Betriebsreglement Kita Bäredörfli Vom 1.Dezember 2013 / Stand: 1.November 2015
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1 Betriebsreglement Kita Bäredörfli Vom 1.Dezember 2013 / Stand: 1.November 2015
2 Inhaltsverzeichnis 1 Trägerschaft 3 2 Anmeldung für einen Betreuungsplatz 3 3 Aufnahme 3 4 Krippeneingewöhnung 3 5 Öffnungszeiten 4 6 Feiertage Betriebsferien 4 7 Bringen, Abholen der Kinder 4 8 Krankheit, Absenzen 5 9 Notfälle 5 10 Versicherungen 5 11 Ernährung / Verpflegung 5 12 Kleider, persönliche Gegenstände 6 13 Tarife / Elternrechnungen Elterntarife Geschwisterrabatt Subventionierte Betreuungsplätze Elternrechnungen 7 14 Kündigung, Vertragsänderung Kündigungsfrist Vertragsänderungen 7 15 Ausschluss 7
3 Betriebsreglement Kita Bäredörfli 1 Trägerschaft Trägerschaft ist die Pekele GmbH, welche parteipolitisch und konfessionell unabhängig geführt wird. Wir besitzen eine gültige Betriebsbewilligung, erteilt durch den Stadtrat von Baden. Die Qualitätsvorgaben werden periodisch durch eine Fachperson überprüft. Durch den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Krippenpool, sind wir in der Lage, den Eltern mit Wohnsitz in einer der vier Poolgemeinden (Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen), unter gewissen Voraussetzungen subventionierte Betreuungsplätze anbieten zu können. 2 Anmeldung für einen Betreuungsplatz Sobald das Formular provisorische Anmeldung bei uns eintrifft, erhalten Sie eine Rückmeldung über den aktuellen Stand der freien Betreuungsplätze. Einigen sich die Eltern und die Kita Leitung in Bezug auf den Krippenstart und die Betreuungstage, erhalten die Eltern einen rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag. Sobald dieser unterschrieben ist, haben Sie einen garantierten Platz in der Kita Bäredörfli. Hat es zu den gesuchten Kriterien keinen freien Betreuungsplatz, setzen wir Sie auf Ihren Wunsch hin, auf die Warteliste. Bei der Anmeldung für auf die Warteliste, wird eine Gebühr von sfr. 250 fällig. Diese Gebühr wird bei der Vertragsunterzeichnung an der ersten Monatspauschale angerechnet. Bitte beachten Sie, dass erst nach Vertragsunterzeichnung 100% Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Kommt es zu keiner Vertragsunterzeichnung, entfällt der Anspruch auf die gesamte Anmeldegebühr von sfr Aufnahme S Bäredörfli betreut Kinder im Alter ab dem 3. Lebensmonat bis zum Kindergarteneintritt. Damit Ihr Kind sich gut in der Gruppe integrieren kann, beträgt die Mindestanwesenheit in der Krippe 2 Tage. Kinder mit speziellen Bedürfnissen sind willkommen. Über ihre Aufnahme entscheidet die pädagogische Leitung der Krippe, gegebenenfalls gemeinsam mit den entsprechenden Fachstellen. 4 Krippeneingewöhnung Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten Sie Ihr Kind während einiger Zeit ganz oder teilweise durch den Tagesablauf. Dadurch erhalten Sie die Gelegenheit unsere pädagogischen Grundsätze kennenzulernen und uns gleichzeitig über die Gewohnheiten Ihres Kindes zu informieren. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase richten sich an der Situation des Kindes und werden individuell mit Ihnen ausgearbeitet. Erfahrungsgemäss muss mit einer Eingewöhnungsphase von 2 bis 4 Wochen gerechnet werden. Die Eingewöhnung ist für alle Eltern verbindlich. Während der Eingewöhnung muss eine Bezugsperson (Elternteil) verfügbar sein.
