Ministerialblatt. Bonn, den 13. Januar 2003 Nummer 1. Inhalt

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1 Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung Seite 1 G 4761 Bonn, den 13. Januar 2003 Nummer 1 Organisation und Dienstbetrieb Inhalt Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Prozessen und anderen Verfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Erstfassung... 2 Personalwesen Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten Vom 6. Dezember Richtlinien für die Gewährung von Vortragshonoraren an nebenamtlich oder nebenberuflich Vortragende, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören Neufassung... 9 Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen Einrichtung von Buchungsabschnitten Neufassung Fach- und Sondergebiete Richtlinien für die Einrichtung und den Betrieb von Internetterminals zur Gestaltung der Freizeit in Liegenschaften der Bundeswehr (RL Internet-Cafés) Erstfassung Rechtswesen Bewertung der Sachbezüge bei der Errechnung des pfändbaren Einkommens von Soldaten Änderung Aufhebung von Erlassen Inspizierung der logistischen Verfahren der Luftwaffe Personalbearbeitung von Eignungsübenden Benutzungsordnung der Zentralen Sammelstelle für radioaktive Abfälle bei der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr für ABC-Schutz Munster Seite

2 Seite 2 VMBl 2003 Nr. 1 Organisation und Dienstbetrieb VMBl 2003 S. 2 Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Prozessen und anderen Verfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Vertretungsanordnung BMVg) Erstfassung 1. Ich übertrage den Wehrbereichsverwaltungen 1 ) die Vertretung des Bundes für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich a) in Prozessen vor den Verwaltungsgerichten einschließlich der Klagen gegen Verwaltungsakte auf Grund des Wehrpflichtgesetzes 2 ) und des Bundesleistungsgesetzes 3 ), b) in Zivilprozessen vor den ordentlichen Gerichten, c) in Prozessen vor den Sozialgerichten und d) in Prozessen vor den Arbeitsgerichten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. 2. (1) Ich übertrage die Vertretung des Bundes dem Bundesamt für Wehrverwaltung 1 ) a) in den Prozessen nach Nummer 1, soweit ihm die betreffenden Angelegenheiten zur unmittelbaren Bearbeitung übertragen worden sind oder die Verfahren oder Prozesse mit Personen zu führen sind, deren Personalbearbeitung ihm übertragen worden ist, b) bei Klagen gegen Verwaltungsakte der Wehrbereichsverwaltungen auf Grund 8 Abs. 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes, c) bei Klagen gegen Verwaltungsakte der Wehrbereichsverwaltungen in Kostenfestsetzungssachen auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens, d) bei Klagen, an denen die zur Vertretung berufene Wehrbereichsverwaltung durch Erhebung der Anfechtungsklage oder durch Einlegung eines Rechtsmittels als Partei am Verfahren beteiligt ist (sog. Insichprozess), e) bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auf dem Gebiet des Wehrpflicht- oder des Bundesleistungsgesetzes. (2) Ich übertrage die Vertretung des Bundes dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung 1 ) a) in den Prozessen nach Nummer 1, soweit ihm die betreffenden Angelegenheiten zur unmittelbaren Bearbeitung übertragen worden sind oder die Verfahren oder Prozesse mit Personen zu führen sind, deren Personalbearbeitung ihm übertragen worden ist, b) in den Verfahren und Prozessen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht, c) in Schiedsverfahren nach 28 ff. des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) 3 ), d) in Prozessen vor den für Patentstreitigkeiten zuständigen Gerichten, wenn bei Arbeitnehmererfindungen 39 ArbEG anzuwenden ist. (3) Darüber hinaus übertrage ich dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr 1 ) und dem Bundessprachenamt 1 ) die Vertretung des Bundes in den Prozessen nach Nummer 1 Buchstaben c und d, soweit die Verfahren oder Prozesse mit Personen zu führen sind, deren Personalbearbeitung diesen Behörden übertragen worden ist. 1 ) Anschriften siehe Anlage 2 ) VMBl 2002 S ) im VMBl nicht veröffentlicht (4) Außerdem übertrage ich dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr die Vertretung des Bundes in Prozessen nach Nummer 1 Buchstabe b, soweit es sich um Nachprüfungsverfahren gemäß 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 3 ) handelt. 3. In Verfahren des Versorgungsausgleichs nach 53b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) 3 ) übertrage ich die Vertretung des Bundes a) der Wehrbereichsverwaltung West in den Fällen, in denen Dienst- oder Versorgungsbezüge von den Wehrbereichsverwaltungen Nord oder West oder der Außenstelle Kiel der Wehrbereichsverwaltung Nord gezahlt werden; davon ausgenommen sind die Fälle, in denen die Dienstbezüge für aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommene Berufssoldaten von der Außenstelle Kiel der Wehrbereichsverwaltung Nord gezahlt werden, b) der Wehrbereichsverwaltung Süd in den Fällen, in denen Dienst- oder Versorgungsbezüge von den Wehrbereichsverwaltungen Ost oder Süd, der Außenstelle München der Wehrbereichsverwaltung Süd oder der Außenstelle Wiesbaden der Wehrbereichsverwaltung West und in denen die Dienstbezüge für aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommene Berufssoldaten von der Außenstelle Kiel der Wehrbereichsverwaltung Nord gezahlt werden. 4. Ausgenommen von der Übertragung nach den vorstehenden Nummern sind a) Verwaltungsprozesse des Bundes in Angelegenheiten, die unmittelbar im Bundesministerium der Verteidigung bearbeitet werden, b) Zivilprozesse, in denen eine Partei Ansprüche aus einem Vertrag geltend macht, bei dessen Abschluss der Bund ausschließlich durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten worden ist, c) Zivil-, Sozial- oder Arbeitsgerichtsprozesse, die mit Personen geführt werden, die dem Bundesministerium der Verteidigung angehören oder bis zur Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses angehört haben, d) Prozesse, in denen die Präsidentin/der Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, des Bundesamtes für Wehrverwaltung, des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, einer Wehrbereichsverwaltung oder des Bundessprachenamtes als Partei beteiligt ist. 5. Im Zweifel wird die vertretungsberechtigte Behörde von mir bestimmt. Ich behalte mir vor, im Einzelfall eine nachgeordnete Behörde mit der Führung eines Prozesses zu beauftragen oder einen Prozess an mich zu ziehen, für den die Vertretung durch diese Anordnung übertragen worden ist. 6. Soweit die Zuständigkeit der vorgenannten Behörden für die Vertretung des Bundes in Klageverfahren gegeben ist, sind erforder-

3 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 3 liche Zustellungen gemäß den geltenden prozessrechtlichen Vorschriften allein an diese Vertretungsbehörden zu bewirken. 7. Die in der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 9. Juni 1976 (BGBl. I S und VMBl S. 219), zuletzt geändert am 20. September 2002 (BGBl. I S und VMBl S. 468) geregelte Zuständigkeit bleibt unberührt. 8. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig werden die Verwaltungsanordnung über die Vertretung des Bundes in Prozessen im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 21. März 1969 (VMBl S. 185), die Verwaltungsanordnung über die Vertretung des Bundes im Verfahren des Versorgungsausgleiches nach 53b FGG im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung vom 27. Februar 1980 (VMBl S. 162) in der Fassung vom 20. Juni 1990 (VMBl S. 381) und der Erlass Vertretung des Bundes bei Klagen gegen Verwaltungsakte auf Grund des Wehrpflichtgesetzes und des Bundesleistungsgesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. September 1997 (VMBl S. 335) aufgehoben. BMVg, 19. Dezember 2002 WV I 1 Az Anlage Anschriften Bundesamt für Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung Ost Ermekeilstraße 27 Prötzeler Chaussee Bonn Strausberg Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Wehrbereichsverwaltung Süd Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 Heilbronner Straße Koblenz Stuttgart Bundesamt für Informationsmanagement und Informations- Wehrbereichsverwaltung Süd technik der Bundeswehr Außenstelle München Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 Dachauer Straße Koblenz München Bundessprachenamt Wehrbereichsverwaltung West Horbellerstraße 52 Wilhelm-Raabe-Straße Hürth Düsseldorf Wehrbereichsverwaltung Nord Wehrbereichsverwaltung West Hans-Böckler-Allee 16 Außenstelle Wiesbaden Hannover Moltkering Wiesbaden Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel Feldstraße Kiel&

