Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der. Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, auf die

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der. Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, auf die"

Transkript

1 Bericht über die Prüfung der Verschmelzung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund

2 Inhalt Seite A. Auftrag und Auftragsdurchführung 5 B. Gegenstand, Art und Umfang der Verschmelzungsprüfung 8 C. Prüfung des Verschmelzungsvertrags 11 I. Vollständigkeit und Richtigkeit der einschlägigen gesetzlichen Mindestangaben Bezeichnung der beteiligten Rechtsträger ( 5 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) Vereinbarung über Vermögensübertragung ( 5 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) Verschmelzungsstichtag ( 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG) Gewährung von Sonderrechten für einzelne Anteilsinhaber sowie für Inhaber von besonderen Rechten ( 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG) Gewährung besonderer Vorteile ( 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG) Folgen für die Arbeitnehmer ( 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG) Angabe über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre ( 62 Abs. 5 S. 2 UmwG) 14 II. Richtigkeit der fakultativen Regelungen des Verschmelzungsvertrags 15 D. Prüfungsergebnis und abschließende Erklärung 16 2

3 Anlagen 1. Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 9. August 2012 zur Bestellung der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Verschmelzungsprüfer gemäß 60, 10 UmwG 2. Abschrift des Verschmelzungsvertrags zwischen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, als übernehmender Rechtsträger und der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, als übertragender Rechtsträger vom 24. Oktober 2012 (UR-Nr. H 2807/2012 des Notars Dr. Armin Hauschild, Düsseldorf) 3. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar

4 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz div deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund eg eingetragene Genossenschaft ff. fortfolgende gem. gemäß HFA Hauptfachausschuss des IDW HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. i.s.v. im Sinne von i.v.m. in Verbindung mit MAG Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim mwn mit weiteren Nachweisen Nr. Nummer Rn. Randnummer(n) S. Seite / Satz sog. so genannte/r u.a. unter anderem UmwG Umwandlungsgesetz UR-Nr. Urkundenrollen-Nummer vgl. vergleiche 4

5 A. Auftrag und Auftragsdurchführung Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, (nachfolgend auch div oder übernehmende Gesellschaft ) und die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, (nachfolgend auch MAG oder übertragende Gesellschaft ) beabsichtigen eine Verschmelzung nach 2 Nr. 1 UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme). Auf gemeinsamen Antrag der Vorstände der div und der MAG wurde die Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, vom Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 9. August 2012 gemäß 60, 10 UmwG zum Verschmelzungsprüfer bestellt (Anlage 1). Die div hält ausweislich eines Depotauszugs der Dortmunder Volksbank eg, Dortmund, vom 24. Oktober 2012 direkt Aktien der MAG. Die MAG hält nachweislich eigene Aktien. Nach Absetzung der eigenen Aktien der MAG gem. 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG entspricht der Anteil der div damit ca. 93,26 % des Grundkapitals der MAG. Die Vorstände der div und der MAG haben am 24. Oktober 2012 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen (UR-Nr. H 2807/2012 des Notars Dr. Armin Hauschild, Düsseldorf; Anlage 2). Danach soll innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die außerordentliche Hauptversammlung der MAG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der MAG auf die div als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der div zu zahlenden angemessenen Barabfindung beschließen (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out, 62 Abs. 5 UmwG i.v.m. 327a ff. AktG). Im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme soll das Vermögen der MAG (übertragender Rechtsträger) als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die div (übernehmender Rechtsträger) übertragen werden. 5

