Fakultät Sozialwesen. PRAXISPLAN im dualen Bachelor-Studium. Soziale Arbeit in der JUGEND-, FAMILIEN- UND SOZIALHILFE
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- Barbara Lange
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1 Praxisplan Jugend-, Familien- und Sozialhilfe Allgemeine Hinweise: Der vorliegende Ausbildungsplan ist als Orientierungshilfe für die Planung und Durchführung der n in der Fachrichtung (Arbeitsfeld) Jugend-, Familienund Sozialhilfen gedacht. Da in diesem Arbeitsfeld Einrichtungen und Träger unterschiedlicher Struktur und Aufgabenstellung beteiligt sind (öffentliche und freie Träger der Jugend- und Sozialhilfe), wurde der Plan entsprechend offen gehalten. Fakultät Sozialwesen PRAXISPLAN im dualen Bachelor-Studium Soziale Arbeit in der JUGEND-, FAMILIEN- UND SOZIALHILFE Zum Ablauf der praktischen Ausbildung wird empfohlen, Studierenden sukzessive Aufgaben und Arbeitsbereiche zu übertragen und ihr Lernfeld schrittweise zu erweitern. In der 5. und 6. sollten Studierende dann weitgehend in der Lage sein, im Arbeitsfeld unter Anleitung eigenständig zu handeln. Zu Beginn der jeweiligen werden die Inhalte des entsprechenden Ausbildungsabschnittes zwischen Anleiter/Anleiterin und Studierenden besprochen. Unverzichtbar ist, dass Anleitende das Handeln gegenüber Studierenden transparent machen und konzeptionelle, theoretische und rechtliche Grundlagen erklären. Am Ende jeder steht ein ausführliches Gespräch zwischen Anleiter/Anleiterin und Studierendem, in dem zu klären ist, ob die gesteckten Lernziele erreicht wurden bzw. inwieweit Lücken vorhanden sind. Lücken sollten in der darauffolgenden geschlossen werden. Soweit innerhalb einer Einrichtung/eines Jugend-, Sozialamtes die Möglichkeit besteht, unter- schiedliche Arbeitsfelder/Bereiche der Sozialarbeit kennen zu lernen (z.b. besondere Soziale Dienste), sollte dies in Absprache mit dem Studierenden im Interesse einer breitgefächerten Ausbildung genutzt werden. Studierende sollten jedoch in der 4. und 5. Phase (=halbjährige ) im selben Bereich tätig sein, um ihm so eine Verselbständigung in diesem Bereich zu ermöglichen. Die praxisbegleitende Information und ist durch einen am Beginn der Ausbildung zu benennenden Anleiter bzw. eine Anleiterin zu übernehmen. Diese Anleiterin/dieser Anleiter sollte im Laufe der praktischen Ausbildung möglichst nicht wechseln. Unbeschadet hiervon können jedoch Teile der praxisbegleitenden Information und von anderen fachlich kompetenten Mitarbeitern der Einrichtung/des Amtes übernommen werden (z.b. haushaltsrechtliche oder betriebswirtschaftliche Information in der 5. ). In der dritten ist die Pflichtwahlstation in einem anderen als dem bisherigen Arbeitsfeld durchzuführen. Bei der Auswahl soll das studentische Interesse Berücksichtigung finden. 1 Während der n erstellen die Studierenden so genannte Transferaufgaben. In der, die auf die 5. Theoriephase folgt, erstellen die Studierenden ihre Diplomarbeit; diese Aufgaben müssen bei ihrem Einsatz und in ihrer Anleitung berücksichtigt werden. 2
2 Übersicht: Kompetenzerwerb im Studienverlauf 1. Die Studierenden kennen die Träger- und Organisationsstrukturen, den rechtlichen und finanziellen Hintergrund der Einrichtung Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der Handlungsfelder und der Lebens- und Problemlagen der Klienten ihrer Praxiseinrichtung Die Studierenden sind sich bewusst, dass die Einrichtung im regionalen Hilfesystem und im Gemeinwesen verankert ist. Sie wissen um die wichtigen regionalen Kooperationspartner Die Studierenden haben einen Überblick über die im jeweiligen Arbeitsfeld gängigen Methoden und sind in der Lage das methodische Handeln im Kontext ihrer Einrichtung einzuordnen. Die Studierenden sind bereit und fähig ihre eigene Rolle im (multidisziplinären) Mitarbeiterteam ihrer Praxiseinrichtung zu reflektieren 2. Die Studierenden können aktiv an sozialpädagogischen Hilfe- und Förderprozessen sowie Erziehungs- und Bildungsvorgängen teilnehmen und diese unter Anleitung nach fachlichen Gesichtspunkten bewerten Die Studierenden können unter Anleitung exemplarisch an einem Fall sozialpädagogische Handlungsformen im Einzel- und Gruppensetting sowie im Sozialraum jeweils unter Berücksichtigung des Kontextes anwenden und kritisch reflektieren Die Studierenden sind der Lage (Verlaufs-)Protokolle, Stellungnahmen und Berichte unter Anleitung zu erstellen und bei administrativen Vorgängen mit zu arbeiten Die Studierenden sind in der Lage in Besprechungen, Teamsitzungen und Gesprächen mit Kooperationspartnern der Einrichtung ihren fachlichen Standpunkt zu äußern und kritisch zu reflektieren 3. - Pflichtwahlstation Die Studierenden kennen die Träger- und Organisationsstrukturen, den rechtlichen und finanziellen Hintergrund sowie die Handlungsfelder, Arbeitsformen und Lebens- / Problemlagen der Klienten einer Sozialeinrichtung in einem andersartigen Arbeitsfeld. 