4 Seite 4 VMBl 2003 Nr. 1 Personalwesen VMBl 2003 S. 4 Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten Vom 6. Dezember ) Auf Grund des 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 2001 (BGBl. I S. 232) 2 ) und des Artikels 1 Abs. 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten vom 10. Juli 1969 (BGBl. I S. 775) 3 ), die zuletzt durch die Anordnung vom 17. März 1972 (BGBl. I S. 499) 4 ) geändert worden ist, ordne ich an: Abschnitt 1 Allgemeines Artikel 1 Dienstgradbezeichnungen Soweit in dieser Anordnung Dienstgrade mit den Dienstgradbezeichnungen des Heeres und der Luftwaffe verwendet werden, gelten die jeweiligen Bestimmungen auch für die entsprechenden Dienstgrade der Marine und des Sanitätsdienstes. Artikel 2 Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen (1) Ich behalte mir vor 1. die Ernennung der Offiziere zum Dienstgrad Oberst sowie deren Entlassung, auch soweit es sich um frühere Soldatinnen und frühere Soldaten handelt und sich aus Artikel 11 nichts anderes ergibt, 2. die Ernennung und Entlassung der Offiziere, Unteroffiziere und der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes, die im Militärischen Abschirmdienst oder im Amt für Militärkunde verwendet werden, auch soweit es sich um frühere Soldatinnen und frühere Soldaten handelt und sich aus Artikel 11 nichts anderes ergibt, 3. die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter für eine Laufbahn der Offiziere im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von drei und mehr Jahren zum Dienstgrad Leutnant; hiervon ausgenommen sind Sanitätsoffizier-Anwärterinnen, Sanitätsoffizier- Anwärter, Militärmusikoffizier-Anwärterinnen und Militärmusikoffizier-Anwärter. (2) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung übertragen habe. Artikel 3 Ausschließliche Zuständigkeit der Dienststellenleitung Die Ausübung der nachfolgend übertragenen Rechte zur Ernennung und Entlassung obliegt allein der Leitung 1 ) Verkündet im BGBl. I S am 6. Dezember ) VMBl S ) VMBl S ) VMBl S. 119 der jeweiligen Dienststelle. Deren Delegationsmöglichkeit bleibt unberührt. Abschnitt 2 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sowie Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten Artikel 4 Ernennungen und Entlassungen in besonderen Fällen (1) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Offiziere, der Anwärterinnen und Anwärter für eine Laufbahn der Offiziere und der Soldaten, die Grundwehrdienst leisten und sich mit dem Ziel der Übernahme als Anwärter für eine Laufbahn der Offiziere widerruflich verpflichtet haben, übertrage ich, soweit ich mir dies nicht vorbehalten habe, dem Personalamt der Bundeswehr. (2) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere im Bundesministerium der Verteidigung übertrage ich der Stammdienststelle der Teilstreitkraft, der die Soldatinnen als Uniformträgerinnen und die Soldaten als Uniformträger zugeordnet sind. (3) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften in der Laufbahn des Sanitätsdienstes übertrage ich der Stammdienststelle des Heeres. (4) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften in der Laufbahn des Militärmusikdienstes übertrage ich der Stammdienststelle des Heeres. Artikel 5 Ernennungen und Entlassungen im Heer (1) Im Heer übertrage ich 1. die Ausübung des Rechts, die ihnen unterstehenden Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, zu einem Mannschaftsdienstgrad zu befördern, den Kompanien, den Batterien, den Staffeln, den Fernmeldeabschnitten, dem Einsatz- und Ausbildungszentrum für Tragtierwesen sowie der Ausstellung Unser Heer ; 2. die Ausübung des Rechts, ungediente Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zu berufen, sowie die Ausübung des Rechts, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sowie Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, bis zum Stabsunteroffizier zu befördern,

5 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 5 a) den Bataillonen, den Abteilungen der Heeresfliegertruppe, dem Logistikzentrum des Heeres, dem Übungszentrum Gefechtssimulation, dem Gefechtssimulationszentrum Heer und dem Gefechtsübungszentrum des Heeres für die Soldatinnen und Soldaten, die ihnen unterstehen, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 übertragen worden ist, b) den Brigaden, den Regimentern, dem Kommando Spezialkräfte, dem Ausbildungszentrum Spezielle Operationen sowie den Schulen für die Soldatinnen und Soldaten, die ihnen unterstehen, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a übertragen worden ist, c) den deutschen Anteilen multinationaler Verbände, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a oder b übertragen worden ist; 3. die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung ihnen unterstehender Soldatinnen und Soldaten bis zum Stabsunteroffizier, a) den Divisionen und dem Heerestruppenkommando, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder 2 übertragen worden ist, b) dem Heeresführungskommando, den Korps (bei deutscher Führung), dem Heeresamt sowie dem Heeresunterstützungskommando, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder 2 oder dem Buchstaben a übertragen worden ist, 4. die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften im Übrigen der Stammdienststelle des Heeres. (2) Die Übertragung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezieht sich nicht auf die Angehörigen der Stammdienststelle, auf Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter, das fliegende Personal, das Prüfpersonal, das Flugsicherungspersonal, das Flugbetriebspersonal und das flugzeugtechnische Personal der Heeresfliegertruppe sowie auf die Soldatinnen und Soldaten, die sich in einer integrierten Verwendung befinden oder Angehörige von nationalen Einheiten oder Dienststellen bei integrierten Stäben sowie des Militärmusikdienstes sind. Für diese Soldatinnen und Soldaten ist die Stammdienststelle des Heeres zuständig. Artikel 6 Ernennungen und Entlassungen in der Luftwaffe (1) In der Luftwaffe übertrage ich 1. die Ausübung des Rechts, die ihnen unterstehenden Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf Stellen der Stellenpläne ihrer Einheit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, zu einem Mannschaftsdienstgrad zu befördern, den Staffeln, den Kompanien, den Batterien, den Inspektionen, den Sektoren, den Luftwaffeninstandhaltungsgruppen, den Systemunterstützungszentren, dem Zentrum elektronischer Kampf Fliegende Waffensysteme, den abgesetzten Zügen und den abgesetzten technischen Zügen des Einsatzführungsdienstes sowie den abgesetzten technischen Zügen des Radarführungsdienstes; 2. die Ausübung des Rechts, Bewerberinnen und Bewerber mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zu berufen, sowie die Ausübung des Rechts, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit auf Stellen der Stellenpläne ihrer Truppenteile, Akademien, Schulen oder Dienststellen und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, bis zum Stabsunteroffizier zu befördern, a) den Geschwadern, den Regimentern, den Einsatzführungsbereichen und den Schulen, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 übertragen worden ist, b) der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung, dem Kommando operative Führung Luftstreitkräfte, dem Führungsunterstützungsbereich Luftwaffe, dem Waffensystemunterstützungszentrum und dem Fluglehrzentrum F-4F sowie dem Amt für Flugsicherung der Bundeswehr, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 übertragen worden ist, c) den Divisionskommandos, dem Lufttransportkommando, dem Luftwaffenmaterialkommando und dem Luftwaffenausbildungskommando, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a oder b übertragen worden ist, d) dem Luftwaffenführungskommando sowie dem Luftwaffenamt, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a, b oder c übertragen worden ist, jeweils für die Soldatinnen und Soldaten, die ihnen unterstehen; 3. die Ausübung des Rechts, ihnen unterstehende Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit bis zum Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers auf Stellen der Stellenpläne ihrer Truppenteile, Akademien, Schulen oder Dienststellen sowie Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, zu entlassen, a) den Divisionskommandos, dem Lufttransportkommando, dem Luftwaffenmaterialkommando und dem Luftwaffenausbildungskommando, b) dem Luftwaffenführungskommando und dem Luftwaffenamt, soweit die Ausübung nicht nach dem Buchstaben a übertragen worden ist; 4. die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften im Übrigen der Stammdienststelle der Luftwaffe, soweit die Ausübung nicht nach Artikel 4 Abs. 3 oder 4 übertragen worden ist. (2) Die Übertragung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezieht sich nicht auf die Angehörigen der Stammdienststelle, des NATO-E3A-Verbandes, auf Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter, auf Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter, auf Soldatinnen und Soldaten, die auf zbv-schüleretat geführt werden, sich in einer integrierten Verwendung befinden oder Angehörige von nationalen Einheiten oder Dienststellen bei integrierten Stäben sind, sowie nicht auf Soldatinnen und Soldaten der Verbände, Einheiten, Dienststellen und Einrichtungen im Ausland mit Ausnahme des I./Luftwaffenausbildungsregiments 1. Für

6 Seite 6 VMBl 2003 Nr. 1 diese Soldatinnen und Soldaten ist die Stammdienststelle der Luftwaffe zuständig. Artikel 7 Ernennungen und Entlassungen in der Marine In der Marine übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften der Stammdienststelle der Marine, soweit die Ausübung nicht nach Artikel 4 Abs. 3 oder 4 übertragen worden ist. Artikel 8 Außerhalb ihrer Teilstreitkraft verwendete Soldatinnen und Soldaten Die Übertragung des Ernennungs- und Entlassungsrechts nach den Artikeln 5 bis 7 bezieht sich nicht auf Soldatinnen und Soldaten, die außerhalb ihrer Teilstreitkraft verwendet werden. Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung dieser Soldatinnen und Soldaten übertrage ich der Stammdienststelle der Teilstreitkraft, der die Soldatinnen als Uniformträgerinnen und die Soldaten als Uniformträger zugeordnet sind, soweit die Ausübung nicht nach Artikel 9 oder 10 übertragen worden ist. Artikel 9 Ernennungen und Entlassungen im Zentralen Sanitätsdienst Im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften der Stammdienststelle der Teilstreitkraft, der die Soldatinnen als Uniformträgerinnen und die Soldaten als Uniformträger zugeordnet sind, soweit die Ausübung nicht nach Artikel 4 Abs. 3 übertragen worden ist. Artikel 10 Ernennungen und Entlassungen in der Streitkräftebasis (1) In der Streitkräftebasis übertrage ich 1. die Ausübung des Rechts, die ihnen unterstehenden Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, zu einem Mannschaftsdienstgrad zu befördern, den Kompanien, den Einsatzsektoren der Fernmeldeaufklärungsabschnitte, den Ausbildungszentren, den Truppenübungsplatzkommandanturen und den Stabsquartieren; 2. die Ausübung des Rechts, ungediente Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit zu berufen, sowie die Ausübung des Rechts, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, bis zum Stabsunteroffizier zu befördern, a) den Bataillonen, den Fernmeldeaufklärungsabschnitten und den Hauptdepots, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 übertragen worden ist, b) den Brigaden, den Regimentern, den Fernmeldebereichen, den Versorgungs- und Ausbildungszentren, den Verteidigungsbezirkskommandos, dem Standortkommando Berlin, dem Kommando Strategische Aufklärung, dem Logistikzentrum der Bundeswehr, dem Zentrum Innere Führung, dem Zentrum für Operative Information, dem Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr, dem Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr, dem Logistikamt der Bundeswehr und der Schule für Feldjäger und Stabsdienst, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a übertragen worden ist, c) den Wehrbereichskommandos, der Führungsakademie der Bundeswehr und dem Personalamt der Bundeswehr, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a oder b übertragen worden ist, d) dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr, dem Streitkräfteunterstützungskommando und dem Streitkräfteamt, soweit die Ausübung nicht nach der Nummer 1 oder dem Buchstaben a, b oder c übertragen worden ist, jeweils für die Soldatinnen und Soldaten, die ihnen unterstehen; 3. die Ausübung des Rechts zur Entlassung der ihnen unterstehenden Soldatinnen und Soldaten bis zum Stabsunteroffizier a) den Wehrbereichskommandos, der Führungsakademie der Bundeswehr und dem Personalamt der Bundeswehr, b) dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr, dem Streitkräfteunterstützungskommando und dem Streitkräfteamt, soweit die Ausübung nicht nach dem Buchstaben a übertragen worden ist; 4. die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der übrigen Unteroffiziere und Mannschaften der Stammdienststelle der Teilstreitkraft, der die Soldatinnen als Uniformträgerinnen und die Soldaten als Uniformträger zugeordnet sind. (2) Die Übertragungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 beziehen sich nicht auf die Uniformträgerinnen und Uniformträger der Marine und Soldatinnen und Soldaten in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes. Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung aller Unteroffiziere und Mannschaften der Marine bleibt der Stammdienststelle der Marine vorbehalten. Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung aller Unteroffiziere und Mannschaften in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes bleibt der Stammdienststelle des Heeres vorbehalten. (3) Die Übertragung bezieht sich weiterhin nicht auf Soldatinnen und Soldaten bei Verbänden, Einheiten, Dienststellen und Einrichtungen im Ausland, auf die Soldatinnen und Soldaten, die sich in einer integrierten Verwendung befinden oder Angehörige von nationalen Einheiten oder Dienststellen bei integrierten Stäben sind, auf Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter, auf Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter der

