Jahresbericht 2006 / 2007

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1 Jahresbericht 2006 / 2007

2 Geleitwort des Präsidenten 2007 war ein Jahr der Freude und des Glücks für unseren Verband. Trotz einiger Turbulenzen konnten wir dank der Fähigkeiten des Zentralausschusses, des gesamten Generalsekretariats und unseres lang jährigen Freundes Max Perrenoud unser 50-Jahr-Jubiläum feiern. Der Zentralpräsident war sehr glücklich über die zahlreichen Besucher, über alle, die für den Verband der Routiers Suisses gearbeitet haben, und besonders über den Besuch unserer Gründungsmitglieder, die trotz hohem Alter am Fest teilgenommen haben war ebenso ein gutes Jahr nach harten Verhandlungen mit Partnern und Unternehmen. Dank der erfolgten Zusammenarbeit konnten wir unsere Mitgliederzahlen erheblich verbessern. Ich will mich bei Ihnen für das Vertrauen und die Freundlichkeit, welche ich bei Begegnungen spüre, bedanken. Ich sende Ihnen die herzlichsten Grüsse und freue mich auf eine konstruktive, erfolgreiche Zukunft mit wenig Einschränkungen. Bernard Stähli Zentralpräsident Dank den Routiers Suisses und dem Einsatz unseres Generalsekretärs, der zwar manchmal auch kritisiert wird, konnten wir die Regelung der Probleme mit der Pensionskasse von Friderici wesentlich vorantreiben. Nach schwierigen Jahren konnten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen die Pensionskassenguthaben für alle Chauffeure gesichert werden. Als Zentralpräsident versuche ich die Interessen der Chauffeure immer im Einklang mit meinem Gewissen zu verteidigen. Es ist nicht immer einfach, Entscheidungen zu treffen, die allen gerecht werden. Ich denke aber, dass ich die letzten Jahre zusammen mit dem Zentralausschuss und dem Büro auf dem richtigen Weg war. Die Kontakte mit Astag, den Versicherungen und anderen Partnern zeigen, dass wir auf gutem Weg sind. Während den letzten beiden Jahren meiner Amtszeit werde ich mich ebenso mit voller Kraft dafür einsetzen, damit unser Verband weiterhin blüht und wir über Mitglieder werden.

3 Geleitwort des Generalsekretärs Vor Jahren hat man der Transportwirtschaft keine guten Aussichten gegeben. Vielfach versuchte der Gesetzgeber den Schienentransport zu unterstützen, Investitionen ins Strassennetz wurden gebremst, jede noch so kleine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene wurde gefeiert und jetzt macht SBB Cargo 190 Mio Fr. Verlust. Die Transportunternehmer schlagen vor, SBB Cargo aufzukaufen, und lancieren damit einen PR-Gag erster Klasse. Verlagerung scheint nicht so einfach zu sein. Einseitige Gesetzgebung und Subventionierung mit der grossen Kelle reichen nicht. Für den Kunden kann Bahntransport noch so billig sein wenn der Service nicht klappt, interessiert s ihn nicht. Der Strassentransport ist anders. Wir bieten Service bis zum eingeräumten Gestell im 7. Stock, pünktlich und zuverlässig. Guter Service ist etwas wert und der Kunde bezahlt dafür. Was haben wir, was die Bahn nicht hat? Wir sind flexibel und passen uns den Kundenbedürfnissen an. Dafür muss ein Transportunternehmen gut organisiert und strukturiert sein und darüber hinaus über motivierte Mitarbeiter verfügen. Wenn beides zusammenkommt, ist die Basis für Erfolg gelegt. Bei der Bahn scheint beides zu fehlen. Die Motivation der Chauffeure ist in den letzten Jahren besser geworden. Exzesse bei Wochenstunden wurden vermindert und die Löhne wurden verbessert. Durch Auflösung oder Verkauf von Problemfirmen haben viele Fahrer gelernt, wie es ist, in einer gut organisierten Firma zu arbeiten. Nachhaltige Zufriedenheit hängt nicht mit Motorenleistung, Zylinderzahl und der Anzahl Scheinwerfer zusammen. Effiziente Arbeitsorganisation ohne Leerläufe, keine Probleme mit dem Gesetz, verdienter Feierabend, vernünftige Entlöhnung und ein dankbarer Chef heben Stimmung und Moti vation. Für die Zukunft stehen neben der Wirtschaftslage weitere Dinge an, welche den Arbeitsalltag der Chauffeure intensiv beeinflussen. Lange schon warten wir auf eine Anpassung der ARV. Mehr Flexibilität und mehr Verantwortung der Vorgesetzten wäre gefordert. Die EU hat inzwischen eine solche Regelung. In der Schweiz sind wir noch nicht so weit. Zusätzlich haben wir nun ein Jahr Erfahrung mit dem digitalen Fahrtenschreiber. Die einen Geräte nerven zwar ein wenig, im Grossen und Ganzen führen die neuen Fahrtenschreiber zu mehr Ehrlichkeit und weniger Wettbewerbsverzerrung. Der volle Effekt wird sich erst in 3 bis 4 Jahren zeigen. Auf die Einführung der obligatorischen Weiterbildung freuen wir uns besonders. Wir verfolgen das Ziel, dass die Kompetenz eines Chauffeurs auf das Niveau eines Fachmannes kommt, der seinen Kunden, dem Chef und den Behörden ohne Zweifel erklären kann, was gut und was schlecht ist. Weg von den Räubergeschichten am Stammtisch, hin zum seriösen Berufsmann. Je mehr Chauffeure nach dieser Einstellung leben, desto besser wird das Ansehen des Berufsstandes und desto besser ist die Motivation. Wissen ist Macht oder bringt zumindest gesundes Selbstvertrauen. Beeinflussen Sie Ihren Arbeitstag selbst. Ihr Berufsverband unterstützt Sie. David Piras Generalsekretär Auch wenn die Wirtschaftslage ein wenig nachlassen sollte, erwarten wir, dass Transportunternehmen weiterhin auf diese Werte zählen.