4. und 5. Die Studierenden sind fähig, eigenständige Fallarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen strukturellen Kontextes zu leisten. Sie sind sich dabei ihrer sozialethischen Verantwortung bewusst Die Studierenden sind in der Lage, Projekte und sozialpädagogische Maßnahmen eigenständig zu entwickeln, durchzuführen und zu bewerten. Sie kennen relevante Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme Die Studierenden können sich aktiv an der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Praxiseinrichtung beteiligen 6. Die Studierenden übernehmen selbständige Fallverantwortung. Sie können ihr berufliches Handeln mit fachlichen Argumenten gegenüber andersartigen Vorgehensweisen reflektieren und begründen Die Studierenden können selbständig eine sozialpädagogisch relevante und aktuelle Frage- bzw. Themenstellung nach wissenschaftlichen Kriterien und unter Zuhilfenahme der Fachliteratur bearbeiten und eigene Lösungsvorstellungen entwickeln 3 4
3 Fortsetzung Ausbildungsplan: 1. Ausbildungsplan: Kennen lernen des Ausbildungszieles der 3. Mitarbeit im verwaltungstechnischen Bereich 9. der Erfahrungen aus Klienten- kontakten 2. Kennen lernen der Einrichtung/des Amtes Kennen lernen der Mitarbeiter Kennen lernen des Klientels Studium - des Organisationsplanes - von Jahresberichten - von internen Vorschriften, Richtlinien und Dienstanweisungen - Statistiken 2.2 Einsicht in Klientenakten 2.3 Teilnahme an Klientengesprächen 2.4 Teilnahme an Gruppenveranstaltungen 2.5 Teilnahme an Teamsitzungen/ Dienstbesprechungen 2. Information - über die Einrichtung/das Amt - Struktur des Trägers - Zuständigkeiten innerhalb der Einrichtung - Arbeitsabläufe (Dienstzeiten etc.) - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen - berufliche Schweigepflicht 3. Information über die Aufgabenstellung der der Einrichtung/des Amtes 4. Anleitung zum Umgang mit Klientenakten, zum Fertigen von Kurzprotokollen und Aktenvermerken 5. Information über rechtliche Aspekte der Einrichtung 6. Anleitung zum Umgang mit den im Arbeitsfeld genutzten Medien, speziellen eingesetzten Materialien oder bürotechnischen Hilfsmitteln 3.1 Fertigung von Kurzprotokollen, Vermerken in Akten,Dokumentation, Erziehungsplanung 3.2 Mitarbeit bei der Antragstellung auf Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen - Sozialhilfe - Jugendhilfe - sonstige Sozialleistungen 3.3 Erlernen des Umgangs mit Hilfsmitteln des Verwaltungsbereichs 4. Anlegen eines Musterordners - Sammlung und Dokumentation von Vorgängen, Berichten, Statistiken, Handlungsabläufen, Vordrucken, Arbeitshilfen u.ä. 10. Vorbereitung und Besprechung des Praxisberichtes 11. Auswertung der 7. Information über elektronische Datenverarbeitung 8. eigener Betroffenheit durch das Erleben in der beruflichen Praxis 1 Je nach Handlungsfeld entsprechend: Nutzer/innen, Adressat/innen, Klient/innen 5 6
4 Ausbildungsplan: 2. Ausbildungsplan: 3. Pflichtwahlstation (vgl. gesonderter Praxisplan) Ausbildungsplan: Kennen lernen des Ausbildungszieles der Arbeit unter Anleitung 2.1 Teilnahme an Klientengesprächen - Vorbereitung des Kontaktes/Gespräches - Einladung von Klienten - Übertragung einzelner Betreuungs- /Beratungsschritte - Fertigung des Protokolls/ Aktenvermerkes 2.2 Teilnahme an Hausbesuchen - Fertigung der Protokolle/ Aktenvermerkte 2.3 Teilnahme an Gruppenveranstaltungen - Vorbereitung - Mitwirkung - Fertigung von Verlaufsprotokollen 2.4 Übertragung sonstiger, dem Stand des Studierenden entsprechender Arbeiten aus dem Arbeitsfeld der Einrichtung/des Amtes 3. Kennenlernen der mit der Einrichtung/ dem Amt kooperierenden anderen sozialen Dienste 2. Information - über