Neues vom Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. EHRENAMT BERATUNG ARRANGEMENT BEGLEITUNG
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- Sven Ralph Linden
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1 A U S G A B E 0 1 / 1 7 Neues vom Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. STÄRKUNG TEILHABE BERATUNG STÜTZE FORTBILDUNG INHALT RECHT Neue Pflegegrade und Bestandsschutz 2/3 Das Ambulant Betreute Wohnen 3 Änderung der Vermögensschonbeträge ab EHRENAMT Wahljahr AKTUELLES Messepremiere»Zukunft Pflege«5 Betreuer im Ehrenamt trainieren in Dahmshöhe 6 25 ARRANGEMENT BEGLEITUNG Gewachsen 6 Ehrenamtskarte der Länder Brandenburg und Berlin 6 TERMINE 5 HILFSBEREITSCHAFT HOFFNUNG TIPP 7 STANDORTE 8 Ein Punkt Ein Anfang! Das Leben punktet (für) jeden, wenn wir die vielfältigen Möglichkeiten ergreifen, aus vielen Punkten ein buntes (Lebens)Muster zu stricken. PUNKT(D)UELL Sich nur auf die Zahl 25 zu konzentrieren wäre zu wenig. Ähnlich dem Vergleich, nur den schwarzen Punkt auf einem weißen Blatt Papier zu betrachten. Aber genau das geschieht oft in unserem Leben. Wir haben viele Möglichkeiten, viele weiße Flächen aber wir konzentrieren uns oft nur auf die dunklen Flecken. Bringen wir es doch mal auf den Punkt. Statt vieles auszuprobieren, erstarren wir und konzentrieren uns auf die negativen Dinge, die weniger zu gelingen scheinen. Defizite, wie Geldmangel, komplizierte zwischenmenschliche Beziehungen, unerfüllte Erwartungshaltungen, Gesundheitsmängel und vieles mehr. Und wohin richtet der Betreuungsverein seinen Blick? In 25 Jahren haben wir nicht primär auf die Defizite geschaut, sondern Strukturen geschaffen, die es jedem Menschen erleichtern, sich im Leben zu integrieren. Mit 25 Jahren Fachwissen starten wir täglich den Versuch, die schwarzen Flecken nicht auszublenden, sondern vielfältige, punktuell schöne und positive Momente gelingen zu lassen. Laden Sie sich ein, Ihre Aufmerksamkeit zunehmend auf Möglichkeiten und glückliche Momente des Lebens zu richten und diese mit anderen Menschen zu teilen. Bringen Sie es für sich auf den Punkt, wagen Sie einen punktuellen Blick. Das wäre der Moment wert. Oder? Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. Wittenberge Templin Schwedt FACHBEREICH NORD Angermünde Neuruppin Eberswalde Rathenow Brandenburg an der Havel Oranienburg Nauen Stahnsdorf Bad Freienwalde BERLIN HÖNOW Geschäftsstelle FACHBEREICH SÜD Königs Wusterhausen Lübben MOMENT MAL Wussten Sie, dass der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. im Juni 1992 gegründet wurde. AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Der Betreuungsverein feiert in diesem Jahr sein 25jähriges Jubiläum. Seelow Frankfurt (Oder) Beeskow Cottbus Finsterwalde Spremberg Senftenberg Forst
2 R E C H T Neue Pflegegrade und Bestandsschutz Änderungen in der Pflege 2017 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick Grundsätzlich verbessern die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Änderungen in der Pflegeversicherung die Pflege und benachteiligen niemanden. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bekommen Menschen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhän - gig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind, erläutert das Bundesgesundheitsministerium. Bereits Pflegebedürftige werden automatisch von der bisherigen Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad eingestuft. Liegt zusätzlich eine sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz vor, beispielsweise eine Demenzerkrankung, erhalten sie den übernächsten Pflegegrad. Bereits auf Pflege angewiesene Menschen, die durch das neue Pflegesystem 2017 weniger Geld bekommen würden, sind durch den Bestandsschutz abgesichert. Sie haben weiterhin den alten Betrag zur Verfügung und sind nicht schlechter gestellt. Für Pflegebedürftige wird es zum 1. Januar 2017 außerdem leichter, Pflegehilfsmittel zu erhalten. Denn dafür reicht nun eine Empfehlung des jeweiligen Gutachters aus. