ABFUHR- TERMINE. Süd: ( Landkreis Gifhorn
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- Kajetan Simen
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1 An sämtliche Haushalte Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt ABFUHR- TERMINE 2014 ( Süd: Stadt Gifhorn, GemeindeSassenburg, SG Isenbüttel SG Meinersen und SG Papenteich
2 Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt - Abfallwirtschaft Schlossplatz 1, Gifhorn Sprech- und Servicezeiten: Mo. - Fr Uhr, Do Uhr abfallwirtschaft@gifhorn.de Internet: Fax: / Abfallberatung / Ehrenamtlich tätige Abfallberater/innen... (s. hintere Umschlaginnenseite) Behälterummeldungen bei der zuständigen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde Allgemeine Informationen zur Behälterwahl / Stadt Gifhorn / Stadt Wittingen / und Gemeinde Sassenburg / Samtgemeinde Boldecker Land / Samtgemeinde Brome / 84-0 Samtgemeinde Hankensbüttel / und Samtgemeinde Isenbüttel / Samtgemeinde Meinersen / Samtgemeinde Papenteich / Samtgemeinde Wesendorf / Durchführung der Rest- und Biomüllabfuhr / u Gebühren (Müllabfuhr, Anlieferungen zur Entsorgungsanlage) / Glascontainerstandplätze (allgemein) / Ordnungswidrige Abfallentsorgung ( Wilder Müll in freier Landschaft): Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Wesendorf, / Hankensbüttel, Brome, Bold. Land, Gemeinde Sassenburg)... oder / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Papenteich und Isenbüttel) / Im Heidland 11, Gifhorn Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr Ostersamstag geschlossen! Fax: / gifhorn@remondis.de Internet: Durchführung der Rest, Biomüll und Altpapierabfuhr / Sammlung und Verteilung der Gelben Säcke / oder (kostenfreie Hotline: Mo. Fr bis Uhr) / Glascontainerstandplätze (Überfüllungen, Verschmutzungen) / Haushaltsgroßgeräteabholung, Sperrmüll-Express-Abfuhr / Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) / Öffnungszeiten: Mo. - Fr , Sa Uhr - Ostersamstag geschlossen! Tierkörperbeseitigung - Saria Bio-Industries GmbH, Mützel / Fax: / Entsorgung von Kantinenabfällen - Refood NL Wathlingen / Ev. luth. Kirchenkreis Gifhorn - Jugendwerkstatt Wertstoffhof RePro / 5252 Gifhorner Str. 33, Ausbüttel (ehem. Tierkörperbeseitigung) Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di., Mi., Fr Uhr; Do Uhr*; (*in den Wintermonaten Jan., Feb., Dez.: Do. nur bis Uhr), Sa Uhr (Geschlossen: ; und ) Impressum: Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, Gifhorn Text und Gestaltung: M. Otto Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
3 Abfallwirtschaft online Alle Informationen zur Abfallwirtschaft (z.b. Infofalter über Gebührensätze, Asbestentsorgung, Kompostierung, Durchführung der Abfallentsorgung sowie Behälterummeldeformulare) finden Sie unter: Ihren individuellen Abfallkalender erstellen Sie unter: Nach Auswahl der Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde und anschließender Wahl der Ortschaft oder Straße werden die Abfuhrtermine in einen übersichtlichen Halbjahreskalender oder in eine Liste übertragen und sind damit auf einem Blick verfügbar. Alternativ können alle Abfuhrtermine nach Registrierung auch direkt per an den Anschlussnehmer geschickt werden, so dass rechtzeitig an die Bereitstellung der Abfälle erinnert wird. Restmüll-, Biomüll- und Wertstoffabfuhr Die Bereitstellung der Abfälle am Straßenrand darf frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin vorgenommen werden und muss spätestens bis 6.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages erfolgt sein. Bis zur Abfuhr ist der Anschlusspflichtige bzw. der Besitzer der Abfälle selbst für die ordnungsgemäße Aufstellung der Behälter bzw. Lagerung der Abfälle haftungsrechtlich verantwortlich. Alle Abfallgefäße bis 240 l dürfen ein Gewicht von 100 kg nicht überschreiten und müssen mit der geschlossenen Deckelöffnung zur Straße bereitgestellt werden. Restmüllcontainer in den Größen 770 l, 1100 l und größer werden immer wöchentlich geleert. Diese werden aber oftmals an anderen Wochentagen wie die Abfallbehälter bis 240 l Größe geschüttet. Die Leerungstage für Container sind direkt bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zu erfragen. Ein Einstampfen oder Verpressen der Abfälle in den Behältern ist nicht erlaubt. Neben den Abfallbehältern bereitgestellte Säcke oder Kartons, die mit zusätzlichen Abfällen befüllt sind, werden nicht mitgenommen. Nur gebührenpflichtige 70 l Restmülltsäcke (3,30 /Stück), die in bestimmten Einzelhandelsgeschäften sowie bei einigen Städten, Samtgemeinden sowie der Gemeinde Sassenburg gekauft werden können, werden zugebunden an den jeweiligen Abfuhrtagen mitgenommen. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS GmbH & Co. KG Tel.: / , die Abfallberatung des Landkreises oder unter 1
4 Neben der ganzjährigen Abfuhr der Biomülltonnen können auch Saisonbiomülltonnen bestellt werden. Diese mit einem violettfarbenen Deckel markierten Tonnen verbleiben ganzjährig auf dem Grundstück und können vom bis an den Tagen der Biomüllabfuhr bereitgestellt werden. Für Übermengen (z.b. Laub) können zusätzlich gebührenpflichtige Kompostsäcke (2,00 / Stück) vom bis am Tage der Biomüllabfuhr bereitgestellt werden. Diese Säcke sollten möglichst neben eine Biomülltonne gestellt werden, um das Verladen zu erleichtern. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS (Tel.: / ), die Abfallberatung des Landkreises oder unter Grüne Tonnen (240 l) für die getrennte Erfassung von Papier/Kartonagen stehen je angefangenem Restmüllbehältervolumen bis 60 l / Woche und Grundstück gebührenfrei zur Verfügung. Ist das auf dem Grundstück bereitgestellte Restmüllbehältervolumen größer, kann der Anschlussnehmer für jedes weitere angefangene 60 l Restmüllbehältervolumen / Woche eine zusätzliche Altpapiertonne gebührenfrei erhalten. Ansonsten wird jede weitere Altpapiertonne gebührenpflichtig. Für Grundstücke, die über Restmüllcontainer (770 l / 1100 l) entsorgt werden, gelten abweichende Regelungen. Behälterummeldungen sind durch den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde bis zum 15. des Vormonates für den Folgemonat zu beantragen. Das Behälterummeldeformular steht auch im Internet unter (Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Antrag Müllbehälter) zum Ausdrucken zur Verfügung. Für Ab und Ummeldungen von Abfallbehältern wird eine Gebühr von 8,00 pro Antrag erhoben. Der erstmalige Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung ist gebührenfrei, ebenfalls der Austausch von defekten Tonnen, die im Rahmen der Leerung beschädigt wurden. Es ist ein Mindestbehältervolumen für Restmüll von 10 l / Person und Woche festgelegt. Alle veranlagten Restmüllbehälter sind mit gelben Kontrollmarken markiert, während Biomülltonnen blaue Kontrollmarken tragen. Behälter, die keine gültige Kontrollmarke haben, werden nicht geleert. Der Ersatz von Kontrollmarken wird über den Fachbereich Umwelt des Landkreises Gifhorn vorgenommen. 2 Für die Abholung der Gelben Säcke ist die von den Dualen Systemen beauftragte Fa. REMONDIS Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG zuständig. Nachfragen zur Abholung sowie zu den Verteilstellen, an denen Gelbe Säcke ausgegeben werden, sind an die Fa. unter Tel.: / oder an die kostenfreie Hotline unter Tel.: 0800 / zu richten.
5 Eine Übersicht der Verteilstellen ist auch unter (Menüpunkte: Bürger - Abfuhrtermine ) einzusehen. Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen (z.b. Möbel, Teppichböden, Matratzen). Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben. Die Bereitstellung des Sperrmülls auf öffentlichen Flächen darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen. Von der Sperrmüllabfuhr sind alle Bau- und Renovierungsabfälle, Kraftfahrzeugteile, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte (s. u.) sowie anderer Elektronikschrott (z.b. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen! Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler ist nach den Vorschriften des ElektroG nicht zulässig. Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten etc. sind selbst auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) anzuliefern oder, sofern eine Zerkleinerung der Abfälle möglich ist, über die Restmülltonne zu entsorgen. Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien sind ebenso von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Ein Express Service für die Sperrmüllabfuhr ist auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zusätzlich möglich. Die Expressabfuhr wird spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anforderung ausgeführt und ist mit einer Kostenpauschale von 55,00 bis drei Kubikmeter verbunden. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Zusatzaufschlag von 5,00 berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und der Fa. REMONDIS. Bereitgestellt werden darf ausschließlich satzungsgemäßer Sperrmüll, wie er auch zu den festen Terminen bereitgestellt werden darf (s.o.). Die Weihnachtsbaumabfuhr erfolgt kreisweit ab dem und umfasst ausschließlich die Abholung von Weihnachtsbäumen aus privaten Haushalten. Andere Grünrückstände werden nicht mitgenommen. Grünrückstände werden im Frühjahr und im Herbst zu festen Terminen abgeholt und müssen zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese durch eine Person verladen werden können. Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt (s. Terminteil). Ungebündeltes Ast und Strauchwerk sowie in Säcken bereitgestelltes Material ist von dieser Abfuhr ausgeschlossen. 3
6 Elektronikschrott Mit Inkrafttreten des Elektro und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) besteht für alle Verbraucher/innen die Pflicht, diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, so dass eine Entsorgung über den Rest oder den Sperrmüll nicht zulässig ist. Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Alle neuen Elektrogeräte sind seitens der Hersteller mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Folgende fünf Gerätegruppen werden unterschieden: 1 - Haushaltsgroßgeräte (z.b. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler) 2 - Kühl und Gefriergeräte 3 - Informations und Telekommunikationsgeräte (z.b. Monitore, Computer, Stereoanlagen, Fernseher) 4 - Gasentladungslampen (z.b. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) 5 - Elektrische Haushaltskleingeräte (z.b. Toaster, Bügeleisen, Mixer, auch Staubsauger!), elektrische und elektronische Werkzeuge An folgenden Annahmestellen werden zu den jeweiligen Geschäftszeiten Elektroaltgeräte sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen kostenfrei angenommen: Zentrale Entsorgungsanlage, An der Kreisstr. 7, Wesendorf Betriebshof der Fa. REMONDIS, Im Heidland 11, Gifhorn. Öffnungszeiten: Mo. Fr. : bis Uhr und Sa. : bis Uhr Diakonische Servicegesellschaft Kästorf GmbH Zu den Mushoren 5; Tel: / Elektro-Burchardt - Gifhorn Steinweg 35 (Zugang über "Schulplatz") ; Tel.: / Fa. Eugen Junge - Brome (Nur Gerätegruppen 4 und 5) Bahnhofstr. 48; Tel.: / 1764 Fa. Lüthe - Brome Steimker Str. 8a; Tel.: / 1875 Fa. Max Wagner - Brome (Nur Gerätegruppen 4 und 5) Bahnhofstr. 50; Tel.: / 287 Fa. Uwe Ollendorf - Grußendorf Birkenweg 47; Tel.: / 212 Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH - Hankensbüttel Hindenburgstr. 4; Tel.: 05832/9330 Tietje Haustechnik - Hillerse Hauptstr. 3; Tel.: / 7751 Fa. Maretzki - Leiferde Schwarzer Weg 13; Tel.: 05373/ Alle Betriebe, die für die Annahme von Elektronikaltgeräten zur Verfügung stehen, sind mit nebenstehendem Logo gekennzeichnet.
