Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen
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- Benedikt Bauer
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1 Regierung von Mittelfranken Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten zum Übertritt an die weiterführenden Schulen Zusammengestellt von: Koordinatoren/innen der Beratungslehrkräfte in Mittelfranken: Franz-Josef Heller, Monika Munker, Barbara Schneider, Roland Seifert, Klaus-Dieter Tribula im Auftrag der Regierung von Mittelfranken
2 Gliederung Das gegliederte Schulwesen in Bayern (Kurzdarstellung) Übertrittsbedingungen im Schuljahr 2012/2013 Entscheidungshilfen Termine Vorstellung der einzelnen Schularten Fragen
3 Das bayerische Schulsystem Hochschulreife (FH bzw. Universität) Allg. Hochschulreife Förderschule Förderschule (BS/BFS/FOS/Gym) (auch HS/RS/WS/Gym) Realschule Fachakademie duales System mit Berufsschule HS-Abschluss / Quali Fachschule Mittlerer Bildungsabschluss M- Zug Berufliche Oberschule BOS Berufsfachschule Mittlerer Schulabschluss Grundschule Berufliche Oberschule FOS Mittelschule Wirtschaftsschule Gymnasium
4 Übertrittszeugnis in der Jgst. 4 Jahresfortgangsnoten in allen Fächern zusätzliche Erläuterungen in Deutsch und Mathe Gesamtdurchschnitt aus D, M und HSU zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung Bewertung des Sozial- sowie Lern- und Arbeitsverhaltens Ausgabe am ersten Unterrichtstag im Mai ( ) gilt nur für das folgende Schuljahr
5 Übertrittsbedingungen aus der 4. Klasse in die 5. Klasse Gymnasium Gesamtdurchschnitt aus D, M, HSU 2,33 oder besser Aufnahme ohne Probeunterricht
6 Übertrittsbedingungen aus der 4. Klasse in die 5. Klasse Realschule Gesamtdurchschnitt aus D, M, HSU 2,66 oder besser Aufnahme ohne Probeunterricht
7 Übertrittsbedingungen von Jgst. 4 in Jgst. 5 im Überblick Gymnasium Realschule Mittelschule geeignet bis 2,33 D,M,HSU geeignet bis 2,66 D,M,HSU geeignet ab 3,00 D,M,HSU
8 Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik mündliche und schriftliche Leistungserhebungen schriftliche Leistungserhebungen landesweit einheitlich durchgeführt von Lehrkräften der weiterführenden Schule
9 Probeunterricht Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Bei den Noten 4 und 4 im Probeunterricht entscheiden die Erziehungsberechtigten.
10 Übertrittsbedingungen für Schüler mit Migrationshintergrund VSO 29 (5): Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule setzt für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für Aussiedlerschüler grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.
11 Entscheidungshilfen - Kompetenzen Arbeitsweise selbstständig, zügig, konzentriert, ausdauernd, pflichtbewusst, genau, ordentlich, problemlösend, praxisorientiert Sprachkompetenz... in den Bereichen Lesen, Wortschatz, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Rechtschreibung Mathematische Kompetenz... in den Bereichen Geometrie, Zahlenrechnen (Grundrechenarten), sachbezogenes Rechnen Interessen und Einstellungen Lernmotivation, Aufmerksamkeit, Wissbegierde, Frustrationstoleranz Selbstbewusstsein
12 Regierung von Mittelfranken Schülerpersönlichkeit, Kompetenzen und Anforderungen Anforderungen Überforderung Resignation Unterforderung Langeweile Lern und Arbeitslust Fähigkeiten
13 Termine Anmeldung 5. Klasse Realschule oder Gymnasium: Mai 2013 Probeunterricht Realschule oder Gymnasium: Mai 2013
14 Beratungsangebote Klassenlehrkraft Schulleitung Beratungslehrkraft Schulpsychologe / in Staatliche Schulberatungsstelle außerschulische Beratungsstellen
15 Regierung von Mittelfranken Viele Wege führen zum Ziel. Ich wünsche Ihnen die richtige Entscheidung zum Wohle Ihres Kindes!
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