Software as a Service (SaaS) Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (SaaS-AVGB)

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1 Durch die Unterzeichnung eines SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrags mit der adiacm ag, swie durch herunterladen, installieren der nutzen vn adiacm-sftware, akzeptieren Sie die flgenden adiacm ag - Sftware as a Service (SaaS) Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen. (SaaS- AVGB) A Vertragsgegenstand Die adiacm ag, nachflgend adiacm genannt erbringt für ihre Kunden SaaS Leistungen über das Medium Internet im Bereich Videkmmunikatin, Live Vide-Beratung, Business WebTV swie für mbile Sftware-Anwendungen und Academy Sftware Lösungen. Gegenstand des SaaS-Nutzungs- und Leistungs-Vertrags sind: 1. Die Bedingungen für die Überlassung vn adiacm-sftware und adiacm-sftware «Prdukten»: a) Auf den Servern des Service- Prviders der adiacm (Betriebs-Hsting) zur Nutzung durch den Kunden über das Internet b) «On-Premise» auf den Servern und der Hardware des Kunden zur Nutzung durch den Kunden c) Durch das herunterladen, installieren und nutzen durch den Endnutzer 2. Die Beschreibung des Funktinsumfangs der adiacm-sftware und der adiacm-sftware «Prdukte». 3. Die Gewährleistung der Speicherung vn Daten des Kunden (Data-Hsting) auf den Servern des Service- Prviders der adiacm. B Sftwareüberlassung 1. adiacm stellt dem Kunden für die Dauer des SaaS-Nutzungs- und Leistungs-Vertrags die jeweils gemietete adiacm-sftware über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet die adiacm die adiacm-sftware auf einem Server des Service-Prviders der adiacm ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. 2. Bei der Nutzung «On-Premise» ist der Kunde vllumfänglich verantwrtlich für die Kmpnenten welche für die einwandfreie Nutzung der adiacm-sftware ntwendig sind, es sind dies z.b. Hardware, Infrastruktur, inklusive eventuell benötigter Dritt-Sftware und die Kmmunikatin über das Internet. 3. Der jeweils aktuelle Funktins-umfang der adiacm-sftware ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung im SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrag. adiacm beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche eventuell auftretende Fehler der adiacm-sftware. Ein Fehler liegt dann vr, wenn die adiacm-sftware die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktinen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert der in anderer Weise nicht funktinsgerecht arbeitet, s dass die Nutzung der adiacm-sftware unmöglich der eingeschränkt ist. 4. adiacm entwickelt die adiacm-sftware laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. 2. Juni 2017 Seite 1 vn 8

2 C Nutzungsrechte an der Sftware 1. adiacm räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die im SaaS-Nutzungs- und Leistungs- Vertrag aufgeführte adiacm-sftware während der Dauer des SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrags im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese adiacm-sftware Dritten entgeltlich der unentgeltlich zur Nutzung gemäss des SaaS-Nutzungs- und Leistungs-Vertrags zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der adiacm-sftware wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet. 3. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der adiacm-sftware ausgeschlssen ist. D Hsting & CDS (Cntent Delivery Services) 1. adiacm überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. 2. Der Prvider vn welchem adiacm die Leistungen für die Kunden bezieht, trägt dafür Srge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise der vllständig, entgeltlich der unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung. Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht der Vereinbarungen mit Dritten verstösst. 5. adiacm ist verpflichtet, geeignete Vrkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird die adiacm wöchentlich Backups vrnehmen. 6. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesndere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner der sämtlicher Daten verlangen, hne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens der adiacm besteht. Die Herausgabe der Daten erflgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe vn Datenträgern der durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Sftware zu erhalten. 7. Die CDS, Cntent Delivery Services welche der Kunde bei adiacm einzeln der mittels Abnnement bezieht werden via den adiacm Delivery Server an den Streaming Service Prvider vn adiacm weitergeleitet. 8. Adiacm stellt sicher, dass sie mit dem Streaming Service Prvider entsprechende Leistung- Vereinbarungen unterhält. 9. Die Kapazität und die Verfügbarkeit der adiacm CDS (Cntent Delivery Services) werden im SaaS-Nutzungs- und Leistungs- Vertrag festgelegt respektive definiert. 2. Juni 2017 Seite 2 vn 8