4 Der Verband Strassentransport ist notwendig. Es gibt keine flexiblere Möglichkeit, Güter zuverlässig und kostengünstig zu verschieben. Für zuverlässigen und qualitativ guten Strassentransport braucht es gute Chauffeure. Der Verband Routiers Suisses hat die Aufgabe, die Interessen der Chauffeure zu vertreten. Der Beruf des Chauffeurs soll interessant, erfüllend und gut entlöhnt sein. Mitglieder sollen Freude an ihrer Arbeit haben und diese kompetent und zuverlässig ausführen können. Der Verband kämpft für die Bedürfnisse seiner Mitglieder bei Behörden und Auftraggebern, zusätzlich versucht er, seine Mitglieder fitter für die Bedürfnisse des Marktes zu machen. Der Verband ist Informationsplattform für den Berufsstand. Mit unseren Angeboten in Sachen Weiterbildung und dem SWISS CAMION als Informationsquelle ist der Chauffeur immer auf dem neuesten Stand, um den Anforderungen gerecht zu werden. Um die Einsatzfreude zu erhalten, bemühen wir uns immer wieder um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Nur ein zufriedener Chauffeur leistet erstklassige Arbeit. Unser Einsatz dient der langfristigen Sicherung des guten Angebotes der Transportbranche gegenüber der Wirtschaft, somit der Festigung und Stärkung der gesamten Wirtschaft und natürlich der Sicherung der eigenen Arbeitsplätze. Les Routiers Suisses tragen täglich zur Leistungsfähigkeit der Wirtschaft bei. Ein zufriedener Chauffeur verbessert die Konkurrenzfähigkeit seiner Kunden. Die ca Mitglieder von Les Routiers Suisses sind in 38 regionale Sektionen aufgeteilt, die ein attraktives, unabhängiges Jahresprogramm mit unterschiedlichen Schwerpunkten technischer oder gesellschaftlicher Art anbieten. Dazu kommt ein breit gefächertes Schulungsangebot zur beruflichen Weiterbildung. Die Koordination sowie die Organisation von nationalen Veranstaltungen und Anlässen erfolgt über das Generalsekretariat in Echandens. In der Zukunft mit den kommenden Umwälzungen im Transportgewerbe wird es mehr denn je nötig sein, dass die Interessen des Chauffeurs durch einen starken Verband vertreten werden. Les Routiers Suisses kämpfen für die Bedürfnisse der Berufsfahrer und eine gesellschaftsverträgliche Umsetzung des Strassentransportes. Aktivmitglieder Als Aktivmitglied wird aufgenommen, wer seinen Lebensunterhalt mit dem Fahren von Nutzfahrzeugen verdient. Dabei ist es unwichtig, welcher Gewichtsklasse die Fahrzeuge zugeordnet sind oder ob sie zum Güter- oder Personentransport verwendet werden. In die Kategorie Selbstfahrer werden Fahrer aufgenommen, die mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind und die das unternehmerische Risiko selbst tragen. Die Kategorie umfasst sowohl Vertragsfahrer wie auch Selbstfahrer. Die Mitglieder dieser Kategorie profitieren von einem auf sie zugeschnittenen Rechtsschutz sowie weiteren Dienstleistungen. Passivmitglieder Sehr wichtige Passivmitglieder sind die Relais. Als Relais können Hotels, Gasthäuser und Restaurants aufgenommen werden. Die Relais weisen sich durch eine besondere Wertschätzung dem Berufsfahrer gegenüber aus und erhalten als Gegenleistung das Relais-Schild, das nicht nur bei Berufsfahrern über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügt. Als kaufmännische Freunde werden Einzelpersonen oder Firmen aufgenommen, die sich im Umfeld unseres Berufes betätigen und sich aus Sympathie unserem Verband anschliessen. Sympathisanten unseres Verbandes ausserhalb des Umfeldes der Routiers Suisses werden als Freunde bei uns aufgenommen. Sie können von unseren Vergünstigungen profitieren. Der Verband besteht aus 38 regionalen Sektionen, welche eigene Vorstände und Organe besitzen. Die Sektionen sind selbstständige Vereine, deren Statuten aber mit den Statuten des Verbandes abgestimmt sind. Mitglieder werden aufgrund des Wohnortes den Sektionen zugeteilt. Die Sektionen verrechnen einen freiwilligen Mitgliederbeitrag, mit welchem Sektionsaktivitäten finanziert werden. Die Sektionen funktionieren als Bindeglied zwischen Mitglied und Verband, um Vorschläge und Anregungen in den Verband einzubringen und Entwicklungen im Verband anzuregen und zu beeinflussen. Oberstes Organ des Verbandes ist die Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden durch die Sektionen bestimmt. Die Delegiertenversammlung hat die Aufgabe, die Mitglieder des Zentralausschusses und der Verbandskommissionen zu wählen, die Verbandsstatuten festzulegen, die Geschäfte zu überwachen und

5 Mitgliederbeiträge festzulegen. Zur Aufgabe der Überwachung gehört die Erteilung der Decharge der untergeordneten Organe. Die Delegiertenversammlung tagt alle zwei Jahre. Der Zentralvorstand besteht aus je einem Vertreter jeder Sektion, Zentralausschuss und Kommissionspräsidenten. Der Zentralvorstand hat die grösste Entscheidungsgewalt im Verband. Er hält mindestens zwei Sitzungen pro Jahr. André Frossard Susanne Gobet-Rothenbühler Martin Steffen Thomas Schöni Geschäftsprüfungskommission Yves Wüthrich Präsident Oscar Dubosson Sepp Enz Vinzenz Gangl Francois oberson Generalsekretariat (Stand ) David Piras Generalsekretär Hanspeter Steiner Chefredaktor Marina Gjorgjievski Finanzen, Versicherungen Sepp Bamert Mitgliederberatung Aline Contesse Rechtsschutz Walter Marti Berufsbildung Emmanuel Neuhaus Redaktor Ruth Piras Berufsbildung Marylaure Volery Buchhaltung Katharina Wyrsch Berufsbildung Der Zentralausschuss leitet und beaufsichtigt die Tätigkeiten des Verbandes. Er besteht aus fünf Mitgliedern, davon Zentralpräsident und Vizepräsident. Er tagt häufiger und regelt mit dem Generalsekretär die laufenden Geschäfte. Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Verbandsrechnung und die Tätigkeiten des Generalsekretariates und Zentralausschusses. Zusätzlich zur Geschäftsprüfungskommission prüft eine von der Delegiertenversammlung gewählte Kontrollstelle die Buchführung. Die Berufsbildungs- und Verkehrskommission hat die Aufgabe, die berufliche Weiterbildung der Berufsfahrer zu unterstützen und voranzutreiben. Das Generalsekretariat führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Neben den Sektionen ist es permanent besetzte Anlaufstelle für Mitglieder in allen Fragen. Sämtliche Mitarbeiter im Generalsekretariat verstehen die deutsche und französische Sprache. Zentralausschuss Bernard Stähli Peter Berger Yvan Roulin Markus Odermatt Hanspeter Jakob Zentralpräsident Vizepräsident Berufsbildungskommission Christian Kündig Präsident Reto Derungs Die hauptsächlichen Aufgaben des Verbandes betreffen Mitgliederberatung, Verkehrspolitik Weiterbildung und Pflege der Arbeitsbedingungen. Die Mitgliederberatung wurde in den letzten zwei Jahren bedeutend verbessert. Neben unserer eigenen Mitgliederberatung zählen wir auf die Rechtsschutzversicherungen CAP und DAS. Soweit das Mitglied über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, werden intensivere Fälle an den Rechtsschutz weitergegeben. Der Rechtsschutz verzeichnet etwa einen Drittel der Probleme mit Unfällen, einen weiteren Drittel mit Bussen. Unfälle und Bussen sind aber in den letzten Jahren eher rückläufig. Anstiege sehen wir bei Arbeitsrecht und Problemen mit der Schadenregelung von Versicherungen. Nach einer heftigen Serie LSVA- Problemen im Jahr 2004 haben wir 2007 keinen ernsthaften Fall mehr verzeichnet. Der Einsatz unserer Rechtsschutzversicherungen und unser Einfluss auf die Oberzolldirektion haben geholfen. Seit wir die Mitgliederberatung intensiver analysieren, zeigt es sich stärker, wo der Schuh drückt. Angefragt werden wir hauptsächlich wegen Unfällen, Bussen und Problemen mit Arbeitsverhältnissen. Im letzten Jahr sind über Anfragen eingegangen. Die Zahlen zeigen, dass Probleme mit Arbeitszeiten, Lohn und Arbeitsbedingungen überwiegen. Unsere hauptsächlichen Probleme liegen nicht unbedingt in der Verkehrspolitik, sondern eher bei Wirtschaft und Ar-

