Initiative Familienorientierte Personalpolitik

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1 Quelle: berufundfamilie ggmbh Initiative Familienorientierte Personalpolitik Ein Projekt von Projektpartner Landkreis Schweinfurt Dieser Flyer wurde vom Arbeitskreis Eldercare der Initiative Familienorientierte Personalpolitik erarbeitet. Bitte verwenden Sie bei der Nutzung dieses Flyers auch auszugsweise den folgenden Hinweis: Quelle: Initiative Familienorientierte Personalpolitik

2 Pflegefall was nun? Checkliste für die ersten Schritte Auf den Eintritt eines Pflegefalles kann man sich nur selten vorbereiten. Tritt aber ein Pflegefall ein, muss man schnell handeln, um für alle Beteiligten die beste Lösung zu finden. Die nachfolgenden Punkte sollen Ihnen eine Hilfestellung geben, was im Fall des Falles zu tun ist und wo Sie schnell die passende Unterstützung erhalten. Schritt 1: Bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen (= Krankenkasse) Antrag auf Pflegeleistungen stellen Leistungen werden erst ab Tag der Antragstellung gezahlt. Vor der Entscheidung erfolgt im Regelfall eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Schritt 2: Persönlich oder telefonisch bei einer der u.a. Stellen beraten lassen. Bei einem Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt hilft auch der dortige Sozialdienst weiter. Die nachfolgend aufgeführten Stellen helfen Ihnen gerne weiter. Im Regelfall genügt die Kontaktaufnahme mit einer dieser Beratungsstellen. Pflegestützpunkt Haßberge Am Herrenhof 1, Haßfurt Tel.: oder Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 9:30 12:30 Uhr, Donnerstag 14:00 17:00 Uhr Fachstelle für pflegende Angehörige Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.v. Obere Vorstadt 19, Haßfurt Tel.: Montag Freitag 8:00 12:00 Uhr, Montag Donnerstag 14:00 16:30 Uhr

3 Fachstelle für pflegende Angehörige Diakonisches Werk e.v. Hauptstr. 12, Maroldsweisach Tel.: Montag Freitag 9: Uhr Fachstelle für pflegende Angehörige Mehrgenerationenhaus Haßfurt Markt 10, Haßfurt Tel.: Montag Freitag 10:00 18:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache Pflegeservice Bayern - Telefonische Erstberatungsstelle der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern Tel.: (kostenfreie Rufnummer) Montag bis Freitag Uhr COMPASS Telefonische Beratungsstelle der privaten Pflegekassen Tel.: (kostenfreie Rufnummer) Montag bis Freitag Uhr, Samstag Uhr Wege zur Pflege Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums Fragen rund um das Thema Pflege und Wohnen - Tel.: Montag bis Donnerstag von Uhr Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums Tel.: Montag bis Donnerstag von Uhr, Freitag Uhr Pflegeportale der Krankenkassen, z.b. vdek Die Ersatzkassen: BKK: AOK: und Bei einigen Krankenkassen gibt es auch Pflegeberater, die informieren und beraten. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

4 Schritt 3: Ggf. Arbeitgeber fragen wegen Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder anderen betrieblichen Lösungen Tritt aufgrund eines unerwarteten Ereignisses plötzlich ein Pflegefall auf, besteht Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung für die Dauer von bis zu 10 Arbeitstagen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Derzeit ist die Freistellung von der Arbeit noch unbezahlt. Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetztes I ab Januar 2015 können Angehörige künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Diese Lohnersatzleistung soll in einem separaten Gesetz geregelt werden, das ebenfalls am in Kraft treten soll. Schritt 4: Entscheiden, wie die Betreuung oder Pflege erfolgen soll Überlegen Sie, ob und wenn ja in welchem Umfang Sie sich selbst an der Pflege beteiligen wollen bzw. können. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber, inwieweit eine Freistellung zur Pflege nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz eine Alternative sein könnte. Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit beraten, welche Konsequenzen ein beruflicher Ausstieg langfristig für Sie haben kann bzw. wie Sie sich absichern können (siehe Schritt 10). Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetztes I ab Januar 2015 werden Neuerungen im Bereich der Pflege eintreten. Erste Informationen hierzu unter Schritt 5: Prüfen, ob Vollmacht und Patientenverfügung vorhanden sind Um rechtsverbindliche Handlungen für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen vornehmen zu dürfen und um Auskünfte bei Behörden zu erhalten, ist eine Vollmacht erforderlich. Prüfen Sie auch, ob eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht existiert. ung_node.html