6 Die Verschmelzung der MAG auf die div soll im Innenverhältnis zwischen den beteiligten Rechtsträgern mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2012 erfolgen. Vom Beginn des 1. Juli 2012 (nachfolgend auch Verschmelzungsstichtag ) an gelten alle Handlungen und Geschäfte der MAG als für Rechnung der div vorgenommen. Bei der Durchführung unserer Prüfung haben uns insbesondere die folgenden Unterlagen vorgelegen: Verschmelzungsvertrag zwischen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, und der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, vom 24. Oktober 2012 (UR-Nr. H 2807/2012 des Notars Dr. Armin Hauschild, Düsseldorf) und die vorangehenden Entwürfe; Gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände der div und der MAG über die Verschmelzung der MAG auf die div nach 8 UmwG vom 24. Oktober 2012 (nachfolgend auch Verschmelzungsbericht ) und die vorangehenden Entwürfe; Handelsregisterauszüge der MAG und der div; Satzung der MAG mit Stand vom 7. Juli 2010 und der div mit Stand vom 19. Juli Als Auskunftspersonen standen uns der Vorstand der MAG und der Vorstand der div, von diesen benannte Mitarbeiter der MAG sowie Mitarbeiter von Hengeler Müller Partnerschaft von Rechtsanwälten, Düsseldorf, als anwaltliche Berater der übernehmenden Gesellschaft, und SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Mannheim, als anwaltliche Berater der übertragenden Gesellschaft, zur Verfügung. Alle erbetenen Auskünfte sind uns erteilt worden. Der Vorstand der MAG und der Vorstand der div haben uns gegenüber jeweils eine Vollständigkeitserklärung abgegeben und darin schriftlich versichert, dass uns sämtliche für unsere Prüfung relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt worden sind und dass diese richtig sind. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt des Verschmelzungsvertrags liegt bei den vertragsschließenden Gesellschaften. 6

7 Bei unserer Prüfung haben wir die Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. Zur Verschmelzungsprüfung nach 340b Abs. 4 AktG (HFA 6/1988) berücksichtigt. Die früheren 339 ff. AktG sind im Jahr 1995 durch die entsprechenden Vorschriften des Umwandlungsgesetzes abgelöst worden. Wir haben unsere Prüfung mit Unterbrechungen vom 29. August 2012 bis zum 24. Oktober 2012 in unserem Büro in Düsseldorf durchgeführt. Zudem wurden Prüfungshandlungen auch in Form von Gesprächen und Erläuterungen in Frankfurt am Main und Mannheim durchgeführt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Prüfung der Buchführung, der Jahresabschlüsse oder der Geschäftsführungen der beteiligten Gesellschaften vorgenommen haben. Solche Prüfungen sind nicht Gegenstand einer Verschmelzungsprüfung. Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 3 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 maßgebend. Unsere Haftung bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Dritten gegenüber sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen einschlägig. Für unsere Verantwortlichkeit gegenüber den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften und ihren Aktionären gilt 11 Abs. 2 UmwG i.v.m. 323 HGB. 7

8 B. Gegenstand, Art und Umfang der Verschmelzungsprüfung Gegenstand der Verschmelzungsprüfung ist gemäß 60 i.v.m. 9 Abs. 1 UmwG der Verschmelzungsvertrag. Dieser ist auf seine Vollständigkeit und die Richtigkeit der in ihm enthaltenen Angaben zu prüfen. Maßgeblich für die Prüfungshandlungen hinsichtlich der Vollständigkeit des Verschmelzungsvertrags sind die allgemeinen und rechtsformspezifischen Mindestanforderungen des Umwandlungsrechts. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den in 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7, 8 und 9 sowie 62 Abs. 5 S. 2 UmwG geforderten Angaben folgender Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags: die Firma und der Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger; die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers als Ganzes; der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten (Verschmelzungsstichtag); die Rechte, die der übernehmende Rechtsträger einzelnen Anteilsinhabern sowie den Inhabern besonderer Rechte wie Anteile ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien, Schuldverschreibungen und Genussrechte gewährt, oder die für diese Personen vorgesehenen Maßnahmen; jeden besonderen Vorteil, der einem Mitglied eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, einem Abschlussprüfer oder einem Verschmelzungsprüfer gewährt wird; die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen; die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft erfolgen soll. Bei einem umwandlungsrechtlichen Squeeze-out nach 62 Abs. 5 UmwG i.v.m. 327a ff. AktG werden grundsätzlich mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregis- 8

