Lfd. Nr. Name Anregung vom. 1 Günther Heck Reinhold Rosel Bewohner Blätschenäcker

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1 Lfd. Nr. Name Anregung vom 1 Günther Heck Reinhold Rosel Bewohner Blätschenäcker Dr. Thomas Ludwig Carmen Schroff Dr. Thomas und Claudia Rister Marcus Gall Heiko Geiger Frank Theobald Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 1

2 1. Anregung Günther Heck Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 2

3 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 3

4 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Günther Heck Der Einspruch von Günther Heck wird zur Kenntnis genommen. Die Größe des Plangebietes bedingt nicht eine Bebauung bis zum Rand der Umfassungsgrenze. Vielmehr hat man die Umfassungsgrenze so gewählt, dass man die Möglichkeiten für Ausgleichsflächen und andere Verkehrsführungen in die Planungen miteinbeziehen kann. Gerade im westlichen Bereich ist aus dem Flächennutzungsplan eine Wasserfläche vorgesehen, die mit in die Planungskonzeption miteinfließen soll. Man muss bei einer städtebaulichen Entwicklung auch die Umgebung in die Planungsüberlegungen miteinfließen lassen, aus diesem Grund erscheint die Umfassungsgrenze groß, die tatsächlich spätere Bebauung wird sich aus diesen Randbedingungen ergeben. Es ist richtig, dass die Holderäckerstraße / Steingrübenweg zur Zeit mitten durch das Plangebiet führt. In den weiteren Planungsentwicklungen muss man sich mit der Thematik Straßenführung auseinandersetzen und Ziel der Stadtplanung ist es ein attraktives Wohngebiet zu schaffen und gleichzeitig eine Anbindung an die Höhe zu realisieren. Die Verkehrsführungen werden parallel zu der Bebauungsmöglichkeit untersucht und aus heutiger Sicht ist nicht gesagt, dass die heutige Anbindung in die Höhe an dieser Stelle so bleibehalten wird. Richtig ist, dass Gerlingen auch die Innenentwicklung vorantreibt. Es werden Baulücken verdichtet, es werden Voraussetzungen geschaffen, dass auch Dachgeschosswohungen für heutige Wohnqualitäten nutzbar gemacht werden können. Als attraktive familienfreundliche Stadt ist nachgewiesen, dass der Bedarf an Wohnraum für Ein- bis Zweifamilienhäusern sehr hoch ist. Um eine Abwanderung dieser jungen Familien zu verhindern, muss auch die Stadt Gerlingen für diesen Bedarf Wohnraum schaffen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 4

5 2. Anregung Reinhold Rosel Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 5

6 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 6

7 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 7

8 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Reinhold Rosel Für die sehr ausführlichen Anregungen zum Bebauungsplan Leonberger Weg West bedanken wir uns und nehmen diese zur Kenntnis. Die Anregungen decken sich zum Teil mit den Vorüberlegungen der Stadtplanung, es wurde bereits in der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 09. Mai 2011 festgehalten, dass die westlich des Plangebietes befindlichen Streuobstwiesen in ihrem Bestand erhalten und vervollständigt werden sollen. Grundsätzlich ist hier keine Bebauung angedacht, sondern diese Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft stellt einen Übergang des Baugebiets zur freien Landschaft dar. Man hat diese Fläche zum Schutz und der Pflege von Natur und Landschaft mitaufgenommen. Die Anregungen bezüglich der Verkehrsführung und des Lärmschutzes werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die zukünftige Planung verwiesen, bei denen die Verkehrsführungen sowie die Lärmauswirkungen untersucht werden. Durch die Grünzäsur im westlichen Plangebiet ist eine Beeinträchtigung des Grundstücks von Frau Rosel nicht gegeben. Bezüglich der Forderungen von Frau Rosel, wie Verlegung einer 220 V Stromleitung, Wasserleitung, Kennzeichnung von Parkverbotsbereichen sowie das Anbringen von einem Zaun und eines Tores sehen wir zum derzeitigen Planverfahren keine Notwendigkeit. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 8