7 Die kostenfreie Abholung von Elektronikschrott der Gruppen 1 und 2 ( nur Weiße Ware und Kühlgeräte) ist auch weiterhin auf Anforderung möglich: Per Telefon - Fa. REMONDIS (Tel.: / ) Per Fax - Fa. REMONDIS (Fax-Nr.: / 53065) Per Anforderungskarte (siehe Umschlagrückseite) Per Formular unter über die Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Haushaltsgroßgeräteabholung Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler sowie an Sperrmüllsammler, die im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nach diesen Materialien gezielt suchen, ist nach den Vorschriften des ElektroG nicht zulässig. Elektronikschrott ist den Annahmestellen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, den Vertreibern, sofern diese eine freiwillige Rücknahme anbieten, oder ggf. den Rücknahmesystemen der Hersteller zu übergeben. Wertstoffhof Ausbüttel Der Wertstoffhof Ausbüttel (RePro) auf dem Gelände der ehemaligen Tierkörperbeseitigung (Öffnungszeiten s. vordere Umschlaginnenseite - weitere Infos auch unter steht ausschließlich privaten Abfallerzeugern für Anlieferungen von verwertbaren Abfällen zur Verfügung. Abfälle zur Beseitigung (z. B. Restmüll, Bau und Renovierungsabfälle) können nicht angenommen werden, sondern sind auf der ZEW (s. Seite 16) anzuliefern. Die Mindestgebühren pro Anlieferung von Grünrückständen und anderen kompostierbaren Materialien Altholz und anderen Holzwerkstoffen bis 400 kg sind der aktuellen Abfallgebührensatzung zu entnehmen oder unter Tel.: / 5252 oder / zu erfragen. Folgende Wertstoffe werden kostenfrei angenommen: Gelbe Säcke mit ordnungsgemäßer Befüllung Papier, Pappe, Kartonagen, Metallschrott Altglas (Hohlglas) über Glascontainer Elektronikschrott der Gerätegruppen 1, 4 und 5. Elektronikschrott der Gerätegruppen 2 und 3 (z. B. Kühlgeräte, Unterhaltungselektronik - s. a. Seite 3) können dort nicht angenommen werden! 5
8 Selbstanlieferungen von Abfällen aus privaten Haushalten Private Haushalte können Übermengen von Abfällen, die nicht über die vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können, kostenpflichtig auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7) anliefern (Öffnungszeiten s. Umschlaginnenseite). Für Abfälle zur Verwertung bis 400 kg (Altholz, Grünrückstände, Bauschutt) sowie für Abfälle zur Beseitigung bis 250 kg (z.b. Rest-, Sperrmüll, gemischte Bau und Renovierungsabfälle) wird gemäß gültiger Abfallgebührensatzung eine Mindestgebühr pro Anlieferung erhoben. Werden die Mengenbegrenzungen für Anlieferungen mit Erhebung der Mindestgebühr überschritten, wird die gesamte Anlieferungsmenge verwogen und mit der anteiligen Gebühr in pro t berechnet! Die aktuellen Gebührensätze sind im Internet unter abrufbar oder dem aktuellen Infofalter, der auch bei den Gebietseinheiten bereitliegt, zu entnehmen. An der Recyclingstation auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf ist eine Trennung der angelieferten Abfälle in folgende Gruppen vorgeschrieben: Abfälle zur Verwertung Mineralischer Bauschutt Altholz und andere Holzwerkstoffe Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien Papier, Pappe, Kartonagen (Anlieferung kostenfrei) Metallschrott (Anlieferung kostenfrei) Altglas (Hohlglas) über Glascontainer (Anlieferung kostenfrei) Elektronikschrott (Anlieferung kostenfrei) Abfälle zur Beseitigung Restabfälle zur Beseitigung (z.b. Bau und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll) Asbesthaltige Abfälle sowie Mineralfaserabfälle (Anlieferung nur mit Herkunftsdeklaration und Annahmeerklärung des Landkreises Gifhorn möglich - weitere Informationen unter Tel.: / ) Gewerbliche Selbstanlieferungen von Abfällen Gewerbliche Abfallerzeuger müssen Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich auf der Umschlaganlage der Karl - Klaus Asche GmbH Am Allerkanal, Rockwellstr. 