5 Schritt 6: Bedarfsgerechte Unterstützung finden Abhängig vom Umfang des Betreuungsbedarfs / der Pflegebedürftigkeit kommen unterschiedliche Maßnahmen und Angebote zur Erleichterung der Situation in Betracht. Einfache Unterstützungsmöglichkeiten insbesondere im hauswirtschaftlichen Bereich und für den Notfall Hausnotruf / Mobilnotruf Essen auf Rädern / Menüservice Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hilfen im Alltag Alltagsbegleitung (Pflege, Hauswirtschaft, Demenzbetreuung) Wohlfahrtsverbände und freie Anbieter, teilweise auch Pflegedienste Unterstützung für Personen mit Betreuungs- / Pflegebedarf, die - zumindest zeitweise - noch alleine in der eigenen Wohnung leben können: Ambulante Pflege Tagespflege / Nachtpflege Haushaltsnahe Dienstleistungen / Hilfen im Alltag Betreuungsangebote für Demenzkranke Alltagsbegleitung (Pflege, Hauswirtschaft, Demenzbetreuung) Entsprechende Angebote finden Sie u.a. in den Portalen der Krankenkassen oder über weitere Informationsquellen im Internet Demenzbetreuung: Fachstelle für pflegende Angehörige Weitere Informationsmöglichkeiten siehe Schritt 2 Unterstützung für Personen mit größerem Betreuungs- / Pflegebedarf: Stationäre Pflege Tagespflege / Nachtpflege 24-Stunden-Pflege Betreuungsangebote für Demenzkranke Alltagsbegleitung (Pflege, Hauswirtschaft, Demenzbetreuung) Entsprechende Angebote finden Sie u.a. in den Portalen der Krankenkassen oder über weitere Informationsquellen im Internet Weitere Informationsmöglichkeiten siehe Schritt 2 Haushaltshilfen und Pflegekräfte aus Osteuropa über Agentur für Arbeit Vermittlung/Haushaltshilfen/index.htm

6 Prüfen, ob weitere Pflegehilfsmittel erforderlich sind Sprechen Sie die Krankenkasse Ihres Angehörigen an, wenn Hilfsmittel wie Rollstuhl, Toilettenstuhl, Pflegebett, Inkontinenzprodukte usw. erforderlich sein sollten. Manche Hilfsmittel bekommt man auch ohne Pflegestufe über die Krankenkasse. Auch Sanitätshäuser beraten und informieren, welche Hilfsmittel es gibt und wie diese finanziert werden können. Pflegekurse für pflegende Angehörige Wohnraumanpassung Kranken- und Pflegekassen Beratungsstellen unter Schritt 2 Schritt 7: Abschluss von Verträgen und Testphase Testen Sie, ob die gewählte Form der Betreuung / Pflege tatsächlich den Erfordernissen entspricht. Beachten Sie hier auch die Vertragsbestimmungen falls eine Kündigung erforderlich werden sollte. Sofern Sie oder die pflegebedürftige Person mit der gewählten Betreuungs-/Pflegeart nicht zurechtkommen oder Änderungen erforderlich werden, scheuen Sie sich nicht, dies anzusprechen oder ggf. auch den Anbieter zu wechseln. Schritt 8: Vorbereiten auf Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) Bei ambulanter Betreuung / Pflege führen Sie am besten ein Pflegetagebuch als Nachweis der benötigten Pflege. Pflegetagebücher erhalten Sie bei Pflegekassen, Verbraucherberatungen oder zum Download im Internet. Achtung: der Pflegebedarf wird nach Zeitwerten für einzelne Verrichtungen und nach der Art der Unterstützung, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität erforderlich ist, berechnet. Auch der hauswirtschaftliche Bedarf wird berücksichtigt. Darüber hinaus prüft der MDK-Gutachter bzw. die Gutachterin, ob und wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist (Demenz) und ob deshalb zusätzliche Betreuung erforderlich ist. Informieren Sie sich gut, denn es geht hier um finanzielle Leistungen, die eine gute Betreuung / Pflege gewährleisten sollen. Stellen Sie sicher, dass Sie am Begutachtungstermin persönlich dabei sein können und bitten Sie ggf. auch weitere Pflegepersonen um ihre Teilnahme. Informationen zur Begutachtung finden Sie unter Auf dieser Seite finden Sie auch die Richtlinien zur Pflegebegutachtung und können nachlesen, welche Verrichtungen wie berücksichtigt werden.

7 Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II soll sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff ändern. Dies wird vorab im Rahmen von zwei Modellprojekten erprobt, die bereits begonnen haben. Künftig sollen Punkte vergeben werden, die abbilden, wie weit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Anhand der Ergebnisse der Prüfung sollen die Pflegebedürftigen in einen von fünf Pflegegraden eingeordnet werden. Vorabinformationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit unter Schritt 9: Pflegeeinstufung überprüfen, bei Bedarf Widerspruch einlegen Einige Zeit nach der Begutachtung durch den MDK erhält Ihr pflegebedürftiger Angehörige einen Bescheid über die Einstufung und Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie eine Kopie des Gutachtens. Falls das Gutachten fehlt, fordern Sie es bei der Pflegekasse an. Sind Sie nicht mit der Entscheidung einverstanden, legen Sie Widerspruch ein. Benötigen Sie hierbei Unterstützung, wenden Sie sich an die unter Schritt 2 aufgeführten Beratungsstellen. Schritt 10: Informieren und prüfen, ob weitere Ansprüche bestehen Schwerbehindertenausweis Zentrum Bayern Familie und Soziales Rentenversicherung für Pflegepersonen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen Agentur für Arbeit Beruf/Pflichtversicherung/index.htm

8 Herausgeber: August 2014

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