Die Robe im Wandel. Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am 19. Mai Die neuen 15 Std. FAO Seminare der KAV Service GmbH

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1 Ausgabe 01/2015 Die Robe im Wandel Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am 19. Mai 2015 Die neuen 15 Std. FAO Seminare der KAV Service GmbH Neues aus den Ausschüssen und Arbeitskreisen

2 Danke 25 2Jahre Wir sagen Danke für 25 Jahre Treue, Unterstützung, Kritik und Lob. Ihr RA-MICRO Köln Team

3 3 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten Mit diesem Lied, das seit seiner Niederschrift im Jahr 1780 Ausdruck der Sehnsucht nach Freiheit und Unabhängigkeit sowie Protest gegen staatliche Überwachung und Restriktion ist, schlossen wir gemeinsam die Festveranstaltung aus Anlass des 125-jährigen Bestehens unseres Anwaltvereins nicht ahnend, wie schnell uns die Wirklichkeit einholen würde! Sicher, in vielen Ländern dieser Erde sind nicht nur die Freiheit, sondern allein schon der Gedanke an sie und der Wunsch nach ihr bedroht, aber doch nicht bei uns! In unserer westlichen Zivilisation kann doch jeder sagen, was er will, wie er es will oder wo er es will! Dachten wir doch die Wirklichkeit hat uns eingeholt. Unsere Gedanken in Wort und Schrift sollen offensichtlich nicht mehr frei sein seit eine große, und so mag es scheinen, seit eine Gruppe verblendeter Fanatiker in Europa durch Attentate Angst und Schrecken verbreitet. Als ob diese Bedrohung nicht schon genug wäre, haben sich Unzufriedene mit der Politik, Unbelehrbare, ewig Gestrige, Mitläufer und die, die sowieso immer gegen alles sind in einem Sammelbecken Frustrierter zusammengefunden, um Tag für Tag ihre Halbwahrheiten mit zerstörerischem Nachdruck zu verbreiten, offenbar nicht wahrnehmen wollend, dass sie all das können, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung genießen, das nach ihren Vorstellungen doch eingeschränkt werden sollte jedenfalls für Gruppen politischer, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, die nicht in ihr Konzept passen. Ihnen wie ihren Gegnern sichern Justiz und Politik das grundrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung, indem jeder Gruppe die Möglichkeit gesichert wird, ihre diametral zueinander stehenden Meinungen auf Transparenten und mit Worten in ihren regelmäßig stattfindenden Demonstrationszügen an herausragender Stelle in der Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen. So verunsichernd und auch Angst einflößend die Bedrohung von außen und die Konflikte innerhalb Deutschlands auch sein mögen, die Reaktionen hierauf machen Mut und stolz. Stellen Sie sich einmal vor, wir sind inzwischen selbstbewusst genug, Meinungsäußerungen zuzulassen, die einem den Atem rauben! Was aber genau macht Mut und stolz? Es ist die Erkenntnis, dass wir die Wahrung unserer Interessen nicht mehr der Politik und der Justiz überlassen dürfen. Dass das gelingen kann, zeigen die bundesweit organsierten Gegendemonstrationen für Meinungsfreiheit. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist selbstbewusst genug, sich aktiv dagegen zu stellen und diese unrühmliche Gruppe Unverbesserlicher nicht nur zum Schweigen, sondern zum Aufgeben bringen. Chapeau oder, um es mit den Worten der im Jahr 1993 gegründeten kölschen Bewegung ARSCH HUH; ZÄNG USSEN- ANDER zu beschreiben: Wie wör et, wenn mer selver jet dät, wenn mer de Zäng ens ussenander krät! Ja, das haben all diejenigen, die nicht bereit sind, Menschen allein wegen ihres Anderseins zum Sündenbock für eigene Unfähigkeit zu missbrauchen, getan. Sie haben die Zähne auseinandergekriegt und ihre Meinung laut und deutlich zum Ausdruck gebracht. Laut, deutlich und mit Erfolg hat sich auch der DAV, lange auch gegen die BRAK, für die Interessen der Syndikusanwälte eingesetzt, indem er durch nachhaltiges Verhandeln und überzeugendes Diskutieren mit dem Bundesjustizminister ein grundlegendes Umdenken bewirkt hat. Unter Beteiligung aller anwaltlichen Berufsverbände wird nun ein klarstellendes Berufsrecht geschaffen, wonach auch Syndici einer anwaltlichen Tätigkeit nachgehen. Der Widerstand der Anwaltschaft hat auch dazu geführt, dass das Sexualstrafrecht nicht dazu führt, den normalen Umgang zwischen Erwachsenen und Minderjährigen zum Alptraum für Familien werden zu lassen. Gelebte und gezeigte Warmherzigkeit dürfen nicht schon zum Anfangsverdacht führen. Wer den Schutz der Persönlichkeitsrechte sucht, sollte sich zunächst einmal mit dem Datenschutz beschäftigen, ehe er das Strafrecht bemüht. Am 19. Mai 2015 findet der 8. Kölner Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem elektronischen Rechtsverkehr, seinen Chancen und Risiken. Es ist unser Ziel, Sie mit dieser grundlegenden Neuerung Ihrer zukünftigen Büroorganisation vertraut zu machen, weil der elektronische Rechtsverkehr steht nicht zu unserer Disposition steht. Am Abend desselben Tages findet ab Uhr, ebenfalls in den Räumen des Pullman Cologne Hotels, unsere MITGLIE- DERVERSAMMLUNG statt. Hierzu lade ich Sie alle herzlich ein verbunden mit der Bitte um Ihr zahlreiches Erscheinen. Ganz besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen unser gemeinsames Abendessen am Ende der Mitgliederversammlung. Seien Sie herzlich eingeladen, im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen bei gutem Essen und Getränken kurzweilige und für Sie interessante Gespräche zu führen das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Auch in diesem Jahr werden die Vertreter der Justiz wieder zahlreich vertreten sein; sie haben ein hohes Interesse daran mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Ich freue mich, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen und verbleibe mit freundlichen und kollegialen Grüßen RAin Pia Eckertz-Tybussek Vorsitzende

