FUSSBALL KARAWANKENCUP

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1 FUSSBALL KARAWANKENCUP Vom Präsidium und Vereinsverantwortliche ( je eine Stimme ) des Fußball Karawankencup wurden am 17. August 2017 folgende Statuten durchbesprochen bzw. geändert. Beibehaltung von Spielerpässen mit Lichtbildern. Die Spielerpässe werden mit dem Spielbericht, 15 Minuten vor Spielbeginn, von beiden Vereinen unterschrieben, dem Schiedsrichter übergeben. Die Ersatzspieler sind am Spielbericht zu kennzeichnen. Falls Spielerpässe fehlen ist ein gültiger Lichtbildausweis mit Geburtsdatum vorzuweisen, ansonsten gibt es keine Spielberechtigung. Ausnahme ist wenn der Spieler dem amtierenden Schiri persönlich bekannt ist. Es darf nur der aufgelegte Spielbericht verwendet werden. Sollte wieder erwarten keiner vorhanden sein wird dem Veranstalter eine Strafe von 20,00 von der Kaution abgezogen. Ab sofort werden auf den Spielbericht auch zwei Verantwortliche pro Verein eingetragen, ( Trainer und Co-Trainer ) unterliegen der Strafgewalt des Schiedsrichters. Weiteres halten sich auf der Betreuerbank folgende Personen auf, Ersatzspieler und zwei Betreuer. Auf der Betreuerbank gilt ab sofort RAUCHVERBOT Für fehlende Spielerpässe wird von der Kaution eine Strafe von 20,-- pro Spielerpass abgezogen. Bei nicht Beantwortung einer Aussendung durch den Präsidenten wo eine Rückantwort verlangt wurde, wird eine Strafe von 20,00 ausgesprochen. Ein Spieler ohne Bild am Spielerpass ist nicht spielberechtigt, hier gilt auch die Regelung, dass sich der Spieler mit einem Lichtbildausweis ausweisen muss. Für jede Mannschaft sind 16 Spieler spielberechtigt. ( = 5 Ersatzspieler ) die alle eingewechselt werden können. Spielberechtigt für den Karawankencup sind für jeden Verein Maximum 30 Spieler pro Spieljahr, wobei die Spieler ab der Abgabe der Kaderliste bei keinem KFV-Verein in der Kampfmannschaft oder in der Reserve spielen dürfen. Diese Regelung gilt auch für die Mannschaft aus Kranjska Gora.

2 Das bedeutet dass kein Spieler auf einen Online-Spielbericht des KFV oder Slowenischen Verband aufscheinen darf. Alterslimit spielberechtigt erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Sollte ein Spieler nach der Abgabe der Kaderliste bei einem Verein in einem Meisterschaftsspiel aktiv mitwirken oder aufscheinen, ist er für den Rest der Karawankencup Meisterschaft gesperrt. Die vorhergehenden Spiele, bei denen der Spieler mitgewirkt hat, werden dem Ergebnis entsprechend gewertet. Falls der Spieler nach dem Einsatz in einer Kampfmannschaft oder Reservemannschaft und am Online-Spielbericht aufscheint, werden die Spiele mit 3:0 für den Gegner strafbeglaubigt. Sollte ein Spieler nach der Herbstmeisterschaft oder Frühjahrsmeisterschaft nicht mehr aktiv bei einen Verein (KFV und Slowenischer Verband ) eingesetzt werden, Zeitpunkt gilt der Abgabetermin der Kaderliste, ist er im Cup spielberechtigt. Vereinswechsel von Spielern innerhalb der Karawankencupvereine während der gesamten Meisterschaft sind nicht zulässig. Sollte bei Abgabe ein Spieler auf zwei Kaderlisten geführt werden und es kann keine Einigung erzielt werden so wird dieser Spieler von den Listen gestrichen und er ist für keine Mannschaft spielberechtigt. Bei Austritt einer Mannschaft während der Meisterschaft werden alle Spiele der betroffenen Vereine mit 3:0 strafbeglaubigt. Eventuelle Spieler oder Tormann Probleme bei Vereinen müssen gesondert beantragt werden. ( Schriftlich an den Präsidenten ) Grundsätzlich gilt bei den Tormännern folgende Regelung Ansuchen vom Verein mit Angabe Familien/Vorname Geb.Datum spielt wo, bei welchen Verein des KFV als Tormann. Ausnahme Regelung erfolgt nur durch Beschluss des Präsidiums, der Tormann darf nur in der 2 Klasse oder Reserve sporadisch zum Einsatz kommen. Sollte der Tormann laufend und regelmäßig zum Einsatz kommen ist er ab diesen Zeitpunkt für den Karawankencup nicht mehr spielberechtigt. Die Verantwortung und schriftliche Mitteilung an den Präsidenten obliegt ausnahmslos beim Vereinsverantwortlichen der für die Saison der Ansprechpartner ist. Für die AB und Anmeldung für die Frühjahrssaison gilt ab sofort folgende Regelung: Es dürfen jeweils 4 Spieler an und abgemeldet werden und die fehlenden Spieler auf der Kaderliste bis zu 30 Mann ergänzt werden.