6 beitsmarkt. Dank der Landesvereinbarung und regionalen Erweiterungen mit der Astag konnte die Lage oft entschärft werden. Wir werden die Sektionen unterstützen, zusätzliche regionale Erweiterungen aushandeln und die Landesvereinbarung erweitern. Zudem haben wir Kontakte mit dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und dem Staatssekretariat für Wirtschaft aufgebaut und werden diese intensivieren. Unfälle und Verkehrsprobleme haben sich in den letzten Jahren laufend ein wenig reduziert. Die Chauffeure wie auch die Polizei haben in den letzten Jahren viel dazugelernt. Ungerechtfertigte Verzeigungen haben sich reduziert. Ebenso geben die Chauffeure immer weniger Anlass zu Anzeigen. Ein Bericht des BfU hat gezeigt, dass in der Mehrzahl der Unfälle andere Verkehrsteilnehmer schuld sind. Trotzdem müssen wir auch in Zukunft zeigen, dass wir Profis sind, die mit den schwächeren Verkehrsteilnehmern einen toleranten Umgang zeigen und mit unserer Voraussicht und Geduld gelegentlich Fehler der anderen nicht zum Unfall werden lassen. Es liegt aber auch an uns allen, an denjenigen zu arbeiten, die sich durch zu wenig Abstand, Elefantenrennen, Vorhängen in den Seitenfenstern und SMS-Schreiben in der Kabine auszeichnen. Es sind ein paar wenige, die das Ansehen des Berufsstandes negativ beeinflussen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Der SWISS CAMION wird in Zukunft noch mehr Gewicht auf berufsspezifische Informationen legen. Neben den Berichten über Fahrzeugtechnik werden Informationen zur Berufsausübung stärker in den Vordergrund treten. Ebenso wird der Teil Weiterbildung vergrössert. Das Layout wurde letzten Winter überarbeitet und modernisiert. Der SWISS CAMION umfasst 40 bis 48, gelegentlich sogar 56 Seiten gut aufbereitete Information. Wir stellen fest, dass die Zeitschrift im Markt sehr gut bekannt ist und geschätzt wird. Wir werden zudem wieder versuchen, den SWISS CAMION selektiv an grössere Tankstellenkiosks zu bringen. Im Jahr 2007 haben wir 2200 Teilnehmer an Verkehrssicherheitskursen verzeichnet, für 2008 sind weit über 3000 Teilnehmer vorgesehen. Vorläufig sind die Kurse für die Teilnehmer kostenfrei. Sie werden für die obligatorische Weiterbildung für Chauffeure angerechnet. Kursdaten sind im SWISS CAMION oder auf Internet. Wir haben in den letzten Jahren eine Gruppe sehr guter Kursleiter aufgebaut, die fachlich, methodisch und didaktisch auf sehr gutem Stand ist. Es sind Berufsleute mit sehr guten beruflichen Kenntnissen, die ihr Wissen mit Freude weitergeben und die Probleme im Berufsalltag bestens kennen. Langfristig gehört die Weiterbildung zu unserer Kernstrategie. Durch verbesserte berufliche und persönliche Kompetenzen wird die Arbeitsleistung nachhaltig verbessert und Chauffeure werden gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Behörden glaubhafter. Dadurch verbessert sich auch das Ansehen des gesamten Berufsstandes, was wiederum Einfluss auf die Arbeitsbedingungen hat. Neben obligatorischen Weiterbildungsaktivitäten wird auch das Niveau für Berufseinsteiger angehoben. Durch eine erweiterte Prüfung werden zum Einstieg bedeutend mehr berufliche Fähigkeiten verlangt. Wer Chauffeur werden will, wird sich besser überlegen, ob er dafür geeignet ist und inwieweit der Ausbildungsaufwand mit der Entlöhnung zusammenpassen wird. Da der Aufwand grösser ist, wird es auch notwendig sein, dass Arbeitgeber die bestehenden Chauffeure besser pflegen und halten. Bisher hat die Transportbranche sehr viele gute Chauffeure aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen verloren und diese laufend mit neuem Personal ersetzt. Dies wird man sich nicht mehr so einfach leisten können. Es geht nicht darum, sinnlose und überhöhte Einstiegshürden zu schaffen. Wir brauchen aber gut ausgebildete, stolze Berufsleute, die Freude an ihrer Arbeit haben. Lernen durch Schaden und Unfälle können wir uns nicht leisten. Aus- und Weiterbildung ist der richtige Weg dazu. Dadurch, dass wir im letzten Jahr die Zusammenarbeit mit den Versicherungen selbst in die Hand genommen haben, sind wir in der Lage, unseren Mitgliedern bedeutend bessere Angebote zu machen. Wir haben die Zusammenarbeit auf Allianz und die Helsana-Gruppe fokussiert. Unsere Mitgliedschaft gehört zu den bevorzugten Kunden und erhält Prämienvorteile. Allianz wird zur Erfolgsstory. Inzwischen haben Routiers-Mitglieder rund Versicherungspolicen bei Allianz. Die Prämien sind günstig und die Schadenregulierung ist seriös. Allianz hat inzwischen gesehen, dass Chauffeure weit sicherer unterwegs sind als der Rest der Versicherungsnehmer. Allianz garantiert uns daher auch in Zukunft tiefe Prämien und Rabatte für Chauffeure. Mit Helsana haben wir neu verhandelt und

7 dieselben Preisvorteile bei Sansan, Avanex und Progres erhalten. Durch die eigene Bearbeitung und den Wegfall des Brokers haben wir Mehraufwand, welchen wir aber mit dem Wegfall der Brokergebühren kompensieren können. Die Schweiz tut sich immer noch sehr schwer mit Anpassungen an europäische Bestimmungen. Das Transportgewerbe arbeitet sehr stark grenzüberschreitend. Leider wurde die Anpassung der ARV vom Bundesrat immer wieder verschoben. Zu grosse Unterschiede zur europäischen Gesetzgebung können wir uns nicht leisten. Wir hoffen, dass die Anpassung bald gemacht wird. Entgegen unseren Wünschen wurde die LSVA erhöht. Verschiedene Transportunternehmen haben Einsprache erhoben. Die Lizenz zeigt langsam die ersten Verbesserungen am Transportmarkt. Verschiedene unseriöse Transportfirmen konnten zum Verschwinden gebracht werden. Auch wenn die Lizenz auf der Strasse wenig gezeigt werden muss im Hintergrund läuft einiges. Die gut laufende Wirtschaft hat die Sorgen um LSVA, Dieselpreis und Preisdruck von Kunden ein wenig vergessen lassen. Die Löhne haben sich in den letzten zwei Jahren verbessert. Wenn man die Börsenkurse ansieht, ist aber damit zu rechnen, dass die Wirtschaftslage wieder schlechter wird und das Arbeitsleben wieder mehr Sorgen bereitet. Die Jahre der grossen Umstrukturierungen wegen der LSVA sind zwar grundsätzlich vorbei. Allerdings werden auch in den kommenden Jahren gewisse Firmen nicht überleben. Wichtige Strassenbauprojekte sind in der Schweiz in Vorbereitung. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa bestehen in der Schweiz aber sehr viele Möglichkeiten für Anwohner, Behörden und Umweltschutzverbände, Einsprachen aller Art zu machen. Die Schweiz ist klein und eng und im Gesetz hat privates Landeigentum einen hohen Stellenwert. Erweiterungen der A1 zwischen Bern und Zürich sind geplant. Die Franzosen haben vor acht Jahren gestreikt, die Italiener letztes Jahr gebracht hats nicht viel. Die Dieselproduzenten freuen sich an den hohen Preisen und der Staat verdient mit. Politische Unterstützung für eine Senkung der Abgaben auf Treibstoffen ist nicht zu finden. Es ist wichtig, dass Transportunternehmen den Treibstoffpreis in ihre Kostenkalkulationen einbeziehen und die erhöhten Kosten an die Kunden weitergeben. Es liegt an uns, darauf zu achten, dass die Chauffeurlöhne deswegen nicht unter Druck geraten, und an den Transportunternehmern, dass die Kunden die Mehrkosten tragen. Langfristig hoffen wir darauf, dass die Fahrzeughersteller ihre Forschungserfolge mit Alternativenergien in die Produktion umsetzen können. Ob mit Diesel, Wasser oder sonst was Hauptsache, es rollt und es braucht einen Chauffeur. Seit ist eine Landesvereinbarung mit der ASTA in Kraft, welche die Basis der Anstellungsverhältnisse regelt. Dazu sind regionale Erweiterungen notwendig, die Lohn und andere regionale Details regeln. In folgenden Regionen bestehen solche Vereinbarungen: Bern Waadt Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug Zürich In Regionen mit vorhandenen Vereinbarungen werden arbeitsrechtliche Probleme grundsätzlich vernünftiger diskutiert und können einfacher und speditiver geregelt werden. Aufgrund von Aktionen der UNIA hat die Astag die Verhandlungen zeitweise eingestellt. Seit wenigen Monaten sind in verschiedenen Regionen wieder Verhandlungen im Gange. Wir wollen in Zukunft in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern und den Sektionen weiterhin eine Strategie verfolgen, die Ihnen wieder mehr Freude am Fahrerberuf macht. Einige lang gepflegte Projekte kommen jetzt in die Umsetzungsphase. Die Vereinbarungen mit der Astag verbessern die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche. Weiterbildung schafft Kompetenz und Ansehen. Sie sind dabei! Freuen Sie sich auf die Zukunft!