4 4 Kostenfreie Seminare! 6 8. Kölner Anwaltstag Die Robe im Wandel am 19. Mai 2015 im Pullman Cologne Hotel KAV-Seminare Ausschüsse & Arbeitskreise Aktuelles & Wissenswertes Kölner Anwaltstag am 19. Mai Programm 22 Das neue Seminarprogramm der KAV Service GmbH 24 Übersicht der Seminare 29 KAV-Bonus 30 KAV-Seminare 49 Frühjahrsseminare, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2015 (15 Std. FAO) 50 Veranstaltungsorte und Parkhinweise 51 Mit der Bahn zum Seminar 52 Berufsbegleitende Zusatzausbildung zum r Fachsekretär in im Familienrecht 54 Fachanwaltslehrgänge Ausschuss Bau- und Architektenrecht 56 Ausschuss Familienrecht 57 Ausschuss Internationales Recht 58 Ausschuss Junge Anwälte 58 Ausschuss RVG und Kostenrecht 59 Strafrechtsausschuss 59 Ausschuss Syndikusanwälte, Ausschuss Steuerrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht 60 KAV Rechtpersönlich: Interview mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln Dr. Jürgen vom Stein und dem Vorstandsmitglied des KAV e.v. Michael Blenkle 64 Aktuelles 72 Personen 74 Rechtübersichtlich 74 Flurfunk 75 Neues vom DAV 76 JurTour 80 FoodCourt

5 5 18 Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.v. Am Dienstag, den 19. Mai 2015, Pullman Cologne Hotel Termine KAV intern Verschiedenes 82 Rückblick: Abschlussfeier der Rechtsanwaltsfachangestellten Winter Save the Date - Ausbildungsgala Sommer Save the Date - Gala Kölner Juristen am 20. November Wichtige Termine Redaktionsschluss 02/ Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e.v. am 19. Mai Der KAV e.v. sucht eine n neue n Geschäftsführerin Geschäftsführer 84 Herzlich willkommen im KAV 85 KAV Partnerschaften 88 Die neue KAV Lounge 88 Robe vergessen? Kein Problem! 90 Warum Social Media? 90 Rechtzeitig Informiert! 03 Editorial 05 Impressum 92 Annoncen 94 Teilnahmebedingungen 97 Anmeldeformular Seminare 100 Anmeldeformular Ordentliche Mitgliederversammlung 101 Anmeldeformular 8. Kölner Anwaltstag Impressum Herausgeber: Kölner Anwaltverein e.v. und Kölner Anwaltverein Service GmbH Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende Redaktion: RA Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e.v.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer der Kölner Anwaltverein Service GmbH ) Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer , Luxemburger Str. 101, Köln Geschäftszeiten: Montag - Freitag, Uhr Telefon: 0221 / , Fax: 0221 / info@koelner-anwaltverein.de, Internet: Gestaltung und Layout: e-mediad GmbH Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

6 6 8. Kölner Anwaltstag Kostenfreie Seminare! Einladung zum 8. KÖLNER ANWALTSTAG Die Robe im Wandel Dienstag, 19. Mai 2015 im Pullman Cologne Hotel Nach den großen Erfolgen der letzten Jahre freuen wir uns sehr, Sie auch in diesem Jahr im Vorfeld zur Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.v. (KAV) zur Teilnahme am 8. Kölner Anwaltstag (KAT) einladen zu dürfen. Dieser Tag trägt den Titel Die Robe im Wandel und wir, der KAV, freuen uns darauf, Sie begrüßen zu dürfen. Der KAT bietet Ihnen ein umfangreiches und interessantes Programm. Neben Fachvorträgen und Seminaren, die sich zum einen klassischen Rechtsgebieten und innovativen Bereichen des heutigen aber auch zukünftigen Kanzleibetriebs und dem damit verbundenen Anwaltmarketings (on- aber auch offline) widmen siehe Programm (Seite 7) umfasst die diesjährige Veranstaltung zum anderen Themen für junge Anwälte sowie europarechtliche Vorträge. Während den Vortragszeiten und in den Pausen werden die Besucher der angeschlossenen Fachausstellung vom KAV und seinen Partnern begrüßt. Hier präsentieren sich die Partnerunternehmen des Vereins mit ihren Dienstleistungen und stehen für Fragen und Anregungen mit persönlichen Ansprechpartnern zur Verfügung. Im Herzen dieser Ausstellung werden alle Mitglieder die Möglichkeit haben, die KAV Lawyers Lounge zu nutzen. Hier stehen Ihnen Ansprechpartner des KAV Vorstandes, der insgesamt 25 Ausschüsse und Arbeitskreise sowie der Geschäftsstelle des Vereins für Ihre persönlichen Fragen und Anregungen zur Verfügung. Junge Kolleginnen und Kollegen werden zudem von Mitgliedern des Ausschusses Junge Anwälte persönlich begrüßt und vor Ort betreut. Wer bis dato noch kein Mitglied des KAV ist, sich aber für eine Mitgliedschaft interessiert, kann sich entsprechend informieren und die zahlreichen Vorteile, die diese mit sich bringt, vor Ort kennenlernen. Unter anderem begrüßen wir folgende Partnerunternehmen in unserer Fachausstellung: AnNoText (Wolters Kluwer) Audi Zentrum Bergisch Gladbach - Stein Gruppe adesso insurance solutions GmbH DATEV Deutsche Bank DKV EUROPCAR FORIS AG GREVEN MEDIEN Gruppe Hapag-Lloyd Kreuzfahrten HDI Versicherungen