3 E Unterbrechung & Beeinträchtigung der Erreichbarkeit 1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertrags-gegenständlichen SaaS- Dienste swie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung vn Funktinsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vrübergehenden Unterbrechung der Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend ntwendig ist. 2. Die Überwachung der Grundfunktinen der SaaS-Dienste erflgt täglich. Die Wartung und der Supprt der SaaS-Dienste erflgt gemäss den Vereinbarungen im SaaS-Nutzungs- und Leistungs-Vertrag. Fehlt die Leistungs-Vereinbarung im SaaS- Nutzungsvertrag gilt jedch maximal vn Mntag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr. Bei schweren Fehlern, welche die Nutzung der SaaS-Dienste nicht mehr möglich macht bzw. ernstlich eingeschränkt, erflgt die Wartung binnen 4 Stunden ab Kenntnis der Infrmatin durch den Kunden. adiacm wird den Kunden vn den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. 3. Die Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99% im Jahresdurchschnitt. 4. Davn nicht umfasst sind slche Zeiten, während derer die Erbringung der Dienstleistung aus zwingenden technischen Gründen der wegen erfrderlicher Wartungsarbeiten unterbrchen der beeinträchtigt ist, hne dass adiacm dafür einzustehen hat. 5. Sind vraussehbare Wartungsarbeiten erfrderlich, werden diese mit einem Vrlauf vn mindestens einem Tag angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden ausserhalb der Bürzeiten (9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) ausgeführt. 6. Sind geplante Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der System Funktinalitäten erfrderlich, wird adiacm dies dem Kunden unter Angabe der Anfangs- und vraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitteilen. F Pflichten des Kunden 1. Der Kunde ist vllumfänglich eigenverantwrtlich für alle Geschäfte, die durch die gemietete Sftware zustande kmmen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Sftware durch geeignete Vrkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, sweit erfrderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. 3. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS Dienste erfrderlichen Daten und Infrmatinen verantwrtlich. 4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Services geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. G Gebühren 1. Der Kunde verpflichtet sich, für die Sftwareüberlassung zur Nutzung und das Data-Hsting swie für die CDS, (Cntent Delivery Services) die vereinbarte mnatliche der jährliche Gebühr respektive die entsprechenden Einzel- und/der Abnnements-Gebühren zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. 2. Juni 2017 Seite 3 vn 8