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht mehr notwendig. Maren Timm, Leiterin der Betreuungsstelle Eberswalde AMBULANTE PFLEGELEISTUNG Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Sachleistung Pflege durch professionelle Pflegekräfte monatlich 689 EUR EUR EUR EUR Häusliche Pflege Pflegegeld Pflege durch private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Nachbarn) monatlich 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR Kombinations leistung Sachleistung und Pflegegeld werden miteinander kombiniert und hierbei aufeinander angerechnet Entlastungsbetrag Erstattungsleistung Kostenersatz für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen von zugelassenen Pflegediensten (Ausnahme: Bereich der Selbstversorgung) und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag monatlich 125 EUR Pflegevertretung Urlaubs- und Verhinderungspflege * Betrag kann um bis zu 806 EUR erhöht werden, wenn die Urlaubs-/Verhinderungspflege nicht ausgeschöpft ist Kurzzeitpflege * Betrag kann um bis zu EUR erhöht werden, wenn die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft ist Teilstationäre Pflege (keine Anrechnung auf Sachleistung oder Pflegegeld) Pflegeaufwendungen für 6 Wochen im Kalenderjahr Pflegeaufwendungen für 6 Wochen im Kalenderjahr Pflege durch nahe Angehörige für im Haushalt lebende Personen 474 EUR 817 EUR EUR 1.351,50 EUR Pflege durch sonstige Ersatzpflegepersonen, Pflegeeinrichtungen EUR* Pflege durch Vertragspartner, in begründeten Einzelfällen auch in anderen geeigneten Einrichtungen (auch in stationären Einrichtungen zur Vorsorge und Rehabilitation, wenn während einer Maßnahme für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist) Pflegeaufwendungen für 8 Wochen im EUR* Kalenderjahr Pflegeaufwendungen einschließlich Beförderungskosten von der Wohnung des Pflegebedürftigen zur Vertragseinrichtung und zurück monatlich 689 EUR EUR EUR EUR 2
3 R E C H T AMBULANTE PFLEGELEISTUNG Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich bis zu 40 EUR Pflegehilfsmittel technische Hilfsmittel Wohnfeldverbesserung Wohngruppenzuschlag mind. 3 pflegebedürftige Bewohner leben in einer gemeinsamen Wohnung Zuschuss bis zu monatlich 90% der Kosten, max. 25 EUR Eigenbeteiligung EUR 214 EUR Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit Wird ein naher Angehöriger zu Hause gepflegt, kann ein Beschäftigter (bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten) eine unbezahlte Freistellung für bis zu sechs Monate (Pflegezeit) in Anspruch nehmen. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung. Ist keine beitragsfreie Familienversicherung möglich, zahlt die Pflegekasse auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer kurzzeitigen unbezahlten Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage, um bei einer akut auftretenden Pflegesituation die Versorgung sicherzustellen oder eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für diese Zeit ist die Zahlung eines Pflegeunterstützungsgeldes möglich. Stationäre Pflege monatlich 770 EUR EUR EUR EUR AMBULANTE PFLEGELEISTUNG Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag Kostenersatz (Erstattungsleistung) bis zu 125 EUR Weitere Leistungen für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegeleistung von zugelassenen Pflegesachleistungen und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag iipflegehilfsmittel zum Verbrauch iipflegehilfsmittel (technische Hilfsmittel) iiwohnumfeldverbesserung iiwohngruppenzuschlag iipflegeberatung Pflegebedürftige mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten alle Leistungsbeträge zur Hälfte. Das ambulant Betreute Wohnen Aufgabe und Unterscheidung zur rechtlichen