7 8. Kölner Anwaltstag 7 Konica Minolta Köln Dialog Kreissparkasse Köln RA-MICRO Köln Roland Prozessfinanz Signal Iduna Mercedes Benz Köln / Leverkusen Sack Mediengruppe Hans Soldan GmbH Die Teilnahme am 8. KAT, mit all seinen Programmpunkten ist für alle Besucher kostenfrei. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der gebotenen Vorträge werden freundlich um rechtzeitige Anmeldung über das im hinteren Teil dieser Ausgabe befindliche Anmeldeformular gebeten. Zudem sind alle Seminare und Vorträge auch online, unter bequem buchbar. Der 8. KAT und die nachfolgende Mitgliederversammlung des KAV werden am Dienstag, dem 19. Mai 2015, ab Uhr, im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14, Köln, stattfinden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des KAT haben zudem die Möglichkeit, an einer Verlosung attraktiver Preise teilzunehmen. Hierzu halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAV Teilnahmekarten bereit, die an jedem Stand der ausstellenden Partner des KAV abgestempelt werden können. Die genaue Spielanleitung finden Sie auf der entsprechenden Teilnahmekarte angegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt und ihre Namen in der nächsten Ausgabe des KAV Magazins veröffentlicht. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 8. Kölner Anwaltstag - ProgrammÜberblick Sektion A + Foyer Uhr Fachausstellung Saal A Uhr Begrüßung durch Herrn RA Dr. Marcus Werner, Vorstand KAV, Köln Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 1)** Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 2)** Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Kanzleimanagement / Kanzleimarketing / Junge Anwälte Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 3)** Referentin: Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare, Mainz Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Fortsetzung auf der nächsten Seite»

8 8 8. Kölner Anwaltstag Saal B Uhr Begrüßung durch RA Dr. Ulrich Prutsch, Vorstand KAV, Köln Uhr Bau- und Architektenrecht Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B* Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Miet- und WEG-Recht Die Mietpreisbremse* Referent: RA Joachim Kleinrahm, Vorstand KAV, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Lokales Onlinemarketing der Zukunft Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing aber rechnet sich das auch?** Referent: Partick Hünemohr, Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung

9 8. Kölner Anwaltstag 9 Saal C Uhr Begrüßung durch Frau RAin Frauke Griesel, Vorstand KAV, Leverkusen Uhr Erbrecht / Steuerrecht Quo vadis zur Erbschaftsteuer?* Referentin: RAin Susanne Christ, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Arbeitsrecht Nur ganz kurz oder doch etwa länger? Update zum Befristungsrecht* Referent: RA Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr RVG UND KOSTENRECHT Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem ** RA Roger Kühn, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Saal D Uhr Begrüßung durch Frau RAin Elke Orban, Vorstand KAV, Köln Uhr Gewerblicher Rechtsschutz Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande* Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag, RAin Franziska Pechtl, Den Haag Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Zivilrecht Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland / Niederlande* Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, Den Haag, RAin Franziska Pechtl, Den Haag Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Familienrecht / Erbrecht Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht* Referenten: RAin Kirsten Harenberg und RA Dr. Johannes Kuhn, Syndikusanwälte der FORIS AG, Bonn Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Fortsetzung auf der nächsten Seite»

10 10 8. Kölner Anwaltstag Saal E Uhr Begrüßung durch Frau RAin Eckertz-Tybussek / Martin Sampedrano Uhr MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil I)** Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg Uhr Pause - vor dem Tagungsraum Uhr MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil II)** Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Kanzleimanagement / Onlinemarketing Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwälte Niemand wartet bis 2030!** Referent: RA Daniel Levelev, Anwaltonlinemarketing, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Kanzleimanagement Kurzvortrag: Elektronischer Rechtsverkehr, bea und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre Kanzlei** Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Kanzleimanagement Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher!** Referent: Florian Schwiecker, Vizepräsident und Sales Director von Speech Processing Solutions, Berlin Uhr Pause - im Rahmen der Fachausstellung Uhr Beginn der Mitgliederversammlung des KAV e.v. * Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne des 15 FAO wird erteilt. ** Eine Teilnahmebestätigung wird erteilt.

11 8. Kölner Anwaltstag Kölner Anwaltstag - Programm Saal A Uhr Buchungscode: 8KAT-A-1 KANZLEIMANAGEMENT / KANZLEIMARKETING / JUNGE ANWÄLTE Workshop für Berufseinsteiger und Kanzleigründer: Erfolgreiche Mandantenakquise (Teil 1, 2 und 3)** Referentin: Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare Wie Sie die richtigen Mandanten finden und durch aktives Empfehlungsmarketing neue Mandanten gewinnen 1. Zielgruppenorientierung!? 2. Spezialisierung!? 3. Wie viel Geld muss (darf) Mandantenakquise kosten? 4. Zeit für Mandantenakquise? 5. Welche Wege führen sicher zum Ziel? Die Referentin, Frau Ilona Cosack ist Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Als Autorin in Fachpublikationen, u.a. des Praxishandbuches Anwaltsmarketing sowie als Referentin für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine gibt sie wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis. Saal B Uhr Buchungscode: 8KAT-B-1 BAU- UND ARCHITEKTENRECHT Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B* Referent: RA Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Köln Die Kündigung eines Bauvertrags vor vollständiger Erfüllung des Werks kommt in der baurechtlichen Baupraxis häufiger vor. Im Rahmen des 8. Kölner Anwaltstags richtet sich dieses Kurzseminar an Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig sind. Es wird insbesondere auf die Kündigungsmöglichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers nach BGB und VOB/B eingegangen. Dabei findet die obergerichtliche Rechtsprechung und die des BGH besondere Berücksichtigung. Der Referent, Herr Kollege Dr. Björn Kupczyk, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist auf dem Gebiet des privaten Baurechts und des Anlagenbaus tätig, hält regelmäßig Vorträge, ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Co-Autor des halbjährlich in der NJW erscheinenden Berichtsaufsatzes zur Entwicklung des privaten Baurechts. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