3 Spielberechtigt für die Frühjahressaison mit oder ohne Nachtragsspiele sind alle Spieler die auf der Kaderliste ( Frühjahr ) aufscheinen. Die Heimmannschaft ist verpflichtet, wenn der Gegner nicht zeitgerecht zum angesetzten Zeitpunkt erscheint, eine ¼ Stunde auf den Gegner zu warten, ebenso der Gastverein. Bei Nichterscheinen eines Schiedsrichters müssen sich die beiden Mannschaften auf einen Spielleiter aus dem Publikum einigen, falls nicht ein Schiedsrichter welcher Karawankencup Spiele pfeift, anwesend ist. Sollte ein ASSI eingeteilt sein pfeift natürlich dieser das M-Spiel. Jede Mannschaft stellt eine Person und durch aufwerfen einer Münze muss die Entscheidung fallen. Verantwortlich dafür sind nur die beiden Kapitäne, und die Vorgangsweise ist im Spielbericht zu vermerken. Grundsatz der ausgewählte Spielleiter ( SCHIRI ) pfeift natürlich das gesamte Spiel. Bezüglich Spielabsagen wegen Unbenützbarkeit des Sportplatzes gilt folgende Regelung am Spieltag entscheidet ausnahmslos nur der eingeteilte Schiedsrichter, einen Tag vorher entscheidet der Präsident. Eine gesamte Runde wird ausnahmslos nur vom Präsidenten abgesagt. Die Schiedsrichter Besetzung wird vom Präsidenten durchgeführt, im Vertretungsfall vom Vize-Präsident. Für Spesen der Schiedsrichter derzeit 47,00 und der eventuellen vom Präsidenten eingeteilten ASSI derzeit 24,00 muss der Veranstalter aufkommen. SCHIRI-Spesen - für Spiele die von Kollegen aus Slowenien in Kärnten gepfiffen werden 53,00 für Kollegen als ASSI 27,00 SCHIRI und ASSI-Spesen - für Spiele die von Kollegen aus Kärnten in Krajnska Gora gepfiffen werden gelten die gleichen Regelungen 53,00/ 27,00 Bei Spielabsagen vor Ort bekommt der eingeteilte SCHIRI eine Entschädigung von 20,00 und der ASSI 10,00. Hat das Spiel bereits begonnen und es muss aus welchen Gründen auch immer abgebrochen werden bekommt der SCHIRI die volle Entschädigung, diese Regelung gilt auch für die ASSI.