soziales Umfeld der Klienten - zu Methoden und Konzepten der Sozialarbeiter/innen vor Ort - zu Bedingungsstrukturen der Einrichtung/des Amtes - zu Anlässen und Spezifika von Hausbesuchen - zu Zielen und Vorgehensweisen der (Gruppen-)Leiter/in 3. Information - über den rechtlichen/ wirtschaftlichen Rahmen, in dem die jeweilige praktische Tätigkeit erfolgt 4. Information - über weitere regionale Hilfeangebote 5. Besprechung einzelner Fälle mit dem/ der Anleiter/in 5. Anleitung - bei der Übertragung einzelner Aufgaben 6. Vorüberlegungen zum Thema der Diplomarbeit 7. und Auswertung der - der Ausführung der übertragenen Aufgaben - der Zufriedenheit/ Unzufriedenheit, ggf. von Problemen der/des Studierenden 1. Kennenlernen des Ausbildungszieles der Eigenständige Übernahme von Einzelfällen unter Anleitung - Kontaktaufnahme - Erstellung von Anamnese Diagnose Hilfeplan - Durchführung des Hilfeplans - Führen der Klientenakte - Antragstellung auf wirtschaftliche Hilfe - Mitarbeit bei der Berechnung wirtschaftlicher Hilfe Je nach Praxisstelle alternativ: Eigenständige Übernahme eines Projektes, eines Gruppenangebotes, einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme mit allen anfallenden Arbeitsschritten 3. Durchführung von Hausbesuchen 4. Fertigung von (Projekt-, Fall-, Entwicklungs-...) Berichten 5. Teilnahme an Dienstbesprechungen und Teamsitzungen 6. Teilnahme an Sitzungen der Organe des Trägers z.b. Gemeinderat/Kreistag/Ausschüsse Mitgliederversammlung, Vorstand Kirchenbezirksausschuß/ Diakonieausschuß Dekanatsrat 7. Erstellung des Praxisberichtes (sbericht) 2. Anleitung bei der Übernahme von Einzelfällen durch 2.1 Fallbesprechung 2.2 Besprechung von Grundlagen der - Anamnese - Diagnose - Hilfeplanung, insbesondere - der Aktenführung - der relevanten Anträge - von Bedeutung von Berichten und Dokumentationen 2.3 der Schritte zur Durchführung des Hilfeplans 3. Anleitung bei der Festlegung von wirtschaftlichen Hilfen (ggf. durch Fachabteilung) 4. des Hilfe-, Bildungs- bzw. Erziehungsprozesses im Blick auf - Klienten - Studierende - Anleitende - Institution 5. Information zur Organisation und zu Gremien - Hintergründe von Entscheidungen - Entscheidungswege 6. Auswertung der 7 8
5 Ausbildungsplan: 5 Ausbildungsplan: 6 1. Kennen lernen des Ausbildungszieles der Eigenständige Übernahme von sozialarbeiterischen Aufgaben im Arbeitsfeld des Trägers - Übernahme eines Teilbezirks/Teilbereichs - Übernahme einer Vertretung - Übernahme eines Schwerpunktes - Übernahme eines Altersbereiches 3. Teilnahme an Dienstbesprechungen und Teamsitzungen 4. Kennen lernen der Finanzierung von sozialen Diensten und Aspekten der Dienstleistungsqualität z. B. Haushalts- und Kostenplanung, Fachleistungsstunden, Bedeutung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen Anleitendem und Studierendem 2. Besprechung einzelner Fälle mit der Anleitung 3. Möglichkeiten zur aktuellen Rücksprache mit Anleitenden bei Problemen der/des Studierenden in ihrer/seiner Arbeit 4. Information zu Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen 5. der eigenständigen Arbeit in Bezug auf - Den Grad der eigenen Handlungs- und Entscheidungssicherheit - Kompetenzerweiterung - zunehmende Verselbständigung 6. Vorüberlegungen zum Thema der Diplomarbeit 7. Auswertung der 1. Eigenständige Übernahme von sozialarbeiterischen Aufgaben im Arbeitsfeld des Trägers - Übernahme eines Teilbezirks - Übernahme einer Vertretung - Übernahme eines Schwerpunktes - Übernahme eines Arbeitsbereiches 2. Einführung in Personalangelegenheiten 3. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Dienstbesprechungen und Teamsitzungen 4. Erstellung der Diplomarbeit 1. Festlegung des Arbeitsauftrages zwischen dem Leiter der Einrichtung/des Amtes, dem Anleiter und dem Studierenden 2. Möglichkeit der Rücksprache bei Problemen der/des Studierenden in seiner Arbeit 3. Information zu - Personalplanung - Personalrecht der Einrichtung 4. der eigenständigen Arbeit 5. Evaluation der Anleitung 6. der praktischen Ausbildung in der Einrichtung/im Amt als Rückmeldung - für den/die Anleiter/in - Für die Einrichtung/das Amt - Für die/den Studierende/n 7. Besprechung des Dienstzeugnisses für die/den Studierende/n 8. Unterstützung bei der Diplomarbeit
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