7 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 7 Luftwaffe sowie auf Soldatinnen und Soldaten der Luftwaffe, die auf zbv-schüleretat geführt werden. Für diese Soldatinnen und Soldaten ist die Stammdienststelle der Teilstreitkraft zuständig, der die Soldatinnen als Uniformträgerinnen und die Soldaten als Uniformträger zugeordnet sind. Abschnitt 3 Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten (Reservistinnen und Reservisten) Artikel 11 Ernennungen und Entlassungen früherer Soldatinnen und früherer Soldaten (1) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung der Offiziere der Reserve bis zum Oberstleutnant der Reserve, der Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter sowie der Unteroffiziere mit Portepee der Reserve der Feldnachrichtentruppe des Heeres, ausgenommen der Offiziere im Militärischen Abschirmdienst und des Amtes für Militärkunde, übertrage ich dem Personalamt der Bundeswehr. (2) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung der Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter, ausgenommen der Reservistinnen und Reservisten im Militärischen Abschirmdienst, des Amtes für Militärkunde und den in Absatz 1 genannten Angehörigen der Feldnachrichtentruppe des Heeres, übertrage ich 1. im Heer für die im Heer beorderten Reservistinnen und Reservisten des Heeres und der Luftwaffe a) für die Beförderung zum Stabsfeldwebel der Reserve und Oberstabsfeldwebel der Reserve der Stammdienststelle des Heeres, b) für die Beförderung zum Hauptfeldwebel der Reserve den in Artikel 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b genannten Dienststellen, c) für die Beförderung der ihnen unterstellten Unteroffiziere der Reserve bis zum Oberfeldwebel der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier- Anwärter dem Gefechtsübungszentrum des Heeres sowie den Mobilmachungstruppenteilen vom Bataillon sowie vergleichbaren Verbänden und Dienststellen an aufwärts, d) für die Beförderung der ihnen unterstellten Mannschaften der Reserve den Mobilmachungstruppenteilen, e) für die Beförderung der ihnen unterstellten Unteroffiziere der Reserve bis zum Oberfeldwebel der Reserve, der Mannschaften der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier- Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter den kalenderführenden Dienststellen vom Bataillon oder vergleichbaren Verbänden und Dienststellen an aufwärts, sofern die Befugnisse von den nach den Buchstaben c und d zuständigen Dienststellen nicht wahrgenommen werden können; 2. in der Luftwaffe für die in der Luftwaffe beorderten Reservistinnen und Reservisten der Luftwaffe und des Heeres den in Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 genannten zuständigen Dienststellen; 3. in der Marine der Stammdienststelle der Marine; 4. in der Streitkräftebasis a) für beorderte Reservistinnen und Reservisten des Heeres aa) für die Beförderung zum Stabsfeldwebel der Reserve und Oberstabsfeldwebel der Reserve der Stammdienststelle des Heeres, bb) für die Beförderung zum Hauptfeldwebel der Reserve den in Artikel 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b genannten Dienststellen, cc) für die Beförderung der ihnen unterstellten Unteroffiziere der Reserve bis zum Oberfeldwebel der Reserve, der Reservefeldwebel- Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter den Mobilmachungstruppenteilen vom Bataillon sowie vergleichbaren Verbänden und Dienststellen an aufwärts, dd) für die Beförderung der ihnen unterstellten Mannschaften der Reserve den Mobilmachungstruppenteilen, ee) für die Beförderung der ihnen unterstellten Mannschaften und Unteroffiziere der Reserve bis zum Oberfeldwebel der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier- Anwärter den kalenderführenden Dienststellen vom Bataillon oder vergleichbaren Verbänden und Dienststellen an aufwärts, sofern die Befugnisse von den nach Doppelbuchstaben bb und cc Zuständigen nicht wahrgenommen werden können, b) für beorderte Reservistinnen und Reservisten der Luftwaffe den in Artikel 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c genannten Dienststellen, c) für beorderte Reservisten der Marine der Stammdienststelle der Marine; 5. für im Zentralen Sanitätsdienst beorderte Reservistinnen und Reservisten a) für die Beförderung zum Hauptfeldwebel der Reserve, Stabsfeldwebel der Reserve und Oberstabsfeldwebel der Reserve dem Sanitätsführungskommando sowie dem Sanitätsamt für seinen jeweiligen Kommandobereich, b) für die Beförderung der ihnen unterstellten Unteroffiziere der Reserve bis zum Oberfeldwebel der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter den Mobilmachungstruppenteilen vom Bataillon sowie vergleichbaren Verbänden und Dienststellen an aufwärts,

8 Seite 8 VMBl 2003 Nr. 1 c) für die Beförderung der ihnen unterstellten Mannschaften der Reserve den Mobilmachungstruppenteilen, d) für die Beförderung der ihnen unterstellten Unteroffiziere der Reserve bis zum Oberfeldwebel der Reserve, der Mannschaften der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier- Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter den kalenderführenden Dienststellen vom Bataillon oder vergleichbaren Verbänden und Dienststellen an aufwärts, sofern die Befugnisse von den nach Buchstaben b und c zuständigen Dienststellen nicht wahrgenommen werden können. (3) Die Ausübung des Rechts zur Entlassung der ihnen unterstellten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve, der Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter übertrage ich den nach den Absätzen 1 und 2 für die Ernennung zuständigen Dienststellen. (4) Die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung aller übrigen Unteroffiziere der Reserve, Mannschaften der Reserve, der Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter sowie der Reserveunteroffizier-Anwärterinnen und Reserveunteroffizier-Anwärter übertrage ich der Stammdienststelle der Teilstreitkraft, der die Reservistin oder der Reservist angehört. Abschnitt 4 Schlussbestimmungen Artikel 12 Entlassungen nach 29 Abs. 1 Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes Die Ausübung des Rechts, die ihnen unterstehenden Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten und deren Einberufungsbescheid aufgehoben wird, nach 29 Abs. 1 Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes zu entlassen, übertrage ich den Staffeln, den Kompanien, den Batterien, den Inspektionen, den Sektoren, den Luftwaffeninstandhaltungsgruppen, den Systemunterstützungszentren, dem Zentrum elektronischer Kampf Fliegende Waffensysteme, den abgesetzten Zügen und den abgesetzten technischen Zügen des Einsatzführungsdienstes sowie den abgesetzten technischen Zügen des Radarführungsdienstes. Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldaten vom 23. April 1997 (BGBl. I S. 990) 5 ), geändert durch Anordnung vom 2. September 1998 (BGBl. I S. 2876) 6 ), außer Kraft. (2) Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss wurde beteiligt. Federführung im BMVg: R I 1 Az /00 Bonn, den 6. Dezember 2002 Der Bundesminister der Verteidigung Peter Struck 5 ) VMBl S ) VMBl S. 366