9 ter der übernehmenden Gesellschaft der Squeeze-out und die Verschmelzung gleichzeitig wirksam. Die Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft werden zu keinem Zeitpunkt Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft. Da die übernehmende Gesellschaft folglich bei Wirksamwerden der Verschmelzung alleinige Aktionärin der übertragenden Gesellschaft sein wird, unterbleibt die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft an die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft. Eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung findet nicht statt. Die Angaben im Verschmelzungsvertrag über den Umtausch der Anteile ( 5 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 UmwG), soweit sie die Aufnahme dieses Rechtsträgers betreffen, entfallen daher. Fakultative Bestandteile des Verschmelzungsvertrags können in Ermangelung einer gesetzlichen Pflicht nicht auf Vollständigkeit geprüft werden, unterliegen aber als Vertragsbestandteile der Richtigkeitskontrolle. Die Prüfung der Richtigkeit der (gesetzlichen und fakultativen) Angaben im Verschmelzungsvertrag befasst sich damit, ob diese sachlich zutreffend und in sich widerspruchsfrei sind. Maßgeblich ist, dass der dem Verschmelzungsvertrag zu Grunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht sowie ggf. die Prognosen und Einschätzungen plausibel sind (vgl. u.a. Simon, in Kölner Kommentar zum UmwG, 2010, 9 Rn. 7 mwn). Nicht zu prüfen ist die allgemeine Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Regelungen im Verschmelzungsvertrag. Ergeben sich anlässlich der Prüfungshandlungen Einwendungen oder Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit und / oder Wirksamkeit einzelner Vereinbarungen, ist hierauf im Prüfungsbericht hinzuweisen. Die Vorstände jeder der an einer Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben gemäß 8 Abs. 1 UmwG einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Verschmelzung sowie der Verschmelzungsvertrag im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden. Der Bericht kann von den Vorständen auch gemeinsam erstattet werden. Der Bericht ist nach 8 Abs. 3 UmwG nicht erforderlich, wenn sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden. 9

10 Die Vollständigkeit und Richtigkeit des unter dem Datum vom 24. Oktober 2012 vorsorglich erstellten gemeinsamen Verschmelzungsberichts der Vorstände der MAG und der div waren, ebenso wie die Zweckmäßigkeit des Verschmelzungsvertrags, nicht Gegenstand unserer Prüfung. Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir uns nur insoweit mit dem gemeinsamen Verschmelzungsbericht befasst, als er wesentliche Angaben über den Prüfungsgegenstand enthält. Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Unser Prüfungsbericht gibt das Ergebnis unserer Prüfung des Verschmelzungsvertrags wieder. 10

11 C. Prüfung des Verschmelzungsvertrags I. Vollständigkeit und Richtigkeit der einschlägigen gesetzlichen Mindestangaben Nach 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7, 8 und 9 UmwG sowie 62 Abs. 5 S. 2 UmwG stellen wir zum notwendigen Mindestinhalt des uns zur Prüfung vorgelegten Verschmelzungsvertrags Folgendes fest: 1. Bezeichnung der beteiligten Rechtsträger ( 5 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) Firma und Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind im Verschmelzungsvertrag genannt und entsprechen jeweils den Satzungen der MAG und der div sowie den Eintragungen der beim Amtsgericht Mannheim (MAG) und Amtsgericht Dortmund (div) geführten Handelsregister der Gesellschaften. 2. Vereinbarung über Vermögensübertragung ( 5 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) Nach 1 Nr.1 des Verschmelzungsvertrags vereinbaren die div und die MAG, dass die MAG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die div überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Diese Vereinbarung nennt zutreffend die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften und bestimmt zutreffend den Vermögensübergang durch die Verschmelzung auf die div. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll nach 2 des Verschmelzungsvertrags ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG gem. 62 Abs. 5 UmwG i.v.m. 327a ff. AktG erfolgen. Nach den uns erteilten Auskünften besteht diese Absicht. Die in 2 Nr. 1 des Verschmelzungsvertrags zu den Beteiligungsverhältnissen gemachten Angaben sind sachlich zutreffend. Bei Wirksamwerden der Verschmelzung werden sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre an der MAG auf die div übergehen. Dies wurde durch 8 Nr. 1 des Verschmelzungs- 11

