VDEI-INFO KONSTRUKTIVER INGENIEURBAU NR. 14. Bahnerdung. Erdung von Eisenbahnbrücken und Ingenieurbauwerken.

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1 Foto: EURAIL-Ing. Magnus Hellmich VDEI-INFO KONSTRUKTIVER INGENIEURBAU NR. 14 Erdung von Eisenbahnbrücken und Ingenieurbauwerken Ausgabe: Normenstand:

2 INHALT 1 Vorwort und Anwendungsbereich Die Erdung/ Schutz durch Planungsgrundlagen Allgemeines Innere Erdung Erdungsbrücken Äußere Erdung (Erdungsverbinder) Ringerder (Erdfühligkeit) Mindestangaben in der Ausführungsplanung Planung/ Ausführung der / innere Erdung von massiven Eisenbahnbrücken Allgemeines Bauteile bei Stahlbrücken von Stützbauwerken von Tunneln Feste Fahrbahn von Schallschutzwänden (Lärmschutzwänden) Erdung von Bahnsteigkonstruktionen und Bahnsteigaufbauten Abnahme/ Dokumentation der Ausführungshinweise Abnahmen Übersicht ausgewählter Ebs.-Zeichnungen Quellenverzeichnis Anlage Musterprotokoll Seite 2 von 16

3 Verantwortlich: VDEI-Fachausschuss Brücken und Konstruktiver Ingenieurbau EURAIL-Ing. M. Hellmich und EURAIL-Ing. A. Schmackpfeffer Diese Informationsschrift ist eine Empfehlung und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Die Anwendung ist immer im Einzelfall auf Plausibilität zu prüfen. Sie ist zur kostenlosen Nutzung für die Mitglieder des VDEI bestimmt. Weitergabe nicht gestattet, Vervielfältigung und gewerblicher Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz verboten. 1 Vorwort und Anwendungsbereich Die vorliegende Information Konstruktiver Ingenieurbau Nr. 14 soll dem Ingenieur bzw. Bauüberwacher Bahn (BÜB) im Bereich der Eisenbahnen des Bundes bei der Planung bzw. Überwachung der Erdung von Eisenbahnbrücken und Ingenieurbauwerken Empfehlungen geben, wie die damit verbundenen Tätigkeiten durchzuführen sind und worauf insbesondere zu achten ist. Es werden die normativen Regelungen zusammengefasst, die erdungstechnischen Besonderheiten bezogen auf Bahnanlagen erläutert und die Anforderungen zur Einhaltung des Schutzes gegen Stromschlag dargestellt. Im Weiteren wird auf Ebs-Zeichnungen (Ebs) nach Kapitel 7 als Richtzeichnungen (Rz) aus dem Regelzeichnungswerk der DB Netz AG Bezug genommen, nach denen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik Oberleitungsanlagen, Rückstromführung, und Potentialausgleich geplant und errichtet werden. Für Gleichstrombahnen bzw. Blitzschutz gelten zusätzlich gesonderte Regelwerke. Zur in der Zuständigkeit anderer Fach- bzw. Geschäftsbereiche werden Hinweise kursiv gegeben. Hinweis Bei jedem Bauvorhaben sind die objektspezifischen Bedingungen und Forderungen des Bauherrn zu berücksichtigen. Die hier angegebenen Empfehlungen sind bei ihrer Anwendung stets auf Plausibilität zu prüfen. Seite 3 von 16