10, Gifhorn anliefern (Tel.: ). Bis 250 kg Anlieferungsmenge wird eine Mindestgebühr erhoben. Anlieferungsmengen größer 250 kg werden gemäß gültiger Abfallgebührensatzung mit der anteiligen Gebühr in pro t berechnet. Gefährliche Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. 6
9 Abfuhrtermine 2014 Stadt Gifhorn (Seite 7) Gemeinde Sassenburg (Seite 9) SG Isenbüttel (Seite 11) SG Papenteich (Seite 13) SG Meinersen (Seite 15) Abfuhrtag: Montag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Gifhorn (Abfuhrbezirk 1 *) und * = siehe Straßenverzeichnis in der Broschürenmitte Ortsteile Gamsen, BGS-Siedlung, Wilsche, Neubokel Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (gerade Kalenderwoche) Gifhorn (Abfuhrbezirk 2 *) und Ortsteil Winkel Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche)
10 Straßenverzeichnis für das Stadtgebiet Gifhorn (ohne Ortsteile und BGS-Siedlung) zur Bestimmung der Abfuhrbezirke Die Abfuhrbezirke haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert! Für den Bereich der Rest- und Biomüllabfuhr ist das Stadtgebiet Gifhorn einschließlich der Ortsteile in zwei Abfuhrbezirke eingeteilt. Der Abfuhrbezirk 1 umfasst das Stadtgebiet Gifhorn nördlich der Linie Bahnstrecke Gifhorn / Uelzen - Aller einschließlich der Ortsteile Gamsen, Neubokel und Wilsche. Der Abfuhrbezirk 2 umfasst das Stadtgebiet südlich der Linie Bahnstrecke Gifhorn/Uelzen - Aller sowie den Ortsteil Winkel. Für die Abholung von Sperrmüll (SM), Weihnachtsbäumen (WB), Grünrückständen (GR), Grüner Tonne (GT) und Gelben Säcken (GS) wurde das Stadtgebiet Gifhorn ohne Ortsteile in die Abfuhrbezirke 1 bis 8 unterteilt. Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Ackerstraße 2 5 Adam-Riese-Str 2 2 Ahlbecker Straße 2 3 Ahornstraße 2 6 Ährenweg 1 7 Akeleiweg 2 4 Albert-Schweitzer-Straße 2 5 Alfred-Bessler-Str. 2 1 Alfred-Teves-Straße 2 1 Allensteiner Straße 2 2 Allerstraße (Schillerplatz bis Allerbrücke) 1 8 Allerstraße (Schützenplatz bis Allerbrücke) 1 7 Allerwinkel 1 7 Alte Riede 2 1 Alter Postweg 2 5 Am Allerkanal 2 2 Am Bahnhof Süd 2 1 Am Bostelberg 2 4 Am Bullenberg 1 8 Am Fuchsberg 2 2 Am Goldenen Berge 1 8 Am Hang 1 7 Am Laubberg 2 5 Am Luckmoor 1 8 Am Quälberg 2 6 Am Ring 2 6 Am Schloßgarten 1 7 Am Sportplatz Eyßelheide 2 1 Am Stahlberg 2 1 Am Waldrand 2 5 Am Wasserturm 2 5 Am Weinberg 1 7 Am Windmühlenberg 1 7 Am Wittkopsberg 1 8 Am Ziegelberg 1 7 An den Hofwiesen 1 8 I An der Gasanstalt 2 6 An der Kiesgrube 1 7 Anemonenweg 2 4 Anglerweg 1 8 Anklamer Straße 2 3 Anne-Frank-Straße 2 4 Asternweg 2 4 August-Horch-Str. 2 1 Bachweg 2 3 Bäckerstraße 2 4 Bahnhofstraße 2 8 Baltrumer Platz 2 2 Bärlappweg 2 1 Barnbruchsweg 2 2 Bauernkamp 2 3 Beerenweg 2 4 Beethovenstraße 2 3 Begonienweg 2 3 Benzstraße 2 5 Bergstraße 2 5 Bertha-von-Suttner-Straße 2 2 Bickbeerweg 2 1 Birkenkamp 2 6 Birkenweg 1 8 Birkhahnweg 2 1 Bismarckstraße 1 8 Blumenstraße 2 4 Bodemannstraße 1 7 Borkumer Straße 2 2 Borsigstraße 2 5 Bosteleck 2 4 Böttcherstraße 2 4 Brahmsstraße 2 3 Brandweg 2 4 Braunschweiger Str. (Schillerpl. bis Bahnübergang) 1 8 Braunschweiger Straße (Bahnübergang bis Sonnenweg) Braunschweiger Str. (südl. Sonnenweg/Alfred-Bessler-Str.)