Betreuung Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) dient der Verselbständigung der Lebensführung im eigenen Wohn- und Lebensumfeld. Die Leistung darf nicht auf unmittelbar wohnungsbezogene Hilfen beschränkt werden, sondern soll dazu befähigen, dass ein Mensch mit Behinderung alle wichtigen Alltagsverrichtungen in seinem Wohn- und Lebensbereich möglichst selbständig vornehmen. Die Leistung soll demnach ein selbständiges Wohnen und Leben ermöglichen, bei dem die Gesamtverantwortung beim Menschen mit Behinderung verbleibt und nicht, wie in einem stationären Setting, der Einrichtung überlassen wird. Wenn es um Beratung und Unterstützung geht, sind derartige Leistungen der rechtlichen Betreuung zuzuordnen, soweit sie auf das Ob und Wie der Erledigung rechtlicher Belange gerichtet sind. Andernfalls ist die Eingliederungshilfe zuständig. Der rechtliche Betreuer ist nur verpflichtet Hilfen zu organisieren, nicht aber sie selbst zu leisten. (BGH, Urteil vom AZ: III ZR 19/10) Für benötigte Hilfen zur tatsächlichen Bewältigung des Alltags kommen daher Leistungen der Eingliederungshilfe in Frage. BSG, Urteil vom AZ: B 8 SO7/15 R Kay-Uwe Lambrecht, Büroleiter der Betreuungsstelle Cottbus 3
4 R E C H T Änderung der Vermögensschonbeträge Bundesteilhabegesetzes und Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe ab 2017 Durch Art. 11 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom wurden mit Wirkung ab dem die Vermögensschonbeträge für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geändert. Unabhängig von den Änderungen des BTHG hat die Änderung der DVO zu 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII vom wesentliche Auswirkungen auf alle Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe. 1. Vermögensschonbetrag Sozialhilfe ( 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII) Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII ist zum der Vermögensschonbetrag einheitlich für jede volljährige, leistungsberechtigte Person, einschließlich Beziehern von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe, sowie für jede sonstige Person, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen ist, von auf angehoben worden. Die letzte Änderung liegt 19 Jahre zurück. Für alle volljährigen Personen, die zu einer sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft nach dem 19 SGB XII gehören, sowie für alleinstehende minderjährige Personen gelten jetzt einheitlich als kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, von deren Einsatz und Verwertung die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf. Das bedeutet, dass für jeden Ehe- oder (eingetragenen) Lebenspartner jeweils ein Freibetrag in Höhe von anzusetzen ist. Hinzu kommen sodann weitere 500 für jede Person, die von einer in der Einstandsgemeinschaft lebenden volljährigen Person und deren Partner(in) überwiegend unterhalten wird (z. B. Kinder). Beispiel: Familie (Eltern und 2 minderjährige Kinder) Mutter Vater Kind (1) Kind (2) 500 gesamt = Vermögensfreibetrag Eingliederungshilfe ( 60a SGB XII) Bereits seit dem gilt für Personen, welche Leistungen der Einglied - erungshilfe beziehen ein zusätzlicher Betrag von bis zu als geschütztes Vermögen für die Lebensführung und Alterssicherung im Sinne von 90 Absatz 3 Satz 2 SGB XII als angemessen. Dem Leistungsberechtigten soll hierdurch ermöglicht werden, Vermögen aufzubauen bzw. bestehen zu lassen, um angemessen auf unvorhergesehene Lebensereignisse reagieren zu können. Diese Regelung in 60a SGB XII gilt zunächst bis zum Mit Inkrafttreten der Neuregelungen der Eingliederungshilfe im SGB IX ab dem wird der dann voraussetzungslose Freibetrag auf angehoben. 