4 2. Adiacm wird dem Kunden eine Rechnung für die vertraglich geschuldete Gebühr übersenden. 3. Adiacm ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist vn einem Mnat, bei mnatlicher Zahlung und einer Ankündigungsfrist vn drei Mnaten, bei jährlicher Zahlung, eine Anpassung der Gebühren und Leistungsinhalte vrzunehmen, sfern diese für den Kunden zumutbar ist. Vraussetzung und Gründe für eine slche Leistungsänderung sind insbesndere der technische Frtschritt und die Weiterentwicklung der Sftware. Die Änderung erflgt in der Art und in dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Sftware geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen frtführen, ist er zur ausserrdentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist vn 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. H Medien- und allgemeine-inhalte 1. Dem Kunden ist es untersagt, durch die Nutzung vn adiacm SaaS Sftware der anderweitigen Services und Dienstleitungen Medienrechte, beispielsweise an Bildmaterialien, Film- und der Vide-Material und sämtliche multimedialen Inhalte etc. anzubieten, zu verwenden der anderweitig in Anspruch zu nehmen, welche gegen gesetzliche Vrschriften der gegen die guten Sitten verstßen der die Rechte, insbesndere Urheber- der Markenrechte, Dritter verletzen. 2. Der Kunde stellt adiacm vn sämtlichen Ansprüchen frei, die andere adiacm Kunden der snstige Dritte gegenüber adiacm geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte hervrgerufen durch vn dem Kunden genutzten SaaS Sftware der anderweitigen adiacm Dienstleistungen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Ksten der ntwendigen Rechtsverteidigung vn adiacm einschließlich sämtlicher Gerichts- und erfrderlicher Anwaltsksten. I Gewährleistung & Haftung 1. adiacm gewährleistet die Funktins- und die Betriebs-Bereitschaft der SaaS Leistungen. 2. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn die adiacm-sftware, das Prdukt der die Ausstattung, auf der die Sftware genutzt werden darf (a) geändert wurde, es sei denn, adiacm der sein autrisierter Vertreter der Erfüllungsgehilfe haben die Änderung vrgenmmen, (b) nicht in Übereinstimmung mit den vn adiacm vrgelegten Anweisungen installiert, betrieben der gewartet wurde, (c) ungewöhnlicher materieller der elektrischer Belastung, Missbrauch, Fahrlässigkeit der Unfällen ausgesetzt wurde der (d) für Beta-, Prüf-, Test- der Demnstratinszwecke überlassen wurde. Diese Gewährleistung gilt ausserdem nicht für (e) für adiacm-sftware und/der Prdukte für die adiacm keine Lizenzgebühr erhält. 3. Werden Leistungen der adiacm vn unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genmmen, s haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte. Dies im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten der der Meldung des Verlusts der Diebstahls, sfern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. 4. Der Kunde verpflichtet sich, die adiacm vn allen Ansprüchen Dritter, die auf den vn ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der adiacm die Ksten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. 2. Juni 2017 Seite 4 vn 8

5 5. adiacm ist zur sfrtigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/der Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/der eine Rechtsverletzung liegt insbesndere dann vr, wenn Gerichte, Behörden und/der snstige Dritte die adiacm davn in Kenntnis setzen. adiacm hat den Kunden vn der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sbald der Verdacht entkräftet ist. 6. Schadensersatzansprüche gegen die adiacm sind unabhängig vm Rechtsgrund ausgeschlssen, es sei denn, adiacm, ihre gesetzlichen Vertreter der Erfüllungsgehilfen haben vrsätzlich der grb fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die adiacm nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch adiacm, ihre gesetzlichen Vertreter der leitende Angestellte der Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. 7. Schadenersatzansprüche gegen die adiacm verjähren nach Ablauf vn 12 Mnaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten der vrsätzlichen Handlung. 8. Die adiacm-sftware und Prdukte sind nicht zugelassen für den Einsatz in sicherheitskritischen der anderen Anwendungen, deren Ausfall zu Persnenschäden, Tdesfällen der katastrphaler Sachbeschädigung führen kann. Falls der Kunde die adiacm-sftware und Prdukte für die Nutzung in slchen Anwendungen nutzt, erkennt er an, dass eine slche Nutzung auf alleiniges Risik des Kunden erflgt. Der Kunde verpflichtest sich adiacm vn allen Ksten und Haftungen freizustellen, zu verteidigen und schadls zu halten, die aus der im Zusammenhang mit einer Nutzung entstehen. 9. Darüber hinaus gewährleistet adiacm aufgrund der kntinuierlichen Weiterentwicklung vn neuen Techniken für das Eindringen in und das Attackieren vn Netzwerken nicht, dass die adiacm-sftware swie adiacm-prdukte der die Ausstattung, das System der das Netzwerk, in denen die Sftware genutzt wird, gegen Eindring- der Angriffsversuche vllständig geschützt sein wird. 10. Abgesehen vn den in dieser Gewährleistung aufgeführten Umständen werden alle ausdrücklichen der stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, einschliesslich und hne Beschränkung jeder stillschweigenden Gewährleistung der Bedingung in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, nichtverstss zufriedenstellende Qualität, Nichteinmischung, Richtigkeit vn Inhalten der die aus einer Handlung, einem Gesetz, einer Nutzungs- der Handlungspraxis entstandenen Gewährleistungen der Bedingungen hiermit vn adiacm, seinen Lieferanten und Lizenzgebern ausgeschlssen. J Allgemeine Einschränkungen 1. Die Überlassung zur Nutzung vn adiacm-sftware und adiacm-sftware «Prdukten» ist keine Eigentumsübertragung. Das Eigentum an allen Kpien der Sftware und der Dkumentatin swie allen geistigen Eigentumsrechten an dem Prdukt und der Sftware verbleibt bei adiacm und/der seinen Lizenzgebern. 2. Der Kunde erkennt an, dass die Prdukte, die Sftware und die Dkumentatin geistige Eigentumsrechte vn adiacm, seinen Lieferanten der Lizenzgebern enthalten, einschliesslich, jedch nicht beschränkt auf spezifische interne Designs und die Struktur einzelner Prgramme swie damit zusammenhängende Schnittstellendaten. 2. Juni 2017 Seite 5 vn 8

