Prognose / Was ändert sich?
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- Frieder Ursler
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1 Prognose / Was ändert sich?
2 Rahmenbedingungen Der Standort möchte für die Zukunft die Möglichkeit haben die Anlage im optimalen Betriebspunkt (stabile Volllast), mit möglichst wenig ungeplanten Stillständen (Anlagenverfügbarkeit) und auch in Jahren ohne Revision, betreiben zu können. Hierfür wird der dafür notwendige Freiheitsgrad beantragt, die jährliche Durchsatzleistung auf bis zu t/a zu erhöhen. Dafür notwendig ist eine immissionsschutzrechtliche Änderung und eine Vertragsanpassung mit dem Landkreis Göppingen. Das Änderungsgenehmigungsverfahren beinhaltet eine Bewertung durch die Genehmigungsbehörde, sowie die Anhörung der Fachbehörden (Umweltschutzamt). 2
3 Rahmenbedingungen Darüber hinaus wurde vereinbart - die hier vorliegende Informationen für alle Interessierten auszulegen (Zeitraum: 3. August 2. September), - die Aufnahme/Sammlung von offenen Fragestellungen, sowie deren Beantwortung (Zeitraum: 2. September (einschließlich) 12. September), - und die direkte Diskussion in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung (Termin: 12. September 2017), wobei EEW, AWB und beteiligte Gutachter sich Ihren Fragen stellen werden. Ort und Uhrzeit werden rechtzeitig bekanntgegeben. In bereits publizierten Schriftstücken (Beratungsunterlagen) sind auch seitens EEW bereits Informationen geliefert worden. Die Diagramme werden im Folgenden näher erklärt. Die weiteren Auslagen, sowie Gutachten sollen eine möglichst vollständige Information darstellen. Fragen können bei Bedarf jederzeit an uns, bzw. den AWB nach festgesetztem Verfahren gestellt werden 3
4 Emissionswerte / kontinuierliche Messung Verschärfte Grenzwerte für den Standort durch Genehmigungsauflagen 4
5 Emissionswerte / kontinuierliche Messung Verschärfte Grenzwerte für den Standort durch Genehmigungsauflagen Die vorangegangene Graphik zeigt, dass der Standort für einige Parameter reduzierte/verschärfte Grenzwerte hat (Vergleich Spalte 1 und 2) Durch das Engagement von Bevölkerung und Politik, sowie den zuständigen Behörden wurde die Ersatzkesselanlage 1996 bereits für die Zukunft vorbereitet. Die Graphik zeigt dies am Beispiel des Betriebsjahres Weitere Daten können Sie auf unserer Homepage abrufen. Die Betriebswerte 2016 sind bei fast allen Parametern weit unter den geforderten Grenzwerten. 5
6 Emissionswerte / kontinuierliche Messung Verschärfte Grenzwerte für den Standort durch Genehmigungsauflagen Im folgenden Diagramm (Diagramm 1) sind die einzelnen Schadstoffparameter der kontinuierlichen Emissionsmessung abgebildet. Dabei wurden die Vorgaben/Grenzwerte aus der 17. BImSchV (Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung) als rote Balken aufgeführt und jeweils als 100%-Marke gesetzt. Erreicht man also diese 100%, so schöpft man den Grenzwert zu 100% aus gem. Vorgaben aus der 17. BImSchV. Die orangenen Balken zeigen die Grenzwerte, die für die Göppinger Anlage genehmigt sind. Diese sind z. T. deutlich schärfer/reduziert zu denen der 17. BImSchV. (z. B. bei SO2 darf die Göppinger Anlage nur 50% der bundesweit eingeführten Grenzwerte erreichen!) Die grünen Balken zeigen dann die realen Werte der Göppinger Anlage als %-Anteil zu den Werten der 17. BImSchV. Dabei ist zu beachten, dass bei SO2 die Ausschöpfung der Grenzwerte gemäß 17. BImSchV 6,39% ist, jedoch als %-Anteil zu den genehmigten Werte der Göppinger Anlage 12,78% tatsächlich sind, da die SO2-Werte um die Hälfte reduziert zu fahren sind. Weiterhin zu beachten ist, dass die Werte ein Mittelwert darstellen seit Erstinbetriebnahme der Anlage 1998 bis heute (2016). Demnach sind auch hier Jahreswerte mithinzugezogen, bei der die Anlage noch nicht die Rekordwerte erbracht hat wie sie es heute macht. Die Ausschöpfung der Genehmigungsgrenzwerte sind dann nochmals in Diagramm 2 abgebildet. 6