3. Vermögensfreibetrag Hilfe zur Pflege ( 66a SGB XII) Empfänger von Hilfe zur Pflege dürfen ebenfalls seit dem über einen zusätzlichen Betrag in Höhe von bis zu für die Lebensführung und Altersicherung verfügen. Allerdings nur soweit dieses Vermögen während dem Leistungsbezug ganz oder teilweise als Einkommen aus (nicht-) selbstständiger Tätigkeit erworben wurde ( 66a SGB XII). Nicht zusätzlich geschützt sind daher Vermögen aus anderen Einnahmequellen (z. B. Erbschaft, Schadensersatz, Rente) oder aber schon vor dem Leistungsbezug erworbenes Vermögen. Andrea Mokros, Büroleiterin, Betreuungsstelle Brandenburg an der Havel WÄHLEN WAHLRECHT Wahljahr 2017 Wählen Auch für Menschen mit Behinderung WAHLRECHT WAHLENTSCHEIDUNG WÄHLEN AUCH FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Seit Jahren schon kämpft die Bundesvereinigung Lebenshilfe für ein Wahlrecht für alle erwachsenen Menschen mit Behinderung und unterstützt eine entsprechende Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Als diskriminierend erachten wir, dass Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten pauschal von Bundestagswahlen ausgeschlossen werden. Mehr erfahren Sie in unserer jüngsten Pressemitteilung zum Wahlrecht: 4
5 A K T U E L L E S T E R M I N E TERMINE Ehrenamtlerveranstaltung , 17 Uhr, Potsdam-Mittelmark Thema: Aufenthaltbestimmungsrecht Landratsamt Teltow, Lankeweg 4, Teltow , 15 Uhr, Brandenburg a. d. H. Thema: Erfahrungsaustausch Geschwister-Scholl-Straße 36, Haus G, Brandenburg an der Havel Erste Pflegemesse in Cottbus Almuth Hartwig-Tiedt (Linke), Staatssekretärin des MASGF und Roswitha Schier (CDU), MdL am Stand des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg Messepremiere»Zukunft Pflege«Am 4. und 5. März Pflegemesse des Landes Brandenburg Auf Initiative des Wochenkuriers und unter Schirmherrschaft der Sozialministerin des Landes Brandenburg Diana Golze (Linke) fand am 4. und 5. März 2017 in den Cottbuser Messehallen die 1. Pflegemesse des Landes Brandenburg statt. Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. beteiligte sich mit seinen Betreuungsstellen der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz an der erfolgreichen Premiere. Nach den Worten zur Eröffnung der Messe von Almuth Hartwig-Tiedt, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familien des Landes Brandenburg, passt eine solche Messe ganz in die Zeit: Ich weiß, dass ganz viele Menschen interessiert daran sind und wissen wollen, wo es Hilfsmittel gibt und wo sie Unterstützung bekommen. Doch wichtig ist auch, dass die Kommune sich engagiert. Sie muss eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen. Der Sozialdezernent der Stadt Cottbus, Berndt Weiße fügte hinzu: Diese Messe ist ein stolzer Beleg für die Leistungsfähigkeit dieser Region und Südbrandenburgs. Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. ist unverzichtbarer Bestandteil dieser Infrastruktur und so haben hunderte Brandenburger an den zwei Tagen Informationen zu den vorsorgenden Verfügungen, wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten und erfreulicherweise konnten auch mehrere Personen für eine rechtliche Betreuung im Ehrenamt gewonnen werden. Die Betreuungsstellen Südbrandenburgs sind neben der Teilnahme an der Messe auch täglicher Ansprechpartner rund um das Thema der rechtlichen Betreuung und vorsorgenden Verfügungen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte diesem Heft. Kay-Uwe Lambrecht, Fachbereichsleiter Betreuungsstelle Cottbus , 17 Uhr, Potsdam-Mittelmark Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht Landratsamt, Am Gutshof 1, Werder Neues Begutachtungsassessment für die Pflegeversicherung , 15 Uhr, Nauen Referentin: Frau Gresch, Pflegestützpunkt Havelland (angefragt) Dammstraße 7a, Haus E, Nauen Ehrenamtlerveranstaltung , 14 Uhr, Angermünde Gartenstraße 1, Angermünde , 14 Uhr, Beeskow Raßmannsdorfer Str. 20, Beeskow 29.6./27.7./ , Uhr, Nauen Dammstraße 74, Haus E, Nauen , Uhr, Cottbus Soziokulturelles Zentrum Cottbus, Zielona-Gora-Str. 16, Cottbus Das Sozialgesetzbuch XII Formen der Unterstützung , 15 