Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof

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1 Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof 24. Jahrgang Montag, den 31. Juli 2017 Nr. 7 / 31. Woche

2 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/2017 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt - die Wahlbezirke der Stadt OBERHOF wird in der Zeit vom 04. bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Oberhof für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, bis spätestens zum 08. September Uhr, bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Str. 10, Zimmer 15 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 196 Suhl / Schmalkalden-Meiningen / Hildburghausen / Sonneberg - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September Uhr, bei der Stadtverwaltung mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Oberhof, den 28. Juli 2017 Thomas Schulz Bürgermeister 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung versäumt hat, Beschluss aus der öffentlichen Sitzung am 23. Mai 2017 Beschluss Nr Betrauung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.v. und der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbh 1. Die Stadt Oberhof betraut den Regionalverbund Thüringer Wald e.v. und dessen gemeinnützige Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbh für die Dauer von 10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen, welche für die Stadt Oberhof von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind.

3 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/ Der Stadt Oberhof beauftragt den (die) jeweiligen Vertreter in der Mitgliederversammlung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.v. und in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbh a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach 2 des Betrauungsaktes und b) auf die Erbringung der in 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.v. und Änderung des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbh bis spätestens hinzuwirken. Der Bürgermeister ist zudem beauftragt, auf die Erteilung einer Weisung an die jeweilige Geschäftsführung zur Beachtung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Verpflichtungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Regionalverbund Thüringer Wald e.v. zu erlassen und bekannt zu geben. 5. Der Bürgermeister trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fortlaufend und rechtzeitig entsprechend den dort festgelegten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. 6. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landkreise Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Gotha, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden- Meiningen sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmenau, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz, Stadt Zella-Mehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz, Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde Floh-Seligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Oberschönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach, Gemeinde Neustadt a. R., Gemeinde Blankenstein, Gemeinde Schleusegrund, Gemeinde Frankenblick gleichlautende Beschlüsse fassen. Abstimmung: von 9 anwesenden Stimmberechtigten: 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Bürgermeister Thomas Schulz Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 14 Uhr bis 16 Uhr Donnerstag 14 Uhr bis 18 Uhr Sekretariat Alexandra Koch Tel.: (036842) info@stadt-oberhof.de Hauptverwaltung Haupt- und Personalamt Holger Orthey Tel.: (036842) hauptamt@stadt-oberhof.de Ordnungsamt Rüdiger Wiegand Tel.: (036842) ordnungsamt@stadt-oberhof.de Einwohnermeldeamt Andrea Wischnewski Tel.: (036842) meldeamt@stadt-oberhof.de Bauamt/Liegenschaften Undine Glass Tel.: (036842) bauamt@stadt-oberhof.de Standesamt/Fundbüro/Friedhofsverwaltung Marion Liedtke Tel.: (036842) standesamt@stadt-oberhof.de Finanzverwaltung Kämmerei Cornelia Gehr Tel.: (036842) kaemmerei@stadt-oberhof.de Steuern und Abgaben Angelika Nicol-Walter Tel.: (036842) steuern@stadt-oberhof.de Kasse Katja Hörold Tel.: (036842) Tourismusabgaben Annika Robel kasse@stadt-oberhof.de Tel.: (036842) tourismusabgaben@stadt-oberhof.de Mitteilungen Ämter & Ansprechpartner Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen: Stadtverwaltung Oberhof Zellaer Straße Oberhof Tel.: (036842) 2800 Fax: (036842) info@stadt-oberhof.de Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr nach vorheriger Vereinbarung 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr 10 Uhr bis 12 Uhr Weitere Ansprechpartner Bauhof Oberhof Im Kehltal Oberhof Tel.: (036842) zum Geburtstag Wir gratulieren am Günther Schmidt zum 80. Geburtstag am Joachim Schenk zum 85. Geburtstag am Winifred Böse zum 70. Geburtstag am Renate Barnikol zum 80. Geburtstag am Roland Saueracker zum 70. Geburtstag