4 2 Die Erdung/ Grundsätzlich gelten für das Fachgebiet Rückstromführung, und Potenzialausgleich die europäischen und nationalen Normen gleichermaßen. Zusätzlich sind die Richtlinien [R13] bzw [R14] bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Erdungs- und Rückstromanlagen der Deutschen Bahn zu beachten. Der Verweis auf diese Richtlinien erfolgt oftmals vereinfacht mit den Bezeichnungen bzw. Erdung. Für Planung, Errichtung und Instandhaltung von Oberleitungsanlagen gilt die Modulgruppe Oberleitungsanlagen (OLA), die auch die Regeln für die Instandhaltung der Rückstromführung und enthält. Die spezifischen Vorgaben für das Fachgebiet Rückstromführung, und Potenzialausgleich legt die Modulgruppe Oberleitungsanlagen, Rückstromführung, und Potenzialausgleich fest. Schutzmaßnahmen sind zur Gewährleistung der Sicherheit im Bereich von elektrifizierten Gleisen gegen die Folgen von Isolationsfehlern, Schäden an unter Spannung stehenden Teilen, wie bei einem Fahrdrahtriss, und bei ungewollter Spannungsübertragung (durch galvanische, induktive und/oder kapazitive Kopplung) auf betriebsmäßig nicht unter Spannung stehende Teile, z.b. bei Lärmschutzwänden (LSW) oder Geländern/ Leitplanken, erforderlich. Grundsätzlich wird hierzu die als Schutzmaßnahme angewendet, d.h. die kurzschlussstromfeste Verbindung der betriebsmäßig nicht unter Spannung stehenden, jedoch leitfähigen Bauteile mit der Bahnerde. Das zielt darauf ab, beim Auftreten von Fehlern einen Kurzschluss mit schneller Abschaltung herbeizuführen bzw. eine dauernde Ableitung nach der Bahnerde zum Potentialabbau herzustellen. Zum Herstellen der Bahnerde werden Erdungspläne für Ingenieurbauwerke im Bereich von Oberleitungsanlagen nach Ril bzw erstellt. In diesen ist die innere und äußere Erdung darzustellen. Bei der inneren Erdung spricht man von den elektrischen Bauelementen, die sich innerhalb des zu erdenden Bauteils befinden. Diese werden beispielsweise mit einbetoniert und sind nach der Erstellung des Bauteils oder Bauwerks von außen nicht mehr sichtbar. Die elektrischen Bauelemente der äußeren Erdung sind nach Erstellung des Bauteils oder Bauwerks von außen sichtbar. Sie bilden die elektrische Verbindung von der Erdungsbuchse bis zur Erd- bzw. Erdungsschiene und müssen im Rahmen der Instandhaltung regelmäßig einer Sichtprüfung unterzogen werden. An Gleisen ist Bahnerden nur zulässig, wenn diese den Bedingungen des elektrischen Betriebes genügen. Bei den mit Oberleitung überspannten Gleisen ist dies immer der Fall. In bestimmten Streckenabschnitten werden die Gleise auch für die Leit- und Sicherungstechnik (LST) mitbenutzt. Daher dürfen Isolierabschnitte der Gleisfreimeldeanlagen durch den Anschluss Seite 4 von 16

5 von Erdungsleitungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die ist in Folge dessen zulässig bei: einschieniger Isolierung an der durch LST erklärten Erdungsschiene, zweischieniger Isolierung an der durch LST erklärten Erdungsschiene oder durch Gleisdrosseln an einen Erdsammelleiter und nicht isolierten, elektrifizierten Gleisen an beiden Schienen. Sollen Bahnanlagen bzw. Bauwerke/ -teile bahngeerdet werden, ist folgendes zu klären: 1. Was wird bahngeerdet bzw. was nicht? 2. Wie hoch ist der maximale (Kurzschluss-) Strom? 3. Wie sind die Anschlüsse/ Verbindungen auszuführen (Ebs-Zeichnungsnummer)? 4. Welche Materialien werden eingesetzt (Ebs-Zeichnungsnummer)? 5. Wer darf/ muss beteiligt werden? Die Maßnahmen der Rückstromführung, und Potentialausgleich können in den seltensten Fällen getrennt betrachtet werden und müssen deshalb stets im Zusammenhang geplant werden. An der beteiligte Personen Bei der Planung, Bauausführung und Überwachung von Erdungsanlagen sind folgende Personen bzw. Firmen beteiligt: Bauvorlageberechtigter (Bautechnik) mit Qualifikation bzw. Ernennung/ Vollmacht zum BVB Planprüfer OLA (EBA-Anerkennung) Bauüberwacher Bahn (Fahrbahn/ KIB) mit Funktionsausbildung BÜB Oberbau/ KIB (Ril ) und Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken (Elektrotechnische Fachkraft EfK) (Ril ) Abnahmeprüfer OLA (EBA-Zulassung) Örtlich zuständiger Anlagenverantwortlicher Fachbereich LST der DB Netz AG Anlagenverantwortlichen Oberleitungsanlagen (E/M) der DB Netz AG Bauleiter/ Baufirma zugelassene Fachfirma zur Erstellung des äußeren Erdungsanschlusses Die Planung der Erdungsanlagen für Ingenieurbauwerke nach den Richtzeichnungen der Module [R8] bzw [R9] i.v.m. Ril 997 kann durch Ingenieurbüros erfolgen, die über eine ausreichende Erfahrung bzgl. der Planung von Ingenieurbauwerken im Bereich der Bahnanlagen verfügen. Der Nachweis über die Eignung kann beispielsweise über eine Präqualifikation Seite 5 von 16