12 vertrags, wonach die Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass ein Beschluss der Hauptversammlung der MAG nach 62 Abs. 5 S. 1 UmwG i.v.m. 327a Abs. 1 S. 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die div als Hauptaktionärin in das Handelsregister des Sitzes der MAG mit dem Vermerk nach 62 Abs. 5 S. 7 UmwG eingetragen wird, sichergestellt. Damit wird der gesetzlichen Bestimmung des 62 Abs. 5 S. 7 UmwG genügt. In 3 des Verschmelzungsvertrags wird daher folgerichtig klargestellt, dass die div gem. 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UmwG zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital nicht erhöhen darf. Die Übertragung des Vermögens der MAG erfolgt zu Recht ohne Gewährung von Anteilen als Gegenleistung an die div als Alleingesellschafterin der MAG. 3. Verschmelzungsstichtag ( 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG) Nach 4 des Verschmelzungsvertrags erfolgt die Übernahme des Vermögens der MAG durch die div im Innenverhältnis zwischen den beteiligten Rechtsträgern mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni Von Beginn des 1. Juli 2012 ( Verschmelzungsstichtag ) an gelten alle Handlungen und Geschäfte der MAG als für Rechnung der div vorgenommen. Der Verschmelzungsstichtag folgt dem Stichtag der Schlussbilanz der übertragenden MAG zum 30. Juni 2012 ( 1 Nr. 2 Verschmelzungsvertrag) sachlich zutreffend unmittelbar nach. Für den Fall, dass die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 31. März 2013 durch Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der div als übernehmender Gesellschaft wirksam geworden ist, verschiebt sich gemäß 7 des Verschmelzungsvertrags der Verschmelzungsstichtag abweichend von 4 des Verschmelzungsvertrags auf den 1. Januar 2013, 0:00 Uhr. Dabei wird der Verschmelzung, abweichend von 1 Nr. 2 des Verschmelzungsvertrags, die Bilanz der MAG zum Stichtag 31. Dezember 2012 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Bei einer weiteren Verzögerung des Wirksamwerdens der Verschmelzung über den 31. März des jeweiligen Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechend der vorstehenden Regelung jeweils um ein weiteres Jahr. Diese Regelung knüpft zeitlich stimmig an den zunächst vorgesehenen Verschmelzungsstichtag an. 12

13 4. Gewährung von Sonderrechten für einzelne Anteilsinhaber sowie für Inhaber von besonderen Rechten ( 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG) Gemäß 5 Nr. 1 des Verschmelzungsvertrags werden - vorbehaltlich des in 2 genannten Sachverhalts - keine besonderen Rechte im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG für einzelne Aktionäre oder Inhaber besonderer Rechte gewährt. Es sind auch keine besonderen Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift für diese Personen vorgesehen. Diese Aussagen sind nach den uns vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften zutreffend. Die in 2 des Verschmelzungsvertrags vorgesehene Regelung betrifft die Gewährung einer von der div zu zahlenden angemessenen Barabfindung an die Minderheitsaktionäre der MAG; siehe hierzu Abschnitt C.I Gewährung besonderer Vorteile ( 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG) Vorbehaltlich der in 5 Nr. 3 des Verschmelzungsvertrags aufgeführten Sachverhalte werden laut 5 Nr. 2 des Verschmelzungsvertrags keine besonderen Vorteile i.s.v. 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG für Mitglieder der Vorstände und der Aufsichtsräte der MAG und der div, einem Abschlussprüfer oder einer sonstigen in dieser Vorschrift genannten Person gewährt. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung endet die Organstellung der Vorstandsmitglieder der MAG, wobei im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder der MAG auf die div übergehen. Im Rahmen der Verschmelzung ist dabei beabsichtigt, dass die im Zeitpunkt der Verschmelzung amtierenden Mitglieder des Vorstands der MAG nach der Verschmelzung als Generalbevollmächtigte weiterhin die Leitung der entsprechenden Geschäftsbereiche wahrnehmen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte für die Gewährung darüber hinausgehender besonderer Vorteile im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG festgestellt. 13