4 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/2017 Bereitschaftsdienste Apothekenbereitschaftsdienst August 2017 täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / jeweils 8 bis 8 Uhr Lauterbogen-Apotheke, Suhl,... Tel / Alexander-Apotheke Mitte Suhl,... Tel / Magdalenen-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel /41016 Wald-Apotheke, Schmiedefeld,... Tel / Neue Apotheke Zella-Mehlis,... Tel / Markt-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel / / Spangenberg-Apotheke Suhl,... Tel / Spangenberg-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel / Neue Apotheke Zella-Mehlis,... Tel / Robert-Koch-Apotheke Oberhof,... Tel /22348 Auen-Apotheke Suhl,... Tel / Apotheke Heinrichs Suhl,... Tel / Raben-Apotheke Viernau,... Tel / Mohren-Apotheke Suhl,... Tel / / Alexander-Apotheke Suhl,... Tel /79140 Lichtenau-Apotheke Benshausen,... Tel / Fuchs-Apotheke Suhl,... Tel / Alexander-Apotheke Nord Suhl,... Tel / Sertürner-Apotheke Schwarza,... Tel / Spangenberg-Apotheke Suhl,... Tel / Alexander-Apotheke Suhl,... Tel /79140 Lichtenau-Apotheke Benshausen,... Tel / Alexander-Apotheke Mitte Suhl,... Tel / / Magdalenen-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel /41016 Wald-Apotheke Schmiedefeld,... Tel / Lauterbogen-Apotheke Suhl,... Tel / Magdalenen-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel /41016 Wald-Apotheke Schmiedefeld,... Tel / Adler-Apotheke Suhl,... Tel / Markt-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel / Spangenberg-Apotheke Zella-Mehlis,... Tel /460915

5 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/ / Alexander-Apotheke Mitte Suhl,... Tel / Adler-Apotheke Suhl,... Tel / Robert-Koch-Apotheke Oberhof,... Tel /22348 Auen-Apotheke Suhl,... Tel / Kindertagesstätten Alle Kinder lernen lesen unter diesem Motto machten sich am 22. Juni die kommenden Schulanfänger auf den Weg zu ihrer Stadtralley. Dank ihrer Schatzkarte wussten sie genau wohin und sagen nun ganz groß DANKE an: - Tina von Nordheim vom Haus Flora - dem Autohaus Kaspar - dem Team der Stadtverwaltung Oberhof - der Touristinfo - dem Café Elmi - der Feuerwehr Oberhof und natürlich dem gesamten Kindergartenteam. Da die Kinder ihren Zuckertütenbaum fleißig gegossen haben, hingen hier wieder prall gefüllte Zuckertüten. Nach weiteren tollen Überraschungen (Luftballonsteigen, Piniata) haben sich alle bei Bratwurst und einem großen Buffet gestärkt. Weiter ging es mit den Dankeschön-Geschenken für ihre Erzieher und dem letzte Highlight: Bei Kino to go und Popcorn konnten die Schulanfänger und ihre Geschwister den wunderschönen Tag ausklingen lassen. Vielen Dank für diesen aufregenden Tag sagen die Schulanfänger Carlos Dziallas, Nils Danzer, William Dietsch, Silas Warnecke, Adrian Maasdorf, Helena Schmidt, Sophie Amberg, Sophie Liebaug, Hannah Recknagel, Ilvie Weiß, Pauline Peter, Dominika Szok, Thalia Danneberg, Nelly Bialas, Charlotte Kaspar und Lilly Orthey Kirchliche Nachrichten Gottesdienstveranstaltungen für die Kirchgemeinde Oberhof: 06. August Uhr Gottesdienst Christuskirche Oberhof 13. August Uhr Familiengottesdienst zum Schulbeginn Kirche Zella St. Blasii 20. August Uhr Sommermusik des Chores non nomine mit anschließendem Gemeindefest 27. August Uhr Gottesdienst Christuskirche Oberhof Vereine und Verbände WSV Oberhof 05 e.v. Langlauf 4. Steinbacher Messerlauf - Juniorcross am in Schweina Unser Langlaufnachwuchs tder TG Heß bestritt am ihren ersten Crosslauf der Sommersaison beim Juniorcross im Rahmen des Messerlaufes.