6 für die Kategorie Planung baulicher Anlagen im Bereich Beschaffung Infrastruktur erbracht werden. Wenn die Planung von den Vorgaben der v.g. Richtzeichnungen bzw. der Ril 997 abweicht, können Ingenieurbüros die Planung erstellen, wenn diese präqualifiziert sind und die Anforderungen nach DIN VDE [R17] und VV BAU (STE) [R2] erfüllen. Dafür muss im planenden Büro eine verantwortliche Elektrofachkraft für (Fahrleitungsanlagen und Triebstromrückführung) bestellt sein. 3 Schutz durch Die von Ingenieurbauwerken ist grundsätzlich bei elektrifizierten Gleisen im Oberleitungs- und Stromabnehmerbereich, auch Rissbereich genannt, zum Schutz von Personen und Betriebsmitteln anzuwenden (siehe Bild 1). Bei Hilfsbrücken ist zu beachten, dass auf elektrifizierten Strecken eine gemäß Modul [R6] i.v.m. Ril 997 bzw. auch auf nichtelektrifizierten Strecken gemäß Modul i.v.m. Ril 954 [R15] auszuführen ist. Grundsätzlich ist die unmittelbare anzuwenden. Alle nicht zum Betriebsstromkreis gehörenden, leitfähigen Teile der Oberleitungsanlage und alle übrigen ganz oder teilweise leitenden Teile im Rissbereich sind in die einzubeziehen. Es ist auch zu beachten, dass sich der Oberleitungsbereich in Bereichen von abgehenden Kettenwerken oder bei Festpunkten entsprechend der Gleisachsen bis zum Isolator hin verschiebt. Nicht inbegriffen sind waagerechte, leitfähige Teile, die nicht länger als 2 m rechtwinklig bzw. 3 m parallel zum Gleis sind und die keine elektrischen Betriebsmittel tragen oder enthalten, und Teile, die nur vorübergehend gelagert werden, wie bspw. Schwellen oder Schienen vor einem Schienenwechsel. Quelle: Modul Seite 6 von 16

7 Gemäß Modul richtet sich die Entscheidung über die Notwendigkeit bzw. den Umfang der smaßnahme nach Bauart der Brücke. Bei Gleisradien kleiner als 1000 m ist zu prüfen, ob der Oberleitungsbereich unten, bogeninnen, auf bis zu 5 m zu erweitern ist. Im Bereich von Brücken aus leitfähigem oder teilweise leitfähigem Baustoffen (z.b. Stahl, Stahlbeton) muss bei Berührung durch unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitungsanlagen oder unter Spannung stehenden Teilen von defekten Stromabnehmern ein Kurzschluss ausgelöst werden. Hinweis: Bereich Anschlussgleise: Erdungsmaßnahmen sind mit dem örtlichen Fachdienst abzustimmen Hinweis: Bereich DB Station&Service AG: Stahlrohrsitzbänke, Schaukästen, Abfallkörbe u.ä. brauchen in der Regel nicht bahngeerdet zu werden (s.a. TM I.SBB vom ; Erdung von Bahnsteigkonstruktionen und Bahnsteigaufbauten). 4 Planungsgrundlagen 4.1 Allgemeines Zur Festlegung der erforderlichen Querschnitte der Erdungsleitungen ist die Abfrage des zu berücksichtigenden Kurzschlussstromes erforderlich. Die Einteilung erfolgt in I K 25 ka oder I K > 25 ka. Die örtlichen Kurzschlussströme sind bei den Anlagenverantwortlichen Oberleitungsanlagen (E/M) der DB Netz AG bzw. den Niederlassungen der DB Energie GmbH zu erfragen. Einzelbauteile (Überbau, Pfeiler, Widerlager) haben jeweils eine eigene Erdungsanlage, die untereinander leitend zu einem Gesamtsystem der verbunden sind. Dieses Gesamtsystem ist sowohl an die der Gleise als auch an den Ringerder angeschlossen. Damit ist die des Bauwerkes zwischen Gleis und Erde ein in sich geschlossenes, funktionsfähiges System. 4.2 Innere Erdung Bei der inneren handelt es sich im Wesentlichen um Komponenten bestehend aus leitfähigen Metallen, die untereinander verbunden werden, nicht sichtbar sind und sich innerhalb der verschiedenen betonierten Bauwerksteile befinden. Dies sind in Beton eingebettete blanke Stahlleiter (jedoch keine Spannstähle und keine statisch erforderlichen Bauteile) mit Mindestquerschnitten von 120 mm² bei Kurzschlussströmen am Einbauort 25 ka oder mindestens 200 mm² bei Kurzschlussströmen > 25 ka. Seite 7 von 16