9 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 9 Richtlinien für die Gewährung von Vortragshonoraren an nebenamtlich oder nebenberuflich Vortragende, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören Neufassung VMBl 2003 S. 9 A. Allgemeine Bestimmungen und Höhe der Vergütung 1. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten für Vortragende. Dies sind Personen, die aufgrund einer Vereinbarung im Einzelfall oder gelegentlich über bestimmte Themen referieren und gegebenenfalls für vertiefende Aussprachen zur Verfügung stehen. 2. Allgemeine Voraussetzungen (1) Nur die tatsächlich erteilten Vortragsstunden werden vergütet. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch unvorhergesehene dienstliche Umstände Vorträge ausfallen und der Ausfall dem Vortragenden nicht mindestens am Tage vorher angekündigt worden ist. 616 Satz 2 BGB 1 ) bleibt unberührt. (2) Mit der jeweils zustehenden Vergütung werden die Vortragstätigkeit sowie die hierfür erforderliche Vorbereitung abgegolten. (3) Bei Lehrveranstaltungen, an denen mehrere Vortragende beteiligt sind (zum Beispiel Roundtable-Gespräche ), kann jedem der beteiligten Vortragenden nur eine Vergütung in Höhe von 50 Prozent der in Betracht kommenden Sätze gewährt werden. (4) a) Bei Wiederholungsvorträgen (Vorträge gleichen oder überwiegend gleichen Inhalts, die in enger zeitlicher Folge wiederholt werden) sind die Vortragshonorare abfallend zu staffeln. Im Regelfall darf das Honorar bei einem Wiederholungsvortrag 80 Prozent des Ersthonorars nicht übersteigen. Vortragende sind vor der Verpflichtung hierauf hinzuweisen. b) Die Entscheidung über die Staffelung der Honorare obliegt im Einzelfall der für die Bewilligung der Vortragshonorare zuständigen Stelle. (5) Als Stunde gilt die im Lehrplan dafür vorgesehene Zeit, mindestens jedoch eine Zeit von 45 Minuten. Enthält der Lehrplan keine detaillierten Angaben, so sind 60 Minuten als eine Stunde zu rechnen. 3. Höhe der Vortragshonorare (1) a) Je Einzelstunde ,78, je Doppelstunde ,56. b) Für Vorträge, die besonders schwierige Fachthemen behandeln und ein besonderes Maß an wissenschaftlicher Vorarbeit erfordern, je Einzelstunde ,56, je Doppelstunde ,13. c) Ist der Vortragende zu den Sätzen unter Buchstaben a und b nicht zu gewinnen, so kann gewährt werden je Einzelstunde bis zu ,13, je Doppelstunde bis zu ,26. d) Für Vorträge von Universitätsprofessoren oder entsprechend zu bewertende Vorträge, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes für unbedingt erforderlich gehalten werden, je Einzelstunde bis zu ,69, je Doppelstunde bis zu ,39. 1 ) im VMBl nicht veröffentlicht (2) Für Vortragende mit Wohnsitz im Ausland erhöht oder vermindert sich das Vortragshonorar nach den vorstehenden Sätzen um einen Zu- oder Abschlag in Höhe des auf Grund des 7 BBesG 1 ) jeweils festgesetzten Kaufkraftausgleichs, soweit der sich danach ergebende Betrag die ortsüblichen Sätze nicht übersteigt. 4. Zuständigkeit für die Bewilligung der Vortragshonorare (1) Für die Bewilligung der Vortragshonorare nach der Nummer 3 dieser Richtlinien sind zuständig: Die Leiter von Akademien und Schulen der Bw (Direktoren, Kommandeure), die Bataillonskommandeure oder Dienststellenleiter mit entsprechender Disziplinarbefugnis und die Leiter der Standortverwaltungen (StOV), soweit den vorstehend aufgeführten Stellen Haushaltsmittel für die entsprechenden Zweckbestimmungen zur Bewirtschaftung zugewiesen sind, im Übrigen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), das Bundessprachenamt (BSprA) bzw. die örtlich zuständige WBV. (2) a) Sofern in besonderen Ausnahmefällen Vortragende zu den Sätzen gemäß der Nummer 3 nicht gewonnen werden können, für die Durchführung dieser Lehrmaßnahme jedoch ein unabweisbares Bedürfnis besteht, ist die Einzelentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) herbeizuführen. b) Entsprechend begründete Anträge sind rechtzeitig vorzulegen. c) Das BMVg kann diese Befugnisse in begründeten Einzelfällen delegieren. (3) a) Die Auswahl der Vortragenden und der Themen ist von den nach Absatz 1 zuständigen Stellen nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen. b) Im Übrigen sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Vortragstätigkeit und die Gewinnung der Vortragenden sollen möglichst auf längere Sicht vorausgeplant werden. Vortragende sind nach Möglichkeit aus der näheren Umgebung zu gewinnen; bei gleich geeigneten Vortragenden ist stets den näher wohnenden der Vorrang zu geben. Die Vorträge sollen vor einem möglichst großen Zuhörerkreis gehalten werden; Möglichkeiten der Zusammenfassung der Angehörigen von benachbarten Truppenteilen usw. sind zu prüfen. Um die durch Wiederholungsvorträge und mehrmalige Anreisen entstehenden Kosten zu sparen, sind insbesondere bei der Gewinnung von entfernt wohnenden Vortragenden die Programme nach Möglichkeit mit benachbarten Truppenteilen, Dienststellen usw. abzustimmen. Bei der Auswahl der Themen ist die Zusammensetzung des Zuhörerkreises zu berücksichtigen.

10 Seite 10 VMBl 2003 Nr. 1 B. Steuerliche Behandlung sowie Zahlungsverfahren 5. Steuerliche Behandlung (1) Die Vortragshonorare sind steuerpflichtiges Leistungsentgelt. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei der nebenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit um die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des Steuerrechts (Einkunftsart selbständige Arbeit) mit der Folge, dass kein Lohnsteuerabzug zu erfolgen hat, oder die Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts (Einkunftsart nichtselbständige Arbeit) mit der Folge, dass ein Lohnsteuerabzug zu erfolgen hat, handelt. R 68 der Lohnsteuer-Richtlinien enthält hierbei zu beachtende Regelungen zur Abgrenzung der beiden Einkunftsarten. (2) Die Einkommensteuerpflicht der als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit behandelten Vergütung und die Pflicht des Empfängers zur Abgabe seiner Steuererklärung bleiben unberührt. Die Vergütung wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Hierbei werden Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten auf Grund des 3 Nr. 26 EstG 1 ) von der Einkommensteuer befreit. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen, obliegt nicht der Dienststelle oder dem Truppenteil der Bundeswehr, bei der oder dem der Vortragende tätig ist, sondern dem zuständigen Finanzamt. Der Vortragende ist hierauf durch die bewilligende Stelle (Nummer 4 Abs. 1) in geeigneter Weise hinzuweisen. (3) Den Finanzbehörden sind Mitteilungen über gezahlte Honorare unter Beachtung der mit Erlass vom 9. November 1993 H I 1 Az (VMBl S. 284) bekannt gegebenen Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 zu übersenden. 6. Sozialversicherung Die Dienststellen und Truppenteile haben durch die zuständige StOV die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht in der Sozialversicherung von dem zuständigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (Einzugsstelle) prüfen zu lassen. Damit ist die eventuelle Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung eines eventuellen Pauschalbeitragsanteils zur Krankenversicherung und Rentenversicherung eingeschlossen. Werden die Versicherungsund Beitragspflicht bejaht, hat die StOV sofern sie nicht selbst nach Nummer 4 des Erlasses vom 25. Oktober 1973 S III 1 Az (VMBl S. 436) die Auszahlungsanordnung zu erteilen hat dies sowie die von ihr errechnete Höhe der abzuführenden Beiträge und die Stelle, an die die Beiträge abzuführen sind, der Dienststelle oder dem Truppenteil mitzuteilen. Der Forderungsnachweis ist im Abzugsverfahren herzustellen und durch Angabe der Buchungsstelle zu ergänzen. 7. Zahlungsverfahren (1) Für die Zahlung der Vortragshonorare sind die Dienststellen und Truppenteile zuständig, denen Haushaltsmittel für die entsprechenden Zweckbestimmungen zur Bewirtschaftung zugewiesen sind. (2) Vortragshonorare sind unverzüglich nachträglich, spätestens am zehnten Werktag des auf die Vortragstätigkeit folgenden Monats, unbar zu zahlen. Die Buchungsstelle richtet sich nach der Zweckbestimmung, bei der die Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen sind. C. Erstattung sonstiger Mehraufwendungen 8. Allgemeines (1) Die Dienststellen und Truppenteile sind gehalten, durch eine entsprechende zeitliche Einplanung der nebenamtlichen oder nebenberuflichen Vortragenden die Erstattung von Fahrkosten, Verpflegungsauslagen und Unterkunftskosten auf ein Mindestmaß zu beschränken. (2) Die Ausgaben sind bei dem Kapitel zu buchen, aus dem das Vortragshonorar zu zahlen ist. 9. Fahrkosten, Verpflegungsauslagen, Unterkunftskosten (1) Die Erstattung notwendiger Fahrkosten sowie von Tage- und Übernachtungsgeld richtet sich nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) 2 ) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Bei der notwendigen Beförderung von Vortragenden in Dienstkraftfahrzeugen ist die ZDv 43/2 Kraftfahrvorschrift für die Bundeswehr/Bestimmungen für den Betrieb und Verkehr von Dienstfahrzeugen zu beachten. D. Schlussbestimmungen 10. (1) Der Erlass vom 10. Juli 2001 PSZ V 2 Az /01 (VMBl S. 146) wird mit Ablauf des 31. Januar 2003 aufgehoben. (2) Die Neufassung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. BMVg, 17. Dezember 2002 PSZ III 2 Az /01 2 ) VMBl 1973 S. 349

11 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 11 Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen VMBl 2003 S. 11 Einrichtung von Buchungsabschnitten Neufassung Vom Haushaltsjahr 2003 an werden die nachstehenden Buchungsabschnitte eingerichtet. (1) Kapitel 1401 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung (2) Kapitel 1401 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung (3) Kapitel 1401 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Urlaubsgeld BA 005: Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung (4) Kapitel 1401 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit BA 004: Betreuung von Bediensteten, die am Heiligen Abend nach 18:00 h Dienst verrichten BA 009: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) BA 010: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw BA 011: Abfindung gemäß 9 TV UmBw BA 012: ATZ gemäß 10 TV UmBw BA 013: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (5) Kapitel 1401 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit BA 009: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw BA 010: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw BA 011: Abfindung gemäß 9 TV UmBw BA 012: ATZ gemäß 10 TV UmBw BA 013: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (6) Kapitel 1401 Titel BA 001: Unfallfürsorge Zivilbedienstete BA 002: Unfallfürsorge Soldaten BA 003: Röntgenreihenuntersuchungen und Schutzimpfungen BA 004: Reisebeihilfen aus Anlass von Krankheits- und Todesfällen BA 005: Kosten für fach-/amtsärztliche Untersuchungen BA 006: Kosten anlässlich von Behinderten-Sportlehrgängen BA 007: Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen BA 008: Zusätzliche Unfallentschädigung für besonders gefährdete Arbeitnehmer BA 009: Unterstützungen BA 010: Rechtsschutz für grundwehrdienstpflichtige Militärkraftfahrer BA 011: Kosten der Regenerierungskuren für Angestellte der Flugverkehrskontrolle im militärischen Flugsicherungsdienst auf Wechselstellen (7) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übergangsversorgung gemäß 7 des Tarifvertrages über den sozialverträglichen Personalabbau (TV SOPA) BA 002: Erstattung Arbeitslosengeld (8) Kapitel 1401 Titel BA 001: Trennungsgeld Inland BA 002: Reisebeihilfen für Heimfahrten Inland BA 003: Entschädigung bei täglicher Rückkehr Inland BA 004: Trennungsgeld Ausland BA 005: Umzugskosten Inland BA 006: Umzugskosten Ausland BA 007: Einstellungs-, Rück- und Versetzungsreisen BA 008: Trennungsgeld für Westpersonal in den neuen Bundesländern (einschließlich Reisebeihilfen für Familienheimfahrten) BA 009: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (ohne IT) BA 010: IT- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen BA 020: Qualifizierungsmaßnahmen nach dem TV UmBw (9) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (10) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (11) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (12) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (13) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (14) Kapitel 1401 Titel BA 001: Allgemeine Fortbildungskosten BA 002: Lehr- und Lernmittel BA 003: Reisekostenvergütungen BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 020: Qualifizierungsmaßnahmen nach dem TV UmBw BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (15) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (16) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (17) Kapitel 1401 Titel BA 001: Reisekosten Inland, soweit nicht BA 003 BA 002: Reisekosten Ausland, soweit nicht BA 004 BA 003: Reisekosten Inland für Kontakte mit Staaten der GUS, den MOE-/SOE- und baltischen Staaten BA 004: Reisekosten Ausland für Kontakte mit Staaten der GUS, den MOE-/SOE- und baltischen Staaten BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (18) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 002: Gleichstellungsbeauftragte