4 Die Eingewöhnung beginnt in der Regel zwei Wochen vor Vertragsbeginn und wird mit einer Pauschale von 250,- sfr berechnet. Alternativ kann die Eingewöhnung auch mit dem Vertrag beginnen. In dieser Variante werden die regulären Betreuungskosten ab Beginn der Eingewöhnung fällig. Bei beiden Varianten wird die Eingewöhnung individuell und unabhängig von den gewählten Betreuungstagen gestaltet. Detaillierte Informationen erhalten die Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes. 5 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe sind Montag bis Freitag von bis Uhr und Samstag von bis Uhr. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind bis spätestens eine Viertelstunde vor den Schliesszeiten der Kita abholen, damit noch genügend Zeit bleibt um die nötigen Informationen zum Tagesablauf austauschen zu können. Für Kinder, die nach resp Uhr abgeholt werden, berechnen wir einen Zuschlag von CHF pro angebrochene Viertelstunde. 6 Feiertage An folgenden Feiertagen bleibt die Krippe geschlossen: 01. Januar (Neujahr) 02. Januar (Berchtoldstag) Karfreitag Ostermontag 01. Mai (Tag der Arbeit) Auffahrt Pfingstmontag Fronleichnam 01. August Weihnachten, 25. Dezember Stephanstag, 26. Dezember Am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag (Karfreitag, Auffahrt, 1. August) schliesst die Krippe um Uhr. 6.1 Betriebsferien Die Kita Bäredörfli macht keine Betriebsferien und ist das ganze Jahr geöffnet. 7 Bringen, Abholen der Kinder Die Kinder müssen bis spätestens Uhr in der Krippe sein, damit der/die GruppenleiterIn den geregelten Tagesablauf ungestört gestalten kann. Wir bitten Sie, folgende Bring- und Abholzeiten einzuhalten: Morgens Mo. - Fr Uhr / Sa Uhr Abends Mo. - Fr Uhr / Sa Uhr Es wird ein Verzeichnis über die Personen geführt, die eine Berechtigung haben, die Kinder zu bringen bzw. abzuholen.
5 Wird ein Kind durch eine Person, die nicht verzeichnet ist, gebracht oder abgeholt, ist dies der Krippen- oder der Gruppenleitung vorher mitzuteilen. Zur Identifizierung muss diese Person einen gültigen Ausweis mitbringen. Anderenfalls kann das Kind nicht übergeben werden. Wir behalten uns vor, auch von Personen, die bring- und abholberechtigt sind, jedoch dem Personal unbekannt, einen Ausweis zu verlangen. Dies dient zum Schutz der Kinder. Wir bitten Sie, uns sämtliche Änderungen wie zum Beispiel berechtigte Personen, Kontaktdaten, etc., umgehend mitzuteilen. 8 Krankheit, Absenzen Ist Ihr Kind krank, kann es nicht in der Krippe betreut werden. Absenzen infolge Krankheit sind bis 8.30 Uhr der Krippe telefonisch mitzuteilen. Für die Information über ansteckenden Krankheiten in der Familie sind wir Ihnen dankbar. Erkrankt ein Kind während des Tages in der Krippe, werden die Eltern sofort benachrichtigt, um weitere Massnahmen zu treffen. Nicht homöopathische, mitgebrachte Medikamente werden nur gegen Unterschrift der Eltern an die Kinder abgegeben. Medikamente müssen der Krippen- oder Gruppenleitung übergeben werden. Sie dürfen auf keinen Fall in der Garderobe oder den Gruppenräumen deponiert werden. Homöopathische Medikamente wie Notfalltropfen, etc. dürfen durch die Krippen- und Gruppenleitung abgegeben werden. 9 Notfälle Die Eltern werden bei Unfällen sofort benachrichtigt. Es ist wichtig, dass wir immer im Besitze Ihrer aktuellen Kontaktdaten sind. Bitte melden Sie uns unverzüglich allfällige Änderungen von Telefonnummern. Die Krippen- oder Gruppenleitung ist befugt, ein Kind unverzüglich in ärztliche Behandlung des Kantonsspitals Baden zu bringen oder Rettungskräfte zu alarmieren. Für Notfälle besteht ein separates Notfallkonzept. 10 Versicherungen Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Eltern. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die Krippe übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an mitgebrachten Spielsachen. 11 Ernährung / Verpflegung Die Kinder werden in der Krippe altersentsprechend und gesund ernährt. Die Mahlzeiten werden von einer Köchin zubereitet. Schoppenpulver und Spezialnahrung müssen für alle Mahlzeiten von den Eltern mitgebracht werden (Keine Tagestarifreduktion).