8 Es wird empfohlen, für die Innere Erdung immer den Mindestquerschnitt Fe = 200 mm² vorzusehen, wie beispielsweise Rundeisen Ø16-B500B oder Bandstahl (Fe) 50x4. Grundsätzlich muss die innere Erdung kurzschlussstromfest verschweißt sein. Für Schweißverbindungen, die vor Ort hergestellt werden, ist eine Schweißnahtlänge von mindestens 2 x 30 mm bei I K 25 ka und mindestens 2 x 45 mm I K > 25 ka bei einer Kehlnahtdicke von a = 4 mm erforderlich. Es wird empfohlen, bei einer Kehlnahtdicke von 4 mm immer Schweißnahtlängen von 2 x 45 mm vorzusehen. Die Erdungseisen sollten an möglichst vielen Stellen mit der konstruktiven Bewehrung verrödelt werden, empfohlen wird e 1 m (im Sinne des Potentialausgleichs, siehe auch M [R13]). Bei Prellleitern gilt für die Betondeckung 100 mm. Bewährte Baupraxis ist es, die gleisparallelen Erdungseisen als Rundeisen Ø16 und quer zum Gleis angeordnete Erdungseisen als Bandstahl auszuführen. Die zur inneren Erdung gehörenden Erdungseisen (Stab- und Bandstähle) sind zur Teilprüfung und der damit verbundenen Freigabe zum Betonieren mit Farbe (RAL 1026 oder ähnlich) zu kennzeichnen. Schweißungen dürfen nicht überstrichen bzw. übersprüht werden. 4.3 Erdungsbrücken Erdungsbrücken werden zur Verbindung zwischen innerer und äußerer Erdung verwendet. Erdungsbrücken werden mit einbetoniert, es gelten die gleichen Vorgaben bzgl. Querschnitt (Kupfer 70mm² und 95 mm²) und Verschweißung wie für die Innere Erdung. Erdungsbrücken enden in der Regel mit einer Anschlussbuchse (Innengewinde M16) oder einer Erdungsplatte an der Betonaußenkante, um dort an die äußere Erdung anzuschließen. 4.4 Äußere Erdung (Erdungsverbinder) Bei der äußeren handelt es sich um alle sichtbaren Erdungsleitungen. Diese Querschnitte verbinden die zu erdenden Bauteile außerhalb der Bauwerke miteinander oder stellen als sogenannte Erdungsverbinder die Verbindung mit der Erdungsschiene her. Als Mindestquerschnitt für Erdungsverbinder gilt: I K 25 ka Al 75 mm² (bzw. Cu 50 mm² oder Fe 70 mm²) und I K > 25 ka Al 100 mm² (bzw. Cu 70 mm² oder Fe 95 mm²). Sämtliche Erdungsanschlüsse außerhalb des Betons müssen zugänglich bleiben und dürfen nicht durch Anschüttung, Schotter, Bauteile usw. verdeckt werden. Seite 8 von 16

