Bürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach
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- Angela Kohler
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1 Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach
2 Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am Themengruppe Stadtplanung Bebauungsplan Nr Ehemaliges Diamalt Gelände in München-Allach Das Gelände des Bebauungsplans Ehemaliges Diamalt-Gelände befindet sich östlich der Georg-Reismüller-Straße, südlich der Ludwigsfelder Straße, westlich der Bahnlinie München-Treuchtlingen und in imaginärer Verlängerung zur Höcherstraße nördlich. Die Vollversammlung des Stadtrates hat am beschlossen, für den Bereich des sog. Diamalt-Geländes in Allach den neuen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern. Ziel ist es, auf der ca. 8,2 ha großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers zu schaffen. Der für das Gebiet bestehende, rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr soll aufgehoben oder verdrängt werden, da das hierin festgesetzte Baurecht für eine gewerbliche Entwicklung des Gebietes größtenteils nicht umgesetzt wurde. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum soll nun ein Wohngebiet mit ca. 730 Wohnungen (ca qm Wohn-Geschossfläche) und sozialen Infrastruktureinrichtungen (ca qm) entwickelt werden. Das neue Wohngebiet soll einen Übergang zwischen der kleinteiligen Wohnbebauung im Westen und dem Maßstab der Gewerbe- und Industriestrukturen im Norden, Süden und Osten schaffen. Entsprechende Grün- und Freiflächen (ca qm) für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein weitgehender Erhalt des ortsbildprägenden und ökologisch wertvollen Gehölzbestandes sind vorgesehen. Die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes soll über die Ludwigsfelder Straße erfolgen. Im Rahmen der weiteren Planungen werden insbesondere die Belange des Immissions-, Denkmal- und Artenschutzes zu berücksichtigen sein. 8
3 Luftbild des ehemaligen Diamalt-Geländes
4 Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am Themengruppe Stadtplanung Bebauungsplan Nr Ehemaliges Diamalt Gelände in München-Allach Im Zuge eines geplanten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs wurde ein Konzept entwickelt, das Grundlage des jetzigen Verfahrens ist (Wettbewerbsplan von pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund / Stuttgart mit Helen Rohde (pp a s, Dortmund) Derzeit: Die Anmerkungen aus 3(1)/4(1)-Verfahren ( ) sowie aus der Erörterungsveranstaltung ( ) wurden aufgenommen und werden geprüft. Nach derzeitigem Sachstand soll der Satzungsbeschluss gefasst werden. 9
5 Junkersgelände und Hoch-Tief-Gelände Verbindungsstraße Ludwigsfelder Straße zur Pasteurstraße Bebauungsplanentwurf Strukturkonzept
6 Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am Themengruppe Stadtplanung Junkersgelände und Hoch-Tief-Gelände Verbindungsstraße Ludwigsfelder Straße zur Pasteurstraße Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am sowohl ein Strukturkonzept für die Entwicklung des Junkersgeländes, als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Neubau einer Verbindungs-/Erschließungsstraße beschlossen. Linkes Bild: Im Bereich des Junkersgeländes in Allach sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Verbindungsstraße zwischen Pasteurstraße und Ludwigsfelder Straße geschaffen werden, gleichzeitig wird die westlich davon liegende Schöllstraße von der Pasteurstraße abgehängt. Der derzeit über die Schöllstraße laufende Schwerlastverkehr, der die dortige Wohnbebauung belastet, wird künftig über diese neue Straße geführt. Rechtes Bild: Die Verbindungsstraße verläuft über die städtischen Flächen des Junkersgeländes und dient hier als mittige Erschließung. Hier besteht schon gewerbliches Baurecht, dass durch diese Erschließung geordnet realisiert werden kann. Im Beschluss werden entsprechende Vorgaben für diese Entwicklung dargestellt, die im Zuge der Verwertung durch das Kommunalreferat umgesetzt werden. Demnächst findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB für den Straßenbebauungsplan statt. Nach derzeitigem Sachstand soll der Billigungsbeschluss im März 2017 und der Satzungsbeschluss im September 2017 gefasst werden. 10
7 Bebauungsplan Nr. 1617c (VEP) Altenpflegeheim in der Franz-Nißl-Straße Vorhaben: Wohn- und Pflegeheim der MÜNCHENSTIFT GmbH mit ca. 174 Plätzen Konzept: IV- geschossiger Baukörper mit Terrassengeschoss II-geschossiger vorgelagerter Baukörper mit Veranstaltungsraum und Cafeteria, auch öffentlich nutzbar
8 Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am Themengruppe Stadtplanung Bebauungsplan Nr. 1617c (VEP) Altenpflegeheim in der Franz-Nißl-Straße Das Gelände für den Neubau eines Wohn- und Pflegeheims mit 174 Plätzen befindet sich an der Franz-Nißl-Straße, ca. 500 m westlich vom S-Bahn-Halt Allach und dem Oertelplatz. Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die MÜNCHENSTIFT GmbH, nachdem der bisherige Vorhabenträger die Planung nicht mehr weiterführen wollte. Das bisherige Konzept mit relativ niedriger Bebauung war wirtschaftlich nicht darstellbar. Die neue Planung sieht vier Vollgeschosse in H-Form und einterrassengeschoss vor, sowie einen vorgelagerten zweigeschossigen Baukörper. Im Bebauungsplan sind öffentlich zugängliche Wege in Nord-Süd und Ost-West Richtung vorgesehen. Die Zwischenhöfe des Hauptbaukörpers orientieren sich zum einen zur Lewald-Straße und auf der anderen Seite zur südlichen Grundstücksgrenze. Veranstaltungsraum, Cafeteria und Verwaltungsräume sind im vorgelagerten zweigeschossigen Baukörper an der Franz-Nißl-Straße angeordnet. Die Cafeteria ist öffentlich zugänglich und steht damit auch den Anwohnern zur Verfügung. Auch der Veranstaltungssaal kann öffentlich genutzt werden. Die Anlieferung befindet sich mit kurzer Anbindung an der Franz-Nißl-Straße. Am wurde die Planung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung des Bezirksausschusses 23 vorgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, zum Entwurf Anregungen und Einwände vorzubringen, die nun durch die Verwaltung behandelt werden. Anregungen und Behandlung werden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Nach derzeitigem Sachstand soll der Satzungsbeschluss Ende 2017 gefasst werden. 11
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