Neues vom Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.

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1 A U S G A B E 0 1 / 1 6 Neues vom Lebenshilfe Brandenburg e. V. INHALT RECHT Neuerungen in der Pflegeversicherung 2 Vermögenssorge Teil II 3 AKTUELLES Arbeitshilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer 4 Kombivordruck AU- Bescheinigung 4 Reform des Wohngeldes zum 1. Januar TOM MUTTERS 6 Inklusion ganz exklusiv... am Kaffeetisch 6 TERMINE 3/5 TIPPS 5/6 STANDORTE 7»Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.«hermann Hesse (UN)MÖGLICHKEITEN DIESER ZEIT WAHL UND ENTSCHEIDUNG Wir haben alle Möglichkeiten in dieser Zeitepoche. Das Angebot ist vielfältig. Haben wir die (Aus)-Wahl? Erleben wir die Entscheidungsfreudigkeit bei uns selbst oder lassen wir uns ausbremsen durch die eigenen Grenzen und der eigenen Begrenztheit? Grenzen können Sicherheit geben und zugleich zum Überwinden erfahrender Beschränkung provozieren. Laden Sie sich selbst ein, sich bietende Möglichkeiten zu eröffnen und sie zu erfahren! Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und begegnen Sie ihrer eigenen Begrenzung mit dem positiven Ausblick: WAHL DES NEUEN VORSTANDES Am wird im Rahmen der Vertreterversammlung die Wahl des neuen Vorstandes des s Lebenshilfe Brandenburg e. V. erfolgen. NEUE BETREUUNGSSTELLE IN SENFTENBERG Im April diesen Jahres hat der Lebenshilfe e. V. den Antrag auf Anerkennung einer Betreuungsstelle in Senftenberg gestellt. Wir berichten darüber in der nächsten Ausgabe konkret. Alles ist möglich im lebenswerten Rahmen seiner eigenen Machbarkeiten. Lebenshilfe Brandenburg e. V. Die Redaktion M MACHBAR Ö ÖFTER G GEHEN L LOS-LASSEN I INTENSIV, INTUITIV C CHAOTISCH H HOFFEN, HEILEND

2 R E C H T Neuerungen in der Pflegeversicherung Anfang des Jahres 2017 stehen große Veränderungen in der Pflege bevor. Bisher hatte sich Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Menschen, die einer Pflege bedürfen und gleichzeitig kognitiv oder psychisch beeinträchtigt waren, wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff kaum gerecht. Auch weil durch die immer älter werdende Bevölkerung eine Zunahme von Menschen mit Demenzerkrankungen zu verzeichnen ist, welche im Zweifel kaum körperlich eingeschränkt sind, den Alltag aber dennoch nicht selbständig bewältigen können, ist eine Änderung des bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff zwingend erforderlich. Die bisherige Einteilung in drei Pflegestufen wird demnach durch fünf Pflegegrade ersetzt. Hierbei wird wie bisher der jeweilige pflegebedürftige Mensch durch entsprechendes Fachpersonal begutachtet und auf der Grundlage der eigenen Fähigkeiten und der Selbstständigkeit beurteilt. Der medizinische Dienst der Krankenkasse überprüft und stuft die jeweilige Person in einen der fünf Pflegegrade ein. Eine zeitliche Einteilung auf minutenbasierter Berechnung des tatsächlichen Pflegebedarfes entfällt somit und spielt daher keine Rolle mehr. Bei Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, wird künftig nach einer möglichen Höherstufung der Eigenanteil zur Finanzierung des Heimplatzes nicht mehr steigen. Ebenso kann jeder Versicherte zusätzliche Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. In der Häuslichkeit wird sich das Leistungsspektrum der Pflegedienste erweitern, da diese zusätzlich pflegerische Betreuungsmaßnahmen anbieten müssen. PFLEGESTUFE PFLEGEGRAD GELDLEISTUNG (AMBULANT) PFLEGESTUFE 0 PFLEGEGRAD EUR (für Erstattung der Betreuungsund Entlastungsleistungen) SACHLEISTUNG (AMBULANT) nicht