12 Seite 12 VMBl 2003 Nr. 1 BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (19) Kapitel 1401 Titel BA 001: Repräsentationsaufwendungen BM BA 002: Sonstiger Aufwand im Ministerium BA 003: Ausgaben für die Bundesakademie für Sicherheitspolitik BA 004: Sonstiger Aufwand im Inland BA 005: Sonstiger Aufwand im Ausland BA 006: Sonstiger Aufwand bei Kontakten mit der GUS, den MOE-/SOE- und baltischen Staaten BA 007: Außergewöhnliche repräsentative Mehraufwendungen aus dienstlichem Anlass Haushaltsmittel sind in den vorstehenden Fällen spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen. (20) Kapitel 1401 Titel BA 001: Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation BA 002: Innere Führung (21) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben (22) Kapitel 1401 Titel BA 001: Umzugs- und Transportkosten BA 002: Ehrenzeichen/Einsatzmedaillen BA 003: Alle übrigen vermischten Verwaltungsausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (23) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (24) Kapitel 1401 Titel BA 001: Vorschlagwesen BA 002: Sachpreise KVP BA 003: Prämien KVP BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (25) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (26) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (27) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (28) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (29) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (30) Kapitel 1401 Titel BA 001: Allgemeine Aus- und Fortbildungskosten BA 002: Lehr- und Lernmittel BA 003: Reisekostenvergütungen BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (31) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (32) Kapitel 1401 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (33) Kapitel 1402 Titel BA 001: Prozesskosten BA 002: Übrige Einnahmen (34) Kapitel 1402 Titel BA 001: Vertragsstrafen BA 002: Übrige Einnahmen (35) Kapitel 1402 Titel BA 001: Sonderkonditionen der Deutschen Lufthansa AG BA 002: Einnahmen aus Nebentätigkeiten sonstiger Angehöriger des Verteidigungsressorts BA 003: Einnahmen aus Anlass der Rechnungs- oder Preisprüfung BA 004: Einnahmen aus Überzahlungen BA 005: Erstattung der Kosten für die Bereitstellung von deutschem Zivilpersonal für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der NATO-Vertragsstaaten BA 006: Übrige Einnahmen BA 007: Erstattung durch Fremdstaaten für Aufwendungen im Rahmen von Rüstungskontrollmaßnahmen BA 008: Schadensersatzleistungen (36) Kapitel 1402 Titel BA 101: BMF-Anteil (20 %) BA 102: Dienststellen-Anteil (40 %) BA 103: Zentraler Anteil (40 %) (37) Kapitel 1402 Titel BA 001: Verwaltungskosten BA 002: Übrige Einnahmen (38) Kapitel 1402 Titel BA 001: Zuwendungen Dritter durch Sponsoring BA 002: Zuwendungen Dritter durch Spenden BA 003: Geldspenden an die Bundeswehr für humanitäre Hilfeleistungen BA 004: Zuwendungen Dritter für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesakademie für Sicherheitspolitik BA 005: Zuwendungen Dritter durch andere freiwillige Geldleistungen (39) Kapitel 1402 Titel BA 001: Erstattung von Unterstützungsleistungen/HNS Die Erstattungsleistungen aus bilateralen Vereinbarungen sind hier gegebenenfalls mit Ländernamen zu buchen. BA 002: Sonstiges (40) Kapitel 1402 Titel BA 001: Maßnahmen gemäß KSE-Vertrag BA 002: Maßnahmen gemäß Wiener Dokument 99 BA 003: Maßnahmen gemäß Open Skies (OS)-Vertrag BA 004: Maßnahmen gemäß Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) BA 005: Sonstige Maßnahmen (41) Kapitel 1402 Titel BA 001: Ausgaben für Angehörige der GUS, MOE-/SOEsowie baltischen Staaten BA 002: Übrige Staaten BA 565: Militärische Ausbildungshilfe für Albanien im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (42) Kapitel 1402 Titel BA 001: Vermischte Verwaltungsausgaben BA 002: Wiederbeschaffung von Betriebsstoff/sonstiger Verbrauchsmittel BA 003: Sächliche Verwaltungsausgaben BA 004: Erhaltungsmaßnahmen BA 005: Wiederbeschaffung von militärischem Gerät, Fahrzeugen usw. BA 006: Unterstützungsleistungen (HNS)

13 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 13 (43) Kapitel 1402 Titel BA 001: Transporte der Bundeswehr im In- und Ausland, soweit nicht an anderer Stelle im Epl. 14 veranschlagt BA 002: Pilotprojekt 9.2 Schaffung eines Verkehrs- und Transportverbundes der Bundeswehr auf Grundlage moderner Datenverarbeitung BA 545: Transporte der Bundeswehr im In- und Ausland im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa, soweit nicht an anderer Stelle im Epl. 14 veranschlagt (einschließlich Vorbereitung) (44) Kapitel 1402 Titel BA 001: Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen BA 002: Billigkeitsleistungen BA 003: Militärgeschichtliche und wehrwissenschaftliche Arbeiten BA 004: Museumsgut der Bundeswehr BA 005: Sonstiges Haushaltsmittel sind in den vorstehenden Fällen spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen. (45) Kapitel 1402 Titel BA 001: Ausgaben aufgrund Zuwendungen Dritter durch Sponsoring BA 002: Ausgaben aufgrund Zuwendungen Dritter durch Spenden BA 003: Ausgaben aus Geldspenden an die Bundeswehr für humanitäre Hilfeleistungen BA 004: Ausgaben aufgrund Zuwendungen Dritter für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesakademie für Sicherheitspolitik BA 005: Ausgaben aufgrund Zuwendungen Dritter durch andere freiwillige Geldleistungen (46) Kapitel 1403 Titel BA 010: UNOMIG BA 011: OSZE/UN-Einzelmaßnahmen und Sonstiges BA 021: Allied Harmony BA 022: ANTI TERROR Allgemeine Maßnahmen und Erkundung BA 023: TASK FORCE FOX (logistischer Nachlauf) BA 024: SFOR BA 025: KFOR BA 026: ENDURING FREEDOM STRATAIRMEDEVAC BA 027: ENDURING FREEDOM Einsatzkontingent Lufttransport BA 028: ENDURING FREEDOM Spezialkräfte BA 029: ENDURING FREEDOM ABC Abwehrkräfte BA 030: ENDURING FREEDOM See- und Seeluftstreitkräfte BA 033: INTERNATIONAL SECURITY FORCE (47) Kapitel 1403 Titel BA 001: Rabatteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Heime sowie Verkaufsstellen BA 002: Einnahmen aus der Durchführung der Tage der offenen Tür (48) Kapitel 1403 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Urlaubsgeld BA 004: Jubiläumszuwendungen BA 005: Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung BA 011: Aufwandsentschädigungen für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder BA 013: Grubenaufwandsentschädigungen BA 034: Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 7 zu den BBesO A und B an zum BMVg kommandierte Soldaten im Zusammenhang mit dem Einsatz deutscher Truppenteile in Bosnien BA 546: Bezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (49) Kapitel 1403 Titel BA 001: Wehrsold der Grundwehrdienstpflichtigen BA 002: Besondere Zuwendung für Grundwehrdienstleistende BA 004: Erhöhter Wehrsold für Soldaten mit Spitzendienstzeiten BA 005: Zuschlag für freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst BA 006: Mobilitätszuschlag BA 007: Verpflichtungszuschlag BA 008: Reserveunteroffizierzuschlag BA 009: Reserveoffizierzuschlag BA 010: Entlassungsgeld BA 013: Grubenaufwandsentschädigungen BA 021: Besondere Vergütung für fliegendes Personal BA 022: Besondere Vergütung für Fallschirmspringer BA 023: Besondere Vergütung für den Einsatz auf Schiffen BA 024: Besondere Vergütung für den Einsatz im Maschinenraum BA 025: Besondere Vergütung für den Einsatz auf U- Booten BA 026: Besondere Vergütung für Kampfschwimmer und Minentaucher BA 031: Besondere Vergütung für Bergführer BA 547: Zuschlag für freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (50) Kapitel 1403 Titel BA 001: Wehrsold der Wehrübenden BA 002: Dienstgeld BA 004: Erhöhter Wehrsold für Soldaten mit Spitzendienstzeiten BA 005: Reserveunteroffizierzuschlag BA 009: Reserveoffizierzuschlag BA 021: Besondere Vergütung für fliegendes Personal BA 022: Besondere Vergütung für Fallschirmspringer BA 023: Besondere Vergütung für den Einsatz auf Schiffen BA 024: Besondere Vergütung für den Einsatz im Maschinenraum BA 025: Besondere Vergütung für den Einsatz auf U- Booten BA 026: Besondere Vergütung für Kampfschwimmer und Minentaucher BA 027: Besondere Vergütung für Flugsicherungsbetriebsdienst und Radarführungsdienst BA 031: Besondere Vergütung für Bergführer BA 032: Leistungszuschlag BA 548: Wehrsold, Dienstgeld und Zulagen der Wehrübenden im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (51) Kapitel 1403 Titel BA 001: Trennungsgeld Inland BA 002: Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort BA 003: Reisebeihilfen für Familienheimfahrten BA 004: Mietbeiträge BA 005: Trennungsgeld Ausland BA 006: Umzugskosten Inland sowie Ausgaben für Diensteintritts-, Versetzungs- und Kommandierungsreisen, die zugleich Umzugsreisen sind BA 007: Umzugskosten Ausland