Uhr, Nauen Referentin: Frau Lößner, Landkreis Havelland, Sozialamt Familiencafé Falkenhorst, Finkenkruger Str. 58, Falkensee Ehrenamtlerveranstaltung , 15 Uhr, Brandenburg a. d. H Geschwister-Scholl-Straße 36, Haus G, Brandenburg an der Havel , Uhr, Nauen Dammstraße 74, Haus E, Nauen , 17 Uhr, Potsdam Mittelmark Landratsamt, Lankeweg 4, Teltow , Uhr, Neuruppin Lebensräume ggmbh, Fehrbelliner Straße 45a, Neuruppin , 17 Uhr, Brandenburg a. d. H Geschwister-Scholl-Straße 36, Haus G, Brandenburg an der Havel , 17 Uhr, Potsdam Mittelmark Landratsamt, Am Gutshof 1, Werder , Uhr, Nauen Dammstraße 74, Haus E, Nauen 5
6 A K T U E L L E S Gewachsen Neue Betreuungsstelle jetzt auch Senftenberg Saal Haus Dahmshöhe Betreuer im Ehrenamt trainieren in Dahmshöhe 20 Jahre Betreuungsstelle Brandenburg Ein Betreuertraining ermöglicht den Teil nehmern den konzentrierten Zugang zu den neuesten rechtlichen Regelungen, die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen, die Diskussion und Beratung zu einzelnen Fällen und einen Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern. Dank der Teilfinanzierung durch das Land Brandenburg war es möglich, in der Zeit vom 25. bis 27. November 2016 erstmalig ein Betreuertraining für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und ihre rechtlich zu vertretenden Personen im Haus Dahmshöhe durchzuführen. Die Inhalte des Kurses waren durch die Erfahrungen aus den einzelnen Betreuungsstellen bestimmt. Neben den grundlegenden Aufgaben des rechtlichen Betreuers wurden Kenntnisse zu den einzelnen Aufgabenkreisen vermittelt und die Genehmigungspflichten besprochen. Die Rechtsanwältin Frau Stojan-Rayer informierte über den Sachstand des zu erwartenden Bundesteilhabegesetzes. Weitere Schwerpunkte waren die Abrechnung beim Amtsgericht und das neue Pflege-Assessment ab Daneben konnten viele Fragen der Teilnehmer zu den einzelnen Rechtsgebieten beantwortet werden und an allen Tagen war ein Erfahrungsaustausch möglich. Dabei war erkennbar, dass die ehrenamtlichen Betreuer besonders die Möglichkeit des Berichtes über die eigene Betreuungsführung schätzten, da in der Regel die Anerkennung ihrer Tätigkeit vom persönlichen Umkreis, der Ämter und Behörden wenig bis gar nicht erfolgt. Die Möglichkeit der Teilnahme an diesem Training war für viele Teilnehmer auch eine Form der Wertschätzung ihrer Tätigkeit von Seiten des Landes Brandenburg. Von allen Teilnehmern wurde eine regelmäßige Fortführung des Betreuertrainings gewünscht, einerseits zum Erhalt aktueller rechtlicher Informationen, andererseits zum Erfahrungsaustausch untereinander und mit den Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins. Die Begleitung des Trainings durch die Mitarbeiter der Tagungsstätte Haus Dahms höhe wurde von den Teilnehmern als sehr angenehm eingeschätzt, großes Lob gab es für die ständige Hilfsbereitschaft und die kulinarische Versorgung. Anett Saxe, Fachbereichsleitin, Betreuungsstelle Nauen und Elke Krause, Fachbereichsleitin, Betreuungsstelle Finsterwalde Zum hat der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg im Landkreis Oberspreewald Lausitz und somit im südlichsten Bereich des Landes Brandenburg seine 22. Betreuungsstelle eröffnet. Unsere Büroräume finden sie in der Kreis- und Hochschulstadt Senftenberg, der Stadt inmitten des Lausitzer Seenlandes. Integriert in ein florierendes Wohngebiet mit Ärztezentrum, Schule, Pflegeheim und sozialen Diensten werden wir Ihnen in der Fischreiherstraße 5 als Ansprechpartner zu Fragen der rechtlichen Betreuung zur Seite stehen. Weiterhin informieren wir Sie über vorsorgende Verfügungen. Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit im Rahmen eines Ehrenamtes bzw. Bevollmächtigung erhalten Sie bei uns Unterstützung und Anleitung. Besuchen Sie uns: Mittwoch von 9 12 und Uhr oder vereinbaren Sie einen Termin unter Wir freuen uns auf Sie! Katja Hollnick, Büroleiterin, Senftenberg Foto oben: Katja Hollnick und Susan Alsdorf (v.l.n.r.) helfen Ihnen gern weiter Foto unten: Neue Geschäftsstelle in Senftenberg 6