6 3. Demzuflge hat der Kunde, sfern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung der im SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrags anders bestimmt, kein Recht und stimmt ausdrücklich zu: seine Lizenzrechte nicht an eine andere Persn der Firma zu übertragen, abzutreten der zu unterlizenzieren der die Sftware auf nicht autrisierter Ausstattung zu nutzen dass jede versuchte Übertragung, Abtretung, Unterlizenzierung der Nutzung ungültig ist keine Fehlerkrrekturen der andere Mdifizierungen der Anpassungen am Prdukt der der Sftware vrzunehmen, die Sftware nicht weiterzuentwickeln der dies Dritten zu gestatten die Sftware nicht rück zu entwickeln, zu dekmpilieren, zu verschlüsseln, zu demntieren der anderweitig in menschlich lesbare Frm zu bringen, mit Ausnahme des Umfangs, in dem dies ausdrücklich nach geltendem Recht und unbeschadet dieser Beschränkung zulässig ist die Sftware nicht zur Erbringung vn Diensten für Dritte zu nutzen der eine slche Nutzung zuzulassen, sei es in einem Servicebür der auf Timesharing-Basis der anderweitig, hne dass hierzu die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung vn adiacm vrliegt der in den Prdukten, der Sftware und der Dkumentatin enthaltene Geschäftsgeheimnisse in keiner Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, hne dass hierzu die vrherige schriftliche Zustimmung vn adiacm vrliegt. Der Kunde hat angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um slche Geschäftsgeheimnisse zu schützen. In dem Umfang, in dem dies gesetzlich erfrderlich ist, und auf Anfrage des Kunden stellt adiacm dem Kunden die Schnittstellendaten zur Verfügung, die dieser benötigt, um die Interperabilität zwischen der Sftware und anderen, unabhängig entwickelten Prgrammen herzustellen; hierfür ist gegebenenfalls eine Gebühr an adiacm zu zahlen. Der Kunde hat sich in Bezug auf slche Infrmatinen an strenge Geheimhaltungsverpflichtungen zu halten und diese Infrmatinen in Übereinstimmung mit den geltenden Bedingungen zu nutzen, zu denen adiacm diese Infrmatinen zur Verfügung stellt. K Sfern nicht ausdrücklich andersbestimmt, werden alle Steuern und Abgaben, die sich auf diese Vereinbarung, die Prdukte der die Sftware beziehen, ausgeschlssen und gehen zu Lasten des Kunden. Eigentumshinweise 1. Der Kunde stimmt zu, alle Urheberrechts- und snstige Eigentumshinweise auf allen Kpien der Sftware s zu bewahren und zu reprduzieren, dass die Urheberrechts- und anderen Eigentumshinweise in der Sftware enthalten sind. Sfern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung genehmigt, ist der Kunde nicht berechtigt, Kpien der Duplikate der Sftware hne vrherige schriftliche Erlaubnis vn adiacm anzufertigen. 2. Juni 2017 Seite 6 vn 8