11 Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Breiter Weg 2 4 Brenneckes Berg 2 6 Breslauer Straße 2 2 Bromer Straße 1 7 Brucknerweg 2 3 Buchenhain 2 1 Bullenkamp 1 8 Bussardweg 2 1 Bütower Straße 2 3 Calberlaher Damm (Fallersleb. Str. bis Mozartstr.) 2 3 Calberlaher Damm (Mozartstr. bis Wolfsburger Str.) 2 2 Camminer Straße 2 3 Cardenap 1 7 Carl-Diem-Straße 2 5 Carl-Gördeler-Ring 2 2 Celler Straße 1 8 Claus-von-Stauffenberg-Str. 2 2 Dachsbau 2 1 Dahlienweg 2 4 Daimlerstraße 2 5 Dannenbütteler Weg 2 4 Danziger Straße 2 2 Demminer Straße 2 3 Dieselstraße 2 5 Distelweg 2 4 Döringskamp 2 6 Dr. Gotthard-Rattay-Straße 2 2 Dr. Otto-Armbrecht-Straße 2 2 Dr. Ulrich-Roshop-Straße 2 2 Dünenweg 2 2 Efeuweg 2 4 Elbinger Straße 2 2 Elsternweg 2 1 Erikaweg 2 4 Erlenkamp 2 6 Ernst-Reuter-Straße 2 2 Eyßelheideweg 2 1 Eyßelkamp 2 1 Fallerslebener Straße 1 8 Färberstraße 2 4 Feldstraße 2 5 Fichtengrund 2 1 Finkenhain 2 5 Fischerweg 1 8 Flatower Straße 2 3 Fliederstraße 2 4 Forellenweg 1 8 Försterweg 2 2 Forstweg 2 1 Freiherr-vom-Stein-Straße 2 5 Fritz-Reuter-Straße 1 8 Fröbelweg 2 6 Fuchsienweg 2 4 Fuhrenkamp 2 6 Gardelegener Straße 2 3 Gartenweg 2 2 Gärtnerstraße 2 4 General-Beck-Straße 2 2 Geranienweg 2 4 Gerberweg 1 7 Gerhard-Fieseler-Str. 2 1 Gerstenweg 1 7 Geschwister-Scholl-Straße 2 2 Ginsterweg 2 4 Gladiolenweg 2 4 Glaserstraße 2 4 Goethestraße 1 8 Goldregenweg 2 4 Graf-von-Galen-Straße 2 2 Grasweg 2 6 Greifswalder Straße 2 3 Großer Kamp 2 5 Grüne Grenze 2 2 Hagebuttenweg 2 1 Händelstr. 2 3 Handwerkerwall 2 4 Haselbusch 2 1 Hasenwinkel 1 8 Haydnweg 2 3 Heckenrosenweg 2 1 Heidebrink 2 1 Heideweg 2 2 Heisterkamp 2 3 Helgoländer Straße 2 2 Herbert-Trautmann-Platz 2 2 Herrmann-Ehlers-Ring 2 2 Herzog-Ernst-August-Str. 2 2 Herzog-Franz-Straße 1 7 Heuweg 1 8 Hiddenseer Straße 2 3 Hindenburgstraße 1 7 Hohe Luft 1 7 Hohefeldstraße 1 7 Höhenweg 1 7 Hortensienweg 2 4 Hufelandstraße 2 5 Hügelstraße 1 8 Hugo-Junkers-Straße 2 1 Hülsenhorst 1 8 Hüttenweg 2 6 Iltisweg 2 1 Im Freitagsmoor 2 6 Im Hängelmoor 2 6 Im Heidland 2 1 Im Knick II 2 5
12 Im Weilandmoor 2 6 Im Wiesengrund 1 8 Imkerstraße 2 4 Immenweg 2 2 Innungswall 2 4 Irisweg 2 4 Isenbütteler Weg (Sonnenweg bis Limbergstr.) 2 5 Isenbütteler Weg (Sonnenweg bis Wolfsburger Str.) 2 2 Jägerstraße 2 5 Jakob-Kaiser-Weg 2 2 Juister Weg 2 2 Julius-Leber-Straße 2 2 Käthe-Kollwitz-Ring 2 4 Kavalierstweete 1 7 Keplerstraße 2 5 Keramikweg 2 6 Kiebitzweg 2 3 Kiefernhain 2 1 Kirchweg 1 8 Klosterwiesenweg 1 8 Knickwall 1 7 Kolberger Straße 2 3 Königsberger Straße 2 2 Konrad-Adenauer-Straße 1 7 Konrad-Beste-Straße 1 8 Kopernikusstraße 2 5 Koppelweg (I.) 2 3 Koppelweg (II.) 2 2 Koppelweg (III.) 2 2 Kösliner Straße 2 2 Kreuzkamp 2 3 Krokusweg 2 4 Kurt-Schumacher-Straße 2 2 Kurze Straße 1 8 Langeooger Weg 2 2 Lärchenhain 2 1 Laubweg 2 5 Lauenburger Straße 2 3 Lavendelweg 2 4 Lehmweg 2 3 Lerchenfeld 2 5 Lilienthalstraße 2 5 Lilienweg 2 4 Limbergstraße 2 6 Lindenstraße 1 7 Lisztstraße 2 3 Lönseck 2 6 Lönsstraße 2 6 Ludwig-Erhard-Straße 2 2 Ludwig-Jahn-Straße 2 5 Ludwig-Kratz-Straße 2 2 Lüneburger Straße 1 7 Lupinenweg 2 4 Lutherstraße 1 8 Magdeburger Ring 