14 Seite 14 VMBl 2003 Nr. 1 BA 008: Einstellungs- und Rückreisen (einschließlich Wehrübende), die nicht zugleich Umzugsreisen sind BA 009: Versetzungsreisen, die nicht zugleich Umzugsreisen sind BA 010: Umzugskosten für Militärattachés BA 011: Fahrkostenzuschuss BA 012: Zuschüsse zu den Fahrkosten für Heimaturlaubsreisen BA 016: Trennungsgeld, Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort, Reisebeihilfen für Familienheimfahrten sowie Umzugskostenvergütungen für Lehrgangsteilnehmer (militärische Ausbildung im Inland) BA 017: Trennungsgeld, Mietersatz, Reisebeihilfen für Familienheimfahrten sowie Umzugskostenvergütungen für Lehrgangsteilnehmer (militärische Ausbildung im Ausland) BA 553: Trennungsgeld im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in SOE, einschließlich Reisebeihilfen (52) Kapitel 1403 Titel BA 001: Büromaterial BA 002: Bücher, Zeitschriften BA 003: Militärfachliche Zeitschriften BA 004: Vorschriften BA 005: Porto BA 006: Rundfunk- und Fernsehgebühren BA 007: Filme und sonstige Publikationsmittel zur Truppeninformation BA 008: Übrige Ausgaben (z.b. Beschaffungen bis Euro im Einzelfall) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (53) Kapitel 1403 Titel BA 001: Aus- und Fortbildung (einschl. Lehr- und Lernmittel) im Rahmen der militärischen Ausbildung BA 002: Reisekostenvergütung militärische Ausbildung BA 003: Aus- und Fortbildung (einschl. Lehr- und Lernmittel) im Rahmen der politischen Bildung BA 004: Reisekostenvergütung politische Bildung BA 005: Tageszeitungen im Rahmen der politischen Bildung BA 006: CUA-Lernprogramme BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 588: Aus- und Fortbildung einschließlich Reisekostenvergütung im Inland im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen (54) Kapitel 1403 Titel BA 001: Aus- und Fortbildung (einschl. Lehr- und Lernmittel) BA 002: Reisekostenvergütung BA 554: Ausbildung im Ausland im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa; Luftbetankung Tornado und Mission Deployment für Tornado, Ausbildung der fliegenden Besatzung für Verlegungen BA 700: FMS-Zahlungen (55) Kapitel 1403 Titel BA 001: Reisekosten Inland BA 002: Reisekosten Ausland BA 003: Reisekosten für In- und Auslandsdienstreisen im Rahmen der Kontakte mit der GUS, den MOE-/SOE- und baltischen Staaten BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (56) Kapitel 1403 Titel BA 001: Beschaffung und Haltung von Hunden und Tragtieren BA 002: Futtermittel BA 003: Sonstiges BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (57) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (58) Kapitel 1403 Titel BA 001: Truppenbesuche BA 002: Werbung in Zusammenarbeit mit der Truppe und Wehrverwaltung BA 003: Printprodukte und Printmedien BA 004: Messen und Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen BA 005: Direktmarketing/Controlling BA 006: audiovisuelle und elektronische Medien/Internet (59) Kapitel 1403 Titel BA 001: Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern BA 002: Auslagen für Vorstellungsreisen BA 003: Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen BA 004: Preise für Bestleistungen auf allen Gebieten des Truppendienstes ausschl. Sport BA 005: Ausgaben anlässlich der Durchführung der Tage der offenen Tür BA 006: Sonstiges BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (60) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (61) Kapitel 1403 Titel BA 001: Betreuungsmaßnahmen aus Rabatten aus der Bewirtschaftung der Heime sowie Verkaufsstellen BA 002: Betreuungsmaßnahmen aus der Durchführung der Tage der offenen Tür (62) Kapitel 1403 Titel BA 556: Mieten und Pachten im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa für die Nutzung Kontingentausbildung Munster und VN-Zentrum, Reprofessionalisierungsausbildung sowie Durchführung von Krisenreaktionsübung und Hochwertausbildung im Ausland BA 700: FMS-Anteil (63) Kapitel 1403 Titel BA 557: Betrieb und Unterhaltung der Schieß- und Übungsplätze im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa für die Nutzung Kontingentausbildung Munster und VN-Zentrum, Reprofessionalisierungsausbildung sowie Durchführung von Krisenreaktionsübung und Hochwertausbildung im Ausland BA 700: FMS-Anteil BA 912: Gefechtsübungszentrum (GÜZ) (64) Kapitel 1403 Titel BA 001: Reisekostenrechtliche Abfindung bei Teilnahme an Übungen im Inland ohne PfP-Übungen BA 002: Reisekostenrechtliche Abfindung bei Teilnahme an PfP-Übungen im Inland BA 003: Reisekostenrechtliche Abfindung bei Teilnahme an Übungen im A u s land ohne PfP-Übungen BA 004: Reisekostenrechtliche Abfindung bei Teilnahme an PfP-Übungen im Ausland BA 009: BJBE (vorher: VASBw)

15 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 15 BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 558: Dienstreisen im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa für die Nutzung Kontingentausbildung Munster und VN-Zentrum, Reprofessionalisierungsausbildung sowie Durchführung von Krisenreaktionsübungen und Hochwertausbildungen im Ausland (65) Kapitel 1403 Titel BA 001: Transportkosten für PfP-Übungen BA 002: Sonstige Transportkosten BA 559: Transportkosten im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa für die Nutzung Kontingentausbildung Munster und VN-Zentrum, Reprofessionalisierungsausbildung sowie Durchführung von Krisenreaktionsübung und Hochwertausbildung im Ausland (66) Kapitel 1403 Titel BA 001: Auslagenersatz für Mob-beorderte Reserveoffiziere gemäß Richtlinien BA 002: Sonstige Übungskosten BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 560: Sonstige Übungskosten im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa für die Nutzung Kontingentausbildung Munster und VN-Zentrum, Reprofessionalisierungsausbildung sowie Durchführung von Krisenreaktionsübung und Hochwertausbildung im Ausland (67) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übungsbedingte Wege- und Straßenschäden BA 002: Sonstige Übungsschäden (68) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (69) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (70) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (71) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (72) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (73) Kapitel 1403 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (74) Kapitel 1403 Titel BA 001: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung BA 002: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung BA 003: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung BA 004: Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung BA 549: Sozial- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge wehrübender Soldaten im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (75) Kapitel 1403 Titel BA 001: Familienheimfahrten der Wehrsoldempfänger BA 002: Reisebeihilfen anlässlich der Familienheimfahrten der Wehrsoldempfänger BA 550: Reisebeihilfen anlässlich der Familienheimfahrten der Wehrsoldempfänger im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in SOE (76) Kapitel 1403 Titel BA 001: Ausgaben für Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz und dem Eignungsübungsgesetz BA 551: Ausgaben für Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz und dem Eignungsübungsgesetz für wehrübende Soldaten im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (77) Kapitel 1403 Titel BA 001: Ausgaben für Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz BA 552: Ausgaben für Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für wehrübende Soldaten im Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen in Südosteuropa (78) Kapitel 1403 Titel BA 010: UNOMIG BA 011: OSZE/UN-Einzelmaßnahmen und Sonstiges BA 021: Allied Harmony BA 022: ANTI-TERROR Allgemeine Maßnahmen und Erkundung BA 023: TASK FORCE FOX (logistischer Nachlauf) BA 024: SFOR BA 025: KFOR BA 026: ENDURING FREEDOM STRATAIRMEDEVAC BA 027: ENDURING FREEDOM Einsatzkontingent Lufttransport BA 028: ENDURING FREEDOM Spezialkräfte BA 029: ENDURING FREEDOM ABC Abwehrkräfte BA 030: ENDURING FREEDOM See- und Seeluftstreitkräfte BA 033: INTERNATIONAL SECURITY FORCE Die Ausführung der Haushaltsvermerke Nummern 1, 2, 3 und 5 zur Titelgruppe 08 bleibt dem Kapitelreferat H II 2 im BMVg vorbehalten. (79) Kapitel 1403 Titel BA 010: UNOMIG BA 011: OSZE/UN-Einzelmaßnahmen und Sonstiges BA 021: Allied Harmony BA 022: ANTI-TERROR Allgemeine Maßnahmen und Erkundung BA 023: TASK FORCE FOX (logistischer Nachlauf) BA 024: SFOR BA 025: KFOR BA 026: ENDURING FREEDOM STRATAIRMEDEVAC BA 027: ENDURING FREEDOM Einsatzkontingent Lufttransport BA 028: ENDURING FREEDOM Spezialkräfte BA 029: ENDURING FREEDOM ABC Abwehrkräfte BA 030: ENDURING FREEDOM See- und Seeluftstreitkräfte BA 033: INTERNATIONAL SECURITY FORCE Leistungsentgelte für Fernmeldeleitungen und Fernmeldedienstleistungen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen der Bundeswehr werden hier gebucht. Die Ausführung der Haushaltsvermerke Nummer 1, 2, 3 und 5 zur Titelgruppe 08 bleibt dem Kapitelreferat H II 2 im BMVg vorbehalten. (80) Kapitel 1403 Titel BA 010: UNOMIG BA 011: OSZE/UN-Einzelmaßnahmen und Sonstiges BA 021: Allied Harmony BA 022: ANTI-TERROR Allgemeine Maßnahmen und Erkundung BA 023: TASK FORCE FOX (logistischer Nachlauf) BA 024: SFOR BA 025: KFOR BA 026: ENDURING FREEDOM STRATAIRMEDEVAC