8 Ehrungen zum 25-Jahr-Jubiläum 2006 Aargau Barbey Victor Berz Paul Bracher Willy Dirren Hermann Götsch Markus Isch Hansruedi Kaufmann Leo Kaufmann Martin Lüscher Max Merz Walter Müller Jost Rappo Otto Rhiner Urs Rothacher Dieter Schnegg Walter Steinmann Hans Wintermantel Kurt Woodtli Daniel Woodtli Otto Beider Basel Froessl Mari Gaberell Michel Keilwerth Rolf Mohn Urs Weber Marcel Wenger Thomas Bern Allenbach Arthur Burri Andreas Clare Jun. Peter Geisser Marcel Gerber Hanspeter Gilgen Otto Hanhart Roland Jaggi Kurt Keller Hans Kissling Markus Lengacher Manfred Locher Walter Schneider Daniel Siegenthaler Wolfgang Widmer Christian Wyttenbach Andreas Zimmermann Walter Ziswiler Beat Bienne-Seeland Daumüller Roger Dreyer Robert Egger Martin Habegger Fritz Häni Hans Hofer Max Hofmann Fritz Johanovits George Josephides Daniel Münger Werner Schöni Rolf von Aesch Suzanne La Broye Blanc Paul Chappuis Alain Cornamusaz Marcel Meyer Joseph Peclat André Ruedi Olivier Fribourg Blaser Jakob Gross Peter Habegger Bernhard Huber Anton Limat Pascal Wenker Jean Zwahlen Reinhart Genève Jaquet Jean-Luc Luethi Werner Vaucher-de-la-Croix Alcide Glarus Baldassin Renzo Beglinger Jakob Ebnöther Engelbert Gmür Siegfried Gmür Walter Hinterseer Heinz Hunold Karl Jenni Hanspeter Mathis Christian Rüegg Franz Schmid Benedikt Zimmermann Thomas Graubünden Berger Remo Dupont Birgit Frunz Stefan Gadient Florian Niedermann Urs Thomann Otto Lausanne-Riviera Blanc Alain Comte Gérald Maillard Claude Ogay Jean-Jacques Luzern Bucher Ernst Duss Ernst Hofmann Peter Hofstetter Josef Kumschick Erwin Odermatt Urs Schmid Walter Schurtenberger Anton Sidler Urs Wüst André Morges-La-Côte Barmaverain Christian Baudin Serge Blanchet Paul Bosson Gérald Defferrard Georges Ischi Pierre-Alain Kiener Jean-Pierre Stucki Alain Tschalär Patrick Neuchâtel Barben Pierre-André Cachelin Francis Coutaz Patrick Droz Philippe Flückiger Yvette Fritschi Olivier Grimm Roland Iseli Thierry Montandon Josiane Nobs Peter Pellaton Jean-Bernard Steiner René Tschantz Francis Nord Vaudois Gacon Robert Gasser Rupert Oulevay Philippe Ray Michel Oberwallis Domig Reinhard Eggel Josef Obwalden Abächerli Fredy Frank Mathilda Gafner Markus Isenegger Erwin Spichtig Otti Teuscher Jakob Säntis Bernhardsgrütter Walter Brunner Hans Bühler Peter Erne Walter Eugster Hans Geissberger Walter Grässli Christian Grob Gallus Haag Bruno Haudenschild Rudolf Kielholz Helene Knaus Felix Scherrer Armin Schläpfer Eduard Schmid René Stebler René Weber jun. Alfred Solothurn Hagmann Stefan Häner Otto Müller Andreas Nerlich Heinz Ruf Peter Ryf Christian Wicky Josef Schwyz Amrein Beat Amrein Josef Annen Walter Curiger Gertrud Föhn Stefan Israng Marcel Kündig Christian Lüönd Josef Lüönd Martin Schuler Arthur Zwyssig Guido Tessin Cerboni Joe Luraschi Luca Meiza Dario Rinaldi Giampiero Uri Arnold Werner Valais-Plaine du Rhône Buthey Nestor Elsasser Pierre Gillioz Christian Théodoloz Jean-Michel Varone Charly Vieux Comté Aeby Jean Defferrard Jean-Marie Frossard André Gaillard Bernard Glauser Albert Monney Bertrand Nissille Christian Pasche Jean-Marc Pastore Michel Schneiter Laurent Zug Bitzi Josef Hausheer Franz Hediger Guido Hürlimann Xaver Iten Josef Schildknecht Gerold Zürich Beeler Werner Casagrande Oliviero Chopard René-Charles Ebnöther Bruno Frei René Graber Rolf Knoblauch Rudolf Kramer Ernst Krebs Alfred Scherrer Rolf Schumacher Brigitte Speck Jürg Thalmer Georges Wäspe Ernst Nidwalden Achermann Bruno Emmenegger Alfred Limacher Ruedi Mathis Ernst Odermatt-Gander Alois Zwyssig Josef St. Galler Oberl.-Rheintal Arnold Paul Grässli Hans Hasler Paul Lippuner Walter Nigg Bernhard Reichert Armin Zaugg Christian Jura Baume Jean-Paul Castelli Claude Charmillot Willy Glauser Roland Holzer Jean-Claude Ledermann Jean-Daniel Nikles Bice Pretat Jean-Marie Voumard Serge Wyss Heinz Berner Oberland Abegglen Peter Affolter Fritz Bähler-Krenger Helene Baumann Hans Berger Martin Bühler Gottfried Bühler Hanspeter Duff Marcel Eggen Christian

9 Ehrungen zum 25-Jahr-Jubiläum Fahrni Fritz Gerber Daniel Gerber Edgar Giger Fritz Gurtner Ivan Heger Paul Klötzli Rudolf Krebs Urs Meyer Albert Oesch Martin Oswald Susi Plattner Andreas Reust Hanni Rüegsegger Oskar Rufener-Schütz Christian Schneiter Hans Schwendimann Hans Stauffer Daniel Von Kaenel Hanspeter Zingg Beatrice Alpes Vaudoises-Chablais Boudry Didier Combremont Guy Hählen Gabrielle Huber Bertrand Mottier Olivier Pernet Jean-Luc Rossire Jean-Daniel Thurgau Bänziger Walter Bodenmann Hansruedi Ehrensberger Karl Fischer Kurt Giger Marcel Hubacher Peter Müller Hans Müller Kurt Roth René Tschäppeler Jürg Weber Werner Wehrli Heinz Dents-du-Midi Marietan Raphaël Mösching Silvain Udressy Henri-Joël Simmental-Saanenland Burgener Hans Schwizgebel Gérard Schwizgebel Jean-Cl. Von Grünigen Heinrich Schaffhausen Breitenmoser Andreas Straub Walter Wiesli Kurt Zürich-Oberland Arm Peter Bättig Marcel Braun Ueli Hess Brigitta Lüber Hanspeter Müller Hanspeter Oberholzer Bruno Waldburger Bruno Belchen-Baselbiet Luttringer René Rudin Andreas Straumann Alex Emmental/Oberaargau Andermatt Beat Bähler Peter Bähler Urs Boss Robert Heiniger Andreas Kunz Peter Rüfenacht Walter Schaffer Markus Wiedmer Fritz Wüthrich Walter 2007 Aargau Baumann Rudolf Baumann Urs Bircher Rolf Brugger Hugo Eberhard Rudolf Fässler Urs Gammeter Harry Giezendanner Ulrich Hasler Walter Heuberger Karl-Heinz Hunziker Gotthold Jeanneret Roland Denis Jegerlehner Jun. Robi Küng Peter Lang Beat Löffel Hans Meier Peter Meier Walter Müller Hans Oppliger Beat Ott Gerhard Piani Romano Sandmeier Adolf Strobel Friedrich Wenger Marianne Widmer Guido Beider Basel Düblin Mario Peter Bruno Renz Nina Ris Charles Schoohf Karl Ewald Sommerhalder René Wanzenried Toni Wisler Hildegard Zanini Eduard Bern Aebischer Rolf Bähler Peter Bigler Rudolf Frei Käthi und Guido Gruber Jörg Guggisberg Beat Hänni Martin Herren Walter Joss Peter Kaiser Bruno Krähenbühl Doris Kramer Elisabeth Kunz Hans Läderach Anton Leibundgut Markus Lerch Urs Maurer Erwin Mischler Hans-Rudolf Moser Heinz Schüpbach Heinz Sterchi Hans von Niederhäusern Ulrich Bienne-Seeland Anliker Rudolf Arn Erwin Bigler Peter Jampen Fredy Kramer Markus Küng Walter Minder Ulrich Moret Heinz Möri Rudolf Morros Juan Perrenoud Max Rast Louise Roth Walter Schwitz Bruno La Broye Decorges Gilbert Lottaz Jean-Luc Maillard Daniel Mota Rito Manuel Sansonnens Bernard Von Grünigen Daniel Fribourg Aeby Gérard Baechler Michel Blaser Eric Gaberell Willy Jeannet Beat Jungo Armin Knuchel Herbert Kramer Hanspeter Ruffi eux Charles Schorro Guido Walther Klaus Zosso Michel Genève Brouty Olivier Chevalley Pierre-Louis Gascon Pierre-André Kneubühl Stéphane Schmoutz Manfred Vout Serge Dürst Marcel Holdener Pius Jud Bernhard Steiner Albert Graubünden Barandun Paul Battaglia Stefan Heil Reto Marti Buchli Daniel Rothlin Hansjörg Lausanne-Riviera Gerber Fritz Lehmann Frank Nicolet Daniel Rosset Jean-Claude Stauffer Jean-Pierre Vincent Pierre-André Zwahlen Irène Luzern Amrein Roland Amstad Jost Bucher Theo Christen Paul Furrer-Wüthrich Familie Güttinger Heidi Imbach Logistik A.G. Keller Alois Lustenberger Hans-Ueli Marti Jürg René Schorno Richard Stalder Toni Stirnimann Moritz Stirnimann Moritz Morges-La-Côte Baumgartner Michel Cotting Philippe Cugny Roland Goy Claude-Bernard Reymermier Norbert Neuchâtel Béchir René Bron Daniel Collomb Daniel Cuche Claude-André Froidevaux Alain Gendre Louis Maurer Thomas Perret-Gentil Jean-Jacques Zwahlen Pierre-Alain Nord Vaudois Anselmo René Corboz Jean-Paul D Epagnier Gilbert Devaud Pierre Eustache Raymond Huber Jean-Rudolph Reichenbach William Siozawa Iraci Midori Oberwallis Borter Reinhard Jentsch Paul Pfamatter Charli Schmidhalter Felix Anderhalden Kurt Enz Josef Gasser Walter Kaiser Walter Lienammer Heinz Mathis Roland Müller Guido Odermatt Hans Omlin Ernst Riebli Meinrad Sigrist Albert Von Weissenfl uh Anton Säntis Aerne Peter Bleiker Walter Eigenmann Andreas Fiechter Martin Gemperli Richart Graf Werner Haag Jakob Habermacher André Hafner Josef Hildebrand Hansrudolf Hochreutener Andreas Koller Felix Krieg Kurt Liechti Markus Mauchle Armin Niederer Bruno Pfändler Paul Preisig Werner Reichlin Anton