2 3 Malerstraße 2 4 Malvenweg 2 3 Marderweg 2 1 Margaritenweg 2 4 Marktplatz 1 7 Maronenweg 2 1 Maschsiedlung 1 8 Maschstraße 1 8 Maurerstraße 2 4 Max-Habermann-Straße 2 2 Maybachstraße 2 1 Meiseneck 2 5 Memeler Straße 2 2 Michael-Clare-Straße 1 7 Mohnweg 2 4 Moltkestraße 1 8 Moorweg 2 2 Moosweg 2 4 Morchelweg 2 1 Mozartstraße 2 3 Mühlenweg 1 7 Müllersteg 1 7 Narzissenweg 2 4 Nelkenweg 2 4 Neue Straße 1 8 Nordhoffstraße 2 1 Oldaustraße 1 8 Orchideenweg 2 4 Paula-Modersohn-Ring 2 4 Petunienweg 2 4 Pilzweg 1 8 Polziner Straße 2 3 Pommernring 2 3 Porschestraße 2 5 Posener Straße 2 2 Poststraße 1 8 Pyritzer Straße 2 3 Querweg 1 8 Rampenweg 2 6 Randweg 1 8 Rathausstraße 1 7 Rehwinkel 2 3 Reiherhorst 2 1 Resedaweg 2 4 Ribbesbütteler Weg 2 6 Ringstraße 2 6 Robert-Koch-Straße 2 5 Rockwellstraße 2 1 Röntgenstraße 2 5 Roonstraße 1 8 Rosengarten 2 6 Rosenweg 2 4 Rosmarinweg 2 1 Rotkehlchenweg 2 5 Rotstraße 1 8 Rügenwalder Straße III 2 3
13 Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Säftgenriede 1 8 Salzwedeler Straße 2 4 Sandstraße 2 6 Sauerbruchstraße 2 5 Scharnhorststraße 1 8 Scheuringskamp 2 6 Schillerplatz 1 8 Schlawer Straße 2 3 Schleusendamm 1 7 Schlochauer Straße 2 3 Schlosserstraße 2 4 Schlossplatz 1 7 Schlossstraße 1 7 Schmiedestraße 2 4 Schnedebergsweg 1 8 Schneidemühler Straße 2 3 Schneiderstraße 2 4 Schubertstraße 2 3 Schuhmacherstraße 2 4 Schulplatz 1 7 Schumannweg 2 3 Schützenplatz 1 7 Schützenstraße 1 7 Schwarzer Weg 2 5 Seilerstraße 2 4 Seitenweg 2 4 Sonnenweg (Braunschweiger Str. bis Jäger Str.) 2 2 Sonnenweg (Jäger Str. bis Calberlaher Damm) 2 5 Spargelweg 2 4 Spiekerooger Straße 2 2 Stargarder Straße 2 3 Steinpilzweg 2 1 Steinweg 1 7 Stellmacherstraße 2 4 Stendaler Straße 2 3 Stettiner Straße 2 3 Stieglitzweg 2 1 Stolper Straße 2 3 Stralsunder Straße 2 3 Swinemünder Straße 2 3 Tangermünder Straße 2 4 Tannengrund 2 1 Teichwiesenweg 1 8 Theodor-Heuss-Straße 2 2 Theodor-Menke-Straße 1 8 Tilsiter Straße 2 2 Tischlerstraße 2 4 Torstraße 1 7 Tränkebergstraße 2 4 Trüffelweg 2 1 Tulpenweg 2 4 Tweete 1 8 Uhlandweg 1 8 Uhlenhorst 2 3 Veilchenweg 2 3 Virchowstraße 2 5 Vogelbeerweg 2 1 Von-Basedow-Straße 2 5 Von-Behring-Straße 2 5 Von-Helmholtz-Straße 2 5 Von-Humboldt-Straße 2 5 Von-Zeppelin-Straße 2 5 Wacholderweg 2 2 Wagnerstraße 2 3 Waldesruh 2 1 Waldriede 2 1 Waldstraße 2 2 Walkehof 1 8 Walkeweg 1 8 Wallgarten 1 7 Walter-Hallstein-Straße 2 2 Wangerooger Str. 2 2 Weberstraße 2 4 Weidenbusch 2 1 Weidenring 1 8 Weiland 2 6 Weißdornbusch 2 1 Weizenweg 1 7 Werderstraße 1 8 Westerweg 2 6 Wickenweg 2 4 Wiesendamm 2 6 Wiesenstraße 2 1 Wilhelm-Busch-Straße 1 8 Wilhelmstraße 1 8 Wilhelm-Thomas-Straße 2 2 Willy-Brandt-Str. 2 2 Wilscher Weg (ohne BGS- Siedlung) 1 7 Winkeler Straße 2 6 Wittkopshof 1 8 Wittkopsweg 1 8 Wolfsburger Straße 2 2 Wollgrasweg 2 1 Wolliner Straße 2 3 Xanthistraße 1 7 Zanderweg 1 8 Zimmererstraße 2 4 Zu den Kikenfuhren 2 6 Zur Roten Riede 2 4 Ortsteil BGS-Siedlung Ortsteil Gamsen einschließlich Im Meinecken Sohl Ortsteil Neubokel Ortsteil Wilsche Ortsteil Winkel IV Die Abfuhrtermine in den Ortsteilen können direkt den Abfuhrtabellen entnommen werden.