12 12 8. Kölner Anwaltstag Uhr Buchungscode: 8KAT-B-2 MIET- UND WEG-RECHT Die Mietpreisbremse* Referent: RA Joachim Kleinrahm, Vorstand des KAV, Köln Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs, als Mietpreisbremse bekannt, ist im Entwurf am vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden mietrechtliche Regelungen geändert; zudem sollen auch maklerrechtliche Regelungen zugunsten des Mieters angepasst werden. Der Vortrag wird sich allerdings nur mit den mietrechtlichen Fragen befassen. Die neuen Regelungen werden im Einzelnen vorgestellt und besprochen. Der Referent, Herr Kollege Joachim Kleinrahm ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und langjährig im Mietrecht tätig. Er ist auch Mitglied des entsprechenden Vorprüfungsausschusses bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Zudem ist er Vorstandsmitglied des KAV e.v Uhr Buchungscode: 8KAT-B-3 kanzleimanagement / junge Anwälte Jeder vierte Werbeeuro fließt ins Onlinemarketing aber rechnet sich das auch?** Referent: Patrick Hünemohr, Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe, Köln Die 5 wichtigsten Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Werbemaßnahmen messbar machen und auf Trab bringen. Das Internet und der Mobilmarkt entwickeln sich mehr und mehr zu den Leitmedien in Deutschland wird im konservativen Fall jeder vierte progressiv jeder dritte Werbeeuro ins Online Marketing fließen. Aber rechnet sich diese digitale Investition denn auch wirklich zumal ein großer Teil dieser Investitionen nicht auf Erfolgswirksamkeit gemessen wird. Herr Hünemohr erläutert in seinem Vortrag an Hand von Praxisbeispielen, wie Sie es mit einfachen Mitteln schaffen Ihr Werbebudget optimal auszurichten. Herr Patrick Hünemohr ist Geschäftsführer der GREVEN Medien Gruppe in Köln und verantwortet die Geschäftsbereiche Vertrieb, Marketing und Neue Medien. Seine Karriere führte ihn vom Produktmanager bei einem europaweiten EDV-Unternehmen zur Deutschen Telekom Medien GmbH in Frankfurt, wo er die Verantwortung für die Multimedia Verlagsprodukte übernahm und die Sparte äußerst erfolgreich in neue Vertriebsschienen wie z.b. Retail und Buchhandel einführte wechselte er nach Köln zur GREVEN Medien Gruppe und übernahm die Aufgabe, das Unternehmen digital zu machen und ins 21. Jahrhundert zu führen. Unter seiner Leitung hat sich die GREVEN Medien Gruppe mittlerweile zum 360-Grad Dienstleister für lokales Marketing fortentwickelt und bietet kleinen und mittleren Unternehmen heute von der Homepage, über Werbung in Verzeichnismedien, bis hin zur Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing sowie Social Media alle relevanten Werbeträger. Saal C Uhr Buchungscode: 8KAT-C-1 ERBRECHT / STEUERRECHT Quo vadis zur Erbschaftsteuer? Unsichere Rechtslage und drohender rückwirkender Wegfall von Vergünstigungen dominieren die Beratungspraxis* Referentin: RAin Susanne Christ, Köln Auch wenn der Gesetzgeber eine schnelle Reform des Erbschaftsteuerrechts verspricht, wird aller Voraussicht nach nichts daraus. Vielmehr erwarten Fachleute, dass bis kurz vor Ablauf der vom BVerfG vorgegebenen Frist zum über das neue Erbschaftsteuergesetz politisch gestritten wird und auch erst dann wirklich deutlich wird, was zukünftig und ggf. auch rückwirkend gelten soll. Diese Rechtsun- Fortsetzung auf der nächsten Seite»

13 8. Kölner Anwaltstag 13 sicherheit stellt die Beratungspraxis vor besondere, auch haftungsträchtige Herausforderungen. Zwar gelten die im ErbStG enthaltenen Vergünstigungen für Betriebsvermögen, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG einzuschränken sind, bis zu einer Neuregelung bzw. spätestens fort, zugleich ist eine rückwirkende Verschärfung der Regelungen nicht auszuschließen. Der Vortrag setzt sich mit dieser für die Beratungspraxis schwierigen Situation auseinander, gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung und zeigt Strategien im Umgang damit, insbesondere mit der drohenden rückwirkenden Verschärfung, auf. Die Referentin dieses Vortrages, Frau Kollegin Susanne Christ ist Fachanwältin für Steuerrecht und hat sich mit ihrer Kanzlei in Köln auf Steuer- und Erbrecht spezialisiert. Zuvor arbeitete sie in der Berliner Finanzverwaltung, als Steuerreferentin eines Versicherungskonzerns und als Steuerfach-Redakteurin. Mit den Themen Steuer- und Erbrecht ist sie bundesweit als Autorin und Referentin tätig. Sie ist Sprecherin des Erbrechtsausschusses des KAV. Es freut uns sehr, Sie auch im Rahmen dieser Veranstaltung als Referentin ankündigen zu dürfen Uhr Buchungscode: 8KAT-C-2 ARBEITSRECHT Nur ganz kurz oder doch etwa länger? Update zum Befristungsrecht * Referent: RA Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Köln Über 10% aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland haben ein kurzfristiges Verfallsdatum. Gerade beim erstmaligen Abschluss eines Arbeitsvertrags mit neuen Mitarbeitern greifen Unternehmen zu befristeten Verträgen. Doch der Teufel steckt wie so häufig im Detail: Gerade im Befristungsrecht lauern Form- und Fristfallen für die Arbeitgeber, die eine Wirksamkeit der Befristungsabrede in Frage stellen. Der Vortrag gibt ein Update zu den Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken des Befristungsrechts. Der Referent, Herr Kollege Dr. Markus J. Goetzmann, berät seit über einem Jahrzehnt in einer großen Kölner Sozietät in einem Team von über zehn Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte. Neben der Restrukturierungsberatung zählt auch die rechtliche Begleitung der betrieblichen Personalarbeit zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit. Er tritt regelmäßig durch Veröffentlichungen und als Referent auf Fachseminaren in Erscheinung und ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht bei der Hochschule Fresenius in Köln Uhr Buchungscode: 8KAT-C-3 RVG und Kostenrecht Erfahrungen mit den Änderungen des RVG im Sozialrecht seit dem ** Referent: RA Roger Kühn, Köln Der Vortrag beinhaltet eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts und eine Darstellung der Erfahrungen mit dem neuen Gebührenrecht, insbesondere wie Gerichte und Behörden auf die Änderungen reagiert haben. Der Referent, Herr Kollege Roger Kühn, seit 1987 Fachanwalt für Sozialrecht, beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren schwerpunktmäßig mit dem Sozialrecht, insbesondere auch mit dem in diesem Gebiet speziellen Gebührenrecht. Herr Kollege Kühn ist zudem Sprecher des Ausschusses RVG und Kostenrecht des KAV. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