9 Bei einseitigem Anschluss an die Rückleitung (z.b. Bahnerde) dürfen Erdungsleitungen maximal 50 m lang sein. Bei mehrfachem Anschluss an die Rückleitung ergibt sich ein maximaler Abstand zwischen zwei Anschlusspunkten von 200 m. Aus Sicherheitsgründen sind Verbinder u.a. aus Aluminium als Ersatz für Kupfer zu bevorzugen. Hierzu wird die Abstimmung mit dem ALV Oberleitung empfohlen. 4.5 Ringerder (Erdfühligkeit) Der Ringerder stellt für die Erdungsanlage den Übergang vom Bauwerk zur Erde (Baugrund) her. Überbau, Pfeiler und Widerlager des Brückenbauwerks haben jeweils eigene Erdungsanlagen, die untereinander leitend zu einem Gesamtsystem der verbunden sind. Dieses Gesamtsystem ist sowohl an die der Gleise ("Gleisvermaschung") als auch an Ringerder, die an den Unterbauten in der Erde verlegt sind, angeschlossen. Damit ist die der Brücke zwischen Gleis und Erde ein in sich geschlossenes, funktionsfähiges System. Folgende Hinweise und Empfehlungen sind zu beachten: Fundamenterder: In der Regel feuerverzinkte Bandstahlerder mit einer Betondeckung von mindestens 50 mm. Die Fundamenterder sind durch Verschweißen analog Kapitel 4.2 mit der inneren Erdung zu verbinden. Außenerder: In besonderen Fällen kann der Einsatz von Außenerdern erforderlich werden, wenn die Erdfühligkeit einbetonierter Fundamenterder nicht ausreicht. Als Material ist meist ein korrosionsbeständiger Stahl mit beispielsweise einem Querschnitt 30x4 mm² in Abhängigkeit von der Aggressivität des Bodens zu empfehlen. Außenerder werden als zusätzliche Erder eingeplant und sind ebenfalls mit der inneren Erdung dauerhaft zu verbinden. Die Bauausführung ist mit dem Fachdienst LST abzustimmen. Die Ausführungsplanung bzw. der fach- bzw. elektrotechnisch geprüfte Erdungsplan einschließlich des OLA-Prüfberichts ist gemäß dem Verfahren nach Richtlinie 809 [R10] vom Bauvorlageberechtigen der Baumaßnahme freizugeben und dem Projektleiter zur Ausführung zu genehmigen. 4.6 Mindestangaben in der Ausführungsplanung Folgende elektrotechnische Mindestangaben sind in die Erdungspläne aufzunehmen: Grenzen der bahnzuerdenden Bauwerksbereiche Nachweis des Rissbereiches (Abstände) Nachvollziehbarer Stromweg (kurzschlussstromfeste Auslegung aller Verbindungen) Art/ Querschnitt des elektrischen Leiters Anschlusspunkte und Verbindungsstellen Seite 9 von 16

10 Kurzschlussstromstärke IK Besonderheiten (Erdungskabel in Kabelkanälen, Leerrohren u.a.) Zuordnung von Detaildarstellungen ggf. vorzunehmende Änderungen am Bestand Hinweise zur Ausführung und Abnahme, Legende Folgende Details sind in den Erdungsplänen anzugeben und/ oder darzustellen: innere Erdung Bewehrungs- bzw. Erdungseisen und/ oder Banderder Erdungsbrücke (Ebs.-Nr., Kabeltyp, Kabelschuh) Randabstand der Bewehrung im Beton, wenn Prellleiter Schweißstöße für die innere Erdung Erdungsbuchsen, Erdungs- bzw. Anschweißlaschen äußere Erdung am Bauteil/ Bauwerk (Prellleiter), Erdungsverbinder o. Schienenanschluss Erdungsbock/ Erdungsblock zur Verbindung mehrerer Anschlüsse Isolierfelder bei LSW, Leitplanke, Geländer Elementerdung bei LSW, Türen Materialliste 5 Planung/ Ausführung der 5.1 / innere Erdung von massiven Eisenbahnbrücken Allgemeines Erläuterungen zur Konstruktion sowie zu den Richtzeichnungen massiver Eisenbahnbrücken und für Talbrücken enthält das Modul Für die von Talbrücken gelten besondere Anforderungen. Diese sind dem Kapitel 14 des Moduls M zu entnehmen Bauteile Gemäß Rz M-BE 10 und M-BE 11 (Modul ) sind folgende Bauteile normiert: Betonstahl Ø16 oder Bandstahl 30x4 bzw. 50x4 Anschluss für äußere Erdung (Erdungsplatte) Anschweißlasche (Verbindung Kabel - Banderder) T-Verbinder (Verbindung Kabel - Kabel) Seite 10 von 16