14 6. Folgen für die Arbeitnehmer ( 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG) Hinsichtlich der Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und deren Vertretungen sowie der insoweit vorgesehenen Maßnahmen verweisen wir auf 6 des Verschmelzungsvertrags sowie auf die Hinweise im Verschmelzungsbericht. Weitere darüber hinausgehende berichtspflichtige Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auch keine Anhaltspunkte festgestellt, die den Angaben im Verschmelzungsvertrag widersprechen. 7. Angabe über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre ( 62 Abs. 5 S. 2 UmwG) 2 des Verschmelzungsvertrags enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft gemäß 62 Abs. 5 UmwG i.v.m. 327a bis 327f AktG erfolgen soll und zeigt das Ineinandergreifen von Verschmelzungs- und Squeeze-out-Verfahren auf. Die Angaben sind nach den uns vorgelegten Unterlagen sachlich zutreffend. Dabei ist beabsichtigt, dass die Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach 62 Abs. 5 S. 1 UmwG i.v.m. 327a Abs. 1 S. 1 AktG ( Übertragungsbeschluss ) über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die div als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der div zu zahlenden angemessenen Barabfindung, deren Höhe im Übertragungsbeschluss zu bestimmen ist, fasst. Die außerordentliche Hauptversammlung der MAG, in der über die Übertragung der Aktien an der MAG auf die div entschieden werden soll, soll am 18. Dezember 2012 und damit binnen der vorgesehenen 3-Monatsfrist, stattfinden. 14

15 II. Richtigkeit der fakultativen Regelungen des Verschmelzungsvertrags Die in 7 des Verschmelzungsvertrags dargestellte Vereinbarung eines rollierenden Stichtages ist sachlich zutreffend, sie knüpft an den derzeit vorgesehenen Verschmelzungsstichtag an und ist daher in sich stimmig. Die in 8 des Verschmelzungsvertrags dargelegten Sachverhalte hinsichtlich der Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrags geben die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften zutreffend wieder. Ferner ist die in 8 Nr. 4 getroffene freiwillige Vereinbarung betreffend des Rücktrittsrechts stimmig und mit dem Gesetz vereinbar. Die Darstellungen des 9 Nr. 1 des Verschmelzungsvertrags zum Grundeigentum geben den Sachverhalt zutreffend wieder. Des Weiteren ist die in 9 Nr. 2 vereinbarte Kostentragung eine freiwillige Vereinbarung und inhaltlich zulässig. Die in 9 Nr. 3 genannte salvatorische Klausel ist in sich stimmig und insoweit eine typische Vertragsklausel. 15

16 D. Prüfungsergebnis und abschließende Erklärung Auf Grundlage der Bestellung durch Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 9. August 2012 haben wir eine Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, und der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, durchgeführt. Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass der Verschmelzungsvertrag vom 24. Oktober 2012 die in 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7, 8 und 9 UmwG sowie 62 Abs. 5 S. 2 UmwG vorgeschriebenen Mindestregelungsbestandteile vollständig und richtig enthält und damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Uns sind im Rahmen der Verschmelzungsprüfung keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die gegen die Richtigkeit der fakultativen weiteren Angaben im Verschmelzungsvertrag sprechen. Bei einem Squeeze-out im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung nach 62 Abs. 5 UmwG i.v.m. 327a ff. AktG unterbleibt die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft an die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft. Eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung findet nicht statt. Da sich damit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden werden, entfallen die Angaben im Verschmelzungsvertrag über den Umtausch der Anteile ( 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UmwG), soweit sie die Aufnahme dieses Rechtsträgers betreffen. Entsprechend entfällt die vom Prüfer einer Verschmelzung grundsätzlich nach 12 Abs. 2 S. 1 UmwG abzugebende Erklärung, ob das vorgeschlagene Umtauschverhältnis der Anteile, gegebenenfalls die Höhe der baren Zuzahlung oder die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger als Gegenwert angemessen ist. Gleichfalls entfallen die grundsätzlich im Prüfungsbericht einer Verschmelzung erforderlichen Angaben im Hinblick auf die zur Ermittlung eines Umtauschverhältnisses angewandten Methoden ( 12 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UmwG), deren Angemessenheit ( 12 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwG), welches Umtauschverhältnis sich bei Anwendung alternativer Methoden 16

17

18 ANLAGEN

19

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

Einladung. zur. außerordentlichen Hauptversammlung. der Terex Material Handling & Port Solutions AG. am 21. November 2013.