anspruchsberechtigt STATIONÄRER LEISTUNGSBETRAG 125 EUR PFLEGESTUFE I PFLEGEGRAD EUR 689 EUR 770 EUR PFLEGESTUFE I (inkl. eingeschränkter Alltagskompetenz) PFLEGEGRAD EUR EUR EUR PFLEGESTUFE II PFLEGEGRAD EUR EUR EUR PFLEGESTUFE II (inkl. eingeschränkter Alltagskompetenz) PFLEGEGRAD EUR EUR EUR PFLEGESTUFE III PFLEGEGRAD EUR EUR EUR PFLEGESTUFE III (inkl. eingeschränkter Alltagskompetenz) PFLEGEGRAD EUR EUR EUR HÄRTEFALL PFLEGEGRAD EUR EUR EUR Der neue Begriff des Pflegegrades spiegelt die Ganzheitlichkeit eines Menschen und dessen Probleme in der Bewältigung des Alltages wieder und bemisst gleichermaßen und angemessen körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen. WICHTIG Es ist KEINE neuerliche Begutachtung bei einer bereits gewährten Pflegestufe oder aber der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Alltagskompetenz notwendig. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt automatisch. Der große Vorteil hierbei ist, dass den pflegebedürftigen Menschen und auch deren Angehörigen mehr Möglichkeiten geboten werden, die jeweiligen und individuellen Wünsche umzusetzen. Die Änderungen der bisherigen Pflegestufen und der gewährten Geld-/Sachleistung lässt sich wie folgt darstellen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt automatisch. Die jeweilige Pflegekasse teilt dem pflegebedürftigen Menschen die entsprechende Änderung der Einstufung schriftlich mit. Eine Einstufung in einen vergleichsweise niedrigeren Pflegegrad ist nicht möglich. Mehr pflegende Angehörige werden einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge erhalten und bei den Regelungen zur sozialen Sicherung besser berücksichtigt. Grundsätzlich sollen die Neuerungen in der Pflegeversicherung verständlich und nachvollziehbar werden. Die Bürokratie wird vereinfacht und für pflegebedürftige Menschen, egal ob kognitiv, psychisch oder/und körperlich eingeschränkt, aber auch für deren Angehörige leistungsgerecht erweitert und transparent gemacht. Für weitere Informationen können Sie sich u. a. im Bundesministerium für Gesundheit informieren: K. Böhme Betreuungsstelle Cottbus 2

3 R E C H T T E R M I N E Vermögenssorge Teil II Bestimmungen und Hinweise für eine Vermögensabrechnung Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält für die Erstellung einer Abrechnung folgende Bestimmungen: 1840 Abs. 2 bis 4 Der ehrenamtliche Betreuer hat über die Vermögensverwaltung dem Gericht jährlich Rechnung zu legen. Der genaue Zeitraum des Rechnungsjahres wird von dem Gericht bestimmt. Ist die Verwaltung des Vermögens von geringem Umfang, so kann das Gericht nach der Rechnungslegung für das erste Betreuungsjahr anordnen, dass die Rechnung für längere, höchstens jedoch dreijährige Zeitabschnitte zu legen ist Abs. 1 Die Rechnung soll eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, über den Zu- und Abgang des Vermögens Auskunft geben. Jede Bewegung auf dem Konto muss durch entsprechende Belege (z.b. Rechnungen oder Leistungsbescheide) nachgewiesen werden. Was ist beim Erstellen einer ordnungsgemäßen Abrechnung zu beachten: Einnahmen sind alle Geldzugänge (z. B. Gehalt, Vergütungen, Lohn, Zinsen, Erlöse aus Verkäufen, Gutschriften) > Gewährte Leistungen aus der Pflegeversicherung sind ebenso abrechnungspflichtig, da es sich um eine Einnahme handelt! Ausgaben sind alle Geldabgänge (z. B. Lebenshaltungskosten, Taschengeld, Miete, Stromabschlag, Kosten für Heizung, Wasser, Gas). Die Einnahme- und Ausgabebelege sind in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Entstehung zu ordnen. Grundsätzlich sind alle Einnahmen