14 14 8. Kölner Anwaltstag SAAL D (DOM 1+2) Uhr Buchungscode: 8KAT-D-1 GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Grenzüberschreitender Rechtsschutz gegen Produktpiraterie am Beispiel Deutschland / Niederlande* Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, LL.M., Den Haag RAin Franziska Pechtl, LL.M., Den Haag Besonders im Markt zwischen Benelux und Deutschland treten aufgrund der engen Handelsbeziehungen der Nachbarländer und der Nähe zum größten Hafen Europas immer häufiger Fälle von Produktpiraterie auf. Das Seminar bietet einen guten Überblick über die Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Möglichkeiten des Marken- und Designschutzes in den Niederlanden. Es wird die Abmahnpraxis in den Niederlanden erläutert und auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten eingegangen. Dabei werden vor allem die Besonderheiten in der Praxis der Nachbarländer benannt und anhand eines praktischen Fallbeispiels effektive Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung in den Niederlanden behandelt. Überblick über die Regelungen des Gewerblichen Rechtsschutzes in den Beneluxländern Praktisches Fallbeispiel zum Vorgehen gegen rechtsverletzende Waren Frau Kollegin Brigitte Spiegeler ist Partnerin bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat niederländisches, deutsches und französisches Recht sowie Europastudien studiert. Sie war unter anderem beim niederländischen Wirtschaftsministerium als Senior Ministeriumsberaterin der Abteilung Geistiges Eigentum tätig, wo sie auch für die Gesetzgebung auf diesem Gebiet verantwortlich war. Sie ist als Anwältin bei den Anwaltskammern Paris und Den Haag eingetragen. Frau Kollegin Franziska Pechtl, LL.M., ist deutsche Rechtsanwältin und EU-Advocaat bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Melbourne (Australien) studiert. Vor ihrer Tätigkeit in den Niederlanden war sie im Justitiariat einer deutschen Fachverlagsgruppe verstärkt zu Fragen des Unternehmensrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts tätig Uhr Buchungscode: 8KAT-D-2 Zivilrecht Einstweiliger Rechtsschutz Rechtsvergleich Deutschland/Niederlande* Referentinnen: Advocaat Brigitte A.J. Spiegeler, LL.M., Den Haag RAin Franziska Pechtl, LL.M., Den Haag Überblick über die Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes in den Niederlanden Praktisches Fallbeispiel mit Besonderheiten Deutschland / Niederlande Der einstweilige Rechtsschutz bietet eine schnelle Möglichkeit, um besonders in wettbewerbs-, namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Das Seminar bietet einen Überblick über die Regelungen des einstweiligen Rechtsschutzes in den Niederlanden. Hierbei soll vor allem der einstweilige Rechtsschutz in Form der einstweiligen Verfügung im Vordergrund stehen. Es wird die Rechtspraxis in den Niederlanden erläutert und auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten sowie die Unterschiede in der Handhabung der Nachbarländer eingegangen. Frau Kollegin Brigitte A. J. Spiegeler, LL.M., ist Partnerin der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat niederländisches, deutsches und französisches Recht sowie Europastudien studiert. Frau Spiegeler war unter anderem beim niederländischen Wirtschaftsministerium als Senior Ministeriumsberaterin der Abteilung cgeistiges Eigentum tätig, wo sie auch für die Gesetzgebung auf diesem Gebiet verantwortlich war. Sie ist als Anwältin bei den Anwaltskammern Paris und Den Haag eingetragen. Frau Kollegin Franziska Pechtl, LL.M., ist deutsche Rechtsanwältin und EU-advocaat bei der internationalen Rechtsanwaltskanzlei SPIEGELER Advocaten in Den Haag (Niederlande). Sie hat Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Melbourne (Australien) studiert. Vor ihrer Tätigkeit in den Niederlanden war sie im Justitiariat einer deutschen Fachverlagsgruppe verstärkt zu Fragen des Unternehmensrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts tätig. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