4 Ein Funktionär des Heimvereines übernimmt die Bezahlung des Schiedsrichters. Sollte ein Schiedsrichter die Entschädigung vom Veranstalter nicht bekommen, so wird dieser Betrag aus der Cupkasse bezahlt und der Verein wird mit einer Strafe von 80,00 bedacht, dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen. Die ausgesprochenen Geldstrafen werden von der Kaution 100,-- abgezogen bzw. wird der offene Betrag dem Verein vorgeschrieben. Bei nicht Bezahlung eines offenen Betrages wird der Verein bis zur Begleichung der Außenstände suspendiert und nimmt an den Meisterschaftsspielen nicht teil. Sind die offenen Beträge bezahlt darf die Mannschaft an der Meisterschaft wieder teilnehmen. Natürlich werden die Spiele 3:0 strafbeglaubigt. Es wird ab sofort vom Kassier für jeden Verein eine Liste geführt und das Präsidium entscheidet ausnahmslos über die Geldstrafen. Die Funktionäre des Heim- oder Gastvereines sind verantwortlich dass die Pässe nach Spielende beim Schiedsrichter abgeholt werden. Die Spielverständigungen an den Gegner und die Anforderung eines Schiedsrichters an den Präsidenten müssen bis spätestens Montag mittels oder SMS erfolgen. Der Gastverein ist bei Nichtverständigung verpflichtet, bis Mittwoch beim Präsidenten nach zu fragen. Bei Nichtverständigung des Gegners wird eine Strafe von 30,00 eingehoben. Ab sofort sind die Spieltermine grundsätzlich nur SAMSTAG /SONNTAG und Feiertags. Ab sofort besteht die Regelung nach Zustimmung des Gegners auch M-Spiele Wochentags auszutragen. Die Genehmigung ist zeitgerecht beim Präsidium einzuholen. Samstag, ab Uhr Sonntag, ab Uhr Feiertag, ab Uhr Der Spielplan muss lückenlos eingehalten werden, eine Verschiebung von M-Spielen ist nicht mehr erlaubt. Für einen Personalmangel jeglicher Art gibt es keine Verschiebung mehr. Bei nicht antreten einer Mannschaft egal ob Heim oder Gastmannschaft wird das Spiel mit 3:0 strafbeglaubigt und eine Geldstrafe von 50,00 vom Verursacher eingehoben.

5 Ausnahmen sind Ansuchen die vor Saisonbeginn dem Präsidenten mitgeteilt werden, und falls eine schwerwiegende Situation entsteht. Die Entscheidungen werden ausnahmslos vom Präsidium getroffen. Die letzte Runde oder Entscheidungsspiele wird der Spieltermin ausnahmslos vom Präsidium festgesetzt. Sportplätze: Waldsiedlung (FC Waldsiedlung,), St. Job, Riegersdorf, Kranjska Gora, Villach Admira, Föderlach, Maria Elend und Waldparkstadion Arnoldstein STRAFA: Strafa Verantwortlicher: Hr. Wedenig Stefan ( KFV ) Strafen für ausgeschlossene Spieler werden vom STRAFA- Verantwortlichen Hr. Wedenig Stefan ausnahmslos und alleine ausgesprochen. Gegen das ausgesprochene Urteil gibt es keinen Einspruch. Als Grundlage dient der Ausschlussbericht der vom amtierenden Schiedsrichter verfasst werden muss und dem Präsidenten mit dem Spielerpass abgegeben wird. Der Urteilsspruch wird zeitgerecht durch an die Verantwortlichen geschickt. Sämtliche Entscheidungen die sich im Laufe einer Saison ergeben, trifft ab sofort das gewählte Präsidium, bestehend aus folgenden Personen: PRÄSIDENT VIZE PRÄSIDENT KASSIER SCHRIFTFÜHRER Diese Entscheidungen bzw Urteile sind ausnahmslos zur Kenntnisnahme, dafür gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Die Ausnahme gilt nur bei Statutenänderungen, wo jeweils ein Vereinsvertreter ein Stimmrecht hat.