Einladung. zur. außerordentlichen Hauptversammlung. der Terex Material Handling & Port Solutions AG. am 21. November 2013. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG am 21. November 2013 in Düsseldorf 1 Terex Material Handling & Port Solutions AG mit Sitz in Düsseldorf

Mehr

Siemens Aktiengesellschaft OSRAM Licht AG

Siemens Aktiengesellschaft OSRAM Licht AG Bericht über die Prüfung der Abspaltung von Teilen des Vermögens der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, auf die OSRAM Licht AG, München, nach 125 i.v.m. 9 ff. UmwG Inhalt Seite A. Auftrag

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss UR. Nr.... vom... Verhandelt zu... am...: Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am 14.10.1977 ausgewiesen durch

Mehr

des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg

des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Urkundenrolle Nr. des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Verhandelt zu Flensburg am 10.02.2015 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Carsten Ribbrock im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

Umwandlungsgesetz (UmwG)

Umwandlungsgesetz (UmwG) Umwandlungsgesetz (UmwG) UmwG Ausfertigungsdatum: 28.10.1994 Vollzitat: "Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210; 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 24. April

Mehr

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB Hauptversammlung der Girindus Aktiengesellschaft i. L. am 20. Februar 2015 Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB Das Grundkapital der Gesellschaft

Mehr

Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers

Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Infineon Technologies AG, München,

Mehr

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft am Mittwoch, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel Stadthalle, Holger-Börner-Platz

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz In der Einberufung der Hauptversammlung sind bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs.

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Das Grundkapital der Raiffeisen Bank International AG beträgt EUR 893.586.065,90

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012

Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012 Herren MD Dr. Hubert Weis MR Dr. Hans-Werner Neye Bundesministerium der Justiz Referat III A 1 11015 Berlin Düsseldorf, 14. Januar 2013 565 vorab per E-Mail: neye-ha@bmj.bund.de Änderungen im Umwandlungsrecht

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg

Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg WKN 604270 - ISIN DE0006042708 Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg Rechte der

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft Augsburg, im März 2014 111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, 16.00 Uhr, im Kongress am Park Augsburg (Saal Dialog Lebensversicherungs-AG), Gögginger

Mehr

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung 1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut

Mehr

Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der QSC AG Köln am 27. Mai 2015 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß

Mehr

HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE DER SKW STAHL-METALLURGIE HOLDING AG ( 121 ABSATZ 3 SATZ 3 NR. 3 AKTIENGESETZ) 2011

HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE DER SKW STAHL-METALLURGIE HOLDING AG ( 121 ABSATZ 3 SATZ 3 NR. 3 AKTIENGESETZ) 2011 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes: 1. Tagesordnungsergänzungsrecht der Minderheit ( 122 Absatz 2 des

Mehr

6 Synopse FGG/FamFG Textsynopse alt/neu

6 Synopse FGG/FamFG Textsynopse alt/neu 6 Synopse / Textsynopse alt/neu 478 141 [Löschung einer Firma] 393 Löschung einer Firma (1) 1 Soll nach 31 Abs. des Handelsgesetzbuchs das Erlöschen einer Firma von Amts 31 Abs. des Handelsgesetzbuchs

Mehr

GoingPublic Media Aktiengesellschaft München ISIN DE0007612103 WKN 761 210. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

GoingPublic Media Aktiengesellschaft München ISIN DE0007612103 WKN 761 210. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München ISIN DE0007612103 WKN 761 210 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2013, um 15:00 Uhr im Tagungsraum

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

WKN: SKYD00 ISIN: DE000SKYD000. Einladung. Hauptversammlung der Sky Deutschland AG, Unterföhring

WKN: SKYD00 ISIN: DE000SKYD000. Einladung. Hauptversammlung der Sky Deutschland AG, Unterföhring WKN: SKYD00 ISIN: DE000SKYD000 Einladung Hauptversammlung der Sky Deutschland AG, Unterföhring Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der Sky Deutschland AG mit Sitz in Unterföhring,