15 8. Kölner Anwaltstag Uhr Buchungscode: 8KAT-D-3 FAMILIENRECHT / ERBRECHT Prozessfinanzierung im Familien- und Erbrecht* Referenten: RAin Kirsten Harenberg, Syndikusanwältin der FORIS AG, Bonn RA Dr. Johannes Kuhn, Syndikusanwalt der FORIS AG, Bonn In der anwaltlichen Tätigkeit bieten viele Anwälte Beratung sowohl im Familien- als auch im Erbrecht an. Die Schnittstellen beider Rechtsgebiete sind zahlreich. Vom Zugewinnausgleich im Todesfall bis zum Wegfall des Erbrechts bei Anhängigkeit eines Scheidungsantrages. Dabei ist der Bedarf an Prozessfinanzierungen in beiden Rechtsgebieten besonders hoch: Oft muss ein Ehegatte seinen Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber seinem vermögenden Ehegatten oder bei dessen Erben einfordern. Oder dem testamentarisch übergangenen Sohn wird sein Anteil am Nachlass streitig gemacht. Regelmäßig geht es dabei um hohe Forderungen, also hohe Kostenrisiken. Prozessfinanzierung ist daher insbesondere für Familien- und Erbrechtler eine wichtige Option zur finanziellen Absicherung der Mandanten im Rechtsstreit und für ein vollumfänglich risikoloses Prozessmandat. Themen des Vortrages: Finanzierbare Verfahren: Stufen- und Leistungsklagen im Erbrecht und auf Zugewinnausgleich, Erbenfeststellungsklage, Erbscheinsverfahren, Schiedsklagen, Erbunwürdigkeitsklagen (v.a. auf Beklagtenseite) Streit um die Erbfolge: Allein- und Miterbenstellungen, Testierunfähgkeits- und Testamentsanfechtungsfälle, Scheidungsantragsfälle ( 1933, 2077 BGB) Ansprüche der Erben: insb. Erbschaftsanspruch ( 2018 ff. BGB), 2287 BGB (analog) Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche: Konstellationen des Pflichtteilsverzichts und der Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsstufenklage Streit über Zugewinnausgleich: Wegen Scheidung oder Todes, Verteidigung gegen Einwand des 1381 BGB, Bewertung von Unternehmensbeteiligungen Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaft: bei Abfindungsansprüchen Ansprüche in Prozessstandschaft: insb. Vollmachtsmissbrauchsfälle, Verhältnis von Streitwert und Beteiligung des Finanzierers, Hinterlegung als Erfolg der Klage und Folgeauseinandersetzung Die Referentin, Frau Kollegin Kirsten Harenberg ist seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin. Bei der FORIS AG ist sie als Syndikusanwältin zuständig für die Finanzierungsanfragen im Familien- und Erbrecht. Vor ihrer jetzigen Tätigkeit war sie mehrere Jahre als Anwältin mit Schwerpunkt Familienrecht tätig. Der Referent, Herr Kollege Dr. Johannes Kuhn ist Fachanwalt für Erbrecht und Syndikus beim Bonner Prozessfinanzierer FORIS. Dort ist er für Finanzierungsanfragen im Erbrecht zuständig. Zuvor war er mehrere Jahre in einer mittelständischen Sozietät in Hamm (Westf.) tätig. Neben seiner Aufgabe bei der FORIS AG und seiner Anwaltstätigkeit in Köln betätigt er sich als Fachautor und Referent. Saal E Uhr Buchungscode: 8KAT-E-1 MEDIATION UND KONFLIKTMANAGEMENT Effizientes Verhandlungs- und Konfliktmanagement: Mediationstechnik & anwaltliche Praxis (Teil 1 und 2)** Referent: Dr. Jan Kayser, Generalsekretär des Centre de Médiation Civile et Commerciale, Luxemburg Die Mediation in Zivil- und Handelssachen spielt - nicht zuletzt forciert durch die Mediationsrichtlinie von eine immer bedeutendere Rolle in der europäischen Streitbeilegung. Den nationalen Prozessordnungen enthoben ermöglicht sie die nachhaltige, zeit-und kostensparende Lösung von Konflikten und gewinnt angesichts wachsender wirtschaftlich-finanzieller Anforderungen immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig bietet die in der Mediation angewandte Technik auch außerhalb formeller Mediationsverfahren Möglichkeiten der Optimierung für das anwaltliche außergerichtliche Verhandeln oder für das Konflikt- und Personalmanagement in der Kanzlei. Anhand praktischer Situationen sollen die vorgestellten Techniken auch ausprobiert werden. Der Referent, Herr Dr. Jan Kayser hat deutsches und französisches Recht in Potsdam und Paris studiert, war sechs Jahre als Anwalt tätig und zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als Rechtsanwalt und beim Barreau de Luxemburg als Avocat à la Cour. Er ist seit 2012 Generalsekretär des luxemburgischen Mediationszentrums für Zivil- und Handelssachen (Centre de Médiation Civile et Commerciale, CMCC). Fortsetzung auf der nächsten Seite»

16 16 8. Kölner Anwaltstag Uhr Buchungscode: 8KAT-E-2 KANZLEIMARKETING / ONLINEMARKETING Workshop: Digitaler Wandel und Onlinemarketing für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Niemand wartet bis 2030!** Referent: RA Daniel Levelev, AnwaltOnlinemarketing.de, Köln Wie ist es dazu gekommen, dass Anwaltskanzleien, Behörden und Gerichte bei der technischen Entwicklung im Internet und der Nutzung moderner Kommunikationsmethoden derart von den Verbrauchern und der Wirtschaft abgehängt wurden? Fakt ist, Mandanten werden nicht bis zum imaginären 2030 warten, bis sich die Anwaltschaft dem Trend angepasst hat. Im Vortrag erfahren die Teilnehmer, wie Vorreiter-Kanzleien schon jetzt das Internet zur Mandantenakquise nutzen und wie man die eigene Kanzlei in kürzester Zeit digital fit macht. Herr Kollege Daniel Levelev ist Gründer von AnwaltOnlinemarketing.de. Er berät Anwälte zu Fragen der Mandantenakquise und des Vertriebs von Rechtsdienstleistungen über das Internet. Dafür hat sein Unternehmen speziell für Anwälte angepasste Produkte entwickelt Uhr Buchungscode: 8KAT-E-3 KANZLEIMANAGEMENT / MITARBEITERSEMINAR Kurzvortrag: Elektronischer Rechtsverkehr, bea und die damit verbundenen Veränderungen für Ihre erfolgreiche Kanzlei ** Referent: Boris Deichmann, RA-MICRO, Köln Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist inzwischen Gesetz, die Papierakte gehört bald der Vergangenheit an! Zu Beginn 2016 erfolgt für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (bea), über das zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit den Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass die elektronische Aktenführung und -bearbeitung noch mehr an Bedeutung gewinnen wird und bald zur Norm übergeht. Im Rahmen dieses Kurzvortrages erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen für die elektronische Kanzlei, zum richtigen Scannen und der elektronischen Verarbeitung im Kanzlei Alltag (elektronische Kommunikation intern mit den Mandanten, Versicherungen und Gerichten). Sie erhalten Informationen, wie Sie schon jetzt auf eine elektronische Arbeitsweise umstellen und gleichzeitig Kosten und Arbeitszeit einsparen können, dies wird exemplarisch am RA-MICRO E-Workflow demonstriert. Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie an Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter. Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-MICRO Köln, Bereich Kanzlei-Beratung, im Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workflow bestens vertraut Uhr Buchungscode: 8KAT-E-4 KANZLEIMANAGEMENT Digitales Diktat und Spracherkennung 2015: Schnell, mobil, sicher! ** Referent: Florian Schwiecker, Vizepräsident und Sales Director von Speech Processing Solutions, Berlin In diesem Vortrag wird der Referent die Neuerungen in der Diktiertechnik aus Sicht des Anwalts präsentieren. Und er weiß wovon er redet, denn er selbst hat von 2001 bis 2011 als Anwalt praktiziert. Ob es das Diktieren mit dem Smartphone, den Einsatz von Spracherkennung, die Einbindung externer Schreibdienste oder die sichere Nutzung von Cloud-Lösungen betrifft in dieser Präsentation werden alle Lösungen auf Herz und Nieren und die wirkliche Verwendbarkeit im anwaltlichen Alltag geprüft. Der Referent, Herr Florian Schwiecker, ist Vizepräsident und Deutschland-Chef von Speech Processing Solutions, dem Hersteller der Philips Diktiertechnologie. Zusätzlich verantwortet er den weltweiten Vertrieb des Unternehmens.