10 Ehrungen zum 25- und 50-Jahr-Jubiläum Rhyner Paul Roth Ernst Sonderegger René Stucki Bruno Solothurn Aebi Roland Mühlethaler Gerhard Reinhardt Markus Rubin Robert Schaad Walter Schwyz Amgwerd Paul Annen Peter Betschart Robert Hubli Walter Nauer Rudolf Ott Josef Reichlin Walter Rohrer Alois Steiner Franz Ulrich Bruno Tessin Alberti Josef Bassi Gustavo Devittori Luigi Menegalli Ilvano Rohrer Erwin Uri Baumann Franz Gisler André Herger Anton Inderkum Hans Zgraggen Urs Zürich Bachmann Werner Bernhard Sonja Bohler Bruno Burkhard Ueli Frei Walter Fritsch Bernhard Huber Mario Krüsi Peter Megert Eduard Montag René Neithardt Beat Sula Remzi Vögele Hugo Voney Daniel Wipf Hanspeter Zortea Bruno Nidwalden Barmettler Ernst Christen Heinz Hurschler Hanspeter von Burg Wolfgang Walker Josef St. Galler Oberl.-Rheintal Frei Hans Jura Bapst Henri Béguelin André Berlincourt Jean-Pierre Brügger Rudolf Harsch Olivier Hirschi Marcel Steiner Claude Tauran André-Alexis Thurgau Dönni Josef Eugster Markus Forrer Peter Fuchs René Geiges Roland Germann Ernst Holinger Kurt Langone Raffaele Looser Werner Marty Meinrad Neuenschwander Roland Roth Fritz Schönbächler Hermann Specker August Walser Otto A. Wüthrich Marcel Dents-du-Midi Bürki Fritz Donnet Francois Grept Gilbert Simmental-Saanenland Bach Ernst Buchs Adrian Eberhard Niklaus Ginggen Beat Hirschi Hansueli Jungen Walter Knutti Daniel Schaffhausen Heiniger Ernst Wiedmer Bruno Willener Werner Zimmermann Alexander 50-Jahr-Jubiläum 2007 Genève Bussard Louis-Henri Morges-La-Côte Chuard Michel Neuchâtel Fauguel Jacky Beider Basel Herzig Jean Berner Oberland Knutti Peter Morges-La-Côte Maillard Frida Bern Messerli Hansrudolf Riesen Hans Vieux Comté Millasson Gérard Valais-Plaine du Rhône Rosset Daniel Valais-Plaine du Rhône Ballestraz Jean-Mary Boulnoix Pascal Constantin Renée Délèze Charles-André Dessibourg André Germanier André Max Pierre-Michel Perruchoud Rémy Rossier Eddy Voeffray Marco Vieux Comté Aeberhard Jean Barras Jacques Bussard Dominique Dunand Pascal Golliard Christian Grivel Serge Limat Francis Lützelschwab Philippe Michoud Bernard Monnard Claude Risse Georges Roch Joseph Schafer Philippe Zug Fischlin Ernst Lüber Walter Michel Hans Muntwyler Bruno Nietlisbach Franz Berner Oberland Bähler Rudolf Brunner Robert Cicco Ottaviano Egger Fritz Gasser Paul Gyger Hans Jörg Peter Kohler Hans Krähenbühl Erich Kropf Hansruedi Leuenberger Hans Mühlheim Thomas Mürner Stefan Nyffeler Peter Rähm Rudolf Stoller Fritz Studer Willi Tissot Georges Trüssel-Hey Fritz Urfer Martin Zingrich Paul Alpes Vaudoises-Chablais Jaquillard André Lenoir Jean-Albert Michel Jean-Claude Nicolier Pierre-André Paschoud Bernard Pilet Denis Sauthier Stéphane Yersin Claude-André Zürich-Oberland Bodmer Eduard Buchmann Markus Buob Ursula Lanz Alfred Lehnherr Martin Luminati Marco Maurer Roland Müller Peter Thoma Peter Belchen-Baselbiet Brogli Agnes Bühler Josef Martin Felix Urs Hartmann Daniel Surer Heinz Emmental/Oberaargau Christen Markus Iseli Peter Krauer Karl Mischler Hansruedi Reber Ulrich Salzmann Andreas Steffen Andreas Trümpler Hans Wüthrich Hansrudolf

11 Unsere Mitarbeiter im Generalsekretariat Stand : Walter Marti, Aline Contesse, Ruth Piras, Hanspeter Steiner, Marylaure Volery, Katharina Wyrsch, David Piras, Marina Gjorgjievski, Sepp Bamert, Emmanuel Neuhaus Der Zentralausschuss Hanspeter Jakob, Bernard Stähli (Zentralpräsident), Ewald Nehlig, Peter Berger (Vizepräsident), Markus Odermatt