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 zu den Rechten der Aktionäre nach 122

Mehr

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10

Mehr

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Dezember 2013

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Dezember 2013 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Dezember 2013 Köln Wertpapier-Kenn-Nr. (WKN) 840 002 International Securities Identification Number (ISIN) DE0008400029 Wir laden die Aktionäre der

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG. und. der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH

Gemeinsamer Bericht. des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG. und. der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG und der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH entsprechend 293a, 295 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) über die Änderung des Beherrschungs-

Mehr

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00

Mehr

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten

Mehr

(TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien)

(TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien) Bericht des Vorstands der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Wien, FN 290506 s, über die Verwendung eigener Aktien zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienoptionen

Mehr

aap Implantate AG Berlin

aap Implantate AG Berlin aap Implantate AG Berlin Ordentliche Hauptversammlung Freitag, 14. Juni 2013, 09:00 Uhr Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstr. 2, 12165 Berlin Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Mehr

C:\Users\m.heinz.HS08\Documents\HV 2015\HSAG\Bericht des Vst-TOP 8.docx

C:\Users\m.heinz.HS08\Documents\HV 2015\HSAG\Bericht des Vst-TOP 8.docx Bericht des Vorstands der Hutter & Schrantz AG Wien, FN 93661 m, über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013

Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013 Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013 Erläuterungen gem. 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,

Mehr

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2015

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2015 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2015 Dresdner Factoring AG, Dresden Wertpapier Kenn Nummer: DFAG99 ISIN DE000DFAG997 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal/Pfalz

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal/Pfalz ISIN: DE0006292006 und DE0006292030 WKN: 629 200 und 629 203 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal/Pfalz Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, und den 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Garbsen am 28. Mai 2015 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am stattfindenden 24. August 2015, 17.00 Uhr, im Hotel Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft, Freiburg im Breisgau ISIN: DE0007021008 - WKN: 702100 ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr Forum Merzhausen, Am Marktplatz 4,

Mehr

von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren

von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Bericht des Vorstands der Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f, über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf andere Weise als

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG. 1) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß 122 Abs.

Rechte der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG. 1) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß 122 Abs. Ordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in München am Mittwoch, den 30. April 2014, 10.00 Uhr, im ICM Internationales Congress Center München, Am Messesee 6, 81829 München, Messegelände Rechte

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

Hornbach Holding Aktiengesellschaft 67433 Neustadt an der Weinstraße. 67433 Neustadt an der Weinstraße. -ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083439-

Hornbach Holding Aktiengesellschaft 67433 Neustadt an der Weinstraße. 67433 Neustadt an der Weinstraße. -ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083439- Hornbach Holding Aktiengesellschaft 67433 Neustadt an der Weinstraße -ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083439- Ordentliche Hauptversammlung am 9.. Juli 2015 10.00 Uhr in der Jugendstil-Festhalle Landau

Mehr

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Büdingen-Wolferborn Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 ISIN DE0007066003

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Büdingen-Wolferborn Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 ISIN DE0007066003 RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Büdingen-Wolferborn Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 ISIN DE0007066003 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft

Mehr

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Aktiengesellschaft Essen EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 ISIN DE0008081506 Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 7. Mai

Mehr

S&T AG. Linz, FN 190272 m

S&T AG. Linz, FN 190272 m S&T AG Linz, FN 190272 m Bericht des Vorstands gemäß 170 Abs 2 ivm 153 Abs 4 AktG zum 9. Punkt der Tagesordnung der 15. ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2014 Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Paderborn Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr im Hansesaal,

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Homag Group AG. ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720. Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr

Homag Group AG. ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720. Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr Homag Group AG ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720 Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und

Mehr

SWARCO Traffic Holding AG München ISIN: DE0007236309

SWARCO Traffic Holding AG München ISIN: DE0007236309 SWARCO Traffic Holding AG München ISIN: DE0007236309 Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München

Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Gigaset AG, München Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 2012 unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Ergänzung der Tagesordnung ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre,