7 L Datenschutz & Geheimhaltung 1. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erfrderlichen Zustimmungserklärungen verantwrtlich. 2. adiacm verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vrbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vrgänge, insbesndere Geschäfts- der Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben nch auf snstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern swhl der adiacm als auch des Kunden, sfern die Weitergabe vn Infrmatinen nicht zur rdnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Prviders erfrderlich ist. In Zweifelsfällen ist die adiacm verpflichtet, den Kunden vr einer slchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. 3. adiacm verpflichtet sich, mit allen vn ihr im Zusammenhang mit der Vrbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vrstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. M Laufzeit und Kündigung 1. Diese Vereinbarung und die hierunter gewährten Bedingungen des SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrags bleiben in Kraft, bis sie gemäss den Bedingungen im entsprechenden Auftrag, im SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrags der in diesem Abschnitt beschrieben, gekündigt werden. 2. Mit der Kündigung hat der Kunde alle Kpien der Sftware und der Dkumentatin, die sich in seinem Besitz der unter seiner Kntrlle befinden, zu vernichten. 3. Alle Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kunden swie alle Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse und Gewährleistungs-beschränkungen bleiben über die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus gültig. 4. Alle anderen Bestimmungen, die ihren Bedingungen nach für die Vllstreckung dieser Vereinbarung erfrderlich sind, bleiben über das Vertragsende hinaus gültig. 5. Die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung erlöschen unverzüglich und hne entsprechende Mitteilung vn adiacm, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung aus dieser Vereinbarung verstößt. N Änderungen & Ergänzungen 1. Änderungen der Ergänzungen des SaaS-Nutzungs- und Leistungs- Vertrags bedürfen in jedem einzelnen Fall bei snstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftfrm; die Übersendung via genügt der Schriftfrm. O Allgemeine Bedingungen 1. Unabhängig davn, b ein hierin beschriebenes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verliert der andere Umstände eintreten, haften adiacm und seine Lieferanten keinesfalls für entgangene Einnahmen, Gewinne der verlrengegangene der beschädigte Daten, 2. Juni 2017 Seite 7 vn 8

8 Geschäftsunterbrechungen, Kapitalverlust der Indirekte, Snder- Flgen der Nebenschäden, unabhängig vn der Ursache der Haftungsgrundlage und unabhängig davn, b slche Schäden aus der Nutzung der Unfähigkeit zur Nutzung der adiacm- Sftware und Prdukte der anderweitig entstehen, selbst wenn adiacm der seine Lieferanten der Lizenzgeber vn der Möglichkeit des Entstehens slcher Schäden Kenntnis hatten. 2. Die Haftung vn adiacm der seinen Lieferanten der Lizenzgebern gegenüber dem Kunden, sei es aus einem SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrag, einem snstigen Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit, einem Gewährleistungsverstss der anderweitig, übersteigt keinesfalls den Jahresnutzungs-Betrag, den der Kunde für die Nutzung der Sftware während der aktuell laufenden Peride, die den Anspruchsgrund darstellt, gezahlt hat. 3. Da einige Länder der Rechtsgebiete Beschränkungen der den Ausschluss vn Flge- der Nebenschäden nicht zulassen, ist die vrstehend beschriebene Beschränkung drt ungültig. 4. Sftware as a Service der Sftware Prdukte vn adiacm können Open Surce der Dritt Sftware enthalten, wie im Dkument «adiacm_oss_v_mai_2017_1.pdf» aufgeführt. P Salvatrische Klausel 1. Sllten einzelne Bestimmungen des SaaS-Nutzungs- und Leistungs- Vertrags ungültig sein der werden, s berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des SaaS-Nutzungs- und Leistungs-Vertrags sind durch slche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen. Q Anwendbares Recht, Erfüllungsrt & Gerichtsstand 1. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Internatinalen Privatrechts. 2. Erfüllungsrt und ausschliesslicher Gerichtsstand ist, sweit gesetzlich zulässig, Aarau. 2. Juni 2017 Seite 8 vn 8

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