14 Abfuhrtag: Freitag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Ortsteil Kästorf Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) Grüne Tonne: Stadt Gifhorn (Abfuhrbezirke 1-8 siehe Straßenverzeichnis in der Broschürenmitte) Gifhorn 1, Gifhorn 2, Winkel Gifhorn 3, Gifhorn Gifhorn 5, Gifhorn 6, Neubokel, Wilsche Gifhorn 7, Gifhorn 8, BGS-Siedlung Gamsen Kästorf Gelber Sack: Stadt Gifhorn Gifhorn 1, Gifhorn 2, Gifhorn 3, Gifhorn 4, Gamsen, Neubokel, Winkel Gifhorn 5, Gifhorn 6, Gifhorn 7, Gifhorn 8, BGS-Siedlung, Kästorf, Wilsche
15 Stadt Gifhorn und Ortsteile Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll BGS-Siedlung Gamsen (einschl. Meinecken Sohl, Christinenstift bis südl. Ampel Höhe Volksbank) Gamsen (nördl. Ampel Höhe Volksbank) Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Kästorf Neubokel Wilsche Winkel Gemeinde Sassenburg: Abfuhrtag: Freitag Gemeinde Sassenburg Restmüllabfuhr Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche)
16 Grüne Tonne: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Grußendorf, Neuhaus, Stüde, Westerbeck Dragen, Neudorf-Platendorf, Siedlung TDW, Triangel Gelber Sack: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Dragen, Neuhaus, Siedlung TDW, Triangel, Westerbeck Neudorf-Platendorf Grußendorf Stüde (neuer Abfuhrtag!) Gemeinde Sassenburg Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Dagebrück Dannenbüttel Dragen Grußendorf Neudorf-Platendorf Neuhaus Stüde Triangel Triangel - Siedlung TDW Westerbeck
17 Samtgemeinde Isenbüttel: Abfuhrtag: Donnerstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Samtgemeinde Isenbüttel Restmüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) 28-täglich Biomüllabfuhr (120 / 240 l) Biomüllabfuhr (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) ohne den Ort Isenbüttel nur der Ort Isenbüttel (ohne Tankumseegebiet) Grüne Tonne: Samtgemeinde Isenbüttel Allerbüttel, Isenbüttel und Tankumsee, Wasbüttel Allenbüttel, Brunsbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Warmbüttel Vollbüttel Ribbesbüttel
18 Gelber Sack: Samtgemeinde Isenbüttel Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Ribbesbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel Allenbüttel, Allerbüttel, Brunsbüttel, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen Calberlah, Isenbüttel und Tankumsee, Wasbüttel Samtgemeinde Isenbüttel Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Allenbüttel Allerbüttel Ausbüttel Brunsbüttel Calberlah Druffelbeck Edesbüttel Isenbüttel (nördl. Hehlenriede) und Tankumseegebiet Isenbüttel (südl. Hehlenriede) Jelpke Klein Vollbüttel Ribbesbüttel Vollbüttel Warmbüttel Wasbüttel Wettmershagen
19 Samtgemeinde Papenteich: Abfuhrtag: Donnerstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Samtgemeinde Papenteich (ohne den Ort "Meine" ) Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) Abfuhrtag: Dienstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Ort "Meine" Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (gerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) Grüne Tonne: Samtgemeinde Papenteich Rötgesbüttel Algesbüttel, Didderse, Gr. Schwülper, Hülperode, Lagesbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel Adenbüttel, Eickhorst, Meine, Rethen, Rolfsbüttel, Vordorf Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Grassel, Gravenhorst, Martinsbüttel, Meinholz, Ohnhorst, Wedelheine, Wedesbüttel
20 Gelber Sack: Samtgemeinde Papenteich Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Eickhorst, Grassel, Lagesbüttel, Martinsbüttel, Meine, Meinholz, Rethen, Vordorf, Wedelheine, Wedesbüttel Adenbüttel, Algesbüttel, Didderse, Gravenhorst, Gr. Schwülper, Hülperode, Ohnhorst, Rolfsbüttel, Rötgesbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel Samtgemeinde Papenteich Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Abbesbüttel Adenbüttel Algesbüttel Bechtsbüttel Didderse Eickhorst Grassel Gravenhorst Groß Schwülper Hülperode Lagesbüttel Martinsbüttel Meine Meinholz Ohnhorst Rethen Rolfsbüttel Rötgesbüttel Rothemühle Vordorf Walle Warxbüttel Wedelheine Wedesbüttel
21 Samtgemeinde Meinersen: Abfuhrtag: Freitag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Samtgemeinde Meinersen Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr (40 / 60 / 80/ 120 / 240 l) ( 40 l) (120 / 240 l) 14-täglich (ungerade Kalenderwoche) 28-täglich 14-täglich (gerade Kalenderwoche) Grüne Tonne: Samtgemeinde Meinersen Böckelse, Dieckhorst, Flettmar, Hahnenhorn, Hünenberg, Langenklint, Müden, Siedersdamm Ahnsen, Bokelberge, Brenneckenbrück, Ettenbüttel, Gerstenbüttel, Gilde, Hardesse, Höfen, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Warmse Hillerse, Leiferde Dalldorf, Volkse Gelber Sack: Samtgemeinde Meinersen Dalldorf, Hillerse, Leiferde, Ohof, Volkse Ahnsen, Böckelse, Bokelberge, Brenneckenbrück, Dieckhorst, Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Gilde, Hahnenhorn, Hardesse, Höfen, Hünenberg, Langenklint, Meinersen, Müden, Päse, Seershausen, Siedersdamm, Warmse