7 Kontoinhaber Konto BLZ IBAN BIC Lebenshilfe Brandenburg e. V. Hönow Mahlsdorfer Straße Hoppegarten Telefon Fax Mail Bank Sparkasse Märkisch-Oderland Konto BLZ IBAN DE BIC WELADED1MOL A K T U E L L E S T I P P Ehrenamtskarte der Länder Brandenburg und Berlin Filmtipp: Mit ganzer Kraft Regisseur: Nils Tavernier Den Ländern Brandenburg und Berlin sind ehrenamtliches Engagement sehr wichtig. Seit Anfang 2017 werden ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger gewürdigt mit der Herausgabe einer Ehrenamtskarte für beide Bundesländer gemeinsam. Viele Einrichtungen und Dienstleistungsunternehmen wie Museen, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, Gastronomiebetriebe u.v.a. bieten Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen und Rabatte an. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich im Jahr mindestens 200 Stunden engagiert, das Amt in Berlin oder Brandenburg ausübt und dies auch weiterhin fortsetzt. Die Laufzeit der Karte beginnt mit der Ausstellung für drei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Sie ist nicht übertragbar. Mit dem ehrenamtlichen Engagement darf kein Entgelt erzielt werden, sondern nur der Aufwand entschädigt werden wie bei ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern die Aufwandspauschale gem a BGB. Der Nachweis bzw. die Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit kann nur über die einzelnen Betreuungsstellen des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e.v. erfragt werden. Anträge, weitere detaillierte Informationen und eine Übersicht der Unternehmen finden Sie unter: ehrenamtskarte oder Sie fragen in den einzelnen Betreuungsstellen ihrer Region an. Die Redaktion Julien träumt wie alle Teenager davon, spannende Abenteuer zu erleben. Er sitzt zwar im Rollstuhl, weshalb seine Träume nur schwer zu erfüllen sind, doch der 17-Jährige will sich davon keineswegs abhalten lassen. Eines Tages meldet er sich für den Ironman -Wettbewerb in Nizza an, einem schwierigen Triathlon, bei dem er die Unterstützung seiner ganzen Familie benötigt. Nicht zuletzt geht es Julien darum, das Verhältnis zu seinem arbeitslosen Vater Paul (Jacques Gamblin) wieder zu verbessern, einem früheren Leichtathleten, der zunächst nicht an das gemeinsame Vorhaben glaubt. Allerdings bleibt der willensstarke Julien hartnäckig. Und so bewältigen die beiden schließlich zusammen alle drei Disziplinen (Radfahren, Laufen, Schwimmen). Mitgliederantrag ANTRAGSFORMULAR MITGLIEDSCHAFT & SPENDE Herausgeber das Informationsblatt des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. Mahlsdorfer Straße Hönow Telefon info@lebenshilfe-betreuungsverein.de Redaktionsleitung Maren Timm Redaktionsmitglieder Birgit Maskos, Juliane Robowsky Bitte per Post an Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. Hönow Mahlsdorfer Straße Hoppegarten Oder per Fax an Oder geben Sie dieses Formular bitte ausgefüllt in einer unserer Beratungsstellen ab. Name Vorname Firma Geburtsdatum Adresse P Ich beantrage die Mitgliedschaft. P Aktives Mitglied P Fördermitglied P Ich bitte um Zusendung der Satzung. P Ich überweise auf das angegebene Konto des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. P P P P Ich erteile eine Einzugsermächtigung, damit der Betrag von meinem Konto abgebucht werden kann. Ich überweise eine einmalige Spende. Ich unterstütze den Betreuungsverein mit einer Sachspende. Ich bitte um Zusendung einer Spendenbescheinigung an meine Adresse zur Vorlage beim Finanzamt. Sonstige Anmerkungen Betreuungsverein Ich bin: P Betreuer P an einer Übernahme einer Betreuung interessiert P Angehöriger einer/s Betreuten Datum, Ort Unterschrift Kontakt Redaktion eberswalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de Telefon Gestaltung FischundBlume Design Yvonne Berthold & Katrin Hellmann GbR Druck Pinguin Druck GmbH Erscheinungsweise erscheint zweimal jährlich. Unseren Mitgliederantrag finden Sie im Internet zum Download unter 7