16 Seite 16 VMBl 2003 Nr. 1 BA 027: ENDURING FREEDOM Einsatzkontingent Lufttransport BA 028: ENDURING FREEDOM Spezialkräfte BA 029: ENDURING FREEDOM ABC Abwehrkräfte BA 030: ENDURING FREEDOM See- und Seeluftstreitkräfte BA 033: INTERNATIONAL SECURITY FORCE Die Ausführung der Haushaltsvermerke Nummern 1, 2, 3 und. 5 zur Titelgruppe 08 bleibt dem Kapitelreferat H II 2 im BMVg vorbehalten. (81) Kapitel 1403 Titel BA 010: UNOMIG BA 011: OSZE/UN-Einzelmaßnahmen und Sonstiges BA 021: Allied Harmony BA 020: ESSENTIAL HARVEST logistischer Nachlauf BA 022: ANTI-TERROR Allgemeine Maßnahmen und Erkundung BA 023: TASK FORCE FOX (logistischer Nachlauf) BA 024: SFOR BA 025: KFOR BA 026: ENDURING FREEDOM STRATAIRMEDEVAC BA 027: ENDURING FREEDOM Einsatzkontingent Lufttransport BA 028: ENDURING FREEDOM Spezialkräfte BA 029: ENDURING FREEDOM ABC Abwehrkräfte BA 030: ENDURING FREEDOM See- und Seeluftstreitkräfte BA 033: INTERNATIONAL SECURITY FORCE BA 571: Ausgabenanteil für die Beschaffung Ergänzungsausstattung SATCOM Stufe 1 BA 573: Rüstsatz Bombe GBU BA 590: Schutzkonzept BV 206 S sowie LEGAR Die Ausführung der Haushaltsvermerke Nummern 1, 2, 3 und 5 zur Titelgruppe 08 bleibt dem Kapitelreferat H II 2 im BMVg vorbehalten. (82) Kapitel 1403 Titel BA 010: UNOMIG BA 011: OSZE/UN-Einzelmaßnahmen und Sonstiges BA 021: Allied Harmony BA 022: ANTI-TERROR Allgemeine Maßnahmen und Erkundung BA 023: TASK FORCE FOX (logistischer Nachlauf) BA 024: SFOR BA 025: KFOR BA 026: ENDURING FREEDOM STRATAIRMEDEVAC BA 027: ENDURING FREEDOM Einsatzkontingent Lufttransport BA 028: ENDURING FREEDOM Spezialkräfte BA 029: ENDURING FREEDOM ABC Abwehrkräfte BA 030: ENDURING FREEDOM See- und Seeluftstreitkräfte BA 033: INTERNATIONAL SECURITY FORCE Die Ausführung der Haushaltsvermerke Nummern 1, 2, 3 und 5 zur Titelgruppe 08 bleibt dem Kapitelreferat H II 2 im BMVg vorbehalten. (83) Kapitel 1404 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 005: Sonderzuschläge nach 72 BBesG BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung BA 014: Aufwandsentschädigung Goose Bay/Shilo (Kanada) BA 589: Ausgaben für Vertragspsychologen im Inland als Ersatz für sich im Einsatz in Südosteuropa befindliche Truppenpsychologen (84) Kapitel 1404 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 005: Sonderzuschläge nach 72 BBesG BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (85) Kapitel 1404 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit BA 005: Sonderzuschläge nach 27 BAT BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung BA 009: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw BA 010: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw BA 011: Abfindung gemäß 9 TV UmBw BA 012: Altersteilzeitarbeit gemäß 10 TV UmBw BA 013: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw BA 014: Aufwandsentschädigung Goose Bay/Shilo (Kanada) (86) Kapitel 1404 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit BA 005: Sonderzuschläge nach 24 MTB II BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung BA 009: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw BA 010: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw BA 011: Abfindung gemäß 9 TV UmBw BA 012: Altersteilzeitarbeit gemäß 10 TV UmBw BA 013: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw BA 014: Aufwandsentschädigung Goose Bay/Shilo (Kanada) (87) Kapitel 1404 Titel BA 111: Ausgaben BAWV BA 112: Ausgaben BSprA BA 113: Ausgaben sonstige Dienststellen BA 114: Ausgaben BWB BA 115: Ausgaben IT-Amt BA 116: Ausgaben für Auszubildende aller Dienststellen (88) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übergangsversorgung gemäß 7 TV SOPA BA 002: Erstattung Arbeitslosengeld (89) Kapitel 1404 Titel BA 001: Trennungsgeld Inland (einschließlich Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort sowie Reisebeihilfen für Familienheimfahrten) BA 004: Mietbeiträge BA 005: Trennungsgeld Ausland BA 006: Umzugskosten Inland sowie Ausgaben für Diensteintritts und Versetzungsreisen, die zugleich Umzugsreisen sind BA 007: Umzugskosten Ausland BA 008: Einstellungs-, Rück- und Versetzungsreisen, die nicht zugleich Umzugsreisen sind BA 010: Fahrkostenzuschuss für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte

17 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 17 BA 011: Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuss an Arbeitnehmer bei abgelegenen Dienststellen BA 012: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (ohne IT) BA 013: IT-Aus- und Fortbildungsmaßnahmen BA 014: Fremdsprachliche Aus- und Fortbildung BA 015: Aus- und Fortbildung an der Fachhochschule BA 016: Übungen der Bundeswehrverwaltung (NATO- Übungen und Planübungen) sowie Grundlehrgang Wehrverwaltung und militärische Verteidigung auf Wehrbereichsebene BA 017: Trennungsgeld für Teilnehmer an Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung der Teilnahme an internationalen Einsätzen BA 018: KLV/KVP-Ausbildungsmaßnahmen BA 019: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Umweltschutz BA 020: Qualifizierungsmaßnahmen gemäß 4 TV UmBw BA 021: Erstattung von Mehraufwendungen für Auszubildende aufgrund Auflösung der Ausbildungsstätte BA 543: Trennungsgeld für die Teilnehmer an Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung der Teilnahme an internationalen Einsätzen in Südosteuropa (90) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (91) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (92) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 100: Bw-Fuhrpark Service GmbH BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (93) Kapitel 1404 Titel BA 001: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (ohne IT) BA 003: Fremdsprachliche Aus- und Fortbildung BA 004: Aus- und Fortbildung an der Fachhochschule BA 005: Übungen der Bundeswehrverwaltung (NATOund Planübungen) sowie Grundlehrgang Wehrverwaltung und militärische Verteidigung auf Wehrbereichsebene BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 018: KLV/KVP-Ausbildungsmaßnahmen BA 019: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Umweltschutz BA 020: Qualifizierungsmaßnahmen gemäß 4 TV UmBw BA 021: Erstattung von Mehraufwendungen für Auszubildende aufgrund Auflösung der Ausbildungsstätte BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 544: Reisekosten/Lehrvergütung anlässlich Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung der Teilnahme von Zivilpersonal an internationalen Einsätzen in Südosteuropa (94) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (95) Kapitel 1404 Titel BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 499: Übrige Ausgaben (96) Kapitel 1404 Titel BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 499: Übrige Ausgaben (97) Kapitel 1404 Titel BA 001: Betrieb der Schulen im Ausland BA 002: Unterhaltung der Kindergärten im Ausland Haushaltsmittel sind in den vorstehenden Fällen spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen (98) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (99) Kapitel 1404 Titel BA 001: Allgemeine Kosten (ohne Aus- und Fortbildung) BA 002: Aus- und Fortbildung BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 Haushaltsmittel sind in den vorstehenden Fällen spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen (100) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (101) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (102) Kapitel 1404 Titel BA 001: Berufsförderung für das spätere Berufsleben durch Bundeswehrfachschulen und allgemeinberufliche Förderung in Einrichtungen des zweiten Bildungsweges BA 002: Berufsförderung für das spätere Berufsleben durch Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Haushaltsmittel sind in den vorstehenden Fällen spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen (103) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (104) Kapitel 1404 Titel BA 001: Berufsförderung für das spätere Berufsleben durch Bundeswehrfachschulen und allgemeinberufliche Förderung in Einrichtungen des zweiten Bildungsweges BA 002: Berufsförderung für das spätere Berufsleben durch Bildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 Haushaltsmittel sind in den vorstehenden Fällen spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen (105) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (106) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (107) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (108) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 700: FMS-Anteil

18 Seite 18 VMBl 2003 Nr. 1 (109) Kapitel 1404 Titel BA 001: Honorare für Vertragsärzte BA 002: Reisekostenvergütungen für Vertragsärzte BA 003: Ausgaben für fachärztliche Untersuchungen von Wehrpflichtigen BA 004: Honorare für Vertragspsychologen (110) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (111) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (112) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (113) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (114) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (115) Kapitel 1404 Titel Bei Haushaltsmittelzuweisung sind diese Ausgaben beim Titel zu buchen. Darüber hinaus: BA 001: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1403) BA 002: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1408) BA 003: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1412) BA 004: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1414) BA 005: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1415) BA 006: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1417) BA 007: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1418) BA 008: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1419) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (116) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (117) Kapitel 1404 Titel BA 001: Allgemeine Kosten der Aus- und Fortbildung, Lehrgangsgebühren Honorare BA 002: Reisekostenvergütungen BA 003: Abrechnung des Deutschen Eisenbahnmilitärpersonentarifes (DEMPT) BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (118) Kapitel 1404 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (119) Kapitel 1404 Titel Bei Haushaltsmittelzuweisung sind diese Ausgaben beim Titel zu buchen. Darüber hinaus: BA 001: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1403) BA 002: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1408) BA 003: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1412) BA 004: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1414) BA 005: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1415) BA 006: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1417) BA 007: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1418) BA 008: Beschaffung von Fachinformationssystemen durch die Truppe gemäß den BRL/KLV-FlexBud (Deckung bei Kapitel 1419) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (120) Kapitel 1405 Titel BA 105: Sonderzuschläge nach 72 BBesG (UniBw HH) BA 106: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung (UniBw HH) BA 107: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw HH) BA 108: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw HH) BA 114: Übrige Ausgaben (UniBw HH) BA 205: Sonderzuschläge nach 72 BBesG (UniBw M) BA 206: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung (UniBw M) BA 207: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw M) BA 208: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw M) BA 214: Übrige Ausgaben (UniBw M) (121) Kapitel 1405 Titel BA 103: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit (UniBw HH) BA 105: Sonderzuschläge nach 27 BAT (UniBw HH) BA 107: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw HH) BA 108: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw HH) BA 109: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw (UniBw HH) BA 110: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw (UniBw HH) BA 111: Abfindung gemäß 9 TV UmBw (UniBw HH) BA 112: ATZ gemäß 10 TV UmBw (UniBw HH) BA 113: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (UniBw HH) BA 114: Übrige Ausgaben (UniBw HH) BA 203: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit (UniBw M) BA 205: Sonderzuschläge nach 27 BAT (UniBw M) BA 207: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw M) BA 208: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw M) BA 209: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw (UniBw M) BA 210: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw (UniBw M) BA 211: Abfindung gemäß 9 TV UmBw (UniBw M)