11 Verbindung Betonstabstahl - Anschweißlasche oder Bandstahl 2 x Schweißnaht mindestens 45 mm/ a = 4 mm Ankerschiene Folgende Bauteile sind es bei Brücken bis 100 m Bauwerkslänge: Bandstahl oder Betonstahl im Schotterbegrenzungsbalken Anschluss zur Überbrückung der Fugen in der Randkappe Anschluss an Erdungsschiene bzw. Erdungssammelleitung Anschluss an Geländer bzw. Schallschutzwand ggf. Anschluss an Mast und Blitzschutz Anschluss für Verbindung Überbauten-Unterbauten Bei Brücken über 100 m Bauwerkslänge können zusätzliche Bauteile erforderlich werden: Erdungsanlage unter den Gleisen Verbindung Erdungsanlage an Band- oder Betonstahl Anschluss für Verbindung vom Tragwerk mit den Unterbauten und an Unterbauerdung 5.2 bei Stahlbrücken Bei Stahlbrücken ist keine innere Erdung erforderlich. Damit sind auch keine Erdungsbrücken vorzusehen. Bei der äußeren Erdung sind beispielsweise zwischen Überbau und Unterbauten Erdungsverbinder zu planen und auszuführen. 5.3 von Stützbauwerken Die von Stützbauwerken erfolgt analog der von Brückenwiderlagern. Die Regelungen zum Abstand der Anschlüsse an die Bahnerde sind zu beachten. 5.4 von Tunneln Tunnel stellen besondere Anforderungen an die Erdung. Insbesondere ist zu beachten: Bei der Planung und Ausführung der Erdungsanlage von Tunneln ist die Richtlinie 853 [R12] i.v.m. der Richtlinie 954 [R15] und dem Modul [R14] zu beachten. In Tunneln werden umfangreiche elektrische Anlagen installiert. Diese sind alle bahnzuerden. Daher ist ein Gesamterdungskonzept zu erstellen. Ziel ist die Koordination aller Anforderungen an die Erdungsanlage der geplanten elektrotechnischen Anlagen durch die einzelnen Fachbereiche, wie unter anderem E/M, LST, TK, Bahnstrom. Seite 11 von 16

12 Das Gesamterdungskonzept ist Bestandteil der Planungsunterlagen zur Entwurfs- und Ausführungsplanung gemäß der Anlage 01 des Moduls Feste Fahrbahn Für die bei Festen Fahrbahnen gelten besondere Anforderungen. Diese sind dem Modul zu entnehmen. 5.6 von Schallschutzwänden (Lärmschutzwänden) Für die von Schallschutzwänden gelten besondere Anforderungen. Diese sind den Modulen M und M zu entnehmen. 5.7 Erdung von Bahnsteigkonstruktionen und Bahnsteigaufbauten Für die Erdung von Bahnsteigkonstruktionen und Bahnsteigaufbauten gilt TM I.SBB vom i.v.m. Richtlinie [R11]. Seite 12 von 16

13 6 Abnahme/ Dokumentation der 6.1 Ausführungshinweise Folgende Hinweise und Empfehlungen sind zu beachten: Erdungsanschlüsse bzw. Erdungsverbindungen müssen immer kurzschlussstromfest ausgeführt sein. Dies erfolgt in der Regel durch Verschraubung ggf. mit eingelegter Buchse oder besser durch Verschweißen. Der Anschluss der Erdungsanlage an die Erdungsschiene darf nur mit einem zugelassenen Schienenanschlusssystem durch die DB Netz AG oder eine zugelassene Fachfirma in Abstimmung mit dem Fachdienst Sicherungsanlagen (LST) erfolgen. Ein Anschweißen von Erdungsteilen an konstruktive Bewehrung ist verboten. Auch in Bauzuständen muss die Erdung immer gegeben sein. 6.2 Abnahmen Prüfung der Planunterlagen Die gemäß Kapitel 4.6 erstellten Planunterlagen sind von einer EFK für Oberleitungsanlagen bzw. eines Planprüfers (OLA) zu prüfen. Bauüberwachung Der Bauüberwacher hat den Einbau der inneren bzw. äußeren Erdung gemäß dem freigegebenen Erdungsplan und OLA-Prüfbericht zu überwachen und dies bzw. seine Abnahme (protokollpflichtige Tätigkeit bzw. Abnahme) schriftlich und mit Unterschrift gemäß 25 VV BAU (IOH) [R1] zu dokumentieren. Dem Abnahmeprotokoll sind aussagefähige Fotos, z.b. mit beigelegtem Maßstab, beizufügen. Teilprüfung/ Zwischenabnahme: Die innere Erdungsanlage, auch Teile davon, ist vor dem Betonieren durch eine dazu befähigte und verantwortliche Person (EFK für Oberleitungsanlagen, Bauüberwacher Bahn mit Funktionsausbildung) zu prüfen und freizugeben. Prüfung/ Abnahme bzw. Endabnahme: Die Endabnahme der gesamten Erdungsanlage (innere u. äußere Erdung) darf nur durch einen vom EBA anerkannten Abnahmeprüfer/Gutachter durchgeführt werden. Seite 13 von 16