8 S T A N D O R T E So finden Sie uns! Der Verein arbeitet seit 1992 flächendeckend im gesamten Land Brandenburg. Bei Fragen und Problemen zum Thema»Betreuungsrecht«wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene Betreuungsstelle. 22 Betreuungsstellen des Betreuungsvereins sind organisatorisch dem Fachbereich Nord bzw. dem Fachbereich Süd zugeordnet. Standort Ansprechpartner und Adresse Kontakt und Sprechzeiten Geschäftsstelle Wolfgang Pohl (Geschäftsführer) Mahlsdorfer Straße Hoppegarten/OT Hönow Angermünde Stefan Schweizer Gartenstraße Angermünde Tel Fax info@lebenshilfe-betreuungsverein.de Tel Fax angermuende@lebenshilfe-betreuungsverein.de nach Vereinbarung Di Uhr Bad Freienwalde Reiner Speer Wriezener Straße 75b Bad Freienwalde Tel Fax badfreienwalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de nach Vereinbarung Beeskow Birgit Maskos Raßmannsdorfer Straße Beeskow Telefon Fax beeskow@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 9 12 Uhr, Uhr Brandenburg an der Havel Andrea Mokros Geschwister-Scholl-Straße Brandenburg an der Havel Tel Fax brandenburg@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 9 12 Uhr, Uhr Cottbus/Land Kay-Uwe Lambrecht Ringstraße Cottbus Tel Fax cottbus@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 9 18 Uhr Eberswalde Maren Timm Michaelisstraße Eberswalde Tel Fax eberswalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 9 12/14 16 Uhr Finsterwalde Elke Krause Wilhelm-Liebknecht-Str Finsterwalde Tel Fax finsterwalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 9 12 Uhr, Uhr Forst Danilo Gerstenberger Cottbuser Straße Forst Tel Fax forst@lebenshilfe-betreuungsverein.de Mo 9 12 Uhr, Do Uhr Frankfurt (Oder) Dirk Andersen Logenstraße Frankfurt (Oder) Tel Fax ffo@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr, Königs Wusterhausen Anja Putzke Potsdamer Str Königs Wusterhausen Tel Fax kw@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 9 12 Uhr, Uhr Lübben Klaus Griehl Am Markt Lübben Tel Fax luebben@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 8 12 Uhr, Do Uhr Nauen Anett Saxe Dammstraße 7A Haus E Nauen Telefon Fax nauen@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do Uhr Neuruppin Viola Schuhardt Feldmannstraße Neuruppin Tel Fax neuruppin@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Oberhavel Alexandra Tanejewa Lehnitzstraße Oranienburg Tel Fax oberhavel@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do Uhr Potsdam- Mittelmark Stephan Hausten Tannenweg Stahnsdorf Tel Fax potsdam@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 8 17 Uhr Rathenow Anett Saxe Karl-Liebknecht-Straße Rathenow Tel Fax rathenow@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Schwedt/ Oder Stefanie Hintze Berliner Straße 52e Schwedt/Oder Tel Fax schwedt@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Senftenberg Katja Hollnick Fischreiherstraße Senftenberg Tel senftenberg@lebenshilfe-betreuungsverein.de Mi 9 12 Uhr, Uhr Seelow Silvia Brand Puschkinplatz Seelow Tel Fax seelow@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Spremberg Matthias Herrmann Dresdener Straße Spremberg Tel Fax spremberg@lebenshilfe-betreuungsverein.de nach Vereinbarung Templin Silke Klan Dargersdorfer Straße Templin Tel Fax templin@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Wittenberge Robert Barwig Perleberger Straße Wittenberge Tel Fax wittenberge@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 13 17, Do Uhr nach Vereinbarung
Neues vom Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.
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