und Ausgaben zu belegen. Die Belege müssen im Original der Abrechnung beigefügt sein. Ausgaben werden z. B. durch Durchschriften, Rechnungen, Quittungen und Bescheide nachgewiesen, sowie durch die Vorlage einer Kopie des Sparbuches. Bei Taschengeldauszahlungen sollte darauf geachtet werden, dass diese sinnvoll verwendet werden. Die Taschengeldauszahlungen sollen vom Betreuten quittiert werden. Für Einnahmen und Ausgaben, die nach der Art und Höhe aus den mit vorgelegten Unterlagen zu ersehen sind (z. B. Zinsen, die sich aus den Kontoauszügen ergeben) und für die üblicherweise keine Belege erteilt werden (z. B. Bankgebühren) sind keine Belege erforderlich. Beachten Sie bitte bei der Rechnungserstellung, dass das Betreuungsgericht in der Lage sein muss, Ihre Vermögensabrechnungen bzw. -berichte in sachlicher und rechnerischer Hinsicht prüfen zu können. Beachten Sie daher auch, dass bei Führung mehrerer Konten oder Bargeldkassen stets eine getrennte Abrechnung einzureichen ist. das Vermögen des Betreuten ausschließlich auf dessen Namen angelegt werden darf! Keinesfalls auf den Namen des Betreuers! Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten unzulässig sind. (Ausnahme sind Anstandsschenkungen, z. B. Gelegenheitsgeschenke zum Geburtstag oder zur Hochzeit) Sollten Sie Fragen oder Informationsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte an eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter sind Ihnen gern ein Ansprechpartner. Juliane Robowsky Rechtliche Betreuerin, Betreuungsstelle Nauen TERMINE Neue Materialien für ehrenamtliche Betreuer , Uhr Dresdener Straße 22, Spremberg Ehrenamtlerveranstaltung , Uhr Soziokulturelles Zentrum Cottbus, Zielona-Gora-Straße 16, Cottbus Freiheitsentziehende Maßnahmen , 16 Uhr Mehrgenerationenhaus, Gartengasse 14, Lübben Seniorenmesse/Familienwoche , ab 14 Uhr Stadthalle des Familiengartens, Am Alten Walzwerk 1, Eberswalde Seniorenmesse/Familienwoche , Uhr in den Räumen von KaBS, Lehnitzstraße 26, Oranienburg, Rechnungen, Nachweise und Berichte an das Betreuungsgericht , Uhr Potsdamer Str. 52, Königs Wusterhausen Aufgabenkreis der Gesundheitssorge , 17 Uhr Landratsamt Teltow, Lankeweg 4, Teltow , 15 Uhr Dammstraße 7A, Haus E, Nauen , 17 Uhr Landratsamt, Gutshof 1, Werder (Havel) Mitgliederstammstisch für ehrenamtliche BetreuerInnen , , Uhr Gartenstraße 1, Angermünde Patientenverfügung, mutmaßlicher Wille, Handeln am Lebensende für Menschen mit geistiger Behinderung , Uhr Lehnitzstraße 26, im 2. OG, Oranienburg, Angebote für Menschen mit Behinderungen Offene Hilfen der Lebenshilfe Brandenburg Potsdam e. V , 10 Uhr Bürgerhaus Hohenstücken, Demokratischer Frauenbund, Walther-Ausländer-Straße 1, Raum 1.33/1.OG, Brandenburg Erfahrungsaustausch von ehrenamtlichen BetreuerInnen , 10 Uhr Bürgerhaus Hohenstücken, Demokratischer Frauenbund, Walther-Ausländer-Straße 1, Raum 1.33/1.OG, Brandenburg 3

4 A K T U E L L E S Sie sind (endlich) da... Arbeitshilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer Gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg stellen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e. V. ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, welche durch die anerkannten e im Land Brandenburg begleitet werden, eine Sammlung von Informationen, Arbeitshilfen und Anleitungen zur Verfügung, um sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstützen und erste Hilfestellungen für diese verantwortungsvolle Arbeit zu geben. Der Ordner Arbeitshilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer untergliedert sich im Wesentlichen in sechs Teile: Im Informationsteil (I.) erhalten die neuen Betreuer wichtige Informationen zum Inhalt einer rechtlichen Betreuung, zum Betreuungsverfahren, zu den Aufgabenkreisen eines Betreuers, der Rechnungslegung und den sonst mit Betreuung eines psychisch kranken und/oder behinderten Menschen verbundenen Pflichten. Der Betreuer erhält einen kurzen Überblick zu Krankheitsbildern und Behinderungen, aber auch zu Fragen der Haftung, der Versicherung und der Aufwandsentschädigung. Der II. Teil enthält die eigentlichen Arbeitshilfen in Form von allgemeinen Musterschreiben und Formblätter, welche gleichzeitig als Formularsammlung auf einer beigefügten CD zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Neben Formularen zur Aktenführung enthält die Sammlung ebenfalls die üblicherweise bei den Amtsgerichten des Landes Brandenburg verwendeten Formulare. Das rechtliche Handwerkszeug ist im III. Teil enthalten. Hier gibt der Ordner einen Überblick über die wesentlichen, betreuungsrelevanten Gesetzestexte, jeweils in Auszügen. Literaturhinweise zum Thema rechtliche Betreuung und Betreuungsrecht erhält der Leser im Abschnitt IV. Unter V. finden sich Internetseiten und Adressen von Landesbehörden, Betreuungsgerichtstag etc. zur weiteren Recherche und Information. Informationen des s, welcher die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer begleitet und unterstützt, enthält der Teil VI. Neben den Kontaktdaten des es und des dortigen Querschnittsbeauftragten finden die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer hier Angaben zu den Beteiligten vor Ort, der örtlichen Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht sowie die Netzwerkpartner. Für den Neueinsteiger sind die Arbeitshilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer ein erster und wertvoller Leitfaden für eine ebenso wichtige, wie verantwortungsvolle Tätigkeit, die darüber hinaus trotzdem einer Begleitung und Unterstützung durch die e bedarf. Deshalb erhalten die Neueinsteiger neben der fachlichen Unterstützung durch den Lebenshilfe Brandenburg e. V. ihr eigenes und kostenfreies Exemplar der Arbeitshilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer in allen Betreuungsstellen des s Lebenshilfe Brandenburg e. V. zur Verfügung gestellt. Andrea Mokros Büroleiterin/Querschnittsmitarbeiterin, Betreuungsstelle Brandenburg an der Havel Kombivordruck AU-Bescheinigung Ab dem gibt es eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt oder auch als sogenannter Gelber Schein bekannt. Dieses neue Formular enthält nun zusätzlich ein Feld für den Krankengeldbezug und ersetzt somit den bisherigen Auszahlungsschein. Damit ist eine Doppelfunktion erfüllt. In den Arztpraxen liegen seit dem die neuen Formulare bereit. Wie jedem Arbeitnehmer bekannt, muss nach wie vor die ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber und auch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Sollte der Krankengeldbezug erforderlich sein, so ist die richtige Bankverbindung wichtig, damit die jeweilige Krankenkasse auch kurzfristig die Überweisung vornehmen kann. Maren Timm Büroleiterin, Betreuungsstelle Eberswalde Der Kombivordruck AU-Bescheinigung ist in jeder Arztpraxis erhältlich. 4