17 Seminare 17 Am präsentiert Konica Minolta auf dem Kölner Anwaltstag OPTIMALE LÖSUNG FÜR JURISTEN bizhub LEGAL einzigartig im Markt Neue Funktion speziell für Rechtsanwälte Anwenderorientiertes Design Einfach in die Kanzlei integrierbar Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH Direct Sales Region West 1. Office Köln-Bonn. Industriestraße Köln. Tel.: (02236) Fax: (02236) info.koeln-bonn@konicaminolta.de.

18 18 Mitgliederversammlung Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am Dienstag, dem 19. Mai 2015, Pullman Cologne Hotel Der KAV lädt Sie herzlich ein zu seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 19. Mai 2015, Uhr, im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14, Köln. Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein, unser Gast zu sein. Für leckeres Essen und gute Weine, die Sie beim kollegialen Miteinander begleiten, haben wir gesorgt. Wir bitten höflich, aber auch nachdrücklich im Sinne einer kostensparenden Kalkulation des Abendessens und der Schonung der Vereinskasse darum, auf dem auf S. 100 dieser Ausgabe des KAV Magazins beigefügten Formular Ihre Teilnahme am gemeinsamen Abendessen anzuzeigen. Das Anmeldeformular sieht auch vor, dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was der organisatorischen Erleichterung dienen soll, da die Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist. Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens zum

19 Mitgliederversammlung 19 Tagesordnung Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt: 1. Jahresbericht der Vorsitzenden 2. Grußwort eines Vertreters der Justiz 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen in der Satzung 6. Kassenprüfer für das Geschäftsjahr Wahlen zum Vorstand 8. Wahlen von Ausschussmitgliedern 9. Vortrag und Diskussion 10. Verschiedenes Zu TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Der Vorstand des KAV hat in seiner Sitzung vom den Beschluss gefasst, der Mitgliederversammlung einige Änderungen der geltenden Satzung vorzuschlagen. Hierbei handelt es sich sowohl um inhaltliche als auch redaktionelle Änderungen. 1 Ziff. 4 S. 2 soll ersatzlos gestrichen werden, da er den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr entspricht. 1 Ziff. 4 soll lauten: 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, deren Unternehmensgegenstand dem Zweck des Vereins gleich oder ähnlich ist, solche Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und zu leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken. Der Verein ist berechtigt, seinen Vereinszweck nicht selbst, sondern durch solche Gesellschaften zu verfolgen und diesen Tätigkeiten des Vereins ganz oder teilweise zu überlassen. Eine weitere Änderung betrifft 2 Ziff. 4. Dessen lit. c) soll wie folgt geändert werden: b), c) durch Beschluss der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung, wenn das Mitglied dem Ansehen oder dem Zweck des Vereins grob zuwider handelt, d). Da gem. 8 Ziff. 4 der bisherigen Satzung bei ihrer Abänderung die Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder erforderlich ist, dieses Quorum auch bei der von uns erwarteten regen Teilnahme naturgemäß nicht erreicht werden wird, können wir voraussichtlich in der Ordentlichen Mitgliederversammlung über die Satzungsänderungen, sofern gewünscht, nur diskutieren. Es ist deshalb gem. 8 Ziff. 5 der geltenden Satzung (fristgerecht) eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Als Termin dieser Außerordentlichen Mitgliederversammlung ist Montag, der 17. August 2015, Uhr, in Raum 1502/03, Justizgebäude, Luxemburger Str. 101, Köln, vorgesehen. Eine gesonderte Einladung wird Ihnen noch zugehen. 4. Die Mitgliedschaft ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder erlischt unter gleichzeitigem Verlust jeglichen Anrechts auf das Vereinsvermögen und die Benutzung der Einrichtungen des Vereins a), Zu TOP 7 und 8 - Änderungen der Wahlordnungen für Vorstand und Ausschüsse Der Vorstand des KAV hat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2014 gem. 5 Ziff. 1 Abs. 2 S. 3, 7 Ziff. 3 S. 3 der Satzung des KAV Änderungen der Wahlordnung zur Vorstandswahl und der Ordnung zur Wahl der Ausschüsse beschlossen. Hierbei handelt es sich um redaktionelle Änderungen bzw. Änderungen, die die Praktikabilität in der Mitgliederversammlung erhöhen. Da die Änderungen in der Wahlordnung zur Vorstandswahl und der Ordnung für die Wahl der Ausschüsse sinnentsprechend vorgenommen wurden, sind sie nachfolgend ausschließlich für die Wahlordnung zur Vorstandswahl vergleichend zur früheren Fassung dargestellt: Fortsetzung auf der nächsten Seite»

20 20 Mitgliederversammlung Alte Fassung 1. Kandidatur Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, für den Vorstand zu kandidieren. Neue Fassung 1. Wählbarkeit Jedes ordentliche Mitglied kann zum Mitglied des Vorstandes gewählt werden. Alte Fassung 2. Vorschlagsrecht (1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen. Neue Fassung 2. Vorschlagsrecht (1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, sich selbst, einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen. Alte Fassung 3. Wahlliste In der Mitgliederversammlung wird eine Liste der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ausgelegt. 4. Ablauf der Wahl in der Mitgliederversammlung d) Bekanntgabe des Ergebnisses Alte Fassung (1) Der Wahlleiter gibt der Versammlung das Ergebnis des Wahlgangs bekannt und befragt die Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. (2) Für den Fall, dass Kandidaten nicht anwesend sind, muss deren schriftliche Einwilligung zur Annahme der Wahl zu Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Neue Fassung (1) Der Wahlleiter gibt der Versammlung das Ergebnis des Wahlgangs bekannt und befragt die Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt der Kandidat die Wahl an, dann ist er zum Mitglied des Vorstandes gewählt. (2) Für den Fall, dass Kandidaten nicht anwesend sind, muss deren Zustimmung zur Annahme in Textform der Mitgliederversammlung vorliegen. Die Änderungen der Wahlordnung für die Wahl der Ausschüsse sind entsprechend beschlossen worden. Auf eine vergleichende Darstellung insoweit wird daher verzichtet. Die aktuellen Wahlordnungen können Sie dem Internetauftritt des KAV entnehmen. Neue Fassung 3. Wahlliste In der Mitgliederversammlung wird eine Liste der Kandidaten bekannt gemacht. Zu TOP 7 - Wahlen zum Vorstand Die Kolleginnen Pia Eckertz-Tybussek, Elke Orban, Angelika Töpfer und die Kollegen Michael Blenkle, Joachim Kleinrahm, Jürgen Sauren und Klaus Schlimm stehen zur Wiederwahl an. Sie haben die satzungsmäßige Höchstgrenze ihrer Amtszeit noch nicht erreicht und stehen daher für eine erneute Wahl in den Vorstand wieder zur Verfügung (zu der geänderten Wahlordnung zur Vorstandswahl siehe oben zu TOP 7 und 8). RAin Pia Eckertz-Tybussek RAin Elke Orban RAin Angelika Töpfer Fortsetzung auf der nächsten Seite»