6 Strafen die bereits festgelegt sind: Gelb/Rote Karte ein Spiel ( Pass bleibt beim Verein ) Rote Karte wegen SCHIRI oder ASSI Beleidigung Minimum 6 Spiele Rote Karte wegen SCHIRI oder ASSI Bedrohung Minimum 10 Spiele Rote Karte Minimum 2 Spiele Torraub muss klar im Bericht deklariert sein 1 Spiel Eine Spielstrafe kann nur durch die STRAFA aufgehoben werden (Fehler des Schiedsrichter muss aber im Bericht festgehalten werden ) Für die zeitgerechte bzw. wieder Spielberechtigung eines ausgeschlossenen Spielers trägt der Verein alleine die Verantwortung. Die Spielerpässe für ausgeschlossene Spieler müssen beim Präsidenten zeitgerecht abgeholt werden. Sollten Funktionäre des Cups von Spielern beleidigt werden gibt der Funktionär einen schriftlichen Bericht bei der STRAFA ab. Der Schuldspruch erfolgt durch die STRAFA. Sollte ein Spieler eine Strafe über das Spieljahr bzw. zu Saisonende ( Sommer ) bekommen, nimmt er die gesamte Strafe in die neue Saison mit. Es ist egal bei welchem Cupverein er als Spieler gemeldet ist. Sollte ein Spieler wegen einer hohen Strafe sich im Cup abmelden und nach einer halben oder ganzen Saison wieder bei einen Verein im Cup anmelden dann nimmt er diese Strafe natürlich mit. Sollte ein Schiedsrichter oder ASSI tätlich angegriffen werden ist das Spiel sofort abzubrechen, sofortige Mitteilung an den Präsidenten mittels ausführlichen Bericht und der Spieler wird lebenslang für die Cup Meisterschaft gesperrt. Sollte sich ein Spieler in der Öffentlichkeit RASITISCH äußern ( gegen über Spielern, Vereine und Funktionäre usw. )entscheidet das Präsidium über einen Ausschluss aus der Cuporganisation. Der Karawankencup hat kein ständiges Vereinslokal. Sitzungen und Besprechungen werden vom Präsidenten festgesetzt. Mitgliedsbeiträge und die Unfallversicherung derzeit 200,00 sind vor Saisonbeginn bar beim Kassier einzuzahlen. Für neue Vereine wird auch eine einmalige Kaution bestimmt. ( Beschluss des Präsidiums )

7 Bei einmaligen nicht antreten eines Vereines wird eine Strafe von eingehoben. Beim 2. Verstoß wird eine Strafe von 100,00 eingehoben. Beim 3. Verstoß wird der Verein aus der Cup Organisation ausgeschlossen. Gültigkeit für eine Meisterschaft. Für die Ermittlung des Siegers wird folgender Modus eingeführt. Die Reihenfolge der Vereine am Ende der Meisterschaft richtet sich nach der Zahl der erkämpften Punkte. (Sieg 3 Punkte, Unentschieden 1 Punkt) Bei gleicher Punkteanzahl entscheidet die Tordifferenz ( höhere ); sind auch diese gleich entscheidet die höhere Zahl der errungenen Siege; ergibt sich auch hierbei ein Gleichstand, entscheidet die höhere Zahl der errungenen Auswärtssiege. Diese Regelung gilt für alle Mannschaften vom 1. bis letzten Platz. Die Tordifferenz zählt nicht bei Mannschaften die einen Abbruch verursacht oder die zu einen Spiel nicht angetreten sind. SIEGEREHRUNG: Jubiläumsveranstaltungen werden vom Präsidium und dem Sieger gemeinsam organisiert und festgelegt. Sollte eine Mannschaft zu einer offiziellen Siegerehrung die durch das Präsidium organisiert wird nicht erscheinen, so wird sie aus der Cup Organisation für die nächste Saison ausgeschlossen. Für die neue Saison 2017/2018 gilt folgende Vorgangsweise Der Sieger erhält nur mehr den WANDERPOKAL überreicht. Dieser Pokal ist vom Sieger aufzubewahren, sollten Schäden entstehen sind diese vom Verein alleine zu tragen. Gewinnt ein Verein 2x hintereinander oder 3x insgesamt, geht der Wanderpokal in den Besitz des Siegers über. Änderungen behält sich das Präsidium vor.

8 ERSATZSPIELERBANK: Rauchverbot 3 Funktionäre 5 Ersatzspieler Die alten Statuten verlieren ab 17. August 2017 ihre Gültigkeit. Die zusätzliche Ergänzung der Statuten vom 22. Mai 2017 werden voll Inhaltliche übernommen. Die neuen Statuten wurden von allen Verantwortlichen voll und ganz zur Kenntnis genommen und kamen zur Abstimmung. Riegersdorf, 17. August 2017 Beilage: Gebührenordnung Erweiterung der Statuten vom 22. Mai 2017 Der Präsident: Aichholzer Anton

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