5 A K T U E L L E S T E R M I N E T I P P Reform des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 Zum wurde das Wohngeld reformiert. Die letzte Wohngeldreform gab es Auf Grund der Miet- und Einkommensentwicklung passte die Bundesregierung das Wohngeld an. Es ist für Menschen mit geringem Erwerbseinkommen oder geringer Rente gedacht. Menschen, welche im Bezug von SGB II oder SGB XII Leistungen sind, erhalten kein Wohngeld, da die Unterkunftskosten im Anspruch mitberücksichtigt sind. Auf den Bezug von Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen zum Bezug von Wohngeld erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Der Antrag ist bei der örtlichen Wohngeldbehörde zu stellen. Es gibt sowohl einen Mietzuschuss für Mieter als auch einen Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Der Anspruch ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der monatlichen Miete/Belastung und dem Einkommen. Zum wurde laut Bundesministerium das Wohngeld um durchschnittlich 39% erhöht. Die Miethöchstpreise wurden regio nal gestaffelt angehoben und es gibt neue Mietstufen, welche für Gemeinden und Kreise in Deutschland neu festgelegt wurden. Es ist möglich, dass Empfänger von ergänzenden Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII nunmehr einen Wohngeldanspruch haben. Wohngeld ist eine vorrangige Leistung vor eben genannten Sozialleistungen und damit erlischt der Grundsicherungsanspruch. TERMINE Betreuertreffen , 16 Uhr Mehrgenerationenhaus, Gartengasse 14, Lübben Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherung , 17 Uhr Landratsamt Teltow, Lankeweg 4, Teltow , 17 Uhr Landratsamt Werder, Gutshof 1, Werder (Havel) Ehrenamtlerveranstaltung , Uhr Soziokulturelles Zentrum Cottbus, Zielona-Gora-Straße 16, Cottbus Freiheitsentziehende Maßnahmen , 15 Uhr Familiencafe Falkenhorst, Finkenkruger Str. 58, Falkensee Betreuertreffen , 16 Uhr Mehrgenerationenhaus, Gartengasse 14, Lübben , 10 Uhr Bürgerhaus Hohenstücken, Demokratischer Frauenbund, Walther-Ausländer-Straße 1, Raum 1.33/1.OG, Brandenburg a. d. H. Wohngeld und Lastenausgleich , Uhr Dresdener Straße 22, Spremberg BUCHtipp: Ein ganzes halbes Jahr Autor: Jojo Moyes Bei Wohngeldbeziehern, die bereits Bescheide in 2015 bis ins Jahr 2016 erhalten haben, wurde das Wohngeld automatisch zum überprüft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat eine Informationsbroschüre»Wohngeldreform zum 1. Januar 2016«herausgegeben. Gleichzeitig erhält man weitere Informationen im Internet mit Wohngeldtabellen, einem Wohngeldrechner und einer Liste mit den Mietstufen der Gemeinden und Kreise unter Birgit Maskos Rechtliche Betreuerin, Betreuungsstelle Beeskow Was tun, wenn alles anders kommt als geplant? In Ein ganzes halbes Jahr erzählt die preisgekrönte englische Schriftstellerin Jojo Moyes die außergewöhnliche Liebesgeschichte von Will und Lou. Zwei Menschen, die dem Schicksal gemeinsam die Stirn bieten, als ihr Leben urplötzlich aus den Fugen gerät. Einfühlsam und humorvoll fragt Jojo Moyes nach den Unwegsamkeiten in der Liebe und im Leben und macht dabei auch vor Themen wie Behinderung und Sterbehilfe nicht Halt. 5

6 Kontoinhaber Konto BLZ IBAN BIC Lebenshilfe Brandenburg e. V. Hönow Mahlsdorfer Straße Hoppegarten Telefon Fax Mail Bank Sparkasse Märkisch-Oderland Konto BLZ IBAN DE BIC WELADED1MOL A K T U E L L E S KINOtipp: Der geilste Tag Regie: Florian David Fitz Eigentlich sind der ebenso schrullige wie ambitionierte Pianist Andi und der Lebenskünstler Benno grundverschieden, eine gemeinsame Sache haben sie aber: Die beiden sind todkrank. Da sie aufgrund ihrer äußerst begrenzten Lebenserwartung keine Gefängnisstrafe mehr zu fürchten haben, begeben sie sich mit jeder Menge gestohlenem Geld auf eine abenteuerliche Reise Richtung Afrika. Auf ihrer kilometerlangen Tour lernen sie vor allem auch einiges über sich selbst und erkennen so, wonach sie eigentlich auf der Suche sind. Mitgliederantrag