21 Mitgliederversammlung 21 RA Michael Blenkle RA Joachim Kleinrahm RA Jürgen Sauren RA Klaus Schlimm Zu TOP 8 - Wahlen von Ausschussmitgliedern Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach 7 Ziff. 4 der Satzung des KAV, danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder in einer Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr nach der Wahl stattfindet. Demnach sind die Mitglieder folgender Ausschüsse von der Mitgliederversammlung zu wählen: Bank- und Kapitalmarktrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Internationales Recht sowie Medizinrecht (zu der geänderten Wahlordnung der Ausschüsse siehe oben zu TOP 7 und 8). Aufgrund der bisherigen Anregungen stellen sich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Wahl: a) Bank- und Kapitalmarktrecht RA Marco Hoffmann RAin Karin Jezewski RA Dr. Thomas Klein RAin Dr. Beate Koch RAin Ingrid Kühnau RA Dr. Yorick Ruland RA Martin Schleicher RA Ralf E. Schubert M.B.A. RAin Claudia Stöcker RA Ralph Tilemann RA Markus Trude c) Internationales Recht RA Kourosh Aminyan RA Dr. Adolf Andörfer RAin Fatma Atasever RAin Ursula Gudernatsch RAin Dr. Hanna Kistner-Bahr RA Zaza Koschuaschwili RAin Gisela Meißner-Roggen RA Marc Meyer RAin Beate Wieloch RA Dr. Ulrich Wiemann b) Gewerblicher Rechtsschutz RAin Christina Arentz RAin Nicole Grüger RAin Dr. Johanna Haesemann RA Prof. Dr. Ralf Höcker RAin Dr. Verena Hoene RA Ruben A. Hofmann RA Dr. Ingo Jung RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus RAin Dr. Martina Taxhet (nicht in Mitt 5/2012) RA Moritz Vohwinkel RA Christian Weil RA Dr. Marc Zain d) Medizinrecht RAin Isabel Bals RAin Dr. Annette Bäumer RAin Dr. Kerstin Brixius RAin Martina Simon RA Prof. Dr. Bernd Halbe RA Michael Schroeder RA Dr. Albrecht Wienke RA Arno Zurstraßen

22 22 Seminare Mehr Infos unter Anwaltverein.de Fortbilden und Service geniessen! Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden Kostenfreie W-LAN Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung Skriptmaterial Abhängig vom Referenten per Download oder als Printexemplar vor Ort Nutzung des Deutsche Bahn Veranstaltungstickets Reisen Sie bequem und günstig mit der Deutschen Bahn zu Ihrem KAV Seminar. Ab h 99,00 inkl. MwSt. (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) deutschlandweit (siehe Seite 49) Flugbuchung Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen das Lufthansa City Center Reisebüro Frenzen, Johannisstrasse 54, Köln, zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner stehen unter Telefon: Telefax: und per firmendienst@reisebuero-frenzen.de sehr gern zur Verfügung.

23 Seminare 23 Ein Seminar der KAV Service GmbH ist mehr als eine reine Fortbildung. Wir bieten Ihnen mit unseren neuen Seminarprodukten an ausgewählten Standorten, nicht nur interessante Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie folgende Annehmlichkeiten: Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.v. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Webseite. Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen das Luftansa City Center Reisebüro Frenzen jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e.v. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Hilton Gruppe, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Kölner Hyatt Regency Hotel und Courtyard Köln Hotel. Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich der KAV Webseite. B Nutzung des KAV Bonus Systems Mitglieder des KAV e.v. profitieren vom KAV Bonus System. Hierbei werden die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr vom KAV e.v. übernommen - dies bedeutet eine Einsparmöglichkeit in Höhe von bis zu h 120,00 zzgl. 19% MwSt. (h 142,80) pro Kalenderjahr und Mitglied. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag des KAV e.v. liegt bei h 230,00 im Jahr. Ein attraktives Angebot für junge Mitglieder In den ersten beiden Jahren nach ihrer Anwaltszulassung bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des KAV e.v. werden, beitragsfrei (sofern ihre Zulassung innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie die Befähigung zum Richteramt erlangt haben). In dieser Zeit profitieren junge Mitglieder bereits vom KAV Bonus System und können alle Angebote und Dienstleistungen der KAV Service GmbH zu Mitgliederkonditionen in Anspruch nehmen.

24 24 Seminare KAV-Seminare - Übersicht Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter in unserem monatlichen Newsletter (Seite 90) sowie in den KAV Magazinen 2-4 des Jahres 2015 erfolgt. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Ihre KAV Magazin Redaktion Arbeitsrecht S KAT - Nur ganz kurz oder doch etwas länger? Update zum Befristungsrecht S.46 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht Bau- und Architektenrecht S.37 Bauplanungsrecht S KAT - Die Kündigung des Bauvertrags nach BGB und VOB/B S.47 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Betreuungsrecht S.33 Recht auf Krankheit vs. Handlungsnotwendigkeit des Betreuers

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