7 Emissionswerte / Diagramm 1 Darstellung als %-Anteil der mittleren Jahreskonzentration 7
8 Emissionswerte / Diagramm 2 Darstellung als %-Anteil der mittleren Jahreskonzentration 8
9 Durchsatzmengenentwicklung Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Durchsatzmenge am Standort. Die alte Kesselanlage ( ) wurde mit 2 Linien (Leistungsfähigkeit von je 12 t/h) betrieben. Die Genehmigung wurde dahingehend auf 2 x 12 t/h x 24 h/d x 365 t/a = t/a ausgestellt. Es ist hier auch zu erkennen, dass nach 1988 die Anlage weniger Müll verbrannte, da es zu/ab diesem Zeitpunkt zu Problemen in der Rauchgasreinigungsanlage kam. Es waren Nachrüstungen notwendig und zuletzt durfte nur ein Minimum per Ausnahmegenehmigung verbrannt werden, bis der Neubau in Betrieb gehen konnte. Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der neuen Kesselanlage ab 1998 basiert auf einem stündlichen Durchsatz von 18 t/h also Tonnen pro Jahr. Mit dem AWB wurde vereinbart, die Jahrestonnage auf t/a zu begrenzen. 9
10 Durchsatzmengenentwicklung Unter anderem wegen steigender Abfallmengen durch das ab 2005 in Kraft getretene Deponieverbot, wurde mit dem AWB ab dem Jahr 2003?? eine Anhebung der Durchsatzmenge auf t/a vereinbart beantragte der damalige Betreiber BKB beim Landkreis den Bau einer zweiten Verbrennungslinie. Hintergrund für die 2. Linie war vor allem die Schaffung eines 2. Standbeines, da bei einem Stillstand der 1-linigen Anlage über den Hilfskesselbetrieb zur Absicherung der Fernwärmelieferung an die Klinik am Eichert, das Bergfeld und die Bereitschaftspolizei enorme Mengen an Heizöl verbrannt werden müssen. Zudem sollte das Fernwärmenetz der Stadt ausgebaut werden. Diese Genehmigung wurde zwar nicht erteilt, aber es wurde eine weitere Anhebung der Durchsatzmenge auf nunmehr t vereinbart. Dieses entspricht dem Durchsatz, der immissionsschutzrechtlich bereits seit der Inbetriebnahme der neuen Kessellinie seit 1998 genehmigt war. Das Jahr 2010 zeigt, wie unter der damaligen Anlagenperformance bereits die Grenze der erlaubten Jahrestonnage erreicht wurde, da in diesem Jahr keine Revision stattfand. 10
11 Durchsatzmengenentwicklung Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungswert = Tonnen/Jahr (Altanlage) Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungswert = Tonnen/Jahr (Ersatzkesselanlage) t/a t/a t/a 11
12 Die aktuellen Abfallströme Die Abfälle, die in der Müllverbrennungsanlage Göppingen verbrannt werden, stammen zu 100% aus Baden-Württemberg. Rund Tonnen stammen aus der kommunalen Sammlung von Haus- und Sperrmüll, davon rund t aus dem Landkreis Göppingen, t aus dem Schwarzwald-Baar- Kreis, ca t aus der Stadt und Landkreis Heilbronn, sowie t werden im Rahmen der Baden-Württembergischen Autarkie-Gesetzgebung von anderen Anlagen bei Revisionen übernommen (u.a. Stuttgart, Böblingen) Der 2. Abfallstrom kommt von den Gewerbebetrieben und örtlichen Entsorgungsbetrieben. Allein rund t kommen aus dem Landkreis Göppingen, dazu nochmal t aus dem Landkreis Esslingen, je t aus dem Rems-Murr-Kreis bzw. dem Alb-Donau-Kreis, sowie knapp t aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und bis zu t von Diversen. Durch die gut laufende Konjunktur, die Neuansiedlung von Betrieben bzw. durch Betriebserweiterungen, besteht ein weiterer Bedarf an Verbrennungskapazitäten in der Region. Die schlechtere Alternative für diese Unternehmen wären Abfallexporte über weite Fahrtstrecken außerhalb von Baden-Württemberg. 12