ANTRAGSFORMULAR MITGLIEDSCHAFT & SPENDE Bitte per Post an Lebenshilfe Brandenburg e. V. Hönow Mahlsdorfer Straße Hoppegarten Oder per Fax an Oder geben Sie dieses Formular bitte ausgefüllt in einer unserer Beratungsstellen ab. Name Vorname Firma Geburtsdatum Adresse TOM MUTTERS»Menschen mit einer geistigen Behinderung sind genauso wertvoll wie jeder andere auch «Eine Aussage von Tom Mutters, der im Februar diesen Jahres mit 99 Jahren verstarb. Vor fast 60 Jahren gründete Tom Mutters die Lebenshilfe und setzte sich über 30 Jahre lang für die Unterstützung und Akzeptanz von Menschen mit Behinderung ein. Der Besuch Tom Mutters in den 90er Jahren bei uns im Land Brandenburg im wunderschönen Kloster Chorin (Barnim) eröffnete Nachhaltigkeit und schöpferische Impulse für die Arbeit des s. Der Lebenshilfe Brandenburg e. V. wird den Gedanken um das Lebenswerk von Tom Mutters weiter verfolgen und in dieser Philosophie wirken. Inklusion ganz exklusiv... am Kaffeetisch Gleiche Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung und das in allen Lebenslagen und auf allen Lebensbühnen. Ein gewollter Ansatz? Die Landesregierung hat dazu ein Inklusionsforum ins Leben gerufen. Foren, die an verschiedenen Standorten im Land Brandenburg stattfanden und den Charakter einer Diskussionstour in Vorbereitung auf das 2. Behinderten-politische Maßnahmepaket hat (Fertigstellung 2016). Mit Mitgliedern von Interessenvertretungen, Verbänden, Städten, Gemeinden und natürlich auch Betroffenen sollen Erfahrungen auf den Gebieten Bildung und Erziehung Barrierefreiheit und Mobilität gesundheitliche Versorgung und Pflege Wohnen und Sozialraum Selbstbestimmung, Freizeit und Kultur Arbeit und Beschäftigung Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ausgetauscht werden und das jedoch auf eine ungewöhnliche Art und Weise. Keine Arbeitsgruppe. Keine ellenlangen Arbeitspapiere. Kein Workshop. Auf Einwegdecken am Kaffeetisch monieren Teilnehmer, tauschen sich aus und eröffnen neue Ideenfelder. Inklusion zeigt erhebliche Hürden, die noch bewältigt werden wollen und wie es zeigte, eröffnen sich Dialoge oftmals schneller in einer ungezwungenen Atmosphäre, die keinerlei Verordnung bedarf. P Ich beantrage die Mitgliedschaft. P Aktives Mitglied P Fördermitglied P Ich bitte um Zusendung der Satzung. P Ich überweise auf das angegebene Konto des s Lebenshilfe Brandenburg e. V. P P P P Ich erteile eine Einzugsermächtigung, damit der Betrag von meinem Konto abgebucht werden kann. Ich überweise eine einmalige Spende. Ich unterstütze den mit einer Sachspende. Ich bitte um Zusendung einer Spendenbescheinigung an meine Adresse zur Vorlage beim Finanzamt. Sonstige Anmerkungen Ich bin: P Betreuer P an einer Übernahme einer Betreuung interessiert P Angehöriger einer/s Betreuten Datum, Ort Unterschrift Maren Timm Rechtliche Betreuerin, Betreuungsstelle Eberswalde Unseren Mitgliederantrag finden im Internet zum Download unter 6

7 S T A N D O R T E So finden Sie uns! Der Verein arbeitet seit 1992 flächendeckend im gesamten Land Brandenburg. Bei Fragen und Problemen zum Thema»Betreuungsrecht«wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene Betreuungsstelle. 