19 Nr. 1 VMBl 2003 Seite 19 BA 212: ATZ gemäß 10 TV UmBw (UniBw M) BA 213: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (UniBw M) BA 214: Übrige Ausgaben (UniBw M) (122) Kapitel 1405 Titel BA 103: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit (UniBw HH) BA 105: Zuschläge nach 24 MTArb (UniBw HH) BA 107: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw HH) BA 108: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw HH) BA 109: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw (UniBw HH) BA 110: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw (UniBw HH) BA 111: Abfindung gemäß 9 TV UmBw (UniBw HH) BA 112: ATZ gemäß 10 TV UmBw (UniBw HH) BA 113: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (UniBw HH) BA 114: Übrige Ausgaben (UniBw HH) BA 203: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit (UniBw M) BA 205: Zuschläge nach 24 MTArb (UniBw M) BA 207: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw M) BA 208: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw M) BA 209: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw (UniBw M) BA 210: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw (UniBw M) BA 211: Abfindung gemäß 9 TV UmBw (UniBw M) BA 212: ATZ gemäß 10 TV UmBw (UniBw M) BA 213: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (UniBw M) BA 214: Übrige Ausgaben (UniBw M) (123) Kapitel 1405 Titel BA 107: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw HH) BA 108: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw HH) BA 114: Übrige Ausgaben (UniBw HH) BA 207: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung (UniBw M) BA 208: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (UniBw M) BA 214: Übrige Ausgaben (UniBw M) (124) Kapitel 1405 Titel BA 101: Übergangsversorgung gemäß 7 TV SOPA (UniBw HH) BA 102: Erstattung Arbeitslosengeld (UniBw HH) BA 103: Abfindungen gemäß 8 TV SOPA (UniBw HH) BA 104: Übrige Ausgaben (UniBw HH) BA 201: Übergangsversorgung gemäß 7 TV SOPA (UniBw M) BA 202: Erstattung Arbeitslosengeld (UniBw M) BA 203: Abfindungen gemäß 8 TV SOPA (UniBw M) BA 204: Übrige Ausgaben (UniBw M) (125) Kapitel 1405 Titel BA 001: Einnahmen aus dem Verkauf von Skripten, Studieninformationen oder sonstigen wissenschaftlichen Druckerzeugnissen BA 002: Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände BA 003: Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Hochschullehrer und Gemeinkostenerstattungen der Geldgeber im Rahmen von Drittmittelforschungsprojekten BA 004: Einnahmen Industriestudenten UniBw HH BA 005: Einnahmen Industriestudenten UniBw M (126) Kapitel 1405 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 009: BJBE (vorher: VASBw) (127) Kapitel 1405 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 009: BJBE (vorher: VASBw) (128) Kapitel 1405 Titel BA 001: Einnahmen aus der Veräußerung von Geräten, die zu Lasten des Titels beschafft wurden BA 002: Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen (UniBw HH) BA 003: Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen ((UniBw M) (129) Kapitel 1405 Titel BA 498: Ausgabereste UniBw Hamburg BA 900: Ausgabereste UniBw München (130) Kapitel 1405 Titel BA 498: Ausgabereste UniBw Hamburg BA 900: Ausgabereste UniBw München (131) Kapitel 1405 Titel BA 498: Ausgabereste UniBw Hamburg BA 900: Ausgabereste UniBw München (132) Kapitel 1405 Titel BA 498: Ausgabereste UniBw Hamburg BA 900: Ausgabereste UniBw München (133) Kapitel 1406 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (134) Kapitel 1406 Titel BA 006: Zahlungen nach der Leistungsstufenverordnung BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung (135) Kapitel 1406 Titel BA 001: Inlandsbezüge BA 002: Auslandsbezüge BA 003: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung BA 009: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw BA 010: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw BA 011: Abfindung gemäß 9 TV UmBw BA 012: ATZ gemäß 10 TV UmBw BA 013: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw (136) Kapitel 1406 Titel BA 003: Erstattungen für Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit BA 007: Zahlungen nach der Leistungsprämienverordnung BA 008: Zahlungen nach der Leistungszulagenverordnung BA 009: Einkommenssicherung gemäß 6 und 7 TV UmBw BA 010: Abgeltung gemäß 8 TV UmBw BA 011: Abfindung gemäß 9 TV UmBw

20 Seite 20 VMBl 2003 Nr. 1 BA 012: ATZ gemäß 10 TV UmBw BA 013: Härtefallregelung gemäß 11 TV UmBw BA 014: Übrige Ausgaben (137) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übergangsversorgung gemäß 7 TV SOPA BA 002: Erstattung Arbeitslosengeld BA 003: Abfindungen gemäß 8 TV SOPA (138) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 540: Trennungsgeld für das Personal der Militärseelsorge bei Vorbereitungslehrgängen für internationale Einsätze in Südosteuropa (139) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (140) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (141) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 BA 542: Vorbereitungslehrgänge des Personals der Militärseelsorge für internationale Einsätze in Südosteuropa (142) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 009: BJBE (vorher: VASBw) BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (143) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (144) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (145) Kapitel 1406 Titel BA 001: Übrige Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (146) Kapitel 1408 Titel BA 001: Einnahmen aus der Heilbehandlung Dritter im Herzzentrum des BwZKrhs Koblenz BA 002: Übrige Einnahmen BA 003: Einnahmen aus der Heilbehandlung Dritter im BwKrhs Berlin BA 004: Einnahmen aus der Heilbehandlung Dritter im BwKrhs Leipzig BA 005: Einnahmen aus der Heilbehandlung Dritter der Station Nuklearmedizin des BwZKrhs Koblenz im Klinikum Kemperhof (147) Kapitel 1408 Titel BA 001: Erhaltung des Sanitätsgerätes sowie sonstige, nicht aufteilbare Betriebskosten für das Herzzentrum des BwZKrhs Koblenz und Station Nuklearmedizin des BwZKrhs Koblenz im Klinikum Kemperhof BA 002: Erhaltung des Sanitätsgeräts BA 003: Sonstige, nicht aufteilbare Betriebskosten Haushaltsmittel sind spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen. (148) Kapitel 1408 Titel BA 001: Flex-Ausgaben BA 102: Verstärkung aus Kapitel 1402 Titel BA 102 (149) Kapitel 1408 Titel BA 001: Beschaffung von Sanitätsgerät für das Herzzentrum des BwZKrhs Koblenz BA 002: Übrige Ausgaben BA 003: Erstattungen und Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz für das Herzzentrum des BwZKrhs Koblenz (Einnahmen) BA 700: FMS-Anteil zu BA 002 (150) Kapitel 1408 Titel BA 001: Zahnärztliche Behandlung in Einrichtungen der Bundeswehr BA 002: Zahnärztliche Behandlung im zivilen Bereich BA 003: Kostenerstattung von Soldaten der Bundeswehr für verlangte über den unentgeltlichen Anspruch hinausgehende zahntechnische Leistungen. (Die Rückeinnahmen dürfen nur mit Zustimmung BMVg Fü San II 6 verwendet werden) (151) Kapitel 1408 Titel BA 568: Vertragsärzte im Inland als Ersatz für im Einsatz in Südosteuropa befindliche SanOffz (152) Kapitel 1408 Titel BA 001: Ausgaben BA 009: BJBE (vorher: VASBw) (153) Kapitel 1408 Titel BA 001: Arzneien, Verbandmittel usw. für das Herzzentrum des BwZKrhs Koblenz und Station Nuklearmedizin des BwZKrhs Koblenz im Klinikum Kemperhof BA 002: Übrige Ausgaben Haushaltsmittel sind spätestens auf der letzten Mittelverteilerebene pro Buchungsabschnitt zuzuweisen. (154) Kapitel 1410 Titel BA 001: Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegungsvorräten BA 002: Einnahmen aus Ersparnissen bei der Verpflegungsgeldwirtschaft (155) Kapitel 1410 Titel BA 001: Gemeinschaftsverpflegung BA 585: Ausgaben (Zusatzkost) für Verpflegung im Rahmen der Ausbildung und Vorbereitung (im Inland) für internationale Einsätze in Südosteuropa (156) Kapitel 1411 Titel BA 001: Einnahmen aus der Veräußerung brauchbarer Bekleidung BA 002: Erstattungen für Verlust und Beschädigungen von Bekleidung (157) Kapitel 1411 Titel BA 001: Einkleidungsbeihilfen, Dienstkleidungszuschüsse, Abnutzungsentschädigungen BA 002: Dienstbekleidung für Soldatinnen (Geldwert) BA 003: Entschädigung nach 5 WSG BA 004: Reinigung der Bekleidung von Wehrübenden und Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen (158) Kapitel 1411 Titel BA 001: Erstattung der Kosten, die der Bekleidungsgesellschaft für Wasch-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten entstehen (Kosten nach 4 Abs. 2 des LV) BA 002: Prämien an die Bekleidungsgesellschaft für Wasch-, Reinigungs- und Instandsetzungsleistungen (Kosten nach 4 Abs. 11 des LV) BA 003: Betrieb der Anlagen und Einrichtungen des Bekleidungswesens BA 004: Kosten der Instandsetzung/Reinigung bei BWVSt im Ausland

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