14 7 Übersicht ausgewählter Ebs.-Zeichnungen - Ebs Schutzvorkehrungen an Brücken und Überführungen - Ebs Übersicht über Schutzmaßnahmen an Brücken über Oberleitungsanlagen - Ebs Anordnung der Erdungsleitung und Potentialsteuerung - Ebs Innere Erdung bei massiven Eisenbahnbrücken (nicht für Neubau) - Ebs Stählerne Eisenbahnbrücken - Ebs Eisenbahnbrücken aus Stahlbeton - Ebs bahngeerdete Kanten an waagerechten Hindernissen aus Stahlbeton - Ebs Erdungsverbinder - Ebs Erdungsbrücken - Ebs Schienenkontaktsysteme (Anschluss Außenschiene) (9) Hochleistungsstrecken Eisenbahnüberführung (9) Hochleistungsstrecken Stützmauern (9) Hochleistungsstrecken aufgeständerte Fahrbahn (9) Hochleistungsstrecken desgleichen, Details (8) Hochleistungsstrecken freie Strecke, Details (9) Hochleistungsstrecken Tunnel (9) Hochleistungsstrecken Tunnel, Details Seite 14 von 16

15 Quellenverzeichnis [R1] Eisenbahn-Bundesamt: Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV BAU (IOH)) Ausgabe mod. Bauaufsicht Version: 4.53 Gültig ab: [R2] Eisenbahn-Bundesamt: Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (VV BAU (STE)) Ausgabe 4.6 Gültig ab [R3] Eisenbahn-Bundesamt: Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (ELTB) Fassung: 04/ 2015 gültig ab [R4] Eisenbahn-Bundesamt: Eisenbahnspezifischen Bauregellisten (EBRL) Ausgabe 2012/1 gültig ab [R5] DB Netz AG: Richtlinie 804 Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten [R6] DB Netz AG: Modul Hilfsbrücken [R7] DB Netz AG: Modul Lärmschutzanlagen [R8] DB Netz AG: Modul Rahmenplanung Talbrücken, [R9] DB Netz AG: Modul Richtzeichnungen Bauteile für massive (Eisenbahn-) Brücken [R10] DB Netz AG: Richtlinie 809 Infrastrukturmaßnahmen planen, durchführen, abnehmen, dokumentieren und abschließen [R11] DB Station und Service AG: Richtlinie 813 Personenbahnhöfe planen [R12] DB Netz AG: Richtlinie 853 Eisenbahntunnel planen, bauen und instand halten [R13] DB Netz AG: Richtlinie Oberleitungsanlagen [R14] DB Netz AG: Richtlinie Oberleitungsanlagen, Rückstromführung, und Potenzialausgleich [R15] DB Netz AG: Richtlinie 954 Elektrische Energieanlagen [R16] DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen allgemeine Festlegungen/ Zusatzfestlegungen für Bahnen [R17] DIN-VDE Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen [R18] DIN EN (VDE ) Bahnanwendungen - Ortsfeste Anlagen - Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung - Teil 1: Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag Weiterführende Literatur/ Internet: [S1] Seite 15 von 16

16 Anlage Musterprotokoll Protokoll über die Prüfung und Abnahme der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken Baumaßnahme Strecke/ km Prüfobjekt/ Bauwerk/ Bauteil Datum Ausführungs-/ Erdungsplan Nr. OLA-Prüfbericht Kennzeichnung Auftragnehmer Ausführende Firma Prüfergebnis/ festgestellte Mängel: weitere Mängel siehe Beiblatt bzw. Rückseite, wenn nichtzutreffend, dann streichen! Die innere Erdung ist ordnungsgemäß ausgeführt und stimmt mit der freigegebenen Ausführungsplanung überein. Dokumentiert wurde die Prüfung/ Abnahme mit.. Fotos. Die innere Erdung wird für das Einbringen des Betons, bei Mängeln erst nach deren ordnungsgemäßer Beseitigung, eingegeben. Für den Auftragnehmer: Ort Name Unterschrift Die Mängel wurden ordnungsgemäß beseitigt Unterschrift AN Für den Auftraggeber (Prüfer) (EFK für OLA/ BÜB mit EFK-Ausbildung) Datum Name/ Firma bzw. OE Unterschrift.. Datum Unterschrift AG (Prüfer) Seite 16 von 16

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