9 3. Anregung Bewohner Blätschenäcker Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 9

10 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 10

11 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 11

12 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 12

13 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 13

14 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Bewohner Blätschenäcker Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 14

15 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 15

16 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 16

17 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 17

18 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 18

19 4. Anregung Dr. Thomas Ludwig Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 19

20 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 20

21 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Dr. Thomas Ludwig Der Einwand gegen eine Verlegung des unteren Endes des Steingrübenweges auf die Verlängerung der Rosenstraße wird zur Kenntnis genommen. Zu den aufgeführten Punkten 1 bis 4 wird auf das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung verwiesen, welches diese Punkte behandelt hat. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 21

22 5. Anregung Carmen Schroff Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 22

23 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Carmen Schroff Der Einspruch von Frau Carmen Schroff wird zur Kenntnis genommen. Das Bebauungsplanverfahren wurde am im Gerlinger Anzeiger veröffentlicht. Es wurde zum einen der Aufstellungsbeschluss und Auslegung des Bebauungsplanes Leonberger Weg West und die Umlegung Leonberger Weg West öffentlich bekannt gemacht. Als Bürger hatte man einen Monat Gelegenheit sich über das Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Offenlage zu informieren. Zusätzlich sind diese Informationen auf der Homepage der Stadt Gerlingen abrufbar. Im Rahmen der Umlegung wurden alle Grundstückseigentümer angeschrieben, die innerhalb des Plangebietes liegen. Nachdem das Grundstück mit der Flurstücksnummer 4970 nicht in den Abgrenzungsbereich des Plangebietes fällt, wurde die Eigentümerin als ledigliche Angrenzerin nicht separat angeschrieben. Eine Planung auf diesem Grundstück ist im momentanen Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen. Der allgemeine, unbegründete Einspruch wird von der Verwaltung zurückgewiesen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 23

24 Anregung Dr. Thomas und Claudia Rister Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 24

25 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 25

26 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Dr. Thomas und Claudia Rister Die Einwendung gegen eine eventuelle Verlegung des Steingrübenweges in die Verlängerung der Rosenstraße wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung am zum Bebauungsplanverfahren Leonberger Weg West verwiesen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 26

27 Anregung Marcus Gall Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 27

28 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 28

29 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Marcus Gall Die Einwendung gegen eine eventuelle Verlegung des Steingrübenweges in die Verlängerung der Rosenstraße wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung am zum Bebauungsplanverfahren Leonberger Weg West verwiesen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 29

30 Anregung Heiko Geiger Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 30

31 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 31

32 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 32

33 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Heiko Geiger Die Einwendung gegen eine eventuelle Verlegung des Steingrübenweges in die Verlängerung der Rosenstraße wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung am zum Bebauungsplanverfahren Leonberger Weg West verwiesen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 33

34 1. Anregung Frank Theobald Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 34

35 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung Frank Theobald Die Einwendung gegen den Bebauungsplan Leonberger Weg West wird zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die Straßenführung, den Durchgangsverkehr wird auf das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung am zum Bebauungsplanverfahren Leonberger Weg West verwiesen. Die Verkehrsführung wird im laufenden Verfahren untersucht, sobald Planungslösungen und varianten vorliegen, werden diese dem Gemeinderat sowie der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist nicht seit 1984 ein Regenrückhaltebecken geplant, sondern im Flächennutzungsplan von 1984 gibt es eine ausgewiesene Wasserfläche, mit der man sich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auseinandersetzen muss. Da im westlichen Bereich des Plangebietes eine Ausgleichsfläche vorgesehen ist, kann man davon ausgehen, dass die Grundstücke in diesem westlichen Bereich Streuobstwiesen bleiben oder aufgewertet werden. Eine Beeinträchtigung der weiter entfernt liegenden Grundstücke im Westen wird gering eingeschätzt, da im westlichen Bereich keine Bebauung vorgesehen ist und die Fläche als Grünfläche, Streuobstwiesen weiterhin besteht. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 35

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