12 Statuten des Verbandes, 26. April 2008 KAPITEL I Name, Sitz, Dauer, Ziel Artikel 1 Unter dem Namen «LES ROUTIERS SUISSES» (SCHWEIZER BERUFSFAHRER) besteht seit der Gründung im Jahre 1957 ein politisch und kon fessionell neutraler, körperschaftlich organisierter Verband, ohne wirtschaftlichen Verbandsweck, nach Massgabe der vorliegenden Statuten und der Bestimmungen der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Artikel 2 Der Verband hat seinen Sitz in Echandens, am Domizil seines Generalsekretariates. Artikel 3 Die Dauer des Verbandes ist nicht begrenzt. Artikel 4 Ziel des Verbandes: Wahrung der Interessen der Berufschauffeure und des Stras sentransports Förderung der Kameradschaft und der gegenseitigen Hilfe leistung unter den Mitgliedern Förderung der berufl ichen Aus- und Weiterbildung der Berufs chauffeure Förderung der Verkehrssicherheit Angebot von Dienstleistungen an die Mitglieder KAPITEL II Mitgliedschaft im Verband Artikel 5 Der Verband setzt sich zusammen aus: a) Aktivmitglieder Berufsfahrer, die im Besitze des Lastwagenführerausweises oder von Führerausweisen anderer Kategorien sind, sofern sie berufl ich Transporte ausführen Selbstfahrer Lastwagenführerlehrlinge b) Passivmitglieder Freunde Kaufmännische Freunde Relais (Eigentümer, Pächter oder Geschäftsführer von Gaststätten, Restaurants oder Hotels) c) Senioren Mitglieder, die mindestens eine 15-jährige Mitgliedschaft im Verband Les Routiers Suisses aufweisen und 65 jährig oder älter sind d) Ehrenmitglieder Die Mitglieder sind gemäss Wohnort Sektionen zugeordnet. Sie sind im Verband durch Delegierte vertreten, die von der Sek tion gewählt werden. Artikel 6 Die Mitglieder entrichten eine einmalige Eintrittsgebühr und den Jahresbeitrag an den Verband. Der Verband ist befugt, ein Mitgliedschaftsgesuch ohne Grundangabe abzulehnen. Die Ehrenmitglieder haben keinen Beitrag zu leisten. Artikel 7 Der Verlust der Mitgliedschaft tritt ein: 1. Durch die Einreichung der persönlichen, schriftlich abgefassten Austrittserklärung, welche vor dem 30.September dem Generalsekretariat für das Ende des Kalenderjahres eingeschrieben einzureichen ist. 2. Durch Ausschluss als Folge eines Beschlusses des Zentral vorstandes oder des Zentralausschusses. Artikel 8 Die Mitglieder haften keineswegs persönlich für die Verbind lichkeiten des Verbandes. Der Verband haftet ausschliesslich mit seinem Verbandsvermögen. KAPITEL III Verbandsorgane Artikel 9 Die Organe des Verbandes sind: a) die Delegiertenversammlung b) der Zentralvorstand c) der Zentralausschuss d) das Generalsekretariat e) die Sektionen f) die Geschäftsprüfungskommission g) die Verkehrskommission h) die Berufsbildungskommission i) die Kontrollstelle Delegiertenversammlung Artikel 10 Zusammensetzung Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den Delegierten der Sektionen, dem Zentralvorstand sowie den Mitgliedern der Kom missionen, welche als Verbandsorgane bezeichnet sind, zusammen. Jeder Sektion steht das Recht zu, sich durch mindestens einen Delegierten vertreten zu lassen. Zählt eine Sektion mehr als zweihundert Mitglieder, hat sie für jedes weitere zweihundert der Mitglieder, oder Teile von zweihundert, Anrecht auf einen weiteren Delegierten. Dies wird auf Grund des Bestandes der Verbands mitglieder im betreffenden Sektionsgebiet per 31. Dezember des vorangehenden Jahres berechnet. Die Delegation einer jeden Sektion besteht zu mindestens zwei Drittel aus Aktivmitgliedern des Verbandes. Sämtliche Delegierten müssen Mitglieder des Verbandes sein. Jede Sektion wählt die Delegierten aus den Verbandsmitgliedern der Sektion. wahlberechtigt sind sämtliche Verbandsmitglieder des Sektionsgebietes. In jeder Sektionsdelegation amtet mindestens ein Mitglied, das dem Sektionsvorstand angehört. Sofern in einer Region keine Sektion mit funktionierenden Strukturen besteht, ist es Aufgabe des Verbandes, die Wahl der Delegierten gemäss den genannten Vorgaben durchzuführen. An der Abstimmung über Decharge-Erteilung nehmen die Mitglieder des Zentralvorstandes und der Ge schäfts prüfungs kommis sion nicht teil. Artikel 11 Befugnisse Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Ver bandes. Die ordentliche Delegiertenversammlung hat folgende Befugnisse: Wahl der Mitglieder des Zentralausschusses Wahl des Zentralpräsidenten und des Vize präsidenten Wahl der Kommissionen, welche Verbandsorgan sind, und deren Präsidenten Bestellung der Kontrollstelle Ernennung der Ehrenmitglieder Kontrolle der Geschäfte und der Verwaltungstätigkeiten des Zentralvorstandes, des Zentralausschusses und der Kommissionen Decharge-Erklärung an den Zentralvorstand, den Zentral ausschuss und die Kommissionen Festlegung des Jahresbeitrages und der Eintrittsgebühr Festlegung der Grundlagen der Verbandsziele Statutenrevisionen Beschlussfassung über individuelle Vorschläge der Sektionen betreffend Statuten oder Verbandsziele Artikel 12 Organisation a) Einberufung Die Delegiertenversammlung fi ndet alle zwei Jahre statt, in der Regel im Frühjahr. Die Delegierten werden mindestens acht Wochen im Voraus zur Delegiertenversammlung eingeladen. Die Sektionen können bis sechs Wochen vor der Abhaltung der Delegiertenversammlung schriftlich ihre begründeten Anträge beim Generalsekretariat einreichen. Die Traktandenliste zur Delegiertenversammlung wird den Delegierten spätestens vier Wochen vor der Versammlung zugesandt. b) Ausserordentliche Delegiertenversammlung Die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung hat zu erfolgen, wenn die Mehrheit des Zentralvorstandes oder alle Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission dies verlangen. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und muss be gründet werden. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen abgehalten werden. c) Traktandenliste Die Traktandenliste der Delegiertenversammlung wird vom Zentralvorstand festgelegt. Ohne gegenteiligen und ein stimmigen Beschluss der Delegiertenversammlung kann einzig über diejenigen Traktanden gültig verhandelt und Beschluss gefasst werden, die auf die Traktandenliste gesetzt wurden. d) Durchführung Die Delegiertenversammlung wird vom Zentralpräsidenten oder Vizepräsidenten geleitet. Dem Generalsekretariat obliegt die Protokollführung. e) Abstimmung und Wahlen Abstimmungen erfolgen durch das absolute Mehr sämtlicher Stimmen, der an der Versammlung anwesenden Stimm berechtigten. Bei einem zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr. Wahlen und Abstimmungen werden mit offenem Handmehr getätigt, es sei denn, dass mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten geheime Wahlen oder Abstimmungen verlangen. f) Berichterstattung Die Berichterstattung über die Delegiertenversammlung wird in der Verbandszeitung veröffentlicht. g) Spesen Die Reisespesen der Delegierten gehen zu Lasten der Sektionen.