6 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/2017 In der AK 8 w gewann Lenya Höpfner, Hannah Recknagel wurde Vierte vor Sophie Amberg. Bei den Jungs der AK 8 ging Platz 2 an Toni Siegel, Carlos Dziallas wurde Fünfter. Die AK 9 m war fest in Oberhofer Hand, hier belegten Lennox Filbrich, Max-Luca Schmidt, Lukas Amberg, Leander Reiser und Kimmi Funk die Plätze 1-5. In der AK 10 w konnte Talisa Löser den Sieg feiern! Herzlichen Glückwunsch an euch! Breitensport Der Wintersportverein Oberhof 05 e.v. lädt ein zum Oberhofer Halbstundenlauf für alle am Mittwoch, 16. August 17:00 Uhr in Oberhof am Sportplatz Harzwald (Tartanbahn). Ankunft bitte bis 30 min vor dem Lauf. Der Lauf erfolgt gemeinsam Fußgänger + Sportler mit Rollstuhl, Bahn 4 und 5 ist für Rollstuhlfahrer vorgesehen. Alltagsrollstuhl ohne Unterstützung und mit normalem Greifrad. Für die Rundenlänge gilt für Sportler mit Rollstuhl die Länge von Bahn 4. Ausreichend barrierefreie Parkplätze sind vorhanden! Eine barrierefreie Toilette befindet sich im Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

7 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/2017 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, Feuerwehrfest 2017 Über ein gelungenes Feuerwehrfest konnten sich die Mitglieder vom Feuerwehrverein und ihre Familien freuen. Die meisten packten das ganze Wochenende ehrenamtlich mit an, um Samstag die Besucher, wie immer unser Oberhofer Stammpublikum, Gäste der Stadt, unsere ehemalige Feuerwehrkameraden, aber auch Feuerwehren des Umlandes, zu unterhalten und bis Mitternacht aufs Beste zu versorgen. Ein großes Dankeschön, geht an unsere zuverlässigen Unterstützer die uns geholfen haben, das kulturelle Programm in unserer wunderschönen Stadt zu bereichern. Nächster Erscheinungstermin Montag, Impressum Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof Herausgeber: Stadt Oberhof Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadt Oberhof Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Unsere ehemaligen Kameraden die fleißigen Helfer Unterhaltung mit den Stilletaler Musikanten