21 Betreuungsstellen des s sind organisatorisch dem Fachbereich Nord bzw. dem Fachbereich Süd zugeordnet. Standort Ansprechpartner und Adresse Kontakt und Sprechzeiten Geschäftsstelle Wolfgang Pohl (Geschäftsführer) Mahlsdorfer Straße Hoppegarten/OT Hönow Angermünde Martina Rech Gartenstraße Angermünde Tel Fax info@lebenshilfe-betreuungsverein.de Tel Fax angermuende@lebenshilfe-betreuungsverein.de nach Vereinbarung Di Uhr Bad Freienwalde Reiner Speer Wriezener Straße 75b Bad Freienwalde Tel Fax badfreienwalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de nach Vereinbarung Beeskow Birgit Maskos Raßmannsdorfer Straße Beeskow Telefon Fax beeskow@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 9 12 Uhr, Uhr Brandenburg an der Havel Andrea Mokros Geschwister-Scholl-Straße Brandenburg an der Havel Tel Fax brandenburg@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 9 12 Uhr, Uhr Cottbus/Land Kay-Uwe Lambrecht Ringstraße Cottbus Tel Fax cottbus@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 9 18 Uhr Eberswalde Maren Timm Michaelisstraße Eberswalde Tel Fax eberswalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 9 12/14 16 Uhr Finsterwalde Elke Krause Wilhelm-Liebknecht-Str Finsterwalde Tel Fax finsterwalde@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 9 12 Uhr, Uhr Forst Danilo Gerstenberger Cottbuser Straße Forst Tel Fax forst@lebenshilfe-betreuungsverein.de Mo 9 12 Uhr, Do Uhr Frankfurt (Oder) Silvia Brand Logenstraße Frankfurt (Oder) Tel Fax ffo@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr, Königs Wusterhausen Anja Putzke Potsdamer Str Königs Wusterhausen Tel Fax kw@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 9 12 Uhr, Uhr Lübben Klaus Griehl Am Markt Lübben Tel Fax luebben@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 8 12 Uhr, Do Uhr Nauen Anett Saxe Dammstraße 7A Haus E Nauen Telefon Fax nauen@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do Uhr Neuruppin Anett Saxe Feldmannstraße Neuruppin Tel Fax neuruppin@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Oberhavel Alexandra Tanejewa Lehnitzstraße Oranienburg Tel Fax oberhavel@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do Uhr Potsdam- Mittelmark Silke Ohlsen Tannenweg Stahnsdorf Tel Fax potsdam@lebenshilfe-betreuungsverein.de Do 8 17 Uhr Rathenow Anett Saxe Karl-Liebknecht-Straße Rathenow Tel Fax rathenow@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Schwedt/ Oder Stefanie Hintze Berliner Straße 52e Schwedt/Oder Tel Fax schwedt@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Seelow Dirk Andersen Puschkinplatz Seelow Tel Fax seelow@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Spremberg Matthias Herrmann Dresdener Straße Spremberg Tel Fax spremberg@lebenshilfe-betreuungsverein.de nach Vereinbarung Templin Silke Klan Dargersdorfer Straße Templin Tel Fax templin@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di Uhr Wittenberge Robert Barwig Perleberger Straße Wittenberge Tel Fax wittenberge@lebenshilfe-betreuungsverein.de Di 13 17, Do Uhr nach Vereinbarung 7

8 Der Lebenshilfe Brandenburg e. V. im Überblick Wittenberge FACHBEREICH NORD Templin Schwedt Angermünde Neuruppin Eberswalde Oranienburg Bad Freienwalde Rathenow Nauen Brandenburg an der Havel BERLIN Stahnsdorf FACHBEREICH SÜD HÖNOW Geschäftsstelle Königs Wusterhausen Lübben Beeskow Seelow Frankfurt (Oder) Cottbus IMPRESSUM Herausgeber das Informationsblatt des Lebenshilfe Brandenburg e. V. Mahlsdorfer Straße Hönow Telefon Finsterwalde Senftenberg Spremberg Forst Redaktionsleitung Maren Timm Redaktionsmitglieder Stefan Böhlke, Birgit Maskos, Juliane Robowsky Kontakt Redaktion Telefon Gestaltung FischundBlume Design Yvonne Berthold & Katrin Hellmann GbR Druck Pinguin Druck GmbH Erscheinungsweise erscheint zweimal jährlich. UNSER SPENDENKONTO Sparkasse Märkisch-Oderland IBAN: DE BIC: WELADED1MOL BLZ: Konto: Lebenshilfe Brandenburg e. V.

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