6 Die Eltern werden gebeten, den Kindern keine Esswaren, insbesondere keine Süssigkeiten, mitzugeben. 12 Kleider, persönliche Gegenstände Jedes Kind bringt Hausschuhe oder rutschfeste Socken mit. Die Eltern werden gebeten, die Kinder bequem zu kleiden. Um bei jeder Wetterlage nach draussen gehen zu können, muss Ihr Kind den Witterungen entsprechende Kleider tragen, die auch schmutzig werden dürfen. Schmutzige Wäsche geben wir Ihnen zum Waschen nach Hause. Bitte deponieren Sie in der Krippe genügend und den Jahreszeiten angepasste Ersatz-wäsche (inkl. Unterwäsche). Sämtliche Kleider und Schuhe sollten mit dem Namen des Kindes beschriftet sein, nur so können Verwechslungen vorgebeugt werden. Windeln und spezielle Pflegeprodukte (inkl. Sonnencreme) werden von den Eltern mitgebracht, ansonsten werden die Pflegeprodukte der Kita benutzt. Im Sommer sind die Eltern gebeten, das Kind bereits eingecremt zu bringen. Bei Waldausflügen, werden die Kleider der Kinder mit Zeckenschutzmittel eingesprüht (Anti Brumm Naturel). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, informieren Sie die Krippenleitung. Kinder dürfen ein Schmusetuch oder Kuscheltier in die Kita mitbringen. 13 Tarife / Elternrechnungen 13.1 Elterntarife Intern = Wohnhaft innerhalb einer Poolgemeinde Extern = Wohnhaft ausserhalb einer Poolgemeinde Poolgemeinden: Wettingen, Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal (mit Nussbaumen) Kinder unter 18 Monate (inkl. Mahlzeiten) Intern CHF Kinder über 18 Monate (inkl. Mahlzeiten) Intern CHF Kinder unter 18 Monate (inkl. Mahlzeiten) Extern CHF Kinder über 18 Monate (inkl. Mahlzeiten) Extern CHF Die minimale Betreuungszeit beträgt 2 Tage pro Woche. Für Zusatztage können keine Subventionen gewährt werden Geschwisterrabatt Das jüngste Kind bezahlt den vollen Tarif, jedes weitere Kind erhält eine Reduktion von 5%. Auf zusätzliche Tage Betreuungstage ausserhalb der vertraglich vereinbarten Tage, kann keine Reduktion gewährt werden.
7 13.3 Subventionierte Betreuungsplätze gültig ab dem 1. Januar 2014 Für Eltern aus den Gemeinden Wettingen, Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal besteht die Möglichkeit auf subventionierte Plätze. Der Subventionsantrag muss mit der Bestätigung des Betreuungsplatzes an die Geschäftsstelle Krippenpool gestellt werden. Die Bestätigung für den Betreuungsplatz ist bei der Kita Leitung erhältlich. Ob Sie anhand Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Ermässigung erhalten, können Sie auf der Homepage des Krippenpools berechnen: Fragen dazu, können auch direkt an die Kita Bäredörfli Leitung gerichtet werden. Anlaufstelle für alle Begehren betreffend subventionierten Tagestarife bleibt jedoch die Geschäftsstelle Krippenpool der Stadt Baden: Geschäftsstelle Krippenpool, Tel Elternrechnungen Der Krippenaufenthalt wird mit monatlich gleich hohen Beträgen in Rechnung gestellt. Hierbei werden die jeweils im entsprechenden Monat fixen Betreuungstage verrechnet. Die Zusatztage stellen wir Ihnen separat in Rechnung. Für Zusatztage können keine Subventionen gewährt werden. Die Elternrechnungen werden im Voraus gestellt und sind bis spätestens Ende des Vormonats zu begleich. Die festgelegte Monatspauschale ist grundsätzlich auch dann zu bezahlen, wenn die tatsächliche Betreuungszeit wegen Krankheit des Kindes, Ferienabwesenheit etc. kürzer ausfällt. Sollte eine Rechnung nach Fälligkeit und trotz Aufforderung nicht bezahlt sein, kann der Betreuungsvertrag per sofort aufgehoben und der Krippenplatz anderweitig vergeben werden. 14 Kündigung, Vertragsänderung 14.1 Kündigungsfrist Der Betreuungsvertrag ist erstmals im Eintrittsmonat kündbar. (Siehe Punkt 1 > Eintrittsdatum) Es besteht keine Möglichkeit, den Vertrag vor Antritt zu künden. Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf Ende eines Monats gekündigt werden. Der Elternbeitrag für diese Zeit ist auch dann zu entrichten, wenn das Kind vorzeitig aus der Krippe genommen wird Vertragsänderungen Änderungen der Betreuungstage sind mit der Krippenleitung abzusprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf freien Wechsel der Betreuungstage. Für Vertragsänderungen, die eine Reduktion der Präsenzzeit beinhalten, muss die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Die Krippenleitung ist entsprechend schriftlich zu informieren.
8 15 Ausschluss Die Krippe hat das Recht, aus wichtigen Gründen und nach Kontaktaufnahme mit den Eltern sowie nach Rücksprache mit der Trägerschaft, das Betreuungsverhältnis jederzeit aufzulösen. Wichtige Gründe sind z.b. untragbares Verhalten eines Kindes oder der Verletzung des Betriebsreglements. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.
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