13 Die aktuellen Abfallströme Die angedachte Kapazitätserweiterung würde in erster Linie zunächst der heimischen Wirtschaft in den Landkreisen Göppingen und Esslingen angeboten. Seit mehr als 2 Jahren hat die EEW Anfragen über Lieferkontingente von über t allein von Entsorgungsbetrieben aus der Region vorliegen. Diese Abfälle könnten dann ortsnah verwertet werden! Durchschnittlich würde dies ein LKW Mehraufkommen von 3 Fahrzeugen am Tag bedeuten, (bei t a 20 t Zuladung, bei 250 Anlieferungstagen!), die aber sowieso unterwegs wären, weil die Abfallmengen in der Region bereits anfallen (!!) Die Anlage trägt also dazu bei, die Fahrtwege zu verkürzen. Des weiteren würde die Erweiterung zu mehr Entsorgungssicherheit in ganz Baden- Württemberg beitragen, weil sich die MVAs bei Revisionen/Stillständen gegenseitig besser unterstützen können, sowie Exporte, z.b. in die Schweiz, zurück gehen könnten. 13
14 Mengenströme MHKW Göppingen Kommune Menge t/a Landkreis Göppingen Schwarzwald-Baar-Kreis Stadt Heilbronn Landkreis Heilbronn Diverse* (u.a. Böblingen) Summe * Ausfallverbund Baden-Württemberg Gewerbeabfälle Menge t/a Landkreis Göppingen ** Landkreis Esslingen Rems-Murr-Kreis Alb-Donau-Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis Diverse* Summe ** Über die ARGE IHK Göppingen Quelle: Umweltbilanz Baden-Württemberg 2016
15 Grafische Darstellung der Immissionswerte aus vorliegender Immissionsprognose In der UVP-Vorprüfung (Anlage 1) und in der Immissionsprognose (Anlage 2) werden alle relevanten Veränderungen, die aus einer möglichen Durchsatzmengenerhöhung entstehen betrachtet, bzw. nach Zielvorgaben und (Irrelevanz-) Schwellenwerten bewertet. Für die betrachteten emittierten Werte aus dem Verbrennungsprozess sind diese sowohl im Falle der 100%-Ausschöpfung der genehmigten Grenzwerte und insbesondere bei Vergleich mit den tatsächlich zu erwartenden Real-Werten der Anlage (die sich aus den Messwerten ergeben) sicher unterschritten werden. Anhand der folgenden zusammengefassten Darstellung ist zu erkennen, dass die Durchsatzerhöhung für keine der betrachteten Emissionen die sogenannten Schwellenwerte annähernd erreicht. Die Thematik ist in Anlage 1 und 2 nochmals dargestellt und nachzuvollziehen. 15
16 Graphische Darstellung der Betrachtung für die kontinuierlich gemessenen Emissionen Vergleich der prognostizierten Jahres-Emissions-Frachten (bei Durchsatzmengensteigerung) als prozentualer Anteil von maximal genehmigten Emissionsfrachten (100%-Referenzbalken / grün) / Immissionsprognose Tabelle
17 Zusammenfassung diskontinuierlich gemessener Parameter Irrelevanzschwelle max. nach TA Luft Zusatzbelastung Ausschöpfung der s. Immissionsprognose / Faktor für Schutzgut durch Erhöhung des Irrelevanzschwelle Tabelle 9 Mensch Durchsatzes % % % - Blei < 3 0,03 1,00% 100 Cadmium < 3 0,07 2,33% 43 Staub / PM10 < 3 0,02 0,67% 150 SO2 < 3 0,09 3,00% 33 NO2 < 3 0,08 2,67% 38 s. Immissionsprognose / Tabelle 10 max. Zusatzbelastung durch Erhöhung des Ausschöpfung der Faktor Durchsatzes Irrelevanzschwelle g/m²*d % - Irrelevante Zusatzbelastung g/m²*d Staub (nicht gefährdend) < 10,5 0,007 0,07% 1500 s. Immissionsprognose / Tabelle 11 Irrelevanzschwelle nach TA Luft für Schutzgut Ökosystem max. Zusatzbelastung durch Erhöhung des Ausschöpfung der Faktor Durchsatzes Irrelevanzschwelle % % - % Fluorwasserstoff < 0,04 0,001 2,50% 40 SO2 < 2 0,04 2,00% 50 NOx < 3 0,15 5,00% 20 17
18 Zusammenfassung diskontinuierlich gemessener Parameter s. Immissionsprognose / Tabelle 12 Irrelevanzschwelle nach TA Luft für max. Schadstoffdepositio max. Zusatzbelastung durch Erhöhung des Ausschöpfung der Faktor Durchsatzes Irrelevanzschwelle % % - % As < 5 0,2 4,00% 25 Pb < 5 0,1 2,00% 50 Cd < 5 0,5 10,00% 10 Ni < 5 0,9 18,00% 6 Hg < 5 1,6 32,00% 3 Thalium < ,00% 5 s. Immissionsprognose / Tabelle 13 max. Zusatzbelastung durch Erhöhung des Ausschöpfung der Faktor Durchsatzes Irrelevanzschwelle ng/m³ % - Orientierungs- / Zielwerte ng/m³ Quecksilber 50 0,037 0,07% 1351 Arsen 6 0,009 0,15% 667 Cadmium 5 0,014 0,28% 357 Chrom 17 0,087 0,51% 195 Nickel 20 0,173 0,87% 116 Benzo(a)pyren 1 0,002 0,20% 500 fg WHO-TEQ/m³ fg WHO-TEQ/m³ % - PCDD/F (Schwebstaub) 150 0,173 0,12% 867 pg WHO-TEQ/(m²*d) pg WHO-TEQ/(m²*d) % - PCDD/F (Staubniederschlag) 9 0,136 1,51% 66 18
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