22 Samtgemeinde Meinersen Wilder Müll Bei "wildem Müll" handelt es sich um Abfälle (z. B. Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autoteile und -reifen, Fernseher, Kühlgeräte etc.), die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden. Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung wilder Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erste Ansprechstelle. Für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen in der freien Landschaft (außerhalb der geschlossenen Bebauung) ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn zuständig: 16 Weihnachtsbäume Grünrückstände Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Hankensbüttel, Brome, Wesendorf, Boldecker Land und Gemeinde Sassenburg) Tel.: / oder Tel.: / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Isenbüttel und Papenteich) Tel.: / Sperrmüll Ahnsen Böckelse Bokelberge, Brenneckenbrück Dalldorf Dieckhorst Ettenbüttel Flettmar Gerstenbüttel, Gilde Hahnenhorn Hardesse Hillerse Höfen Hünenberg Langenklint Leiferde Meinersen Müden Ohof Päse Seershausen Siedersdamm Volkse Warmse
23 Schadstoffsammlung Folgende schadstoffhaltige Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen: Flüssige Lackfarben (Keine Wandfarben!) Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z.b. aus Laborkästen) Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel Fotochemikalien (Hobbybereich) Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Bau-Schaumdosen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (s. a. Elektronikschrottsammlung) Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich. Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über Fachhandel möglich Folgende Abfälle werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen: Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (incl. Leuchtstoffröhren) Altmedikamente dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die Grüne Tonne". Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben. Ausgehärtete Farben und Lacke, deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden. Flüssige Wandfarben (Binderfarbe), deren Inhaltsstoffe als ungefährlich eingestuft sind, sind nicht als Sonderabfall zu entsorgen. Lassen Sie die Farbreste bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll. Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, die den "Grünen Punkt" oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den "Gelben Sack. Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage Wesendorf Jeden 2. Samstag im Monat steht von bis Uhr das Schadstoffmobil ausschließlich Privathaushalten für die Annahme von Schadstoffen auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf ( An der Kreisstraße 7) zur Verfügung: Annahmetermine auf der ZEW ( Uhr) Samstag Samstag An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf möglich! 17
24 Abfuhrtermine: Mobile Schadstoffsammlung 2014 Stadt Gifhorn Gamsen Schützenplatz Do Mi Do Fr Gifhorn Schützenplatz Fr Mi Fr Do Do Gifhorn Sportzentrum Carl-Diem-Str. Fr Di Di Fr Fr Kästorf Am Schützenhaus Do Fr Neubokel Wiesenweg Fr Wilsche Schützenplatz Mi Do Stadt Wittingen Boitzenhagen Dorfgemeinschaftshaus Mi Knesebeck Am Bahnhof Mi Mi Di Ohrdorf Raiffeisenwarengenossenschaft Di Radenbeck Feuerwehrgerätehaus Mi Mi Suderwittingen Gasthaus Mi Mi Teschendorf Feuerwehrgerätehaus Mi Vorhop Am Ehrendenkmal Mi Wittingen Bahnhofsvorplatz Mi Mi Di Zasenbeck Nähe Landmaschinen Werkstatt Mi Di Gemeinde Sassenburg Dannenbüttel Nähe Schützenplatz Fr Fr Grußendorf Lindenstr Mi Do Do Triangel Einkaufszentrum Penny Do Fr Do Westerbeck Gemeindeverwaltung Do Mi Samtgemeinde Boldecker Land Do Fr Fr Barwedel Am Sportplatz Do Do Bokensdorf Grußendorfer Str. (Nähe Lönsweg) Fr Jembke Am Tennisplatz Do Fr Osloß Gemeindeverwaltung Do Fr Weyhausen Laischeweg Do Fr Mi
25 Samtgemeinde Brome Bergfeld Tülauer Weg Do Do Brechtorf Forststr. Do Brome Parkplatz Freibad Do Fr Do Ehra Schützenplatz Do Do Hoitlingen Alte Schule / Lindenstr. Do Lessien Dorfstr. Nähe Spielplatz Mi Parsau Am Sportplatz Do Fr Di Rühen Gemeindeverwaltung Do Fr Do Tiddische Drömlingsweg Fr Do Tülau Schützenplatz Di Samtgemeinde Hankensbüttel Bokel Nienwohlder Weg Mi Emmen Nähe Gasthaus Pasemann Mi Hankensbüttel Helmrichsweg Mi Mi (Nähe Containerstandplatz) Mi Di Langwedel Nähe Gasthaus Kahrens Mi Lüsche Steinhorster Str. Mi Sprakensehl Schulstr. Mi Mi Di Steinhorst Am Tennisplatz Mi Mi Samtgemeinde Isenbüttel Mi Di Calberlah Am Sportplatz Di Di Isenbüttel Reuteranger / Einkaufszentrum REWE Di ,30 Di Di Di Ribbesbüttel Gutsstr. Fr Di Mi Vollbüttel An der Sporthalle Di Do Wasbüttel Schulstr. Do Wettmershagen Am Dorfteich Fr Di Samtgemeinde Meinersen (Teil I) Dalldorf Okerstr. Di Ettenbüttel Am Denkmal Fr Flettmar Am Sportplatz Do
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