Mehr

Hauptversammlung 2015 am 25.06.2015. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Hauptversammlung 2015 am 25.06.2015. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Hauptversammlung 2015 am 25.06.2015 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB I. Erläuternder Bericht zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Zusammensetzung

Mehr

Die Beendigung der GmbH

Die Beendigung der GmbH Die Beendigung der GmbH Folie 31 Die Beendigung der GmbH beginnt wie bei jeder Gesellschaftsform mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe Die GmbH wird durch folgende Ereignisse aufgelöst: 1. Auflösungsbeschluss,

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013

Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013 Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 138 AktG Die Einberufung

Mehr

Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG)

Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG) Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG) A-AG B-AG A-AG übernimmt das Vermögen der B-AG. B-AG erlischt. Aktionär Y hält Aktien der B-AG. Aktionärin X hält Aktien von A-AG. Aktientausch: Es braucht regelmässig

Mehr

PEARL GOLD Aktiengesellschaft. Frankfurt am Main WKN A0AFGF ISIN DE 000A0AFGF3. Hauptversammlung am 12. Juni 2015

PEARL GOLD Aktiengesellschaft. Frankfurt am Main WKN A0AFGF ISIN DE 000A0AFGF3. Hauptversammlung am 12. Juni 2015 PEARL GOLD Aktiengesellschaft Frankfurt am Main WKN A0AFGF ISIN DE 000A0AFGF3 Hauptversammlung am 12. Juni 2015 Hinweise gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz (AktG) zu den Rechten der Aktionäre nach

Mehr

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die Gesellschaft) Einladung ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung zu der am 20. Mai 2009 um 10:00 Uhr in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, 1010 Wien stattfindenden 6. ordentlichen

Mehr

21. ordentliche Hauptversammlung am 3. Juli 2013

21. ordentliche Hauptversammlung am 3. Juli 2013 21. ordentliche Hauptversammlung am 3. Juli 2013 Bericht des Vorstandes der voestalpine AG Linz, FN 66209 t, über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016 Ordentliche Hauptversammlung der am 24. Mai 2016 Erläuterung gemäß 124a Satz 1 Nr. 2 AktG zu Punkt 1 der Tagesordnung Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014 SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

SMA Solar Technology AG Niestetal

SMA Solar Technology AG Niestetal SMA Solar Technology AG Niestetal Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9 Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 31. Mai 2016 Hinweise gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs.

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten

Mehr

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10.

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10. , Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48 Einladung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München stattfindenden ordentlichen

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2010 enthält gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3

Mehr

Vorlage zur Kenntisnahme

Vorlage zur Kenntisnahme Drucksache 15/ 4805 01.03.2006 15. Wahlperiode Vorlage zur Kenntisnahme Entwurf des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg zur Abwicklung der Feuersozietät Berlin Brandenburg

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung ERLÄUTERUNGEN ZU GEGENSTÄNDEN DER TAGESORDNUNG, ZU DENEN KEIN BESCHLUSS GEFASST WIRD, UND ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Nachfolgend finden Sie weitergehende Erläuterungen zu der am Donnerstag, dem 24. Juni

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre,

Mehr

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der IDEAL Lebensversicherung a.g. zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält im Abschnitt

Mehr

Mia and me: 2014 Lucky Punch Rainbow March Entertainment Tip the Mouse: 2014 m4e Bozzetto Giunti Editore Campedelli Rai. All Rights Reserved.

Mia and me: 2014 Lucky Punch Rainbow March Entertainment Tip the Mouse: 2014 m4e Bozzetto Giunti Editore Campedelli Rai. All Rights Reserved. HAUPTVERSAMMLUNG copyright 2014, m4e AG Copyright Titelseite Mia and me: 2014 Lucky Punch Rainbow March Entertainment Tip the Mouse: 2014 m4e Bozzetto Giunti Editore Campedelli Rai. All Rights Reserved.

Mehr

ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ

ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ Adolf Darbo Aktiengesellschaft Stans ÄUSSERUNG DES VORSTANDES ZUM FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOT DER HERO AG, LENZBURG, SCHWEIZ Die Hero AG mit dem Sitz in Lenzburg, Schweiz, hat am 16. Juli 2002 ein

Mehr