8 Amtsblatt für die Stadt Oberhof Nr. 7/2017 Veranstaltungen Veranstaltungen August 2017 wöchentlich 0,- Preis in mit der Oberhof Card Mo Wanderung zum Rennsteiggarten Treffpunkt: Oberhof-Information 5,- p. P. 0,- Di Mi Mountainbike-Tour Treffpunkt: Haibike Testcenter im Sporthotel Oberhof Dauer: ca. 2,5 h 20,- p. P. inkl. Bike Verleih 0,- Geführte Sportstätten-Wanderung Treffpunkt: Oberhof-Information Dauer: ca. 3 h 8,- p. P. 0,- Großer Bastelspaß mit Bastelliese Denise im Saal des Haus des Gastes 5,- p. P. 0,- Geführte Themenwanderung Rennsteig Treffpunkt: Oberhof-Information Dauer: ca. 3 h 8,- p. P. 0,- Do Fr Sa 14:00 Uhr 16:00 Uhr ab Sagenhaftes Walderlebnis mit der Rennsteighexe Treffpunkt: Oberhof-Information 8,- p. P. Geführte Sportstätten-Wanderung Treffpunkt: Oberhof-Information Dauer: ca. 3 h 8,- p. P. 0,- KAOSCLOWN - die Live-Show im Saal des Haus des Gastes Dauer: ca. 1,5 h 5,- p. P. 0,- Geführte Schanzen-Wanderung Treffpunkt: Oberhof-Information Dauer: ca. 3 h 8,- p. P. 0,- Kerzengießen in der Werkstatt Wachskunst vom Rennsteig 5,- pro Kerze 0,- Geführter Stadtrundgang Treffpunkt: Oberhof-Information Dauer: ca. 1 h 5,- p. P. 0,- 0,- Anmeldung* So 11:00 Uhr Laser-Biathlonschießen im Rennsteighaus am Grenzadler Kinder ab 7 Jahre 2,- p. P. 0,- Entdecker-Tour Treffpunkt: Oberhof-Information 5-10,- p. P. je nach Tourlänge 0,- Details s. Veranstaltungsheft 14:00 Uhr Skihallenführung Treffpunkt: DKB SKISPORT HALLE Dauer: ca. 45 min. 6,- p. P. 1,- Highlights Mi :00 Uhr Sa :00 Uhr So :00 Uhr Mo :00 Uhr Di :00 Uhr Do :00 Uhr Fr ab 17:00 Uhr Sa ab 11:00 Uhr Do :00 Uhr Do :30 Uhr So gets zu ba uns derhemm! in der Kutscherhütte am Rennsteig Lustige Lieder und Geschichten vom Rennsteig mit den Neustädter Rennsteigklängen. 5,- p. P. 0,- Angebot: 14:00 Uhr Planwagenfahrt zur Kutscherhütte inkl. Kaffee und Kuchen Treffpunkt: Oberhof-Information Anmeldung* Team-Coaching Mensch-Hund Theorietraining ohne Hund Treffpunkt: Rennsteighaus am Grenzadler 15,- pro Person und Hund 0,- Team-Coaching Mensch-Hund Outdoortraining mit Hund Treffpunkt: Rennsteighaus am Grenzadler 15,- pro Person und Hund 0,- Voraussetzung: Hundehalterhaftpflicht & gültiger Impfausweis für teilnehmende Hunde Oben, unten - alles ohne! im H2Oberhof Wellnessbad Textilfreier Abend im H2Oberhof Wellnessbad Spezialpreis Bad + Sauna 15,- p. P. GPS-Schatzsuche Originelle Schatzsuche mit lustigen Aufgaben & Erfolgsgarantie Treffpunkt: Oberhof-Information Dauer: ca. 3 h 10,- pro Person 0,- Maximum: 15 Kindern Anmeldung* MAYBE & FRIENDS - Irish Folk and Evergreens im café elmi einmalige, handgemachte Musik, emotional, besinnlich, mitreißend, außergewöhnlich 5,- p. P. 0,- Stadtfest Oberhof - historischer Abend historische Modenshow Highlight: EIN PUDHY KOMMT mit Peter Eingehängt Meyer Stadtfest Oberhof - Kinderfest Kindergeburtstag Schneemann Flocke mit dabei: DIE MAUS Unterhaltung: Sunshine Brass, Kaosclown, Din A4 Französischer Abend im Aparthotel Chanson, Jonglage, Zauberei & Comedy 5,- p. P. 0,- JANNA Acoustic SoulFolk im Rennsteiggarten Schwungvolle Folkmusik wechselt sich ab mit konzertanten und sensiblen Liedern. 5,- p. P. 0,- 0,- Preis in mit der Oberhof Card *Anmeldung bis 17:00 Uhr am Vortag erforderlich Kurzfristige Programmänderungen können sich ergeben. Bitte informieren Sie sich in der Oberhof-Information! Die vollständige Veranstaltungsübersicht finden Sie unter Für Satz und Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Weitere SOMMER Highlights findet ihr im Veranstaltungsheft!

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