13 Statuten des Verbandes, 26. April 2008 Zentralvorstand Artikel 13 Zusammensetzung Der Zentralvorstand setzt sich aus je einem Vertreter der Sektionsgebiete, dem Zentralausschuss sowie den Präsidenten der ständigen Kommissionen zusammen. Die Sektionsvertreter sowie ihre Stellvertreter werden an der Hauptversammlung ihrer Sektion von den Verbandsmitgliedern im Sektionsgebiet für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt und müssen dem Vorstand der Sektion angehören. Sie können sich nicht vertreten lassen. Artikel 14 Befugnisse Der Zentralvorstand hat folgende Befugnisse: Wahl von Spezialkommissionen (zeitlich beschränkt tätig) sowie ihrer Präsidenten Genehmigung des Budgets Abnahme der Jahresrechnung Beschlussfassung über individuelle Vorschläge der Sektionen, welche weder die Statuten noch die Verbandsziele betreffen Festlegung der Sektionsgebiete Annahme und Revision von Reglementen Einberufung der Delegiertenversammlung und Festlegung der Traktandenliste für deren Sitzung Ausschluss von Mitgliedern aus Gründen, die nicht mit der Nichtbezahlung des Jahresbeitrages zusammenhängen. Der Entscheid ist unanfechtbar und kann keinesfalls zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden Beschlussfassung über Ausgaben bis CHF Kontrolle der Tätigkeit des Zentralausschusses und Beantragung der Decharge Erteilung an die Delegierten versammlung Artikel 15 Organisation a) Einberufung Der Zentralvorstand tagt nach Bedarf, jedoch min destens zwei Mal pro Jahr. Die Mitglieder werden schriftlich eingeladen. b) Traktandenliste Die Traktandenliste der Zentralvorstandssitzung wird vom Zentralausschuss in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat festgelegt. c) Durchführung Die Zentralvorstandssitzung wird vom Zentralpräsidenten oder Vizepräsidenten geleitet. Dem Generalsekretariat obliegt die Protokollführung. d) Abstimmungen und Wahlen Abstimmungen erfolgen durch das absolute Mehr sämtlicher Stimmen, der an der Versammlung anwesenden Stimm berechtigten. Bei einem zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr. Wahlen und Abstimmungen werden mit offenem Handmehr getätigt, es sei denn, dass mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten geheime Wahlen oder Abstimmungen verlangen. e) Berichterstattung Die Sektionen erhalten die Protokolle der Zentralvorstandssitzungen. f) Spesen Die Reisespesen der Zentralvorstandsmitglieder gehen zu Lasten des Zentralverbandes. Zentralausschuss Artikel 16 Zusammensetzung Der Zentralausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wovon je ein Mitglied Zentralpräsident und Vizepräsident ist. Min destens vier der Mitglieder müssen Aktivmitglieder sein. Sie sind für die Dauer von vier Jahren gewählt und sind wiederwählbar. Die Mitglieder des Zentralausschusses können keine Verant wortlichkeiten in einem Verband oder Verein übernehmen, der ähnliche Ziele wie die Routiers Suisses verfolgt, ausgenommen bei Ver bänden oder Vereinen, bei welchen die Mitgliedschaft vertreten wird. Jede sprachliche Region ist im Zentralausschuss ausgewogen vertreten. Artikel 17 Befugnisse und Pfl ichten Der Zentralausschuss übt die Leitung und Aufsicht über die Belange des Verbandes aus. Er hat namentlich folgende Befugnisse: Vertretung des Verbandes nach aussen gegenüber Dritten und Behörden - Festlegung von Aufgaben, Rechten und Pfl ichten des Generalsekretariates Wahl des Generalsekretärs und Genehmigung dessen Pflichtenheftes Wahl des verantwortlichen Redaktors und Genehmigung dessen Pfl ichtenheftes Beauftragung des Generalsekretariats mit dem Vollzug seiner Beschlüsse und der Erledigung der laufenden Geschäfte Beschlussfassung über die Gestaltung und Führung des Verbandsorganes, der Zeitung SWISS CAMION, sowie Ge neh migung des Vertrages mit der Druckerei Genehmigung von langfristigen Verträgen mit Geschäfts partnern, welche die Interessen einer grossen Zahl von Mit gliedern betreffen und die Zukunftsentwicklung des Ver bandes beeinfl ussen können. Verwaltung des Verbandsvermögens Ausarbeitung des Budgets Aufstellung der Reglemente für Spezialkommissionen Bestimmung über Aufnahme der Mitglieder Entscheid über Ausschluss eines Mitgliedes wegen Nicht bezahlung des Mitgliederbeitrages Vorbereitung der Zentralvorstandssitzungen und Erstellen der Traktandenliste Beschlussfassung über Ausgaben bis CHF Der Zentralausschuss kann Befugnisse und Pfl ichten an den Generalsekretär delegieren. Artikel 18 Organisation a) Einberufung Der Zentralausschuss tagt nach Bedarf. Die Sitzungen werden vom Zentralpräsidenten, dem Generalsekretär oder auf Wunsch der Mehrheit der Mitglieder angesetzt. b) Durchführung Die Zentralausschuss-Sitzung wird vom Zentralpräsidenten oder Vizepräsidenten geleitet. Dem Generalsekretariat obliegt die Protokollführung. c) Berichterstattung Die Mitglieder des Zentralvorstandes erhalten das Protokoll der Zentralausschuss-Sitzungen. d) Spesen Die Spesen der Zentralausschussmitglieder gehen zu Lasten des Zentralverbandes. Generalsekretariat Artikel 19 Der Verband verfügt über ein Generalsekretariat. Das General sekretariat erledigt die laufenden Geschäfte des Verbandes und setzt Beschlüsse von Zentralausschuss und Zentralvorstand um. Der Zentralausschuss legt die Rechte und Pfl ichten des General sekretariates fest. Die Anstellung des Generalsekretärs erfolgt durch den Zentralausschuss. Artikel 20 Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Führung des Generalsekretariates. Der Generalsekretär legt die Pfl ichtenhefte der Mitarbeiter des Generalsekretariates und der Redaktion fest. Die Anstellung von Mitarbeitern erfolgt durch den Generalsekretär und den Zentralpräsidenten. Das Generalsekretariat ist verantwortlich für die Führung der Buch haltung, für die Verwaltung der Mitglieder sowie für die Er le digung der laufenden Geschäfte, welche dem Sekretariat von der Delegiertenversammlung, vom Zentralvorstand, vom Zentral ausschuss oder von den Kommissionen über - tragen werden. Sektionen Artikel 21 Der Zentralvorstand legt geographische Gebiete für Sektionen fest. Die Aufgabe der Sektionen ist es, in den entsprechenden geo graphischen Gebieten die Interessen der Mitglieder zu wahren, den Kontakt zwischen und unter Mitgliedern zu pfl egen und die demo kratischen Strukturen des Verbandes zu pfl egen. Ihrerseits bestehen die Sektionen aus Vereinen gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Art. 60 ff. Die Sektionen verfügen über ihre vereinseigenen Statuten, die jedoch den zentralen Verbandsstatuten nicht zuwiderlaufen dürfen. Die Sektionen legen die eigenen Statuten und alle ent spre chenden Statutenänderungen dem Zentralausschuss zur Geneh migung vor. Adressdaten von Mitgliedern werden vom Verband an die betref fenden Sektionen weitergegeben. Die Sektionen laden Verbands mitglieder des Sektionsgebietes zur Wahl des Zentral vorstands mitgliedes sowie der Delegierten der Delegiertenversammlung des Verbandes an die jährliche Generalversammlung ein. Soweit die Zusammenarbeit der Sektionen mit dem Verband nicht durch die Statuten geregelt ist, können Organe des Ver ban des zusätzliche Reglemente zur Regelung der Zusammenarbeit erlassen. Die Sektionen erhalten aus der Kasse des Verbandes eine Rückvergütung, die vom Zentralvorstand festgelegt wird. Kommissionen Artikel 22 Zusammensetzung Die Zahl der Kommissionsmitglieder ist nicht defi niert. Es müssen aber mindestens 3 Mitglieder einer Kommission angehören.

