. Überörtliches Ziel ist die Öffnung des Areals und seine Einbindung in die umliegende Natur. Im Sinne der Nachhaltigkeit soll das Baukonzept auf die bestehende Versieglung, die vorwiegend auf Münchner Flur liegt, Rücksicht nehmen. Der Änderungsbereich auf Oberschleißheimer Gemarkung wird als Sondergebiet Sport nach 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dargestellt. Darüber hinaus wird ergänzend zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München, im Süden des Änderungsbereichs entlang der Gemeindegrenze die Darstellung einer Übergeordneten Grünbeziehung in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberschleißheim übernommen. Durch die Sicherung und Entwicklung einer übergeordneten Grünbeziehung soll die Vernetzung der großen Landschaftsräume erreicht werden. Die Darstellung ist nicht flächenscharf, es wird hier lediglich schematisch eine Zone und Entwicklungsrichtung markiert, innerhalb derer verschiedenartige Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grünvernetzung umgesetzt werden sollen. Diese Grünbeziehung kann somit unter Berücksichtigung der Ziele für die Gesamtplanung des Areals gemarkungsübergreifend gesichert werden.

6 Seite 5 3 Auswirkung der Planung Mit der Planung werden die von der Bundeswehr nicht mehr benötigten Flächen, im Sinne des Flächenrecyclings, unter Berücksichtigung des Vorhandenen, einer Nachnutzung und der damit verbundenen Aufwertung für die allgemeine Erlebbarkeit der Fläche zugeführt. Durch die Umsetzung eines hochwertigen Grün- und Freiflächenkonzepts kann die Einbindung des Areals in die umgebende Landschaft deutlich verbessert werden. Ökologisch besonders wertvolle Bereiche sollen im Planungsgebiet erhalten werden. Das Ausgleichskonzept zum Bebauungsplan sieht eine Ausdehnung dieser wertvollen Bereiche vor. Die Einrichtung einer Vereinssportfläche bietet die Möglichkeit für Oberschleißheimer wie Münchner Bürger, nach Erwerb der Mitgliedschaft im Gelände Sport zu betreiben. Zwar sind örtlich zahlreiche Vereine vorhanden, aber für die Ausübung von Hallensport besteht durchaus zusätzlicher Bedarf. Die einheitliche Planung von der Gemeinde Oberschleißheim und der Landeshauptstadt München führt zu einem Planungsergebnis, das eine Schwerpunktbildung für Sportflächen im Verflechtungsraum ermöglicht. Der mit dem Betrieb eines solchen Sportgeländes verbundene Lärm wirkt sich nicht zum Nachteil der Gemeinde Oberschleißheim aus, auch Verkehrsbeeinträchtigungen sind nicht zu besorgen. Ebenso wenig führt diese Art der Nutzung zu einer Beeinträchtigung des Grünbereichs im Gemarkungsgebiet, im Gegenteil: Die Öffnung der seit Jahrzehnten verschlossenen Kasernenfläche hin zu einer Orientierung in Richtung des umliegenden FFH-Gebiets verbessert die Erlebbarkeit vor Ort, ohne dass in ökologischer Hinsicht gravierende Nachteile damit verbunden wären. Der für die Änderung des Flächennutzungsplanes erstellte Umweltbericht vom 04. bestätigt dies für alle untersuchten Schutzgüter sowie auch die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.

7 Seite 6 Planzeichnung: Änderung des Flächennutzungsplans

8 Seite 7 Nur zur internen Info: alte Version der Planzeichnung: Änderung des Flächennutzungsplans aus frühzeitiger Beteiligung

Drucksachennummer VO/17/13436/61. Berichterstattung

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