14 Geschäftsprüfungskommission Artikel 23 Die Geschäftsprüfungskommission überprüft die Verbands rech nung und legt dem Zentralvorstand jedes Jahr, sowie der Dele gier tenversammlung alle zwei Jahre, einen Bericht vor. Der Zentralausschuss muss die Geschäftsprüfungskommission bei der Erstellung des Budgetvoranschlages miteinbeziehen. Die Mitglieder der Geschäfts prüfungskommission haben zu allen Buchhaltungsunterlagen Zugang. Die Kommissionsmitglieder können als Beobachter an die Sitzungen des Zentralausschusses delegiert werden. Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission kann an den Zentralausschuss-Sitzungen teilnehmen. Die Mit glieder der Geschäftsprüfungskommission werden für eine Amts dauer von vier Jahren gewählt und sind wiederwählbar. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission dürfen nicht Mitglieder einer anderen Kommission sein, welche Verbandsorgan ist. Verkehrskommission Artikel 24 Das Ziel und der Zweck der Verkehrskommission ist ein Beitrag zur Verbesserung des Strassenverkehrs zu leisten. Ihre Befugnisse sind in einem separaten Reglement festgelegt. Die Verkehrskommission tagt zusammen mit der Berufsbildungs kommission gemäss Artikel 25. Die Verkehrskommission wird vom Präsidenten einberufen wenn er dies als notwendig erachtet. Der Präsident der Berufsbildungskommission ist gleichzeitig Präsident der Verkehrskommission. Die Mitglieder Verkehrs kom mission werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und sind wiederwählbar. Berufsbildungskommission Artikel 25 Das Ziel der Berufsbildungskommission ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung. Die Mitglieder der Berufsbildungskommission werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und sind wiederwählbar. Kontrollstelle Artikel 26 Die Kontrollstelle besteht aus einem von der Dele gierten ver samm lung beauftragten Treuhandbüro. KAPITEL IV Publikationsorgan des Verbandes Artikel 27 Der Verband gibt regelmässig eine Zeitung unter dem Namen SWISS CAMION heraus, welche über die Tätigkeit innerhalb des Verbandes berichtet und Artikel über jegliche Themen veröffent licht, welche dem Verbandszweck nicht entgegenstehen. KAPITEL VII Streitigkeiten Artikel 30 Als Gerichtsstand zur Erledigung aller Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verband und den Sektionen oder den Mitgliedern wird Lausanne bestimmt. KAPITEL VIII Schlussbestimmungen Artikel 31 Statutenänderungen Vorschläge zur Änderung der Verbandsstatuten der Routiers Suisses sind schriftlich von den Sektionen zuhanden des General sekretariates für die Delegiertenversammlung einzureichen. In diesem Zusammenhang sind die Bestimmungen von Artikel 12, Absatz a dieser Statuten anwendbar. Artikel 32 Aufl ösung des Verbandes Die Aufl ösung des Verbandes kann nur erfolgen, sofern ein Be schluss der Delegiertenversammlung vorliegt, der mit einer Drei viertelmehrheit der Stimmen aller Delegierten von allen Sektionen gefasst wurde. Wird die Aufl ösung des Verbandes beschlossen, muss nachdem dieser Beschluss allen Mitgliedern des Verbandes unterbreitet worden ist der Beschluss durch Urabstimmung bestätigt werden. Diese Abstimmung erfolgt durch eine von den Sektionen orga nisierte Stimmabgabe. Die Kontrollstelle wird im Falle einer Liquidation beibehalten. Die Kontrollstelle ist verantwortlich, eine Liquidationsversammlung einzuberufen. Letztere fi ndet in derselben Besetzung, wie die Besetzung in der letzten Delegiertenversammlung statt. Es wird ihr ein Bericht vorgelegt, worauf die Liquidationsversammlung über die Verwendung des eventuellen Aktivsaldos zu bestimmen hat. Für den Fall der Verbandsaufl ösung, beschliesst die Delegierten versammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten über die Art und Weise der Liquidation und über die Verwendung des Verbandsvermögens. Ein Aktivsaldo des Verbandsvermögens kann auf keinen Fall unter die Mitglieder verteilt werden. Artikel 33 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres. Artikel 34 Inkrafttreten Diese Statuten treten am 26. April 2008 in Kraft. Sie ersetzen die am 27. April 2002 überarbeiteten Statuten sowie jegliche danach vorgenommenen Änderungen. KAPITEL V Geldmittel des Verbandes Artikel 28 Die fi nanziellen Mittel und das Vermögen des Verbandes stammen aus: Eintrittsgebühren Mitgliederbeiträgen Subventionen Gaben und Schenkungen Andere Einkünfte Bernard Stähli Zentralpräsident David Piras Generalsekretär KAPITEL VI Verpfl ichtungen des Verbandes Artikel 29 Der Verband wird durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten oder des Vizepräsidenten, mit derjenigen des Generalsekretärs verpfl ichtet.

15 Sektionsadressen Sektion Präsident Sektionsadressen Aargau Karl Müller Hauptstrasse Kölliken Sektion Aargau Postfach Kölliken Alpes Vaudoises-Chablais Philippe Morier L Arlésienne 1863 Le Sépey Eric Mottier La Palaz 1660 Château-d Oex Beider Basel Astrid Dasen Holderstrasse Basel Sektion Beider Basel Postfach Birsfelden Belchen-Baselbiet Peter Johner Hinterhofstrasse Liedertswil Sektion Belchen Baselbiet Postfach Füllinsdorf Bern Rudolf Pulfer Neuhaus 3155 Helgisried Berner Oberland Franz Christ Im Moos Interlaken Anita Wehrli-Schenk Eichenweg Heimberg Bienne-Seeland Karin Jaberg Murtenstrasse Aarberg Sektion Biel Seeland Postfach Biel/Bienne Dents-du-Midi Yvan Vouilloz Route des Raffineries Muraz (Collombey) Cendrine Posse Rte de Crêbellay 80,Case Postale 68,1895 Vionnaz Emmental/Oberaargau Adrian Treuthardt Juraweg Koppigen Ruth Stucki Gründeweg Kirchberg BE Fribourg Anton Perler Rte de l Ecole Cressier Les Routiers Suisses Case postale Fribourg Fürstentum Liechtenstein Philipp Kind Fallsbretscha Gamprin-Bendern Sektion Fürstentum Liechtenstein Postfach Gamprin-Bendern Genève Gildo Reis-Escobedo Rue de Lausanne Genève Glarus Daniel Gehrig Bachdörfli Näfels Sektion Glarus Postfach Näfels Graubünden Waldomir Albin Via Caguils Domat/Ems Peter Fohmann Tersierstrasse 201L 7220 Schiers Jura Frédéric Frésard Le Peu-Péquignot Le Noirmont Odile Adatte Rte de Fontenais Porrentruy La Broye Philippe Ruchat Ch. du Grabe 12 A 1543 Grandcour Lausanne-Riviera Bernard Nicolet Laliforcha Bavois Section Lausanne-Riviera Case postale Lausanne Luzern Veronika Näf Eybachallee Nottwil Franz Trüssel Voltastrasse Luzern Morges-La-Côte René Métral Grosse-Pierre Morges Neuchâtel Yann Bettex Charbonnière Savagnier Marc-Olivier Wingeier Rafour St-Aubin NE Nidwalden Alois Mathis Am Saumweg Stans Niklaus Durrer Gotthardlistrasse Ennetmoos Nord Vaudois Frédéric Simone Chemin Ruz-d Agiez Orbe Oberwallis Remo Sewer Feithierenstrasse Susten Obwalden Josef Enz Gehri 6074 Giswil Sektion Obwalden Postfach Sarnen 2 Säntis Franz Inauen Hirschengasse Appenzell Mathias Eugster Bachwiesenstrasse Tägerschen Schaffhausen Peter Schweizer Dorfstrasse Weisslingen 052/ Sektion Schaffhausen-Nordostschweiz Postfach Winterthur Schwyz Walter Suter Gotthardstrasse Ibach Urs Achermann Schmittenmattstrasse Schwyz Simmental-Saanenland Thomas Knutti Mattenstalden 3764 Weissenburg Sektion Simmental-Saanenland Postfach Zweisimmen Solothurn André Ryser Schänzlistrasse Selzach Sektion Solothurn Postfach Selzach St. Galler Oberl.-Rheintal Daniela Schadegg Chelen Sennwald Sektion SG Oberland-Rheintal Postfach 9471 Buchs SG 1 Tessin Vakant Thurgau Kurt Holinger Schulstrasse Balterswil Isabelle Hess Feldhof Ottoberg Uri Stefan Gisler Klausenstrasse Bürglen UR Valais-Plaine du Rhône Peter Steffens Rte de Riddes Sion Vieux Comté Georges Risse Le Stoutz La Roche FR Marinette Maillard champ Magnin Vaulruz Zug Martin Schönbächler Lidostrasse 15, Postfach Unterägeri Sektion Zug Postfach Zug Zürich Josef Banz Bodenackerstrasse Otelfingen Sektion Zürich Bodenackerstrasse Otelfingen Zürich-Oberland Louis Good Rütistrasse 18, Postfach Hombrechtikon Sektion Zürich Oberland Postfach Hombrechtikon

16 Generalsekretariat Les Routiers Suisses Route de la Chocolatière Echandens Tel Fax SWISS CAMION SWISS CAMION Route de la Chocolatière Echandens Tel Fax

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